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26 Juni 2009

Greenpeace: Schäuble täuscht Atomaufsicht

Atomreaktor Krümmel hätte Wiederanfahrgenehmigung nie erhalten dürfen
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Wider besseres Wissen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht vor Erteilung der Wiederanfahrgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel mitgeteilt, es gebe nach der aktuellen Lagebewertung des BKA keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Gefahr durch Anschläge mittels Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat. Greenpeace liegt jedoch ein internes Dokument des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2007 vor, in dem die Behörde sehr wohl eine Verschärfung der Sicherheitslage feststellt. Greenpeace fordert, den Atomreaktor in Krümmel sowie die sieben ältesten deutschen AKW sofort abzuschalten.

"Normalerweise hält sich Bundesinnenminister Schäuble nicht zurück, wenn es darum geht, vor Angriffen auf die innere Sicherheit zu warnen, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Warum hat er die aktuelle Gefahrenbewertung des BKA in diesem Fall unterschlagen? Schäuble hat die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein in Sicherheit gewiegt, damit sie dem Pannenreaktor Krümmel die Wiederanfahrgenehmigung erteilt. Damit hat er auch die Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt.

In dem BKA-Papier aus dem Jahr 2007 heißt es (...) die Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge auf kerntechnische Einrichtungen (ist) zwar als gering anzusehen, muss aber letztendlich in Betracht gezogen werden. Noch im Jahr 2001 hingegen schätzte das BKA Anschläge gegen Atomanlagen als nicht im Bereich des Wahrscheinlichen ein und verwies auf die von potentiellen Terroristen beabsichtigte höchste Symbolwirkung ihrer Taten.

Die mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst abgestimmte Bewertung zur Gefährdungslage inländischer kerntechnischer Einrichtungen sieht 2007 nun eine Verlagerung des Ziels der Täter weg von der symbolischen Wirkung hin zur Verursachung größtmöglicher Personenschäden unter der Zivilbevölkerung. Der Bericht stellt fest: Da bei einem Anschlag gegen eine kerntechnische Einrichtung aus Sicht der Täter mit einer Vielzahl von Opfern zu rechnen ist, müssen diese (...) als geeignet angesehen werden.

Laut Atomgesetz (AtG) darf die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nur dann erteilt werden, wenn der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist (AtG Paragraph7 Abs. 2 (5)). Genehmigungen sind zu widerrufen, wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung (...) der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann (AtG Paragraph 17 Abs. 3 (5)).

Krümmel ist, wie die Mehrzahl deutscher Atomkraftwerke, nicht gegen den Aufprall eines Flugzeugs geschützt. Laut einem internen Gutachten der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK, 2002) ist eine bauliche Ertüchtigung ... aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht machbar bzw. nicht sinnvoll. Das ILK-Gutachten warnt im Fall eines Aufpralls vor schweren bis katastrophalen Freisetzungen radioaktiver Stoffe. Die Gefahr ist real. Krümmel gefährdet die Menschen und muss stillgelegt werden, so Edler.

>> Diskussion

03 Juni 2009

Asse: Atomkonzerne drückten Sicherheitsstandards

Greenpeace-Recherchen zeigen heimliche Allianz zwischen Aufsichtsbehörden und Stromkonzernen
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Auf Druck der Energiekonzerne hat die Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF, heute Helmholtz-Zentrum) als Betreiberin des maroden Endlagers Asse II im Jahr 1975 ihre Sicherheitsstandards für die Einlagerung von Atommüll gesenkt. Das belegt ein Schriftwechsel zwischen Stromkonzernen, GSF und Bundesinnenministerium, den Greenpeace ausgewertet hat. Im Endlager angelieferte Fässer durften ab Dezember 1975 fünfmal mehr Radioaktivität enthalten als ursprünglich vorgesehen. Die Energiekonzerne verlangten zudem von der GSF Zugeständnisse bei den Betonabschirmungen der Fässer. Greenpeace fordert vom künftigen niedersächsischen Untersuchungsausschuss, die damaligen Absprachen und Verträge der Beteiligten lückenlos aufzuklären.

"Es gab eine heimliche Allianz zwischen der Politik und den Atomkonzernen, so Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Die Atomindustrie hatte ein Entsorgungsproblem. Um es zu lösen, wurde die Sicherheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt. Die Energiekonzerne handelten getrieben von Profitgier und die Politik hat sie dabei unterstützt.

In einem im Dezember 1974 von RWE und Co. verfassten Memorandum für die Beseitigung radioaktiver Rückstände aus Kernkraftwerken forderten die Stromkonzerne von der GSF geeignete Bedingungen für die Einlagerung des Atommülls, die ihrem ...Wunsch nach kostenminimalen und ökonomischen Lösungen... entsprechen. Dabei schienen für die Atomkraftwerksbetreiber die radioaktive Strahlung abschirmende Betonummantelungen der Fässer ...hinsichtlich einer optimalen Nutzung des Lagervolumens nicht sinnvoll zu sein. Ab Mai 1975 war das Bundesministerium des Inneren mit einbezogen. Im Dezember 1975 erlaubte die GSF eine um das Fünffache höhere Radioaktivität der Atommüllfässer.

Bereits im Februar 2009 widerlegte Greenpeace die Darstellung der Atomindustrie, Müll aus privatwirtschaftlichen Atomkraftwerken sei nur in geringen Mengen in die Asse verklappt worden. Tatsächlich stammen mehr als 70 Prozent der Radioaktivität von atomaren Abfällen aus Atomkraftwerken der vier großen Energiekonzerne EnBW, RWE, Vattenfall und E.ON.

Greenpeace fordert eine Brennstoffsteuer, über die die Energiekonzerne an den horrenden Sanierungskosten der Asse beteiligt werden. Die Atomkraftwerksbetreiber haben massiv am billigen Endlager Asse verdient, so Heinz Smital. Sie müssen nach dem Verursacherprinzip nun für die Folgekosten ihrer Profitgier aufkommen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der die gravierenden Missstände in der Asse untersuchen soll, wird sich voraussichtlich Mitte Juni im niedersächsischen Landtag konstituieren.

04 Februar 2009

Mehrheit hält Stromversorgung auch ohne Atomkraft für gesichert

Neue Greenpeace-Umfrage belegt: Angstmache der Energiekonzerne ist gescheitert
Pressemitteilung >> Greenpeace.de

Eine deutliche Mehrheit von 59 Prozent der Bundesbürger sieht keine Gefährdung der Energieversorgung durch den Atomausstieg. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag von Greenpeace durchgeführten repräsentativen Umfrage, die die Umweltorganisation anlässlich der Wintertagung des Deutschen Atomforums veröffentlicht hat. Nur eine Minderheit von 27 Prozent hält eine Gefährdung der Energieversorgung für möglich. Sogar 49 Prozent der Befragten, die sich als CDU-Wähler bezeichnen, glauben trotz des Atomausstiegs nicht an eine drohende Stromlücke.

"Die Angstmache des Atomforums und der Energiekonzerne hat nicht funktioniert, sagt Greenpeace-Atomexperte Tobias Münchmeyer. Sie haben mit einer groß angelegten Kampagne versucht, die Tatsachen zu verdrehen, und behaupten, ohne Atomkraft würden die Lichter ausgehen. Doch die Menschen haben verstanden: Atomkraft schadet Deutschland. Wir brauchen sie nicht mehr.

Die Versorgung mit Strom ist in Deutschland sicherer denn je: Im Jahr 2008 wurde mit 22 Terrawattstunden ein neuer Rekordüberschuss beim Export von Strom erzielt. Dafür hätten neben den seit eineinhalb Jahren stillstehenden Atomkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel drei weitere Atommeiler sofort stillgelegt werden können: Neckarwestheim I, Biblis A und Isar 1. Daher fordert Greenpeace, so schnell wie möglich alle Atomkraftwerke abzuschalten und die Laufzeiten nicht zu verlängern.

Das Deutsche Atomforum bemüht sich als Lobbyorganisation der Stromkonzerne zusammen mit den Unionsparteien seit dem Jahr 2006 darum, die öffentliche Meinung zugunsten der Atomenergie zu drehen. Sie bemüht immer neue Scheinargumente, um den Atomausstieg nach der Bundestagswahl rückgängig zu machen.

Die wollen lediglich mit verlängerten Laufzeiten ihrer Atomkraftwerke den Stromkunden noch mehr Geld aus der Tasche ziehen, erklärt Münchmeyer. Eine Verlängerung der Laufzeiten für die alten, steuerlich abgeschriebenen Atomkraftwerke würde den Energiekonzernen Zusatzgewinne von etwa einer Million Euro pro Tag und Atommeiler bescheren.

Das Meinungsforschungsinstitut Consultic hat in der repräsentativen Umfrage 1009 Bundesbürgern folgende Frage gestellt: Glauben Sie, dass durch die Beibehaltung des gesetzlich verankerten Atomausstieges in Deutschland die Stromversorgung gefährdet ist? Die Auswertung der Antworten nach Wahl-Präferenz ergibt folgendes Ergebnis: CDU/CSU: 41 Prozent Ja, 49 Prozent Nein; SPD: 30 Prozent Ja, 62 Prozent Nein; FDP: 38 Prozent Ja, 58 Prozent Nein; Grüne: 8 Prozent Ja, 89 Prozent Nein; Die Linke: 33 Prozent Ja, 62 Prozent Nein.

08 September 2008

Trinkwasser angeblich mit Uran belastet

Berlin (Deutschland), 08.08.2008 – Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch gibt in einer Erhebung an, dass über 150 gemeldete Trinkwasserwerte über dem Uran-Richtwert des Umweltbundesamtes liegen. Betroffen davon seien einige, aber nicht alle Regionen in Deutschland. Einen eigentlichen Grenzwert für Trinkwasser gibt es aber in Deutschland zurzeit nicht.

Einem Zeitungsbericht zufolge plant das Bundesgesundheitsministerium einen Grenzwert für das giftige Schwermetall, der später auch für Mineralwässer gelten soll. Eine entsprechende Novelle soll Ende des Jahres fertig gestellt sein. Hier gebe es aber noch Widerstand in anderen Bundesministerien und bei einigen Bundesländern. +wikinews+

02 Juli 2008

Zur "Störfallbeherrschung" bei Atomkraftwerken

Pressemitteilung des BMU:
Atomkraftwerkbetreiber müssen besser informieren
Bundesverwaltungsgericht stärkt Atomaufsicht

Atomkraftwerkbetreiber sind zukünftig verpflichtet, die Atomaufsicht bereits bei begründeten Zweifeln an der Beherrschung eines Störfalls zu informieren. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht Auflagen des Bundesumweltministeriums anlässlich eines Störfalls beim Atomkraftwerk Phillippsburg zum Teil bestätigt. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Atomaufsicht, denn die jetzt verbindlich durchgesetzte Pflicht zur kurzfristigen Information über Zweifel an der Anlagensicherheit versetzt die Behörden in die Lage, die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen sofort anzuordnen.

Aufgehoben hat das Bundesverwaltungsgericht die Auflage, dass der Betreiber von sich aus die Anlage abfahren muss, wenn der Nachweis der Störfallbeherrschung nicht rechtzeitig geführt wird. Es bleibt Aufgabe der Aufsichtsbehörden, bei einem Gefahrenverdacht die Betriebseinstellung anzuordnen. Gleiches gilt auch, wenn Verstöße gegen Genehmigungsbestimmungen zur Störfallbeherrschung festgestellt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufgehobenen Teile der Auflagen zum Abfahren der Atomkraftwerke für zu unbestimmt gehalten. Das Bundesumweltministerium war der Ansicht, dass ein fachkundiger Betreiber nach den Anforderungen einer modernen Sicherheitskultur die Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen in Zweifelsfällen übernehmen muss. Auch wenn dies derzeit nicht mit behördlichen Auflagen atomrechtlich durchsetzbar ist, sieht das Bundesumweltministerium die Betreiber in der Verantwortung, von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen, wenn begründete Zweifel an der Sicherheit bestehen.

Die strittige Auflage für das Kernkraftwerk Philippsburg (Block I und II), hatte das zuständige baden-württembergische Umweltministerium am 28. Februar 2005 auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in erster Instanz die Auflage auf Klage des Betreiber EnBW vollständig aufgehoben.

Anlass für die Auflagen zur Störfallbeherrschung war, dass die Nachweisführung für einen bestimmten Kühlmittelverluststörfall beim Kernkraftwerk Phillippsburg in Frage stand und über mehre Monate betriebsintern diskutiert wurde, ohne die Behörden zu informieren.

(Zu den damaligen Ereignissen: http://www.bmu.de/atomenergie/ba/doc/35116.php)

15 August 2007

Deutsche wollen schärfere Atomaufsicht

Greenpeace-Umfrage zeigt Wunsch nach kürzeren Laufzeiten der Atomkraftwerke
Hamburg, 15.08.2007, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Rund 85 Prozent der Deutschen wollen schärfere Kontrollen von Atomkraftwerken durch die Behörden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung des Emnid-Instituts im Auftrag von Greenpeace. Nur 12 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, die derzeitigen Kontrollen reichten aus. Sogar 91 Prozent der Befragten fordern, dass Informationen über Zwischenfälle in Atomanlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Nur 3 Prozent lehnen kürzere Laufzeiten für Atomkraftwerke ab. Ende Juli hat Emnid 1001 repräsentativ ausgewählte Bürger zu ihrer Einstellung zur Atomkraft befragt.

Die aktuelle Umfrage ist ein deutliches Signal. Die Menschen trauen den Energiekonzernen nicht zu, dass sie ihre Atomkraftwerke ausreichend unter Kontrolle haben, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Mit dieser Umfrage haben die Behörden Rückenwind, um schärfere Auflagen für die Kraftwerksbetreiber umzusetzen. Ebenso deutlich spricht sich eine klare Mehrheit der Befragten dafür aus, alte und störanfällige Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen. Damit wird den Plänen der Betreiber, die Laufzeit von Reaktoren wie Krümmel, Brunsbüttel und Biblis zu verlängern, eine klare Absage erteilt.

Emnid untersuchte auch, wie sich die Einstellung der Bundesbürger zum Atomausstieg in den vergangenen zwei Jahren verändert hat. Als Basis hierfür diente eine entsprechende Befragung aus dem Juli 2005. Auf die Frage, ob der Ausstieg aus der Atomenergie noch beschleunigt werden sollte, antworteten aktuell 29 Prozent der Befragten mit Ja (2005: 26 Prozent). Rund zwei Drittel wollen den Atomausstieg ohne Laufzeitverlängerungen. Gleichzeitig polarisiert sich die Bevölkerung in dieser Frage stärker: Seit 2005 ist die Gruppe der Befürworter eines weiteren Ausbaus der Atomkraft von 11 auf 15 Prozentpunkte gewachsen. In Ostdeutschland ist der Ausbau mit rund einem Viertel der Befragten am stärksten akzeptiert. Gleichzeitig wünschen sich in Bayern heute 30 Prozent der Befragten einen beschleunigten Ausstieg, gegenüber 17 Prozent im Jahr 2005.

Die Unterscheidung nach Parteilagern zeigt weitere interessante Entwicklungen seit 2005. So ist die Zustimmung für einen Atomausstieg bei den Wählern der CDU/CSU von 58 auf 64 Prozent gestiegen. Nur 2 Prozent der Unions-Wähler lehnen heute eine Laufzeitverkürzung generell ab. Der von der Union vorgegebene stramme Atomkurs spiegelt ganz klar nicht die Wünsche ihrer Wähler wieder, stellt Heinz Smital fest. Bei den Wählern der Grünen hat die Zustimmung für einen beschleunigten Ausstieg sogar von 36 auf 60 Prozent zugenommen. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Befürworter eines weiteren Ausbaus der Atomkraft bei der FDP und bei der Linken. Von jeweils 5 Prozent im Jahr 2005 ist die Zustimmung auf aktuell 22 bzw. 20 Prozent gestiegen.

28 Februar 2005

AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz

Pressemitteilung BMU.de

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.

Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.

Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

Weitere Informationen: Weisung des BMU

17 Februar 2005

Bundesumweltministerium stellt Mängel im Sicherheitsmanagement des AKW Philippsburg fest

Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.

Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.

Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.

Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

17 Januar 2005

Neue Strahlenschutzkommission berufen

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Erneut berufen wurden:

Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

Neu berufen wurden:

Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.

13 Januar 2005

Atomexperte in deutsch-französische Kommission berufen

Trittin: Interessen der Region kompetent vertreten
Pressemitteilung bmu.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.

Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.

Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.

Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.

23 Dezember 2004

Neue Reaktor-Sicherheitskommission berufen

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) neu berufen. Die mit 13 ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.

Erneut berufen wurden:

Dipl-Ing. Michael Sailer, Öko-Institut e.V.
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Bandholz, EnergieSystemNord (ESN), Kiel
Dipl.-Phys. Richard Donderer, Physiker-Büro Bremen, Bremen
Prof. Dr. Fanghänel, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Dipl.-Ing. Lothar Hahn, Geschäftsführer GRS, Köln
Dipl.-Ing. Edmund Kersting, GRS, Köln
Dipl.-Ing. Rudolf Wieland, TUeV Nord e.V.

Bereits bis 2005 berufen sind:

Dipl.-Ing. Peter Hess, Preetz
Dr. Anton Erhard, Bundesanstalt für Materialprüfung, (BAM), Berlin
David Emond, Experte der französischen Atomkraftwerke

Neu berufen wurden:

Detlef Appel, PanGeo, Hannover
Dipl.-Ing. Hartmut Lauer, Leiter des Atomkraftwerks Biblis
Dr. Gisbert Pape, Ingenieurbüro Linder und Pape, Schwerte

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der RSK für die geleistete hervorragende Arbeit.

05 März 2004

Michael Sailer erneut zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission berufen

Pressemitteilung BMU

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.

Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."

Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.