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31 Juli 2008

Gaspreise finanzieren Russlands AKW-Programm

(wwj) Das WebMagazin "Russland-Aktuell" berichtet, dass Ministerpräsident Wladimir Putin ein Atomenergie-Programm in Größenordnung von 1 Billion Rubel (27 Mrd. €) durchgesetzt habe. Davon sollen binnen zwölf Jahren 26 neue Atomkraftwerke gebaut werden. Putin äußerte einerseits, dass es eine "schrecklich hohe Summe" sei, aber sie würde durch die "gigantischen Einnahmen" aus Gas- und Ölexporten gedeckt.

Mit anderen Worten: Auch der deutsche Energiehunger finanziert Russland die Neuauflage und Verdoppelung der Atomindustrie, deren "Sauberkeit und Sicherheit" niemandem in Russland zu zweifeln haben wird, weil Berichtserstattungen über kerntechnische Risiken und Störfälle rasch der hochverräterischen Auslands-Agententätigkeit verdächtigt und verfolgt werden.
Es geht den Neu-Reichen und Putin im Energiesektor, insbesondere im Nuklearbereich einfach um zu viel Geld und Prestige, um ihre Entscheidungen der Kritik auszusetzen. So sind die Umweltschutzgruppen und die Atomlobby-Gegnerschaft in Russland nahezu bedeutungslos geworden. Und das hält in Oligarchien auch über Havarien hinaus an, denn die werden entweder verschwiegen, beschönigt oder "in aller Strenge" gegen irgendwelche Looser abgelenkt, denen "Pflichtvergessenheit" und "menschliches Versagen" vorgeworfen wird, als nicht vorab das politische Versagen, dass Menschen überhaupt mit solchen Techniken umgehen müssen.

Auch "kein Problem in Russland": Nachdem es in der von Kohls früherer Umweltministerin Merkel und heute einzigen "Endlagerstätte" Deutschlands zu Störfällen kam und säurehaltige Wassereinbrüche in die mit Atommüllfässern befüllten Stollen der ehemaligen Salzbergwerke mit Milliarden-Aufwand verhindert werden müssen, wird zunehmend deutscher Atommüll nach Sibirien exportiert. Sperrgebiete - und die ökologische Rechnung kommt später.

Der Atomstrom ist weder sauber noch billig, sondern kostet pro Kilowattstunde mehrere Euro, wenn eingerechnet würde, was seine Unsauberkeit = Strahlung neben der Stromrechnung an Steuergeldern verschlingt. Allein in Morsleben werden es nach ersten Schätzungen ca. 2 Milliarden Euro sein. Die Atomindustrie fühlt sich unzuständig, denn die Anlage gehörte der DDR, dann dem Bund - und die Kosten gehören dem Steuerzahler. (msr)
  • Diskussion
  • 07 Februar 2008

    Rückblick: Kernkraftwerk THTR-300

    Zum Hochtemperatur-Reaktor von Hamm-Uentrop:

    "Er wurde 1983 in Betrieb genommen und im September 1989 endgültig stillgelegt."

    "Die Errichtung kostete 2,05 Milliarden Euro. Stilllegung und der sichere Einschluss bis mindestens 2027 kosten 425 Millionen Euro."

    "Probleme und Stilllegung: Der THTR-300 galt aufgrund des Funktionsprinzips, bei dem keine Kernschmelze auftreten kann, als wesentlich sicherer als andere Reaktortypen. Doch es gab technische Probleme, z. B. war der Kugelbruch aufgrund der von oben in den Kugelhaufen eingeführten Adsorberstäbe wesentlich höher als vorausberechnet und die Herstellung sowie Wiederaufbereitung der Thorium-Kugelbrennelemente war nicht garantiert. Daher werden die geplanten zukünftigen Hochtemperaturreaktoren in Südafrika ohne Wiederaufarbeitung geplant. Dieser Nachteil soll durch einen wesentlichen höheren Abbrand, d. h. eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Kernbrennstoffs im Vergleich zu den üblichen Abbränden in wassermoderierten Reaktoren, kompensiert werden. Neben den genannten Problemen führten ein Störfall mit unterstelltem Austritt von Radioaktivität am 4. Mai 1986 sowie sicherheitsrelevante und wirtschaftliche Überlegungen dazu, dass am 1. September 1989 die Stilllegung des THTR-300 beschlossen wurde. Am 10. September 1991 wurde der 180 Meter hohe Trockenkühlturm, der damals höchste Kühlturm der Welt, gesprengt und vom 22. Oktober 1993 bis April 1995 wurden die Brennelemente in Castor-Behältern in das Zwischenlager Ahaus transportiert. Überlegungen, den Kühlturm als technisches Denkmal zu erhalten, scheiterten aus Kostengründen. Der Reaktor selbst wurde bis 1997 in den so genannten „sicheren Einschluss“ überführt und verursacht weiter Kosten in Höhe von 6,5 Mio € jährlich. Er enthält noch ca. 390 Tonnen radioaktive Anlagenbauteile. Frühestens 2027, nach Abklingen der Radioaktivität, kann er endgültig abgerissen werden. Von 1985 bis 1989 verzeichnete der THTR-300 nur 16.410 Betriebsstunden mit einer abgegebenen elektrischen Energie von 2.891.000 MWh, dies entspricht einer Volllastbetriebsdauer von 423 Tagen (16.410 Stunden = 393,84 Tage).
    Bereits 1982 plante eine Firmengruppe aus Brown Boveri & Cie (BBC) und Hochtemperatur Reaktorbau GmbH (HRB) mit dem HTR-500 einen Nachfolger des THTR-300 mit einer thermischen Leistung von 1.250 Megawatt und einer elektrischen Leistung von 500 Megawatt. In unmittelbarer Nachbarschaft des THTR-300 liegt das Kraftwerk Westfalen."

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/THTR-300

    03 August 2007

    Terrorrisiko bei Atomkraftwerken jetzt offiziell

    Greenpeace-Studie belegt unzureichendes Sicherheitskonzept
    Hamburg, 03.08.2007, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

    Die künstliche Vernebelung von Atomkraftwerken bietet keinen ausreichenden Schutz vor Terrorangriffen aus der Luft. Das Risiko für die Bevölkerung wird bei einem Anschlag nicht verringert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace, die heute veröffentlicht wurde. In Kürze soll am Atomkraftwerk Grohnde des Energieversorgers Eon eine Pilotanlage mit Nebelgranaten zur Abwehr von Angriffen aus der Luft bestückt werden. Damit geben die Betreiber nun die Terrorgefahr offiziell zu, die sie bis jetzt immer verschwiegen hatten.

    Das Vernebelungskonzept der Kraftwerksbetreiber erhöht nicht die Sicherheit, sondern ist nur der Versuch, eine Schein-Sicherheit aufzubauen, die die Akzeptanz der Atomenergie in der Bevölkerung erhöhen soll, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Die Verantwortlichen gestehen mit der Installation der Anlagen das große Terrorrisiko von Atomkraftwerken ein, ohne eine ernsthafte Lösung anzubieten. Ein Alternativkonzept sieht beispielsweise Schutzstrukturen rund um das Atomkraftwerk aus drei bis fünf Meter dicken Stahlbetonwänden und einem zusätzlichen Stahlnetz über der Kuppel vor. Trotz der höheren Sicherheit favorisieren die Betreiber das billigere Vernebelungskonzept. Der Angriff auf einen Reaktor stellt damit weiterhin ein ernstes Problem dar. Die einzig richtige Antwort auf diese Bedrohung kann nur das Abschalten und die Stilllegung der Anlagen sein, so Smital weiter.

    Die 17 in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke sind alle nicht gegen den bewusst herbeigeführten Absturz eines Verkehrsflugzeuges geschützt. Eine nachträgliche Verstärkung der Reaktorhülle ist nicht möglich. Die Kraftwerke Biblis A, Brunsbüttel und Philippsburg 1 sind sogar nur für den Absturz eines Sportflugzeuges ausgelegt. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde im Juni 2003 von den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke ein Konzept zur künstlichen Vernebelung der Anlagen bei einem Terrorangriff vorgelegt. Es wurde im Frühjahr 2004 vom Bundesministerium für Naturschutz und Reaktorsicherheit als "nicht ausreichend" zurückgewiesen, und die Betreiber wurden zu Nachbesserungen aufgefordert. Im niedersächsischen Grohnde soll nun eine Pilotanlage in Betrieb gehen.

    Die Greenpeace-Studie führt mehrere Kritikpunkte an dem Sicherheitskonzept auf. So wird die aus dem militärischen Bereich stammende Vernebelungstaktik dort ursprünglich nur für bewegliche Ziele verwendet. Auch könnte die bewusste Auslösung der Einnebelung sogar von Terroristen genutzt werden, um die entstehende unübersichtliche Situation für einen gezielten Angriff am Boden zu nutzen.

    Ein Terrorangriff mit dem Flugzeug auf ein Atomkraftwerk kann zur nationalen Katastrophe werden. Die freigesetzte Menge radioaktiver Schadstoffe könnte durch den Qualm des brennenden Kerosin weit verbreitet werden. Rund 100.000 Quadratkilometer Fläche könnte langfristig so verseucht werden, dass die Bevölkerung umgesiedelt werden müsste.

    23 Juli 2007

    Japan verlangt IAEA-Inspektion eines erdbebengeschädigten Kernkraftwerks

    Japan, 23.07.2007 – Japanische Politiker verlangen, dass die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) die Schäden am Kashiwazaki-Kariwa-Kernkraftwerk begutachten soll, die am 16. Juli bei einem schweren Erdbeben der Stärke 6,8 entstanden sind. Das Beben verursachte einen Rohrbruch, durch den radioaktives Wasser ins Japanische Meer geflossen ist. Ferner wurden durch das Beben ganze 400 Fässer voller Atommüll umgeschmissen.

    Mindestens fünf Regierungspolitiker haben einen Brief an den japanischen Premierminister Shinzo Abe geschickt, in dem sie fordern, dass die IAEO die Schäden inspizieren möge, da die Ortsansässigen „großes Unbehagen“ empfänden wegen des Strahlungsaustritts, der durch das Erdbeben auftrat.

    „Des Weiteren wurden bereits Bilder des Unfalls auf der ganzen Welt ausgestrahlt und verursachen Missverständnisse. Dies macht die Einwohner dieses Landes auch schon ganz nervös und könnte zu gefährlichen Gerüchten über den Tourismus und die Landwirtschaft der Präfektur führen“, so heißt es im Brief.

    Mohammed el-Baradei, der Chef der IAEO, hat angeboten ein spezielles Team von Inspektoren und Experten zusammenzustellen und in das Land zu schicken, falls Japan ihre Hilfe anfordern sollte.

    „Die nukleare und industrielle Sicherheitsbehörde unter dem Ministerium für Ökonomie, Handel und Industrie hat der IAEO mitgeteilt, dass es die Inspektion des Kashiwazaki-Kariwa-Kernkraftwerks der Firma Tokyo Electric Power Co. akzeptieren wird“, sagten unbenannte japanische Politiker laut Reuters, obwohl Inspektoren nicht sofort angefordert werden. +wikinews+

    14 Juni 2007

    Atomkraftwerke nicht hitzefest

    Leistungsdrosselung gefährdet Versorgungssicherheit und Klimaschutz
    Pressemitteilung von BUND.net

    Berlin: Das derzeitige Drosseln der Leistung der AKW Unterweser und Krümmel um etwa ein Drittel wegen der hochsommerlichen Temperaturen sei ein Beleg dafür, dass Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke die Stromversorgung und den Klimaschutz gefährden, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wenn wie beim Stromversorger Vattenfall die ausbleibende Energieleistung jetzt mit mehr Braunkohlestrom ausgeglichen werde, führe dies zudem das Argument von den Atomkraftwerken als Garanten einer klimafreundlichen Versorgung ad absurdum, sagte die Atomexpertin im Bundesvorstand des Umweltverbandes, Renate Backhaus. Wirkliche Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz seien nur mit einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz sowie dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der erneuerbaren Energien zu gewährleisten.

    Backhaus: „Die Atomenergie steht dem Klimaschutz im Weg. Verlängerte Laufzeiten für die Atomanlagen verzögern den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Steigern der Energieeffizienz. Wenn der Druck für entsprechende Neuinvestitionen fehlt, wird kein Stromversorger seine ineffizienten Großkraftwerke schließen und auf effizientere Techniken mit besseren Wirkungsgraden umsatteln. Klimaschutz heißt, auf neue Kohlekraftwerke zu verzichten, der Atomkraft ade` zu sagen und in erneuerbare Energien und moderne Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung zu investieren.“

    Auch in der Klimabilanz stehe die Atomenergie schlechter da als Windenergie oder Wasserkraft, wenn die gesamte Stromerzeugungskette vom Uranabbau bis zum Rückbau der AKW sowie der Endlagerung des Atommülls einbezogen werde. Grund dafür sei, dass Atomkraftwerke mit einem sehr niedrigen Wirkungsgrad arbeiteten. Mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie gehe als Abwärme verloren. Wenn in absehbarer Zeit das Uran aus größeren Tiefen und in schlechterer Qualität gefördert werden müsse, werde sich die Klimabilanz des Atomstroms weiter verschlechtern.

    15 November 2006

    Kernkraftwerk Brokdorf vom Netz genommen

    Brokdorf (Deutschland), 15.11.2006 – Das Kernkraftwerk Brokdorf wurde am Dienstagabend von der Betreibergesellschaft, der E.ON AG, vom Netz genommen. Das teilte die auch für Reaktorsicherheit zuständige Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Gitta Trauernicht, heute in Kiel mit. Die Maßnahme war erforderlich geworden, weil die Aufsichtsbehörde an Rohrleitungen „Abweichungen der vorhandenen Ausführung von Konstruktionsvorgaben“ im Rahmen einer umfangreichen Prüfung der Anlage gefunden hatte. Die Rohrleitungen des Speisewassersystems dienen der Lastabtragung bei Störfällen. Die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der gefundenen Abweichungen machten das Herunterfahren des Reaktors notwendig. Die Arbeiten werden von der Atomaufsichtsbehörde des Landes sowie Sachverständigen begleitet, wie es in der Presseerklärung des Ministeriums heißt.
    Das KKW Brokdorf ging am 14. Oktober 1986 nach heftiger Gegenwehr von Kernkraftgegnern erstmals ans Netz. Der Name Brokdorf erlangte geradezu symbolische Bedeutung für die Anti-Kernkraftbewegung der 1980-er Jahre. Unter dem Slogan „Atomkraft? – Nein Danke!“ hatten 1976 und dann noch einmal 1981 Zehntausende gegen die Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Brokdorf demonstriert, zuletzt am 7. Juni 1986. Die Symbolkraft dieser Demonstrationen erhellt sich auch aus einem Ereignis, das wenige Monate zuvor stattgefunden hatte. Am 26. April 1986 hatte Europa die schlimmste Havarie eines Kernkraftwerks in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie erlebt: In Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl hatte sich ein so genannter größter anzunehmender Unfall (GAU) ereignet und große Teile Europas verstrahlt.
    Nach dem Atomkonsens zwischen den Kernkraftwerksbetreibern und der Bundesregierung soll das KKW Brokdorf noch bis 2022 Strom liefern und dann endgültig vom Netz gehen.

    13 September 2004

    Bund prüft Auswirkungen des geplanten atomaren Zwischenlagers in Temelin

    Pressemitteilung BMU.de

    Auf dem Gelände des tschechischen Atomkraftwerkes Temelin soll ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente errichtet werden. Um mögliche Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen, wird sich Deutschland an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beteiligen.

    Temelin liegt etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Deshalb sollen mögliche Auswirkungen des geplanten Zwischenlagers auf Deutschland geprüft werden. Das ist im Rahmen des UVP-Verfahrens möglich. Die Beteiligung an diesem Verfahren wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehört, wahrnehmen. Das Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager wird in Tschechien durchgeführt.

    01 März 2004

    BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend

    Pressemitteilung BMU.de

    Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.

    Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.

    Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

    Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.

    30 Dezember 2003

    Atomkraft: Gefahr von Angriffen vermindern

    Pressemitteilung BMU.de

    Zu einer Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute (Dienstag, 30.12.2003) unter dem Titel "Verwundbare Atommeiler" erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

    Es ist eine Tatsache, dass Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind. Dies gilt auch für Atomkraftwerke in Deutschland. Um einen gezielten Missbrauch möglichst auszuschließen, nimmt das Bundesumweltministerium zu Veröffentlichungen über die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen eines terroristischen Flugzeugangriffes auf deutsche Kernkraftwerke grundsätzlich keine Stellung.

    Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Oktober 2001 die GRS mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit knapp einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständige Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. Auf der Basis dieser Untersuchungen wird zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft. Dieses Konzept sieht unter anderem vor, dass ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, soll dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Die Begutachtung dieses Konzeptes wird im ersten Quartal des nächsten Jahres abgeschlossen sein. International sind derartige oder vergleichbare Schutzmassnahmen ohne Vorbild.

    Zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe sind im Bereich der Flugsicherung sowie bei den Atomkraftwerken bereits umgesetzt. Trotz all dieser Maßnahmen kann das Risiko terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke jedoch ebenso wenig völlig beseitigt werden wie das technische Unfallrisiko des Betriebs von Atomreaktoren. Dies ist auch der wichtigste Grund, warum der vereinbarte und gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Atomkraft nicht in Frage gestellt werden darf.

    04 November 2003

    Trittin begrüßt angekündigte Stilllegung von AKW-Stade

    "Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter"
    Pressemitteilung BMU.de

    Zu der angekündigten Stillegung des Atomkraftwerks Stade erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

    Stade ist nach Mülheim-Kärlich das zweite Atomkraftwerk, das infolge des Atomausstiegs endgültig stillgelegt wird. Die vom Betreiber zur Begründung der Stilllegung angeführten "wirtschaftlichen Gründe" belegen, dass die Rahmenbedingungen des Atomausstiegs ihre gewünschte Wirkung entfalten. Erst die Befristung der AKW-Laufzeit führt insbesondere bei älteren Reaktoren zu einer betriebswirtschaftlichen Abwägung zwischen notwendigen Investitionen bei Weiterbetrieb oder vorzeitiger Abschaltung.

    Dass Stade jetzt vom Netz geht, ist auch ein klares Signal Richtung Gorleben: Der Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter und senkt die Menge des anfallenden Atommülls. Nächste Station ist Obrigheim, und ab 2005 sind Atommüll-Transporte zur Wiederaufarbeitung nicht mehr genehmigungsfähig.

    01 Januar 2003

    AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa

    Letzte Aktualisierung dieses AKW-Steckbriefs: 15.04.2011

    Das Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa (jap. 柏崎刈羽原子力発電所, Kashiwazaki Kariwa genshiryoku hatsudensho) ist eines der aktiven Kernkraftwerke in Japan. Es ist teils in der Stadt Kashiwazaki und teils im Dorf Kariwa in der Präfektur Niigata gelegen. Der erste Reaktor wurde 1985 fertiggestellt, sechs weitere folgten. Es ist seit Anfang 2003 mit sieben Kernreaktoren und einer installierten Gesamtleistung von 8.212 MW das leistungsstärkste Kernkraftwerk der Welt. Das Areal der Anlage umfasst 4,2 km² und liegt an der Küste des Japanischen Meeres.
    Die Reaktoren 1 bis 3 wurden ab 1985 von der Firma Toshiba fertiggestellt.[1] Der vierte und fünfte Reaktor wurde von Hitachi geliefert.[2] Der sechste Reaktor ist von General Electric und Toshiba. Der siebte stammt von General Electric und Hitachi. Die Brennelemente vom Typ ATRIUM-9 mit einer Gitterteilung von 9×9 stammen von der Firma Siemens. Der Betreiber ist Tōkyō Denryoku (TEPCO).

    STÖRFÄLLE

    Im Mai 2000 musste der Block 6 vorläufig abgeschaltet werden, nachdem 300-fach erhöhte Iodwerte im Kühlkreislauf gemessen wurden. 2002 stellte sich heraus, dass 16 Jahre lang Berichte des Betreibers TEPCO gefälscht und Inspektionen aus Kostengründen verschleppt worden waren. Alle TEPCO-Kernkraftwerke wurden daraufhin heruntergefahren. Am 16. Mai 2003 war die Überprüfung beendet, und die Anlage konnte erneut angefahren werden.[3]
    Am 16. Juli 2007 führte ein Erdbeben der Stärke 6,6 auf der Richterskala in der Region zu einem Transformatorbrand im Kernkraftwerk, der nach etwa zwei Stunden gelöscht werden konnte. Nach ersten Angaben der TEPCO kam es dabei nicht zur Freisetzung von radioaktivem Material, diese Aussage wurde jedoch später revidiert: Austritt unterhalb der Dosis-Grenzwerte. Nach derzeitigem Informationsstand sind größere Mengen Wasser aus dem Reaktor ausgetreten, wobei radioaktives Material ausgeschwemmt wurde. Auch 800 Liter Öl sind ausgelaufen. Zudem fielen eine unbekannte Anzahl Behälter mit radioaktiv kontaminierter Kleidung um, deren Deckel sich dabei teilweise öffneten.
    Bei dem Erdbeben traten Bodenbeschleunigungen auf, welche die offiziellen Extrema der Schätzwerte für diesen Standort um das bis zu Zweieinhalbfache überschritten. „Wir haben bei der Planung des Kraftwerks nicht angenommen, dass ein Beben dieser Stärke auftreten könnte“, sagte ein Sprecher von TEPCO drei Tage nach dem Unfall. „Aber nachdem wir auf die Daten über die Nachbeben geschaut haben, haben wir begriffen, dass die Verwerfung direkt unter der Kernkraftanlage entlang läuft.“
    Nicht für jeden ereignete sich dies allerdings überraschend: Bei den ursprünglichen offiziellen geologischen Untersuchungen war zwar eine Bruchkante in mehreren Kilometern Entfernung, aber nicht unter dem Reaktor diagnostiziert worden, allerdings hatten neuere Gutachten durchaus eine Verwerfung direkt unter dem Reaktor angezeigt. Eine aus diesem Grunde im Jahr 2005 von Anwohnern verlangte Aufhebung der Betriebsgenehmigung wies der Oberste Gerichtshof in Tokio mit dem Verweis auf offizielle Gutachten zurück: Es handele sich um keine aktive Verwerfung. [4]
    Die gesamte Anlage wurde wegen Erdbebenschäden durch das Niigata-Chūetsu-Küstenerdbeben 2007 für 21 Monate abgeschaltet.
    Am 5. März 2009 erlitt ein Mitarbeiter bei einem Brand leichte Verletzungen im Gesicht. Das Feuer konnte nach etwa 90 Minuten gelöscht werden. Laut Betreiber war die Reaktorsicherheit nicht gefährdet. Die Brandursache ist noch unklar.
    Am Morgen des 19. November 2009 kam es erneut zu einem Zwischenfall, bei dem Rauch aus dem Kraftwerk austrat.

    Quelle, Fußnoten und mehr WIKIPEDIA

    AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Biblis

    Letzte Aktualisierung des AKW-Steckbriefs 15.03.2011 mit Wikipedia

    Das Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Einmündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk wird von der RWE Power AG betrieben.
    Das Kernkraftwerk Biblis besteht aus zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren: Block A mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1225 Megawatt und Block B mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1300 Megawatt. Mit einer möglichen Gesamtleistung von etwa 2525 Megawatt ist Biblis nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut.
    Nach der Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima 1 nahm RWE Block A (den älteren der beiden Blöcke), am Abend des 18. März 2011 vom Netz. Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer planmäßigen Revision, so dass er nicht vom Netz genommen werden musste. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage (sogenanntes Atom-Moratorium).[1] [2]
    Am 1. April gab RWE bekannt, dass es gegen diese Anordnung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht hat.[3] [4] Zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner ist von einem entgangenen Gewinn von etwa 1 Million Euro pro Tag Stillstand auszugehen.[5]

    Grunddaten
    Block A

    Die Wandstärke des Reaktorgebäudes Biblis A beträgt 60 cm, der Abluftkamin hat eine Höhe von 101 m. Der Reaktordruckbehälter wiegt 425 Tonnen.[6] Biblis A verfügt über zwei 80 m hohe zwangsbelüftete Ventilatorkühltürme. Der Basisdurchmesser eines Kühlturms beträgt 68 m. Block A ist der weltweit erste kommerziell genutzte Druckwasserreaktor der 1300-MW-Klasse. Er diente als Vorbild für die nachfolgenden Generationen von Kernkraftwerken, der Vor-Konvoi- und der Konvoi-Generation.
    Der Reaktorkern besteht aus 193 Brennelementen mit insgesamt rund 45.000 Brennstäben und etwa 100 Tonnen Urandioxid.

    Block B

    Die Wandstärke des Reaktorgebäudes Biblis B beträgt 80 cm, der Abluftkamin hat eine Höhe von 100 m. Biblis B verfügt über zwei 80 m hohe zwangsbelüftete Ventilatorkühltürme. Der Basisdurchmesser eines Kühlturms beträgt 69 m. In der Regel wird Block B allerdings ohne Kühltürme betrieben. Lediglich bei hohen Rheinwassertemperaturen oder Niedrigwasser ist Kühlturmbetrieb notwendig, um vorgegebene Temperaturgrenzwerte nicht zu überschreiten.

    Block C und D

    Für den einst geplanten Block C und für Block D waren je ein Naturzug-Nasskühlturm mit einer Höhe von 160 Metern vorgesehen. Ein Schnitt- und Funktionsmodell des Blocks C steht im Informationszentrum. Biblis C war als Konvoi-Anlage geplant. Es wurden bereits die ersten Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter und Dampferzeuger gefertigt. Das Reaktordruckgefäß wurde später für Materialversuche verwendet. Der Reaktordeckel dient heute noch Revisionsmannschaften als Übungsobjekt.

    Geschichte
    Bau und Planungen

    Die Baukosten für Biblis A betrugen etwa 800 Mio. DM, für Biblis B etwa eine Mrd. DM. In den Siebzigern waren zwei weitere Blöcke, Block C und D, geplant.[10] Während Biblis D schnell verworfen wurde (Planungsbeginn 1975, Planungsende 1979), endeten die Planungen für Biblis C erst 1995.[11]
    In der Planungsphase des Kraftwerks wurden verschiedene Standorte erwogen, darunter auch das vom heutigen Standort etwa 35 Kilometer entfernte Trebur, jedoch entschied man sich auf Grund der sehr guten Netzanbindung für Biblis. Sowohl eine 220-kV- als auch eine 400-kV-Leitung sind hier verfügbar. Die Blöcke sind sowohl an das Umspannwerk in Pfungstadt als auch an das große Umspannwerk in Bürstadt angeschlossen.

    Inbetriebnahme

    Am 16. Juli 1974 wurde in Block A die erste Kettenreaktion eingeleitet. Block A lieferte am 25. August 1974 erstmals Strom ins öffentliche Verbundnetz. Die nukleare Inbetriebnahme (Kritikalität) erfolgte in Block B am 25. März 1976.
    2006 wurde ein Standortzwischenlager für abgebrannte Kernbrennelemente mit einem Schwermetallgewicht von 1400 Tonnen in Betrieb genommen. Es bietet 135 Castorbehältern mit abgebrannten Brennelementen Platz. Es ist 92 m lang 38 m breit und 18 m hoch. Von außen gleicht das Gebäude einer gewöhnlichen Industriehalle. Die 85 Zentimeter starken Außenwände und das 55 Zentimeter dicke Betondach reduzieren die Strahlung so weit, dass die am Kraftwerkszaun zugelassenen Werte eingehalten werden. Aktuell sind ca. 80 Plätze belegt.[12]

    Laufzeiten der Kraftwerksblöcke

    Im sogenannten Atomkonsens haben Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen unter anderem festgelegt, dass alle deutschen Kernkraftwerke noch eine begrenzte Reststrommenge erzeugen dürfen, die einer Regellaufzeit von durchschnittlich 32 Jahren entspricht. Für Biblis A war demnach die endgültige Abschaltung für Ende 2009, die Abschaltung von Biblis B war für 2010 vorgesehen. Wegen der flexiblen Regelung über Reststrommengen lässt sich der Abschalttermin nicht genau vorhersagen, weil jeder Stillstand (siehe auch Vorkommnisse vom 16. Okt. 2006) den Termin verschiebt. Nachdem die aktuelle Bundesregierung die Verkürzung der Reaktorlaufzeiten zurückgenommen hat und den Blöcken Biblis A und Biblis B weitere Strommengen im Umfang von zirka acht Jahren zugebilligt hat, dürfte eine Stilllegung der Blöcke nicht vor 2020 zu erwarten sein.
    Mit Entscheidung der Bundesregierung vom 14. März 2011 wurde jedoch ein dreimonatiges Moratorium der Laufzeitverlängerung bekannt gegeben, so dass das Kraftwerk am 18. März 2011 heruntergefahren wurde. Der Betreiber RWE prüft derzeit diese Anweisung und behält sich rechtliche Schritte vor.

    Biblis A

    Aufgrund festgestellter sicherheitstechnischer Probleme leitete die hessische Atomaufsicht 1997 ein Verfahren zur Stilllegung von Biblis A ein. Der derzeitige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesumweltministeriums Gerald Hennenhöfer verhinderte die von der hessischen Landesregierung bereits beschlossene Stilllegung des AKW Biblis jedoch per bundesaufsichtlicher Weisung.[13]
    Der Atomkonsens erlaubt eine zustimmungsfreie Übertragung von Strommengen älterer Anlagen auf jüngere Anlagen; eine Übertragung von jüngeren auf ältere Anlagen bedarf einer Zustimmung von Wirtschaftsministerium, Umweltministerium sowie dem Kanzleramt. Der RWE wurde bei den Verhandlungen über den Atomausstieg für das stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich eine übertragbare Reststrommenge von 107 TWh zugesprochen. Von dieser Strommenge können 30 TWh zustimmungsfrei auf Block B übertragen werden. Die RWE AG stellte im September 2006 einen Antrag auf Strommengenübertragung von 30 TWh vom (jüngeren) Kraftwerk Mülheim-Kärlich auf das (ältere) Kraftwerk Biblis A. Im Falle Zustimmung zu diesem Antrags hätte RWE das Kraftwerk Biblis A bis zur zweiten Jahreshälfte 2011[14] betreiben und dann – so die weitere Überlegung von RWE – gemeinsam mit Biblis B abschalten können. Unter Berücksichtigung des Stillstands wegen des Austauschs von Hinterschnittankern hätte sich der genannte Abschalttermin in das Jahr 2013 verschoben.
    Dieser von RWE eingebrachte Hauptantrag für Block A wurde vom Bundesumweltministerium im März 2007 vorläufig und im Mai 2007 endgültig abgelehnt. Das Umweltministerium vertrat hier die Rechtsauffassung, dass eine Strommengenübertragung vom Kraftwerk Mülheim-Kärlich auf Biblis A nach Atomgesetz nicht möglich sei. Den ebenfalls gestellten Hilfsantrag zur Übertragung von Strommengen vom Kernkraftwerk Emsland auf Biblis A lehnte das Umweltministerium am 7. April 2008 ab. Als Hauptgrund wurde genannt, dass Biblis A über weniger Sicherheitsreserven als das modernere Kernkraftwerk Emsland verfüge.[15]
    Gegen die Ablehnung des Hauptantrags und auch des Nebenantrags reichte RWE Power im April 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Kassel ein, die abgewiesen wurde.[16] Auch die Revisionsklage von RWE vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde mit Entscheid vom 26. März 2009 abgelehnt[17]; die Ablehnung längerer Laufzeiten gilt auch für das Kernkraftwerk Brunsbüttel. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen und wies damit die Klagen der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall ab.
    Am 21. Januar 2010 fanden erstmals nach dem Regierungswechsel 2009 Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern statt. Um vorerst einen Weiterbetrieb bis zur Entscheidung der Bundesregierung sicherzustellen hat RWE im Mai 2010 ein Stromkontingent von 4,8 TWh vom bereits stillgelegten Kernkraftwerk Stade des Betreibers E.ON gekauft.[18] Je nach Betriebsweise kann das Stromkontingent für Biblis A damit bis in das Jahr 2012 reichen.
    Eine endgültige Entscheidung über den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wurde im Herbst 2010 getroffen. Beide Blöcke erhielten eine zusätzlich zu der im Atomkonsens von 2002 festgelegten Erzeugungsmenge ein zusätzliches Stromkontingent, welches einer (rechnerischen) zusätzlichen Laufzeit von 8 Jahren entspricht. Die zusätzliche Strommenge für Biblis A beträgt 68,617 TWh (netto) und liegt damit höher als die im Atomkonsens von 2002 festgelegte Reststrommenge von 62,000 TWh (netto).

    Biblis B

    Am 9. September 2005 hat die IPPNW (Ärzte zur Verhütung des Nuklearkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung) bei der hessischen Atomaufsicht einen Antrag zur Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis B eingereicht.[19] Da diesem Antrag nicht stattgegeben wurde, hat die IPPNW am 12. Dezember 2008 beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht. Der Kraftwerksblock Biblis B weise mindestens 210 grundlegende und schwerwiegende Sicherheitsmängel auf.[20] Die IPPNW hat den Antrag auf Rücknahme oder Widerruf der Betriebsgenehmigung mit Schreiben vom 17. März 2008 zurückgenommen.
    Auf Biblis B darf RWE laut Atomkonsens ohne Genehmigung eine Reststrommenge bis zu 21,45 TWh von Mülheim-Kärlich übertragen; dadurch würde sich die Laufzeit von Biblis B bis 2013 verlängern (Abschätzung vom Juni 2007). Im August 2010 machte RWE von dieser Möglichkeit Gebrauch und ließ 8,1 TWh auf Biblis B übertragen[21].

    Sicherheit

    Die Sicherheitseinrichtungen der beiden vor mehr als 30 Jahren errichteten Kraftwerke werden nach Angaben des Betreibers[22] ständig überwacht und verbessert. Dass dadurch ein, wie im Atomgesetz gefordert, dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechender Schutz vor Schäden erreicht wird, kontrollieren Aufsichtsbehörden und deren Gutachter regelmäßig. Was die Materialermüdung anbelangt, habe man durch regelmäßige Prüfungen festgestellt, dass beide Blöcke 60 Jahre lang problemlos betrieben werden könnten. Die IAEO führt die Anlagen Biblis A und B als Referenz für gelungene sicherheitstechnische Nachrüstungen älterer Kernkraftwerke auf.
    Dieser Darstellung widerspricht eine Studie von Greenpeace deutlich[23]. Der Block A des Kraftwerks wurde zu einer Zeit konzipiert und errichtet, zu der keine Schutzmaßnahmen gegen den Absturz eines Militärflugzeugs erfolgten.[24]
    Kritisiert wird weiterhin, dass eine separate Notstandswarte außerhalb des Reaktorgebäudes, von der aus ein Reaktor auch im Falle von schweren Störungen im Reaktorgebäude gesteuert werden kann, nicht vorhanden ist. Da die Blöcke fast baugleich sind und zudem unterirdisch miteinander verbunden sind, ist es im Notstandsfall möglich, durch eine im jeweiligen Nachbarblock angesiedelte Notstandswarte den Nachbarblock zu betreiben und im Notstandsfall geregelt abzufahren und die Nachwärmeabfuhr sicherzustellen. Seitens der Kritiker wird jedoch bezweifelt, dass dies bei einem Störfall noch möglich sei.[25]
    Bei einem „Notstand“ handelt es sich allerdings nicht um einen Störfall im Sinne eines Primärlecks, vielmehr ist der gesamte Primärkreislauf einschließlich der Dampferzeuger bis zu den Abblaseregelventilen (und zugehörigen Sicherheitsventilen) vollkommen funktionsfähig. Der Bereich des so genannten Hilfsanlagengebäudes (hier werden beispielsweise Abwässer aufbereitet, Lüftungssysteme sind dort angesiedelt usw.), das Maschinenhaus, Schaltanlagengebäude, Warte und Versorgungstrakt sind dagegen nicht mehr verfügbar. Es ist daher in einem solchen Falle notwendig, die Bespeisung der Dampferzeuger mit Wasser und somit das Abkühlen und Aufborieren des Primärkreises von einer alternativen Warte aus zu regeln. Hier kann – und das ist in Biblis einzigartig – auf die große Artverwandtschaft der Blöcke zurückgegriffen werden. Bei allen anderen Standorten in Deutschland gibt es keine zwei gleichen Blöcke (mit Ausnahme von Gundremmingen, wo es sich allerdings um Siedewasseranlagen handelt), so dass man bei der Errichtung der dortigen Anlagen auf eine eigene Notstandwarte angewiesen war.
    Am 15. Juli 2009 wurde bekannt, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach Bekanntgabe des Jahresberichts des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) und des Zwischenfalls im Kernkraftwerk Krümmel von dem Betreiber RWE vor dem Wiederanfahren nach der seit Januar 2009 stattfindenden Revision eine Nachrüstung von engmaschigeren Sumpfsieben, sowie einer Sumpfsiebrückspülung forderte. Im Kühlmittelverluststörfall wird unterstellt, dass Isolierstoffe sich im Gebäudesumpf ansammeln und diese könnten dann die Sumpfsiebe, über die die Nachkühlung sichergestellt wird, verstopfen. Dank der Sumpfsiebrückspülung kann dies vermieden werden und ein sicherer Nachkühlbetrieb ist somit gewährleistet.
    Immer wieder wird von diversen kernkraftkritischen Organisationen bemängelt, dass an mind. 200 sicherheitsrelevanten Rohrleitungen sogenannte Stempelfelder nicht vorhanden wären. Der Betreiber, sowie der TÜV haben dies jedoch widerlegt und in diversen Gutachten wurde bestätigt, dass zu allen sicherheitstechnisch signifikanten Rohrleitungen die vollständigen Dokumentationen nach den Anforderungen des Atomgesetzes vorliegen.

    Radioaktivität

    Betriebsbedingt leiten Kernkraftwerke über Abluft und Abwasser geringe Mengen radioaktiver Stoffe ab (Emission). Das Atomgesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden unter anderem dazu, den Betrieb hinsichtlich der zugelassenen Grenzwerte zu überwachen. Eine entsprechende Übersicht auch für das KWB findet sich auf den Seiten des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.[26]

    Meldepflichtige Vorkommnisse

    Insgesamt gab es seit Inbetriebnahme 419 (Biblis A) plus 415 (Biblis B) meldepflichtige Ereignisse (Stand: 31. Mai 2010).[27]
    Die meisten dieser meldepflichtigen Ereignisse sind jedoch der Meldekategorie N zuzuordnen, nach der INES Skala 0, das heißt es handelte sich hierbei um Ereignisse ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.
    • 17. Dezember 1987: Mitarbeiter hatten ein nicht geschlossenes Absperrventil übersehen. Um die Armatur zu schließen, wurde ein Prüfventil im Tippbetrieb geöffnet. Dadurch trat für kurze Zeit radioaktives Primärkühlmittel in den Ringraum aus. Da der Austritt des Reaktorkühlwassers außerhalb des Sicherheitsbehälters erfolgte und somit eine Rückführung vom Sumpf aus über die Sicherheitseinspeisepumpen bzw. Nachkühlpumpen nicht mehr möglich gewesen wäre, wurde heftig über die Gefahr eines möglichen GAUs diskutiert. Der Störfall kam erst nach einem Jahr, durch einen Artikel in einer amerikanischen Fachzeitschrift (Nucleonics Week), an die Öffentlichkeit.[28][29] Er wurde jedoch vom Betreiber fristgerecht an die Behörde gemeldet, diese veröffentlichte keine Pressemitteilung. Nach Bekanntwerden des Störfalls rügte der Bundesumweltminister die Informationspolitik des Betreibers RWE [30], und Tausende demonstrierten für eine Stilllegung des Kraftwerks.[31] Der Störfall wurde im Nachhinein mit Einführung der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) auf Stufe 1 gesetzt, was eine „Störung“ bedeutet, die zweitniedrigste Stufe. Seit diesem Ereignis veröffentlicht das KKW Biblis über einen Pressesprecher und später im Internet jedes Vorkommnis auf der Anlage.
    • 23. August 1999: meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N: Aktivitätshaltiges Kühlmittel tritt wegen einer Leckage im Kühlmittelreinigungssystem in den Heißdampfkreislauf über.[32]
    • 8. Februar 2004: Ereignis der Kategorie Eilt (Ereignis-Nr. 04/016, INES-Stufe 0: "Keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung"): Während des ungestörten Volllastbetriebes kam es auf Grund eines witterungsbedingten Kurzschlusses außerhalb des Kraftwerkes im 220-kV-Hochspannungsnetz um 12:48 Uhr zur Trennung des Kraftwerkes in kurzer Folge erst von diesem Netz und dann durch fehlerhafte Steuerungsmechanismen auch vom 380-kV-Netz. Durch den plötzlichen Lastabfall konnte sich die Anlage nicht mehr im Eigenbedarf stabilisieren. In Folge dieser Ereignisse wurde der Reaktor aus Sicherheitsgründen automatisch heruntergefahren und alle vier Notstromdiesel erfolgreich gestartet, von denen mindestens einer zur Aufrechterhaltung der Reaktorsicherheit notwendig war. Um 13:18 Uhr wurde das 380-kV-Hauptnetz wieder durchgeschaltet und bis 14:23 Uhr die Notstromdiesel abgeschaltet. Die Anlage verhielt sich dabei auslegungsgemäß, eine erhöhte Gefährdung der Bevölkerung war zu keinem Zeitpunkt gegeben. [33]
    • 15. September 2006: Während Block A zur Revision abgefahren wurde, kam es zu einer fehlerhaften Abschaltung des 380-kV-Netzes mit einem Lastabwurf auf Eigenbedarf. Damit an der Turbine kein Schaden entstehen konnte, wurde eine TUSA (Turbinenschnellabschaltung) durchgeführt, die wiederum zu einer RESA (Reaktorschnellabschaltung) führte.[34]
    • 04. April 2011: Nach einem Brand in einer Umspannanlage in Bürstadt (Bergstraße) versagte die Umschaltung auf das Reservenetz in 2 Redundanzen. Die Notstromdiesel in den entsprechenden Redundanzen verhielten sich auslegungsgemäß und versorgten diese. Eingestuft wurde das meldepflichtige Ereignis in die Kategorie N (Normalmeldung)[35]
    Sonstige Vorkommnisse

    Da die folgenden Vorkommnisse alle aus einer Quelle stammen und diese nicht umfassend berichtet hat, können die folgenden Vorkommnisse nicht eindeutig einem Block zugewiesen werden.
    • 3. Oktober 1989: Teile der Notstromschienen sind 14 Stunden lang abgekoppelt. Das hessische Umweltministerium gibt dies als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie E ('Eilt') bekannt.[36]
    • März 1994: brannte in Biblis A innerhalb des Containments der Motor einer Hauptkühlmittelpumpe, weil es aufgrund eines bei Wartungsarbeiten in der Pumpe vergessenen Meißels zu einem Kurzschluss gekommen war[37]. In der Folge kam es zu einem Streit zwischen dem hessischen Umweltminister und dem Bundesumweltminister über die Stilllegung des Reaktors[38].
    • 3. Juli 1998: An einem leeren Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente werden strahlende Flecken ("Hot spots") entdeckt. Die Strahlung beträgt das 7500-fache des zulässigen Werts.[39]
    • 11. Juli 1998: Zwei Lecks wurden in Block B am Sekundärkreislauf entdeckt.[40]
    • 6. Januar 1999: Ein Sekundärkühlsystem im abgeschalteten Block B wird durch ein defektes Heizungsrohr radioaktiv belastet. Die Atomaufsicht besteht darauf, dass der Biblis-Betreiber zunächst den "Schadensmechanismus" klären muss, bevor Block B wieder angefahren werden kann.[41]
    • 28. August 2002: Fehler in der Stromversorgung des Notstandssystems. Es kam zu einer "Fehlanregung" eines Relais und dann zum Stromausfall in einer von insgesamt vier Stromversorgungsleitungen des Notstandssystems. Der hessische Umweltminister bestellt den Vorstand der Betreibergesellschaft ein.[42]
    • 28. April 2003: Der hessische Umweltminister teilt mit, dass seit Inbetriebnahme von Biblis A das Notkühlsystem unzureichend ist und nicht der Betriebsgenehmigung entspricht. Es bestand latent die Gefahr der Überhitzung des Reaktor bei einem Störfall. Der Reaktor wurde deswegen vorübergehend stillgelegt.[43]
    • 12. Juli 2004: Über zwei Stunden funktionierte nur das halbe Notkühlsystem.[44]
    • 16. Oktober 2006: außerplanmäßige Abschaltung der Blöcke A und B auf Grund von nicht spezifikationsgerecht gesetzten Dübelverbindungen an Rohrleitungshalterungen. Die Spezialdübel waren unter Aufsicht eines Gutachters nachgerüstet worden, um die Anlagen erdbebensicherer zu machen. Stichproben zeigten, dass bei etwa 70 % der 20 cm langen Dübel eine rote Markierung nicht plan mit der Betonwand abschloss.[45] Im Januar 2007 wurde berichtet, dass die fehlmontierten Spezialdübel durch längere Dübel ersetzt werden sollen; im Juni wurde bekannt, dass alle 15.000 Spezialdübel ersetzt würden. Nachdem die zuständigen Behörden den Abschluss aller Dübelsanierungsarbeiten und der parallel durchgeführten Revisionsmaßnahmen bestätigt hatten, hat der Block B des Kraftwerks Biblis am 1. Dezember 2007 den Leistungsbetrieb wieder aufgenommen. [46] Laut einer Pressemitteilung von RWE Power vom 9. Februar 2008 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Freigabe zum Wiederanfahren des Blocks A erteilt. Voraussetzung für diesen Schritt war der erfolgreiche Abschluss der Dübelsanierung sowie aller Revisionsmaßnahmen. In Block A wurde daraufhin das mehrtägige Mess- und Inbetriebsetzungsprogramm aufgenommen.
    Sonstiges
    Das Kernkraftwerk Biblis unterhält mit den Kernkraftwerken Balakowo (Russland), Saporischschja und Riwne (beide Ukraine) Partnerschaften zum Erfahrungsaustausch.[47]
    Bis Mitte der 1990er Jahre wurde für das Kernkraftwerk Biblis kein offizielles Kürzel verwendet, wie es bei den meisten anderen Kernkraftwerken üblich ist. Das Kürzel KKB war bereits für Kernkraftwerk Brunsbüttel vergeben und KWB für das geplante Kernkraftwerk im hessischen Borken reserviert. Erst nach der endgültigen Aufgabe des Projekts in Borken im Jahre 1995 wurde das Kürzel für das Kernkraftwerk Biblis verwendet.

    Filmproduktionen: Joachim Faulstich und Georg M. Hafner: Todeszone – Nach dem Super-GAU in Biblis, D 1991, 45 Min., Doku-Fiktion

    Siehe auch

    Weblinks

    AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi

    Letzte Aktualisierung dieses AKW-Steckbriefs 15.04.2011


    Das Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi oder Fukushima I ([ɸɯˈkɯɕima], jap. 福島第一原子力発電所, Fukushima daiichi genshiryoku hatsudensho oder AKW Nr. 1) war mit sechs Reaktorblöcken und bis zu 4,5 Gigawatt elektrischer Nettoleistung eines der leistungsstärksten Kernkraftwerke in Japan. Es befindet sich unmittelbar am Pazifik auf dem Gebiet der Ortschaften Ōkuma und Futaba in der Präfektur Fukushima, 250 km nordöstlich von Tokio.
    Fukushima-Daiichi wurde ab 1971 in Betrieb genommen und ist damit das älteste Kernkraftwerk der ehemals staatlichen Tōkyō Denryoku (Tokyo Electric Power Company – TEPCO), die auch das zwölf Kilometer südlich gelegene Kernkraftwerk Fukushima-Daini (Fukushima AKW Nr. 2) betreibt.
    Die Unfallserie im März 2011 beschädigte die Reaktorblöcke 1 bis 4 so stark, dass sie aufgegeben werden mussten.[1] Die japanische Regierung will das Kraftwerk vollständig stilllegen.[2]


    Bauweise



    Jeder der sechs Kraftwerksblöcke basiert auf einem Siedewasserreaktor der dritten bis fünften Generation einer von General Electric entworfenen Baureihe (BWR/3, BWR/4 oder BWR/5). Block 4 wurde von Hitachi gebaut, alle übrigen von General Electric und/oder Toshiba.[3] Die Reaktorkerne der Blöcke 1-5 befinden sich in einem als Mark I bezeichneten Sicherheitsbehälter (Containment) der ersten Generation von General Electric, und dieser wiederum zusammen mit anderen Systemen im Reaktorgebäude, an das sich meerseitig jeweils ein Gebäude mit den Turbinen zur Stromerzeugung anschließt. In Block 6 kam ein weiterentwickelter Sicherheitsbehälter des Typs Mark II zum Einsatz. Der Bau von zwei zusätzlichen fortgeschrittenen Siedewasserreaktoren war geplant.
    Die Anlage bezieht ihr Kühlwasser aus dem Meer und hat insgesamt eine Fläche von etwa 3,5 km². Die Blöcke 1/2, 3/4 und 5/6 bilden jeweils eine bauliche Einheit. Ab dem 21. August 2010 waren in Block 3 neben 516 Uran-Brennelementen auch 32 sogenannte MOX-Brennelemente mit einer Mischung aus Uranoxid und Plutoniumoxid im Einsatz.[4][5]
    Auf dem Gelände befinden sich unter anderem auch mehrere Lager für radioaktive Abfälle, ein Verwaltungsgebäude, verschiedene Einrichtungen zur Umweltüberwachung und ein Sportplatz.[6]

    Lagerung abgebrannter Brennelemente

    Innerhalb der Anlage existieren sieben Abklingbecken zur Zwischenlagerung verbrauchter (abgebrannter) Brennelemente. Je eines dieser Becken befindet sich im zweiten bis dritten Obergeschoss des jeweiligen Reaktorgebäudes; sie sind nicht durch den Sicherheitsbehälter geschützt. Ihre Gesamtkapazität beläuft sich auf 8310 Brennelemente. Das Volumen des Beckens von Block 1 beträgt 1020 m³, bei Block 2 bis 5 sind es 1425 m³ und bei Block 6 1497 m³.
    Zudem gibt es seit 1997 direkt neben Reaktorblock 3 und 4 ein separates Abklingbecken für maximal 6840 Brennelemente. Außerdem können seit 1995 bis zu 900 weitere Elemente in speziellen Behältern trocken gelagert werden.[15][16][17]
    Nach Angaben des Betreibers waren die sechs Abklingbecken der Reaktorblöcke im März 2010 zu 41 % genutzt, das separate Becken zu 92 % und die Trockenlagerung zu 45 %. Die gelagerte Brennstoffmenge wurde mit insgesamt 10149 Brennelementen bzw. 1760 Tonnen Uran angegeben, und die Neuproduktion abgebrannter Elemente mit etwa 700 pro Jahr.[16] Somit lagerten im März 2010 rechnerisch die verbrauchten Brennelemente aus 14 ½ Jahren Betrieb auf dem Kraftwerksgelände.
    Im März 2011 lagerten auf dem Gelände des Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi insgesamt 11.125 Brennelemente mit einem Gewicht von ungefähr 1.900 Tonnen, davon etwa 6000 im zentralen Abklingbecken.[18] In den Reaktorkernen und Abklingbecken der einzelnen Reaktorblöcke befand sich folgende Anzahl an Brennelementen:[19][20][21]


    Besondere Risiken: Risiken des Kraftwerkstyps

    Der Sicherheitsbehälter Mark I von General Electric, der in Fukushima I verwendet wurde, hat nach Ansicht verschiedener Experten ein unzureichendes System zur Vermeidung eines Druckaufbaus zwischen innerer und äußerer Schutzhülle. Ein Sicherheitsexperte der Atomic Energy Commission der USA forderte deshalb 1971, den Einbau dieses Systems zu beenden und zu verbieten. Ein Verbot lehnte die AEC-Führung 1972 ab, da es die Atomindustrie der USA beenden könne. 1976 kündigten drei hochrangige Ingenieure bei General Electric wegen Sicherheitsbedenken zu Mark I.[22] Einer davon, Dale Bridenbaugh, hielt die Auslegung des Mark I bei schweren Unfällen für unzureichend, regte einen Baustop während der Fehleranalyse an und kündigte, nachdem General Electric diesen ablehnte. Seines Wissens habe man die von ihm aufgewiesenen Design-Mängel in Fukushima I jedoch berücksichtigt. Der Sicherheitsbehälter sei keine direkte Unfallursache, aber in dem eingetretenen Fall von Erdbeben und Tsunami weniger „vergebend“ (nachgiebig) als andere Reaktorentypen gewesen.[23]
    1985 stellte die für Kernkraftsicherheit in den USA zuständige Nuclear Regulatory Commission (NRC) fest, dass der Mark I in den ersten Stunden nach einer Kernschmelze versagen würde; ein NRC-Vertreter hielt dieses Versagen 1986 für zu 90% wahrscheinlich. Daraufhin wurde ein Ventilsystem entwickelt und in alle Mark I-Behälter eingebaut, das es erlaubt, radioaktiven Wasserdampf ungefiltert in die Atmosphäre zu entlassen.[24]
    Die Bauweise des in Fukushima I übernommenen Kraftwerksdesigns, bei dem sich jeweils ein Abklingbecken neben dem Sicherheitsbehälter befindet, wird seit den Unfällen vom März 2011 verstärkt kritisiert, da sie die Gefahr von Beschädigungen und radioaktiven Emissionen erheblich vergrößere.[25] In Fukushima wurden diese Becken übermäßig für die Lagerung alter Brennelemente genutzt. Japanische Atomaufseher hielten dies für eine Fehlentscheidung; Investitionen in sicherere Möglichkeiten der Unterbringung wurden ihrer Ansicht nach unterlassen.[26]


    Besondere Risiken: Konstruktionsmängel in Fukushima I

    Nach den Unfällen im März 2011 wurden verschiedene Konstruktionsmängel des Kraftwerks bekannt, auf die Ingenieure, Seismologen und Aufsichtsbehörden seit langem hingewiesen hatten.
    Nach Aussage des Ingenieurs Shiro Ogura, der am Bau von fünf der sechs Blöcke beteiligt war, wurden die für US-Standorte konzipierten Baupläne von General Electric beim Bau von Reaktorblock 1 ab 1967 unkritisch übernommen. Erst bei den weiteren Reaktorblöcken habe man diese Bauweise den japanischen Gegebenheiten angepasst. Auch dabei habe man die Gefahr von Tsunamis an diesem Küstenstandort nicht berücksichtigt. Erst 2007 habe man diese in Betracht gezogen und die Konstruktionsvorgaben überarbeitet. Die Kühlsysteme seien jedoch nach Vorgaben der Betreiberfirma nur für Erdbeben von maximal Stärke 8 auf der Richterskala ausgelegt worden. Ein stärkeres Erdbeben habe niemand für möglich gehalten. Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen habe er nie kritisiert.
    Laut dem am Bau beteiligten Ingenieur Masashi Goto war das Notkühlsystem des Kraftwerks nicht als Sicherungssystem konzipiert. Man habe Ventile und Rohre nicht auf den erhöhten Druck bei einem Unfall ausgelegt, so dass schon zu Beginn der Unfallserie vom März 2011 Radioaktivität entwichen sei.[27]
    Der Ingenieur Mitsuhiko Tanaka war 1974 am Bau eines Stahldruckkessels für Hitachi führend beteiligt, der sich heute im Reaktorblock 4 befindet. Er erklärte im März 2011, der Kessel habe sich bei der Herstellung verzogen. Er habe geholfen, dies zu vertuschen, um die gesetzlich verlangte Verschrottung des 250 Millionen US-Dollar teuren Kessels zu umgehen. Dafür habe er einen hohen Jahresbonus und eine Verdienstmedaille von der Firma erhalten. 1988, zwei Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl, habe er den Konstruktionsfehler des Kessels der Regierung Japans gemeldet. Hitachi habe seinen Bericht bestritten und die Regierung habe eine Untersuchung abgelehnt. Seit einem Treffen mit Tanaka 1988 hielt Hitachi daran fest, dass der Kessel kein Sicherheitsproblem darstelle.[28][29]
    Beim Bau des Kraftwerks Fushima I wurde ein General-Electric-Entwurf übernommen, bei dem die Notstromgeneratoren im Untergeschoss der Turbinengebäude angebracht sind. Wegen der meernahen Lage des Kraftwerks konnten sie dort von einem Tsunami überschwemmt werden und ausfallen.[30][31] Laut Asahi Shimbun sagte ein ehemaliger Tepco-Manager, Fukushima I sei ein „Übungskurs für Toshiba und Hitachi gewesen, um nach dem Versuch-und-Irrtum-Prinzip General Electrics Kraftwerksdesign kennenzulernen“. In später errichteten Kraftwerken wie dem benachbarten Fukushima II brachten Toshiba und Hitachi die Notstromaggregate an einer sichereren Stelle in den Reaktorgebäuden unter. Bei Fukushima I verblieben die Generatoren dagegen weiter an der ungeschützten Stelle, obwohl eine Tepco-interne Untersuchung dies als Sicherheitsrisiko einschätzte.[30]


    Warnungen



    Die NRC warnte 1990 auch vor dem Ausfall von Notstromgeneratoren und damit der Kühlsysteme von Kraftwerken, die in für Erdbeben anfälligen Gebieten stehen. Sie bezeichnete diesen Ausfall als eins der wahrscheinlichsten Risiken. Die Japanische Atomaufsichtsbehörde NISA zitierte diesen Bericht 2004. Laut Jun Tateno, einem früher zur Japanischen Atomenergie-Agentur gehörigen Wissenschaftler, habe Tepco nicht auf diese Warnungen reagiert und keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Deshalb könne man die außergewöhnliche Stärke des Erdbebens vom März 2011 nicht als Entschuldigung gelten lassen.[32]
    Filmemacher Adam Curtis hatte in einer Dokumentationsserie der BBC 1992 auf Risiken im Kühlsystem von Siedewasserreaktoren wie denen in Fukushima I hingewiesen[33], die seit 1971 bekannt waren.[34]
    2005 und 2007 kam es zu Störfällen in drei japanischen Kernkraftwerken durch Erdbeben, deren Stärke bei der Auslegung von Reaktoren nicht einkalkuliert worden war. Der Seismologe Ishibashi Katsuhiko analysierte diese Fälle und warnte 2007 vor der „fundamentalen Verletzbarkeit“ japanischer Kernkraftwerke bei Erdbeben, deren zunehmende Stärke und Häufigkeit beim Bau vieler Kraftwerke in den 1970er Jahren schwer unterschätzt worden sei.[35] Katsuhiko mahnte damals fundamentale Verbesserungen der Sicherheitsstandards für japanische Kernkraftwerke an. Nach den Unfällen 2011 kritisierte er, die Atompolitik habe seit 2007 nichts dazugelernt. Auch die japanische Energiewirtschaft und akademische Elite hätten die Warnungen ignoriert. Laut General Electric sollen jedoch alle sechs Reaktoren die Sicherheitsanforderungen der Nuclear Regulatory Commission für Erdbeben erfüllt haben.[36]
    Nach dem Erdbeben vom 16. Juli 2007 mit der Stärke 6,6 hatte Tepco die Standorte seiner Kraftwerke geologisch prüfen lassen, um ihre Belastbarkeit bei Erdbeben und Tsunamis festzustellen. Infolge dieser Prüfung wurde bei Fukushima I eine Schutzmauer von 5,7 m Höhe gegen Tsunamis errichtet. Einige Notstromgeneratoren befanden sich jedoch auf Bodenhöhe direkt am Meeresufer und waren unzureichend vor Überflutung geschützt. Für Atomsicherheitsexperten weist dies darauf hin, dass Tepco zwar die Reaktorgebäude sicher genug gebaut, aber den möglichen Ausfall der Notstromgeneratoren durch Tsunamis nicht berücksichtigt hat.
    Der am Bau der Fukushima-I-Reaktoren beteiligte Ingenieur Masashi Goto erklärte, die Sicherheitsrichtlinien der Regierung hätten keinen Ersatz für den Ausfall von Notstromgeneratoren verlangt. Sie hätten von den Firmen nur eine freiwillige Anstrengung erbeten, die Containment-Kessel erdbebensicher zu bauen. Sie hätten nie mit einem Worst-case--Szenario gerechnet. - Die Atomsicherheitskommission Japans hatte 2009 gefordert, bei jedem Kernkraftwerk eine stationäre Feuerwehrbrigade bereitzuhalten, um Feuer nach Erdbeben sofort bekämpfen zu können.[37]
    Tatsuya Ito, ein früherer Abgeordneter der Präfektur Fukushima im Nationalparlament, erklärte, er habe den Firmenvorstand von Tepco seit 2003 mindestens 20 Mal bei direkten Treffen vor der Tsunamigefahr gewarnt. 2002 habe ein von der Firma selbst angeforderter Bericht der Japan Society of Civil Engineers das Szenario eines Tsunamis nach einem Erdbeben der Stärke 9,5 beschrieben. 2005 habe er deshalb an den Präsidenten von Tepco einen Brief geschrieben. Die Firma habe jedoch alle Warnungen missachtet.[38]
    Der Seismologe Yukinobu Okamura, Leiter des Erdbebenforschungszentrums (Active Fault and Earthquake Research Center) am AIST, hatte ein Regierungsgremium 2009 vor einem verheerenden Tsunami wie jenem aus dem Jahre 869 gewarnt, doch Tepco lehnte die Warnung „als zu wenig fundiert“ ab.[39][40]
    Bei einer parlamentarischen Anfrage am 26. Mai 2010 hatte NISA-Vertreter Nobuaki Terasaka eingeräumt, dass ein kompletter Stromausfall die Reaktorkerne partiell schmelzen lassen und so die Kühlung ihrer Kernbrennstäbe unmöglich machen könne. Daher hätten die Betreiber die Kraftwerke mit vielen Ersatzstromquellen gesichert, die einen Stromausfall innerhalb weniger Stunden kompensieren sollten. Jun Tateno erklärte dazu, mit einem besseren Schutz dieser Ersatzgeneratoren auch gegen außergewöhnlich starke Erdbeben und hohe Tsunamis wären die Unfälle vom März 2011 vermeidbar gewesen.[41]


    Vertuschte Störfälle und mangelnde Kontrollen



    2002 wurde bekannt, dass Firmenvertreter über 16 Jahre lang Reparaturberichte über Tepcos Kernkraftwerke gefälscht und den Aufsichtsbehörden in hunderten Fällen sicherheitsrelevante Vorfälle verschwiegen hatten. Daraufhin gab der Vorstand von Tepco die Fälschungen zu, trat zurück und wurde von der Regierung ersetzt. Alle Tepco-Kernkraftwerke wurden heruntergefahren und drei Wochen lang überprüft. Am 16. Mai 2003 wurde Fukushima I erneut angefahren.[42]
    Seit dem Vorstandswechsel 2002 kam es in Fukushima I zu mindestens sechs Notabschaltungen und einer siebenstündigen kritischen Reaktion in Reaktorblock 3. Auch diese Vorfälle wurden verschwiegen.[43]
    Wie am 21. März 2011 bekannt wurde, hatte die NISA am 1. März Tepco erhebliche Mängel bei Inspektion und Wartung nachgewiesen: 33 Geräte und Maschinen in Fukushima I, darunter die Kühlpumpen, Dieselgeneratoren und Temperaturkontrollventile der Reaktorblöcke, waren seit elf Jahren nicht sorgfältig kontrolliert worden.[44][45] Die NISA hatte Tepco eine Frist bis zum 2. Juni 2011 gesetzt, um einen Korrekturplan auszuarbeiten.[46]


    Unfälle ab dem 11. März 2011




    Zustand der Reaktorblöcke 1 bis 4 (von rechts nach links) am 16. März 2011 nach mehreren Explosionen und Bränden
    Infolge des Tōhoku-Erdbebens am 11. März 2011 und des folgenden Tsunamis fiel die elektrische Energieversorgung des Kraftwerks aus, so dass die Reaktorkerne und gelagerten Brennstäbe mangelhaft gekühlt wurden. Dies führte zu einer Unfallserie, bei der die Reaktorblöcke 1 bis 4 zerstört und erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt wurden. Acht Menschen im Kraftwerk starben durch das Erdbeben und Explosionen.
    Zunächst wurde ein Gebiet im Umkreis von zwanzig Kilometern mit 70.000 bis 80.000 Anwohnern evakuiert, später noch einige weiter entfernte Orte mit besonders hoher radioaktiver Belastung. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, Böden, Leitungswasser, Meerwasser und Fische im weiten Umkreis wurden mit Radioisotopen kontaminiert; teilweise wurden dabei die gesetzlichen Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten.
    Die japanische Atomaufsichtsbehörde NISA stufte die Unfälle in den Reaktorblöcken 1 bis 3 auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse zunächst vorläufig als Stufe 4 („ernster Störfall“), dann als Stufe 5 („ernster Unfall“) und später – immer noch vorläufig – mit der Höchststufe 7 („katastrophaler Unfall“) ein.[47]

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