31 Januar 2003

Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW übergeben

Bund und Länder vereinbaren gemeinsames Vorgehen
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat gestern Vertretern der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen terroristischer Flugzeugangriffe auf Atomkraftwerke übergeben. Das Gutachten wurde im Rahmen einer Besprechung über das weitere Vorgehen von Bund und Ländern überreicht, zu der Staatssekretär Rainer Baake ins Bundesumweltministerium nach Berlin eingeladen hatte.

Bund und Länder haben in diesem Gespräch ihre Entschlossenheit bekräftigt, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Kernkraftwerke vor Angriffen aus der Luft erhöht wird. Das Bundesumweltministerium wird die betroffenen Länder auf Abteilungsleiterebene zu weiteren Gesprächen zu dieser Thematik einladen, um das weitere Vorgehen möglichst im Konsens abzustimmen. Die Bundesaufsicht und die Länder werden die weitere Vorgehensweise frühzeitig mit den Betreibern erörtern.

Bund und Länder sind sich einig, die Ergebnisse des GRS-Gutachtens, welches abstrakte und theoretische Szenarien zu Flugzeugangriffen auf Atomanlagen enthält, vertraulich zu behandeln, um auszuschließen, dass diese Informationen von potentiellen Tätern für kriminelle Handlungen missbraucht werden können.

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KOMMENTAR der Redaktion: Die Vertraulichkeit wird wenig bringen, denn auch Terroristen wissen, wie Atomkraftwerke aussehen und wie leicht es wäre, sich mit einem Flugzeug darauf zu stürzen. - Wer die Terrorgefahr "ernst nimmt", wie uns Bürgern seit dem 11.09.2001 immer wieder angeraten wird, darf keine Atomkraftwerke betreiben. So klar und bitter für die Atomlobby muss die Debatte verlaufen. (Markus Rabanus)
>> www.inidia.de/atomterrorismus.htm

Sprachlexikon der Atomlobbyisten

Die Atomwirtschaft befleißigt sich in einer Begrifflichkeit, wie sie weder technisch noch sprachwissenschaftlich vertretbar ist, sondern einzig und allein propagandistischen Zwecken dient.

Letztes Update Mai 2011

Begriffe: Atomenergie, Kernenergie, Radioaktivenergie

In den Anfängen der Atomenergienutzung war man noch so stolz darauf, dass niemand den Begriff "Atomenergie" scheute. Daher kam es zu Namensgebungen wie bspw. "Deutsches Atomforum e.V.", "EUROATOM" usw., aber schon bald wurden trotz der permanenten Informationsunterdrückung erste "Störfälle" bekannt, die erahnen ließen, dass die sogenannte "friedliche Nutzung der Atomenergie" alles andere als "beherrscht" gelten kann, zumal die Atomkraftwerksbetreiber in den entscheidenden Teilbereichen weder technisch noch personell gewährleisten können, die radioaktive Kettenreaktion einfach abzuschalten, wenn ein Störfall den "geordndeten Betrieb" unterbricht, wie es z.B. durch Terroranschläge, "austickendes Personal", Materialermüdung, Erdbeben und (Natur-)Katastrophen anderer Art passieren kann.
Die Begriffe "Atomkraft" und "Atomenergie" wurden mehr und mehr mit den Folgen eines Atomkriegs assoziiert, zumal großflächige Verseuchung durch Radioaktivität Folgen einer Superhavarie vorstellbar wurden, so dass diese "Atombegriffe" für die Atomlobby an Attraktivität verloren.

Deshalb setzte die Atomlobby mehr und mehr den Begriff "Kern" anstelle von "Atom" durch und begründete es fachlich einigermaßen zutreffend damit, dass der Begriff "Atom" durch die Spaltbarkeit widerlegt sei, während "Kerne" zu spalten solchen Widerspruch vermeidet. Dass Begriffe oftmals einen von der technischen Genauigkeit abweichenden Charakter haben, wird den Begriffemachern der Atomlobby zwar durchaus bewusst sein, zumal auch sie im Urlaub "Sonnenuntergänge" genießen, obwohl sich nur die Erde dreht, aber die propagandistischen Vorteile der "kernigen" Begriffe liegen auf der Hand: wie "kerngesund" usw.

Ginge es um technische Exaktheit bei der Atomenergie, so ist auch der Begriff "Kern" falsch, denn es geht um die Energiegewinnung aus Radioaktivität. Wenn schon die Atomlobby genau sein möchte, dann müsste sie ihre Atomkraftwerke "Radioaktivkraftwerke" nennen, denn die Kerne machen ihnen nichts heiß, aber die Radioaktivität. Ob die Atomlobby ihre Texte nun umdichten wird? Keineswegs, denn "radioaktiv" ist für ihre Werbeansprache unbrauchbar, nämlich zu wahr.

Markus Rabanus

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Weitere Propagandabegriffe der Atomlobby

Diskussion

- www.dialoglexikon.de/entsorgung.htm

- www.dialoglexikon.de/endlagerung.htm

- www.dialoglexikon.de/energieluecke.htm

- www.dialoglexikon.de/friedliche_nutzung_der_kernenergie.htm

- www.dialoglexikon.de/ .... htm

Diskussion

18 Januar 2003

Jürgen Trittin: In der Bundesrepublik wird kein ausländischer Atommüll endgelagert

Bundesumweltminister weist Darstellung der "HAZ" entschieden zurück
Pressemitteilung BMU.de

Zu einem Artikel der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" unter der Überschrift "Rot-Grün erwägt gemeinsame Endlager für EU-Atommüll" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Die in der HAZ aufgestellte Behauptung, Rot-Grün schließt gemeinsame europäische Endlager für hochradioaktiven Atommüll nicht mehr aus, entbehrt jeglicher Grundlage. Das für diese Behauptung ausgesuchte Zitat aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Nuklearpaket der EU-Kommission gibt nicht die Meinung der Bundesregierung wieder, sondern beschreibt -- deutlich gekennzeichnet - die Position der EU-Kommission. Wörtlich heißt es nach der Wiedergabe der Position der EU-Kommission im Folgesatz: "Die Bundesregierung besteht jedoch für Deutschland auf einer nationalen Endlagerlösung."

Die Bundesregierung hat sich wiederholt und klar zum Grundsatz der nationalen Endlagerung bekannt. Diese Auffassung gilt ohne Einschränkung und wird auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage bekräftigt. Das bedeutet, dass Abfälle aus anderen Ländern nicht in Deutschland endgelagert werden.

Ich habe wiederholt und auch im EU-Ministerrat darauf hingewiesen, dass die von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwürfe zur Atomsicherheit und zur Endlagerung für das Bundesumweltministerium aus inhaltlichen und formalen Gründen in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig sind. Dieses ist auch der Antwort auf die Kleine Anfrage zu entnehmen, wo es unter 3. heißt: "Die Inhalte des Entwurfs für eine Richtlinie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle entsprechen inhaltlich nicht den Vorstellungen der Bundesregierung."

Völlig an den Haaren herbeigezogen ist die Unterstellung der HAZ, solche von der EU-Kommission gewünschten und von der Bundesregierung abgelehnten Transporte könnten nach Gorleben gehen. Der einzige, der Gorleben zum Atomklo Europas machen wollte ist der CDU-Schattenumweltminister in Niedersachsen Lutz Stratmann. Ich dagegen habe wegen massiver Zweifel an der Geeignetheit des Standorts Gorleben die Erkundung des Endlagers unterbrochen und einen Baustopp verhängt. Es waren CDU und FDP, die erst am Freitag im Haushaltsausschuss des Bundestages den Weiterbau des Endlagers Gorleben beantragt haben - damit aber an der Mehrheit von SPD und Grünen gescheitert sind.

Die Suche nach einem geeigneten nationalen Endlagerstandort in Deutschland wird nunmehr in einem transparenten und geordneten Verfahren verlaufen. Ziel ist es, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager in tiefen geologischen Formationen für alle Arten radioaktiven Mülls aus der Bundesrepublik Deutschland verfügbar zu haben.

Der von mir eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) hat ein Verfahren für die Suche und Auswahl eines Endlagers entwickelt, in das alle Arten und Mengen in Deutschland anfallender radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden sollen. Mit dem Abschlussbericht des AKEnd, der mir im Dezember übergeben worden ist, liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Auswahl eines Endlagerstandortes in Deutschland vor, der nicht nur auf technische, sondern auch auf sozialwissenschaftliche Aspekte abstellt. Die Endlagersuche wird so vom Kopf auf die Füße gestellt. Dieser Bericht soll in den nächsten zwei Jahren breit in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Das Ziel, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben, hält der AkEnd für ambitioniert, aber machbar, wenn das Auswahlverfahren zügig legitimiert und durchgeführt wird. Damit hat er eine wissenschaftlich begründete Gegenposition zur atomfreundlichen EU-Kommission eingenommen, die ein solches Lager bereits 2018 für möglich hält und die - anders als wir - die Einlagerung von ausländischem Atommüll in Deutschland nicht außchließen möchte.

Hinweis:
Auf die Frage: "Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung denkbar, dass es in Europa Endlagerstätten geben wird, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt werden könnten, und wenn ja, was bedeutet dies für mögliche Transportwege des radioaktiven Abfalls?"

lautet die Antwort der Bundesregierung:

"In Artikel 5 Abs.4 des in der Antwort zu Frage 11 genannten Richtlinienentwurfes wird als möglicher Entsorgungsweg die Ausfuhr radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland eigens erwähnt. Aus Sicht der Europäischen Kommission stellt der Export in andere Länder für Mitgliedstaaten mit sehr begrenzten Abfallmengen die aus umweltpolitischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Sicht wahrscheinlich sinnvollste Lösung dar. In solchen Fällen könnte die Zulassung grenzüberschreitender Transporte in Frage kommen. Die Bundesregierung besteht jedoch für Deutschland auf einer nationalen Endlagerlösung."

07 Januar 2003

BMU: AKW-Obrigheim geht spätestens am 15. November 2005 vom Netz

Obrigheim-Vertrag rechtskräftig
Pressemitteilung BMU.de

Der zwischen dem Bundesumweltministerium und den Betreibern des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) ausgehandelte Vertrag zur Abschaltung des AKW ist von beiden Seiten unterschrieben und damit rechtskräftig geworden. Der öffentlich-rechtliche Vertrag legt fest, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur Übertragung von 5,5 Terawattstunden vom Block 1 des Atomkraftwerks Philippsburg auf das KWO am 15. November 2005 unwirksam wird.

Um Rechtsstreitigkeiten und daraus folgende Unsicherheiten auszuschließen, hatten sich EnBW und BMU Ende des vergangenen Jahres darauf verständigt, die am 14. Oktober 2002 getroffene politische Einigung zur Strommengenübertragung von Philippsburg nach Obrigheim nicht in einem förmlichen Genehmigungsbescheid, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. "Für die betroffenen Unternehmen, die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit schafft dieser Vertrag Rechtssicherheit. Damit steht unwiderruflich fest, dass Obrigheim in der laufenden Wahlperiode abgeschaltet wird", sagte der Staatsekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake.

Der Vertrag legt fest, dass über die genehmigten Elektrizitätsmengen von 5,5 TWh hinaus keine weiteren Strommengen auf das KWO übertragen werden dürfen. Das Bundesumweltministerium sichert zu, das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung für die Stilllegung des KWO im Rahmen seiner Zuständigkeit und des geltenden Rechts zu fördern.

01 Januar 2003

AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa

Letzte Aktualisierung dieses AKW-Steckbriefs: 15.04.2011

Das Kernkraftwerk Kashiwazaki-Kariwa (jap. 柏崎刈羽原子力発電所, Kashiwazaki Kariwa genshiryoku hatsudensho) ist eines der aktiven Kernkraftwerke in Japan. Es ist teils in der Stadt Kashiwazaki und teils im Dorf Kariwa in der Präfektur Niigata gelegen. Der erste Reaktor wurde 1985 fertiggestellt, sechs weitere folgten. Es ist seit Anfang 2003 mit sieben Kernreaktoren und einer installierten Gesamtleistung von 8.212 MW das leistungsstärkste Kernkraftwerk der Welt. Das Areal der Anlage umfasst 4,2 km² und liegt an der Küste des Japanischen Meeres.
Die Reaktoren 1 bis 3 wurden ab 1985 von der Firma Toshiba fertiggestellt.[1] Der vierte und fünfte Reaktor wurde von Hitachi geliefert.[2] Der sechste Reaktor ist von General Electric und Toshiba. Der siebte stammt von General Electric und Hitachi. Die Brennelemente vom Typ ATRIUM-9 mit einer Gitterteilung von 9×9 stammen von der Firma Siemens. Der Betreiber ist Tōkyō Denryoku (TEPCO).

STÖRFÄLLE

Im Mai 2000 musste der Block 6 vorläufig abgeschaltet werden, nachdem 300-fach erhöhte Iodwerte im Kühlkreislauf gemessen wurden. 2002 stellte sich heraus, dass 16 Jahre lang Berichte des Betreibers TEPCO gefälscht und Inspektionen aus Kostengründen verschleppt worden waren. Alle TEPCO-Kernkraftwerke wurden daraufhin heruntergefahren. Am 16. Mai 2003 war die Überprüfung beendet, und die Anlage konnte erneut angefahren werden.[3]
Am 16. Juli 2007 führte ein Erdbeben der Stärke 6,6 auf der Richterskala in der Region zu einem Transformatorbrand im Kernkraftwerk, der nach etwa zwei Stunden gelöscht werden konnte. Nach ersten Angaben der TEPCO kam es dabei nicht zur Freisetzung von radioaktivem Material, diese Aussage wurde jedoch später revidiert: Austritt unterhalb der Dosis-Grenzwerte. Nach derzeitigem Informationsstand sind größere Mengen Wasser aus dem Reaktor ausgetreten, wobei radioaktives Material ausgeschwemmt wurde. Auch 800 Liter Öl sind ausgelaufen. Zudem fielen eine unbekannte Anzahl Behälter mit radioaktiv kontaminierter Kleidung um, deren Deckel sich dabei teilweise öffneten.
Bei dem Erdbeben traten Bodenbeschleunigungen auf, welche die offiziellen Extrema der Schätzwerte für diesen Standort um das bis zu Zweieinhalbfache überschritten. „Wir haben bei der Planung des Kraftwerks nicht angenommen, dass ein Beben dieser Stärke auftreten könnte“, sagte ein Sprecher von TEPCO drei Tage nach dem Unfall. „Aber nachdem wir auf die Daten über die Nachbeben geschaut haben, haben wir begriffen, dass die Verwerfung direkt unter der Kernkraftanlage entlang läuft.“
Nicht für jeden ereignete sich dies allerdings überraschend: Bei den ursprünglichen offiziellen geologischen Untersuchungen war zwar eine Bruchkante in mehreren Kilometern Entfernung, aber nicht unter dem Reaktor diagnostiziert worden, allerdings hatten neuere Gutachten durchaus eine Verwerfung direkt unter dem Reaktor angezeigt. Eine aus diesem Grunde im Jahr 2005 von Anwohnern verlangte Aufhebung der Betriebsgenehmigung wies der Oberste Gerichtshof in Tokio mit dem Verweis auf offizielle Gutachten zurück: Es handele sich um keine aktive Verwerfung. [4]
Die gesamte Anlage wurde wegen Erdbebenschäden durch das Niigata-Chūetsu-Küstenerdbeben 2007 für 21 Monate abgeschaltet.
Am 5. März 2009 erlitt ein Mitarbeiter bei einem Brand leichte Verletzungen im Gesicht. Das Feuer konnte nach etwa 90 Minuten gelöscht werden. Laut Betreiber war die Reaktorsicherheit nicht gefährdet. Die Brandursache ist noch unklar.
Am Morgen des 19. November 2009 kam es erneut zu einem Zwischenfall, bei dem Rauch aus dem Kraftwerk austrat.

Quelle, Fußnoten und mehr WIKIPEDIA

Steckbrief: Atommülllager Gorleben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie LETZES UPDATE 20110415

Unter der Bezeichnung Atommülllager Gorleben werden verschiedene Einrichtungen zur Zwischenlagerung, Weiterbehandlung und möglichen Endlagerung radioaktiven Abfalls auf dem Gebiet der ostniedersächsischen Gemeinde Gorleben, Landkreis Lüchow-Dannenberg, zusammengefasst. Hierzu gehört das Transportbehälterlager Gorleben (das Ziel der umstrittenen Atommüll-Transporte aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague) und das ebenfalls umstrittene „Erkundungsbergwerk“ im Salzstock Gorleben, dessen Eignung zur Endlagerung seit langem geprüft wird.

Übersicht

Zurzeit gibt es etwa zwei Kilometer südlich des Dorfes Gorleben vier Anlagen:
Das Transportbehälterlager, das Abfalllager und die Pilot-Konditionierungsanlage werden betrieben von der 'Brennelementlager Gorleben GmbH', einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), die wiederum mehrheitlich im Besitz der großen Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall Europe ist. Der Betreiber des Erkundungsbergwerks ist die DBE mbH, die zu 75 % der GNS und zu 25 % der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH gehört.
Geplant waren in der Region zeitweise noch weitere Projekte der Kernenergiewirtschaft:
Die Planungen wurden verworfen, unter anderem weil sie politisch nicht durchsetzbar waren.

Endlagerprojekt Gorleben

Ein Salzstock im Untergrund bei Gorleben war bzw. ist als Endlager für alle Arten von radioaktiven Abfällen vorgesehen. Die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH“ (DBE mbH) betreibt hier ein sogenanntes Erkundungsbergwerk, das möglicherweise in Zukunft als Endlager für hochradioaktiven Atommüll dienen soll. Die Eignung ist allerdings stark umstritten und derzeit ungeklärt.
Die Standortentscheidung war im Jahr 1977 unter der SPD-Bundesregierung von Bundeskanzler Helmut Schmidt und der CDU-Landesregierung von Ministerpräsident Ernst Albrecht gefallen und im innerdeutschen Kalten Krieg maßgeblich nach politischen Kriterien erfolgt – insbesondere in Hinblick auf die allgemein dünne Besiedlung der Gegend im damaligen „Zonenrandgebiet“ zur DDR und wegen der Nähe zu Morsleben und dem dort im Aufbau befindlichen Endlager Morsleben.[4]

Protest 

Gegen die Planungen für Kernenergiewirtschaftsprojekte im Wendland wurde schon bald nach ihrer Veröffentlichung protestiert. 1979 zog der Gorleben-Treck mit 500 Traktoren aus dem Wendland in die Landeshauptstadt Hannover, wo sich am 31. März 1979 über 100.000 Menschen zur größten Demonstration in der Geschichte Niedersachsens [5] zusammenfanden. Einige Wochen nach der Demonstration sagte der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht, dass die Wiederaufbereitungsanlage zu dem Zeitpunkt politisch nicht durchsetzbar sei.[5] Die Planungen sind daraufhin eingestellt worden.
Die Probebohrungen für das Endlager wurden ebenfalls von starken Protesten begleitet. So wurde 1980 unter anderem am Bohrloch 1004 ein Hüttendorf, genannt "Republik Freies Wendland" errichtet. Zeitweise besetzten bis zu 5.000 Atomkraftgegner die Umgebung der Bohrlöcher. Das Hüttendorf wurde im Juli 1980 auf Anweisung von Bundeskanzler Helmut Schmidt durch die Polizei geräumt. Der damalige Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD (Jusos) und spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte sich mit den Besetzern solidarisch.
Der Protest gegen die Endlagerpläne hielt seitdem an, getragen vor allem von den lokalen Widerstandsgruppen wie der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg oder der Bäuerlichen Notgemeinschaft.

Geologische Einschätzung

Unabhängig vom Standort stellt schon die grundsätzliche Festlegung auf Steinsalz als Wirtsgestein für ein Endlager einen Bewertungsschritt dar, der mögliche Alternativen wie Ton- oder Granitformationen, die in anderen Staaten für diesen Zweck favorisiert werden, von vorneherein ausklammert.
Konkrete geologische Aufschlussbohrungen, die zum Zweck der Erkundung zwischen 1979 und 1999 durchgeführt wurden, ergaben dann bereits zu Beginn der 1980er-Jahre, dass eine Eignung des Gorleben-Rambower Salzstocks unter anderem wegen eines instabilen Deckgebirges und wegen Grundwasserkontakts anzuzweifeln ist. So liegt die „Gorlebener Rinne“, eine bis zu 320 Meter tiefe eiszeitliche Schmelzwasserrinne aus sandig-kiesigem, grundwasserführendem Material, genau über dem tektonisch nach oben aufgewölbten Hut des Salzstocks.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) fordert als Mindestvoraussetzung ein „Mehrbarrierensystems“ für eine mögliche Eignung des Salzstocks als Endlager. Das ursprünglich vermutete Deckgebirge aus mehreren hundert Meter mächtigen oligozänen Tonschichten ist in diesem Bereich so nicht vorhanden und erfüllt diese Voraussetzung nicht. Von unten sind diese Schichten durch den vertikal aufsteigenden Salzstock-Diapir und von oben durch eiszeitliche Abtragungen und Auffüllungen zerstört worden.
Es wurde festgestellt, dass salzführendes Grundwasser sich sowohl seitlich als auch vertikal vom Salzstock in Richtung Oberfläche bewegt, so dass bei Kontakt mit hochradioaktivem Material eine Kontamination der Biosphäre die Folge wäre. Bei Grundwasserkontakt mit dem Steinsalz muss mit Subrosionen, also der Bildung von Hohlräumen durch Salzablaugung gerechnet werden. In der Folge kann es zum Einsturz des Deckgebirges bis hin zur Bildung von Dolinen an der Erdoberfläche kommen. Für solche Vorgänge gibt es zahlreiche Beispiele bei Salzstöcken in ganz Norddeutschland. Dazu zählt auch eine zehn Kilometer lange, tiefe Einbruchrinne über dem nordöstlichen Teil der Gorleben-Rambower Salzstruktur selbst; dort haben sich beispielsweise der 175 Hektar große Rudower See sowie der inzwischen überwiegend vermoorte Rambower See (siehe Rambower Moor) gebildet.[6][7]
Die weitere Erkundung des Standortes als mögliches Endlager, die von Kritikern als verdeckter Ausbau zum Endlagers betrachtet wird, war zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 1. Oktober 2010 ausgesetzt.[8] Diese als Moratorium bezeichnete Unterbrechung sollte der „Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen zur Endlagerung“ dienen. Befürworter des Standortes Gorleben verlangten zwischenzeitlich eine Aufhebung des Moratoriums, um den Salzstock „weiter zu erkunden“. Gegner fordern einen Variantenvergleich mit mehreren Alternativstandorten in anderen Wirtsgesteinen, wie dies für große Planungsvorhaben sonst auch zwingend vorgeschrieben ist. Überdies halten sie die bisherigen Erkenntnisse über die örtliche geologische Situation längst für aussagekräftig genug, um Gorleben als ungeeignet für ein Atommüll-Endlager anzusehen.
Aktuelle Probleme in anderen bereits als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall genutzten Salzstöcken wie Asse II und Morsleben – darunter Deckenabstürze, Ablaugungen und Grundwassereinbrüche – werden von Kritikern als Indiz dafür gewertet, dass das Medium Steinsalz ein geologisch ungeeignetes Wirtsgestein für ein langfristig stabiles und sicheres Endlager darstelle.
Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb des Bergwerks Gorleben belaufen sich auf jährlich rund 22 Millionen Euro.[9]

Diskussion

Schon zu Beginn der Errichtung des Erkundungsbergwerkes – das vom früheren Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) einmal als ungenehmigter „Schwarzbau“ bezeichnet wurde – und des Zwischenlagers kam es 1979 zu Protesten der Bevölkerung und bundesweit von Atomkraftgegnern.
Es gibt auch Befürworter und durch die Planungen Begünstigte am Standort Gorleben. Die Gemeinde Gorleben sowie die Samtgemeinde Gartow bekommen vom Land Niedersachsen jährliche „Ausgleichszahlungen“, sogenannte „Gorleben-Gelder“. Auch die Atomenergiewirtschaft sowie große Teile der politischen Parteien CDU/CSU und FDP, darunter die CDU-Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel und der niedersächsische FDP-Umweltminister Hans-Heinrich Sander, setzen sich für eine alternativlose weitere Erkundung und letztlich den Ausbau des Salzstockes Gorleben als nationales oder eventuell sogar internationales Endlager für hochradioaktiven Atommüll ein.
Ende August 2009 erklärte Umweltminister Sigmar Gabriel das Atomendlager für „tot“. Es sei „praktisch ausgeschlossen“, eine weitere Erkundung des niedersächsischen Salzstocks durchzuführen. Zuvor war bekannt geworden, dass Ende 2015 circa 115 Verträge mit Grundbesitzern in Gorleben auslaufen. Zum anderen war 1983 ein Gutachten zur Endlagerstätte, das Sicherheitsbedenken beinhaltete, nach Einflussnahme der Regierung Helmut Kohls geändert worden. CDU, CSU, FDP und die Atomindustrie halten dagegen an Gorleben als Atommülllager fest.[10]
Im April 2010 berichtete das ZDF-Magazin Frontal21 über der Redaktion und Greenpeace vorliegende, bisher vertrauliche Dokumente zu Gorleben.[11] Aus den Dokumenten geht eindeutig hervor, dass die Vorauswahl für Gorleben unter dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht wissenschaftlich nicht abgesichert war. Gerd Lüttig, ehemals Vizepräsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hatte im Auftrag der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungsgesellschaft zwischen 1972 und 1975 bundesweit 250 verschiedene Salzstöcke für die Lagerung atomarer Reststoffe untersucht und in Klassen unterschiedlicher Eignung kategorisiert.[12] Nach seiner Aussage war der Standort Gorleben nicht in den ersten beiden Klassen erfasst.[11] Nach Lüttigs Aussagen antwortete Albrecht auf den Hinweis, dass Gorleben nicht auf der Analyseliste der vordringlichen und besonders gut geeigneten Salzstöcke stand, mit den Worten: „Das macht nichts, das ist jetzt eine politische Entscheidung“.[11] Albrecht kann sich heute nicht mehr zu den Vorgängen äußern, weil er an Demenz erkrankt ist.[13] Matthias Edler, Atomexperte bei Greenpeace, kam nach der Sichtung der Akten zu folgendem Schluss: „Die Akten sagen, es gab kein wissenschaftliches Auswahlverfahren, an dessen Ende als konsequentes Ergebnis der Salzstock Gorleben stand. […] Insofern kann man das nur als eine politische, und zwar als eine willkürliche Entscheidung bezeichnen“.[11] Geologische Fragen spielten eine untergeordnete Rolle.[14] Allerdings hält Geologe Lüttig nach neueren Erkundungen den Salzstock in Gorleben heute als Endlager für geeignet[4]. Im März 2010 erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, dem Standort Gorleben „aufgrund des bisherigen Erkenntnisstands“ Priorität zu geben, und die Erkundung des Salzstocks nach zehnjähriger Pause ("Moratorium") wieder aufgenommen.[15]
Im September 2010 wurde öffentlich bekannt, dass am Salzstock Gorleben Gaseinschlüsse entdeckt wurden. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass sich in größerer Tiefe womöglich große Erdgasvorkommen befinden. Diese Vermutung stützt sich auf Erdgasfunde im nur wenige Kilometer entfernten brandenburgischen Lenzen. Dort wurde in den 1960er Jahren nach Erdgas gebohrt; dabei kam es am 25. Juni 1969 zu einer schweren Gasexplosion [16], wonach die Bohrungen eingestellt wurden. Falls unter dem geplanten Atommüllendlager Gorleben ebenfalls große Gasmengen lagern, was wegen der geographischen Nähe zu Lenzen laut Prof. Dr. Klaus Duphorn wahrscheinlich ist, könnte das eine Gefahr für das geplante Endlager sein.[17][18]

Untersuchungsausschuss zu Gorleben [Bearbeiten]

Der Bundestag setzte auf Antrag von 285 Abgeordneten der SPD, der Linken und der Grünen am 26. März 2010 einen Untersuchungsausschuss zu Gorleben ein. Das 15-köpfige Gremium unter Vorsitz der CDU-Parlamentarierin Maria Flachsbarth soll die Umstände klären, unter denen die Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) im Jahr 1983 entschied, nur den Salzstock im niedersächsischen Gorleben und nicht auch geologische Formationen wie Granit oder Ton in anderen Bundesländern auf eine Eignung für die Atommüll -Endlagerung zu prüfen.
Geprägt war die Debatte vor allem vom Streit um den schließlich von der Koalitionsmehrheit abgelehnten Antrag der SPD (17/1161), für die Dauer des Ausschusses auf die von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) geplante Fortsetzung der Erkundungsarbeiten in Gorleben zu verzichten, die seit einem unter Rot-Grün verhängten Moratorium ruhten.[19]

Zwischenlager

Das Zwischenlager wurde 1983 fertiggestellt, aber wegen massiver Widerstände und Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Land und dem Bund erst 1995 in Betrieb genommen.[20] Im Transportbehälterlager soll der hochradioaktive Atommüll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield über einige Jahrzehnte in den Transportbehältern zwischengelagert werden, bis er sich von zunächst 400 auf 200°C abgekühlt hat – und ein geeignetes Endlager zur Verfügung steht. Derzeit (9. November 2010) befinden sich dort 102 dieser Container. Die Gesamtkapazität des Lagers beträgt 420 Behälter.
Kritiker äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Anlage und weisen insbesondere auf den nicht vorhandenen Schutz vor Flugzeugabstürzen hin. Dagegen vertreten die Betreiber den Standpunkt, der Abfall sei in den Behältern ausreichend geschützt (vgl. hierzu Kritik an der Sicherheit der Castor-Behälter).

Proteste gegen den Bau [Bearbeiten]

Bei Protesten gegen das im Bau befindliche Zwischenlager im September 1982[21] verursachten Wasserwerfer des Typs WaWe 6 bei sitzenden Demonstranten Rippenbrüche, Rückenprellungen und Nierenverletzungen; Klagen gingen bis vor das Bundesverfassungsgericht.[22] [23]

Transporte zum Zwischenlager

Die Proteste gegen die atomenergienutzung und die Entsorgungspläne erreichen ihren Höhepunkt beim Transport von Castor-Behältern nach Gorleben. Hiervon besonders stark betroffen ist zum einen die Eisenbahnstrecke von Lüneburg bis zur Verladestation Dannenberg, zum anderen die Straßentransportstrecke. Von der Verladestation fahren die LKW bis zum Atommülllager Gorleben noch etwa 20 Kilometer über Landstraßen und durch Dörfer. Die Nordroute führt über Ouickborn, Kacherien, Langendorf, Grippel, Pretzetze und Laase nach Gorleben, die Südroute von Dannenberg über Splietau, Gusborn, Pretzetze und Laase nach Gorleben.[24][25] Die Transporte werden von einem großen Polizeiaufgebot begleitet.[26]


Blockaden
Bisher (Stand November 2010) wurden mit 12 Transporten 102 Atommüll-Behälter in das Zwischenlager transportiert. Der erste Transport fand im April 1995 statt, der bisher letzte im November 2010. Die Transporte wurden von großen Protesten begleitet und mussten von starken Polizeikräften begleitet werden. Waren es beim ersten Transport (April 1995) nur 4.000 Demonstranten und 7.600 Polizisten, so steigerte sich die Zahl der eingesetzten Polizeikräfte auf bis zu 30.000 beim dritten Transport (März 1997).[27][28]
Neben Sitzblockaden setzten die Atomkraftgegner immer wieder auf Barrikaden aus Traktoren, Baumstämmen und anderen Materialien sowie auf Ankettaktionen. So ketteten sich beispielsweise 2001 fünf Aktivisten aus dem wendländischen Widerstand sowie von Robin Wood bei Süschendorf an der Bahnstrecke Lüneburg - Dannenberg an einen im Gleisbett eingelassenen Betonblock.[29] Eine ähnliche Aktion fand 2008 bei Berg an der Bahnstrecke Lauterbourg - Wörth statt. Dort ketteten sich drei Demonstranten an.[30] Beim selben Transport kletterten später drei Demonstranten auf den Zug mit den Containern.[31] Mehrere Stunden Verspätungen entstanden durch eine Blockade, bei der sich jeweils vier Demonstranten an eine Betonpyramide auf der Straße angekettet hatten.[32]

Tod eines Aktivisten

Beim achten Castor-Transport im November 2004 wurde der französische Anti-Atom-Aktivist Sébastien Briat nahe Avricourt in Frankreich vom Zug des Atommülltransports nach Gorleben erfasst und tödlich verletzt. Dies geschah im Rahmen einer versuchten Blockade mit dem Ziel, den Transport von La Hague nach Gorleben zu stoppen.

Regelmäßigkeit der Transporte

In der Regel finden die Transporte jährlich statt. Von diesem Turnus gab es folgende Abweichungen:
  • Zwischen Mai 1998 und Januar 2000 wurden Castor-Transporte wegen gemessener radioaktiver Verunreinigungen ausgesetzt.
  • 2009 fand kein Transport statt, da die neuen Container noch nicht genehmigt waren. Hintergrund waren erforderliche Vorkehrungen wegen der höheren Temperatur des geplanten Transportguts.[33]
Am 9. November 2010 erreichte nach 92 Stunden ein Castortransport mit elf Containern mit hochradioaktivem Atommüll aus La Hague das Zwischenlager. Durch die massiven Protestaktionen war dies die längste Transportzeit bislang.[34]

Ausblick

2011 werden weitere elf Container aus La Hague erwartet, und ab 2014 sollen 21 Behälter aus Sellafield aufgenommen werden.[35]

Literatur

  • K. Duphorn & U. Schneider: Zur Geologie und Geomorphologie des Naturparks Elbufer-Drawehn. – Abhandl. Naturwiss. Vereinigung Hamburg (NF) 25 (1983): 9–40.
  • H. Klinge, A. Köthke, R.-R. Ludwig & R. Zwirner: Geologie und Hydrogeologie des Deckgebirges über dem Salzstock Gorleben. – Zeitschr. f. angewandte Geologie (2/2002): 7–15. (PDF online)
  • D. Appel & J. Kreusch: Gutachterliche Stellungnahme zum Zusammenfassenden Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom Mai 1983 - Stellungnahme im Auftrag der Fraktion die Grünen im Bundestag sowie der Fraktion Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, 122 S., Juni 1984, Hannover.

Einzelnachweise

  1. Andreas Maier: Die Legende vom Salzstock, veröffentlicht auf zeit-online
  2. 1973 erfuhr die Öffentlichkeit erstmals von den Bauplänen eines Kernkraftwerkes in Langendorf. Dagegen gründete sich eine Bürgerinitiative, bis 1982 geleitet von Marianne Fritzen , die für ihr Engagement 2010 von der Heinrich Böll-Stiftung den 'Petra-Kelly-Preis' erhielt
  3. gorleben-archiv.de
  4. a b Endlager Gorleben aus Expertensicht nur zweite Wahl, Interview des Deutschen Depeschendienstes mit dem Geologen Gert Lüttig, Abgerufen am 1. November 2009
  5. a b Gisela Jaschik: März 1979: Gorleben-Treck nach Hannover. In: Norddeutsche Geschichte. ndr.de, abgerufen am 22. März 2011 (HTML, deutsch, Video).
  6. Klinge et al.: Geologie und Hydrogeologie des Deckgebirges über dem Salzstock Gorleben. (vgl. Literatur; hier als pdf-Datei direkt verlinkt)
  7. Sigrid Totz (14. November 2006). Das Mehrbarrierensystem bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Kurzfassung. Greenpeace. Abgerufen am 8. November 2010.
  8. Gorleben-Moratorium aufgehoben. , NDR, 21. September 2010. Abgerufen am 8. November 2010. 
  9. www.bmu.de, Informationen zum Salzstock Gorleben beim Bundesumweltministerium
  10. Energie: Gabriel beerdigt das Atomendlager Gorleben. , Welt Onlinhe, 26. August 2009. Abgerufen am 12. November 2010. 
  11. a b c d Steffen Judzikowski und Christian Rohde: Willkür statt Wissenschaft – Wie Gorleben zum Endlager erkoren wurde, 13. April 2010, unter heute.de.
  12. Seidler, Christoph: Greenpeace-Recherche: Dokumente entlarven Willkür bei Gorleben-Wahl. , Spiegel Online, 13. April 2010. Abgerufen am 12. November 2010. 
  13. Seine Tochter machte dies im Mai 2008 öffentlich
  14. Greenpeace stellt Akten ins Netz: Die Gorlebenlüge. , taz, 14. April 2010. Abgerufen am 12. November 2010. 
  15. Endlagerdebatte: Gorleben-Akten strahlen auf Röttgen ab, 13. April 2010, unter ftd.de.
  16. Bei der Explosion am 25. Juni 1969 starb ein Mann und sechs weitere wurden schwer verletzt. (Susanne Schrammar (20. September 2010). Salzstock Gorleben: Warnung vor neuen Risiken. Deutschlandfunk. Abgerufen am 29. Januar 2011.)
  17. Susanne Schrammar (20. September 2010). Salzstock Gorleben: Warnung vor neuen Risiken. Deutschlandfunk. Abgerufen am 8. November 2010.
  18. Björn Vogt (14. September 2010). Die Katastrophe von Rambow. wendland-net. Abgerufen am 8. November 2010.
  19. Untersuchungen zu Gorleben. Deutscher Bundestag (26. März 2010). Abgerufen am 8. November 2010.
  20. Hintergrund: Atommüll-Zwischenlager Gorleben. NDR (23. März 2010). Abgerufen am 12. November 2010.
  21. Fotos Gorleben 1982. Tanz auf dem Vulkan. Umbruch-Bildarchiv. Abgerufen am 12. November 2010.
  22. Wie viele Wasserwerfer braucht eine Demokratie?. gulli.com (26. Oktober 2010). Abgerufen am 12. November 2010.
  23. taz vom 22. November 2010: Die Verletzungsgefahr durch Wasserwerfer ist enorm hoch. Das ist den Behörden auch seit Jahrzehnten bekannt. Doch gelernt haben sie nichts, wie der Fall Dietrich Wagner beweist.
  24. Hinweise zur Transportstrecke, speziell Lüneburg-Dannenberg-Gorleben: So kommen die Castoren nach Gorleben. In: Förderverein anti atom aktuell e.V. (Hrsg.): anti atom aktuell. 2006, Nr. 172-173, 2006-07-00. Abgerufen am 8. November 2010.
  25. Auf der Seite der Polizei Niedersachsen sind die Routen im Wendland als Landkarte und Beschreibung zu finden
  26. Atommüll-Transport nach Gorleben von vielen Protesten begleitet. , 5. November 2010. Abgerufen am 12. November 2010. 
  27. Silke Rehren (29. Juli 2010). Castor - Ein umstrittener Behälter. Planet Wissen. Abgerufen am 12. November 2010.
  28. Wolf-Dieter Narr: Der CASTOR-Transport 1997 - Demonstrationen und Polizeieinsätze. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Nr. 56, Januar 1997. Abgerufen am 12. November 2010.
  29. Hubertus von Hörsten, Lisa Erdmann und Matthias Gebauer (28. März 2001). Tag II: Alles rund um den Castor. Spiegel Online,. Abgerufen am 12. November 2010.
  30. Zwölfstündige Castor-Blockade in Berg/Wörth. Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim (18. November 2008). Abgerufen am 12. November 2010.
  31. Anti-Atom-Proteste: Castor-Transport rollt auf Gorleben zu. , WELT, 9. November 2008. Abgerufen am 12. November 2010. 
  32. Bereits 15 Stunden Verspätung durch Blockaden: Betonpyramiden machen Polizei zu schaffen. , Hamburger Abendblatt, 10. November 2008. 
  33. Atommüll: 2009 kein Castor-Transport. , Focus, 29. April 2008. Abgerufen am 12. November 2010. 
  34. Vorlagenfehler: Parameter title wird benötigt. 
  35. Westdörp, Uwe: Heiße Fracht aus La Hague. , NOZ-online, 27. Oktober 2010. Abgerufen am 12. November 2010. 

Weblinks

 Commons: Atommülllager Gorleben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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    AKW-Steckbrief Kernkraftwerk Biblis

    Letzte Aktualisierung des AKW-Steckbriefs 15.03.2011 mit Wikipedia

    Das Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Einmündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk wird von der RWE Power AG betrieben.
    Das Kernkraftwerk Biblis besteht aus zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren: Block A mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1225 Megawatt und Block B mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1300 Megawatt. Mit einer möglichen Gesamtleistung von etwa 2525 Megawatt ist Biblis nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut.
    Nach der Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima 1 nahm RWE Block A (den älteren der beiden Blöcke), am Abend des 18. März 2011 vom Netz. Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer planmäßigen Revision, so dass er nicht vom Netz genommen werden musste. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage (sogenanntes Atom-Moratorium).[1] [2]
    Am 1. April gab RWE bekannt, dass es gegen diese Anordnung eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht hat.[3] [4] Zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner ist von einem entgangenen Gewinn von etwa 1 Million Euro pro Tag Stillstand auszugehen.[5]

    Grunddaten
    Block A

    Die Wandstärke des Reaktorgebäudes Biblis A beträgt 60 cm, der Abluftkamin hat eine Höhe von 101 m. Der Reaktordruckbehälter wiegt 425 Tonnen.[6] Biblis A verfügt über zwei 80 m hohe zwangsbelüftete Ventilatorkühltürme. Der Basisdurchmesser eines Kühlturms beträgt 68 m. Block A ist der weltweit erste kommerziell genutzte Druckwasserreaktor der 1300-MW-Klasse. Er diente als Vorbild für die nachfolgenden Generationen von Kernkraftwerken, der Vor-Konvoi- und der Konvoi-Generation.
    Der Reaktorkern besteht aus 193 Brennelementen mit insgesamt rund 45.000 Brennstäben und etwa 100 Tonnen Urandioxid.

    Block B

    Die Wandstärke des Reaktorgebäudes Biblis B beträgt 80 cm, der Abluftkamin hat eine Höhe von 100 m. Biblis B verfügt über zwei 80 m hohe zwangsbelüftete Ventilatorkühltürme. Der Basisdurchmesser eines Kühlturms beträgt 69 m. In der Regel wird Block B allerdings ohne Kühltürme betrieben. Lediglich bei hohen Rheinwassertemperaturen oder Niedrigwasser ist Kühlturmbetrieb notwendig, um vorgegebene Temperaturgrenzwerte nicht zu überschreiten.

    Block C und D

    Für den einst geplanten Block C und für Block D waren je ein Naturzug-Nasskühlturm mit einer Höhe von 160 Metern vorgesehen. Ein Schnitt- und Funktionsmodell des Blocks C steht im Informationszentrum. Biblis C war als Konvoi-Anlage geplant. Es wurden bereits die ersten Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter und Dampferzeuger gefertigt. Das Reaktordruckgefäß wurde später für Materialversuche verwendet. Der Reaktordeckel dient heute noch Revisionsmannschaften als Übungsobjekt.

    Geschichte
    Bau und Planungen

    Die Baukosten für Biblis A betrugen etwa 800 Mio. DM, für Biblis B etwa eine Mrd. DM. In den Siebzigern waren zwei weitere Blöcke, Block C und D, geplant.[10] Während Biblis D schnell verworfen wurde (Planungsbeginn 1975, Planungsende 1979), endeten die Planungen für Biblis C erst 1995.[11]
    In der Planungsphase des Kraftwerks wurden verschiedene Standorte erwogen, darunter auch das vom heutigen Standort etwa 35 Kilometer entfernte Trebur, jedoch entschied man sich auf Grund der sehr guten Netzanbindung für Biblis. Sowohl eine 220-kV- als auch eine 400-kV-Leitung sind hier verfügbar. Die Blöcke sind sowohl an das Umspannwerk in Pfungstadt als auch an das große Umspannwerk in Bürstadt angeschlossen.

    Inbetriebnahme

    Am 16. Juli 1974 wurde in Block A die erste Kettenreaktion eingeleitet. Block A lieferte am 25. August 1974 erstmals Strom ins öffentliche Verbundnetz. Die nukleare Inbetriebnahme (Kritikalität) erfolgte in Block B am 25. März 1976.
    2006 wurde ein Standortzwischenlager für abgebrannte Kernbrennelemente mit einem Schwermetallgewicht von 1400 Tonnen in Betrieb genommen. Es bietet 135 Castorbehältern mit abgebrannten Brennelementen Platz. Es ist 92 m lang 38 m breit und 18 m hoch. Von außen gleicht das Gebäude einer gewöhnlichen Industriehalle. Die 85 Zentimeter starken Außenwände und das 55 Zentimeter dicke Betondach reduzieren die Strahlung so weit, dass die am Kraftwerkszaun zugelassenen Werte eingehalten werden. Aktuell sind ca. 80 Plätze belegt.[12]

    Laufzeiten der Kraftwerksblöcke

    Im sogenannten Atomkonsens haben Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen unter anderem festgelegt, dass alle deutschen Kernkraftwerke noch eine begrenzte Reststrommenge erzeugen dürfen, die einer Regellaufzeit von durchschnittlich 32 Jahren entspricht. Für Biblis A war demnach die endgültige Abschaltung für Ende 2009, die Abschaltung von Biblis B war für 2010 vorgesehen. Wegen der flexiblen Regelung über Reststrommengen lässt sich der Abschalttermin nicht genau vorhersagen, weil jeder Stillstand (siehe auch Vorkommnisse vom 16. Okt. 2006) den Termin verschiebt. Nachdem die aktuelle Bundesregierung die Verkürzung der Reaktorlaufzeiten zurückgenommen hat und den Blöcken Biblis A und Biblis B weitere Strommengen im Umfang von zirka acht Jahren zugebilligt hat, dürfte eine Stilllegung der Blöcke nicht vor 2020 zu erwarten sein.
    Mit Entscheidung der Bundesregierung vom 14. März 2011 wurde jedoch ein dreimonatiges Moratorium der Laufzeitverlängerung bekannt gegeben, so dass das Kraftwerk am 18. März 2011 heruntergefahren wurde. Der Betreiber RWE prüft derzeit diese Anweisung und behält sich rechtliche Schritte vor.

    Biblis A

    Aufgrund festgestellter sicherheitstechnischer Probleme leitete die hessische Atomaufsicht 1997 ein Verfahren zur Stilllegung von Biblis A ein. Der derzeitige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Bundesumweltministeriums Gerald Hennenhöfer verhinderte die von der hessischen Landesregierung bereits beschlossene Stilllegung des AKW Biblis jedoch per bundesaufsichtlicher Weisung.[13]
    Der Atomkonsens erlaubt eine zustimmungsfreie Übertragung von Strommengen älterer Anlagen auf jüngere Anlagen; eine Übertragung von jüngeren auf ältere Anlagen bedarf einer Zustimmung von Wirtschaftsministerium, Umweltministerium sowie dem Kanzleramt. Der RWE wurde bei den Verhandlungen über den Atomausstieg für das stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich eine übertragbare Reststrommenge von 107 TWh zugesprochen. Von dieser Strommenge können 30 TWh zustimmungsfrei auf Block B übertragen werden. Die RWE AG stellte im September 2006 einen Antrag auf Strommengenübertragung von 30 TWh vom (jüngeren) Kraftwerk Mülheim-Kärlich auf das (ältere) Kraftwerk Biblis A. Im Falle Zustimmung zu diesem Antrags hätte RWE das Kraftwerk Biblis A bis zur zweiten Jahreshälfte 2011[14] betreiben und dann – so die weitere Überlegung von RWE – gemeinsam mit Biblis B abschalten können. Unter Berücksichtigung des Stillstands wegen des Austauschs von Hinterschnittankern hätte sich der genannte Abschalttermin in das Jahr 2013 verschoben.
    Dieser von RWE eingebrachte Hauptantrag für Block A wurde vom Bundesumweltministerium im März 2007 vorläufig und im Mai 2007 endgültig abgelehnt. Das Umweltministerium vertrat hier die Rechtsauffassung, dass eine Strommengenübertragung vom Kraftwerk Mülheim-Kärlich auf Biblis A nach Atomgesetz nicht möglich sei. Den ebenfalls gestellten Hilfsantrag zur Übertragung von Strommengen vom Kernkraftwerk Emsland auf Biblis A lehnte das Umweltministerium am 7. April 2008 ab. Als Hauptgrund wurde genannt, dass Biblis A über weniger Sicherheitsreserven als das modernere Kernkraftwerk Emsland verfüge.[15]
    Gegen die Ablehnung des Hauptantrags und auch des Nebenantrags reichte RWE Power im April 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Kassel ein, die abgewiesen wurde.[16] Auch die Revisionsklage von RWE vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde mit Entscheid vom 26. März 2009 abgelehnt[17]; die Ablehnung längerer Laufzeiten gilt auch für das Kernkraftwerk Brunsbüttel. In seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanzen und wies damit die Klagen der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall ab.
    Am 21. Januar 2010 fanden erstmals nach dem Regierungswechsel 2009 Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern statt. Um vorerst einen Weiterbetrieb bis zur Entscheidung der Bundesregierung sicherzustellen hat RWE im Mai 2010 ein Stromkontingent von 4,8 TWh vom bereits stillgelegten Kernkraftwerk Stade des Betreibers E.ON gekauft.[18] Je nach Betriebsweise kann das Stromkontingent für Biblis A damit bis in das Jahr 2012 reichen.
    Eine endgültige Entscheidung über den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wurde im Herbst 2010 getroffen. Beide Blöcke erhielten eine zusätzlich zu der im Atomkonsens von 2002 festgelegten Erzeugungsmenge ein zusätzliches Stromkontingent, welches einer (rechnerischen) zusätzlichen Laufzeit von 8 Jahren entspricht. Die zusätzliche Strommenge für Biblis A beträgt 68,617 TWh (netto) und liegt damit höher als die im Atomkonsens von 2002 festgelegte Reststrommenge von 62,000 TWh (netto).

    Biblis B

    Am 9. September 2005 hat die IPPNW (Ärzte zur Verhütung des Nuklearkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung) bei der hessischen Atomaufsicht einen Antrag zur Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis B eingereicht.[19] Da diesem Antrag nicht stattgegeben wurde, hat die IPPNW am 12. Dezember 2008 beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht. Der Kraftwerksblock Biblis B weise mindestens 210 grundlegende und schwerwiegende Sicherheitsmängel auf.[20] Die IPPNW hat den Antrag auf Rücknahme oder Widerruf der Betriebsgenehmigung mit Schreiben vom 17. März 2008 zurückgenommen.
    Auf Biblis B darf RWE laut Atomkonsens ohne Genehmigung eine Reststrommenge bis zu 21,45 TWh von Mülheim-Kärlich übertragen; dadurch würde sich die Laufzeit von Biblis B bis 2013 verlängern (Abschätzung vom Juni 2007). Im August 2010 machte RWE von dieser Möglichkeit Gebrauch und ließ 8,1 TWh auf Biblis B übertragen[21].

    Sicherheit

    Die Sicherheitseinrichtungen der beiden vor mehr als 30 Jahren errichteten Kraftwerke werden nach Angaben des Betreibers[22] ständig überwacht und verbessert. Dass dadurch ein, wie im Atomgesetz gefordert, dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechender Schutz vor Schäden erreicht wird, kontrollieren Aufsichtsbehörden und deren Gutachter regelmäßig. Was die Materialermüdung anbelangt, habe man durch regelmäßige Prüfungen festgestellt, dass beide Blöcke 60 Jahre lang problemlos betrieben werden könnten. Die IAEO führt die Anlagen Biblis A und B als Referenz für gelungene sicherheitstechnische Nachrüstungen älterer Kernkraftwerke auf.
    Dieser Darstellung widerspricht eine Studie von Greenpeace deutlich[23]. Der Block A des Kraftwerks wurde zu einer Zeit konzipiert und errichtet, zu der keine Schutzmaßnahmen gegen den Absturz eines Militärflugzeugs erfolgten.[24]
    Kritisiert wird weiterhin, dass eine separate Notstandswarte außerhalb des Reaktorgebäudes, von der aus ein Reaktor auch im Falle von schweren Störungen im Reaktorgebäude gesteuert werden kann, nicht vorhanden ist. Da die Blöcke fast baugleich sind und zudem unterirdisch miteinander verbunden sind, ist es im Notstandsfall möglich, durch eine im jeweiligen Nachbarblock angesiedelte Notstandswarte den Nachbarblock zu betreiben und im Notstandsfall geregelt abzufahren und die Nachwärmeabfuhr sicherzustellen. Seitens der Kritiker wird jedoch bezweifelt, dass dies bei einem Störfall noch möglich sei.[25]
    Bei einem „Notstand“ handelt es sich allerdings nicht um einen Störfall im Sinne eines Primärlecks, vielmehr ist der gesamte Primärkreislauf einschließlich der Dampferzeuger bis zu den Abblaseregelventilen (und zugehörigen Sicherheitsventilen) vollkommen funktionsfähig. Der Bereich des so genannten Hilfsanlagengebäudes (hier werden beispielsweise Abwässer aufbereitet, Lüftungssysteme sind dort angesiedelt usw.), das Maschinenhaus, Schaltanlagengebäude, Warte und Versorgungstrakt sind dagegen nicht mehr verfügbar. Es ist daher in einem solchen Falle notwendig, die Bespeisung der Dampferzeuger mit Wasser und somit das Abkühlen und Aufborieren des Primärkreises von einer alternativen Warte aus zu regeln. Hier kann – und das ist in Biblis einzigartig – auf die große Artverwandtschaft der Blöcke zurückgegriffen werden. Bei allen anderen Standorten in Deutschland gibt es keine zwei gleichen Blöcke (mit Ausnahme von Gundremmingen, wo es sich allerdings um Siedewasseranlagen handelt), so dass man bei der Errichtung der dortigen Anlagen auf eine eigene Notstandwarte angewiesen war.
    Am 15. Juli 2009 wurde bekannt, dass Bundesumweltminister Sigmar Gabriel nach Bekanntgabe des Jahresberichts des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) und des Zwischenfalls im Kernkraftwerk Krümmel von dem Betreiber RWE vor dem Wiederanfahren nach der seit Januar 2009 stattfindenden Revision eine Nachrüstung von engmaschigeren Sumpfsieben, sowie einer Sumpfsiebrückspülung forderte. Im Kühlmittelverluststörfall wird unterstellt, dass Isolierstoffe sich im Gebäudesumpf ansammeln und diese könnten dann die Sumpfsiebe, über die die Nachkühlung sichergestellt wird, verstopfen. Dank der Sumpfsiebrückspülung kann dies vermieden werden und ein sicherer Nachkühlbetrieb ist somit gewährleistet.
    Immer wieder wird von diversen kernkraftkritischen Organisationen bemängelt, dass an mind. 200 sicherheitsrelevanten Rohrleitungen sogenannte Stempelfelder nicht vorhanden wären. Der Betreiber, sowie der TÜV haben dies jedoch widerlegt und in diversen Gutachten wurde bestätigt, dass zu allen sicherheitstechnisch signifikanten Rohrleitungen die vollständigen Dokumentationen nach den Anforderungen des Atomgesetzes vorliegen.

    Radioaktivität

    Betriebsbedingt leiten Kernkraftwerke über Abluft und Abwasser geringe Mengen radioaktiver Stoffe ab (Emission). Das Atomgesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden unter anderem dazu, den Betrieb hinsichtlich der zugelassenen Grenzwerte zu überwachen. Eine entsprechende Übersicht auch für das KWB findet sich auf den Seiten des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.[26]

    Meldepflichtige Vorkommnisse

    Insgesamt gab es seit Inbetriebnahme 419 (Biblis A) plus 415 (Biblis B) meldepflichtige Ereignisse (Stand: 31. Mai 2010).[27]
    Die meisten dieser meldepflichtigen Ereignisse sind jedoch der Meldekategorie N zuzuordnen, nach der INES Skala 0, das heißt es handelte sich hierbei um Ereignisse ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.
    • 17. Dezember 1987: Mitarbeiter hatten ein nicht geschlossenes Absperrventil übersehen. Um die Armatur zu schließen, wurde ein Prüfventil im Tippbetrieb geöffnet. Dadurch trat für kurze Zeit radioaktives Primärkühlmittel in den Ringraum aus. Da der Austritt des Reaktorkühlwassers außerhalb des Sicherheitsbehälters erfolgte und somit eine Rückführung vom Sumpf aus über die Sicherheitseinspeisepumpen bzw. Nachkühlpumpen nicht mehr möglich gewesen wäre, wurde heftig über die Gefahr eines möglichen GAUs diskutiert. Der Störfall kam erst nach einem Jahr, durch einen Artikel in einer amerikanischen Fachzeitschrift (Nucleonics Week), an die Öffentlichkeit.[28][29] Er wurde jedoch vom Betreiber fristgerecht an die Behörde gemeldet, diese veröffentlichte keine Pressemitteilung. Nach Bekanntwerden des Störfalls rügte der Bundesumweltminister die Informationspolitik des Betreibers RWE [30], und Tausende demonstrierten für eine Stilllegung des Kraftwerks.[31] Der Störfall wurde im Nachhinein mit Einführung der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) auf Stufe 1 gesetzt, was eine „Störung“ bedeutet, die zweitniedrigste Stufe. Seit diesem Ereignis veröffentlicht das KKW Biblis über einen Pressesprecher und später im Internet jedes Vorkommnis auf der Anlage.
    • 23. August 1999: meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N: Aktivitätshaltiges Kühlmittel tritt wegen einer Leckage im Kühlmittelreinigungssystem in den Heißdampfkreislauf über.[32]
    • 8. Februar 2004: Ereignis der Kategorie Eilt (Ereignis-Nr. 04/016, INES-Stufe 0: "Keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung"): Während des ungestörten Volllastbetriebes kam es auf Grund eines witterungsbedingten Kurzschlusses außerhalb des Kraftwerkes im 220-kV-Hochspannungsnetz um 12:48 Uhr zur Trennung des Kraftwerkes in kurzer Folge erst von diesem Netz und dann durch fehlerhafte Steuerungsmechanismen auch vom 380-kV-Netz. Durch den plötzlichen Lastabfall konnte sich die Anlage nicht mehr im Eigenbedarf stabilisieren. In Folge dieser Ereignisse wurde der Reaktor aus Sicherheitsgründen automatisch heruntergefahren und alle vier Notstromdiesel erfolgreich gestartet, von denen mindestens einer zur Aufrechterhaltung der Reaktorsicherheit notwendig war. Um 13:18 Uhr wurde das 380-kV-Hauptnetz wieder durchgeschaltet und bis 14:23 Uhr die Notstromdiesel abgeschaltet. Die Anlage verhielt sich dabei auslegungsgemäß, eine erhöhte Gefährdung der Bevölkerung war zu keinem Zeitpunkt gegeben. [33]
    • 15. September 2006: Während Block A zur Revision abgefahren wurde, kam es zu einer fehlerhaften Abschaltung des 380-kV-Netzes mit einem Lastabwurf auf Eigenbedarf. Damit an der Turbine kein Schaden entstehen konnte, wurde eine TUSA (Turbinenschnellabschaltung) durchgeführt, die wiederum zu einer RESA (Reaktorschnellabschaltung) führte.[34]
    • 04. April 2011: Nach einem Brand in einer Umspannanlage in Bürstadt (Bergstraße) versagte die Umschaltung auf das Reservenetz in 2 Redundanzen. Die Notstromdiesel in den entsprechenden Redundanzen verhielten sich auslegungsgemäß und versorgten diese. Eingestuft wurde das meldepflichtige Ereignis in die Kategorie N (Normalmeldung)[35]
    Sonstige Vorkommnisse

    Da die folgenden Vorkommnisse alle aus einer Quelle stammen und diese nicht umfassend berichtet hat, können die folgenden Vorkommnisse nicht eindeutig einem Block zugewiesen werden.
    • 3. Oktober 1989: Teile der Notstromschienen sind 14 Stunden lang abgekoppelt. Das hessische Umweltministerium gibt dies als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie E ('Eilt') bekannt.[36]
    • März 1994: brannte in Biblis A innerhalb des Containments der Motor einer Hauptkühlmittelpumpe, weil es aufgrund eines bei Wartungsarbeiten in der Pumpe vergessenen Meißels zu einem Kurzschluss gekommen war[37]. In der Folge kam es zu einem Streit zwischen dem hessischen Umweltminister und dem Bundesumweltminister über die Stilllegung des Reaktors[38].
    • 3. Juli 1998: An einem leeren Transportbehälter für abgebrannte Brennelemente werden strahlende Flecken ("Hot spots") entdeckt. Die Strahlung beträgt das 7500-fache des zulässigen Werts.[39]
    • 11. Juli 1998: Zwei Lecks wurden in Block B am Sekundärkreislauf entdeckt.[40]
    • 6. Januar 1999: Ein Sekundärkühlsystem im abgeschalteten Block B wird durch ein defektes Heizungsrohr radioaktiv belastet. Die Atomaufsicht besteht darauf, dass der Biblis-Betreiber zunächst den "Schadensmechanismus" klären muss, bevor Block B wieder angefahren werden kann.[41]
    • 28. August 2002: Fehler in der Stromversorgung des Notstandssystems. Es kam zu einer "Fehlanregung" eines Relais und dann zum Stromausfall in einer von insgesamt vier Stromversorgungsleitungen des Notstandssystems. Der hessische Umweltminister bestellt den Vorstand der Betreibergesellschaft ein.[42]
    • 28. April 2003: Der hessische Umweltminister teilt mit, dass seit Inbetriebnahme von Biblis A das Notkühlsystem unzureichend ist und nicht der Betriebsgenehmigung entspricht. Es bestand latent die Gefahr der Überhitzung des Reaktor bei einem Störfall. Der Reaktor wurde deswegen vorübergehend stillgelegt.[43]
    • 12. Juli 2004: Über zwei Stunden funktionierte nur das halbe Notkühlsystem.[44]
    • 16. Oktober 2006: außerplanmäßige Abschaltung der Blöcke A und B auf Grund von nicht spezifikationsgerecht gesetzten Dübelverbindungen an Rohrleitungshalterungen. Die Spezialdübel waren unter Aufsicht eines Gutachters nachgerüstet worden, um die Anlagen erdbebensicherer zu machen. Stichproben zeigten, dass bei etwa 70 % der 20 cm langen Dübel eine rote Markierung nicht plan mit der Betonwand abschloss.[45] Im Januar 2007 wurde berichtet, dass die fehlmontierten Spezialdübel durch längere Dübel ersetzt werden sollen; im Juni wurde bekannt, dass alle 15.000 Spezialdübel ersetzt würden. Nachdem die zuständigen Behörden den Abschluss aller Dübelsanierungsarbeiten und der parallel durchgeführten Revisionsmaßnahmen bestätigt hatten, hat der Block B des Kraftwerks Biblis am 1. Dezember 2007 den Leistungsbetrieb wieder aufgenommen. [46] Laut einer Pressemitteilung von RWE Power vom 9. Februar 2008 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Freigabe zum Wiederanfahren des Blocks A erteilt. Voraussetzung für diesen Schritt war der erfolgreiche Abschluss der Dübelsanierung sowie aller Revisionsmaßnahmen. In Block A wurde daraufhin das mehrtägige Mess- und Inbetriebsetzungsprogramm aufgenommen.
    Sonstiges
    Das Kernkraftwerk Biblis unterhält mit den Kernkraftwerken Balakowo (Russland), Saporischschja und Riwne (beide Ukraine) Partnerschaften zum Erfahrungsaustausch.[47]
    Bis Mitte der 1990er Jahre wurde für das Kernkraftwerk Biblis kein offizielles Kürzel verwendet, wie es bei den meisten anderen Kernkraftwerken üblich ist. Das Kürzel KKB war bereits für Kernkraftwerk Brunsbüttel vergeben und KWB für das geplante Kernkraftwerk im hessischen Borken reserviert. Erst nach der endgültigen Aufgabe des Projekts in Borken im Jahre 1995 wurde das Kürzel für das Kernkraftwerk Biblis verwendet.

    Filmproduktionen: Joachim Faulstich und Georg M. Hafner: Todeszone – Nach dem Super-GAU in Biblis, D 1991, 45 Min., Doku-Fiktion

    Siehe auch

    Weblinks