28 Februar 2005

AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz

Pressemitteilung BMU.de

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.

Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.

Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

Weitere Informationen: Weisung des BMU

24 Februar 2005

Greenpeace: Dena-Studie nimmt Windkraftgegnern Wind aus den Segeln

Umweltschutzorganisation kritisiert Verhalten der Energiewirtschaft

Hamburg, 24.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Greenpeace begrüßt die Ergebnisse der heute in Berlin veröffentlichten Studie zum weiteren Ausbau der Windenergie der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Die Ergebnisse der Studie sind ein klares Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie, sagt Jörg Feddern, Greenpeace Energieexperte. Die unsauberen Versuche der großen Energieversorger wie etwa E.on, Vattenfall und Co., die vorab veröffentlichten und aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen zu nutzen, um Stimmung gegen die Windenergie zu machen, sind damit hoffentlich beendet.

Die Daten aus der Studie sprechen eine klare Sprache: Die Integration der Windenergie in Deutschland ist technisch und finanziell machbar. Bis 2015 können 15 Prozent des benötigten Stroms aus Windenergie stammen - ein wichtiger und notwendiger Schritt für den Klimaschutz.

Um die Menge des Stroms aus den Windkraftanlagen bis 2015 aufzunehmen, muss das deutsche Stromnetz laut Studie um 850 Kilometer oder um fünf Prozent seiner derzeitigen Gesamtlänge erweitert werden. Dies bedeutet Investitionen in Höhe von durchschnittlich 100 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Derzeit investieren die Netzbetreiber laut eigenen Angaben bereits Jahr für Jahr das Zwanzigfache in die Stromnetze. E.on hatte beispielsweise auf der Nationalen Maritimen Konferenz Ende Januar vorab Zahlen aus der Dena-Studie über die zu erwartenden zukünftigen Belastungen durch den Ausbau der Netze genannt, ohne diese in den Gesamtzusammenhang zu stellen und damit den Eindruck einer schwer zu tragenden Mehrbelastung geweckt.

Auch die vieldiskutierte Sicherheit der Stromversorgung wird sich laut Studie bis zum Jahr 2015 allein durch den Zubau von modernen Windkraftanlagen verbessern. Danach bietet der laufende Atomausstieg die Chance, den Kraftwerkspark mit klimafreundlichen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken zu modernisieren. In Kombination mit diesem flexibel regelbaren Kraftwerkstyp lassen sich auch über 2015 hinaus noch größere Windkraftkapazitäten in das System integrieren.

Jahrelang haben RWE, E.on und Co. die Windkraft nicht als notwendige Ergänzung sondern als Störfaktor behandelt. Damit haben sie wertvolle Zeit für die Anpassung der Netze an die neue Situation verschlafen. Wenn die Energieversorger genauso viele Aktivitäten bei der Modernisierung und Anpassung des Stromnetzes entwickelt hätten, wie beim Aufzählen möglicher Probleme, wären wir schon einen großen Schritt weiter, so Jörg Feddern. Greenpeace fordert angesichts des Klimawandels einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bis 2050 sollen 50 Prozent und bis 2100 der gesamte Energiebedarf aus Sonne, Wind, Wasser Biomasse und Geothermie gedeckt werden.

19 Februar 2005

30 Kilo Plutonium "verschwunden"

Greenpeace: In Atomanlagen "verschwindet" häufig Plutonium

Hamburg, 19.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Greenpeace bezeichnet das Verschwinden von 30 Kilogramm Plutonium aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield als Skandal. Der gestern bekannt gewordene Plutoniumschwund ist aber kein Einzelfall. So etwas passiert in Wiederaufarbeitungsanlagen häufig, so Greenpeace-Atomexperte Thomas Breuer.

Zum Beispiel verschwanden 1991 in Karlsruhe 37 Atombrennstäbe mit über 50 Kilogramm Natururan in der Versuchswiederaufarbeitungsanlage. 1994 fehlten in Tokai (Japan) bei der Inventur in einer Fabrik zur Herstellung von Mox-Brennstäben 70 Kilogramm Plutonium. Und in Cadarache (Frankreich) stellen Euratom-Inspektoren 2002 in der Cogema Mox-Anlage einen nicht akzeptablen Schwund an Plutonium fest. Die genaue Menge wurde nicht veröffentlicht.

Gestern nun meldete die UK Atomic Energy Authority (UKAEA), dass in der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield 30 Kilogramm Plutonium als fehlend klassifiziert wurden, eine Menge, die für den Bau von fünf bis sechs Atombomben reicht. Dies geht aus einem Prüfbericht über den dort aufbereiteten nuklearen Brennstoff hervor. Das Industrieministerium und die Betreiber der größten britischen Atomanlage betonten jedoch, der Bericht führe kein tatsächlich verlorenes Material auf. Das Material sei rein rechnerisch verschwunden. Es handelt sich um einen Bilanzierungsprozess, teilte das Ministerium mit. Nach den Angaben fehlten auf dem Papier im vergangenen Jahr bereits 19 Kilogramm Plutonium.

Die Ungenauigkeit liegt im System, erklärt Thomas Breuer. Der Gehalt an Plutonium in abgebrannten Brennstäben kann nur ungefähr berechnet werden. Erst am Ende des Wiederaufarbeitungsprozesses kann die tatsächliche Menge Plutonium gemessen werden. Der Unterschied zwischen berechnetem spaltbaren Material (zum Beispiel Plutonium oder Uran) und gemessenem spaltbaren Material in einer Atomanlage heißt MUF (material unaccounted for).

Die IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) sieht erst ab acht Kilogramm verschwundenem beziehungsweise nicht erfasstem Material - einer sogenannten signifikanten Menge - ein Problem. Allerdings akzeptiert die IAEO gleichzeitig drei Prozent der jährlich verarbeiteten Menge -beispielsweise an Plutonium - in einer Atomanlage als Differenz zwischen kalkulierter und gezählter Menge des jeweiligen Materials. Das wird immer da zum Problem, wo jährlich große Mengen Plutonium verarbeitet werden.

Insgesamt können die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield bei Vollauslastung jährlich bis zu 43.000 Kilogramm Plutonium durchlaufen. Tolerierbar wäre nach IAEO-Kriterien, wenn die Anlagenbetreiber den Verbleib von 1290 Kilo Plutonium nicht erklären könnten. Dies wäre genug Plutonium für über 200 Atombomben.

Plutonium ist einer der gefährlichsten Stoffe dieser Erde. Es ist absolut nicht tolerierbar, dass bei der Wiederaufbereitung von Atombrennstoff kein Mensch sagen kann, ob Plutonium verschwindet oder nicht, weil das System die Mengen nicht genau erfassen kann, so Breuer. Abgesehen von der radioaktiven Verseuchung der Umwelt sei das ein Grund, den Wiederaufbereitungsanlagen den Betrieb zu verbieten. Was wäre, wenn Staaten wie der Iran oder Nordkorea nicht in der Lage wären, über den Verbleib von 30 Kilogramm Plutonium Auskunft zu geben? fragt Breuer und meint weiter: Die Gefahr der Proliferation besteht auch in Großbritannien oder Frankreich. Greenpeace fordert einen sofortigen Stopp der Wiederaufarbeitung weltweit.

17 Februar 2005

Bundesumweltministerium stellt Mängel im Sicherheitsmanagement des AKW Philippsburg fest

Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.

Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.

Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.

Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

UBA: Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke

Zielkonflikte zwischen Klima- und Gewässerschutz

INFO-BROSCHÜRE Bundesumweltamt PDF-Download

von Jürgen Meyerhoff, Ulrich Petschow, unter Mitarbeit von Norbert Herrmann, Markus Kehren, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin
Bearbeitung von Kapitel 11 D. Leifeld, Ingenieur-Büro Dr. K.-H. Loske
Im Auftrag des Umweltbundesamtes

JULI 1997