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13 Mai 2011

Mietrechtsnovelle muss Eigentümern, Mietern und der Energieeffizienz gerecht werden

Pressemitteilung gruene-bundestag.de

Zu den Äußerungen von Angela Merkel auf dem 125. Verbandstag von Haus & Grund erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Wohnungspolitik:

Die umfassende energetische Modernisierung des Gebäudebestandes ist für einen schnellen Atomausstieg und für Erreichung dem Klimaschutzziele unerlässlich. Ziel muss es sein, die energetische Modernisierung voranzutreiben und die soziale Ausgewogenheit unseres Mietrechts zu erhalten. Beides ist möglich und muss durch eine verlässliche KfW-Förderung unterstützt werden.

Das Mietrecht ist ein zentrales Instrument, um Konflikte zu bewältigen und zu verringern. Immerhin können umfassende energetische Modernisierungen zu Mietsteigerungen zwischen 0,60 Euro und 1,44 Euro pro Quadratmeter und Monat führen - Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel unterstellt. Andernfalls kann die Mietsteigerung deutlich höher ausfallen. Gerade in Ballungszentren kann dies kombiniert mit weiteren Modernisierungen zu einer Verdrängung finanzschwacher Mieterinnen und Mieter führen. Um soziale Verdrängungen unter dem Deckmantel der energetischen Modernisierung zu verhindern, wollen wir die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB auf neun Prozent absenken und auf die energetische Modernisierung sowie den altersgerechten Umbau konzentrieren. Außerdem sollte die energetischen Gebäudebeschaffenheit zusätzlich in die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB aufgenommen werden. Die Mietminderung drei Monate bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen auszusetzen, ist der falsche Weg. Sinnvoller wäre es, wenn die Mieter ihre Miete mindern könnten, wenn das Gebäude nicht den gesetzlichen Energiestandards entspricht. Denn es sind die Mieterinnen und Mieter, die die hohen Heizkosten aufbringen müssen.

Damit Eigentümer einen verlässlichen Planungshorizont haben, benötigen sie einen zuverlässigen Finanzrahmen. Ein ständiges Auf und Ab der KfW-Förderprogramme darf es nicht mehr geben. Die Verstetigung der Mittel auf zwei Milliarden Euro ist das Mindeste.