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04 April 2012

AKW-Philippsburg: "Nachmeldung" von "Eilmeldungen"

Mit drei- und vierjähriger Verspätung hat die EnBW "eilmeldepflichtige" Störfälle in der vergangenen Woche "nachgemeldet".
Bereits im vergangenen Jahr war durch Insider-Informationen bekannt geworden, dass EnBW in den Jahren 2009 und 2010 Störfälle verheimlicht habe, um die von Schwarz-Gelb versprochene "Laufzeitverlängerung" nicht zu gefährden. Die von der hessischen Staatsanwaltschaft begonnenen Ermittlungen scheiterten möglicherweise an Beweisproblemen. Nun dürfte es erneut Ermittlungsbedarf geben.

AKW-Biblis verschwieg tagelang meldepflichtigen Störfall

Am vergangenen Montag waren durch einen Elektronikfehler vier Nachkühlsysteme ausgefallen. Der Störfall wurde dem Meldekriterium "N" zugeordnet. "N" steht für "normal".

31 Juli 2011

RWE meldet spät Störfall in Biblis

Bereits am Montag mussten wegen Druckschwankungen im pausierenden Atommeiler-Doppelpack Biblis zwei Zwischenkühlpumpen abgeschaltet werden. Laut www.op-online.de hat RWE den Störfall erst am Freitag dem hessischen Umweltministerium gemeldet.

16 Juni 2011

IPPNW warnt vor Weiterbetrieb von Biblis B

Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

Biblis B darf auch als „Kaltreserve“ nicht wieder ans Netz
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.
Zu den wichtigsten Vorschriften des kerntechnischen Regelwerks zählt, dass in den ersten 30 Minuten nach Beginn eines Störfalls keinerlei „Handmaßnahmen“ der Bedienungsmannschaft erforderlich sein dürfen (KTA 3501). Ein Störfall muss in der ersten halben Stunde vom Sicherheitssystem des Kraftwerks vollautomatisch beherrscht werden. Das aber ist nicht der Fall: Das u.a. zur Beherrschung kleiner Lecks zwingend notwendige „sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h“ wird in Biblis nicht automatisch ausgelöst. Die IPPNW hat das im Rahmen des Klageverfahrens zur Stilllegung von Biblis B seit vielen Jahren moniert.

RWE wiegelte stets ab. Noch in einer Stellungnahme vom 2. November 2010 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof behauptet der Atomkonzern, innerhalb der ersten 30 Minuten nach Störfallbeginn seien Handmaßnahmen „nicht erforderlich“. Das aber ist nachweislich falsch wie im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) von Biblis B förmlich festgestellt wurde. So kann es bei einem nur kleinen Leck (2 – 25 cm2) erforderlich sein, dass blitzartig „innerhalb“ der ersten 15 Minuten das Abfahren von Hand eingeleitet werden muss. Andernfalls ist der Störfall nicht beherrschbar. Wörtlich heißt es in der TÜV-Stellungnahme vom Dezember 2002 zu der von RWE vorgelegten PSÜ: „Wird das 100 K/h-Abfahren nicht innerhalb von 15 Minuten nach Störfalleintritt vom Wartenpersonal eingeleitet, wird der Kühlmittelverluststörfall nicht beherrscht.“

„Schon in weniger als 15 Minuten nach einem kleinen Riss in einer Schweißnaht kann es also in Biblis dazu kommen, dass die Bedienungsmannschaft fast hilflos zusehen muss, wie das Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät und es zum Kernschmelzunfall kommt“, so Paulitz. „Es geht um eine der gefährlichsten Sicherheitslücken deutscher Atommeiler.“ Die Beamten der Atomaufsichtsbehörden in Bund und Ländern haben das bestätigt, indem sie die "Automatisierte Auslösung des sekundärseitigen Abfahrens mit 100 K/h" in ihre „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 aufgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund warnt die IPPNW den Betreiber RWE, die hessische Atombehörde und die Bundesnetzagentur davor, Biblis B nochmals anzufahren. „Eine Inbetriebnahme von Biblis B wäre sicherheitstechnisch nicht zu verantworten und schlichtweg auch illegal, weil das Reaktorschutzsystem nicht den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht“, so Paulitz. „Ferner muss auch die Bundesatomaufsicht tätig werden und der Bundesnetzagentur förmlich mitteilen, dass Biblis B für die angeblich notwendige Kaltreserve nicht in Betracht kommt.“

Nach Auffassung der IPPNW muss die Angelegenheit ein parlamentarisches Nachspiel haben. Außerdem sei zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsse. „Es stellt sich die Frage, wer an den verantwortlichen Stellen wusste, dass Biblis trotz des klaren Verstoßes gegen die KTA 3501 weiterbetrieben wird“, so Paulitz. „Zumindest allen an der Sicherheitsüberprüfung Beteiligten muss spätestens seit dem Jahr 2002 klar gewesen sein, dass das Reaktorschutzsystem von Biblis B nicht den Bestimmungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht.“ An der Sicherheitsüberprüfung beteiligt waren RWE, eine Beteiligungsgesellschaft von Siemens, der TÜV Süd, der TÜV Nord und die Hessische Atombehörde. Ferner dürfte auch der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) diese Sicherheitslücke nicht unbekannt sein.

>> Diskussion

17 Mai 2011

RSK-Bericht besiegelt Abschaltung der Alt-Reaktoren

Keine Nachrüstung gegen Flugzeugabstürze möglich
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation Greenpeace rechtfertigt der heute vorgelegte Bericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK) die sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke Brunsbüttel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1, Isar 1 und des Pannenreaktors Krümmel. Diese Meiler sind nach den Ergebnissen der RSK nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt, die dünnen Hüllen der Alt-Reaktoren würden einem Absturz nicht standhalten. Es käme zu katastrophalen Freisetzungen von Radioaktivität. Kein deutsches AKW ist laut RSK-Bericht gegen den Absturz sehr großer Flugzeuge geschützt. Daher muss der schnellstmögliche Ausstieg auch für die neueren Reaktoren gelten. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, die sieben ältesten Reaktoren und das AKW Krümmel sofort endgültig stillzulegen und bis zum Jahr 2015 vollständig aus der Atomkraft auszusteigen.

Jetzt muss die Bundesregierung ihre Ankündigungen der vergangenen Wochen wahrmachen. Sicherheit kennt keine Kompromisse, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Selbst die Reaktorsicherheitskommission sieht gerade bei den alten Schrottmeilern gefährliche Risiken. Fukushima hat gezeigt, welche Folgen es haben kann, solche Risiken unterzubewerten. Ein Weiterbetrieb wäre unverantwortlich.

Zwar gibt die RSK keine explizite Empfehlung für die Abschaltung von Atomkraftwerken. Dennoch ergibt sich ein klares Bild: Die sieben ältesten Meiler können nicht gegen den Absturz einer Passagiermaschine nachgerüstet werden. Die bestehenden Fundamente würden eine Verstärkung der Betonhülle nicht tragen. Seit 2001 ist dieses Problem bekannt, eine Lösung ist bis heute nicht in Sicht. Die RSK hat zudem vor allem einen theoretischen, fehlerfreien und damit stark idealisierten Zustand der Reaktoren betrachtet. Tatsächliche schwere Mängel, wie sie in den Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel auftraten, wurden ignoriert.

Station-Blackout kann jeden Reaktor treffen

Die Gefahr eines Station-Blackouts, also eines Ausfalls der Notstromversorgung, wie sie in Fukushima zur Katastrophe geführt hat, wird differenzierter betrachtet. Klar ist, auch an jedem deutschen Atomkraftwerk kann es zu einem solchen Ausfall kommen.

Ein Unfall vom Fukushima-Typ braucht weder Erdbeben noch Tsunami. Es kann jeden Reaktor treffen, so Smital. Die RSK räumte selbst einen Mangel an Zeit für die gründliche Überprüfung der deutschen Atomreaktoren ein. Verschiedene Kriterien wie der Schutz vor Terroranschlägen sollen in einem zweiten Schritt untersucht werden.

Jetzt sind die Ethik-Kommission und dann Bundeskanzlerin Merkel am Zug. Wir brauchen Klarheit und feste Abschalttermine. Wie ein Atomausstieg bis 2015 technisch und wirtschaftlich machbar ist, zeigt das Greenpeace-Energieszenario Der Plan, so Smital.

17.05.2011PDF3.7 MBBericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK)

02 April 2011

Schlechter April-Scherz von RWE

Es war der schlechteste Aprilscherz, den sich der Energiekonzern RWE einfallen lassen konnte, als er am 1. April 2011 Klage gegen die dreimonatige Stilllegung des Atomreaktors Biblis A einreichte. Die Presseerklärung hat folgenden Wortlauts:

"Essen/Köln, 01. April 2011, RWE Power AG RWE Power klagt gegen Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis

RWE Power hat heute beim zuständigen VGH in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes nicht vor.
Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe. Mit diesem Schritt stellt RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher.
Unabhängig davon unterstützt das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Es ist notwendig und folgerichtig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben, zur weiteren Verbesserung der hohen deutschen Sicherheitsreserven zu nutzen. Auch alle Bemühungen, die Sicherheit der Kernkraftwerke im internationalen Verbund und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei eng zusammenzuarbeiten, sind ausdrücklich zu begrüßen."


"Wahrung der Aktionärsinteressen"? Als wenn Aktionäre strahlenresistent wären und für GAU-Schäden aufkommen könnten oder wollten. Die Politik muss den Aktionären deutlich machen, dass für die "Laufzeitverlängerung" und auch den langwierigen Atomkompromiss, den einst die rot-grüne Koalition aushandelte, mit Fukushima die Geschäftsgrundlage weggefallen ist.

 NACHTRAG >> siehe www.dialoglexikon.de/atomprozess.htm

08 April 2005

Streit um die Atomaufsicht

Bundesaufsicht weist Vorwürfe von Mappus zurück
Pressemitteilung BMU.de

Zu der heutigen Pressekonferenz des baden-württembergischen Umweltministers Stefan Mappus erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

Was die Landesatomaufsicht in Baden-Württemberg vorführt, ist ein absurdes Theater. Statt sich um den sicheren Betrieb der Atomkraftwerke in seinem Bereich zu kümmern, beklagt sich der politisch dafür verantwortliche Minister allen Ernstes darüber, daß die Zustände anderswo angeblich genauso schlimm oder gar noch schlimmer seien als bei ihm. Herr Mappus hätte seine heutige Veranstaltung auch unter das Motto stellen können: "Wir können alles - außer Landesaufsicht."

In der Sache selbst sind die Vorwürfe von Mappus völlig abwegig und substanzlos. Atomaufsicht hat nichts mit Ideologie zu tun. Die Bundesaufsicht handelt nach einem einfachen Grundsatz: Sicherheit geht vor - in Philippsburg wie anderswo. Das Bundesumweltministerium hat dafür gesorgt, dass Biblis 2003 ein halbes Jahr stillstand, weil es dort Probleme mit dem Störfallnachweis gab. Im schleswig-holsteinischen AKW Brunsbüttel wurde die Abschaltung der Anlage unterstützt, nachdem es dort eine unaufgeklärte Wasserstoffexplosion gegeben hatte. Auch der Atomaufsicht in Bayern wurden sehr unangenehme Fragen zu den Rohrleitungen im Kernkraftwerk Isar 1 gestellt.

26 Dezember 2003

Notwendige sicherheitstechnische Maßnahmen im Atomkraftwerk Biblis A durchgesetzt

Pressemitteilung BMU.de


Nach neun Monaten sicherheitsbedingten Anlagenstillstands bestätigt das Bundesumweltministerium den Abschluss notwendiger Sicherheitsnachrüstungen durch die Betreiberfirma RWE. Damit ist der Weg frei für die Wiederinbetriebnahme und die Erzeugung der dem Kraftwerk Biblis A zugestandenen Reststrommenge. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums hatte RWE zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert. Die Bundesaufsicht stellt deshalb durch eine neue verbindliche Regelung klar, dass der Betreiber künftig bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen hat.

Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil erkannt wurde, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren. Dadurch hätte im Falle eines Störfalls das Risiko einer Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial bestanden. Darüber hinaus war das Sieb auch kleiner als die Genehmigung es vorschrieb. Ebenso ergaben die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht wurde das Sieb vergrößert, die Sumpfdecke verstärkt.

Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen hatte das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Es wurden ca. 300 mögliche Abweichungen festgestellt. Aufgrund ihrer Prüfung hat die hessische Atomaufsicht die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Abweichungen bestätigt.

Das Bundesumweltministerium hatte darüber hinaus die hessische Atomaufsicht verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Betreiberin zu prüfen: Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, dass das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstoerfall eines Lecks in der Hauptkuehlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben. Im Ergebnis der Prüfung durch das Bundesumweltministerium ist es erforderlich geworden, RWE explizit dazu zu verpflichten, künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.

01 August 2003

Bundesumweltministerium: Keine nachträgliche Absenkung der Sicherheitsstandards in Biblis A

Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.

Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.

Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.

04 Juli 2003

Bund erteilt Hessen Weisung zu AKW Biblis A

Trittin: Offene Sicherheitsfragen vor Genehmigung klären
Pressemitteilung BMU.de

Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.

Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.

Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.

Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.

In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.

Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.

25 April 2003

Biblis A: Atomkraftwerk entspricht in Teilen nicht dem genehmigten Zustand

Bundesumweltminister Trittin: Biblis A bleibt abgeschaltet bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind
Pressemitteilung BMU.de


Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.

Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."

Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.

Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.

18 April 2003

Atomkraftwerk Biblis A: Fehler im Notkühlsystem

Pressemitteilung BMU.de

Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.

Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.

Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.

Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.