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18 Mai 2013

Wochenlang verheimlicht: Hamburg entging radioaktiver Hafenkatastrophe

Erst jetzt durch eine Abgeordneten-Anfrage wurde die Dimension eines Vorfalls bekannt, die der komplette Behörden- und Regierungsapparat wochenlang dere Öffentlichkeit verschwiegen hatte: Es war der 1. Mai 2013. Während die offenbar unkritischen Menschenmassen des Evang.Kirchentags den Bundespräsidenten Gauck feierten, der ihnen seine Version von der "Solidarität mit den Schwachen" als Ermahnung an die Langzeitarbeitslosen zur Eigeninitiative predigte, wurde es in kaum 500 Metern Entfernung im Hafen deutlich kritischer, denn dort brannte der Frachter "Atlantic Cartier" und die Feuerwehr hatte eiligst radioaktive Ladung von Bord zu holen. 8,9 Tonnen hochgefährliches Uranhexaflourid aus der deutschen Urananreicherungs-Fabrik im nordrhein-westfälischen Gronau nebst ca. 30 Gefahrgutcontainern, die mit Munition, Raketentreibstoff und brennbarer Chemikalien beladen waren. Die Behörden verlautbarten zwar den erfolgreichen Großeinsatz mit 300 Feuerwehrleuten und mehreren Löschbooten, aber die Uranhexaflourid-Bergung wurde verschwiegen, um der Millionenmetropole eine "Panik zu vermeiden" und aus "Sicherheitsgründen", denn die jährlich mehr als 180 Radioaktiv-Transporte über den Hamburger Hafen seien bundesweit als "Verschlusssache" eingestuft. - Das kann aber schon gar nicht für den Havariefall gelten, wie es ohnehin die Bevölkerung Hamburgs angehen sollte, was sich im Hafen tut, sonst gehört er nicht in die Großstadt.

29 März 2012

Japan ist fast "atomenergiefrei"

Von Japans 54 Atomkraftwerken ist nur noch ein Meiler der Atomanlage Tomari in Betrieb. Und auch der soll am 5. Mai für "Wartungsarbeiten" heruntergefahren werden. Dann wäre Japan ohne Atomstrom. Allerdings will die Regierung vor Beginn der Sommermonate mindestens zwei Reaktoren wieder ans Netz nehmen, "wegen der Klimaanlagen".
Unterdessen befindet sich die havarierte Atomanlage Fukushima I in neuen Nöten. Die Leckagen des durchgeschmolzenen "Sicherheitsbehälters" von Block 2 erweisen sich als zu groß, um die erforderliche Kühlwassereinbringungsmenge zu halten. Statt vermuteter 10 Meter Wasserstandshöhe seien es nur 60 Zentimeter. Zur Größenordnung des radioaktiv verseuchten Kühlwassers, das unkontrolliert in die Erde sickert, schweigt sich TEPCO aus, obwohl wissend, welche Mengen Kühlwasser hineingepumpt werden. Nähere Untersuchungen scheitern daran, dass dieser Reaktorblock wegen der hohen Strahlung nicht mehr begangen werden kann. Es wurden bis zu 70 Sievert pro Stunde gemessen. 10 Sievert pro Stunde führen innerhalb weniger Tag zum Tod.

21 November 2011

Ungarische Pharmafirma bestreitet Verursachung erhöhter Radioaktivität

Laut Welt-Online räumt die Budapester Pharmafirma "Institute of Isotopes" zwar ein, dass nuklearmedizinische Substanzen durch eine Leckage entwichen seien, bestreitet aber einen Zusammenhang für die von der IAEA erstmals am 11.Nov. gemeldete Strahlenerhöhung über benachbarten Staaten.

21 Oktober 2011

Fukushima: IAEA empfiehlt Spielerei mit Grenzwerten

Weil Abtragung und Abtransport radioaktiv kontaminierter Böden zu viele Mittel verschlingen würde und niemand weiß, wohin die geschätzten 29 Millionen Kubikmeter Erde verbracht werden können, kommt die IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) zu der skurrilen Empfehlung, für die Provinz Fukushima einfach den Grenzwert auf eine Jahresdosis von 20 Millisievert anzuheben. Später könne sie dann wieder gesenkt werden.

msr >> Diskussion

Störfall in pakistanischem Atomkraftwerk "KANUPP"

Unweit der pakistanischen Stadt Karatchi (ca. 15 Mio. Einwohner) rief der Betreiber des Atomkraftwerks "KANUPP" den Notstand aus. Am Donnerstag behauptete der Betreiber, den Schaden unter Kontrolle zu haben und dass "keine Radioaktivität gemessen wurde". - Das hätten sie tun sollen oder der Geigerzähler war defekt, denn das als Kühlmittel und Moderator ausgetretene Schwerwasser hätte es ticken lassen.

Das AKW "KANUPP" (Karachi Nuclear Power Plant) ist ein Schwerwasserreaktor, ging 1966 mit kanadischer Unterstützung in Bau, Fertigstellung 1972, ist das älteste und wahrscheinlich auch das marodeste Atomkraftwerk Pakistans. Siehe Foto auf der >> Betreiber-Website.

msr >> AKW-Steckbrief

15 September 2011

Explosion in französischer Atommüllverbrennungsanlage

Ein Toter, vier Verletzte, einer davon schwer. Zirka 30 Kilometer südlich von Avignon war am Montag ein Verbrennungsofen für radioaktiven Müll explodiert. Die Betreibergesellschaft gehört zum französischen Atomenergiekonzern Électricité de France (EDF), deren Aktie sogleich um 7 Prozent einbrach. Eilig teilten die noch immer radioaktiv begeisterten Aufsichtsstellen der Pariser Regierung mit, es sei "keine Radioaktivität ausgetreten". Das wäre nach Stand der heutigen Wissenschaft ein physikalisches Wunder, denn bislang ist es so, dass bei jeder Verbrennung radioaktiver Stoffe Radioaktivität freigesetzt wird - und bei einer Explosion solcher Technik dann eben auch schneller.
>> Diskussion

02 August 2011

Fukushima: 10 Sievert pro Stunde

Auf dem Gelände zwischen Block 1 und Block 2 der havarierten Atomanlage seien mehr als zehn Sievert pro Stunde gemessen worden, melden Medien unter Berufung auf den Anlagenbetreiber TEPCO. Das übertrifft weit den am 3.Juni bekannt gegebenen Rekordwert von 4 Sievert pro Stunde aus dem Innern des Block 1. Solche Strahlendosis führt auch nach kürzestem Aufenthalt binnen Wochen zum Tod. Über die Ursachen der Strahlenmenge schweigt sich TEPCO aus oder weiß es nicht. Nach dem Erdbeben vom vergangenen Sonntag hieß es stereotyp, dass es in Fukushima keine neuerlichen Schäden gegeben habe.

11 Juli 2011

Japan "rätselt" über verstrahltes Rindfleisch

Die österreichische Standard.at berichtet: " Am Wochenende wurden in einem Tokioter Schlachthof zehn verstrahlte Kühe aus der Ortschaft Minamisoma, die im Norden des AKWs liegt, gefunden. Ihr Fleisch überstieg den Grenzwert für strahlendes Cäsium von 500 Becquerel pro Kilogramm um das Drei- bis Sechsfache, teilte die Stadtregierung Tokio mit. Es ist noch unklar, wie die Kühe verseucht wurden. Sie haben nicht geweidet, sondern wurden in einem Stall mit Futter aus anderen Präfekturen gefüttert."

Solch Rätselraten kann nur sein, weil Japan noch immer unzureichende Strahlenmessungen vornimmt. Gleichwohl sollte jetzt möglich sein, sehr schnell

Am gestrigen Sonntag wurde die japanische Ostküste erneut von einem schweren Erdbeben (7,2 RiSk) erschüttert.

21 Juni 2011

TEPCO will GAU-Meiler mit Zelten überspannen

TEPCO kündigte an, die monatelange Verseuchung durch radioaktiven Dämpfe aus der Kühlbrühe von Fukushima demnächst mittels Zelten über den zerstörten Reaktorgebäuden einzudämmen.

Diskussion

10 Juni 2011

Grüner Tee aus Japan nicht mehr "kerngesund"

Im 370 Kilometer südwestlich von Fukushima entfernten Teeanbau-Provinz Shizucka wurden in getrockneten Teeblättern 679 Becquerel an radioaktivem Cäsium pro Kilogramm gemessen, meldet das Magazin STERN.

22 April 2011

Radioaktivität macht Kinder krank

Erhöhung der Strahlengrenzwerte für japanische Kinder

21.04.2011 Die Ärzteorganisation IPPNW ist besorgt über die Erhöhung der Strahlengrenzwerte für Kinder durch das japanische Erziehungsministerium. Kinder sind um ein Vielfaches strahlensensibler als Erwachsene. Ihre Zellen teilen sich häufiger und ihr Zellreparaturmechanismus ist noch nicht ausgereift. Ein Kind, das wächst, muss im Gegensatz zu einem Erwachsenen mehr Stoffe aufnehmen. Sein Organismus nimmt daher radioaktive Substanzen in Essen, Trinken und Atemluft begierig auf. „Kinder brauchen strengere Strahlenschutzgrenzwerte als Erwachsene und erst recht als Arbeiter in Atomkraftwerken“, erklärt Vorstandsmitglied Reinhold Thiel.

Der jetzt erlaubte Grenzwert von 3,8 Mikrosievert pro Stunde führt bereits bei Arbeitern in Atomkraftwerken zu einem erhöhten Krebsrisiko. Das fanden Elisabeth Cardis und Mitarbeiter in ihrer Multicenterstudie aus dem Jahr 2005 heraus. Die gesamte beruflich bedingte Dosis im Durchschnitt der Beschäftigten lag bei jährlich 19,4 mSV. Das entspräche - bei durchschnittlich acht Stunden Aufenthalt im Freien, hochgerechnet auf das Jahr - der jetzt zugelassenen Belastung der japanischen Kinder in der Fukushima-Präfektur. Die Autoren der Cardis-Studie schätzen, dass 1-2 Prozent der jährlichen Krebstodesfälle der Arbeiter in Atomkraftwerken auf die berufliche Strahlenbelastung zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass für 100 mSV das Krebsrisiko um 10 % steigt, für 200 mSV um 20 % usw.

Selbst bei niedrigen Dosen, die weit unter den erlaubten Grenzwerten liegen, existiert bereits für Erwachsene ein epidemiologisch nachweisbares erhöhtes Krebsrisiko. „Da Kinder strahlensensibler als Erwachsene sind, nimmt die japanische Regierung mit dieser Maßnahme in Kauf, dass das Risiko für japanische Kinder steigt, an Krebs und Leukämien zu erkranken“, so Thiel.
Pressemitteilung der >> IPPNW

17 Januar 2005

Neue Strahlenschutzkommission berufen

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Erneut berufen wurden:

Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

Neu berufen wurden:

Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.

12 Januar 2005

Bessere Überwachung radioaktiver Strahlenquellen

Bundesumweltminister Trittin: Beitrag zu mehr Sicherheit
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: "Mit dem Gesetz wird die Überwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit."

Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage für ihre Überwachung - von der Herstellung bis zur endgültigen Entsorgung.

Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material ständig in einer inaktiven Hülle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung können daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt - etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhäusern zur Behandlung von Krebspatienten.

Wird die Umhüllung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Böden nach sich ziehen.

Weitere neue Kontrollmaßnahmen für hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rückgabe und Rücknahme und zur Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.

19 Mai 2004

Vorrat an 137 Mio. Jodtabletten wird ausgetauscht

Pressemitteilung BMU.de

Der bei den Ländern vorhandene Bestand an Jodtabletten für den Fall eines Atomunfalls wird in diesen Tagen erneuert. Die Tabletten, die bis Ende September an die Länder sowie sieben neu eingerichtete Zentrallager im Bundesgebiet ausgeliefert sein sollen, dienen dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Einnahme der Tabletten soll bei einem Atomunfall verhindert werden, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse aufgenommen wird. Grundlage für die Ersatzbeschaffung der Jodtabletten bilden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenschutzkommission (SSK).

In der Bundesrepublik wurden erstmals 1975 Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen und Jodtabletten von den Ländern für den Katastrophenschutz im Umkreis von 25 km der Atomkraftwerke beschafft. Diese Tabletten werden jetzt ausgetauscht.

Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Die Ausgabe von Jodtabletten bei einem Atomunfall und der Freisetzung radioaktiven Jods ist nach einem abgestuften Konzept vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung der Atomkraftwerke (bis 25 km) sorgen die Länder für die Versorgung der Bevölkerung. Neu ist, dass für den Entfernungsbereich zwischen 25 und 100 km Jodtabletten in sieben Zentrallagern aufbewahrt werden und allen Ländern bei Bedarf für die Jodblockade zur Verfügung stehen. Im Falle eines Atomunfalls sollen die Jodtabletten nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden.

Die Beschaffung von insgesamt 137 Millionen Jodtabletten wird von den Atomkraftwerksbetreibern finanziert und erfolgt in enger Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.

21 April 2004

Bundeskabinett beschließt Strahlenpass

Pressemitteilung BMU
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.

Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.

Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.

Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK

10 September 2003

Frankreich: AKW-Cattenom will radioaktive Abwasser in Mosel einleiten

Bundesumweltministerium: Unterlagen zu Cattenom schnellstmöglich in Deutschland auslegen
Pressemitteilung BMU.de

Die französischen Behörden haben Ende letzter Woche das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass der Betreiber des französischen Atomkraftwerkes Cattenom eine neue Genehmigung für radioaktive Ableitungen in die Mosel beantragt hat. Die Unterlagen über diese Pläne sollen schnellstmöglich für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland ein. Der Bund hat mit den französischen Behörden vereinbart, dass bis Mitte Oktober Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden können.

Nach Angaben der französischen Seite sollen die bisherigen Genehmigungswerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen ins Moselwasser mit Ausnahme von Tritium reduziert werden. Der Ableitungswert für Tritium soll zunächst bestehen bleiben, vorsorglich wird für eine ab 2006 vorgesehene andere Betriebsweise der Brennelemente ein Antrag auf Erhöhung der Ableitungswerte für Tritium gestellt.

Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Unterlagen werden bereits seit August 2003 auf französischer Seite in der Umgebung der Anlage zur Einsicht der Bevölkerung ausgelegt. Da die Unterlagen versehentlich erst am 5. September im Bundesumweltministerium eingegangen sind, wurde mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt, dass die deutsche Seite bis Mitte Oktober zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Dies erlaubt es, dass auch in Deutschland die Bürger in angemessenem Umfang beteiligt werden können. Das Bundesumweltministerium nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Mosel sehr ernst.

Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission gebeten, die französischen Genehmigungsunterlagen fachlich zu prüfen. Die SSK soll insbesondere eine Stellungnahme zu dem beantragten höheren Tritiumwert abgeben.