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11 Juli 2011

Japan "rätselt" über verstrahltes Rindfleisch

Die österreichische Standard.at berichtet: " Am Wochenende wurden in einem Tokioter Schlachthof zehn verstrahlte Kühe aus der Ortschaft Minamisoma, die im Norden des AKWs liegt, gefunden. Ihr Fleisch überstieg den Grenzwert für strahlendes Cäsium von 500 Becquerel pro Kilogramm um das Drei- bis Sechsfache, teilte die Stadtregierung Tokio mit. Es ist noch unklar, wie die Kühe verseucht wurden. Sie haben nicht geweidet, sondern wurden in einem Stall mit Futter aus anderen Präfekturen gefüttert."

Solch Rätselraten kann nur sein, weil Japan noch immer unzureichende Strahlenmessungen vornimmt. Gleichwohl sollte jetzt möglich sein, sehr schnell

Am gestrigen Sonntag wurde die japanische Ostküste erneut von einem schweren Erdbeben (7,2 RiSk) erschüttert.

10 Juni 2011

Grüner Tee aus Japan nicht mehr "kerngesund"

Im 370 Kilometer südwestlich von Fukushima entfernten Teeanbau-Provinz Shizucka wurden in getrockneten Teeblättern 679 Becquerel an radioaktivem Cäsium pro Kilogramm gemessen, meldet das Magazin STERN.

22 April 2011

80.000 Fukushima-Evakuierte können/dürfen nicht mehr zurück

Die japanische Regierung zog aus Gründen der politischen Beruhigung und zu Lasten der Gesundheit erst jetzt Konsequenzen und erklärte einen Umkreis von 20 Kilometern um die havarierte Atomkraftwerksanlage Fukushima zum Sperrgebiet.
Betroffen seien ca. 80.000 Menschen, denen die Rückkehr nur noch auf Antrag für zwei Stunden mit Dosismetern und Schutzkleidung erlaubt ist. Eine Dreikilometer-Umkreiszone ist gänzlich gesperrt bzw. nur noch für die GAU-Arbeiten aufzusuchen. Die Sperrgebietsregelungen sind strafbewehrt und traten am gestrigen Donnerstag in Kraft.
Unklarheit bei Zahlenangaben >> So hieß es in einem FOCUS-Artikel v. 16.03.2011: "Im Umkreis von 20 Kilometern der Anlage wurden 200 000 Menschen in Sicherheit gebracht."

Radioaktivität macht Kinder krank

Erhöhung der Strahlengrenzwerte für japanische Kinder

21.04.2011 Die Ärzteorganisation IPPNW ist besorgt über die Erhöhung der Strahlengrenzwerte für Kinder durch das japanische Erziehungsministerium. Kinder sind um ein Vielfaches strahlensensibler als Erwachsene. Ihre Zellen teilen sich häufiger und ihr Zellreparaturmechanismus ist noch nicht ausgereift. Ein Kind, das wächst, muss im Gegensatz zu einem Erwachsenen mehr Stoffe aufnehmen. Sein Organismus nimmt daher radioaktive Substanzen in Essen, Trinken und Atemluft begierig auf. „Kinder brauchen strengere Strahlenschutzgrenzwerte als Erwachsene und erst recht als Arbeiter in Atomkraftwerken“, erklärt Vorstandsmitglied Reinhold Thiel.

Der jetzt erlaubte Grenzwert von 3,8 Mikrosievert pro Stunde führt bereits bei Arbeitern in Atomkraftwerken zu einem erhöhten Krebsrisiko. Das fanden Elisabeth Cardis und Mitarbeiter in ihrer Multicenterstudie aus dem Jahr 2005 heraus. Die gesamte beruflich bedingte Dosis im Durchschnitt der Beschäftigten lag bei jährlich 19,4 mSV. Das entspräche - bei durchschnittlich acht Stunden Aufenthalt im Freien, hochgerechnet auf das Jahr - der jetzt zugelassenen Belastung der japanischen Kinder in der Fukushima-Präfektur. Die Autoren der Cardis-Studie schätzen, dass 1-2 Prozent der jährlichen Krebstodesfälle der Arbeiter in Atomkraftwerken auf die berufliche Strahlenbelastung zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass für 100 mSV das Krebsrisiko um 10 % steigt, für 200 mSV um 20 % usw.

Selbst bei niedrigen Dosen, die weit unter den erlaubten Grenzwerten liegen, existiert bereits für Erwachsene ein epidemiologisch nachweisbares erhöhtes Krebsrisiko. „Da Kinder strahlensensibler als Erwachsene sind, nimmt die japanische Regierung mit dieser Maßnahme in Kauf, dass das Risiko für japanische Kinder steigt, an Krebs und Leukämien zu erkranken“, so Thiel.
Pressemitteilung der >> IPPNW

12 April 2011

PR-Kampagne für Fukushima-Tomaten

Japaner waren führend im Fischverzehr. Das sind sie jetzt zum Leidwesen der japanischen Fischerei nicht mehr. Gleiches gilt für frisches Gemüse. In den Lebensmittelgeschäften sind besonders die älteren Konservendosen gefragt bzw. längst ausverkauft, denn Jodtabletten als Vorspeise sind ebenfalls nicht endlos gesund. Das rief die japanische Regierung auf den Plan: Begleitet von Fernsehteams verkosteten Regierungsmitglieder auf einem Markt Tomaten und Gurken aus der Provinz Fukushima. Ihrem strahlenden Gesichtsausdruck nach zu urteilen, waren sie noch nie so glücklich, in derart Gurken zu beißen. Allerdings ist Radioaktivität geschmacklos, wie auch solche PR-Kampagne.

31 März 2011

EU definiert Gesundheit atomlobbyistisch um

Seit Samstag gelten in der EU neue Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, teilweise eine Verzwanzigfachung.
Das leise Polit-Prozedere entging der medialen Aufmerksamkeit bis gestern weitgehend und fällt jetzt auf Irreführungen herein, wenn behauptet wird, dass diese Grenzwerte für atomare Notfälle "schon seit 1987 gelten" würden, aber die hatten nie Geltung, sondern waren Papiertrickserei, um die damals tatsächliche Grenzwertanhebung harmloser ausschauen zu lassen.
Das geschah auf dem Hintergrund, dass sich 1986 die Wolken aus Tschernobyl über Westeuropa ausschütteten und alle bis dahin geltenden Grenzwerte in großen Regionen dauerhaft überschritten wurden. Unter Federführung Frankreichs und der atomgeilen Kohl-Regierung bastelte die EU eine Grenzwert-Richtlinie, die sich "dynamisch" den Markterfordernissen und Besorgnissen anpasst, seither bloße Beschwichtigungsfunktion hat. - Sorgen sind ungesund, aber Sorglosigkeit im Umgang mit Radioaktivität allemal.
Markus Rabanus >> Diskussion

30 März 2011

Greenpeace fordert Ausweitung der Fukushima-Evakuierungszone

Greenpeace fordert Ausweitung der Evakuierungszone auf 40 Kilometer rund um Fukushima Daiichi
Experten-Team fand bis zu 100 Mikrosievert pro Stunde außerhalb bisheriger Zone

Presseerklärung >> Greenpeace.de

Strahlenexperten von Greenpeace haben rund um die havarierte Atomanlage Fukushima Daiichi unabhängige Radioaktivitätsmessungen angestellt und noch 40 Kilometer entfernt hohe Strahlenwerte gefunden. Greenpeace fordert die japanische Regierung auf, die Evakuierungszone von bisher 20 auf 40 Kilometer zu erweitern. Außerhalb der bisherigen Evakuierungszone gemessene Werte waren zum Teil höher als innerhalb der Zone. Im Dorf Iitate, 20 Kilometer außerhalb der Zone, wurden Werte bis zu zehn Mikrosievert pro Stunde gemessen. Die maximal tolerierbare Dosis für die Bevölkerung liegt bei 1000 Mikrosievert pro Jahr. Die unabhängige Umweltschutzorganisation kündigte an, ihre Messungen in der betroffenen Region in den kommenden Tagen ausdehnen zu wollen.

"Unsere Messungen decken sich mit denen der japanischen Regierung, sagt Jan van de Putte, Strahlenschutzexperte von Greenpeace vor Ort in Tokio. Dennoch unterläßt es die Regierung, die Menschen zu schützen, sie aus der Gefahrenzone zu bringen oder auch nur angemessen zu informieren. Die Regierung muss sofort tätig werden und zuerst Kinder und Schwangere aus dem Dorf Iitate evakuieren.

Seit dem 26. März stellte das Greenpeace-Team an verschiedenen Orten nordwestlich von Fukushima Daiichi Strahlenmessungen an. Im Ort Tsushima, rund 35 Kilometer entfernt von der Atomanlage, wurden beispielsweise bis zu 100 Mikrosievert pro Stunde gefunden. Die maximale Jahresdosis würde dort in acht Stunden erreicht. Weitere Risiken wie Kontamination durch Einatmen von radioaktiven Partikeln oder durch Aufnahme mit der Nahrung kommen noch hinzu.

In den offiziell gemessenen Werten der japanischen Regierung sei eindeutig zu erkennen, dass am 15. März eine radioaktive Wolke über Iitate gezogen ist. Seitdem seien die Werte wieder gesunken. Die Radioaktivität aus der Reaktor-Katastrophe hat sich ungleichmäßig über das Land verteilt, daher ist eine konstante 20 Kilometer-Evakuierungszone unzureichend.

Bis Mitte April will das Greenpeace-Team rund um Fukushima Daiichi detailliertere Messungen anstellen. Es soll auch die Radioaktivität von Milch und Gemüse gemessen und Bodenproben genommen werden. Greenpeace begrüßt die Ankündigung von Japans Regierungssprecher Yukio Edano, zukünftig stärker auf Erneuerbare Energien zu setzen.

Japan muss seine Pläne, neun weitere Atomkraftwerke bis 2020 bauen zu wollen, aufgeben, sagt Hisayo Takada, Energie- und Klimaexperte von Greenpeace. Stattdessen müssen diese Investitionen in Erneuerbare Energien fließen."

19 Mai 2004

Vorrat an 137 Mio. Jodtabletten wird ausgetauscht

Pressemitteilung BMU.de

Der bei den Ländern vorhandene Bestand an Jodtabletten für den Fall eines Atomunfalls wird in diesen Tagen erneuert. Die Tabletten, die bis Ende September an die Länder sowie sieben neu eingerichtete Zentrallager im Bundesgebiet ausgeliefert sein sollen, dienen dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Einnahme der Tabletten soll bei einem Atomunfall verhindert werden, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse aufgenommen wird. Grundlage für die Ersatzbeschaffung der Jodtabletten bilden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenschutzkommission (SSK).

In der Bundesrepublik wurden erstmals 1975 Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen und Jodtabletten von den Ländern für den Katastrophenschutz im Umkreis von 25 km der Atomkraftwerke beschafft. Diese Tabletten werden jetzt ausgetauscht.

Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Die Ausgabe von Jodtabletten bei einem Atomunfall und der Freisetzung radioaktiven Jods ist nach einem abgestuften Konzept vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung der Atomkraftwerke (bis 25 km) sorgen die Länder für die Versorgung der Bevölkerung. Neu ist, dass für den Entfernungsbereich zwischen 25 und 100 km Jodtabletten in sieben Zentrallagern aufbewahrt werden und allen Ländern bei Bedarf für die Jodblockade zur Verfügung stehen. Im Falle eines Atomunfalls sollen die Jodtabletten nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden.

Die Beschaffung von insgesamt 137 Millionen Jodtabletten wird von den Atomkraftwerksbetreibern finanziert und erfolgt in enger Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.

21 April 2004

Bundeskabinett beschließt Strahlenpass

Pressemitteilung BMU
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.

Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.

Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.

Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK