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22 Juni 2011

Brennelementwechsel gefährlicher als bisher angenommen

Hohe Tagesspitzenwerte beim AKW-Brennelementwechsel
Pressemitteilung IPPNW.de

Schon bei einem einzigen Brennelementwechsel wird bis zu einem Drittel der jährlich abgegebenen Menge an radioaktiven Edelgasen und bis zu 50% der Jahresabgabe an radioaktivem Jod über den AKW-Kamin abgelassen und in die Umgebung verteilt. Das belegte die gestrige Sendung Plusminus. Die ARD-Recherchen bauen auf Nachforschungen der IPPNW auf und bestätigen die These, dass die Brennelementwechsel gefährlicher sind als bisher angenommen.

Die Tagesspitzenwerte bei der radioaktiven Abgabe über den AKW- Kamin sind in Zeiten der Revisionen bis zu 160 mal höher als an „normalen“ Betriebstagen. „Diese Werte eröffnen eine neue Dimension der Wissenschaftsdiskussion und zeigen die Gefährlichkeit unserer Atomkraftwerke schon im Normalbetrieb auf“, erklärt Vorstandsmitglied Reinhold Thiel.

„Messwerte der Edelgaskonzentrationen (Halbstunden-Mittelwerte) in der Abluft des Kernkraftwerks Gundremmingen, die das bayerische Landesamt für Umweltschutz zur Verfügung stellte, könnten den Schlüssel zum Verständnis der erhöhten Leukämieraten bei Kleinkindern im Nahbereich von Kernkraftwerken liefern. Die Daten zeigen, dass radioaktive Emissionen auf einen kurzen Zeitraum während der Brennelementwechsel konzentriert sind. Nimmt man an, dass die Strahlenwirkung nicht linear, sondern überproportional mit der Strahlenbelastung ansteigt, so bestimmen Strahlungsspitzen das Risiko. Mit diesem Ansatz lässt sich bei geeigneter Wahl der Parameter die Größenordnung des beobachteten Leukämierisikos in Kernkraftwerksnähe erklären,“ sagt der Wissenschaftler Dr. Alfred Körblein.

Die bisherige Veröffentlichung der Werte in Form von Mittelwerten, die immer kleiner sind als die Tagesspitzen-werte, muss nach Ansicht der atomkritischen Ärzteorganisation ein Ende haben. Alle Emissionstagesspitzen-werte, die bisher als geheimes Betriebseigentum der Betreiber gehandhabt werden, sollten der öffentlichen und kritischen Forschung zur Verfügung stehen.
Die IPPNW fordert die Bundesregierung auf, dafür den rechtlichen Rahmen zu schaffen. Die IPPNW-Petition zur Verbesserung des Strahlenschutzes durch Einführung eines „Reference-Embryos“, die von 5.400 Bundes-bürgern unterstützt wird, muss endlich qualifiziert beantwortet werden. Die IPPNW fordert, die bisherigen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen.

Zur Erinnerung: Seit 1998 macht die IPPNW auf erhöhte Kinderkrebsraten in der Umgebung von Atomkraftwerken aufmerksam. Nach einer massiven Öffentlichkeitskampagne der IPPNW im Jahr 2001 aufgrund erhöhter Kinderkrebsraten um bayerische Atomkraftwerke bewilligte das Bundesamt für Strahlen-schutz eine wissenschaftliche Abklärung mittels der Studie „Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK-Studie)“. Dessen hochsignifikantes Ergebnis war: „Je näher ein Kleinkind an einem bundesdeutschen Atomkraftwerk wohnt, desto größer ist das Risiko für das Kind, an Krebs und Leukämie zu erkranken“. Betreiber und industriefreundliche Wissenschaftler leugnen jedoch bis heute einen Einfluss von radioaktiver Strahlung auf diese erhöhten Erkrankungsraten. Angeblich sei die von den Atomkraftwerken abgegebene Strahlung um einen Faktor 1000 zu gering, um Ursache für die Erkrankungen zu sein. Dieses Argument wird durch die aktuellen Recherchen zu den Tagesspitzenwerten während der Brennelementwechsel stark relativiert.

Den ARD-Plusminus-Beitrag vom 21. Juni können Sie abrufen unter http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/7484548_atomkraftwerke--gefahr-bei-revision?type=null

Das IPPNWfactsheet „Atomkraft: Risiken schon im Normalbetrieb“ finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/factsheet_risiken_normalbetrieb.pdf
Eine Grafik mit den gemittelten Spitzen der Revisionen finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/brennelement_wechsel.pdf
IPPNW-Film „Kinderkrebs um Atomkraftwerke“: http://www.youtube.com/user/IPPNWgermany#p/f/2/2PiQTr0noL4
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19 Juni 2011

Entschädigungsklagen wegen schlechter Atomgesetz-Begründung

Parteien droht Abstrafung durch Wähler
Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt die im Bundestag vertretenen Parteien vor einer Abstrafung durch die Wähler, sollten sie die geplante Atomgesetz-Novelle nicht verfassungsfest und entschädigungssicher machen. "Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs keine Gründe für die Stilllegung bzw. für die Befristung von Atomkraftwerkslaufzeiten geliefert werden", so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

"Damit bereiten CDU, CSU und FDP den Atomkonzernen eine Steilvorlage für Verfassungsklagen und für milliardenschwere Schadensersatzforderungen zu Lasten der Steuerzahler, die leicht vermeidbar wären. Auch SPD und Grüne erwägen eine Zustimmung. Sie scheinen den Ernst der Lage noch nicht erkannt zu haben. Damit riskieren diese Parteien, bei den nächsten Wahlen in einer Weise abgestraft zu werden, wie sie es noch nie erlebt haben."

"Spiegel-Online" zufolge bereiten die Stromkonzerne mit Hilfe von namhaften Anwaltskanzleien und "Top-Gutachtern" bereits Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschließend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Die IPPNW warnt schon seit Wochen vor den unnötigen Risiken für die Steuerzahler aufgrund eines nicht sauber begründeten Gesetzes.

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden der Fraktionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vom 7. Juni 2011 belegt die IPPNW detailliert die eklatanten Schwächen der Gesetzesbegründung und liefert Begründungselemente, mit denen das Gesetz entschädigungsfest gemacht werden kann. Am vergangenen Freitag initiierte die Organisation eine Kampagne, mit der jede und jeder Einzelne der 621 Bundestagsabgeordneten in die Pflicht genommen wird, das offenkundige Risiko für die Steuerzahler abzuwenden.

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16 Juni 2011

IPPNW warnt vor Weiterbetrieb von Biblis B

Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

Biblis B darf auch als „Kaltreserve“ nicht wieder ans Netz
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.
Zu den wichtigsten Vorschriften des kerntechnischen Regelwerks zählt, dass in den ersten 30 Minuten nach Beginn eines Störfalls keinerlei „Handmaßnahmen“ der Bedienungsmannschaft erforderlich sein dürfen (KTA 3501). Ein Störfall muss in der ersten halben Stunde vom Sicherheitssystem des Kraftwerks vollautomatisch beherrscht werden. Das aber ist nicht der Fall: Das u.a. zur Beherrschung kleiner Lecks zwingend notwendige „sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h“ wird in Biblis nicht automatisch ausgelöst. Die IPPNW hat das im Rahmen des Klageverfahrens zur Stilllegung von Biblis B seit vielen Jahren moniert.

RWE wiegelte stets ab. Noch in einer Stellungnahme vom 2. November 2010 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof behauptet der Atomkonzern, innerhalb der ersten 30 Minuten nach Störfallbeginn seien Handmaßnahmen „nicht erforderlich“. Das aber ist nachweislich falsch wie im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) von Biblis B förmlich festgestellt wurde. So kann es bei einem nur kleinen Leck (2 – 25 cm2) erforderlich sein, dass blitzartig „innerhalb“ der ersten 15 Minuten das Abfahren von Hand eingeleitet werden muss. Andernfalls ist der Störfall nicht beherrschbar. Wörtlich heißt es in der TÜV-Stellungnahme vom Dezember 2002 zu der von RWE vorgelegten PSÜ: „Wird das 100 K/h-Abfahren nicht innerhalb von 15 Minuten nach Störfalleintritt vom Wartenpersonal eingeleitet, wird der Kühlmittelverluststörfall nicht beherrscht.“

„Schon in weniger als 15 Minuten nach einem kleinen Riss in einer Schweißnaht kann es also in Biblis dazu kommen, dass die Bedienungsmannschaft fast hilflos zusehen muss, wie das Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät und es zum Kernschmelzunfall kommt“, so Paulitz. „Es geht um eine der gefährlichsten Sicherheitslücken deutscher Atommeiler.“ Die Beamten der Atomaufsichtsbehörden in Bund und Ländern haben das bestätigt, indem sie die "Automatisierte Auslösung des sekundärseitigen Abfahrens mit 100 K/h" in ihre „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 aufgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund warnt die IPPNW den Betreiber RWE, die hessische Atombehörde und die Bundesnetzagentur davor, Biblis B nochmals anzufahren. „Eine Inbetriebnahme von Biblis B wäre sicherheitstechnisch nicht zu verantworten und schlichtweg auch illegal, weil das Reaktorschutzsystem nicht den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht“, so Paulitz. „Ferner muss auch die Bundesatomaufsicht tätig werden und der Bundesnetzagentur förmlich mitteilen, dass Biblis B für die angeblich notwendige Kaltreserve nicht in Betracht kommt.“

Nach Auffassung der IPPNW muss die Angelegenheit ein parlamentarisches Nachspiel haben. Außerdem sei zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsse. „Es stellt sich die Frage, wer an den verantwortlichen Stellen wusste, dass Biblis trotz des klaren Verstoßes gegen die KTA 3501 weiterbetrieben wird“, so Paulitz. „Zumindest allen an der Sicherheitsüberprüfung Beteiligten muss spätestens seit dem Jahr 2002 klar gewesen sein, dass das Reaktorschutzsystem von Biblis B nicht den Bestimmungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht.“ An der Sicherheitsüberprüfung beteiligt waren RWE, eine Beteiligungsgesellschaft von Siemens, der TÜV Süd, der TÜV Nord und die Hessische Atombehörde. Ferner dürfte auch der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) diese Sicherheitslücke nicht unbekannt sein.

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30 Mai 2011

IPPNW: Super-GAU-Risiko für weitere 3.650 Tage

Atommeiler ohne funktionierende Notfallmaßnahmen und Kernschmelzfestigkeit
Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert den Beschluss der Regierungskoalition, die Bevölkerung weitere 3.650 Tage der Gefahr eines Super-GAU im dicht besiedelten Deutschland auszusetzen, als verantwortungslos. „Bei einer ernst zu nehmenden Sicherheitsüberprüfung wären gerade auch die zuletzt in Deutschland errichteten Konvoianlagen durchgefallen“, so IPPNW-Atomenergieexperte Henrik Paulitz unter Verweis auf den unlängst veröffentlichen AKW-Stresstest seiner Organisation.

Die Bundesregierung will ausgerechnet die Atommeiler am längsten weiterbetreiben, denen die Gutachterorganisation der Bundesatomaufsicht bescheinigt hat, dass die Notfallmaßnahmen bei Kühlmittelverluststörfällen nicht funktionieren.

Nach den Plänen der Bundesregierung und mit faktischer Billigung der Opposition sollen neun Atommeiler noch bis zu zehn Jahre weiterbetrieben werden. Es handelt sich dabei um die beiden Siedewasserreaktoren der Baulinie 72 (Gundremmingen B/C), die vier Vorkonvoi-Anlagen (Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde, Philippsburg-2), und die drei Konvoianlagen (Isar-2, Emsland, Neckarwestheim-2). Die Anlagen sind mit 22 bis 26 Betriebsjahren alles andere als neu, ihre sicherheitstechnische Konzeption erfolgte vor rund 30 bis 40 Jahren.

„Es ist bemerkenswert, wie sich die politische Klasse in Deutschland weigert, sich ernsthaft mit den Sicherheitsdefiziten der zuletzt in Deutschland errichteten Konvoianlagen überhaupt nur zu befassen. Da hat man sich vor Jahren auf die Formel alt gleich unsicher und neu gleich tolerabel eingeschworen und ignoriert seitdem alles, was diese Sicht der Dinge in Frage stellen könnte“, kritisiert Paulitz. „Dabei haben sich die Aufsichtsbeamten in den vergangenen Jahren gewundert, welche Sicherheitslücken bei den Konvoianlagen durch die Anlagenvergleiche festgestellt wurden, die im Rahmen der Strommengen-Übertragungsverfahren angefertigt wurden“.

Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), wichtigste Gutachterorganisation der Bundesatomaufsicht, hat in gutachterlichen Stellungnahmen und in ihrer Risikostudie für die Konvoianlagen gravierende Sicherheitslücken im gesamten Ablauf eines Atomunfalls festgestellt. Das betrifft die Störfallbeherrschung, die Notfallmaßnahmen als auch die Kernschmelzfestigkeit. Bezüglich „Kleiner Lecks“ monieren die Regierungsgutachter beispielsweise eine zu große Leistung des Reaktors, konstruktive Mängel des Notkühlsystems, eine zu geringe Kapazität der Frischdampf-Umleitstation und zu wenige sekundärseitige Einspeisesysteme. Hinzu kommen beispielsweise eine zu geringe Zahl an Ventilen bzw. Ventile mit zu geringer Abblasekapazität. Obendrein gibt es nur einen betrieblichen Strang zur Kühlung des Brennelement-Lagerbeckens.

Regelrecht skandalös ist, dass laut GRS ausgerechnet auch noch die nachgerüsteten Notfallmaßnahmen u.a. beim Kleinen Leck (Kühlmittelverluststörfall) nicht funktionieren. Hinsichtlich der ultimativen Notfallmaßnahme „Primärseitige Druckentlastung und Bespeisung (PDE)“ stellt die GRS fest: „Beim Kühlmittelverluststörfall ist dann die Zeitspanne zwischen dem Anstehen der Kriterien und dem Zeitpunkt, bis zu dem PDE zur Verhinderung des Kernschadenszustands wirksam sein muss, so kurz, dass dieses Ziel kaum erreichbar ist.“ Kommt es zur Kernschmelze, dann zeichnen sich die Konvoianlagen Neckarwestheim-2, Emsland und Isar-2 dadurch aus, dass ihr Containment aus Werkstoffen mit geringeren Festigkeiten gefertigt wurde. „Alle Fachleute wissen, dass die deutschen Containments nicht für einen Kernschmelzunfall konzipiert wurden und beispielsweise durch Wasserstoff- oder Dampfexplosionen zerstört werden können“, so Paulitz.
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18 Mai 2011

AKW-Stresstest der IPPNW

Hilfreiche Handreichung für Politiker in Bund und Ländern
Pressemitteilung IPPNW

Einen Tag nach der völlig unzulänglichen, so genannten Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke der Reaktorsicherheitskommission (RSK) legt die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW einen verbesserten AKW-Stresstest vor, der diesen Namen auch tatsächlich verdient. Die IPPNW stützt sich dabei maßgeblich "auf die hervorragenden sicherheitstechnischen Anforderungskriterien der Aufsichtsbeamten in Bund und Ländern" sowie auf eigene langjährigen sicherheitstechnische Recherchen insbesondere im Kontext der IPPNW-Klage zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B.

Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern, aber auch in den standortnahen Kommunen können diesen Stresstest auch nutzen, um über Anfragen bei ihrer Atomaufsicht schnell eine realitätstaugliche sicherheitstechnische Einschätzung der sie betreffenden Atommeiler zu bekommen.

Der AKW-Stresstest der IPPNW unterscheidet sich von dem der RSK insbesondere dadurch, dass er das normale Störfallspektrum wie auch die gerade nach Fukushima so wesentliche Thematik der "Kernschmelzfestigkeit" mit umfasst.

Die Kriterien ergeben sich im Wesentlichen aus der Prioritätensetzung der Aufsichtsbeamten in Bund und Ländern wie auch aus den Ergebnissen der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke sowie der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen der deutschen Atomkraftwerke.

Der AKW-Stresstest der IPPNW umfasst die folgenden Themenbereiche:
1. Schutz gegen Erdbeben, Flugzeugabsturz, Beschuss
2. Schutz gegen extreme Wetterereignisse
3. Interne redundanzübergreifende Ereignisse
4. Verbesserte Notstandssysteme
5. Notfallmaßnahmen
6. Kernschmelzfestigkeit
7. Kühlsysteme
8. Stromversorgung
9. Abschaltsysteme
10. Messwerterfassung, Leittechnik und Reaktorschutz
11. Werkstoffe, konstruktive Ausführungen, Schweißnähte
12. Zusätzliche Barrieren gegen Freisetzungen von Radioaktivität
13. Verschiedenes

Im Ergebnis zeigt sich, dass alle deutschen Atomkraftwerke unter zahlreichen Kriterien nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu stellen sind.

Der AKW-Stresstest der IPPNW im Internet:
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/2011-05-18_AKW-Stresstest_der_IPPNW.pdf

17 Mai 2011

IPPNW bemängelt grobe Fehler im AKW-Stresstest

Pressemitteilung von IPPNW.de

Nach einer ersten Sichtung des AKW-Stresstests der Reaktorsicherheitskommission (RSK) vom 16. Mai 2011 moniert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW grobe Fehler dieser Stellungnahme. „Es zeigt sich, dass die RSK die Benennung selbst offenkundiger Sicherheitsdefizite vermeiden wollte, die Insidern selbstverständlich bekannt sind“, kritisiert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Damit verfehlt dieses Beratungsgremium seine Aufgabe, der Politik eine sachgerechte fachliche Grundlage für die anstehenden Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.“

Die IPPNW benennt beispielhaft folgende Ungereimtheiten:

1. Die RSK vertritt die „Auffassung“, hinsichtlich der Erdbebenauslegung bestünden „erhebliche Reserven“ und „Konservativitäten“ (S. 7). Das erstaunt vor dem Hintergrund, dass etwa die hessische Atomaufsicht für das Atomkraftwerk Biblis lediglich eine Auslegung gegen relativ schwache Erdbeben, die so genannten 50%-Fraktile, verlangt. Die Verwendung der 50%-Fraktile ist aber nach Auffassung des behördeneigenen Gutachters explizit „nicht konservativ“. Die RSK-Arbeitsgruppe Seismologie argumentierte in ihrer Stellungnahme zu dem Gutachten ebenfalls in diese Richtung. Und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich damit begründet, dass die Verwendung der 50%-Fraktile nicht konservativ ist. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht gehalten.

2. RSK behauptet, es würden für alle Anlagen Auslegungsreserven gegenüber dem nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik geforderten 10.000-jährlichen Hochwasser bestehen (S. 7). Das ist nachweislich falsch: Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW hat RWE zugegeben, dass lediglich ein 1000-jährliches Hochwasser zugrunde gelegt wurde.

3. Die RSK behauptet, sie könne aufgrund „nicht ausreichender Angaben“ der Betreiber zu den Entladezeiten der Notstrom-Batterien nicht bewerten, ob beim so genannten „Station blackout“ (Ausfall der Drehstromversorgung) vitale Sicherheitsfunktionen über mindestens zehn Stunden erfüllt werden könnten (S. 9). Diese Aussage muss erstaunen. Jeder Fachmann weiß, dass die Entladezeiten der Batterien deutlich unter zehn Stunden liegen. In Biblis B reicht die Batteriekapazität laut RWE und TÜV nur für zwei bis drei Stunden, unter ungünstigen Umständen sogar nur für eine halbe Stunde. Die GRS zeigte im Rahmen der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, dass beim Station Blackout Druckhalter-Abblaseventile nach einer gewissen Zeit nicht mehr öffnen können, „da die Batterien bereits entleert sind“.

4. Die RSK behauptet, sonstige naturbedingte Ereignisse hätten in dieser Stellungnahme nicht behandelt werden müssen, da sie „weitgehend abgedeckt“ seien (S. 8). Das ist nicht nachvollziehbar. Das Öko-Institut hat in einem Gutachten im Auftrag der Bundesatomaufsicht festgestellt, dass das Thema Robustheit gegenüber extremen Wettersituationen (Sturm, Gewitter, extreme Temperaturen, Schneefall, Vereisung, Hagel etc.) sicherheitstechnisch eine hohe Relevanz hat. In Biblis B kam es infolge eines Unwetters am 8. Februar 2004 zum gefürchteten Notstromfall, der zum Super-GAU hätte führen können. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) warnte schon 1992 in einer Studie vor gefährlichen Überspannungen infolge von Blitzschlag. Derartige Einwirkungen von außen werden durch die Behandlung von Flugzeugabstürzen und dergleichen nicht „abgedeckt“.

5. Die RSK tut so, als seien ihr gravierende Defizite hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der „anlageninternen Notfallmaßnahmen“ bei Konvoianlagen unbekannt (S. 6, 11 ff.). Die IPPNW hat wiederholt darauf hingewiesen, dass einer Studie der GRS zufolge bei Leckstörfällen (beispielsweise in Folge eines Erdbebens) die Notfallmaßnahmen gerade in den zuletzt errichteten Konvoianlagen erwartungsgemäß nicht funktionieren. Dafür scheint man sich in der RSK nicht zu interessieren.

AKW-Stresstest war nur eine „freundliche Betreiberbefragung“

Pressemitteilung von IPPNW.de

Anlässlich der heutigen Vorstellung der sogenannten AKW-Stresstests durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen kritisiert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW diese als „freundliche Betreiberbefragung“. „In der Öffentlichkeit besteht vielfach die Vorstellung, ein solcher Stresstest sei so ähnlich, wie wenn man mit dem Pkw beim TÜV vorfährt und Prüfer mit grimmiger Miene mit geeigneten Prüfapparaten auch noch die kleinsten Mängel herausfinden und beanstanden. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass für diese vermeintlichen Stresstests lediglich Papier beschrieben wurde – und zwar in erster Linie von den Atomkraftwerksbetreibern selbst. Das ist so als würde man mit dem Pkw beim TÜV vorfahren und dort den Entwurf eines selbst erstellten Mängelberichts überreichen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. Nach Auffassung der IPPNW genügte dieser Stresstest aus den folgenden Gründen nicht den Anforderungen einer sachgerechten Sicherheitsüberprüfung:

1. Kern der Überprüfung war ein von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission ausgearbeiteter Fragenkatalog an die Atomkraftwerksbetreiber. Die GRS gilt teilweise als kritisch, teilweise aber als sehr betreiberfreundlich und hat ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in Deutschland.

2. Die Antworten der Atomkraftwerksbetreiber wurden in kürzester Zeit von den TÜVs bewertet, die ebenfalls ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke haben. Die TÜVs erwiesen sich in der Vergangenheit generell als extrem betreibernah. Mitglieder des TÜV Süd e.V. sind unter anderem die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, Vattenfall und EnBW. Aus diesem Grund wurde 2008 im Bundesumweltministerium festgestellt: Die „große Betreibernähe der TÜVs beeinträchtigt die Qualität und Unabhängigkeit der Begutachtung“.

3. Die Reaktorsicherheitskommission, deren Mitglieder meist ebenfalls wirtschaftlich vom Weiterbetrieb zumindest einiger Atommeiler abhängig sind, hatte nur wenige Tage Zeit, sich infolge der TÜV-Stellungnahmen mit diesen und mit den Antworten der Betreiber zu befassen. Das ist ein viel zu kurzer Zeitraum, um über 17 Atomkraftwerksblöcke und viele Hundert Seiten Papier ernsthaft beraten und entscheiden zu können.

4. Der Stresstest war praktisch begrenzt auf „auslegungsüberschreitende“ Unfallabläufe wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen, Flugzeugabsturz, „Station blackout“, langandauernder Notstromfall etc. Das sind alles relevante Themen, insbesondere die in Deutschland erhebliche Erdbebengefährdung. Vom Stresstest ausgeblendet wurde allerdings der gesamte Bereich der als wahrscheinlich geltenden Unfallszenarien, die sonst bei Sicherheitsüberprüfungen von Atomkraftwerken im Vordergrund stehen.

5. Aufgrund dieser fachlich nicht nachvollziehbaren, massiven Eingrenzung des Prüfumfangs konnte und sollte dieser Stresstest die vielen gravierenden Sicherheitsdefizite deutscher Atomkraftwerke bezüglich nicht-auslegungsüberschreitender Ereignisse erst gar nicht in den Blick nehmen. Das bedeutet, dass sicherheitstechnische Anforderungen, die nach Auffassung der Aufsichtsbeamten in Bund und Ländern zu stellen wären, bei diesem Stresstest vollkommen ausgeblendet blieben. Das betrifft beispielsweise die in der so genannten „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 genannten Sicherheitsdefizite wie auch den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Anforderungskatalog vom 16. März 2011.

6. Vollkommen ausgeblendet blieb trotz Fukushima bemerkenswerterweise auch die Thematik der „Kernschmelzfestigkeit“, also die Frage, ob infolge einer Kernschmelze der Reaktordruckbehälter und das Containment eine massive Freisetzung von Radioaktivität verhindern können. Das dürfte daran liegen, dass dies definitiv das Aus für alle deutschen Atomkraftwerke bedeuten würde.

7. Selbst bei der Überprüfung der Erdbebenfestigkeit und der Robustheit gegenüber Flugzeugabstürzen muss man davon ausgehen, dass die verwendete Prüfmethodik weitgehend ungeeignet ist (vgl. Offener Brief der IPPNW an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 1. April 2011).

11 Mai 2011

WHO-Versagen im Umgang mit atomaren Katastrophen

Bundestagsdebatte zur Rolle der WHO im Vorfeld der Weltgesundheitsversammlung
Pressemitteilung von IPPNW.de

Die Bundesregierung soll die Rolle der Weltgesundheitsorganisation im Umgang mit der atomaren Katastrophe von Fukushima auf die Tagesordnung der nächsten Weltgesundheitsversammlung vom 16.-24. Mai 2011 in Genf setzen. Das fordert die IPPNW zwei Monate nach dem Atomunfall in Japan in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Die Ärzteorganisation unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderung der Oppositionsparteien in der morgigen Bundestagsdebatte, sich in der Generalversammlung der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass die WHO zukünftig auch unabhängig von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) Stellungnahmen zu Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Radioaktivität abgeben kann.

Bis heute verharmlost die WHO die gesundheitlichen Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Die IPPNW hat WHO-Generaldirektorin Margaret Chan gestern in einem Brief aufgefordert, bei der Erforschung der Gesundheitsfolgen von radioaktiver Strahlung die Federführung zu übernehmen.

Die Reaktion der WHO auf den Atomunfall der Stufe 7 ist nach Ansicht der IPPNW völlig unzureichend. Bis heute hat die Weltgesundheitsorganisation kein eigenes Team nach Japan geschickt, um die Bevölkerung unabhängig über die gesundheitlichen Auswirkungen des Super-GAUs zu informieren. Die Ergebnisse der weltweit 80 Messstellen radioaktiver Strahlung der internationalen Behörde zur Überwachung des Abkommen über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO), die WHO und IAEO regelmäßig erhalten, veröffentlicht die WHO nicht direkt auf ihrer Internetseite.

Er vor kurzem hat Generaldirektorin Margaret Chan gegenüber Mitgliedern der „Initiative für eine unabhängige WHO“ eingeräumt, dass es keine ungefährlichen Niedrigwerte radioaktiver Strahlung gebe und sich damit von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) abgegrenzt. Dies betreffe die interne Strahlung radioaktiver Partikel, die über Nahrungsmittel, Wasser oder Atemluft in den Körper aufgenommen werden. Bis dato hatte die WHO die gesundheitlichen Folgen interner Strahlung negiert.

Bisher hat sich die WHO auch nicht für eine Ausweitung der Evakuierungszone ausgesprochen, nicht einmal für die Evakuierung der besonders strahlensensiblen Frauen, Kinder und der schwangeren Frauen aus den betroffenen Regionen. Die US-Atomaufsichtsbehörde Nuclear Regulatory Commission hatte der japanischen Regierung eine Evakuierungszone von 80 Kilometern empfohlen. Die WHO sieht hingegen die von der japanischen Regierung getroffenen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den bestehenden Empfehlungen für radioaktive Strahlenbelastung. Auch zur Erhöhung der Strahlengrenzwerte für Kinder durch das japanische Erziehungsministerium bezog die Weltgesundheitsorganisation nicht Stellung.

Selbst wenn die WHO unabhängig von der IAEO über die gesundheitlichen Gefahren aufklären wollte: Es fehlt ihr an kompetentem Personal. Die Abteilung für Strahlenbiologie der WHO in Genf wurde vor zwei Jahren geschlossen.

Den Brief an Gesundheitsminister Rösler finden Sie unter ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/brief_roesler.pdf

Den Brief an die WHO-Generaldirektorin Margaret Chan können Sie herunterladen unter ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/who_letter_chan.pdf

22 April 2011

Radioaktivität macht Kinder krank

Erhöhung der Strahlengrenzwerte für japanische Kinder

21.04.2011 Die Ärzteorganisation IPPNW ist besorgt über die Erhöhung der Strahlengrenzwerte für Kinder durch das japanische Erziehungsministerium. Kinder sind um ein Vielfaches strahlensensibler als Erwachsene. Ihre Zellen teilen sich häufiger und ihr Zellreparaturmechanismus ist noch nicht ausgereift. Ein Kind, das wächst, muss im Gegensatz zu einem Erwachsenen mehr Stoffe aufnehmen. Sein Organismus nimmt daher radioaktive Substanzen in Essen, Trinken und Atemluft begierig auf. „Kinder brauchen strengere Strahlenschutzgrenzwerte als Erwachsene und erst recht als Arbeiter in Atomkraftwerken“, erklärt Vorstandsmitglied Reinhold Thiel.

Der jetzt erlaubte Grenzwert von 3,8 Mikrosievert pro Stunde führt bereits bei Arbeitern in Atomkraftwerken zu einem erhöhten Krebsrisiko. Das fanden Elisabeth Cardis und Mitarbeiter in ihrer Multicenterstudie aus dem Jahr 2005 heraus. Die gesamte beruflich bedingte Dosis im Durchschnitt der Beschäftigten lag bei jährlich 19,4 mSV. Das entspräche - bei durchschnittlich acht Stunden Aufenthalt im Freien, hochgerechnet auf das Jahr - der jetzt zugelassenen Belastung der japanischen Kinder in der Fukushima-Präfektur. Die Autoren der Cardis-Studie schätzen, dass 1-2 Prozent der jährlichen Krebstodesfälle der Arbeiter in Atomkraftwerken auf die berufliche Strahlenbelastung zurückzuführen sind. Das bedeutet, dass für 100 mSV das Krebsrisiko um 10 % steigt, für 200 mSV um 20 % usw.

Selbst bei niedrigen Dosen, die weit unter den erlaubten Grenzwerten liegen, existiert bereits für Erwachsene ein epidemiologisch nachweisbares erhöhtes Krebsrisiko. „Da Kinder strahlensensibler als Erwachsene sind, nimmt die japanische Regierung mit dieser Maßnahme in Kauf, dass das Risiko für japanische Kinder steigt, an Krebs und Leukämien zu erkranken“, so Thiel.
Pressemitteilung der >> IPPNW

03 März 2011

IPPNW-Kongress: 25 Jahre Tschernobyl

Internationaler IPPNW-Kongress
25 Jahre nach Tschernobyl
Zeitbombe Atomenergie – Atomausstieg jetzt!
Berlin, 8. bis 10. April 2011
>> www.tschernobylkongress.de

21 Januar 2009

Atomkonzern Siemens verpasst seine Chance

IPPNW-Presseinfo 29.1.2009
Atomkonzern Siemens verpasst seine Chance
IPPNW fordert Ausstieg aus Kernenergiegeschäft

Die Siemens AG hat auf ihrer Hauptversammlung am Dienstag beschlossen, sich aus dem Atomkonzern Areva zurückziehen. Die IPPNW kritisiert, dass Siemens den Ausstieg bei Areva nicht als Chance begreift, das Kernenergiegeschäft ganz aufzugeben zugunsten der umweltfreundlichen nicht-nuklearen Energietechniken, die alle im eigenen Haus schon vorhanden sind.

„Die IPPNW und mit ihr die Mehrheit der Bevölkerung sind der Meinung, erneuerbare Energietechniken, Energieeffizienz und entsprechende Forschung und Entwicklung sind angesichts von Klimawandel und Ressourcenverknappung dringend notwendig, nicht aber Kernenergie, die lediglich 2,5% zur Endenergieversorgung der Welt beiträgt“, schreibt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen in einem Brief an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Siemens AG Dr. Gerhard Cromme.

„Dass man als Juniorpartner mit 34% bei den Franzosen nicht viel zu melden hat, hätte das Management schon 2001 bei der Gründung des Joint-ventures wissen müssen“, meint Henrik Paulitz, Atomenergieexperte der IPPNW. Als neuer Partner ist jetzt das russische Staatsunternehmen Atomenergoprom im Gespräch. „Was soll beim zweiten Versuch besser werden?“, fragt Paulitz. „Die Russen hätten ein westliches Vorzeigeunternehmen, Siemens aber ähnliche Probleme mit massiver Kostenexplosion und Zeitverzögerung wie jetzt beim finnischen Gemeinschaftsreaktor Olkiluoto-3. Und als Juniorpartner wieder nichts zu sagen.“

Vorstandschef Peter Löscher brüstete sich vor den Aktionären auf der Hauptversammlung mit den Worten: „Wir sind die führende Green Company auf der Welt. Siemens ist grün und Siemens wird immer grüner“. Dabei ist ihm „aber offenbar nicht aufgefallen, dass Atomenergie weder grün, noch nachhaltig und Uran endlich ist. Wenn Uran jetzt noch 70 Jahre für 438 Atomkraftwerke reichen soll, kann sich jeder ausrechnen, wann die Vorräte aufgebraucht sind, wenn weltweit weitere 400 Atomkraftwerke hinzukommen sollten, wie die Atomlobby erträumt“, so Paulitz. Ein vorausplanendes, verantwortungsbewusstes Management sollte das nach Auffassung der IPPNW berücksichtigen.

75 Staaten aus aller Welt haben am Montag in Bonn die Internationale Agentur für Erneuerbare Energie (IRENA) gegründet. Auf der Konferenz sprachen sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt, darunter auch viele Wirtschaftsminister, für einen weiteren, zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Selbst die Vertreter von Atomenergie-Staaten wie Frankreich und Erdöl-Exporteure aus dem arabischen Raum sowie aus Südamerika sehen in den erneuerbaren Energien die zukünftige Basis der Energieversorgung. „Von Atomenergie war auf dieser Regierungskonferenz nicht die Rede“, so Paulitz, „denn es ging um die Energieversorgung der Zukunft und da hat eine Technik aus den 1960er Jahren, die insbesondere durch Störfälle, Unfälle und Müllprobleme von sich Reden macht, keinen Platz mehr.“

Erneuerbare Energien tragen bereits 18 % zur weltweiten Gesamt- Energieversorgung der Menschheit bei. Mit Atomkraftwerken dagegen löst man weder das Energie- noch das Klimaproblem. „Es spricht nicht für unternehmerische Gestaltungskraft, weiterhin auf eine überflüssige 2,5%-Technik zu setzen“, so Paulitz. „Angesichts von Klimawandel und Ressourcenverknappung ist dies geradezu unverantwortlich.“

22 April 2008

Höheres AKW-Kinderkrebsrisiko

Kinderkrebsproblem um deutsche Atomkraftwerke viel dramatischer als bisher bekannt. BUND und IPPNW fordern gemeinsam mit Kinderärzten schnelles Handeln

Berlin: Wenige Tage vor dem 22. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Ärzteorganisation IPPNW und eine Initiative von mehr als 100 Kinderärzten in einem dringenden Appell an die Bundesregierung Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Kinderkrebserkrankungen im Umfeld deutscher Atomkraftwerke verlangt.

Die Ende letzten Jahres veröffentlichte Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz habe belegt, dass es im Umfeld deutscher Atomkraftwerke eine deutlich erhöhte Zahl von Kinderkrebserkrankungen gebe. Die Studie zeige auch, dass die Zahl der Krebserkrankungen mit der Nähe des Wohnortes von Säuglingen und Kindern zum AKW ansteigt. Eine bislang unveröffentlichte Qualitätsprüfung der Mainzer Kinderkrebs-Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) von den Professoren Karl-Heinz Jöckel, Eberhard Greiser und Wolfgang Hoffmann durchgeführt wurde, stütze inzwischen dieses Ergebnis. Das Problem sei jedoch weit dramatischer, als von den Autoren der Kinderkrebsstudie kommuniziert. Fast die Hälfte der Kinderkrebserkrankungen im Umkreis von fünf Kilometern um ein Atomkraftwerk gehe darauf zurück, dass sie in der Nähe des AKW aufwuchsen. Im Zeitraum von 1980 bis 2003 erkrankten in Deutschland demnach zwischen 121 und 275 Säuglinge und Kleinkinder zusätzlich an Krebs. Die Autoren der Studie hatten dagegen von höchstens 29 zusätzlichen Fällen gesprochen.

Die Qualitätsprüfung bewertet außerdem den kausalen Zusammenhang zwischen der AKW-Strahlung und den Kinderkrebsfällen neu. Die radioaktiven Emissionen aus den Atomanlagen könnten keineswegs als Erklärung für das erhöhte Krebsrisiko bei Säuglingen und Kleinkindern in ihrer Nähe ausgeschlossen werden. Sie stellten im Gegenteil die bislang plausibelste Erklärung dar.

Angelika Claußen, Vorsitzende der IPPNW: „Der Zusammenhang zwischen Atomkraftwerken und Kinderkrebsfällen darf nicht länger geleugnet werden. Die Kinderkrebsstudie hat die Entfernung des Wohnortes der Kinder zum AKW ersatzweise als Bezugsgröße für die anzunehmende radioaktive Belastung angesetzt. Das Ergebnis der Studie stützt nun klar die Hypothese, dass die radioaktive Belastung mit der Nähe zum Reaktor steigt. Berücksichtigt man die wissenschaftlichen Hinweise über die besonders hohe Strahlenempfindlichkeit ungeborenen Lebens, von Säuglingen und Kleinkindern, dann ist dieser Zusammenhang auch strahlenbiologisch einleuchtend. Ernsthafte Hinweise für erhöhte Raten von Krebserkrankungen in der Nähe von Atomkraftwerken gibt es seit über zwanzig Jahren und seit acht Jahren liegen belastbare Beweise vor. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“

Der Herforder Kinder- und Jugendarzt Winfrid Eisenberg: „Wir Kinder- und Jugendärzte appellieren an die Bundesregierung, aus der Studie zu erhöhten Kinderkrebsraten im Umfeld deutscher Atomkraftwerke die nötigen Konsequenzen zu ziehen und eine schnellstmögliche Risikovorsorge in die Wege zu leiten. Wir fordern, die bisherigen regierungsamtlichen Annahmen zum Strahlenrisiko und die daraus abgeleiteten Emissionsgrenzwerte für radioaktive Abgaben zu überprüfen. Die Emissionsgrenzwerte müssen an den internationalen Forschungsstand angepasst werden. Ausschlaggebend dabei müssen der Gesundheitsschutz und die Risikovorsorge für jene sein, die am strahlenempfindlichsten sind, also Embryos, Feten, Säuglinge und Kleinkinder. Die heutige Praxis der Emissionsmessungen muss durch neutrale Gutachter überprüft und in der Nähe von Atomkraftwerken müssen lückenlose und exakte amtliche Messungen der Radioaktivität durchgeführt werden.“

Der BUND, die IPPNW und die den Appell unterstützenden Kinderärzte fordern insbesondere Umweltminister Sigmar Gabriel auf, dringend zu handeln. Monate nach der Veröffentlichung der Mainzer Kinderkrebs-Studie sei noch nichts geschehen. Die Krankheitsfälle seien so besorgniserregend, dass nicht länger abgewartet werden dürfe. Die Gesundheit der Kinder müsse Vorrang haben.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die neuen Erkenntnisse sind dramatisch. Nicht erst von explodierenden Atomkraftwerken wie im Falle Tschernobyls gehen enorme gesundheitliche und ökologische Risiken aus. Die Gesundheitsgefährdung im sogenannten Normalbetrieb der Reaktoren ist ein akuter Grund, alle Atomkraftwerke sofort stillzulegen. Die Krebserkrankungen bei Kindern erfordern außerdem die Umkehr der Beweislast. Solange die Betreiber der AKW nicht ausschließen können, dass ihre Reaktoren für die Kinderkrebsfälle verantwortlich sind, müssen die Atomkraftwerke allein schon deshalb vom Netz genommen werden. Und die Stromkonzerne müssen jene Familien finanziell entschädigen, die mit ihren Kindern nicht mehr in der Nähe von Atomkraftwerken wohnen wollen.“

Gemeinsame Presseerklärung vom 22. April 2008

30 Mai 2003

Karlspreis für Atom-Lobbyisten - Umweltverbände kritisieren Auszeichnung von Valéry Giscard d’Estaing

Umweltverbände kritisieren anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises der Stadt Aachen an Valéry Giscard d’Estaing dessen Interessenpolitik im europäischen Konvent. Der Präsident des Konvents vertrete einseitig die Interessen der Atom-Lobby und wolle die Förderung der Atomkraft in der neuen EU-Verfassung verankern.

Britta Steffenhagen, Energieexpertin des DNR: „Mit seinen Atom-Plänen stellt sich Giscard d’Estaing gegen den Willen der Mehrheit der EU-Bürger und zementiert eine rückwärtsgewandte Technologie. Und dies in einer Verfassung, die zukunftsweisend für alle EU-Bürger gelten soll".

Die Mehrheit der derzeitigen EU-Mitgliedstaaten wollen aus der risikoreichen Atomenergie aussteigen oder kommen bereits ohne sie aus. Auch Deutschland und sein Nachbarland Belgien haben Ausstiegsbeschlüsse gefasst. Nur Frankreich, Finnland, Spanien und England halten die Atomenergie noch für förderungswürdig. Der Vorschlag von Giscard d’Estaing sieht vor, den europäischen Vertrag zur Förderung der Atomkraft (EURATOM) in die neue EU-Verfassung unverändert aufzunehmen. EURATOM wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU verabschiedet und ist seit dem nicht überarbeitet worden. Er unterliegt weder parlamentarischer Kontrolle noch den europäischen Binnenmarktregeln.

Jan Kowalzik, EU-Experte des BUND: „Giscard d’Estaing hält an seinen Atom-Plänen fest, obwohl sich bereits verschiedene Konventsmitglieder dagegen ausgesprochen haben. Auch in anderen Fragen des Verfassungsprozesses hat er versucht, demokratische Meinungsbildung zu unterbinden. Die Geschäftsordnung wollte er alleine festlegen, Arbeitsgruppen hielt er für überflüssig. Zurecht wird er deshalb im Konvent auch „Sonnenkönig" genannt".

Die Umweltverbände fordern, dass die ökonomische Privilegierung der Atomenergie abgeschafft wird und der EURATOM-Vertrag spätestens im Jahre 2007 ausläuft.

Europa solle sich in seiner Verfassung für eine zukunftsfähige Energiepolitik mit rationeller Energienutzung und erneuerbaren Energien entscheiden.

Bereits vor drei Wochen riefen die Umweltverbände dazu auf, mit E-Mails an die deutschen Mitglieder des Verfassungskonvents gegen die Förderung der Atomkraft zu protestieren, bisher haben sich rund 2000 Menschen an der Aktion beteiligt. In Aachen wollen sie Giscard d’Estaing als Zeichen ihres Protests ein goldenes Mini-AKW übergeben.

Getragen wird die Protest-Aktion vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Deutscher Naturschutzring (DNR), Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), ROBIN WOOD, urgewald.