Posts mit dem Label AKW-Philippsburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label AKW-Philippsburg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

29 Juli 2011

AKW-Philippsburg 2 geht in seltsame "Reparaturpause"

Block 2 des AKW-Philippsburg geht zwecks Erneuerung von Elektronikteilen vorübergehend vom Netz, da deren Defektanfälligkeit "zur Zeit" nicht ausgeschlossen werden könne. - Wann, wer, wie das bemerkt wurde und mit welchen Konsequenzen im Störfall, bleibt vermutlich Betriebsgeheimnis, zumal die Atomaufsicht solchen Fragestellungen kaum nachgeht. Und wie wird die "neue Baugruppe" genehmigt?
Gleichwohl zitieren einige Medien fleißig die Propaganda der Betreibergesellschaft EnBW, deren Maxime laute "Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit". Dass die tatsächliche Maxime eher "Verschweigen von Störfällen ist das Gold der Aufsichtsräte und Aktionäre" lautet, zeigte sich auch dieses Jahr wieder, als erst am 15.März 2011 bekannt wurde, dass am 17.Juni 2010 ca.280.000 Liter Reaktorwasser aus dem Brennelementebecken in den Reaktorsumpf ausliefen und nur noch 6 cm zur kritischen Marke fehlten.
Das war neun Monate lang verschwiegen - und niemand von EnBW oder "Atomaufsicht" kommt vor Gericht? Verstöße gegen die Meldepflicht müssten zumindest wie Fahrerflucht geahndet werden. Und die "Selbstüberwachung" in der Atomwirtschaft ist so sinnlos, wie es die "freiwillige Selbstkontrolle" von Alkoholfahrern wäre.

08 April 2005

Streit um die Atomaufsicht

Bundesaufsicht weist Vorwürfe von Mappus zurück
Pressemitteilung BMU.de

Zu der heutigen Pressekonferenz des baden-württembergischen Umweltministers Stefan Mappus erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

Was die Landesatomaufsicht in Baden-Württemberg vorführt, ist ein absurdes Theater. Statt sich um den sicheren Betrieb der Atomkraftwerke in seinem Bereich zu kümmern, beklagt sich der politisch dafür verantwortliche Minister allen Ernstes darüber, daß die Zustände anderswo angeblich genauso schlimm oder gar noch schlimmer seien als bei ihm. Herr Mappus hätte seine heutige Veranstaltung auch unter das Motto stellen können: "Wir können alles - außer Landesaufsicht."

In der Sache selbst sind die Vorwürfe von Mappus völlig abwegig und substanzlos. Atomaufsicht hat nichts mit Ideologie zu tun. Die Bundesaufsicht handelt nach einem einfachen Grundsatz: Sicherheit geht vor - in Philippsburg wie anderswo. Das Bundesumweltministerium hat dafür gesorgt, dass Biblis 2003 ein halbes Jahr stillstand, weil es dort Probleme mit dem Störfallnachweis gab. Im schleswig-holsteinischen AKW Brunsbüttel wurde die Abschaltung der Anlage unterstützt, nachdem es dort eine unaufgeklärte Wasserstoffexplosion gegeben hatte. Auch der Atomaufsicht in Bayern wurden sehr unangenehme Fragen zu den Rohrleitungen im Kernkraftwerk Isar 1 gestellt.

28 Februar 2005

AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz

Pressemitteilung BMU.de

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.

Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.

Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

Weitere Informationen: Weisung des BMU

17 Februar 2005

Bundesumweltministerium stellt Mängel im Sicherheitsmanagement des AKW Philippsburg fest

Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.

Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.

Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.

Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

18 Januar 2005

Atomreaktor war trotz unzureichender Störfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

Bundesaufsicht sieht weiteren Klärungsbedarf
Pressemitteilung BMU.de

Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.

In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:

Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.

Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).

Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.

Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.

In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.