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01 März 2004

BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend

Pressemitteilung BMU.de

Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.

Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.

Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.

31 Januar 2003

Gutachten zu Flugzeugangriffen auf AKW übergeben

Bund und Länder vereinbaren gemeinsames Vorgehen
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesumweltministerium hat gestern Vertretern der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig Holstein ein Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen terroristischer Flugzeugangriffe auf Atomkraftwerke übergeben. Das Gutachten wurde im Rahmen einer Besprechung über das weitere Vorgehen von Bund und Ländern überreicht, zu der Staatssekretär Rainer Baake ins Bundesumweltministerium nach Berlin eingeladen hatte.

Bund und Länder haben in diesem Gespräch ihre Entschlossenheit bekräftigt, dafür zu sorgen, dass der Schutz der Kernkraftwerke vor Angriffen aus der Luft erhöht wird. Das Bundesumweltministerium wird die betroffenen Länder auf Abteilungsleiterebene zu weiteren Gesprächen zu dieser Thematik einladen, um das weitere Vorgehen möglichst im Konsens abzustimmen. Die Bundesaufsicht und die Länder werden die weitere Vorgehensweise frühzeitig mit den Betreibern erörtern.

Bund und Länder sind sich einig, die Ergebnisse des GRS-Gutachtens, welches abstrakte und theoretische Szenarien zu Flugzeugangriffen auf Atomanlagen enthält, vertraulich zu behandeln, um auszuschließen, dass diese Informationen von potentiellen Tätern für kriminelle Handlungen missbraucht werden können.

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KOMMENTAR der Redaktion: Die Vertraulichkeit wird wenig bringen, denn auch Terroristen wissen, wie Atomkraftwerke aussehen und wie leicht es wäre, sich mit einem Flugzeug darauf zu stürzen. - Wer die Terrorgefahr "ernst nimmt", wie uns Bürgern seit dem 11.09.2001 immer wieder angeraten wird, darf keine Atomkraftwerke betreiben. So klar und bitter für die Atomlobby muss die Debatte verlaufen. (Markus Rabanus)
>> www.inidia.de/atomterrorismus.htm