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29 April 2012

EnBW: 120 Mio. € Provision oder Korruption

Aktionäre stecken stets in dem Dilemma, ihren Vorständen auch bei übelster Misswirtschaft keinen Ärger machen zu können, ohne dass es ihnen zusätzlich schadet, weil es auf die Werte drückt und manch einen ärmer macht. Dann lieber vorher noch rasch die Papiere verkaufen, aber in diesem Fall war der Ärger offenbar zu groß, um die privaten Schäfchen zu sichern, dem Vorstand blieb die Entlastung versagt. Der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis vermochte nicht recht zu erklären, wofür sagenhafte 120 Mio. € an einen russischen Lobbyisten (Andrey Bykov) gezahlt wurden, ohne dass die EnBW eine Gegenleistung einbuchen konnte. Diese Zahl hatte in Anbetracht des auch sonst mageren Ergebnisses einfach eine Stelle zu viel, um mit gleichsam staatssozialistischer Mehrheit den Dank an die führenden Genossen ausdrücken zu mögen, wie es der gewöhnliche Verlauf von Aktionärsversammlungen ist.
Geschäftsgegenständlich seien russische Gasfeld-Lizenzen, AKW-Brennstäbe und Atommülltransporte gewesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erwägt Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung. Von Korruptionsverdacht ist bislang nicht die Rede, aber es fragt sich, warum der EnBW-Vorstand auf den Schleichwegen des Lobbyismus unterwegs ist anstatt den russischen Stellen offizielle Angebote zu unterbreiten.
Und was meint unsere Regierung dazu? Bislang nichts. Wer solche Wirtschaftsbeziehungen duldet, macht sich für die Demokratiedefizite Russlands mitschuldig. Aber der Vorgang zeigt zugleich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Transparenz kaum weniger ärgerlich ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

12 Januar 2012

EnBW scheitert mit Klage gegen Brennelementesteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Kernbrennstoffgesetzes (KernbrStG) bestehen.
Gerichtl. Pressemitteilung v. 12.01.2012

29 Juli 2011

AKW-Philippsburg 2 geht in seltsame "Reparaturpause"

Block 2 des AKW-Philippsburg geht zwecks Erneuerung von Elektronikteilen vorübergehend vom Netz, da deren Defektanfälligkeit "zur Zeit" nicht ausgeschlossen werden könne. - Wann, wer, wie das bemerkt wurde und mit welchen Konsequenzen im Störfall, bleibt vermutlich Betriebsgeheimnis, zumal die Atomaufsicht solchen Fragestellungen kaum nachgeht. Und wie wird die "neue Baugruppe" genehmigt?
Gleichwohl zitieren einige Medien fleißig die Propaganda der Betreibergesellschaft EnBW, deren Maxime laute "Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit". Dass die tatsächliche Maxime eher "Verschweigen von Störfällen ist das Gold der Aufsichtsräte und Aktionäre" lautet, zeigte sich auch dieses Jahr wieder, als erst am 15.März 2011 bekannt wurde, dass am 17.Juni 2010 ca.280.000 Liter Reaktorwasser aus dem Brennelementebecken in den Reaktorsumpf ausliefen und nur noch 6 cm zur kritischen Marke fehlten.
Das war neun Monate lang verschwiegen - und niemand von EnBW oder "Atomaufsicht" kommt vor Gericht? Verstöße gegen die Meldepflicht müssten zumindest wie Fahrerflucht geahndet werden. Und die "Selbstüberwachung" in der Atomwirtschaft ist so sinnlos, wie es die "freiwillige Selbstkontrolle" von Alkoholfahrern wäre.

31 März 2011

BUND: Röttgen darf Debatte um AKW-Sicherheit nicht auf technische Fragen verengen

Atomenergie verstößt gegen Grundgesetz. Klagen von Eon, RWE, Vattenfall und EnBW zurückweisen


Berlin: "Bundesumweltminister Norbert Röttgen darf sich nicht daran beteiligen, die Sicherheitsrisiken der deutschen Atomkraftwerke auf technische Detailfragen zu reduzieren. AKW-Sicherheitschecks auf ihre Anfälligkeit gegenüber Erdbeben, Hochwasser, Terrorattacken oder Flugzeugabstürzen werden nichts daran ändern, dass die Atomkraft eine Technologie mit inakzeptablen Risiken ist. Der Betrieb von Atomkraftwerken verstößt gegen das Grundgesetz, sie müssen alle stillgelegt werden, schnellstmöglich", sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu den heute von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) vorgeschlagenen Kriterien zur Überprüfung der deutschen Atomkraftwerke.

Der BUND-Vorsitzende forderte Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, dem wachsenden Druck der Atomkraftbefürworter und der AKW-Betreiber standzuhalten. Röttgen und Merkel müssten mögliche Schadenersatzklagen von Seiten der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall oder EnBW unter Berufung auf das "Kalkar-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) von 1978 klar zurückweisen. Das "Kalkar-Urteil" verlange ausdrücklich die umfassende Berücksichtigung aller, insbesondere aller neuen Erkenntnisse zu den Risiken der Atomenergienutzung. Der Fukushima-GAU habe zu solchen Erkenntnissen geführt. "Die beste Antwort der Bundesregierung auf die Drohgebärden der Stromkonzerne gegen das AKW-Moratorium ist die schnelle und endgültige Stilllegung der Anlagen", sagte Weiger.

Auch in Deutschland seien Ausfälle an Notstromaggregaten und andere schwer oder unbeherrschbare Störfälle jederzeit möglich. Die Atomkraft gefährde damit das verfassungsmäßige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung. Spätestens seit den Ereignissen in Japan sei die Atomenergie deshalb grundgesetzwidrig.

"1978 hat das Bundesverfassungsgericht der Atomkraft bescheinigt, gerade noch solange verfassungskonform zu sein, wie ihr Gefährdungspotenzial lediglich vorstellbar ist. Fukushima hat gezeigt, dass ein Atom-GAU nicht länger Phantasie ist. Die Katastrophe ist eingetreten, leider. Und das bekanntlich nicht zum ersten Mal. Das Restrisiko wird wieder eintreten. Die Atomkraft steckt voller Risiken und Restrisiken und verstößt damit gegen das Grundgesetz", sagte Weiger.

Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die AKW-Betriebsgenehmigungen sofort zu widerrufen und den Beschluss zum endgültigen und schnellstmöglichen Atomausstieg zu fassen, so der BUND-Vorsitzende. Das geeignete Instrument dafür sei ein Atom-Sofortausstiegsgesetz. Eine sichere Energieversorgung könne über mehr Energie-Effizienz und mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet werden.

13 Oktober 2009

EnBW mogelte Altreaktor über die Bundestagswahl

Greenpeace veröffentlicht interne Strategiepapiere des Vorstands
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Nach internen Unterlagen von EnBW, die Greenpeace vorliegen, hat der Stromkonzern EnBW die Stromproduktion seines Atomkraftwerkes (AKW) Neckarwestheim 1 über mindestens anderthalb Jahre gedrosselt. Die Strommenge des AKW wäre unter normalen Produktionsbedingungen bereits Mitte Juli 2009 aufgebraucht gewesen und der Reaktor hätte abgeschaltet werden müssen. Der Konzern wollte jedoch vermeiden, den Reaktor vor der Bundestagswahl 2009 stillzulegen. In den Papieren des EnBW-Vorstands wird vorgeschlagen, welche Unions- und FDP-Politiker in den Plan eingeweiht werden sollten. Den Medien sollte dieser Plan verschwiegen werden. Greenpeace fordert von den im Papier genannten Politikern eine Stellungnahme, ob sie von der politisch motivierten Drosselung informiert waren.

"Das ist der Beweis für den vorsätzlichen Verstoß eines Energiekonzerns gegen den Atomkonsens. Die Öffentlichkeit und Politiker von SPD, Grünen und Linken wurden zwei Jahre lang getäuscht, sagt Tobias Münchmeyer, Atomexperte bei Greenpeace. Das zeigt, dass EnBW kein vertrauenswürdiger Akteur für weitere Energiepläne in Deutschland ist.

Öffentlich hat der Konzern die Drosselung der Stromproduktion damit begründet, den Kraftwerkspark wirtschaftlich optimal zu fahren. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 07.12.2008) Die Dokumente beweisen jedoch, dass er den Weiterbetrieb nicht aufgeben wollte.

Die Informationen stammen aus zwei internen Präsentationen des EnBW-Vorstands aus den Jahren 2007 und 2008. In dem Papier vom Jahr 2007 wird eine kommunikative Vorbereitung für die Drosselung der Stromproduktion vorgeschlagen. Diese solle in einer zeitnahen Unterrichtung eines ausgewählten Kreises erfolgen, zu denen auch der Bundeswirtschaftsminister, damals Michael Glos, sowie die Fraktionsspitze der Union, Volker Kauder, gezählt wurde. Weiter heißt es, dass von einer proaktiven Unterrichtung der Presse abzuraten ist.

Von 1990 bis 2006 produzierte der Reaktor jährlich zwischen 5,4 und 6,3 Terawattstunden Strom. 2007 sank die Stromproduktion jedoch auf 4,7 Terawattstunden und 2008 sogar auf nur noch 3,8 Terawattstunden ab. Die Drosselung hat das Betriebsende somit deutlich über den Termin der Bundestagswahl am 27. September bis in den Februar 2010 verschoben. Laut des EnBW-Papiers von 2008 sollte das Ende sogar im April 2010 erreicht werden. Dabei hatte EnBW sich 2000 im Atomkonsens dazu verpflichtet, die Vereinbarung über den Atomausstieg dauerhaft umzusetzen.

Es ist unfassbar wie skrupellos die EnBW ihren alten Schrottmeiler über die Wahlen gerettet hat, so Münchmeyer. Neckarwestheim 1 ist der zweitälteste und zweitstöranfälligste Reaktor in Deutschland. Greenpeace fordert von EnBW, endlich mit den Taschenspielertricks aufzuhören und den Schrottmeiler stillzulegen."

23 April 2009

EnBW wälzt Asse-Zeche auf den Steuerzahler ab

Pressemitteilung Greenpeace

Greenpeace-Aktivisten protestieren heute vor der Hauptversammlung von EnBW gegen die Weigerung des Energiekonzerns, sich an der Sanierung des radioaktiv verseuchten Endlagers Asse finanziell zu beteiligen. Auf einem Banner vor der Stadthalle Karlsruhe steht geschrieben: EnBW-Atommülllager Asse: Erst aufräumen, dann Dividende zahlen!. 63 Prozent der Radioaktivität im Endlager Asse stammt aus dem EnBW-Atomkraftwerk Obrigheim. Experten schätzen die Kosten für die Sanierung der Asse auf ca. 2,5 Milliarden Euro. EnBW müsste somit anteilig 1,5 Milliarden Euro für die Sanierung bezahlen. Die Summe entspricht ungefähr der Höhe des operativen Gewinns vor Steuern in Höhe von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2008.

"Wenn EnBW mit dem Slogan 'Energie ist Verantwortung' wirbt, dann sollte der Energiekonzern seinen Worten auch Taten folgen lassen. Stattdessen kommt jetzt jeder Steuerzahler umgerechnet mit knapp 50 Euro dafür auf, dass EnBW seinen atomaren Müll billig in der Asse entsorgen konnte, so Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Bevor EnBW Dividenden an Aktionäre auszahlt, muss der Atomkonzern erstmal die Sanierung in Asse mitfinanzieren, fordert Edler. EnBW steigert die Dividendenzahlung an die Aktionäre auf der Hauptversammlung um 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 2,01 Euro pro Aktie.

Greenpeace widerlegt die bisherige Darstellung der Atomindustrie, Müll aus Atomkraftwerken sei nur in geringen Mengen in die Asse verklappt worden. Die Umweltschutzorganisation hatte bereits im Februar 2009 den Inventarbericht der Asse analysiert und belegt, dass mehr als 70 Prozent der Radioaktivität im maroden Salzbergwerk Asse II von atomaren Abfällen aus Atomkraftwerken der vier großen Energiekonzerne EnBW, RWE, Vattenfall und E.ON stammen. EnBW hat den weitaus größten Anteil strahlenden Atommülls in die Schachtanlage gebracht.

Fast 90 Prozent des in der Asse eingelagerten radioaktiven Inventars stammen laut Statusbericht des Niedersächsischen Umweltministeriums vom September 2008 aus dem Forschungszentrum Karlsruhe (FZK). Atomkraftwerke als Abfallverursacher werden hier nur mit einem Prozent des Gesamtinventars geführt. Tatsächlich haben die Atomkraftwerksbetreiber jedoch ihren Atommüll bei der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) innerhalb des FZK angeliefert. Durch den sogenannten Wiederaufarbeitungsprozess entstanden schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die anschließend mit dem neuem Absender Forschungszentrum in die Asse transportiert wurden. So wurde der eigentliche Absender des Mülls verschleiert.

Wer durch Atomstrom Milliardengewinne macht, der muss auch für die Kosten beim Atommüll voll aufkommen und darf diese nicht auf den Steuerzahler abschieben, so Edler. Der Bundestag hat im Januar mit den Stimmen von CDU und SPD in der 10. Novelle des Atomgesetzes festgelegt, dass der Bund und damit die Steuerzahler für die Sanierungskosten in der Asse aufkommen müssen.

04 März 2009

Greenpeace: Stromkonzerne sollen für Atommüll-Desaster in der Asse zahlen

Gegen den Versuch der Energiekonzerne, die Kosten für die Bergung des Atommülls im Salzstock Asse II auf den Steuerzahler abzuwälzen, protestieren zwölf Greenpeace-Aktivisten seit heute morgen vor der Berliner Vertretung des Energiekonzerns EnBW. Sie haben eine LKW-Ladung Pferdemist gespickt mit gelben Atommüllfässern vor dem Gebäude in der Friedrichstraße abgeladen. Auf einem Banner heißt es: Stromkonzerne: Wer Atommüll produziert, muss auch dafür zahlen. Greenpeace fordert die vier Stromkonzerne EnBW, RWE, Vattenfall und Eon auf, die Verantwortung als Verursacher des Atommülls im maroden Salzstock Asse II zu übernehmen und die Bergung des gefährlichen Abfalls zu bezahlen.
"EnBW, RWE und Co. haben jahrzehntelang vom Prinzip Asse profitiert: Erst am Atomstrom verdienen, dann den Atommüll in der nächstbesten Grube verklappen - und die Zeche soll dann der Steuerzahler zahlen. Das ist radioaktive Abzocke, sagt Greenpeace-Atomexperte Tobias Münchmeyer.

63 Prozent der Radioaktivität im Endlager Asse stammt nach Recherchen von Greenpeace aus dem EnBW-Atomkraftwerk Obrigheim, sechs Prozent aus Abfällen aus RWE-Atomkraftwerken und weitere zwei Prozent aus Atommeilern von Eon und Vattenfall. Gutachter schätzen die Kosten für Rückholung, Neuverpackung und Endlagerung des Asse-Mülls auf rund 2,5 Milliarden Euro.

Das von Minister Hans-Heinrich Sander (FDP) geführte niedersächsische Umweltministerium veröffentlichte im September 2008 einen Statusbericht zur Schachtanlage Asse II. Dieser Bericht erweckt den falschen Eindruck, dass nur ein Prozent des radioaktiven Inventars aus Atomkraftwerken, aber fast 90 Prozent aus Forschungsabfällen stamme. Zwar wurden diese Abfälle aus dem Forschungszentrum Karlsruhe angeliefert, dennoch sind sie keine Forschungsabfälle. Nachweislich haben die Stromkonzerne große Teile des radioaktiven Abfalls aus ihren Atomkraftwerken über das Forschungszentrum entsorgt. Lediglich sechs Prozent der Asse-Radioaktivität lassen sich eindeutig dem Forschungsbereich zuordnen.

Der Bericht legt die Vermutung nahe, Minister Sander wolle die Herkunft der Abfälle bewusst verschleiern, erklärt Tobias Münchmeyer. Aber eine genaue Prüfung zeigt, dass die Atomkraftwerke eindeutig die Hauptverursacher sind."


Pressemitteilung >> greenpeace.de

28 Februar 2005

AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz

Pressemitteilung BMU.de

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.

Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.

Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

Weitere Informationen: Weisung des BMU