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01 März 2007

Störfall in tschechischem Atomkraftwerk Temelín

Temelín (Tschechien), 01.03.2007 – Bei einem Störfall im südböhmischen Atomkraftwerk Temelín sind am Montagabend 2.000 Liter radioaktives Wasser ausgetreten. Ein Sprecher der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft CEZ erklärte, Techniker hätten das Leck am ersten Block des Kraftwerks vor zwei Tagen bemerkt. Der Block sei zurzeit wegen Wartungsarbeiten geschlossen. Möglicherweise habe ein Mitarbeiter vergessen, einen Hahn zu schließen. Das radioaktive Wasser sei aber in einem Becken aufgefangen worden. Für die Gesundheit der Arbeiter und die Umwelt habe zu keiner Zeit eine Gefahr bestanden.

Das Kernkraftwerk Temelín liegt nur rund 40 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Es besteht aus zwei 1.000-Megawatt-Reaktoren russischer Bauart. Das Kontrollsystem stammt von einer US-amerikanischen Firma. Die Anlage in Temelín wurde erst im Jahr 2000 in Betrieb genommen. Trotzdem haben Umweltschützer inzwischen schon mehr als 90 Störfälle registriert. Zuletzt musste es wegen einer undichten Ölleitung im August 2006 vom Netz genommen werden. +wikinews+

14 November 2006

Nach Brand in schwedischem AKW: Greenpeace fordert sofortiges Abschalten von Uraltreaktoren

14.11.2006, veröffentlicht von Sigrid Totz

Als Reaktion auf den Unfall im schwedischen Atomkraftwerk Ringhals 3 fordert Greenpeace die Bundesregierung auf, den alten Atomkraftwerken in Deutschland sofort die Betriebserlaubnis zu entziehen und alle weiteren Atomkraftwerke so schnell wie technisch möglich abzuschalten. Heute morgen war in der schwedischen Anlage ein Transformator in Brand geraten. Aus Sicherheitsgründen gab es eine Schnellabschaltung des Reaktors. Der Auslöser des Transformatorenbrands ist noch völlig ungeklärt. Das Kraftwerk wird von Vattenfall und E.ON betrieben.

Es liegt in der Natur einer so komplexen Technologie, dass sie nicht wirklich zu beherrschen ist. Weil die gesundheitlichen Auswirkungen von Nuklearunfällen aber so gewaltig sind, dürfen Atomkraftwerke nicht betrieben werden, sagt Thomas Breuer, Atomexperte von Greenpeace. Ringhals 3 ist ein sehr altes Atomkraftwerk. 1973 startete der Bau und ging acht Jahre später Ende 1981 in den kommerziellen Betrieb. Ein für Greenpeace Deutschland entwickelter Risikoindikator zeigt auf, dass generell alte Atomkraftwerke störanfälliger sind und höhere Risiken aufweisen.

Vattenfall und E.ON betreiben in Deutschland gemeinsam die Atomkraftwerke Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel. Brunsbüttel ist gemessen an dem Risikoindikator noch vor Biblis A (RWE) das problematischste Atomkraftwerk in Deutschland und gehört zu den ältesten. Bis Ende 2005 gab es in den von Vattenfall und E.ON gemeinsam geführten Atomkraftwerken über 900 meldepflichtige Ereignisse.

Die Bundesregierung muss jetzt reagieren und die alten Atomkraftwerke endgültig vom Netz nehmen, sagt Thomas Breuer. Greenpeace fordert den Ausstieg aus der Atomindustrie und den massiven Einstieg in Erneuerbare Energien und Effizienz.

Erst im August war es in Schweden im Reaktor Forsmark (Vattenfall / E.ON) zu einem Störfall gekommen. Dort hatte die Notstromversorgung versagt. Darüber hinaus war für 20 Minuten ein Teil der elektronischen Überwachung des Reaktors ausgefallen.

06 August 2006

Experte:Schwedisches Kernkraftwerk kurz vor Kernschmelze abgeschaltet

Forsmark (Schweden), 06.08.2006 – Das schwedische Kernkraftwerk Forsmark stand am 25. Juli 2006 nach Aussage von Lars-Olov Höglund vor einer Kernschmelze. Lars-Olov Höglund war langjähriger Chef der Konstruktionsabteilung des schwedischen Vattenfall-Konzerns.

Bei Arbeiten im Kraftwerk entstand ein Kurzschluss, worauf das Kraftwerk vom Stromnetz getrennt wurde. Durch diesen Netzkurzschluss wurde offenbar auch die Notstromversorgung beschädigt. Von allein sprang keiner der Notstromgeneratoren an, so dass es Probleme mit der Notkühlung gab, die ohne Strom nicht funktioniert, nach einiger Zeit konnten allerdings zwei Notstromgeneratoren gestartet werden. Wäre dies nicht doch noch gelungen, wäre nach Auffassung Höglunds nur wenige Minuten später eine Kernschmelze nicht mehr zu verhindern gewesen. Eine Kernschmelze kann zur Bildung einer kritischen Masse und damit zu Strahlungsaustritt aus dem Kraftwerk führen.

Lars-Olov Höglund, der für das Atomkraftwerk in Forsmark zuständig war und den entsprechenden Reaktor gut kennt, wird in der Taz folgendermaßen zitiert: „Das ist die gefährlichste Geschichte seit Harrisburg und Tschernobyl.“

Mehrere Reaktoren sind in Schweden jetzt abgeschaltet worden, um sie einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Offiziell wurde der Vorfall auf der International Nuclear Event Scale mit Stufe 2 (Störfall) eingestuft. +wikinews+

04 August 2006

Atomunfall in Schweden zeigt: Atomkraftwerke sind ständiges Versorgungsrisiko

CDU/CSU soll ihren Atomkurs aufgeben
04.08.2006, veröffentlicht von Beate Steffens

Die Umweltorganisation Greenpeace fordert angesichts des schweren Störfalls im schwedischen Atomkraftwerk die CDU/CSU auf, sich endlich von ihrem Atomkurs zu verabschieden. Die Probleme dort zeigen, dass Atomkraft eine Gefahr für den Menschen darstellt. Zudem ist sie ein Risiko für die Stromversorgung.
Atomkraftwerke sind nur sicher, wenn sie abgeschaltet sind, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Es hat nicht viel gefehlt, und es wäre in Schweden zu einer Kernschmelze gekommen. Da müssen doch selbst die Damen und Herren von CDU und CSU einsehen, dass der Atomausstieg keine Forderung ideologischer Atomkraftgegner ist, sondern ein Gebot der Vernunft.

Der Zwischenfall belegt auch, dass Atomkraft kein Standbein für eine sichere Stromversorgung sein kann. Die Ereignisse der letzten Tage haben gezeigt, dass Atomkraft ein Versorgungsrisiko darstellt. Es ist wichtig, in Deutschland die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit Großkraftwerken, die wegen Hitze, technischer Mängel oder Störfällen vom Netz genommen werden müssen - in Schweden immerhin vier der zehn Atomkraftwerke auf einmal - geht das aber nicht.

Den deutschen Kraftwerksbetreibern und den Energieversorgungsunternehmen Eon, Vattenfall EnbW und RWE wirft Greenpeace vor, den Vorgang zu verharmlosen, ohne die genauen Hintergründe des Zwischenfalls im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark zu kennen. Nicht einmal die vorbildlich arbeitende schwedische Atomaufsichtsbehörde kann schon genau sagen, wie und warum es in Forsmark zu dem schweren Zwischenfall kam. Wie können die deutschen Kraftwerksbetreiber da einen gleichen Unfall in Deutschland bereits ausschließen?

Zum deutschen Atomforum, das sagt, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Übertragbarkeit gäbe, erklärt Smital: Die Tatsache, dass sich die Notstromversorgungssysteme in deutschen AKWs nicht zu 100 Prozent mit denen in Forsmark decken, heißt noch lange nicht, dass das Problem nicht auch hier auftreten könnte. Erst nach Abschluss einer genauen Untersuchung und Ursachenklärung kann sich zeigen, ob ähnliche Schwachstellen auch in den ähnlichen Notstromsystemen in Deutschland existieren.

Greenpeace fordert den Ausstieg aus der Atomkraft. Nur Erneuerbare Energien und steigende Effizienz sowie Energieeinsparung können die Energieversorgung der Zukunft sicher und umweltgerecht gewährleisten.

Drei Zwischenfälle im Kernkraftwerk Temlin in einer Woche

Temelín (Tschechien), 04.08.2006 – Mehrere tausend Liter verstrahlten Wassers traten am Mittwochnachmittag aus der Kühlleitung des Kernkraftwerks Temelín in Tschechien aus und flossen in Spezialtanks. Nach Aussage des österreichischen Umweltministeriums entstand keine Gefahr für Österreich. Österreich besitzt ein eigenes Frühwarnsystem in der Nähe der tschechischen Anlage. Ein Sprecher des Kernkraftwerks erklärte, es sei keine Radioaktivität in die Umwelt gelangt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem dieser Block des Kraftwerks nach einer Reparatur wieder ans Netz angeschlossen worden war. Die Abschaltung war wegen der Reparatur einer undichten Ölleitung in der Turbine notwendig geworden. +wikinews+

03 August 2006

Nach Geisterbetrieb schaltet Schweden vier Atomkraftwerke ab

Auch in Deutschland müssen Notstromsysteme geprüft werden
Hamburg, 03.08.2006, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Greenpeace schätzt den Störfall in dem schwedischen Atomkraftwerk Forsmark als schwerwiegend ein und begrüßt das Vorgehen der Staatlichen Kernkraftinspektion in Schweden (SKI), die vier bauähnlichen Atomkraftwerke sofort vom Netz zu nehmen. Ein früherer Direktor der SKI hat gestern selbst davon gesprochen, dass es nur mit purem Glück nicht zu einer Kernschmelze gekommen ist.

Das Atomkraftwerk ist durch den Störfall fast zwanzig Minuten lang im Geisterbetrieb gefahren, bis die Belegschaft den Betrieb des Kraftwerks manuell wieder in den Griff bekam, erklärt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. Als Reaktion auf den Störfall fordert Greenpeace die Überprüfung der Notstromversorgung der deutschen Atomkraftwerke.

Bei einem Stromausfall im AKW Forsmark versagte letzte Woche die Notstromversorgung. Vier starke Batterien hätten in einem solchen Fall von vier Dieselgeneratoren gespeist werden müssen und die Steuerzentrale des AKWs versorgen sollen. In Forsmark haben zwei dieser vier Stromsysteme nicht funktioniert, so dass für einen Zeitraum von zwanzig Minuten die elektronische Überwachung des Reaktors ausgefallen war. Erst danach gelang es der Belegschaft, die Notstromversorgung wieder komplett in Gang zu setzten.

So etwas darf in einem Atomkraftwerk nicht passieren, sagt Smital. Probleme dieses speziellen Notstromsystems von AEG sind seit langem bekannt. In Deutschland gab es am 3. März 2004 im AKW Isar 2 eine kurzfristige Unterbrechung der Notstromversorgung.

Smital: Auch in Deutschland gibt es Atomkraftwerke mit diesem Typ von Notstromsystem. Wir nehmen zwar an, dass hierzulande nach dem Vorfall 2004 Nachrüstungen erfolgt sind, die man in Schweden unterlassen hat. Trotzdem muss die deutsche Atomaufsichtsbehörde umgehend klären, ob eine ähnliche Gefahr bei den hiesigen Atomkraftwerken droht.

18 Januar 2005

Atomreaktor war trotz unzureichender Störfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

Bundesaufsicht sieht weiteren Klärungsbedarf
Pressemitteilung BMU.de

Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.

In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:

Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.

Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).

Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.

Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.

In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.

10 Dezember 2003

Bundeskabinett verbessert Störfallvorsorge

Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung beschlossen
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.

Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.

Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.

Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.

Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

25 April 2003

Biblis A: Atomkraftwerk entspricht in Teilen nicht dem genehmigten Zustand

Bundesumweltminister Trittin: Biblis A bleibt abgeschaltet bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind
Pressemitteilung BMU.de


Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.

Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."

Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.

Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.

24 April 2003

Jürgen Trittin: Tschernobyl-Katastrophe mahnt zu konsequentem Ausbau der erneuerbaren Energien

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.

Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.

18 April 2003

Atomkraftwerk Biblis A: Fehler im Notkühlsystem

Pressemitteilung BMU.de

Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.

Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.

Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.

Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.

24 März 2003

BMU: "AKW-Brunsbüttel darf nach umfangreicher Nachrüstung wieder ans Netz"

Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung
Pressemitteilung BMU.de

Das nach einer Wasserstoffexplosion seit mehr als einem Jahr abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel an der Unterelbe wird voraussichtlich in dieser Woche wieder ans Netz gehen. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hatte umfangreiche Nachrüstungen zur Kontrolle und Abführung des beim Reaktorbetrieb unvermeidlich entstehenden hochexplosiven Knallgases durchgesetzt. Nach Auffassung der Landesatomaufsicht liegen danach keine Gründe mehr vor, dem Wiederanfahren des Reaktors die Zustimmung zu versagen. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die den Bundesumweltminister berät, sieht ebenfalls kein Risiko einer erneuten Wasserstoffexplosion.

Die Explosion im AKW Brunsbüttel hatte sich bereits am 14. Dezember 2001 ereignet. Der Betreiber des AKW hatte sich jedoch erst nach zwei Monaten auf Druck der Aufsichtsbehörde bereitgefunden, die Anlage zu einer Inspektion abzuschalten, bei der dann erst das Ausmaß der Schäden ersichtlich wurde. Radioaktivität war nicht ausgetreten und Personen und Umwelt waren nicht zu Schaden gekommen. Das Ereignis hatte jedoch Fragen zur Zuverlässigkeit des Betreibers aufgeworfen.

Die im Sommer entdeckten Planungsfehler in elektrischen Schaltungen des Reaktor-Sicherheitssystems, die seit Errichtung der Anlage bestanden und bisher unentdeckt geblieben waren, wurden beseitigt. Nach Überzeugung der Sachverständigen der Aufsichtsbehörde und des BMU sowie der RSK ist nach umfangreichen Untersuchungen und Verbesserungen die Fehlerfreiheit der elektrischen Schaltungen nunmehr nachgewiesen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts liegt für das Bundesumweltministerium kein Grund vor, dem Vorgehen der Landesbehörde zu widersprechen.