Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Rheinisch Westfälischen Energiewerke (RWE) aufgefordert, ihren Widerstand gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Nationalen Allokationsplan zum Emissionshandel aufzugeben. RWE müsse in eine zukunftsfähige Energieversorgung investieren anstatt Innovationen zu blockieren und weitere Kohlekraftwerke zu planen. RWE sei mit 127 Millionen Tonnen pro Jahr größter CO2-Emittent in der Europäischen Union. Vier der fünf deutschen Industrieanlagen mit dem höchsten CO2-Ausstoß seien im Besitz der RWE. Es sei deshalb höchste Zeit, dass sich RWE der ökologischen Modernisierung stelle, anstatt an veralteten Technologien festzuhalten.
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "RWE darf nicht nur auf seine finanzielle Bilanz schauen. Der Konzern muss auch seiner Verantwortung für die Gesellschaft gerecht werden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass RWE die Risiken der Erderwärmung endlich erkennt und das Klimaschutzinstrument Emissionshandel nicht länger blockiert."
Der Entwurf des Nationalen Allokationsplanes aus dem Bundesumweltministerium sei ein geeignetes Instrument, um Investitionen in effiziente und klimaschonende Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auszulösen. Für den Einsatz des klimaschädlichen Brennstoffs Kohle hingegen dürfe keinerlei Bonus erteilt werden. Bei Kraftwerksneubauten müsse unabhängig vom eingesetzten Brennstoff weiterhin ein gleicher Effizienzstandard gelten. Eine Aufweichung dieses Plans wie von RWE, dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und Bundeswirtschaftsminister Clement beabsichtigt, dürfe nicht hingenommen werden.
Zahrnt: "Wir begrüßen, dass die Minister Clement und Trittin eine Einigung zum nationalen Allokationsplan für Ende März zugesagt haben. Diese Einigung darf jetzt keine Mogelpackung werden. Der von Trittin vorgelegte Plan basiert auf den Zusagen der Industrie, ihre Klimagase um festgelegte Mengen zu reduzieren. Nun malen RWE und andere plötzlich eine Bedrohung des Standortes Deutschlands an die Wand und stehen nicht mehr zu ihren Versprechen. Dieses Manöver muss klar zurückgewiesen werden."
Der BUND fordert ein zweites nationales Klimaschutzprogramm unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen u.a. im Verkehrsbereich, um die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
26 Februar 2004
21 Februar 2004
BMU: "Sicherheit von Atomanlagen optimal gewährleisten"
Pressemitteilung BMU.de Markus Rabanus >> Diskussion
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.
Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.
Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.
Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.
Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.
Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.
Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.
05 Februar 2004
Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück
Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück
Pressemitteilung BMU.de
Zu Berichten über die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ein-Endlager-Konzept der Bundesregierung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Jahrzehntelang wurden Milliardenbeträge in den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers in Gorleben versenkt, ohne dass dafür ein ordentliches Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ohne dass der Bundesrechungshof dagegen einschritt. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass sich die Behörde ausgerechnet jetzt, nachdem ich ein ordentliches Auswahlverfahren in die Wege geleitet habe, veranlasst sieht, auf angebliche Kostenrisiken hinzuweisen.
Grundsätzlich liegt die Kostentragungspflicht für die Entsorgung der Atomabfälle ohnehin nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei den Abfallverursachern, also den AKW-Betreibern. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann auch deswegen keine Rede sein, weil sich infolge des Atomausstiegs die Menge des zu entsorgenden Atommülls und damit auch Größe und Betriebskosten eines Endlagers gegenüber den ursprünglichen Annahmen drastisch verringern werden.
Darüber hinaus lässt die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs die erheblichen Einsparungen außer Acht, die sich aus der Ein-Endlager-Konzeption ergeben können. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rechnungshof es neuerdings für seine Aufgabe hält, die Politik der Bundesregierung inhaltlich zu kritisieren und sich in operative politische Entscheidungen einzumischen. Dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, den ich mit Befremden zur Kenntnis nehme.
Pressemitteilung BMU.de
Zu Berichten über die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ein-Endlager-Konzept der Bundesregierung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Jahrzehntelang wurden Milliardenbeträge in den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers in Gorleben versenkt, ohne dass dafür ein ordentliches Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ohne dass der Bundesrechungshof dagegen einschritt. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass sich die Behörde ausgerechnet jetzt, nachdem ich ein ordentliches Auswahlverfahren in die Wege geleitet habe, veranlasst sieht, auf angebliche Kostenrisiken hinzuweisen.
Grundsätzlich liegt die Kostentragungspflicht für die Entsorgung der Atomabfälle ohnehin nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei den Abfallverursachern, also den AKW-Betreibern. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann auch deswegen keine Rede sein, weil sich infolge des Atomausstiegs die Menge des zu entsorgenden Atommülls und damit auch Größe und Betriebskosten eines Endlagers gegenüber den ursprünglichen Annahmen drastisch verringern werden.
Darüber hinaus lässt die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs die erheblichen Einsparungen außer Acht, die sich aus der Ein-Endlager-Konzeption ergeben können. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rechnungshof es neuerdings für seine Aufgabe hält, die Politik der Bundesregierung inhaltlich zu kritisieren und sich in operative politische Entscheidungen einzumischen. Dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, den ich mit Befremden zur Kenntnis nehme.
03 Februar 2004
BUND veröffentlicht GRS-Gutachten zu Terrorgefahren für Atomkraftwerke
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt eine vom Bundesumweltministerium angefertigte Zusammenfassung des bislang geheim gehaltenen Gutachtens der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Terrorgefahren für deutsche Atomkraftwerke ins Internet gestellt. Die Umweltorganisation will so dazu beitragen, die Öffentlichkeit über die Risiken des Weiterbetriebs der Reaktoren aufzuklären. Der Versuch das Gutachten geheim zu halten, sei gescheitert. Auszüge lägen bereits bei Zeitungsredaktionen und seien von österreichischen Grünen-Politikern verbreitet worden. Das inzwischen ein Jahr alte Gutachten ergab, dass der gezielte Absturz eines Verkehrsflugzeugs bei jedem deutschen AKW zu einem Super-GAU führen kann.
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: „Terroristen sind in der Lage, an jedem Atomstandort in Deutschland einen Super-GAU auszulösen. Aufgrund der vielfach höheren Bevölkerungsdichte können seine Folgen weit katastrophaler sein als in Tschernobyl. Die Bundesregierung und die Bundesländer wissen seit langem von dieser Gefahr und bleiben dennoch eine Erklärung schuldig, welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen wollen. Stattdessen werden untaugliche Vorschläge wie das Einnebeln von Reaktoren bei einem Flugzeuganflug ventiliert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf umfassend informiert zu werden. Wenn Bundesumweltminister Trittin und die Landesumweltminister die Geheimniskrämerei um das Gutachten nicht beenden wollen, müssen wir das jetzt tun."
Besonders gefährdet sind laut GRS-Gutachten die neun älteren Anlagen: Obrigheim, Stade, Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1, Neckar 1 und Unterweser. Hier könnte schon der Absturz eines kleineren Verkehrsflugzeugs die Katastrophe auslösen. Beim Absturz eines großen Flugzeugs auf einen Atomreaktor können aber auch die zehn neueren AKWs außer Kontrolle geraten.
Zahrnt: „Schon immer war den Verantwortlichen bekannt, dass Terroristen eine Atomkatastrophe auslösen können, zum Beispiel durch Einschleusung von Personen ins Betriebspersonal oder durch Zerstörungen von außen mittels tragbarer panzerbrechender Waffen oder mit Sprengstoff. Solche Bedrohungen wurden jedoch nie öffentlich gemacht. Vorsichtsmaßnahmen oder Nachrüstungen können diese Risiken nicht beheben. Die Atomkraftwerke müssen abgeschaltet werden.“
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: „Terroristen sind in der Lage, an jedem Atomstandort in Deutschland einen Super-GAU auszulösen. Aufgrund der vielfach höheren Bevölkerungsdichte können seine Folgen weit katastrophaler sein als in Tschernobyl. Die Bundesregierung und die Bundesländer wissen seit langem von dieser Gefahr und bleiben dennoch eine Erklärung schuldig, welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen wollen. Stattdessen werden untaugliche Vorschläge wie das Einnebeln von Reaktoren bei einem Flugzeuganflug ventiliert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf umfassend informiert zu werden. Wenn Bundesumweltminister Trittin und die Landesumweltminister die Geheimniskrämerei um das Gutachten nicht beenden wollen, müssen wir das jetzt tun."
Besonders gefährdet sind laut GRS-Gutachten die neun älteren Anlagen: Obrigheim, Stade, Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1, Neckar 1 und Unterweser. Hier könnte schon der Absturz eines kleineren Verkehrsflugzeugs die Katastrophe auslösen. Beim Absturz eines großen Flugzeugs auf einen Atomreaktor können aber auch die zehn neueren AKWs außer Kontrolle geraten.
Zahrnt: „Schon immer war den Verantwortlichen bekannt, dass Terroristen eine Atomkatastrophe auslösen können, zum Beispiel durch Einschleusung von Personen ins Betriebspersonal oder durch Zerstörungen von außen mittels tragbarer panzerbrechender Waffen oder mit Sprengstoff. Solche Bedrohungen wurden jedoch nie öffentlich gemacht. Vorsichtsmaßnahmen oder Nachrüstungen können diese Risiken nicht beheben. Die Atomkraftwerke müssen abgeschaltet werden.“
28 Januar 2004
Trittin: Bayern stiehlt sich mit Ablenkungsmanövern aus der Verantwortung
Pressemitteilung BMU.de
Zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" "Schwere Sicherheitsmängel in Isar 1" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Mit durchsichtigen Ablenkungsmanövern stiehlt sich Bayerns Umweltminister Schnappauf aus der Verantwortung. Statt auf den Bund zu verweisen, muss die zuständige bayerische Atomaufsichtsbehörde endlich handeln. Bayern muss ermitteln, ob die Anlage Schadenspotenziale aufweist und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmassnahmen gegenüber den Betreibern durchsetzen.
Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Als notwendige Konsequenz aus den Anschlägen in New York hat das Bundesumweltministerium unverzüglich die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beauftragt, zu untersuchen, welche Konsequenzen ein vorsätzlich herbeigeführter Flugzeugabsturz für die deutschen Atomkraftwerke hätte. Das Ergebnis dieser vertraulichen Studie liegt den Ländern, und damit auch Bayern, seit einem Jahr vor. Doch Bayern ist untätig geblieben. Seit einem Jahr ist es Aufgabe Bayerns, auf Grundlage der GRS-Berechnungen weitergehende anlagenspezifische Untersuchungen durchzuführen. Dazu hat das Bundesumweltministerium das Land mehrfach aufgefordert.
Bayern hat trotzdem bis heute keinerlei Initiativen ergriffen. Statt dessen versteckt es sich hinter der Forderung nach einem Gesamtkonzept des Bundes. Mit nicht haltbaren Kostengründen versucht es sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Im Gegensatz zu dieser Untätigkeit hat die Bundesregierung eine Reihe wirksamer Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit und der Luftverteidigung umgesetzt, um die Sicherheit der Atomkraftwerke gegen terroristische Akte zu erhöhen.
Zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" "Schwere Sicherheitsmängel in Isar 1" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Mit durchsichtigen Ablenkungsmanövern stiehlt sich Bayerns Umweltminister Schnappauf aus der Verantwortung. Statt auf den Bund zu verweisen, muss die zuständige bayerische Atomaufsichtsbehörde endlich handeln. Bayern muss ermitteln, ob die Anlage Schadenspotenziale aufweist und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmassnahmen gegenüber den Betreibern durchsetzen.
Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Als notwendige Konsequenz aus den Anschlägen in New York hat das Bundesumweltministerium unverzüglich die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beauftragt, zu untersuchen, welche Konsequenzen ein vorsätzlich herbeigeführter Flugzeugabsturz für die deutschen Atomkraftwerke hätte. Das Ergebnis dieser vertraulichen Studie liegt den Ländern, und damit auch Bayern, seit einem Jahr vor. Doch Bayern ist untätig geblieben. Seit einem Jahr ist es Aufgabe Bayerns, auf Grundlage der GRS-Berechnungen weitergehende anlagenspezifische Untersuchungen durchzuführen. Dazu hat das Bundesumweltministerium das Land mehrfach aufgefordert.
Bayern hat trotzdem bis heute keinerlei Initiativen ergriffen. Statt dessen versteckt es sich hinter der Forderung nach einem Gesamtkonzept des Bundes. Mit nicht haltbaren Kostengründen versucht es sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Im Gegensatz zu dieser Untätigkeit hat die Bundesregierung eine Reihe wirksamer Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit und der Luftverteidigung umgesetzt, um die Sicherheit der Atomkraftwerke gegen terroristische Akte zu erhöhen.
19 Januar 2004
Greenpeace: Europa braucht 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020
Europäische Konferenz für Erneuerbare Energien beginnt heute in Berlin
Berlin, 19.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein zwei Tonnen schweres Rotorblatt einer Windkraftanlage haben heute Morgen rund 60 Greenpeace-Aktivisten vor das Berliner Congress Center am Alexanderplatz getragen. Damit demonstrieren die Umweltschützer anlässlich der heute beginnenden EU-Konferenz zur Zukunft der Energiepolitik in Europa für verbindliche europaweite Ziele für Erneuerbare Energien. Auf Bannern fordern sie: Europa braucht ein Ziel für saubere Energien! 20 Prozent bis 2020.
Delegierte aus den neuen und alten EU-Mitgliedsländern verhandeln auf dem dreitägigen Treffen unter der Schirmherrschaft von EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio und Bundesumweltminister Jürgen Trittin über die zukünftige Energiepolitik in Europa. Damit bereiten sie sich auf die Internationale Konferenz für Erneuerbare Energien (renewables 2004) vor, die von 1. bis 4. Juni in Bonn stattfindet. Von herausragender Bedeutung ist eine Einigung, welches Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Um das Klimaschutzabkommen von Kyoto zu erfüllen, hat die EU bereits festgelegt, Erneuerbare Energien bis 2012 auf einen Anteil von 12,5 Prozent an der Strom- und Wärmeerzeugung zu heben. Greenpeace hält dagegen 20 Prozent bis 2020 für technisch machbar.
Diese Konferenz bietet eine große Chance für den Schutz des Klimas, sagt Greenpeace-Energieexperte Sven Teske. Wenn sich Europa jetzt auf fortschrittliche Ziele für Erneuerbare Energien einigt, ist das ein wichtiger Schritt zum internationalen Solargipfel in Bonn. Die EU-Länder dürfen sich aber nicht dem Druck der Energiekommissarin Loyola de Palacio beugen. Sie redet der Kohle- und Atomlobby nach dem Mund und tut alles, um Erneuerbare Energien aufzuhalten.
Nachdem es im September 2002 auf dem UN-Gipfel in Johannesburg nicht zu einer Einigung gekommen war, hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach Bonn zur renewables 2004 eingeladen. Inzwischen haben sich mehr als 80 Länder zu dem internationalen Gipfel angemeldet. Ein gemeinsames Ziel für die Industriestaaten Europas hätte eine wichtige Vorbildfunktion für die teilnehmenden Länder aus Asien, Afrika und Südamerika.
Berlin, 19.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein zwei Tonnen schweres Rotorblatt einer Windkraftanlage haben heute Morgen rund 60 Greenpeace-Aktivisten vor das Berliner Congress Center am Alexanderplatz getragen. Damit demonstrieren die Umweltschützer anlässlich der heute beginnenden EU-Konferenz zur Zukunft der Energiepolitik in Europa für verbindliche europaweite Ziele für Erneuerbare Energien. Auf Bannern fordern sie: Europa braucht ein Ziel für saubere Energien! 20 Prozent bis 2020.
Delegierte aus den neuen und alten EU-Mitgliedsländern verhandeln auf dem dreitägigen Treffen unter der Schirmherrschaft von EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio und Bundesumweltminister Jürgen Trittin über die zukünftige Energiepolitik in Europa. Damit bereiten sie sich auf die Internationale Konferenz für Erneuerbare Energien (renewables 2004) vor, die von 1. bis 4. Juni in Bonn stattfindet. Von herausragender Bedeutung ist eine Einigung, welches Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Um das Klimaschutzabkommen von Kyoto zu erfüllen, hat die EU bereits festgelegt, Erneuerbare Energien bis 2012 auf einen Anteil von 12,5 Prozent an der Strom- und Wärmeerzeugung zu heben. Greenpeace hält dagegen 20 Prozent bis 2020 für technisch machbar.
Diese Konferenz bietet eine große Chance für den Schutz des Klimas, sagt Greenpeace-Energieexperte Sven Teske. Wenn sich Europa jetzt auf fortschrittliche Ziele für Erneuerbare Energien einigt, ist das ein wichtiger Schritt zum internationalen Solargipfel in Bonn. Die EU-Länder dürfen sich aber nicht dem Druck der Energiekommissarin Loyola de Palacio beugen. Sie redet der Kohle- und Atomlobby nach dem Mund und tut alles, um Erneuerbare Energien aufzuhalten.
Nachdem es im September 2002 auf dem UN-Gipfel in Johannesburg nicht zu einer Einigung gekommen war, hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach Bonn zur renewables 2004 eingeladen. Inzwischen haben sich mehr als 80 Länder zu dem internationalen Gipfel angemeldet. Ein gemeinsames Ziel für die Industriestaaten Europas hätte eine wichtige Vorbildfunktion für die teilnehmenden Länder aus Asien, Afrika und Südamerika.
13 Januar 2004
Greenpeace: " Kein AtomDeal mit China ! "
Greenpeace-Aktion in Hamburg - SPD-Landesverbände sollen Verkauf der Hanauer Plutoniumanlage verhindern
Hamburg, 13.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein großes Banner mit der Aufschrift Herr Scholz, Herr Mirow, Sie haben die Wahl - stoppen Sie Herrn Schröder beim Atomdeal mit China haben heute Morgen rund 35 Greenpeace-Aktivisten an dem Gebäude des SPD-Landesverbandes Hamburg befestigt. Damit wenden sie sich gegen den Verkauf der Hanauer Siemens-Plutonium-Fabrik nach China.
Der Protest während des Hamburger Wahlkampfes ist Teil einer bundesweiten Greenpeace-Aktion: In Briefen an alle 16 SPD-Landesverbände fordert die Umweltorganisation, dass sich diese bei dem SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzler Schröder gegen einen Verkauf der Anlage einsetzen.
Eine gefährliche Atomanlage, die von der SPD in Deutschland mit verhindert wurde, darf jetzt nicht plötzlich ins Ausland vertickt werden, fordert Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Die SPD muss zu einem klaren Kurs in der Atompolitik zurückfinden, wenn sie glaubwürdig sein will.
Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Siemens einen Export der Plutonium-Brennelemente-Fabrik nach China plant. Da Plutoniumtechnik sowohl in zivilen als auch in militärischen Atomprogrammen angewendet werden kann, ist für den Export eine Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Bundeskanzler Schröder hat signalisiert, die Zustimmung erteilen zu wollen. Die SPD hatte sich bisher wegen der damit verbundenen Risiken für die Umwelt und die internationale Sicherheit gegen diese Form der Energieerzeugung ausgesprochen. Agenturberichten zufolge lehnen 80 Prozent der SPD-Bundestagsabgeordneten die Ausfuhr der Atomanlage nach China ab.
In der deutschen Fabrik würde China Plutonium verarbeiten, das als Brennstoff für Atomreaktoren und zum Bau von Atombomben genutzt werden kann. Greenpeace hat in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Bundesregierung den Export-Antrag der Siemens AG ablehnen muss. Anderenfalls würde sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Wenn Bundeskanzler Schröder sagt, er habe rechtlich keine andere Wahl, als die Export-Genehmigung zu erteilen, dann liegt er falsch, betont Susanne Ochse. Kein Unternehmen kann eine so gefährliche Technik ohne politische Rückendeckung ins Ausland liefern. Wenn die SPD den Export von Atomtechnik tatsächlich befürwortet, dann soll sie dies ehrlich sagen und sich nicht hinter vorgeschobenen rechtlichen Argumenten verstecken.
Hamburg, 13.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein großes Banner mit der Aufschrift Herr Scholz, Herr Mirow, Sie haben die Wahl - stoppen Sie Herrn Schröder beim Atomdeal mit China haben heute Morgen rund 35 Greenpeace-Aktivisten an dem Gebäude des SPD-Landesverbandes Hamburg befestigt. Damit wenden sie sich gegen den Verkauf der Hanauer Siemens-Plutonium-Fabrik nach China.
Der Protest während des Hamburger Wahlkampfes ist Teil einer bundesweiten Greenpeace-Aktion: In Briefen an alle 16 SPD-Landesverbände fordert die Umweltorganisation, dass sich diese bei dem SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzler Schröder gegen einen Verkauf der Anlage einsetzen.
Eine gefährliche Atomanlage, die von der SPD in Deutschland mit verhindert wurde, darf jetzt nicht plötzlich ins Ausland vertickt werden, fordert Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Die SPD muss zu einem klaren Kurs in der Atompolitik zurückfinden, wenn sie glaubwürdig sein will.
Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Siemens einen Export der Plutonium-Brennelemente-Fabrik nach China plant. Da Plutoniumtechnik sowohl in zivilen als auch in militärischen Atomprogrammen angewendet werden kann, ist für den Export eine Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Bundeskanzler Schröder hat signalisiert, die Zustimmung erteilen zu wollen. Die SPD hatte sich bisher wegen der damit verbundenen Risiken für die Umwelt und die internationale Sicherheit gegen diese Form der Energieerzeugung ausgesprochen. Agenturberichten zufolge lehnen 80 Prozent der SPD-Bundestagsabgeordneten die Ausfuhr der Atomanlage nach China ab.
In der deutschen Fabrik würde China Plutonium verarbeiten, das als Brennstoff für Atomreaktoren und zum Bau von Atombomben genutzt werden kann. Greenpeace hat in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Bundesregierung den Export-Antrag der Siemens AG ablehnen muss. Anderenfalls würde sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Wenn Bundeskanzler Schröder sagt, er habe rechtlich keine andere Wahl, als die Export-Genehmigung zu erteilen, dann liegt er falsch, betont Susanne Ochse. Kein Unternehmen kann eine so gefährliche Technik ohne politische Rückendeckung ins Ausland liefern. Wenn die SPD den Export von Atomtechnik tatsächlich befürwortet, dann soll sie dies ehrlich sagen und sich nicht hinter vorgeschobenen rechtlichen Argumenten verstecken.
30 Dezember 2003
Atomkraft: Gefahr von Angriffen vermindern
Pressemitteilung BMU.de
Zu einer Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute (Dienstag, 30.12.2003) unter dem Titel "Verwundbare Atommeiler" erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Es ist eine Tatsache, dass Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind. Dies gilt auch für Atomkraftwerke in Deutschland. Um einen gezielten Missbrauch möglichst auszuschließen, nimmt das Bundesumweltministerium zu Veröffentlichungen über die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen eines terroristischen Flugzeugangriffes auf deutsche Kernkraftwerke grundsätzlich keine Stellung.
Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Oktober 2001 die GRS mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit knapp einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständige Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. Auf der Basis dieser Untersuchungen wird zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft. Dieses Konzept sieht unter anderem vor, dass ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, soll dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Die Begutachtung dieses Konzeptes wird im ersten Quartal des nächsten Jahres abgeschlossen sein. International sind derartige oder vergleichbare Schutzmassnahmen ohne Vorbild.
Zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe sind im Bereich der Flugsicherung sowie bei den Atomkraftwerken bereits umgesetzt. Trotz all dieser Maßnahmen kann das Risiko terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke jedoch ebenso wenig völlig beseitigt werden wie das technische Unfallrisiko des Betriebs von Atomreaktoren. Dies ist auch der wichtigste Grund, warum der vereinbarte und gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Atomkraft nicht in Frage gestellt werden darf.
Zu einer Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute (Dienstag, 30.12.2003) unter dem Titel "Verwundbare Atommeiler" erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Es ist eine Tatsache, dass Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind. Dies gilt auch für Atomkraftwerke in Deutschland. Um einen gezielten Missbrauch möglichst auszuschließen, nimmt das Bundesumweltministerium zu Veröffentlichungen über die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen eines terroristischen Flugzeugangriffes auf deutsche Kernkraftwerke grundsätzlich keine Stellung.
Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Oktober 2001 die GRS mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit knapp einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständige Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. Auf der Basis dieser Untersuchungen wird zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft. Dieses Konzept sieht unter anderem vor, dass ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, soll dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Die Begutachtung dieses Konzeptes wird im ersten Quartal des nächsten Jahres abgeschlossen sein. International sind derartige oder vergleichbare Schutzmassnahmen ohne Vorbild.
Zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe sind im Bereich der Flugsicherung sowie bei den Atomkraftwerken bereits umgesetzt. Trotz all dieser Maßnahmen kann das Risiko terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke jedoch ebenso wenig völlig beseitigt werden wie das technische Unfallrisiko des Betriebs von Atomreaktoren. Dies ist auch der wichtigste Grund, warum der vereinbarte und gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Atomkraft nicht in Frage gestellt werden darf.
27 Dezember 2003
"Suche nach Endlagerstandort ergebnisoffen und transparent" + KRITIK
Pressemitteilung BMU.de
Zu Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Bundesregierung setze bei der Suche nach einem Atommüllendlager "ausschließlich auf Zeitgewinn" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Der niedersächsischen Landesregierung geht es offenbar nicht schnell genug, Niedersachsen zur Atommüllendlagerstätte der Republik zu machen. Sie will vor Abschluss eines geordneten Verfahrens Fakten schaffen und engagiert sich dafür, Gorleben und Schacht Konrad als Atommülllager in Betrieb nehmen. Wulff ignoriert wiederholt die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung vor Ort.
Der vom Bundesumweltministerium eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) hat ein Verfahren für die Suche und Auswahl eines Endlagers in tiefen geologischen Formationen entwickelt, in das alle Arten und Mengen in Deutschland anfallender radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden sollen. Der AkEnd hat damit den Rahmen für die Suche nach einem Endlager in Deutschland vorgegeben.
Mit dem Abschlussbericht des AKEnd liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Auswahl eines Endlagerstandortes vor, der nicht nur auf technische, sondern auch auf sozialwissenschaftliche Aspekte abstellt. Die Endlagersuche wird so vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Auswahlverfahren ist ergebnisoffen, es gibt keine geographischen Vorfestlegungen. Es soll transparent und nachvollziehbar sein. Grundlegendes Element ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung, Festlegung und Durchführung des Auswahlverfahrens.
Das Endlager soll im Jahr 2030 betriebsbereit sein. Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das entwickelte Verfahren umzusetzen. Das Bundesumweltministerium strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an und hat deshalb alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte zu Gesprächen über das Auswahlverfahren eingeladen. Wer sich - wie Wulff - solchen Gesprächen verweigert, handelt verantwortungslos.
-------------------------------
KOMMENTAR der Redaktion: Jedes Atommüll-Lager muss so beschaffen sein, dass der Atommüll 1. dauerhaft überwacht, 2. gegen unbefugten Zugriff gesichert, 3. jederzeit rückholbar ist, zumal bislang weltweit keine zuverlässige Möglichkeit zur "Endlagerung" gefunden wurde.
Markus Rabanus >> Diskussion
Zu Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Bundesregierung setze bei der Suche nach einem Atommüllendlager "ausschließlich auf Zeitgewinn" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Der niedersächsischen Landesregierung geht es offenbar nicht schnell genug, Niedersachsen zur Atommüllendlagerstätte der Republik zu machen. Sie will vor Abschluss eines geordneten Verfahrens Fakten schaffen und engagiert sich dafür, Gorleben und Schacht Konrad als Atommülllager in Betrieb nehmen. Wulff ignoriert wiederholt die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung vor Ort.
Der vom Bundesumweltministerium eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) hat ein Verfahren für die Suche und Auswahl eines Endlagers in tiefen geologischen Formationen entwickelt, in das alle Arten und Mengen in Deutschland anfallender radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden sollen. Der AkEnd hat damit den Rahmen für die Suche nach einem Endlager in Deutschland vorgegeben.
Mit dem Abschlussbericht des AKEnd liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Auswahl eines Endlagerstandortes vor, der nicht nur auf technische, sondern auch auf sozialwissenschaftliche Aspekte abstellt. Die Endlagersuche wird so vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Auswahlverfahren ist ergebnisoffen, es gibt keine geographischen Vorfestlegungen. Es soll transparent und nachvollziehbar sein. Grundlegendes Element ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung, Festlegung und Durchführung des Auswahlverfahrens.
Das Endlager soll im Jahr 2030 betriebsbereit sein. Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das entwickelte Verfahren umzusetzen. Das Bundesumweltministerium strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an und hat deshalb alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte zu Gesprächen über das Auswahlverfahren eingeladen. Wer sich - wie Wulff - solchen Gesprächen verweigert, handelt verantwortungslos.
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KOMMENTAR der Redaktion: Jedes Atommüll-Lager muss so beschaffen sein, dass der Atommüll 1. dauerhaft überwacht, 2. gegen unbefugten Zugriff gesichert, 3. jederzeit rückholbar ist, zumal bislang weltweit keine zuverlässige Möglichkeit zur "Endlagerung" gefunden wurde.
Markus Rabanus >> Diskussion
26 Dezember 2003
Notwendige sicherheitstechnische Maßnahmen im Atomkraftwerk Biblis A durchgesetzt
Pressemitteilung BMU.de
Nach neun Monaten sicherheitsbedingten Anlagenstillstands bestätigt das Bundesumweltministerium den Abschluss notwendiger Sicherheitsnachrüstungen durch die Betreiberfirma RWE. Damit ist der Weg frei für die Wiederinbetriebnahme und die Erzeugung der dem Kraftwerk Biblis A zugestandenen Reststrommenge. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums hatte RWE zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert. Die Bundesaufsicht stellt deshalb durch eine neue verbindliche Regelung klar, dass der Betreiber künftig bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen hat.
Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil erkannt wurde, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren. Dadurch hätte im Falle eines Störfalls das Risiko einer Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial bestanden. Darüber hinaus war das Sieb auch kleiner als die Genehmigung es vorschrieb. Ebenso ergaben die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht wurde das Sieb vergrößert, die Sumpfdecke verstärkt.
Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen hatte das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Es wurden ca. 300 mögliche Abweichungen festgestellt. Aufgrund ihrer Prüfung hat die hessische Atomaufsicht die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Abweichungen bestätigt.
Das Bundesumweltministerium hatte darüber hinaus die hessische Atomaufsicht verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Betreiberin zu prüfen: Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, dass das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstoerfall eines Lecks in der Hauptkuehlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben. Im Ergebnis der Prüfung durch das Bundesumweltministerium ist es erforderlich geworden, RWE explizit dazu zu verpflichten, künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.
Nach neun Monaten sicherheitsbedingten Anlagenstillstands bestätigt das Bundesumweltministerium den Abschluss notwendiger Sicherheitsnachrüstungen durch die Betreiberfirma RWE. Damit ist der Weg frei für die Wiederinbetriebnahme und die Erzeugung der dem Kraftwerk Biblis A zugestandenen Reststrommenge. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums hatte RWE zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert. Die Bundesaufsicht stellt deshalb durch eine neue verbindliche Regelung klar, dass der Betreiber künftig bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen hat.
Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil erkannt wurde, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren. Dadurch hätte im Falle eines Störfalls das Risiko einer Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial bestanden. Darüber hinaus war das Sieb auch kleiner als die Genehmigung es vorschrieb. Ebenso ergaben die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht wurde das Sieb vergrößert, die Sumpfdecke verstärkt.
Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen hatte das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Es wurden ca. 300 mögliche Abweichungen festgestellt. Aufgrund ihrer Prüfung hat die hessische Atomaufsicht die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Abweichungen bestätigt.
Das Bundesumweltministerium hatte darüber hinaus die hessische Atomaufsicht verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Betreiberin zu prüfen: Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, dass das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstoerfall eines Lecks in der Hauptkuehlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben. Im Ergebnis der Prüfung durch das Bundesumweltministerium ist es erforderlich geworden, RWE explizit dazu zu verpflichten, künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.
16 Dezember 2003
Jürgen Trittin: Keine Vorfestlegungen für Schacht Konrad
Niedersachsens Umweltminister will Atommüll ins Land holen
Pressemitteilung BMU.de
Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers, Hans-Heinrich Sander, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter als Endlager für radioaktiven Abfall in Betrieb zu nehmen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Der niedersächsische Umweltminister versucht offenbar verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen. Nach seinem Engagement für ein Atommüll-Endlager in Gorleben hat er sich gestern für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad bei Salzgitter eingesetzt. Mit seiner Äußerung, Schacht Konrad müsse in Betrieb gehen, ignoriert Herr Sander einmal mehr die Sorgen und Einwände der betroffenen Bevölkerung.
Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wird zur Zeit gerichtlich überprüft. Mit einer Festlegung, bereits nach den ersten Entscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des Bergwerkes zum Endlager zu beginnen, würden zudem teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht. Für besondere Eile gibt es jedoch überhaupt keinen Grund.
Infolge des Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Atomkraft und neuer Konditionierungstechniken zur Behandlung der radioaktiven Abfälle wird das erwartete Volumen des einzulagernden Atommülls im Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreicht. Dieses muss 2030 betriebsbereit sein, erst dann ist die Strahlung des hochradioaktiven Mülls der Atomkraftwerke soweit abgeklungen, dass ein Einlagerung möglich ist.
Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das vom AKEnd entwickelte Verfahren zur Endlagersuche umzusetzen. Es strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an. Wer dagegen in Gorleben oder in Konrad Fakten schaffen will, der betreibt die Spaltung unserer Gesellschaft."
Pressemitteilung BMU.de
Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers, Hans-Heinrich Sander, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter als Endlager für radioaktiven Abfall in Betrieb zu nehmen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Der niedersächsische Umweltminister versucht offenbar verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen. Nach seinem Engagement für ein Atommüll-Endlager in Gorleben hat er sich gestern für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad bei Salzgitter eingesetzt. Mit seiner Äußerung, Schacht Konrad müsse in Betrieb gehen, ignoriert Herr Sander einmal mehr die Sorgen und Einwände der betroffenen Bevölkerung.
Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wird zur Zeit gerichtlich überprüft. Mit einer Festlegung, bereits nach den ersten Entscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des Bergwerkes zum Endlager zu beginnen, würden zudem teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht. Für besondere Eile gibt es jedoch überhaupt keinen Grund.
Infolge des Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Atomkraft und neuer Konditionierungstechniken zur Behandlung der radioaktiven Abfälle wird das erwartete Volumen des einzulagernden Atommülls im Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreicht. Dieses muss 2030 betriebsbereit sein, erst dann ist die Strahlung des hochradioaktiven Mülls der Atomkraftwerke soweit abgeklungen, dass ein Einlagerung möglich ist.
Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das vom AKEnd entwickelte Verfahren zur Endlagersuche umzusetzen. Es strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an. Wer dagegen in Gorleben oder in Konrad Fakten schaffen will, der betreibt die Spaltung unserer Gesellschaft."
10 Dezember 2003
Bundeskabinett verbessert Störfallvorsorge
Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung beschlossen
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.
Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.
Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.
Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.
Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.
Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.
Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
25 November 2003
Martina Krogmann (CDU) geifert gegen Erfolge der AKW-Gegner
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Martina Krogmann ist offenbar derart von Radioaktivität und Atommüll begeistert, dass sie die Stilllegung des AKW-Stade nicht zu feiern mag. Ein Atomkraftwerk in einem Bundesland, das längst mit Windenergie überversorgt sein könnte, wenn die Milliarden statt in Atomkraftwerke in Windturbinen gesteckt worden wären.
Markus Rabanus (redaktion)
Die künstliche Aufregung einer Abgeordneten
Pressemitteilung BMU.de
Zu den Vorwürfen der Bundestagsabgeordneten Martina Krogmann (CDU) gegen den Bundesumweltminister wegen eines Empfangs anlässlich der Abschaltung des AKW Stade erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Wer jahrelang nichts dabei fand, wenn auf jedes neue Atomkraftwerk angestoßen wurde, der sollte es auch verknusen können, wenn mal eine Stilllegung begossen wird - nicht immer, aber immer öfter.
Frau Krogmann regt sich künstlich darüber auf, dass der Bundesumweltminister seine Mittel für Öffentlichkeitsarbeit äußerst effizient und kostensparend einsetzt:
Der Empfang des Bundesumweltministers anlässlich der Abschaltung des AKW Stade am 14.11.2003 erzeugte eine große Medienaufmerksamkeit, was auch die heutige Ausgabe der Bild-Zeitung ein weiteres Mal eindrucksvoll bestätigt. Mit Berichten im Zusammenhang mit der Abschaltung des AKW Stade über den Empfang wurden alleine in den Printmedien über 10 Millionen Leser über dieses zentrale Anliegen der Energiepolitik der Bundesregierung informiert. Dies gilt auch für Millionen Hörer der Nachrichtensendungen im Funk und Fernsehen. So konnte mit relativ geringen Mitteln (rund 36.000 Euro) eine sehr große Medienresonanz erreicht werden.
Im übrigen ist der Bundesumweltminister neugierig, zu erfahren, worauf Frau Krogmann ihre Behauptung stützt, durch die Abschaltung von Stade hätten "Hunderte Menschen" in Stade ihren Arbeitsplatz verloren. Tatsache ist: Weder aus dem Unternehmen noch von Seiten des Betriebsrates noch von Seiten des örtlichen Arbeitsamtes liegen Äußerungen vor, aus denen sich ableiten ließe, dass es wegen der Abschaltung des AKW Entlassungen gegeben habe.
Markus Rabanus (redaktion)
Die künstliche Aufregung einer Abgeordneten
Pressemitteilung BMU.de
Zu den Vorwürfen der Bundestagsabgeordneten Martina Krogmann (CDU) gegen den Bundesumweltminister wegen eines Empfangs anlässlich der Abschaltung des AKW Stade erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Wer jahrelang nichts dabei fand, wenn auf jedes neue Atomkraftwerk angestoßen wurde, der sollte es auch verknusen können, wenn mal eine Stilllegung begossen wird - nicht immer, aber immer öfter.
Frau Krogmann regt sich künstlich darüber auf, dass der Bundesumweltminister seine Mittel für Öffentlichkeitsarbeit äußerst effizient und kostensparend einsetzt:
Der Empfang des Bundesumweltministers anlässlich der Abschaltung des AKW Stade am 14.11.2003 erzeugte eine große Medienaufmerksamkeit, was auch die heutige Ausgabe der Bild-Zeitung ein weiteres Mal eindrucksvoll bestätigt. Mit Berichten im Zusammenhang mit der Abschaltung des AKW Stade über den Empfang wurden alleine in den Printmedien über 10 Millionen Leser über dieses zentrale Anliegen der Energiepolitik der Bundesregierung informiert. Dies gilt auch für Millionen Hörer der Nachrichtensendungen im Funk und Fernsehen. So konnte mit relativ geringen Mitteln (rund 36.000 Euro) eine sehr große Medienresonanz erreicht werden.
Im übrigen ist der Bundesumweltminister neugierig, zu erfahren, worauf Frau Krogmann ihre Behauptung stützt, durch die Abschaltung von Stade hätten "Hunderte Menschen" in Stade ihren Arbeitsplatz verloren. Tatsache ist: Weder aus dem Unternehmen noch von Seiten des Betriebsrates noch von Seiten des örtlichen Arbeitsamtes liegen Äußerungen vor, aus denen sich ableiten ließe, dass es wegen der Abschaltung des AKW Entlassungen gegeben habe.
09 November 2003
BMU: Atomausstieg entlastet Gorleben
"Dank Zwischenlagerung künftig kein Atommüll mehr über Frankreich ins Wendland"
Pressemitteilung BMU.de
Anlässlich des zu Beginn der Woche erwarteten Atommüll-Transports aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins Zwischenlager Gorleben erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
1. Der Atomausstieg hat die Belastung Gorlebens mit Atommüll drastisch verringert. Die dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente an den AKW-Standorten und der Stopp aller innerdeutschen Transporte erspart Gorleben 70 Prozent der bereits in der Amtszeit von Frau Merkel genehmigten Atommüll-Menge.
2. Der Atomausstieg findet seinen sichtbaren Niederschlag in der Stilllegung des AKW Stade am kommenden Freitag. Mit der weltweit knappsten Begrenzung von Laufzeiten der AKWs – gegenüber Laufzeiten wie in den USA von 60 Jahren etwa um die Hälfte – wird in Deutschland auch die Menge des Atommülls reduziert.
3. Die Rücknahme von deutschem Atommüll aus Frankreich ist notwendig, weil er über viele Jahre in die Wiederaufarbeitung (WAA) verschoben und dort zwischengelagert wurde. Mit der Errichtung von Zwischenlagern an fast allen deutschen Atomkraftwerken hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass künftig kein Atommüll mehr über Frankreich oder England nach Gorleben geht. Ab Juli 2005 ist jeder Transport in die WAA verboten.
4. Die Bundesregierung hat den als Erkundung getarnten Bau des Endlagers gestoppt. Sie wird einen ergebnisoffenen Auswahlprozess für ein sicheres Atommüll-Endlager ohne Vorfestlegungen einleiten.
5. Die Bundesregierung versteht die Sorgen der Gorlebener Bevölkerung angesichts der Anstrengungen der CDU/FDP-Landesregierung, Gorleben zum Atomklo Deutschlands zu machen. Sie wird der Forderung des niedersächsischen Ministertpräsidenten Wulf, den Bau des Endlagers wieder aufzunehmen und die Einlagerung von Atommüll durch Einrichtungen eines Labors vorzubereiten, nicht nachkommen.
Pressemitteilung BMU.de
Anlässlich des zu Beginn der Woche erwarteten Atommüll-Transports aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins Zwischenlager Gorleben erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
1. Der Atomausstieg hat die Belastung Gorlebens mit Atommüll drastisch verringert. Die dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente an den AKW-Standorten und der Stopp aller innerdeutschen Transporte erspart Gorleben 70 Prozent der bereits in der Amtszeit von Frau Merkel genehmigten Atommüll-Menge.
2. Der Atomausstieg findet seinen sichtbaren Niederschlag in der Stilllegung des AKW Stade am kommenden Freitag. Mit der weltweit knappsten Begrenzung von Laufzeiten der AKWs – gegenüber Laufzeiten wie in den USA von 60 Jahren etwa um die Hälfte – wird in Deutschland auch die Menge des Atommülls reduziert.
3. Die Rücknahme von deutschem Atommüll aus Frankreich ist notwendig, weil er über viele Jahre in die Wiederaufarbeitung (WAA) verschoben und dort zwischengelagert wurde. Mit der Errichtung von Zwischenlagern an fast allen deutschen Atomkraftwerken hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass künftig kein Atommüll mehr über Frankreich oder England nach Gorleben geht. Ab Juli 2005 ist jeder Transport in die WAA verboten.
4. Die Bundesregierung hat den als Erkundung getarnten Bau des Endlagers gestoppt. Sie wird einen ergebnisoffenen Auswahlprozess für ein sicheres Atommüll-Endlager ohne Vorfestlegungen einleiten.
5. Die Bundesregierung versteht die Sorgen der Gorlebener Bevölkerung angesichts der Anstrengungen der CDU/FDP-Landesregierung, Gorleben zum Atomklo Deutschlands zu machen. Sie wird der Forderung des niedersächsischen Ministertpräsidenten Wulf, den Bau des Endlagers wieder aufzunehmen und die Einlagerung von Atommüll durch Einrichtungen eines Labors vorzubereiten, nicht nachkommen.
04 November 2003
Trittin begrüßt angekündigte Stilllegung von AKW-Stade
"Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter"
Pressemitteilung BMU.de
Zu der angekündigten Stillegung des Atomkraftwerks Stade erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Stade ist nach Mülheim-Kärlich das zweite Atomkraftwerk, das infolge des Atomausstiegs endgültig stillgelegt wird. Die vom Betreiber zur Begründung der Stilllegung angeführten "wirtschaftlichen Gründe" belegen, dass die Rahmenbedingungen des Atomausstiegs ihre gewünschte Wirkung entfalten. Erst die Befristung der AKW-Laufzeit führt insbesondere bei älteren Reaktoren zu einer betriebswirtschaftlichen Abwägung zwischen notwendigen Investitionen bei Weiterbetrieb oder vorzeitiger Abschaltung.
Dass Stade jetzt vom Netz geht, ist auch ein klares Signal Richtung Gorleben: Der Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter und senkt die Menge des anfallenden Atommülls. Nächste Station ist Obrigheim, und ab 2005 sind Atommüll-Transporte zur Wiederaufarbeitung nicht mehr genehmigungsfähig.
Pressemitteilung BMU.de
Zu der angekündigten Stillegung des Atomkraftwerks Stade erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Stade ist nach Mülheim-Kärlich das zweite Atomkraftwerk, das infolge des Atomausstiegs endgültig stillgelegt wird. Die vom Betreiber zur Begründung der Stilllegung angeführten "wirtschaftlichen Gründe" belegen, dass die Rahmenbedingungen des Atomausstiegs ihre gewünschte Wirkung entfalten. Erst die Befristung der AKW-Laufzeit führt insbesondere bei älteren Reaktoren zu einer betriebswirtschaftlichen Abwägung zwischen notwendigen Investitionen bei Weiterbetrieb oder vorzeitiger Abschaltung.
Dass Stade jetzt vom Netz geht, ist auch ein klares Signal Richtung Gorleben: Der Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter und senkt die Menge des anfallenden Atommülls. Nächste Station ist Obrigheim, und ab 2005 sind Atommüll-Transporte zur Wiederaufarbeitung nicht mehr genehmigungsfähig.
BMU: Atomkraft ist auch mit EPR ein Auslaufmodell
Pressemitteilung BMU
Zu der Diskussion über den Bau des so genannten European Pressurized Reactor (EPR) erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Der so genannte Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) ist ein vergeblicher Versuch der europäischen Atomindustrie, eine ineffiziente, mit hohem Risiko behaftete und daher historisch überholte Form der Energieerzeugung als "Zukunftstechnologie" zu vermarkten. Dabei ändert die publizistische Offensive pro EPR nichts an der Sachlage:
1. Europaweit ist die Atomkraft ein Auslaufmodell: Von den großen Ländern der EU ist Frankreich das einzige Land, das den Neubau von Atomkraftwerken in Erwägung zieht. Italien ist atomkraftfrei, in Spanien werden keine neuen Atomkraftwerke geplant, und selbst in der neuen Energiepolitik Grossbritanniens sind neue AKW nicht vorgesehen. Deutschland befindet sich mit seinem Atomausstieg also in guter Gesellschaft.
2. Der EPR ist ein gewöhnlicher Reaktortyp mit den altbekannten Problemen der Atomstrom-Erzeugung: Auch der EPR birgt ein Betriebsrisiko, das nicht zu verantworten ist. Auch der EPR vergrößert das nirgendwo gelöste Atommüll-Problem. Auch der EPR verursacht ein Proliferationsrisiko. Auch der EPR hat einen vergleichsweise geringen Wirkungsgrad, der weit hinter hocheffizienten Kraftwerken zurückbleibt.
3. Ob der EPR sich rechnet, erscheint in einem europaweit liberalisierten Strommarkt mehr als zweifelhaft.
4. Die Bundesregierung kann deutsche Unternehmen nicht daran hindern, sich im Ausland auf ein Abenteuer mit dem EPR einzulassen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und die möglicherweise damit verbundene Einbusse an Glaubwürdigkeit in der deutschen Öffentlichkeit müssen diese Unternehmen, vor allem aber ihre Anteilseigner, dann jedoch alleine tragen.
Zu der Diskussion über den Bau des so genannten European Pressurized Reactor (EPR) erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Der so genannte Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) ist ein vergeblicher Versuch der europäischen Atomindustrie, eine ineffiziente, mit hohem Risiko behaftete und daher historisch überholte Form der Energieerzeugung als "Zukunftstechnologie" zu vermarkten. Dabei ändert die publizistische Offensive pro EPR nichts an der Sachlage:
1. Europaweit ist die Atomkraft ein Auslaufmodell: Von den großen Ländern der EU ist Frankreich das einzige Land, das den Neubau von Atomkraftwerken in Erwägung zieht. Italien ist atomkraftfrei, in Spanien werden keine neuen Atomkraftwerke geplant, und selbst in der neuen Energiepolitik Grossbritanniens sind neue AKW nicht vorgesehen. Deutschland befindet sich mit seinem Atomausstieg also in guter Gesellschaft.
2. Der EPR ist ein gewöhnlicher Reaktortyp mit den altbekannten Problemen der Atomstrom-Erzeugung: Auch der EPR birgt ein Betriebsrisiko, das nicht zu verantworten ist. Auch der EPR vergrößert das nirgendwo gelöste Atommüll-Problem. Auch der EPR verursacht ein Proliferationsrisiko. Auch der EPR hat einen vergleichsweise geringen Wirkungsgrad, der weit hinter hocheffizienten Kraftwerken zurückbleibt.
3. Ob der EPR sich rechnet, erscheint in einem europaweit liberalisierten Strommarkt mehr als zweifelhaft.
4. Die Bundesregierung kann deutsche Unternehmen nicht daran hindern, sich im Ausland auf ein Abenteuer mit dem EPR einzulassen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und die möglicherweise damit verbundene Einbusse an Glaubwürdigkeit in der deutschen Öffentlichkeit müssen diese Unternehmen, vor allem aber ihre Anteilseigner, dann jedoch alleine tragen.
28 Oktober 2003
Jürgen Trittin: Durchbruch bei Harmonisierung der Energiesteuern wichtiger Schritt für den Klimaschutz
Pressemitteilung BMU.de
Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.
In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.
Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.
In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.
16 Oktober 2003
BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de
Neue Website des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung BMU
Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.
In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.
Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.
Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.
Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.
>> www.erneuerbare-energien.de
Pressemitteilung BMU
Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.
In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.
Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.
Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.
Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.
>> www.erneuerbare-energien.de
08 Oktober 2003
Bund investiert 100 Millionen Euro in die Standsicherheit des Atomlagers Morsleben
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BfS BMU.de
Der Bund hat heute Maßnahmen eingeleitet, um die langfristige Standsicherheit des atomaren Endlagers in Morsleben (ERAM) zu gewährleisten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, gaben den Startschuss für die vorgezogene Verfüllung im Zentralteil des Lagers, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Mit diesen Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr soll ein möglicher Einsturz abgewendet werden. Die Kosten für das Verfüllen von Hohlräumen betragen mehr als 100 Millionen Euro. Trittin: "Mit den heute eingeleiteten Maßnahmen wird der Bund in besonderer Weise seiner Verantwortung für die Sicherheit der Anlage gerecht."
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist bisher das einzige Endlager für atomare Abfälle im Sinne von § 9 a des Atomgesetzes, das in Deutschland betrieben wurde. Nach der deutschen Einheit übernahm der Bund die Zuständigkeit für das von den damaligen DDR-Behörden ausgewählte und genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1998 wurde die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beendet. Im April 2001 hat das BfS als Betreiber der Anlage auf die Genehmigung zur Einlagerung von Atomabfällen unwiderruflich verzichtet. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben.
Bundesumweltminister Trittin: "Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen nicht mit der eigentlichen Stilllegung von Morsleben verwechselt werden. Diese bedarf der Genehmigung in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt werden." Trittin betonte, dass Morsleben zu den atomaren Erblasten gehöre, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs auf unabsehbare Zeit eine schwere Bürde darstellten. Die Bundesregierung will für die Entsorgung aller Arten des Atommülls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen errichten. Für die Suche nach einem Standort hat der von Bundesumweltminister Trittin eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein Verfahren erarbeitet. Damit liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Endlagersuche vor. Das Endlager muss 2030 betriebsbereit sein. Trittin: "Das Auswahlverfahren für das Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für die Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen."
BfS-Präsident König wies darauf hin, dass die Sicherheit des Endlagers Morsleben regelmäßig bewertet werde. Das BfS als verantwortlicher Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. König: "Ohne vorzeitige Verfüllung könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche ausweiten und einen geordneten und sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden".
Zum Start des Verfüllens von Hohlräumen nahmen Trittin und König am Schacht Bartensleben eine Pumpanlage in Betrieb, die einen stabilisierenden Spezialbeton in 20 ausgewählte Abbaukammern befördert. Insgesamt sollen etwa 670.000 Kubikmeter Hohlraumvolumen verfüllt werden, und zwar ausschließlich Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern. Ziel ist es, durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausgewählte Bereiche im Zentralteil des Lagers für zusätzliche Stabilität zu sorgen und die Barrierefunktion des Salzes zu verbessern. Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sein.
Das Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Stilllegung des Endlagers Morsleben läuft derzeit noch. Bei der Stilllegung soll das Lager so verschlossen werden, dass Lösungszutritte in die Einlagerungsbereiche und Schadstoffaustritte aus den Grubengebäuden verhindert werden. Nach derzeitigen Planungen könnte der Planfeststellungsbeschluss 2008 bekannt gegeben werden.
Der Bund hat heute Maßnahmen eingeleitet, um die langfristige Standsicherheit des atomaren Endlagers in Morsleben (ERAM) zu gewährleisten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, gaben den Startschuss für die vorgezogene Verfüllung im Zentralteil des Lagers, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Mit diesen Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr soll ein möglicher Einsturz abgewendet werden. Die Kosten für das Verfüllen von Hohlräumen betragen mehr als 100 Millionen Euro. Trittin: "Mit den heute eingeleiteten Maßnahmen wird der Bund in besonderer Weise seiner Verantwortung für die Sicherheit der Anlage gerecht."
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist bisher das einzige Endlager für atomare Abfälle im Sinne von § 9 a des Atomgesetzes, das in Deutschland betrieben wurde. Nach der deutschen Einheit übernahm der Bund die Zuständigkeit für das von den damaligen DDR-Behörden ausgewählte und genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1998 wurde die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beendet. Im April 2001 hat das BfS als Betreiber der Anlage auf die Genehmigung zur Einlagerung von Atomabfällen unwiderruflich verzichtet. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben.
Bundesumweltminister Trittin: "Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen nicht mit der eigentlichen Stilllegung von Morsleben verwechselt werden. Diese bedarf der Genehmigung in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt werden." Trittin betonte, dass Morsleben zu den atomaren Erblasten gehöre, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs auf unabsehbare Zeit eine schwere Bürde darstellten. Die Bundesregierung will für die Entsorgung aller Arten des Atommülls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen errichten. Für die Suche nach einem Standort hat der von Bundesumweltminister Trittin eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein Verfahren erarbeitet. Damit liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Endlagersuche vor. Das Endlager muss 2030 betriebsbereit sein. Trittin: "Das Auswahlverfahren für das Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für die Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen."
BfS-Präsident König wies darauf hin, dass die Sicherheit des Endlagers Morsleben regelmäßig bewertet werde. Das BfS als verantwortlicher Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. König: "Ohne vorzeitige Verfüllung könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche ausweiten und einen geordneten und sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden".
Zum Start des Verfüllens von Hohlräumen nahmen Trittin und König am Schacht Bartensleben eine Pumpanlage in Betrieb, die einen stabilisierenden Spezialbeton in 20 ausgewählte Abbaukammern befördert. Insgesamt sollen etwa 670.000 Kubikmeter Hohlraumvolumen verfüllt werden, und zwar ausschließlich Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern. Ziel ist es, durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausgewählte Bereiche im Zentralteil des Lagers für zusätzliche Stabilität zu sorgen und die Barrierefunktion des Salzes zu verbessern. Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sein.
Das Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Stilllegung des Endlagers Morsleben läuft derzeit noch. Bei der Stilllegung soll das Lager so verschlossen werden, dass Lösungszutritte in die Einlagerungsbereiche und Schadstoffaustritte aus den Grubengebäuden verhindert werden. Nach derzeitigen Planungen könnte der Planfeststellungsbeschluss 2008 bekannt gegeben werden.
07 Oktober 2003
Trittin: Atomkraft gefährdet Versorgungssicherheit
AKW-Betreiber müssen finanzielle Verantwortung für die Endlagerung von Atommüll übernehmen
Pressemitteilung BMU.de
Wer sich auf Atomkraft verlässt, gefährdet die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit zieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin aus den Stromausfällen und Versorgungsengpässen des vergangenen Sommers. In Frankreich, den USA und Skandinavien sei die Anfälligkeit von Versorgungsstrukturen, die sich in hohem Maße auf Atomkraft verlassen, zu Tage getreten. "Versorgungssicherheit gibt es nur in einem neuen Energiemix. Nur die Energiewende sichert unsere Versorgung für morgen", sagte Trittin zur Eröffnung des 12. Deutschen Atomrechtssymposiums in Köln.
Kein Land steigt so zügig und konsequent aus der Atomkraft aus wie Deutschland. Mülheim-Kärlich ist endgültig stillgelegt, Mitte November geht das Atomkraftwerk Stade vom Netz. Der Atomausstieg begrenzt die Abfallmenge, indem er die Betriebsdauer der Kernkraftwerke auf 32 Jahre befristet - also auf die Hälfte der Laufzeit in den USA. Dennoch werde man am Ende vor einem radioaktiven Abfallberg von 250.000 Kubikmeter stehen, so der Bundesumweltminister. Hierfür müsse eine möglichst sichere Endlagerung gefunden werden, die von der ganzen Gesellschaft getragen werde.
"Das Auswahlverfahren für das nationale Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für diese Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister hat darüber hinaus eine Konzentration der Aufsicht über Atomkraftwerke beim Bund vorgeschlagen. Es sei fragwürdig, dass im Zweifel für einen einzigen Reaktor von den Bundesländern eine komplette Atomverwaltung aufrecht erhalten werden muss.
Grundlage für die geplante gesetzliche Regelung zur Endlagerung des Atommülls sollen insbesondere die Vorschläge des "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", (AKEnd) vom Dezember 2002 sein. Der AkEnd hatte ein Beteiligungsverfahren mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit während des gesamten Entscheidungsprozesses empfohlen. Es solle keine Vorfestlegung auf Standorte stattfinden, sondern ganz Deutschland solle einbezogen werden. In drei bis fünf Regionen, die nach geowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kriterien am besten für ein Endlager geeignet wären, sollen dann oberirdische Erkundungen vorgenommen werden. Die beiden bestgeeigneten Standorte sollen dann unter Tage erkundet werden. "Dabei meine ich auch Erkundung und nicht den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers, wie er in Gorleben betrieben worden ist", betonte der Bundesumweltminister. Erst nach diesem Standortvergleich soll über den Endlagerstandort entschieden werden. "Der Deutsche Bundestag muss zumindest die letzte Entscheidung treffen. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Parlament auch über die Standorte zur ober- und unterirdischen Erkundung entscheiden würde", sagte Trittin.
Die Kosten für das gesamte Auswahlverfahren bis zur Entscheidung über den Endlagerstandort taxiert Trittin auf maximal 700 Millionen Euro. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden", so der Bundesumweltminister. Alle Schritte der Endlagerung sollen verursachergerecht finanziert werden, das gilt für Auswahlverfahren, Erkundung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers. Dabei sei sicherzustellen, dass die benötigten Finanzmittel zum Zeitpunkt der Erkundung und der Errichtung des Endlagers tatsächlich verfügbar sind. "Die Kosten für den Bau des Endlagers werden erst anfallen, wenn die heutigen AKW-Betreiber kein Atomkraftwerk mehr am Netz haben. Es muss also sichergestellt sein, dass sie als Verursacher des radioaktiven Mülls auch die Kosten tragen, die nach 2020 entstehen", betonte Trittin. Ein denkbares Modell, das auch die benötigte langfristige Rechtssicherheit garantiert, ist für den Bundesumweltminister die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes durch die AKW-Betreiber. "Dabei würde sich der Bund grundsätzlich auf die Überwachung und Genehmigung beschränken. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte der Bundesumweltminister.
Darüber hinaus äußerte Bundesumweltminister Jürgen Trittin Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation der Atomverwaltung und schlug vor, die Aufsicht über die Atomkraftwerke beim Bund zu konzentrieren. Angesichts des gesetzlich geregelten Atomausstiegs sei absehbar, dass in wenigen Jahren mehrere Länder nur noch für einen oder zwei Reaktoren zuständig sein werden. Neben Hessen, wo dies heute schon gilt, sei dies für den Fall, dass Strommengenübertragungen zwischen den Atomkraftwerken nicht erfolgen, ab 2009 in Schleswig-Holstein, ab 2011 in Niedersachsen und ab 2012 in Baden-Württemberg zu erwarten. "Insbesondere angesichts der Nachwuchsprobleme bei kompetenten Fachleuten und der angespannten öffentlichen Haushalte ist es doch fragwürdig, dass jedes betroffene Land eine eigene Atomverwaltung aufrechterhält, im Zweifel für einen einzigen Reaktor", so der Bundesumweltminister. Trittin schlug vor, zumindest für die Aufsicht über die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit die sogenannte Bundeseigenverwaltung einzuführen. Bislang erfolgt diese Aufsicht in sogenannter Bundesauftragsverwaltung, das heißt durch die Länder unter der Aufsicht des Bundes. "Bund und Länder sollten das Thema unvoreingenommen prüfen und diskutieren. Entscheidend muss sein, mit welcher Verwaltungsform ein Höchstmass an Sicherheit in der Restlaufzeit der Atomkraftwerke erreicht werden kann", appellierte Trittin.
Pressemitteilung BMU.de
Wer sich auf Atomkraft verlässt, gefährdet die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit zieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin aus den Stromausfällen und Versorgungsengpässen des vergangenen Sommers. In Frankreich, den USA und Skandinavien sei die Anfälligkeit von Versorgungsstrukturen, die sich in hohem Maße auf Atomkraft verlassen, zu Tage getreten. "Versorgungssicherheit gibt es nur in einem neuen Energiemix. Nur die Energiewende sichert unsere Versorgung für morgen", sagte Trittin zur Eröffnung des 12. Deutschen Atomrechtssymposiums in Köln.
Kein Land steigt so zügig und konsequent aus der Atomkraft aus wie Deutschland. Mülheim-Kärlich ist endgültig stillgelegt, Mitte November geht das Atomkraftwerk Stade vom Netz. Der Atomausstieg begrenzt die Abfallmenge, indem er die Betriebsdauer der Kernkraftwerke auf 32 Jahre befristet - also auf die Hälfte der Laufzeit in den USA. Dennoch werde man am Ende vor einem radioaktiven Abfallberg von 250.000 Kubikmeter stehen, so der Bundesumweltminister. Hierfür müsse eine möglichst sichere Endlagerung gefunden werden, die von der ganzen Gesellschaft getragen werde.
"Das Auswahlverfahren für das nationale Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für diese Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister hat darüber hinaus eine Konzentration der Aufsicht über Atomkraftwerke beim Bund vorgeschlagen. Es sei fragwürdig, dass im Zweifel für einen einzigen Reaktor von den Bundesländern eine komplette Atomverwaltung aufrecht erhalten werden muss.
Grundlage für die geplante gesetzliche Regelung zur Endlagerung des Atommülls sollen insbesondere die Vorschläge des "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", (AKEnd) vom Dezember 2002 sein. Der AkEnd hatte ein Beteiligungsverfahren mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit während des gesamten Entscheidungsprozesses empfohlen. Es solle keine Vorfestlegung auf Standorte stattfinden, sondern ganz Deutschland solle einbezogen werden. In drei bis fünf Regionen, die nach geowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kriterien am besten für ein Endlager geeignet wären, sollen dann oberirdische Erkundungen vorgenommen werden. Die beiden bestgeeigneten Standorte sollen dann unter Tage erkundet werden. "Dabei meine ich auch Erkundung und nicht den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers, wie er in Gorleben betrieben worden ist", betonte der Bundesumweltminister. Erst nach diesem Standortvergleich soll über den Endlagerstandort entschieden werden. "Der Deutsche Bundestag muss zumindest die letzte Entscheidung treffen. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Parlament auch über die Standorte zur ober- und unterirdischen Erkundung entscheiden würde", sagte Trittin.
Die Kosten für das gesamte Auswahlverfahren bis zur Entscheidung über den Endlagerstandort taxiert Trittin auf maximal 700 Millionen Euro. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden", so der Bundesumweltminister. Alle Schritte der Endlagerung sollen verursachergerecht finanziert werden, das gilt für Auswahlverfahren, Erkundung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers. Dabei sei sicherzustellen, dass die benötigten Finanzmittel zum Zeitpunkt der Erkundung und der Errichtung des Endlagers tatsächlich verfügbar sind. "Die Kosten für den Bau des Endlagers werden erst anfallen, wenn die heutigen AKW-Betreiber kein Atomkraftwerk mehr am Netz haben. Es muss also sichergestellt sein, dass sie als Verursacher des radioaktiven Mülls auch die Kosten tragen, die nach 2020 entstehen", betonte Trittin. Ein denkbares Modell, das auch die benötigte langfristige Rechtssicherheit garantiert, ist für den Bundesumweltminister die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes durch die AKW-Betreiber. "Dabei würde sich der Bund grundsätzlich auf die Überwachung und Genehmigung beschränken. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte der Bundesumweltminister.
Darüber hinaus äußerte Bundesumweltminister Jürgen Trittin Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation der Atomverwaltung und schlug vor, die Aufsicht über die Atomkraftwerke beim Bund zu konzentrieren. Angesichts des gesetzlich geregelten Atomausstiegs sei absehbar, dass in wenigen Jahren mehrere Länder nur noch für einen oder zwei Reaktoren zuständig sein werden. Neben Hessen, wo dies heute schon gilt, sei dies für den Fall, dass Strommengenübertragungen zwischen den Atomkraftwerken nicht erfolgen, ab 2009 in Schleswig-Holstein, ab 2011 in Niedersachsen und ab 2012 in Baden-Württemberg zu erwarten. "Insbesondere angesichts der Nachwuchsprobleme bei kompetenten Fachleuten und der angespannten öffentlichen Haushalte ist es doch fragwürdig, dass jedes betroffene Land eine eigene Atomverwaltung aufrechterhält, im Zweifel für einen einzigen Reaktor", so der Bundesumweltminister. Trittin schlug vor, zumindest für die Aufsicht über die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit die sogenannte Bundeseigenverwaltung einzuführen. Bislang erfolgt diese Aufsicht in sogenannter Bundesauftragsverwaltung, das heißt durch die Länder unter der Aufsicht des Bundes. "Bund und Länder sollten das Thema unvoreingenommen prüfen und diskutieren. Entscheidend muss sein, mit welcher Verwaltungsform ein Höchstmass an Sicherheit in der Restlaufzeit der Atomkraftwerke erreicht werden kann", appellierte Trittin.
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