18 Mai 2011

Japan will vom Atomkurs weg, aber ...

Die japanische Regierung möchte "künftig mehr Gewicht auf erneuerbare Energien legen". Vor Fukushima sei geplant gewesen, den Anteil des Atomstroms von 30 Prozent auf 50 Prozent zu erhöhen. Nach Fukushima dürfte Japan die Energiewende nicht leichter fallen, denn der Super-GAU kostet schon jetzt nahezu 50 Milliarden EURO, ohne dass davon ein einziges Windrad gebaut wird. Zu späte Besinnung ist die teuerste Besinnung.

Markus Rabanus >> Diskussion

17 Mai 2011

RSK-Bericht besiegelt Abschaltung der Alt-Reaktoren

Keine Nachrüstung gegen Flugzeugabstürze möglich
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Nach Ansicht der unabhängigen Umweltschutzorganisation Greenpeace rechtfertigt der heute vorgelegte Bericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK) die sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke Brunsbüttel, Unterweser, Biblis A und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1, Isar 1 und des Pannenreaktors Krümmel. Diese Meiler sind nach den Ergebnissen der RSK nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt, die dünnen Hüllen der Alt-Reaktoren würden einem Absturz nicht standhalten. Es käme zu katastrophalen Freisetzungen von Radioaktivität. Kein deutsches AKW ist laut RSK-Bericht gegen den Absturz sehr großer Flugzeuge geschützt. Daher muss der schnellstmögliche Ausstieg auch für die neueren Reaktoren gelten. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, die sieben ältesten Reaktoren und das AKW Krümmel sofort endgültig stillzulegen und bis zum Jahr 2015 vollständig aus der Atomkraft auszusteigen.

Jetzt muss die Bundesregierung ihre Ankündigungen der vergangenen Wochen wahrmachen. Sicherheit kennt keine Kompromisse, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. Selbst die Reaktorsicherheitskommission sieht gerade bei den alten Schrottmeilern gefährliche Risiken. Fukushima hat gezeigt, welche Folgen es haben kann, solche Risiken unterzubewerten. Ein Weiterbetrieb wäre unverantwortlich.

Zwar gibt die RSK keine explizite Empfehlung für die Abschaltung von Atomkraftwerken. Dennoch ergibt sich ein klares Bild: Die sieben ältesten Meiler können nicht gegen den Absturz einer Passagiermaschine nachgerüstet werden. Die bestehenden Fundamente würden eine Verstärkung der Betonhülle nicht tragen. Seit 2001 ist dieses Problem bekannt, eine Lösung ist bis heute nicht in Sicht. Die RSK hat zudem vor allem einen theoretischen, fehlerfreien und damit stark idealisierten Zustand der Reaktoren betrachtet. Tatsächliche schwere Mängel, wie sie in den Pannenreaktoren Brunsbüttel und Krümmel auftraten, wurden ignoriert.

Station-Blackout kann jeden Reaktor treffen

Die Gefahr eines Station-Blackouts, also eines Ausfalls der Notstromversorgung, wie sie in Fukushima zur Katastrophe geführt hat, wird differenzierter betrachtet. Klar ist, auch an jedem deutschen Atomkraftwerk kann es zu einem solchen Ausfall kommen.

Ein Unfall vom Fukushima-Typ braucht weder Erdbeben noch Tsunami. Es kann jeden Reaktor treffen, so Smital. Die RSK räumte selbst einen Mangel an Zeit für die gründliche Überprüfung der deutschen Atomreaktoren ein. Verschiedene Kriterien wie der Schutz vor Terroranschlägen sollen in einem zweiten Schritt untersucht werden.

Jetzt sind die Ethik-Kommission und dann Bundeskanzlerin Merkel am Zug. Wir brauchen Klarheit und feste Abschalttermine. Wie ein Atomausstieg bis 2015 technisch und wirtschaftlich machbar ist, zeigt das Greenpeace-Energieszenario Der Plan, so Smital.

17.05.2011PDF3.7 MBBericht der Reaktorsicherheitskommission (RSK)

AKW-Brokdorf-Netzanschluss für Offshore-Windenergie nutzen

Das Atomkraftwerk Brokdorf ist praktisch nebenan zur Millionenstadt Hamburg nördlich an der Elbe-Mündung. Dieses Atomkraftwerk könnte stillgelegt werden, um den dortigen Netzanschluss für Offshore-Windenergie umzunutzen. Das AKW-Brokdorf hat nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 1480 Megawatt, also eine enorme Netzkapazität, die weiterhin genutzt werden könnte, ohne dass Anlieger mit neuen Hochleitungen genervt würden, zumal ausschließlich die Seekabel zugeleitet werden müssen.

Markus Rabanus >> Diskussion

AKW-Brunsbüttel-Netzanschluss für Offshore-Windenergie nutzen

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel nördlich von Hamburg an der Elbe-Mündung ist seit Jahren vom Netz, aber nichts geschieht, um die dortige Infrastruktur für die alternative Einspeisung von Offshore-Windenergie vorzubereiten. Der Siedereaktor hatte nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 806 Megawatt. Die von dort ausgehende Netzleistung ist also enorm und könnte weiterhin genutzt werden, ohne dass Anlieger mit neuen Hochleitungen genervt würden, zumal ausschließlich die Seekabel zugeleitet werden müssen.

Markus Rabanus >> AKW-Forum

IPPNW bemängelt grobe Fehler im AKW-Stresstest

Pressemitteilung von IPPNW.de

Nach einer ersten Sichtung des AKW-Stresstests der Reaktorsicherheitskommission (RSK) vom 16. Mai 2011 moniert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW grobe Fehler dieser Stellungnahme. „Es zeigt sich, dass die RSK die Benennung selbst offenkundiger Sicherheitsdefizite vermeiden wollte, die Insidern selbstverständlich bekannt sind“, kritisiert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Damit verfehlt dieses Beratungsgremium seine Aufgabe, der Politik eine sachgerechte fachliche Grundlage für die anstehenden Entscheidungen zur Verfügung zu stellen.“

Die IPPNW benennt beispielhaft folgende Ungereimtheiten:

1. Die RSK vertritt die „Auffassung“, hinsichtlich der Erdbebenauslegung bestünden „erhebliche Reserven“ und „Konservativitäten“ (S. 7). Das erstaunt vor dem Hintergrund, dass etwa die hessische Atomaufsicht für das Atomkraftwerk Biblis lediglich eine Auslegung gegen relativ schwache Erdbeben, die so genannten 50%-Fraktile, verlangt. Die Verwendung der 50%-Fraktile ist aber nach Auffassung des behördeneigenen Gutachters explizit „nicht konservativ“. Die RSK-Arbeitsgruppe Seismologie argumentierte in ihrer Stellungnahme zu dem Gutachten ebenfalls in diese Richtung. Und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich damit begründet, dass die Verwendung der 50%-Fraktile nicht konservativ ist. Die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht gehalten.

2. RSK behauptet, es würden für alle Anlagen Auslegungsreserven gegenüber dem nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik geforderten 10.000-jährlichen Hochwasser bestehen (S. 7). Das ist nachweislich falsch: Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW hat RWE zugegeben, dass lediglich ein 1000-jährliches Hochwasser zugrunde gelegt wurde.

3. Die RSK behauptet, sie könne aufgrund „nicht ausreichender Angaben“ der Betreiber zu den Entladezeiten der Notstrom-Batterien nicht bewerten, ob beim so genannten „Station blackout“ (Ausfall der Drehstromversorgung) vitale Sicherheitsfunktionen über mindestens zehn Stunden erfüllt werden könnten (S. 9). Diese Aussage muss erstaunen. Jeder Fachmann weiß, dass die Entladezeiten der Batterien deutlich unter zehn Stunden liegen. In Biblis B reicht die Batteriekapazität laut RWE und TÜV nur für zwei bis drei Stunden, unter ungünstigen Umständen sogar nur für eine halbe Stunde. Die GRS zeigte im Rahmen der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, dass beim Station Blackout Druckhalter-Abblaseventile nach einer gewissen Zeit nicht mehr öffnen können, „da die Batterien bereits entleert sind“.

4. Die RSK behauptet, sonstige naturbedingte Ereignisse hätten in dieser Stellungnahme nicht behandelt werden müssen, da sie „weitgehend abgedeckt“ seien (S. 8). Das ist nicht nachvollziehbar. Das Öko-Institut hat in einem Gutachten im Auftrag der Bundesatomaufsicht festgestellt, dass das Thema Robustheit gegenüber extremen Wettersituationen (Sturm, Gewitter, extreme Temperaturen, Schneefall, Vereisung, Hagel etc.) sicherheitstechnisch eine hohe Relevanz hat. In Biblis B kam es infolge eines Unwetters am 8. Februar 2004 zum gefürchteten Notstromfall, der zum Super-GAU hätte führen können. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) warnte schon 1992 in einer Studie vor gefährlichen Überspannungen infolge von Blitzschlag. Derartige Einwirkungen von außen werden durch die Behandlung von Flugzeugabstürzen und dergleichen nicht „abgedeckt“.

5. Die RSK tut so, als seien ihr gravierende Defizite hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der „anlageninternen Notfallmaßnahmen“ bei Konvoianlagen unbekannt (S. 6, 11 ff.). Die IPPNW hat wiederholt darauf hingewiesen, dass einer Studie der GRS zufolge bei Leckstörfällen (beispielsweise in Folge eines Erdbebens) die Notfallmaßnahmen gerade in den zuletzt errichteten Konvoianlagen erwartungsgemäß nicht funktionieren. Dafür scheint man sich in der RSK nicht zu interessieren.

AKW-Stresstest war nur eine „freundliche Betreiberbefragung“

Pressemitteilung von IPPNW.de

Anlässlich der heutigen Vorstellung der sogenannten AKW-Stresstests durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen kritisiert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW diese als „freundliche Betreiberbefragung“. „In der Öffentlichkeit besteht vielfach die Vorstellung, ein solcher Stresstest sei so ähnlich, wie wenn man mit dem Pkw beim TÜV vorfährt und Prüfer mit grimmiger Miene mit geeigneten Prüfapparaten auch noch die kleinsten Mängel herausfinden und beanstanden. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass für diese vermeintlichen Stresstests lediglich Papier beschrieben wurde – und zwar in erster Linie von den Atomkraftwerksbetreibern selbst. Das ist so als würde man mit dem Pkw beim TÜV vorfahren und dort den Entwurf eines selbst erstellten Mängelberichts überreichen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. Nach Auffassung der IPPNW genügte dieser Stresstest aus den folgenden Gründen nicht den Anforderungen einer sachgerechten Sicherheitsüberprüfung:

1. Kern der Überprüfung war ein von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission ausgearbeiteter Fragenkatalog an die Atomkraftwerksbetreiber. Die GRS gilt teilweise als kritisch, teilweise aber als sehr betreiberfreundlich und hat ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in Deutschland.

2. Die Antworten der Atomkraftwerksbetreiber wurden in kürzester Zeit von den TÜVs bewertet, die ebenfalls ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke haben. Die TÜVs erwiesen sich in der Vergangenheit generell als extrem betreibernah. Mitglieder des TÜV Süd e.V. sind unter anderem die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, Vattenfall und EnBW. Aus diesem Grund wurde 2008 im Bundesumweltministerium festgestellt: Die „große Betreibernähe der TÜVs beeinträchtigt die Qualität und Unabhängigkeit der Begutachtung“.

3. Die Reaktorsicherheitskommission, deren Mitglieder meist ebenfalls wirtschaftlich vom Weiterbetrieb zumindest einiger Atommeiler abhängig sind, hatte nur wenige Tage Zeit, sich infolge der TÜV-Stellungnahmen mit diesen und mit den Antworten der Betreiber zu befassen. Das ist ein viel zu kurzer Zeitraum, um über 17 Atomkraftwerksblöcke und viele Hundert Seiten Papier ernsthaft beraten und entscheiden zu können.

4. Der Stresstest war praktisch begrenzt auf „auslegungsüberschreitende“ Unfallabläufe wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen, Flugzeugabsturz, „Station blackout“, langandauernder Notstromfall etc. Das sind alles relevante Themen, insbesondere die in Deutschland erhebliche Erdbebengefährdung. Vom Stresstest ausgeblendet wurde allerdings der gesamte Bereich der als wahrscheinlich geltenden Unfallszenarien, die sonst bei Sicherheitsüberprüfungen von Atomkraftwerken im Vordergrund stehen.

5. Aufgrund dieser fachlich nicht nachvollziehbaren, massiven Eingrenzung des Prüfumfangs konnte und sollte dieser Stresstest die vielen gravierenden Sicherheitsdefizite deutscher Atomkraftwerke bezüglich nicht-auslegungsüberschreitender Ereignisse erst gar nicht in den Blick nehmen. Das bedeutet, dass sicherheitstechnische Anforderungen, die nach Auffassung der Aufsichtsbeamten in Bund und Ländern zu stellen wären, bei diesem Stresstest vollkommen ausgeblendet blieben. Das betrifft beispielsweise die in der so genannten „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 genannten Sicherheitsdefizite wie auch den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Anforderungskatalog vom 16. März 2011.

6. Vollkommen ausgeblendet blieb trotz Fukushima bemerkenswerterweise auch die Thematik der „Kernschmelzfestigkeit“, also die Frage, ob infolge einer Kernschmelze der Reaktordruckbehälter und das Containment eine massive Freisetzung von Radioaktivität verhindern können. Das dürfte daran liegen, dass dies definitiv das Aus für alle deutschen Atomkraftwerke bedeuten würde.

7. Selbst bei der Überprüfung der Erdbebenfestigkeit und der Robustheit gegenüber Flugzeugabstürzen muss man davon ausgehen, dass die verwendete Prüfmethodik weitgehend ungeeignet ist (vgl. Offener Brief der IPPNW an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 1. April 2011).

Japan "erlaubt" der Internationalen Atomaufsicht Fukushima-Untersuchung

Unglaublich, aber wahr, dass die japanische Regierung erst jetzt und nach mehr als zwei Monaten der Internationalen Atomaufsichtsbehörde IAEA die Untersuchung der Fukushima-Havarie gestattet.
Der IAEA war es vermutlich zu peinlich, weltöffentlich auf das ihr zugeschriebene Aufsichtsrecht und damit Untersuchungsrecht zu pochen. Und es ist der Schongang, mit dem diese Organisation auf nukleartechnische Missstände in ihren Beitrag zahlenden Mitgliedsstaaten reagiert. Bislang war ausschließlich von der australischen Regierung schärfere Kritik an Japans Informationsunterdrückung zu hören, während sich die AKW-Staaten merklich zurückhalten.
Eine 20-köpfige IAEA-Delegation soll zwischen dem 24.5. und 2.6. Regierungs- und TEPCO-Funktionäre befragen und auch das Fukushima-Gelände besuchen dürfen.

Markus Rabanus >> Diskussion