Von Japans 54 Atomkraftwerken ist nur noch ein Meiler der Atomanlage Tomari in Betrieb. Und auch der soll am 5. Mai für "Wartungsarbeiten" heruntergefahren werden. Dann wäre Japan ohne Atomstrom. Allerdings will die Regierung vor Beginn der Sommermonate mindestens zwei Reaktoren wieder ans Netz nehmen, "wegen der Klimaanlagen".
Unterdessen befindet sich die havarierte Atomanlage Fukushima I in neuen Nöten. Die Leckagen des durchgeschmolzenen "Sicherheitsbehälters" von Block 2 erweisen sich als zu groß, um die erforderliche Kühlwassereinbringungsmenge zu halten. Statt vermuteter 10 Meter Wasserstandshöhe seien es nur 60 Zentimeter. Zur Größenordnung des radioaktiv verseuchten Kühlwassers, das unkontrolliert in die Erde sickert, schweigt sich TEPCO aus, obwohl wissend, welche Mengen Kühlwasser hineingepumpt werden. Nähere Untersuchungen scheitern daran, dass dieser Reaktorblock wegen der hohen Strahlung nicht mehr begangen werden kann. Es wurden bis zu 70 Sievert pro Stunde gemessen. 10 Sievert pro Stunde führen innerhalb weniger Tag zum Tod.
29 März 2012
28 März 2012
Merkel-Regierung verlängert Bürgschaft für Brasilien-AKW trotz Atomausstiegs
Unter dem Druck der Atomlobby verlängerte die Bundesregierunged die Hermesbürgschaft für den Bau des Atomkraftwerks "Angra 3" in Brasilien um weitere sechs Monate.
Alles sprach dagegen:
1. Es ist Gesetzesumgehung, wenn die Regierung mit der Mehrheit des Bundestags für Deutschland den Atomausstieg beschloss, dann aber den Bau von Atomkraftwerken im Ausland fördert.
2. Die Atomanlage "Angra" liegt in einem von Erdbeben und Tsunamis gefährdeten Gebiet.
3. Der Atommeiler "Angra 3" ist schon seit 1984 "im Bau", so dass die Sicherheitsstandards hoffnungslos zurückhängen.
4. Die Bundesregierung ignoriert die Fukushima-Erfahrung, wonach der Atommeiler-Bau in Weise einer Reihenhaussiedlung das Risiko eines Serien-GAU provoziert.
5. In Brasilien gibt es keine Sonne, keinen Wind, kein Wasser, ...?
Markus Rabanus >> Facebook
Alles sprach dagegen:
1. Es ist Gesetzesumgehung, wenn die Regierung mit der Mehrheit des Bundestags für Deutschland den Atomausstieg beschloss, dann aber den Bau von Atomkraftwerken im Ausland fördert.
2. Die Atomanlage "Angra" liegt in einem von Erdbeben und Tsunamis gefährdeten Gebiet.
3. Der Atommeiler "Angra 3" ist schon seit 1984 "im Bau", so dass die Sicherheitsstandards hoffnungslos zurückhängen.
4. Die Bundesregierung ignoriert die Fukushima-Erfahrung, wonach der Atommeiler-Bau in Weise einer Reihenhaussiedlung das Risiko eines Serien-GAU provoziert.
5. In Brasilien gibt es keine Sonne, keinen Wind, kein Wasser, ...?
Markus Rabanus >> Facebook
26 März 2012
Schweiz: Störfall im AKW Beznau II
Im Schweizer Atomkraftwerk Beznau musste in den Abendstunden des vergangenen Freitag Block 2 notweise runtergefahren weisen, weil eine der beiden erst im Jahr 2011 erneuerten Reaktorpumpen im primären Kühlkreislauf ausgefallen war. Es wurde Dampf abgelassen, der nicht radioaktiv gewesen sei. Beznau ist die betriebsälteste Atomanlage der Schweiz. Baubeginn von Block 1 war 1965, in Betrieb seit 1969; Baubeginn von Block 2 war 1968, in Betrieb seit 1971. Die Serie der Pannen mit dieser Atomanlage ist lang http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Beznau
Nachtrag: Das AKW-Beznau ist nicht nur das betriebsälteste AKW der Schweiz, sondern der Welt.
Nachtrag: Das AKW-Beznau ist nicht nur das betriebsälteste AKW der Schweiz, sondern der Welt.
Frankreich: Fast 70% halten einen GAU für möglich
88 Prozent der im Auftrag von Greenpeace befragten Franzosen halten das Land auf einen AKW-Störfall schlecht vorbereitet. Zwei Drittel der Befragten hält einen Störfall in Größenordnung eines GAU für möglich.
20 März 2012
Japans Energiewende in den Köpfen: 80% für den Atomausstieg
SPIEGEL-Online v. 19.03.2012 berichtet unter Berufung auf die Zeitung "Tokyo Shimbun", dass 80 Prozent der befragten Japaner für den Atomausstieg votierten und nur noch 4,5 Prozent die Atomenergie weiter uneingeschränkt eingesetzt sehen möchten. - Die japanische Energiewende findet nicht nur in den Köpfen statt, sondern auch in der Praxis, denn die Provinzen legten zwecks Sicherheitsüberprüfung bis auf zwei alle Atommeiler still und hindern die Wiederinbetriebnahme trotz anhaltender Propaganda der Atomlobby.
15 März 2012
Frankreich: Erneut Störfall im AKW-Cattenom
Dieses Mal war es ein Defekt in einer Hochspannungsleitung. Dadurch kam es zum Stromausfall. In Block 2 (seit 18.Februar "Betriebspause") sprang automatisch das Notstromaggregat an. Die französische Atomaufsicht stufte den Störfall als "Anomalie" ein. Hingegen wird offenbar für "Normalie" erachtet, dass der Betreiber zwei Stunden anstelle der vorschriftlichen 60 Minuten für Fehlersuche brauchte.
14 März 2012
Urteil: E.ON muss Brennelementesteuer zahlen
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs Nr.16 vom 14. März 2012
Beschluss vom 09.03.12 VII B 171/11
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 9. März 2012 VII B 171/11 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Die Vorinstanz (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11) hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben. Die bereits gezahlte Kernbrennstoffsteuer musste erstattet werden. Auf die Beschwerde des Hauptzollamts hat der BFH die Entscheidung aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.
Wendet der Steuerpflichtige gegen die Steuerfestsetzung ein, das zugrunde liegende Gesetz sei verfassungswidrig, so kann vorläufiger Rechtsschutz nach dieser Entscheidung nur gewährt werden, wenn bei der gebotenen Abwägung das Interesse des Steuerpflichtigen, bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von der Steuerzahlung verschont zu bleiben, schwerer wiegt als die für die vorläufige Vollziehung sprechenden öffentlichen Belange. Ob das Gesetz verfassungswidrig ist, kann danach bei einem formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetz im Eilverfahren nicht geklärt werden, denn die sog. Verwerfungskompetenz steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu. Im Streitfall, so der VII. Senat, sei dem Geltungsanspruch des formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes der Vorrang vor den Interessen des Kernkraftwerksbetreibers einzuräumen. Das Kernbrennstoffsteuergesetz sei - ungeachtet des Streits um die Gesetzgebungskompetenz - formell ordnungsgemäß zustande gekommen.
Zu der Frage, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zusteht, hat der BFH keine Stellung genommen.
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs Nr.16 vom 14. März 2012
Beschluss vom 09.03.12 VII B 171/11
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 9. März 2012 VII B 171/11 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Die Vorinstanz (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11) hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben. Die bereits gezahlte Kernbrennstoffsteuer musste erstattet werden. Auf die Beschwerde des Hauptzollamts hat der BFH die Entscheidung aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.
Wendet der Steuerpflichtige gegen die Steuerfestsetzung ein, das zugrunde liegende Gesetz sei verfassungswidrig, so kann vorläufiger Rechtsschutz nach dieser Entscheidung nur gewährt werden, wenn bei der gebotenen Abwägung das Interesse des Steuerpflichtigen, bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von der Steuerzahlung verschont zu bleiben, schwerer wiegt als die für die vorläufige Vollziehung sprechenden öffentlichen Belange. Ob das Gesetz verfassungswidrig ist, kann danach bei einem formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetz im Eilverfahren nicht geklärt werden, denn die sog. Verwerfungskompetenz steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu. Im Streitfall, so der VII. Senat, sei dem Geltungsanspruch des formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes der Vorrang vor den Interessen des Kernkraftwerksbetreibers einzuräumen. Das Kernbrennstoffsteuergesetz sei - ungeachtet des Streits um die Gesetzgebungskompetenz - formell ordnungsgemäß zustande gekommen.
Zu der Frage, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zusteht, hat der BFH keine Stellung genommen.
Abonnieren
Posts (Atom)
