23 August 2010

Greenpeace klagt auf Veröffentlichung von Daten zur Versorgungssicherheit

Greenpeace klagt auf Veröffentlichung von Daten zur Versorgungssicherheit
Hamburg, 23.08.2010, veröffentlicht von Jan Haase
Das Bundesministerium für Wirtschaft verzögert rechtswidrig die Veröffentlichung eines Berichts an die EU-Kommission, der entscheidende Daten über die zukünftige Energieversorgung Deutschlands enthält. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace reicht deshalb heute beim Berliner Verwaltungsgericht Klage ein. Das Wirtschaftsministerium muss die Daten über die Versorgungssicherheit bei der Elektrizitätsversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz umgehend veröffentlichen. Aus dem Bericht lässt sich ableiten, ob die zukünftige Stromversorgung Deutschlands auch ohne Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken gesichert ist.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bricht deutsches Recht, nur um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen. Schon der letzte Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Schluss, dass die Versorgungssicherheit auch bei einem Atomausstieg bis 2020 gewährleistet ist, sagt Tobias Münchmeyer, Energieexperte bei Greenpeace. Der überfällige Bericht von 2010 wird diese Aussage noch deutlicher unterstreichen. Ihn zurückzuhalten kann in der aktuellen Debatte nur heißen, dass dadurch die überflüssige Atomkraft geschützt werden soll. Wir reichen deshalb heute eine Verpflichtungsklage zum Gesetzesvollzug gegen das Bundeswirtschaftsministerium ein.

Im Bericht von 2010 müssten die Rahmenbedingungen für einen Atomausstieg noch deutlicher sichtbar sein, als im Vorbericht 2008. So ist zum einen der Strombedarf durch die Wirtschaftskrise zurückgegangen. Gleichzeitig liegt die aktuelle Schätzung des Beitrags der Erneuerbaren Energien zur Stromversorgung im Jahr 2020 mit 38,6 Prozent gegenüber 2008 um 15 Prozentpunkte höher.

Das Wirtschaftsministerium ist nach §63 Abs. 1 EnWG strikt dazu verpflichtet, alle 24 Monate bis spätestens zum 31. Juli des entsprechenden Jahres fristgerecht einen Bericht über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse zu veröffentlichen und diesen unverzüglich an die Europäische Kommission zu übermitteln. Die gegenwärtige Säumnis des Ministeriums gilt daher als Amtspflichtverletzung.

Die Bundesregierung will Ende September ein langfristiges Energiekonzept beschließen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierfür mehrere Institute mit der Erstellung von vier Energieszenarien beauftragt. Die Rahmenbedingungen für die Berechnungen wurden vom Wirtschaftministerium vorgegeben und laut Medienberichten so gewählt, dass die Versorgungssicherheit als gefährdet erscheint und dadurch lange Laufzeiten der Atommeiler begründet werden können. Die Daten des jetzt zurückgehaltenen Monitoringberichts würden die Ergebnisse der Energieszenarien konterkarieren.