Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Kernbrennstoffgesetzes (KernbrStG) bestehen.
Gerichtl. Pressemitteilung v. 12.01.2012