31 August 2003

"AKW's statt Windenergie sind ökonomischer und ökologischer Unsinn!"

Pressemitteilung Bundesverband Windenergie

Berlin/Osnabrück, 31.08.2003 - Auf massive Kritik stößt die Ankündigung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl den Neubau von Atomkraftwerken wieder zuzulassen. Der BWE weist zudem Vorwürfe von Merkel zurück, die Windkraftnutzung sei aus deutscher Sicht nicht rentabel.

BWE-Präsident Peter Ahmels: "Frau Merkels energiepolitische Geisterfahrt wird die Wähler abschrecken. Kernenergie ist eine hochsubventionierte, viel zu teure Technologie, deren Risiken so hoch sind, dass man sie bis heute nicht versichern lassen kann. Es wird sich auch keine Gemeinde finden lassen, die als Standort für neue AKW's zur Verfügung steht."

Aus diesen Gründen würden schließlich auch 13 von 15 EU-Staaten zukünftig auf Kernenergie verzichten. Selbst Frankreich plane aus Kostengründen keine neuen AKW's. Ahmels: "Zudem haben die Abschaltungen in diesem Sommer gezeigt, dass Kernkraft kein verlässlicher Energieträger ist." Ganz anders verhalte es sich mit Erneuerbaren Energien: "Kühlwasser für AKW's und Kohlekraftwerke kann europaweit knapp werden, eine europaweite Windstille hat es allerdings noch nie gegeben und auch keinen Mangel an Sonnenenergie."

Im Gegensatz zu Merkels Äußerungen sei die Windkraft volkswirtschaftlich schon jetzt rentabel. "Angesichts der von der Allgemeinheit zu finanzierenden Umweltschäden und stetig steigender Preise für konventionelle Energie sind erneuerbare Energien die einzigen dauerhaft günstigen Energieträger", so Ahmels. An Merkel, die in ihrem Wahlkreis nach BWE-Informationen bereits eine großangelegte Anti-Windkraft-Kampagne geplant hat, appelliert der Verband: "Die Union wäre besser beraten auf Zukunftstechnologien zu setzen, anstatt weiter Dinosauriertechnologien zu subventionieren."
  • Windenergie-Forum
  • 01 August 2003

    Bundesumweltministerium: Keine nachträgliche Absenkung der Sicherheitsstandards in Biblis A

    Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend
    Pressemitteilung BMU.de

    Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.

    Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.

    Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.