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10 April 2011

Nuclear-Free Future Awards 2011 an Caldicott und Stockinger

Der diesjährige Nuclear-Free Award wurde an Dr. Helena Caldicott (Australien)und Heinz Stockinger (Österreich) verliehen. Die Festveranstaltung war zugleich Abschluss des IPPNW-Kongress "25 Jahre nach Tschernobyl"


weiterführende Infos >> www.Nuclear-Free.com und www.Tschernobylkongress.de
weitere >> Fotos
Musikprogramm >> CERAMONY

19 Juni 2009

Kernkraftwerke sind passive Atomwaffen

Atomkraftwerke sind zwar angeblich ausreichend gegen z.B. Erdbeben gesichert, aber es stellt sich die Frage, ob sie auch gegen gegen kriegerische Angriffe, gegen Amokläufer im Betreiberpersonal, gegen Amokflieger der Luftstreitkräfte und gegen Terrorismus gewappnet sind, zumal die in Mode gekommene Variante "Selbstmordattentäter" Sicherheitsprobleme eigener Qualität aufwirft und die in Erpressungsfällen geübten Verhandlungsoptionen deutlich beschränkt.

Jedes Atomkraftwerk ist eine "passive Atomwaffe". Zwar keine "Bombe", wobei die Explosivwirkung einer Kernschmelze, wie Tschernobyl zeigte, nicht mehr heruntergespielt werden darf, aber als "Strahlenwaffe", die weiträumig verseucht.

Unlängst rühmten sich iranische Politiker, die kerntechnischen Anlagen Israels würden in Reichweite iranischer Mittelstreckenraketen befindlich sein. - Das wird "sehr ernstgenommen", beteuerten zahlreiche Politiker, aber in Wahrheit nur zur Pflege des Feindbilds, nicht jedoch im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen an den bestehenden Kernkraftbetrieb.

Die "friedliche Nutzung der Kernenergie" mag friedlich motiviert sein, sofern sich der kernkraftaktive Staat daraus keine Stoffgewinnung für Atomwaffen betreibt, aber sie macht die friedlichste Gesellschaft in einer Weise angreifbar, die unverantwortlich ist

Markus Rabanus >> Diskussion

Nachtrag v. 22.06.2009: 17 Greenpeace-Aktivisten erkletterten heute die Kuppel des niedersächsischen Atomkraftwerks Unterweser, um die fehlende Sicherung gegen terroristische Angriffe zu demonstrieren.

29 September 2008

Bundesregierung leistet dem nuklearen Wettrüsten in Südasien Vorschub

Presseerklärung des VDW Vorstands

Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler VDW verurteilt das Verhalten der Bundesregierung im Zu-sammenhang mit dem Nuklearexportabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Indien.

Deutschland trägt maßgeblich Verantwortung dafür, dass Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nicht-verbreitung schwer geschädigt wurden. Am 6. September 2008 hat die Bundesregierung in der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) der Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen gegenüber Indien wie z.B. Kernbrennstoff oder Nuklearausrüstung zugestimmt. Die Entscheidung kam unter deutschem Vorsitz zustande. Damit werden Nuklearexporte in eine Region zugelassen, in der bereits seit mindestens zehn Jahren ein nuklearer Rüstungswettlauf stattfindet. Es ist höchst bedauerlich, dass die Bun-desregierung in dieser Rolle als NSG-Vorsitzendem sich nicht eindringlich dafür eingesetzt hat, Indien im Zuge dieses Abkommens verbindlich an das nukleare Nichtverbreitungsregime und die damit verbundenen Verpflichtungen heranzuführen.

Wir warnen vor einer Politik des Doppelstandards, die befreundeten Staaten mit interessanten Märkten unter Verletzung geltender Verträge spaltbares Material und Technologie liefert und anderen Staaten, die als feindlich betrachtet werden, unter Hinweise auf dieselben Verträge und unter Androhung von Sanktio-nen oder militärischen Maßnahmen den Zugang zu diesen Technologien verweigert. Diese Politik wird in absehbarer Zeit unweigerlich zu einer erheblichen Erhöhung der Zahl von Atomwaffenstaaten führen.

Der US-Indien Atomdeal zementiert die Stellung Indiens außerhalb der nuklearen Nichtverbreitungsre-gimes, weil er:

1. Indien faktisch unter Verletzung internationaler Rüstungskontrollnormen den Atomwaffenstatus zu-erkennt,
2. Indien in die Lage versetzt, nuklear schneller aufzurüsten und damit das Wettrüsten in der Region weiter verschärft,
3. Indien nicht verbindlich verpflichtet, rüstungskontrollpolitische Verantwortung zu übernehmen und z.B. dem Atomteststoppvertrag beizutreten und das Additional Safeguards Protocol zu unterzeich-nen,
4. durch die Einführung eines Doppelstandards in der Nichtverbreitung multilaterale Abkommen wie den Nichtverbreitungsvertrag nachhaltig schädigt und
5. Indien keinerlei nachprüfbare Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverpflichtungen auferlegt.

Deutschlands Glaubwürdigkeit als proaktiver Akteur effektiver und multilateraler Bemühungen zur weite-ren Abrüstung von Atomwaffen ist durch das Abkommen schwer erschüttert worden. Das deutsche Verhal-ten macht deutlich, dass die Bundesregierung offensichtlich Rüstungskontrolle und Abrüstung im Zweifels-falle hinter geopolitische Überlegungen und Wirtschaftsinteressen von Verbündeten zurückstellt.

Vor diesem Hintergrund fordert die VDW, dass die Bundesregierung:

1. an ihrer restriktiven Ausfuhrpolitik gegenüber Indien festhält und solange keine Exporte von Nukle-artechnologie oder anderen Rüstungsgütern genehmigt, wie Indien nicht dem Atomteststoppvertrag beitritt und die Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial beendet,
2. insbesondere international aber auch in der Europäischen Union durchsetzt, dass keine sensitiven Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstechnologien nach Indien exportiert werden.
3. deutlich macht, dass sie im Falle eines weiteren indischen Atomtests nachdrücklich für eine erneute Verhängung von Sanktionen eintritt,
4. in Vorbereitung der Überprüfungskonferenz des NVV 2010 weitere Schritte unternimmt, um nicht nur den rüstungskontrollpolitischen Schaden zu begrenzen, der durch den Atomdeal angerichtet worden ist

Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die von ihr selbst mitverantwortete Erosion der Rüstungskontrolle durch überzeugende Maßnahmen hin zu einer Welt, die frei von Atomwaffen ist, aufzuhalten.

Der Vorstand der VDW

  • VDW e.V
  • 19 Februar 2005

    30 Kilo Plutonium "verschwunden"

    Greenpeace: In Atomanlagen "verschwindet" häufig Plutonium

    Hamburg, 19.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

    Greenpeace bezeichnet das Verschwinden von 30 Kilogramm Plutonium aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield als Skandal. Der gestern bekannt gewordene Plutoniumschwund ist aber kein Einzelfall. So etwas passiert in Wiederaufarbeitungsanlagen häufig, so Greenpeace-Atomexperte Thomas Breuer.

    Zum Beispiel verschwanden 1991 in Karlsruhe 37 Atombrennstäbe mit über 50 Kilogramm Natururan in der Versuchswiederaufarbeitungsanlage. 1994 fehlten in Tokai (Japan) bei der Inventur in einer Fabrik zur Herstellung von Mox-Brennstäben 70 Kilogramm Plutonium. Und in Cadarache (Frankreich) stellen Euratom-Inspektoren 2002 in der Cogema Mox-Anlage einen nicht akzeptablen Schwund an Plutonium fest. Die genaue Menge wurde nicht veröffentlicht.

    Gestern nun meldete die UK Atomic Energy Authority (UKAEA), dass in der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield 30 Kilogramm Plutonium als fehlend klassifiziert wurden, eine Menge, die für den Bau von fünf bis sechs Atombomben reicht. Dies geht aus einem Prüfbericht über den dort aufbereiteten nuklearen Brennstoff hervor. Das Industrieministerium und die Betreiber der größten britischen Atomanlage betonten jedoch, der Bericht führe kein tatsächlich verlorenes Material auf. Das Material sei rein rechnerisch verschwunden. Es handelt sich um einen Bilanzierungsprozess, teilte das Ministerium mit. Nach den Angaben fehlten auf dem Papier im vergangenen Jahr bereits 19 Kilogramm Plutonium.

    Die Ungenauigkeit liegt im System, erklärt Thomas Breuer. Der Gehalt an Plutonium in abgebrannten Brennstäben kann nur ungefähr berechnet werden. Erst am Ende des Wiederaufarbeitungsprozesses kann die tatsächliche Menge Plutonium gemessen werden. Der Unterschied zwischen berechnetem spaltbaren Material (zum Beispiel Plutonium oder Uran) und gemessenem spaltbaren Material in einer Atomanlage heißt MUF (material unaccounted for).

    Die IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) sieht erst ab acht Kilogramm verschwundenem beziehungsweise nicht erfasstem Material - einer sogenannten signifikanten Menge - ein Problem. Allerdings akzeptiert die IAEO gleichzeitig drei Prozent der jährlich verarbeiteten Menge -beispielsweise an Plutonium - in einer Atomanlage als Differenz zwischen kalkulierter und gezählter Menge des jeweiligen Materials. Das wird immer da zum Problem, wo jährlich große Mengen Plutonium verarbeitet werden.

    Insgesamt können die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield bei Vollauslastung jährlich bis zu 43.000 Kilogramm Plutonium durchlaufen. Tolerierbar wäre nach IAEO-Kriterien, wenn die Anlagenbetreiber den Verbleib von 1290 Kilo Plutonium nicht erklären könnten. Dies wäre genug Plutonium für über 200 Atombomben.

    Plutonium ist einer der gefährlichsten Stoffe dieser Erde. Es ist absolut nicht tolerierbar, dass bei der Wiederaufbereitung von Atombrennstoff kein Mensch sagen kann, ob Plutonium verschwindet oder nicht, weil das System die Mengen nicht genau erfassen kann, so Breuer. Abgesehen von der radioaktiven Verseuchung der Umwelt sei das ein Grund, den Wiederaufbereitungsanlagen den Betrieb zu verbieten. Was wäre, wenn Staaten wie der Iran oder Nordkorea nicht in der Lage wären, über den Verbleib von 30 Kilogramm Plutonium Auskunft zu geben? fragt Breuer und meint weiter: Die Gefahr der Proliferation besteht auch in Großbritannien oder Frankreich. Greenpeace fordert einen sofortigen Stopp der Wiederaufarbeitung weltweit.

    15 April 2003

    Garching darf unter Auflagen in Betrieb gehen

    Forschungsreaktor muss spätestens bis 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden
    Pressemitteilung BMU.de

    Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.

    Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.

    Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.

    Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.

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    KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.

    Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag