28 Oktober 2003

Jürgen Trittin: Durchbruch bei Harmonisierung der Energiesteuern wichtiger Schritt für den Klimaschutz

Pressemitteilung BMU.de

Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.

Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.

In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.

16 Oktober 2003

BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de

Neue Website des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung BMU

Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.

In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.

Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.

Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.

Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.

>> www.erneuerbare-energien.de

08 Oktober 2003

Bund investiert 100 Millionen Euro in die Standsicherheit des Atomlagers Morsleben

Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BfS BMU.de


Der Bund hat heute Maßnahmen eingeleitet, um die langfristige Standsicherheit des atomaren Endlagers in Morsleben (ERAM) zu gewährleisten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, gaben den Startschuss für die vorgezogene Verfüllung im Zentralteil des Lagers, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Mit diesen Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr soll ein möglicher Einsturz abgewendet werden. Die Kosten für das Verfüllen von Hohlräumen betragen mehr als 100 Millionen Euro. Trittin: "Mit den heute eingeleiteten Maßnahmen wird der Bund in besonderer Weise seiner Verantwortung für die Sicherheit der Anlage gerecht."

Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist bisher das einzige Endlager für atomare Abfälle im Sinne von § 9 a des Atomgesetzes, das in Deutschland betrieben wurde. Nach der deutschen Einheit übernahm der Bund die Zuständigkeit für das von den damaligen DDR-Behörden ausgewählte und genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1998 wurde die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beendet. Im April 2001 hat das BfS als Betreiber der Anlage auf die Genehmigung zur Einlagerung von Atomabfällen unwiderruflich verzichtet. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben.

Bundesumweltminister Trittin: "Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen nicht mit der eigentlichen Stilllegung von Morsleben verwechselt werden. Diese bedarf der Genehmigung in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt werden." Trittin betonte, dass Morsleben zu den atomaren Erblasten gehöre, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs auf unabsehbare Zeit eine schwere Bürde darstellten. Die Bundesregierung will für die Entsorgung aller Arten des Atommülls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen errichten. Für die Suche nach einem Standort hat der von Bundesumweltminister Trittin eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein Verfahren erarbeitet. Damit liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Endlagersuche vor. Das Endlager muss 2030 betriebsbereit sein. Trittin: "Das Auswahlverfahren für das Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für die Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen."

BfS-Präsident König wies darauf hin, dass die Sicherheit des Endlagers Morsleben regelmäßig bewertet werde. Das BfS als verantwortlicher Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. König: "Ohne vorzeitige Verfüllung könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche ausweiten und einen geordneten und sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden".

Zum Start des Verfüllens von Hohlräumen nahmen Trittin und König am Schacht Bartensleben eine Pumpanlage in Betrieb, die einen stabilisierenden Spezialbeton in 20 ausgewählte Abbaukammern befördert. Insgesamt sollen etwa 670.000 Kubikmeter Hohlraumvolumen verfüllt werden, und zwar ausschließlich Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern. Ziel ist es, durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausgewählte Bereiche im Zentralteil des Lagers für zusätzliche Stabilität zu sorgen und die Barrierefunktion des Salzes zu verbessern. Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sein.

Das Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Stilllegung des Endlagers Morsleben läuft derzeit noch. Bei der Stilllegung soll das Lager so verschlossen werden, dass Lösungszutritte in die Einlagerungsbereiche und Schadstoffaustritte aus den Grubengebäuden verhindert werden. Nach derzeitigen Planungen könnte der Planfeststellungsbeschluss 2008 bekannt gegeben werden.

07 Oktober 2003

Trittin: Atomkraft gefährdet Versorgungssicherheit

AKW-Betreiber müssen finanzielle Verantwortung für die Endlagerung von Atommüll übernehmen
Pressemitteilung BMU.de

Wer sich auf Atomkraft verlässt, gefährdet die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit zieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin aus den Stromausfällen und Versorgungsengpässen des vergangenen Sommers. In Frankreich, den USA und Skandinavien sei die Anfälligkeit von Versorgungsstrukturen, die sich in hohem Maße auf Atomkraft verlassen, zu Tage getreten. "Versorgungssicherheit gibt es nur in einem neuen Energiemix. Nur die Energiewende sichert unsere Versorgung für morgen", sagte Trittin zur Eröffnung des 12. Deutschen Atomrechtssymposiums in Köln.

Kein Land steigt so zügig und konsequent aus der Atomkraft aus wie Deutschland. Mülheim-Kärlich ist endgültig stillgelegt, Mitte November geht das Atomkraftwerk Stade vom Netz. Der Atomausstieg begrenzt die Abfallmenge, indem er die Betriebsdauer der Kernkraftwerke auf 32 Jahre befristet - also auf die Hälfte der Laufzeit in den USA. Dennoch werde man am Ende vor einem radioaktiven Abfallberg von 250.000 Kubikmeter stehen, so der Bundesumweltminister. Hierfür müsse eine möglichst sichere Endlagerung gefunden werden, die von der ganzen Gesellschaft getragen werde.

"Das Auswahlverfahren für das nationale Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für diese Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister hat darüber hinaus eine Konzentration der Aufsicht über Atomkraftwerke beim Bund vorgeschlagen. Es sei fragwürdig, dass im Zweifel für einen einzigen Reaktor von den Bundesländern eine komplette Atomverwaltung aufrecht erhalten werden muss.

Grundlage für die geplante gesetzliche Regelung zur Endlagerung des Atommülls sollen insbesondere die Vorschläge des "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", (AKEnd) vom Dezember 2002 sein. Der AkEnd hatte ein Beteiligungsverfahren mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit während des gesamten Entscheidungsprozesses empfohlen. Es solle keine Vorfestlegung auf Standorte stattfinden, sondern ganz Deutschland solle einbezogen werden. In drei bis fünf Regionen, die nach geowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kriterien am besten für ein Endlager geeignet wären, sollen dann oberirdische Erkundungen vorgenommen werden. Die beiden bestgeeigneten Standorte sollen dann unter Tage erkundet werden. "Dabei meine ich auch Erkundung und nicht den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers, wie er in Gorleben betrieben worden ist", betonte der Bundesumweltminister. Erst nach diesem Standortvergleich soll über den Endlagerstandort entschieden werden. "Der Deutsche Bundestag muss zumindest die letzte Entscheidung treffen. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Parlament auch über die Standorte zur ober- und unterirdischen Erkundung entscheiden würde", sagte Trittin.

Die Kosten für das gesamte Auswahlverfahren bis zur Entscheidung über den Endlagerstandort taxiert Trittin auf maximal 700 Millionen Euro. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden", so der Bundesumweltminister. Alle Schritte der Endlagerung sollen verursachergerecht finanziert werden, das gilt für Auswahlverfahren, Erkundung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers. Dabei sei sicherzustellen, dass die benötigten Finanzmittel zum Zeitpunkt der Erkundung und der Errichtung des Endlagers tatsächlich verfügbar sind. "Die Kosten für den Bau des Endlagers werden erst anfallen, wenn die heutigen AKW-Betreiber kein Atomkraftwerk mehr am Netz haben. Es muss also sichergestellt sein, dass sie als Verursacher des radioaktiven Mülls auch die Kosten tragen, die nach 2020 entstehen", betonte Trittin. Ein denkbares Modell, das auch die benötigte langfristige Rechtssicherheit garantiert, ist für den Bundesumweltminister die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes durch die AKW-Betreiber. "Dabei würde sich der Bund grundsätzlich auf die Überwachung und Genehmigung beschränken. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte der Bundesumweltminister.

Darüber hinaus äußerte Bundesumweltminister Jürgen Trittin Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation der Atomverwaltung und schlug vor, die Aufsicht über die Atomkraftwerke beim Bund zu konzentrieren. Angesichts des gesetzlich geregelten Atomausstiegs sei absehbar, dass in wenigen Jahren mehrere Länder nur noch für einen oder zwei Reaktoren zuständig sein werden. Neben Hessen, wo dies heute schon gilt, sei dies für den Fall, dass Strommengenübertragungen zwischen den Atomkraftwerken nicht erfolgen, ab 2009 in Schleswig-Holstein, ab 2011 in Niedersachsen und ab 2012 in Baden-Württemberg zu erwarten. "Insbesondere angesichts der Nachwuchsprobleme bei kompetenten Fachleuten und der angespannten öffentlichen Haushalte ist es doch fragwürdig, dass jedes betroffene Land eine eigene Atomverwaltung aufrechterhält, im Zweifel für einen einzigen Reaktor", so der Bundesumweltminister. Trittin schlug vor, zumindest für die Aufsicht über die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit die sogenannte Bundeseigenverwaltung einzuführen. Bislang erfolgt diese Aufsicht in sogenannter Bundesauftragsverwaltung, das heißt durch die Länder unter der Aufsicht des Bundes. "Bund und Länder sollten das Thema unvoreingenommen prüfen und diskutieren. Entscheidend muss sein, mit welcher Verwaltungsform ein Höchstmass an Sicherheit in der Restlaufzeit der Atomkraftwerke erreicht werden kann", appellierte Trittin.