28 April 2004

Greenpeace lässt in Hanau die Sektkorken knallen

Atomfabrik jetzt verschrotten!  Hanau, 28.04.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Den Stopp des Exports der Hanauer Atomfabrik nach China feiert Greenpeace heute vor den Toren der Siemens-Fabrik. Die etwa 20 Umweltschützer haben Riesen-Sektflaschen mitgebracht und lassen die Korken knallen.

Ein Banner fordert: Atomfabrik Hanau jetzt verschrotten! Gestern hatte die chinesische Regierung mitgeteilt, dass die Verhandlungen über einen Kauf der Anlage gestoppt sind. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich nun für den Export zukunftsfähiger Energietechnik nach China einzusetzen: Erneuerbarer Energien, bei denen kein gefährlicher Atommüll entsteht und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der gescheiterte Export nach China hat gezeigt: Ein Verkauf der Anlage, egal in welches Land, ist rechtlich und politisch nicht durchsetzbar, sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Siemens muss sich dieser Realität endlich stellen und aufhören, seine gefährliche Plutoniumfabrik wie einen Ladenhüter feilzubieten. Bis zum Jahresende muss die Anlage unbrauchbar gemacht werden. Bereits 1995 musste Siemens das Vorhaben aufgeben, die Fabrik in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Daraufhin versuchte der Konzern im Jahr 2000, die Anlage nach Russland zu verkaufen - ebenfalls ohne Erfolg.

Im Fall China hatte die Bundesregierung keinen rechtlichen Spielraum, den Export zu genehmigen - das hat ein juristisches Gutachten im Auftrag von Greenpeace bereits im Dezember 2003 nachgewiesen. Die Bundesregierung hätte mit einer Genehmigung gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

25 April 2004

BUND zum Tschernobyl-Tag: EU-Osterweiterung bringt gefährliche Atomreaktoren in die Gemeinschaft

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat zum 18. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe die EU-Beitrittsländer Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien aufgefordert, die Bemühungen zum Abschalten ihrer Atomkraftwerke zu verstärken.

Die fünf Länder brächten mit der Erweiterung am 1. Mai zusätzliche atomare Risiken in die Gemeinschaft, die niemand verantworten könne. Die Reaktoren an den Standorten Ignalina, Temelin, Dukovany, Bohunice, Mochovce, Paks und Krsko seien schnellstmöglich durch alternative Stromerzeugung zu ersetzen. Der bisherige Zeitplan zur Abschaltung von Ignalina und Bohunice müsse verkürzt, die anderen Atomkraftwerke in die Pläne einbezogen werden.

Mit der Erweiterung verschärfe sich in der Gemeinschaft auch das Problem der Entsorgung und Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Jeder weitere Betriebstag der Atommeiler vergrößere den nuklearen Abfallberg. Zwischenlager müssten über lange Zeiträume gesichert werden, nirgendwo gebe es ein Endlager für hochradioaktiven Müll.

Renate Backhaus, BUND-Atomexpertin: "Tschernobyl mahnt jedes Jahr erneut dazu, im Kampf gegen die Atomkraft nicht nachzulassen. Von den neunzehn Atomreaktoren in fünf neuen EU-Staaten gehören zwei zum Tschernobyl-Typ: Ignalina 1 und 2 in Litauen. Die beiden slowakischen Reaktoren in Bohunice ähneln den in Greifswald aus Sicherheitsgründen Stillgelegten vom Typ WWER 440-230. Der slowenische Druckwasserreaktor Krsko steht in einem Erdbebengebiet. Alle diese Risiken sind enorm. Was wir brauchen ist der schnelle Atomausstieg in den neuen wie in den alten EU-Staaten. Hier setzen nur noch Frankreich, England und Finnland auf die Atomkraft."

Die neuen EU-Staaten hätten enorme Potentiale an erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind und Biomasse. Große Reserven gebe es auch bei der Energieeinsparung. So werde die gleiche Einheit vom Bruttosozialprodukt in den Beitrittsländern mit durchschnittlich dreifach höherem Energieeinsatz erzeugt wie in den alten EU-Ländern.

Der BUND forderte die Bundesregierung auf, die Bemühungen der mittel- und osteuropäischen Staaten beim Ausstieg aus der Atomstromerzeugung stärker zu unterstützen. Auf keinen Fall dürften deutsche Industrieunternehmen dazu beitragen, die Laufzeiten für die gefährlichen Atomreaktoren zu verlängern.

Eine Übersicht zu den 19 Reaktoren in den EU-Erweiterungsländern finden Sie im Internet unter: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/akw_beitrittsstaaten.pdf

21 April 2004

Bundeskabinett beschließt Strahlenpass

Pressemitteilung BMU
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.

Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.

Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.

Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK