Posts mit dem Label Stromnetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Stromnetz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

17 Mai 2011

AKW-Brokdorf-Netzanschluss für Offshore-Windenergie nutzen

Das Atomkraftwerk Brokdorf ist praktisch nebenan zur Millionenstadt Hamburg nördlich an der Elbe-Mündung. Dieses Atomkraftwerk könnte stillgelegt werden, um den dortigen Netzanschluss für Offshore-Windenergie umzunutzen. Das AKW-Brokdorf hat nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 1480 Megawatt, also eine enorme Netzkapazität, die weiterhin genutzt werden könnte, ohne dass Anlieger mit neuen Hochleitungen genervt würden, zumal ausschließlich die Seekabel zugeleitet werden müssen.

Markus Rabanus >> Diskussion

AKW-Brunsbüttel-Netzanschluss für Offshore-Windenergie nutzen

Das Atomkraftwerk Brunsbüttel nördlich von Hamburg an der Elbe-Mündung ist seit Jahren vom Netz, aber nichts geschieht, um die dortige Infrastruktur für die alternative Einspeisung von Offshore-Windenergie vorzubereiten. Der Siedereaktor hatte nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 806 Megawatt. Die von dort ausgehende Netzleistung ist also enorm und könnte weiterhin genutzt werden, ohne dass Anlieger mit neuen Hochleitungen genervt würden, zumal ausschließlich die Seekabel zugeleitet werden müssen.

Markus Rabanus >> AKW-Forum

08 Mai 2011

AKW-Krümmel-Netzanschluss für Offshore-Windenergie nutzen

Das Atomkraftwerk Krümmel südöstlich von Hamburg ist seit Monaten vom Netz, aber nichts geschieht, um die dortige Infrastruktur für die alternative Einspeisung von Offshore-Windenergie vorzubereiten. Der Atommeiler hatte nach Betreiberangaben eine Nennleistung von 1.346 Megawatt. Die von dort ausgehende Netzleistung ist also enorm und könnte weiterhin genutzt werden. Die Zuleitung des Offshore-Windstroms könnte der Elbe folgen: Flussbettverkabelung, Verkabelung in den Deichen oder notfalls Hochleitungen.
EON, Vattenfall, RWE usw. sollen nicht schwadronieren, dass der Netzbau durch Anlieger behindert werde, solange sie es an Phantasie fehlen lässt, die vorhandene Infrastruktur umzuwidmen.

Markus Rabanus >> AKW-Forum

20 April 2011

Greenpeace: RWE schadet Deutschland

Anlässlich der heutigen Hauptversammlung des Atomkonzerns RWE fordert Greenpeace den Vorstand Jürgen Großmann auf, einen konsequenten Kurswechsel in Richtung Erneuerbare Energien vorzunehmen und aus Kohle- und Atomkraft auszusteigen. Eine gestern veröffentlichte Greenpeace-Studie zeigt, dass der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei RWE im Jahr 2009 bei nur 2,6 Prozent lag.

„"Wer den Ausbau der Erneuerbaren so blockiert wie RWE, wird zum atomaren und fossilen Sanierungsfall"“, sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. „"Auch Jürgen Großmann muss endlich Unternehmergeist für die Energiewende aufbringen."“

Erneuerbare Energien werden bisher vor allem von Regionalversorgern, Stadtwerken, Bürgerwindparks und Privathaushalten produziert. Die Greenpeace-Studie zeigt, dass der Anteil von RWE, Eon, Vattenfall und EnBW am Erfolg der Erneuerbaren Energien verschwindend gering ist. Obwohl 68 Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms von den vier Energiekonzernen stammt, werden nur 0,5 Prozent in deren Wind- und Sonnenkraftanlagen produziert. Auch in Zukunft will RWE nur ein Fünftel seiner Investitionen in Sonnen- und Windenergie stecken. Löwenanteil bleibt die Stromerzeugung mit Kohle und Atomkraft.

„"Mit dem Betrieb seiner Braunkohle-Kraftwerke ist RWE der größte Klimakiller unter den Stromkonzernen Deutschlands"“, sagt Peters. „"Das Festhalten an fossilen und atomaren Energieträgern schafft schnelle Gewinne, aber keine nachhaltigen Perspektiven. Dies ist nicht mehr zeitgemäß."“ Dabei hätte RWE als finanzstarkes Großunternehmen das Potenzial, einer der Player der Energiewende zu werden – wenn Aktionäre und Vorstand vorausschauend handeln würden. Ein erster Schritt könnten Investitionen in Offshore-Windparks sein. Hier mangelt es den regionalen Energieversorgern oft an finanziellen Möglichkeiten.

Nach dem Greenpeace-Energiekonzept Der Plan kann Deutschland bis spätestens 2015 endgültig aus der Atomkraft aussteigen und sich gleichzeitig schrittweise bis 2040 von der klimaschädlichen Kohle verabschieden. Die Stromerzeugung aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien ist im Jahr 2050 möglich.

Bundesnetzagentur nimmt Kraftwerksbetreiber in die Netzverantwortung

Kraftwerksbetreiber sollen zur Mitwirkung an der Sicherung der Netzstabilität verpflichtet werden
Presseerklärung v. 20.04.2011

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Festlegungsverfahren eröffnet, um die Betreiber aller an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossenen Erzeugungsanlagen zu verpflichten, auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) an bestimmten Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität mitzuwirken. Damit soll sichergestellt werden, dass die Netze den jetzt erhöhten Anforderungen weiterhin standhalten.

"Das im März beschlossene Kernkraftwerk-Moratorium sowie revisionsbedingte Abschaltungen führen dazu, dass die Einspeiseleistung in Deutschland aktuell um rund 9.700 Megawatt reduziert ist. Änderungen in dieser Größenordnung wirken sich natürlich auf die Lastflüsse im Netz aus. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber führen die veränderten Netzverhältnisse in der nächsten Zeit dazu, dass viel häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um Engpässe im Netz zu verhindern. Zudem muss die Kompensation fehlender Blindleistung sichergestellt werden", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Unter Redispatch sind Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken zu verstehen, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, so werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt. Blindleistung wird zur Spannungshaltung in den Übertragungsnetzen benötigt und muss gleichmäßig verteilt bereitgestellt werden. Bei beiden Maßnahmen fordern die ÜNB die Betreiber von Kraftwerken zur Mitwirkung auf, soweit dies für die Aufrechterhaltung der Netzstabilität notwendig ist.

"Uns sind Kraftwerksbetreiber bekannt, die ihre zukünftige Mitwirkung an solchen Maßnahmen unter Vorbehalt gestellt haben. Dies ist bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass stabile und funktionsfähige Netze die Grundbedingung unserer Energieversorgung sind. Auch die Kraftwerksbetreiber tragen eine besondere Verantwortung für die Stabilität der Netze, schließlich vermarkten sie ihre Energie ja auch über diese. Das rechtfertigt aus unserer Sicht, die Betreiber sämtlicher an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossenen Kraftwerke zur Mitwirkung zu verpflichten", so Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des nun eröffneten Festlegungsverfahrens auf ihrer Internetseite ein Eckpunktepapier zur öffentlichen Konsultation gestellt. Stellungnahmen können bis Mitte Mai abgegeben werden.

>> Eckpunktepapier
>> bundesnetzagentur.de

13 April 2011

Bundesnetzagentur: Mehr Wettbewerb bei der Strombeschaffung

Bundesnetzagentur legt neue Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb bei der Strombeschaffung fest
Pressemitteilung 13.04.2011

Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für die Beschaffung von Primär- und Sekundärregelenergie festgelegt. Kernelemente der neuen Vorgaben für diese zentralen Regelenergiequalitäten sind die Verkürzung des Ausschreibungszeitraums von einem Monat auf eine Woche sowie die Absenkung der Mindestangebotsgröße von derzeit fünf Megawatt (MW) auf ein MW bei der Primärregelleistung und von derzeit zehn MW auf fünf MW bei der Sekundärregelleistung. Ferner dürfen Anbieter nun auch ihre Anlagen, die Regelenergie erbringen, durch Anlagen Dritter besichern. Schließlich stehen ihnen verbesserte Möglichkeiten des Poolens von Anlagen zur Verfügung.

"Die neuen Bedingungen erleichtern vor allem kleineren und neuen Anbietern den Zugang zu den Regelenergiemärkten. Darüber hinaus können mit der konsequenten Weiterentwicklung der Regelenergiemärkte zusätzliche Flexibilitätspotenziale und neue Technologien für Regelenergieleistungen erschlossen werden. Dazu gehören u. a. in der Leistung steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Stromspeicher sowie Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Direktvermarktung. Mehr Wettbewerb auf den Regelenergiemärkten reduziert die Kosten für die Ausregelung der Netze und damit die Netzentgelte", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Mit den neuen Pflichten zur Veröffentlichung marktrelevanter Daten können die Markttransparenz erhöht und das Vertrauen in die Regelenergiemärkte gestärkt werden", so Kurth.

Regelenergie wird benötigt, um die permanenten Leistungsschwankungen in den deutschen Stromnetzen kurzfristig auszugleichen. Für den Ausgleich sind die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verantwortlich, die die benötigte Regelenergie in Form von offenen Ausschreibungen beschaffen. Jeder Marktteilnehmer, dessen Anlagen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, kann sich an diesen Ausschreibungen beteiligen. Insbesondere bei der Primär- und Sekundärregelung prägen bisher wenige große Anbieter das Marktgeschehen.

Bereits im Jahr 2007 hatte die Bundesnetzagentur die zuvor uneinheitlichen Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der ÜNB durch entsprechende Vorgaben harmonisiert, was neuen Anbietern den Marktzutritt ermöglichte. Im Zuge des im letzten Jahr deutschlandweit eingeführten Netzregelverbunds konnten zudem die zuvor bestehenden vier Teilmärkte zu einem einheitlichen Markt für Sekundärregelleistung zusammengeführt werden.

Die neuen Ausschreibungs- und Veröffentlichungsbedingungen sind zum 27. Juni 2011 umzusetzen.

Die Festlegungen für die Primärregelleistung und die Sekundärregelleistung sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

>> bundesnetzagentur.de

20 November 2009

Bundesnetzagentur: Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat heute wichtige Entscheidungen zur Versorgungsund Investitionssicherheit getroffen, indem sie erstmals Investitionsbudgets für den Netzanschluss von zwei Offshore-Windparks in der Nordsee genehmigt hat. Gegenstand der Genehmigungsentscheidungen sind zwei Projekte der transpower stromübertragungs gmbh.

"Mit der Genehmigung der Investitionsbudgets sorgen wir für Rahmenbedingungen, die zu einer hohen Investitions- und Planungssicherheit beitragen. Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigen Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur sieht sich hier den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes und den Klimazielen der Bundesregierung gleichermaßen verpflichtet", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Auf Grundlage der jetzt erteilten Genehmigungen kann die transpower stromübertragungs gmbh ihre Erlösobergrenze, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt hat, ab dem Jahr 2010 um die Kapitalkosten der genehmigten Investitionsprojekte anpassen.

"Bereits mit der Veröffentlichung unseres Positionspapiers zur Anbindung von Offshore-Windkraft-Projekten wurde ein Baustein für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung von Offshore-Windparks gesetzt. Besonders in Zeiten, in denen Klimaschutzziele kontrovers diskutiert werden, ist es uns wichtig, mit den aktuellen Entscheidungen weitere positive Signale für die Sicherheit von Investitionen in erneuerbare Energien zu setzen und die widerstreitenden Interessen zwischen niedrigen Netzentgelten einerseits und notwendigen Netzinvestitionen für die Einspeisung erneuerbarer Energien andererseits in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Die Netzbetreiber können jetzt auf sicherer Grundlage den Anforderungen an die Netze gerecht werden, die sich aus der gewünschten Förderung erneuerbarer Energien ergeben", sagte Kurth.

Investitionsbudgets können auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung von den Netzbetreibern für besonders bedeutende Vorhaben beantragt werden. Dabei handelt es sich z. B. um Investitionen, die notwendig sind, um neue Kraftwerke in das Netz einzubinden und den Abtransport von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere durch den Anschluss von Offshore-Windparks, zu ermöglichen. Die Netzanbindung für solche Windparks können Investitionskosten in bis zu dreistelliger Millionenhöhe verursachen. Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur in den Jahren 2008 und 2009 rd. 480 Anträge auf Genehmigung von Investitionsbudgets mit einem Volumen von ca. 13 Mrd. Euro gestellt worden. Der Großteil der beantragten Investitionen entfällt mit insgesamt rund 11 Mrd. Euro auf den Stromsektor. Hier liegt der größte Anteil mit rund 9 Mrd. Euro im Bereich der Übertragungsnetzbetreiber, wobei der Anteil der Offshore-Projekte rund 3 Mrd. Euro beträgt.
>> bundesnetzagentur.de