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01 Oktober 2020

Endlager-Suche? - "Wer suchet, der findet" - nicht immer.

Die Endlager-Suche seit Jahrzehnten - und zu vieles spricht mir dagegen:

1. Was wird, wenn sich ein solches Endlager NICHT findet? Und was, wenn man sich wieder "irrt", wie bei der "Asse"? Denn wenn die Politik verspricht, den Standort binnen der nächsten zehn Jahre zu finden, obgleich sich kaum mehr als die Suche versprechen lässt, dann steigt die Wahrscheinlichkeit des erneuten "Irrtums".

2. Ich mag es nicht ernst nehmen, wenn die Vorgabe lautet, dass ein Endlager für "eine Mio. Jahre sicher" sein solle, denn dafür scheint die Erde zu bewegt und die Unterbringung stark radioaktiver Abfälle in Castoren geradezu überflüssig, wenn deren Haltbarkeit nur auf 40 Jahre geschätzt wird.

3. Mir wäre Verdacht, dass ein Endlager, in dem die radioaktiven Abfälle zentral deponiert werden, ein potenziertes Risiko im Vergleich zu dezentraler Lagerung darstellt. - Wo in der Welt werden solche Mengen konzentriert erfolgreich deponiert?

4. Wie steht es um Alternativen, z.B. Optimierung der Zwischenlager? Ich könnte mir vorstellen, dass die Lagerung in Hallen viel preisgünstiger als eine weitere "Asse" ist - und besser zu warten, zu überwachen.

5. Die Menschheit steht vor enormen Herausforderungen, z.B. eine Energiewende zu meistern, die uns den Klimawandel verlangsamt. Wir sollten es uns nicht leisten, dem Atomstrom unnötig viel Geld nachzuschmeißen, sondern mit den stillgelegten Atomkraftwerken als Baudenkmälern leben und schon durch Verzicht auf Abriss Unmengen an Sondermüll und Kosten einsparen. Und solche Baudenkmäler können keine größere Gefahr darstellen als aktive Atomkraftwerke, deren Hauptrisiken man jahrzehntelang als "Restrisiko" verharmloste.

Vor Jahren rechnete ich mal die Schweizer Kalkulation auf die bundesdeutschen Verhältnisse um - und kam auf ca. 60 Mrd. Euro für die hierzulande zahlreichere AKW-"Entsorgung".

6. Die Kommunen, die sich über Jahrzehnte mit hohen Gewerbesteuereinnahmen aus und für Atomkraftwerke bereichern ließen, sollen m.E. nun auch auf dem Nachlass sitzen bleiben - und schlimm genug, dass ihnen auch das "vergoldet" werden muss, denn Bau, Wartung und Wachdienste werden kosten und den Kommunen gut tun.

7. Ich bleibe "Technik-Optimist", weshalb bspw. die gefährlichsten Abfälle aus den Brennstäben, so bewahrt werden sollten, dass sie vielleicht irgendwann gut erreichbar entweder neutralisiert oder umgenutzt werden können. Keinesfalls für Atomwaffen. Aber mein Technik-Optimismus ging halt nie so weit wie der Atomlobby, die uns weltweit Unmengen an Abfällen bescherte und es weiterhin tut, ohne vorher die "Entsorgung" zu sichern.

Warum scheitern solche Überlegungen? Ich vermute folgende Gründe:

a) Kein Experte vertritt sie - und ich bin kein Experte - und überdies sicherlich voreingenommen, denn ich war schon immer Gegner der großindustriellen Anwendung einer Atomtechnologie, solange deren Risiken aus Betrieb und Abfällen nicht vollends beherrscht werden.

b) Die Politik versprach jahrzehntelang die Lösung des Entsorgungsproblems - und wird geneigt sein, irgendwann so zu tun, als habe sie das Versprechen eingelöst.

c) Auch die von mir geliebten Umweltverbände beteiligen sich an der "Endlager-Suche", dürfen mit am Tisch sitzen, aber werden sich wahrscheinlich auf keine Findung einlassen, sondern bestrebt sein, aus jeglichem Standort politisches Kapital für die eigenen Organisationen zu schlagen. So werden sie erst recht nicht einer Vielzahl von Standorten zustimmen.

Markus S. Rabanus 2020-10-01

http://www.inidia.de/endlager.htm

18 Mai 2013

Wochenlang verheimlicht: Hamburg entging radioaktiver Hafenkatastrophe

Erst jetzt durch eine Abgeordneten-Anfrage wurde die Dimension eines Vorfalls bekannt, die der komplette Behörden- und Regierungsapparat wochenlang dere Öffentlichkeit verschwiegen hatte: Es war der 1. Mai 2013. Während die offenbar unkritischen Menschenmassen des Evang.Kirchentags den Bundespräsidenten Gauck feierten, der ihnen seine Version von der "Solidarität mit den Schwachen" als Ermahnung an die Langzeitarbeitslosen zur Eigeninitiative predigte, wurde es in kaum 500 Metern Entfernung im Hafen deutlich kritischer, denn dort brannte der Frachter "Atlantic Cartier" und die Feuerwehr hatte eiligst radioaktive Ladung von Bord zu holen. 8,9 Tonnen hochgefährliches Uranhexaflourid aus der deutschen Urananreicherungs-Fabrik im nordrhein-westfälischen Gronau nebst ca. 30 Gefahrgutcontainern, die mit Munition, Raketentreibstoff und brennbarer Chemikalien beladen waren. Die Behörden verlautbarten zwar den erfolgreichen Großeinsatz mit 300 Feuerwehrleuten und mehreren Löschbooten, aber die Uranhexaflourid-Bergung wurde verschwiegen, um der Millionenmetropole eine "Panik zu vermeiden" und aus "Sicherheitsgründen", denn die jährlich mehr als 180 Radioaktiv-Transporte über den Hamburger Hafen seien bundesweit als "Verschlusssache" eingestuft. - Das kann aber schon gar nicht für den Havariefall gelten, wie es ohnehin die Bevölkerung Hamburgs angehen sollte, was sich im Hafen tut, sonst gehört er nicht in die Großstadt.

10 März 2013

Energiewende-Demos in den Niederlanden und Deutschland

Nach Angaben von Tagesschau.de demonstrierten ca. 20.000 Menschen im niederländischen Grohnde gegen das dortige Atomkraftwerk und den raschen Umstieg auf Erneuerbare Energie. Aus Anlass des bevorstehenden Fukushima-Jahrestages wurde auch in Deutschland demonstriert: 3.500 Menschen gegen das bayrische AKW-Gundremmingen, 3.000 gegen das AKW-Neckarwestheim und 1.200 gegen die Urananreicherungsanlage Gronau in NRW.

31 Januar 2013

Greenpeace: Deutschland braucht keinen ausländischen Atomstrom

Greenpeace stellt Studie zu Atomstromimporten vor
Pressemitteilung Greenpeace.de

Nach der Abschaltung von acht Atomkraftwerken im März 2011 sind die Importe von Atomstrom in Deutschland nicht angestiegen. Zu diesem Schluss kommt eine heute veröffentlichte Studie des Öko-Instituts im Auftrag von Greenpeace. Die Studie widerlegt damit die oft vorgebrachte Behauptung, der Atomausstieg in Deutschland würde durch mehr Atomkraftimporte konterkariert. "Keiner kann mehr mit der falschen Behauptung Stimmung machen, ausländische Atomenergie habe die deutsche ersetzt", sagt Niklas Schinerl, Energieexperte von Greenpeace.

Die Zahlen belegen: Der Stromaustausch mit Tschechien - einem Land mit erheblichem Atomkraftanteil veränderte sich kaum. Zwar floss aus Frankreich im Jahr 2011 etwas mehr Strom nach Deutschland, allerdings in einem Umfang von nur einem Prozent der deutschen Stromerzeugung, und ohne dass die Produktion der französischen Atomkraftwerke angestiegen wäre. Der größte Teil der Importe aus Frankreich wurde in Nachbarländer wie die Schweiz weitergeleitet. Schon im Jahr 2012 lieferte Frankreich weniger Strom nach Deutschland als vor dem Atomausstieg.

Stromimporte richten sich nach dem Strompreis

Entscheidender Treiber für Importe und Exporte ist der aktuelle Preis an der Strombörse, nicht etwa ein angeblich drohender Versorgungsengpass. "Ausschlaggebend ist die Kostenoptimierung des Kraftwerkeinsatzes am europäischen Strommarkt. Die Kraftwerke mit den niedrigsten Produktionskosten kommen zuerst zum Zuge", sagt Charlotte Loreck, Autorin der Studie und Energieexpertin am Öko-Institut. "An diesem Mechanismus hat auch die Stilllegung von acht AKW nichts geändert."

Deutschland hat die Kapazitäten, den eigenen Energiebedarf zu decken und darüber hinaus Strom ins Ausland zu liefern. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) exportierte Deutschland im Jahr 2012 so viel Strom wie nie zuvor. "Der internationale Handel mit Strom ist in letzter Zeit zu Unrecht in Verruf gekommen. Denn Importe und Exporte sorgen für zusätzliche Flexibilität - ein großer Vorteil beim Ausbau der Erneuerbaren Energien", sagt Schinerl. Traditionell hat Deutschland vor dem Atomausstieg im Sommer mehr Strom importiert als exportiert. Doch im Jahr 2012 exportierte Deutschland - erstmals seit zehn Jahren - auch im Sommer Strom. Grund dafür ist auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Photovoltaik: Deutschland lieferte im Sommer 2012 den meisten Strom in den frühen Nachmittagsstunden ins Ausland.

Ursache des Stromüberschusses sind die deutschen Kohlekraftwerke, die sich eher schwerfällig auf den kurzfristigen Energiebedarf einstellen können und aus betriebswirtschaftlichen Gründen weiterlaufen. Billige CO2-Zertifikate begünstigen den klimaschädlichen Kohlestrom. "Die EU muss über den EU-Emissionshandel den CO2-Preis anheben; die Bundesregierung muss den Kohleausstieg per Gesetz verordnen. Dann werden flexible Gaskraftwerke die Kohleblöcke ersetzen - und Gas bildet die Brücke zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien", sagt Schinerl.

22 November 2012

Was kostet die Stilllegung der Atomkraftwerke?

Im Unterschied zu Deutschland müssen/werden in der Schweiz alle fünf Jahre die Kosten für die Atomkraftwerke-Stilllegung neu berechnet und daraus Schlussfolgerungen für die Rücklagenbildung der Betreiber abgeleitet, die sie in einen "Entsorgungs"-Fonds einzuzahlen haben. Die Neuberechnung bezieht Inflationsrate und zusätzliche Teuerungen ein, die sich aus gesteigerten Anforderungen ergeben. Aktuell wird die Kostensteigerung auf rund 10 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 geschätzt und mit 20,6 Mrd. Franken beziffert, umgerechnet 17,1 Mrd.€. Das dürfte aus Gründen politischer Rücksichtnahmen noch deutlich zu tief angesetzt sein.
Rechnet man die Schweizer Kalkulation mit den dortigen 5 Atommeilern auf den AKW-Bestand der Bundesrepublik Deutschland hoch, dann müssten die hierzulande aktiven Atomkonzerne für ihre 19 kommerziellen Reaktorblöcke 64,98 Mrd.€ rücklegen. Demgegenüber erscheint die Schätzung des "Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)" vom April 2012 mit ca. "44 Mrd. €" geradezu optimistisch und die geplanten 34 Mrd. € Rückstellungen lächerlich, zumal sie in Deutschland bislang bloß "bilanziert" und nicht real in einen insolvenzfesten Fonds eingezahlt werden, wie es in der Schweiz immerhin bereits Praxis ist.
In Anbetracht solch hoher Atomenergiefolgekosten dürfte für Gewinne kein Spielraum sein. Sollte die Bundesregierung trotz solcher Anforderungen den Dividendenausschüttungen keinen Riegel vorschieben.

Markus Rabanus >> Diskussion

29 April 2012

EnBW: 120 Mio. € Provision oder Korruption

Aktionäre stecken stets in dem Dilemma, ihren Vorständen auch bei übelster Misswirtschaft keinen Ärger machen zu können, ohne dass es ihnen zusätzlich schadet, weil es auf die Werte drückt und manch einen ärmer macht. Dann lieber vorher noch rasch die Papiere verkaufen, aber in diesem Fall war der Ärger offenbar zu groß, um die privaten Schäfchen zu sichern, dem Vorstand blieb die Entlastung versagt. Der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis vermochte nicht recht zu erklären, wofür sagenhafte 120 Mio. € an einen russischen Lobbyisten (Andrey Bykov) gezahlt wurden, ohne dass die EnBW eine Gegenleistung einbuchen konnte. Diese Zahl hatte in Anbetracht des auch sonst mageren Ergebnisses einfach eine Stelle zu viel, um mit gleichsam staatssozialistischer Mehrheit den Dank an die führenden Genossen ausdrücken zu mögen, wie es der gewöhnliche Verlauf von Aktionärsversammlungen ist.
Geschäftsgegenständlich seien russische Gasfeld-Lizenzen, AKW-Brennstäbe und Atommülltransporte gewesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erwägt Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung. Von Korruptionsverdacht ist bislang nicht die Rede, aber es fragt sich, warum der EnBW-Vorstand auf den Schleichwegen des Lobbyismus unterwegs ist anstatt den russischen Stellen offizielle Angebote zu unterbreiten.
Und was meint unsere Regierung dazu? Bislang nichts. Wer solche Wirtschaftsbeziehungen duldet, macht sich für die Demokratiedefizite Russlands mitschuldig. Aber der Vorgang zeigt zugleich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Transparenz kaum weniger ärgerlich ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

11 März 2012

Rund 50.000 fordern schnelle Energiewende und Atomausstieg

Fukushima-Demonstrationen in sechs deutschen Regionen
Presseerklärung von www.ausgestrahlt.de + BUND + Attac

Berlin: Unter dem Motto "Fukushima mahnt: Atomanlagen jetzt abschalten!" haben am Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Fukushima rund 50.000 Menschen in sechs Regionen in Deutschland demonstriert. Zu ihren Forderungen gehörten die Einstellung der Urananreicherung im nordrhein-westfälischen Gronau und ein Neustart beim Umgang mit dem radioaktiven Atommüll. Gorleben und Schacht Konrad müssten als Endlagerstandorte aufgegeben und der Atommüll aus den Lagern Asse II und Morsleben herausgeholt werden.
In Japan, Frankreich, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Polen fanden ähnliche Kundgebungen statt, bei denen der Opfer der Atomkatastrophe gedacht und eine Abkehr von der Atomenergie gefordert wurde. Allein in Frankreich beteiligten sich 60.000 Menschen an einer Menschenkette zwischen Lyon und Avignon.
Zu den Demonstrationen in Brokdorf, Gundremmingen, Neckarwestheim, Gronau, Hannover und in der Region um die Atommülllager Asse und Schacht Konrad hatten regionale Bürgerinitiativen und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, Attac, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die Bürgerinitiative Umweltschutz, ROBIN WOOD, die NaturFreunde Deutschlands, das Netzwerk Friedenskooperative sowie die Verbände IPPNW, contrAtom und urgewald aufgerufen.
Das Atomkraftwerk Brokdorf umzingelten mit einer Menschenkette rund 3000 Demonstranten, am AKW Gundremmingen versammelten sich 5500 und am AKW Neckarwestheim 5000 Menschen. In Hannover demonstrierten 7000 gegen die Atomenergienutzung, bei der Urananreicherungsanlage Gronau mehr als 4000. Bei einer 75 Kilometer langen Lichterkette in der Region um die Atommülllager Asse und Schacht Konrad beteiligten sich etwa 24.000 Teilnehmer.
Die eindrucksvollen Protestdemonstrationen sind für die Veranstalter ein deutliches Signal an die Bundesregierung, endlich die notwendigen Konsequenzen aus der Fukushima-Katastrophe zu ziehen. Der halbherzige und viel zu langsame Atomausstieg in Deutschland müsse deutlich beschleunigt und die Energiewende energisch vorangetrieben werden. Die Mehrheit der Bevölkerung sei für einen schnelleren Atomausstieg. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesumweltminister Norbert Röttgen müssten außerdem den Verharmlosern der Fukushima-Katastrophe in den Chefetagen der Energiekonzerne entschieden entgegentreten.

06 März 2012

Schwarz-Gelb plant Milliardenbürgschaft für Brasiliens Risiko-AKW

Pressemitteilung Greenpeace.de

Greenpeace und Urgewald decken auf: Genehmigung wurde aufgrund falscher Sicherheitsannahmen erteilt

Berlin, 6. 3. 2012 - Das in Brasilien geplante Atomkraftwerk Angra 3 wurde aufgrund einer fehlerhaften und unvollständigen Sicherheitsanalyse genehmigt. Dies belegt eine aktuelle Studie von Urgewald und Greenpeace. So hat der brasilianische AKW-Betreiber Eletronuclear die technische Sicherheit des Kraftwerks auf Grundlage des nicht baugleichen deutschen Atomreaktors Biblis B überprüft. Die technischen Unterschiede zwischen den Reaktoren blieben dabei unberücksichtigt. Bekannte Risiken wie Erdrutsche und Flugzeugabstürze wurden nicht oder nur unzureichend für die Sicherheitsanalyse herangezogen.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will in den kommenden Wochen dennoch eine Bürgschaft in Höhe von 1,3 Milliarden Euro genehmigen, mit der die Fertigstellung von Angra 3 garantiert werden soll. Das Atomkraftwerk Angra 3 ist eine Gefahr für die Menschen in Brasilien, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. Wenn Merkel in ihrer Atompolitik glaubwürdig bleiben will, muss sie diesen Nukleardeal mit Brasilien stoppen. Nutznießer der Bürgschaft ist der französische Nuklearkonzern Areva.

Daten des baugleichen AKW Angra 2 blieben unberücksichtigt

Der brasilianische Gutachter Dr. Francisco Correa zeigt in seiner Studie, dass die Sicherheitsanalyse nicht speziell für Angra 3 angefertigt wurde. Auch Daten des bereits in Betrieb befindlichen und baugleichen Kraftwerks Angra 2 sind nicht in die Analyse eingeflossen.

Der Standort des neuen AKW verfehlt darüber hinaus wesentliche Anforderungen, die in in Brasilien erfüllt sein müssen. So darf ein Atomkraftwerk nicht in einer erdrutschgefährdeten Region oder in der Nähe größerer Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern liegen. Beides trifft bei Angra 3 jedoch zu.

Alles, was in Fukushima zur Katastrophe geführt hat, ist auch bei Angra 3 zu finden: falsche Annahmen, ein ungeeigneter Standort und veraltete Technik, sagt Barbara Happe, Brasilienexpertin von Urgewald. Ein solch gefährliches AKW zu unterstützen, ist verantwortungslos.

Die Genehmigung für den Bau von Angra 3 erteilte die brasilianische Militärregierung im Jahr 1975. Der Bau des Atomkraftwerkes wurde 1984 begonnen und zwei Jahre später wegen finanzieller Probleme wieder eingestellt. Seitdem werden die meisten Komponenten des Reaktors vor Ort gelagert.

11 Februar 2012

ausgestrahlt.de: Anti-Atom-Mahnwachen in 151 Orten

7.000 Menschen protestieren gegen Weiterbetrieb der AKW
Pressemitteilung ausgestrahlt.de

Zu den heutigen Anti-Atom-Mahnwachen in ganz Deutschland erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Elf Monate nach dem Beginn der Reaktorkatastrophe von Fukushima gingen heute überall in Deutschland Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner auf die Straße, um ihre Solidarität mit der japanischen Anti-AKW-Bewegung zu bekunden. Denn in Tokio und an einigen Atomkraftwerken in Japan fanden heute Großdemonstrationen für den Atomausstieg statt.
In insgesamt 151 Orten in Deutschland gab es Mahnwachen unter dem Motto ‚Fukushima ist überall – AKWs jetzt abschalten‘. Insgesamt haben sich etwa 7.000 Menschen daran beteiligt. In Schweigeminuten wurde der Opfer der Katastrophe gedacht. Aktuelle Berichte zur Situation in Japan wurden verlesen, aber auch die Gefahren der deutschen Atomkraftwerke thematisiert.
Denn es geht uns nicht nur um die Solidarität mit Japan, sondern auch um die deutsche Atompolitik. Wir fordern, beim Atomausstieg nicht auf halber Strecke stehenzubleiben. Die neun noch laufenden AKW stellen eine tagtägliche Bedrohung dar. Sie müssen vom Netz.
Die Mahnwachen sind auch Auftakt der Mobilisierung zu sechs großen Demonstrationen am ersten Jahrestag der Katastrophe am 11. März. Dann werden Tausende in Brokdorf, Gronau, Hannover, Gundremmingen, Neckarwestheim und im Braunschweiger Land rund um die Asse demonstrieren.“
Die Teilnahme-Zahlen sind eine Hochrechnung, da uns zur Stunde erst von der Hälfte der Veranstaltungen Zahlen vorliegen und etwa 20 Mahnwachen erst am späten Nachmittag stattfinden. Aktualisierte Zahlen liefern wir morgen früh.
Eine Karte mit allen aktuell bei .ausgestrahlt gemeldeten Mahnwachen, die von örtlichen Anti-Atom-Initiativen veranstaltet werden finden Sie hier.


http://www.ausgestrahlt.de

.ausgestrahlt ist eine bundesweite Anti-Atom-Organisation, die AtomkraftgegnerInnen darin unterstützt, aus ihrer Haltung öffentlichen Protest zu machen.

12 Januar 2012

EnBW scheitert mit Klage gegen Brennelementesteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Kernbrennstoffgesetzes (KernbrStG) bestehen.
Gerichtl. Pressemitteilung v. 12.01.2012

08 Juli 2011

Bundesrat stimmte dem Atomausstieg zu

Am heutigen Freitag hat auch der Bundestag dem vom Bundestag beschlossenen Atomausstieg zugestimmt. Folglich werden in Deutschland bis zum Jahre 2022 schrittweise alle Atomkraftwerke stillgelegt und Sondermüllhinterlassenschaft der Atomlobby sein.

26 Juni 2011

GRÜNEN-Parteitag stimmt Merkels Atomausstieg zu

Nach ausgiebiger Debatte beschloss der Parteitag der GRÜNEN am gestrigen Samstag, dass die Bundestagsfraktion dem Atomausstieg der Bundesregierung zustimmen solle. Keine leichte Entscheidung, denn zahlreiche Umweltverbände und viele Parteimitglieder fordern zum "NEIN" auf, da die Energiewende zweifellos schneller zu machen ist, zumal durch Energieeinsparung auch sofort auf Atomstrom verzichtet werden könnte und jede in Betracht zu ziehende Investition in erneuerbare Energien x-fach kostengünstiger und verantwortungsvoller ist als der Fall, dass sich das sogenannte "Restrisiko" (= eigentliches Hauptrisiko) realisiert.

Den Ausschlag für die Parteitagsentscheidung könnte die Abwägung erbracht haben, was eigentlich erreicht würde, wenn die Bundestagsmehrheit den Atomausstieg der Regierung ablehnt, wenn also die Opposition geschlossen mit Nein stimmt und dann noch aus dem Lager der Atomlobbyisten in CDU/CSU und FDP Nein-Stimmen kommen. Dann wäre Merkels Ausstiegsgesetz zwar vom Tisch, aber den Atomkonzernen RWE & Co. die Laufzeitverlängerung des vergangenen Herbstes eben auch seitens der GRÜNEN geschenkt.

Was können die GRÜNEN besser machen? Sie könnten z.B. mit der SPD, der Linkspartei und Parlamentariern der CDU/CSU und FDP ein besseres Ausstiegsgesetz zur Abstimmung bringen. Wenn das scheitert, kann noch immer dem radioaktiveren Ausstiegsgesetz Merkels zugestimmt werden.

Markus Rabanus >> Diskussion

06 Juni 2011

Atomausstieg nahm nächste Hürde

Das schwarz-gelbe Kabinett stimmte dem provisorischen Bund-Länderkompromiss in Sachen "schrittweiser Atomausstieg bis 2022" zu.

Wikinews.de berichtet: Deutsche Bundesregierung beschließt Atomausstieg

Berlin (Deutschland), 06.06.2011 – Die schwarz-gelbe Bundesregierung in Deutschland beschloss heute mehrere Gesetzesvorlagen, die die energiepolitische Wende für einen Ausstieg aus der Kernenergie besiegeln sollen. Damit vollzieht die Regierung aus CDU/CSU und FDP eine Abkehr von einer Politik der Befürwortung der Kernenergie mit einer jahrzehntelangen Tradition.
Noch im Oktober 2010 hatte die Regierung den von der rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten Atomkonsens aufgekündigt, der einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie vorsah. Die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke wurden verlängert. Nach den Ereignissen um die Havarie des japanischen Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi hatte die Regierung eine energiepolitische Wende eingeleitet.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket umfasst allein elf Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen.
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen:
Die acht bereits vom Netz genommenen Kernkraftwerke bleiben dauerhaft abgeschaltet. Nach und nach sollen bis 2022 die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld (2015), Gundremmingen B (2017), Philippsburg II (2019), Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C (alle 2021) vom Netz gehen. Schließlich sollen im Jahr 2022 die Kernkraftwerke Isar II, Neckarwestheim II und Emsland abgeschaltet werden. Die jeweiligen Abschaltdaten orientieren sich dabei am Baujahr und technischen Standard der Kernkraftwerke.
Um die Frage der Endlagerung ausgebrannter atomarer Brennelemente zu lösen, sollen weitere Erkundungen neben der Erkundung des möglichen Standortes Gorleben erfolgen. Bisher war der Salzstock von Gorleben der einzige intensiv erforschte Standort für die künftige Endlagerung von radioaktivem Müll aus Kernkraftwerken.
Um den Wegfall von Stromkapazitäten durch die Abschaltung von Kernkraftwerken zu kompensieren ist geplant, mehrere neue Kraftwerke zu errichten. Dies sollen vor allem Gaskraftwerke sein. Daneben soll der Ausbau regenerativer Energien weitergehen, hier vor allem Windenergie. Die Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen sollen entbürokratisiert werden. Die staatlichen Subventionen für diesen Sektor werden jedoch zurückgeschraubt.
Außerdem soll bis 2020 der Ausbau des Stromnetzes in Deutschland massiv vorangetrieben werden, um den Transport von elektrischer Energie innerhalb Deutschlands besser als bisher zu gewährleisten.
Fördermittel für die Energieeinsparung durch Gebäudesanierungen sollen ab 2012 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich angehoben werden. Verkehrs- und Bauminister Peter Ramsauer (CSU) legte dar, in diesem Bereich gebe es ein hohes Energieeinsparpotential: „70 Prozent des Primärenergiebedarfs fallen an im Bereich des Verkehrs und bei Gebäuden.“
Den Kernkraftwerksbetreibern kommt die Regierung insoweit entgegen als Reststrommengen von den stillgelegten Atommeilern auf neuere Atommeiler übertragen werden können. Am geplanten Enddatum für den Atomausstieg (2022) soll aber nicht gerüttelt werden.
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) betonte auf der Pressekonferenz heute, der Anteil regenerativer Energiequellen solle bis 2020 um mindestens 35 Prozent ausgebaut werden. Den Atomausstieg nannte Röttgen „unumkehrbar“.
Über das Gesetzespaket für die Energiewende soll der Deutsche Bundestag am 30. Juni entscheiden, am 8. Juli sollen die Gesetzesvorlagen dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Während die SPD ihre Unterstützung für das Gesetzespaket der Bundesregierung ankündigte, erklärte die Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen, einen Parteitag über die Zustimmung zu den Gesetzen der Bundesregierung für eine Abkehr von der Kernenergie entscheiden zu lassen.

30 Mai 2011

Mitschrift Pressekonferenz: Regierung zur Energiewende

Pressekonferenz zum Energiekonzept der Bundesregierung mit Bundeskanzlerin Merkel, BM Rösler, BM Röttgen und BM Ramsauer
Pressemitteilung Bundesregierung.de

Sprecher: Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesminister Philipp Rösler, Bundesminister Norbert Röttgen, Bundesminister Peter Ramsauer

BK'IN DR. MERKEL: Meine Damen und Herren, Deutschland ist eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt. Die Voraussetzung dafür, dass das für unsere Unternehmen auch so bleibt, ist, dass wir eine wettbewerbsfähige Energieversorgung haben. Unsere Bürger vertrauen darauf, dass Strom zu jedem Zeitpunkt ausreichend verfügbar ist, unsere Energieversorgung soll klimaverträglich und umweltverträglich sein, und unser Anspruch lautet: Wir wollen unseren verbrauchten Strom selbstständig erzeugen. Das heißt, nicht von Stromimporten abhängig zu sein.

Die gesellschaftliche Grundentscheidung, in Zukunft ‑ bis 2050 ‑ die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien zu gestalten, ist bereits seit Längerem gefallen. Wir haben im Herbst 2010 auch einen Bauplan dazu erarbeitet, der sich genau diesem Ziel verschrieben hat. Aber wir haben nach der ‑ jedenfalls für mich ‑ unvorstellbaren Havarie in Fukushima die Rolle der Kernenergie noch einmal überdenken müssen und uns deshalb entschlossen, den im Herbst beschlossenen Weg noch schneller zu gehen und zu gestalten.

Wir wollen, dass der Strom der Zukunft sicher sein soll, zugleich verlässlich und natürlich wirtschaftlich. Für diesen Strom der Zukunft brauchen wir eine neue Architektur unseres Energiewesens. Wir haben, um uns darauf vorzubereiten, als Bundesregierung eine Ethikkommission berufen, und die Ergebnisse der Arbeit dieser Ethikkommission sind so etwas wie die Richtschnur für das, was wir regierungsseitig beschlossen haben. Wir werden schrittweise bis Ende 2022 vollständig auf die Kernenergie verzichten.

Dieser Weg ist für Deutschland eine große Herausforderung, aber er bedeutet vor allen Dingen auch riesige Chancen für künftige Generationen. Wir glauben, dass wir als Land Vorreiter auf dem Weg zur Schaffung eines Zeitalters der erneuerbaren Energien werden können. Wir können als erste große Industrienation eine solche Wende zu hocheffizienten und erneuerbaren Energien schaffen - mit all den Chancen, die darin für Exporte, für Entwicklungen, für Technologie und für Arbeitsplätze liegen.

Der Weg des Umstiegs war bislang nicht beschrieben. Es hat immer Ausstiegsdaten gegeben, aber der Weg, auf dem man umsteigt und wie man einsteigt, war nicht ausreichend beschrieben. Das erfordert eine Vielzahl von neuen Entscheidungen. Nur mithilfe dieser Entscheidungen werden wir es schaffen, eine solche Architektur der Energieversorgung auch zu entwickeln. Das ist das Neue an den jetzt gefassten Beschlüssen, die sich an den Prinzipien der Versorgungssicherheit, der Bezahlbarkeit sowie der Umwelt- und Klimafreundlichkeit ausrichten. Dafür werden wir eine Vielzahl von Gesetzgebungsvorhaben einbringen. Die werden wir nächste Woche im Kabinett verabschieden. Die zuständigen Minister werden dazu Stellung nehmen. Wir werden dann sehr präzise sagen und verfolgen können, wie wir die gesteckten Ziele auch wirklich erreichen. Wir wollen nämlich nicht nur bis 2022 auf die Kernenergie verzichten und die sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel nicht wieder ans Netz gehen lassen, sondern wir wollen auch eine 40-prozentige Reduktion unserer CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 erreichen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung verdoppeln, von heute 17 Prozent auf 35 Prozent.

Das ganze Projekt wird nur gelingen, wenn wir es beständig überwachen und dafür einen sehr transparenten Monitoring-Prozess gestalten. Die Ethikkommission gibt uns hierzu im Übrigen eine Vielzahl von Empfehlungen, die wir auch noch einmal prüfen sollten. Wir werden das jährlich machen. Die zuständigen Minister werden darüber berichten, und dann wird das auch breit im Parlament diskutiert werden. Die Ethikkommission schlägt uns hierbei sogar eine Projektsteuerung vor, mit der wir das Ganze wirklich voranbringen. Es muss jedenfalls alles dafür getan werden, dass die ehrgeizigen Zeitpläne eingehalten werden.

Wir denken, dass wir mit diesen Beschlüssen eine Chance haben, die Wende zu einem wirklichen Strom der Zukunft zu schaffen, und wir sind als Bundesregierung und als Koalition gewillt, diesen Weg auch gemeinsam und entschlossen zu gehen.

BM DR. RÖSLER: Meine sehr verehrten Damen und Herren, man soll so große Begriffe ja nicht zu oft benutzen, aber ich glaube, heute ist ein guter Tag für die deutsche Energiepolitik. Man könnte fast schon sagen, es ist auch ein historischer. Das Enddatum – 2022 ‑ wurde schon genannt, und der Weg dahin ist für uns entscheidend. "Stimme der Vernunft" heißt aus meiner Sicht, dass man in der Tat die drei Ziele, die es in der Energieversorgung gibt, miteinander in Einklang bringen muss: erstens die Umweltverträglichkeit und den Klimaschutz, zweitens die Versorgungssicherheit und drittens eben auch die Bezahlbarkeit von Energie. Ich glaube, das ist mit den Beschlüssen der Bundesregierung jetzt gelungen.

Als Ausstiegsdatum wurde von der Ethikkommission ja "innerhalb des nächsten Jahrzehnts" empfohlen. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass dieses Jahr fast schon wieder vorbei ist, dann liegt 2022 ja innerhalb der Vorschläge der Ethikkommission. Aber viel entscheidender ist der Weg dorthin und wie er dort beschrieben wird. Ich glaube, wichtig ist ein strenges Monitoring: Werden all die Ziele, die man sich vorgenommen hat, auch immer wieder erreicht? Schafft man es, entsprechende Investitionen im Bereich des Kraftwerkneubaus zu leisten? Wie schnell sind wir beim Netzausbau? – All das wird eine Rolle spielen, wird jährlich überprüft werden, wird jährlich berichtet werden und dann auch im Deutschen Bundestag zu diskutieren sein.

Als Wirtschaftminister sind mir drei Bereiche besonders wichtig, zum einen das Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Hierbei geht es darum, die notwendige Infrastruktur für den Ausstieg aus der Kernenergie zu schaffen. Hierbei geht es eben darum, gerade große Trassen, die mehrere Bundesländer überschreiten, schneller als bisher zu planen und zu bauen und insgesamt auch im Rahmen einer Bundesfachplanung dazu zu kommen ‑ ähnlich wie beim Bundesverkehrswegeplan ‑, ein Netz zu haben, das gemeinsam mit den Ländern auf Bundesebene diskutiert und auch vorbereitet wird, damit wir bei dem notwendigen Netzausbau selbst eben möglichst schnell sein können.

Neu hinzugekommen ‑ auch nach den gestrigen Diskussionen ‑ ist ein sogenanntes Planungsbeschleunigungsgesetz, denn wir brauchen Ersatzkapazitäten im Bereich erneuerbarer Energien. Wir brauchen aber auch Ersatzkapazitäten im Bereich großer Kraftwerke und im Bereich fossiler Brennstoffe. Hier ist das Ziel, eben zu deutlich kürzeren Bau- und Planungszeiten zu kommen. Dafür ist dieses Planungsbeschleunigungsgesetz gedacht. Man kann sich das so ähnlich wie die großen Beschleunigungsgesetze im Rahmen der Projekte zur deutschen Wiedervereinigung vorstellen. Dabei ist es ja auch gelungen, große Infrastrukturmaßnahmen sehr schnell zu planen und zu bauen, beispielsweise auch Kraftwerke im konventionellen Bereich an alten Kernkraftwerkstandorten neu zu planen und vor allem auch genehmigen zu lassen.

Das Dritte ist, zu einer Entlastung der mittelständischen Wirtschaft, aber auch der Industrie zu kommen, und zwar durch Strompreiskompensationen. Darüber wird es auf europäischer Ebene noch Gespräche geben müssen. Gleichzeitig ist es zu einer Umstellung im Bereich der erneuerbaren Energien gekommen, sodass noch besser auf die Belange und Bedürfnisse der kleineren Unternehmen eingegangen werden kann. Die Grenze des Verbrauchs lag, glaube ich, bei bisher 10 Gigawattstunden und geht jetzt auf 5 Gigawattstunden herunter. Das heißt, die Entlastung kann früher greifen. Sie verläuft nicht mehr in Stufen, sondern linear, und das ist ein guter Beitrag gerade auch für das kleine Gewerbe, den Mittelstand und das Handwerk. Gleichzeitig gibt es eben die großen Strompreiskompensationen für die Industrie.

Damit wird, glaube ich, deutlich gezeigt: Wir haben das Ziel der Versorgungssicherheit und der Preisgünstigkeit für die deutsche Wirtschaft im Blick. Wir freuen uns sehr, dass es auch gelungen ist, für die Netzstabilität ‑ die befand sich in den letzten Tagen in der Diskussion ‑ eine Lösung zu finden, nämlich entsprechende Reservekraftwerke. Man kann also sehr zufrieden sein. Das geht bis hin zu der Frage der Brennstoffelementesteuer, hinsichtlich der auch klar wird, dass es auf der einen Seite nicht womöglich zu Steigerungen bei den Verbrauchern kommt und gleichzeitig die Industrie entlastet wird. Das ist, glaube ich, ein guter Kompromiss und ein gutes Ergebnis für die Energiepolitik, aber auch für die Wirtschaft und die Industrie in Deutschland.

BM DR. RÖTTGEN: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass wir alle der Auffassung sind, dass die Energiepolitik nicht nur eine Fachfrage ist. Sie ist weit mehr als eine Fachfrage in unserem Land. Sie hat eine erhebliche gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung. Sie ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, und sie ist auch eine der Grundfragen in Bezug darauf, wie wir uns in der Zukunft Wachstum in unserem Land vorstellen.

Darum ist es, glaube ich, schon eine beachtliche Leistung der Koalition, dass wir ein klares, konsistentes Konzept erarbeitet haben, mit dem wir auch einen übergreifenden Konsens in unserem Land erstreben. Was macht die Klarheit und die Konsistenz aus, die wichtig sind für die Umsetzung, aber auch für die Glaubwürdigkeit?

Wir haben entschieden, dass die sieben älteren Kernkraftwerke plus Krümmel nicht mehr ans Netz gehen, also vom Netz bleiben. Das ist eine klare Entscheidung. Weiterhin haben wir für die anderen, bestehen bleibenden Kernkraftwerke klare späteste Endzeitpunkte festgelegt. Für die drei neuesten Kernkraftwerke ‑ das sind Neckarwestheim II, Isar II und Lingen im Emsland – spätestens das Jahr 2022, die sechs verbleibenden gehen spätestens 2021 vom Netz. Die Daten, zu denen diese Kernkraftwerke vom Netz gehen, sind nicht konditioniert, stehen nicht unter dem Vorbehalt einer Revisionsklausel, sondern es besteht Klarheit für alle, insbesondere für Investoren, die nun wissen, woran sie sind.

Es wird einen jährlichen Fortschrittsbericht in den einzelnen Bereichen geben. Wir entlasten uns nicht sozusagen im Heute, indem wir Ziele, die in zehn Jahren zu erreichen sind, vorgeben, sondern die Politik setzt sich unter Selbstkontrolle und wird jährlich darüber berichten, ob wir im Plan sind. Wenn wir nicht im Plan sind, gilt es nachzusteuern. Aber diese Plankontrolle, diese Zielerreichungskontrolle und die Fortschrittsberichte stellen nicht das Ziel infrage, sondern sie bedeuten gegebenenfalls, dass wir in den Maßnahmen nachsteuern müssen.

Die Kernbrennstoffsteuer bleibt erhalten, weil die Aufgaben, unter anderem die Sanierung der Asse, die möglicherweise einen Milliardenbetrag erfordern wird, auch ebenfalls erhalten bleiben.

Wir reichen auch die Hand, im Energiekonsens ebenfalls einen Schritt zu einem Endlagerkonsens in Deutschland zu machen ‑ das ist als ein Teil der Kernenergiefrage eines der Kampfthemen seit Jahren und Jahrzehnten in unserem Land ‑, indem wir vorschlagen, neben der ergebnisoffenen Erkundung von Gorleben ‑ das ist klar ‑ auch die unterschiedlichen geologischen Formationen und alternative Entsorgungsoptionen offen zu diskutieren und dazu auch ein offenes Verfahren zu initiieren, an dem wir möglichst viele beteiligen wollen.

Dies ist eine klare und ambitionierte Entscheidung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land und bedeutet gut eine Verdoppelung auf 35 Prozent in neun Jahren, nämlich bis 2020. Wir erstreben den Charakterwandel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von einem Subventionsgesetz, das blind ist für die Frage, ob der aus erneuerbaren Energien produzierte Strom auf eine Nachfrage trifft, hin zu einer Markt- und Nachfrageorientierung. Das ist, wenn sie zur Grundversorgung mit Strom zählen sollen, schon bei 35 Prozent notwendig, aber erst recht bei 80 Prozent, die wir erstreben. Darum nutzen und realisieren wir durch technologische Entwicklung, durch Marktpreisentwicklung konsequent die Kosteneffizienz, die im System steckt. Nicht die Höhe von Subventionen ist der Gradmesser des Erfolgs, sondern eigentlich ist es das Maß, in dem sich Subventionen überflüssig machen, weil die Technologien nach und nach im Markt wettbewerbsfähig werden.

Wir werden die Begünstigung für stromintensive Unternehmen deutlich ausweiten und auch im System verändern. Bislang gibt es eine Förderung in einem Zwei-Stufen-System, zwei Treppenstufen der Förderung. Unternehmen mit einem Verbrauch bis 10 Gigawattstunden im Jahr ‑ das ist ziemlich viel ‑ bekommen bislang überhaupt keine Förderung, und dann wird zweimal abgestuft, bis 0,05 Cent. Das ist eine extreme Förderung. Das verändern wir, indem wir ein lineares System, also eine gleitende Förderung nach dem Prinzip einführen: Je mehr Strom, beginnend bei einer Gigawattstunde, verbraucht wird, desto höher ist die Förderung.

Das heißt: Wir leisten auch mit der Novelle des EEG einen wirklich ausdrücklichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit gerade der stromintensiven Industrie, und das ist auch genau unser Verständnis der Energiepolitik, die wir machen. Der Ausbau der Infrastruktur gehört ebenso dazu wie die Sicherstellung der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der Energie- und Klimapolitik in dem sondergesetzlich begründeten Energie- und Klimafonds, in dem ja nunmehr die 300 Millionen Euro aus dem Ertrag der Brennstoffsteuer fehlen, welcher aber dadurch ersetzt wird, dass die gesamten Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel ‑ das sind noch einmal (900 Millionen) Euro mehr als vorher vorgesehen waren ‑ in diesen Fonds überführt werden. Dieser Fonds hat den Vorteil, dass er eine festgelegte Zahl von Zwecken hat, für die das Geld ausgegeben wird, und er unterliegt nicht der Annuität, der Jährlichkeit, des üblichen Haushalts. Das heißt, es ist möglich, dass wir Berechenbarkeit und Verlässlichkeit in den finanziellen Zusagen erreichen.

Alle diese Fragen drücken aus, dass nach unserem Verständnis die Befriedung in der Frage der Kernenergienutzung dazu führt, dass Deutschland die Kräfte bündelt, um ein neues Wachstumsprojekt zu realisieren, ein Gemeinschaftswerk, wie es die Ethikkommission zutreffend genannt hat. Dafür braucht man die Kommunen, die Länder, den Bund; die gesellschaftlichen Gruppierungen müssen europäisch integriert sein, aber es ist ein großes nationales Projekt, für das mit diesem Konzept die Grundlage gelegt ist. Wir wollen diesen Konsens, weil er ein Teil des Erfolges ist. Wir reichen jedenfalls die Hand und hoffen, dass sie ergriffen wird.

BM DR. RAMSAUER: Frau Bundeskanzlerin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir das letzte Mal hier an dieser Stelle und in dieser Runde zusammen waren, habe ich Ihnen eine sehr wichtige Zahl genannt. Ich möchte sie noch einmal an den Ausgangspunkt meiner Darlegungen stellen. Etwa 70 Prozent des gesamten Primärenergiebedarfs werden im Bereich von Verkehr und im Bereich der Gebäude eingesetzt. Das zeigt schon, welch riesiges Potenzial in den Bereichen Verkehr und Bau und damit in meiner Ressortzuständigkeit liegt.

Im Grunde genommen sind es drei wesentliche Punkte, die ich Ihnen vorzutragen habe und die im Bereich unseres Energiekonzepts in mein Haus hineinreichen.

Der erste Punkt ist das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Wir haben seit Bestehen dieses Programms, seit dem Jahr 2006, erhebliche Energieeinsparerfolge erzielt. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben: Pro Jahr wurden etwas mehr als 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Wenn Sie das über die fünfeinhalb Jahre hochrechnen, so hat allein dieses CO2-Gebäudesanierungsprogramm über die Jahre kumuliert schon 20 Millionen Tonnen bis 25 Millionen Tonnen CO2-Einsparung erbracht.

Ich freue mich sehr, dass nach den Verunsicherungen der Haushaltsverhandlungen der letzten Jahre ‑ obwohl sie in der Frage der Dotierung der CO2-Gebäudesanierung immer einigermaßen vernünftig geendet haben ‑ nunmehr in den kommenden Jahren eine verlässliche Summe von jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung steht. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass wir hier eine Verstetigung brauchen; denn auf den Bereich der CO2-Gebäudesanierung haben sich ganz neue Wirtschaftszweige spezialisiert. Diese kann man nicht ein Jahr hoch-, dann wieder herunter- und dann wieder hochfahren. Das braucht Kontinuität.

Wir liegen mit diesen 1,5 Milliarden Euro pro Jahr höher als im Durchschnitt der Jahre seit 2006. In dieser Zeit waren es im Durchschnitt gut 1 Milliarde Euro jährlich. Dadurch sichern wir die CO2-Gebäudesanierung nicht nur, sondern wir verleihen ihr zusätzlichen Schwung.

Der zweite Punkt betrifft die Ertüchtigung der bestehenden Windkraftanlagen, der Ertüchtigung der Windkraft. Sie kennen bisher dafür den Begriff des Repowering. Das heißt, dass bestehende Windkraftanlagen durch zahlenmäßig weniger, aber dafür stärkere ersetzt werden. Als die Regierung Kohl im Jahr 1991 das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet hat, begann der Bau von Windkraftanlagen. Aus dieser Zeit gibt es noch viele Anlagen im Bereich von einem halben Megawatt, von einem Megawatt, von 1,5 Megawatt. Wir können diese ertüchtigen, das heißt diese bestehenden alten durch weniger neue ersetzen. Das dient im Übrigen auch der Akzeptanz bei der Bevölkerung; denn mancherorts wird über ‑ das ist nicht mein Begriff, aber häufig wird er gebraucht ‑ die Verspargelung der Landschaft geklagt. Wenn weniger, aber stärkere solche Anlagen bei uns stehen, dann dient das auch der Akzeptanz. Wir werden entsprechende Änderungen im Baugesetzbuch vornehmen. Das heißt, wir schaffen mehr Rechtssicherheit beim Rückbau bestehender Anlagen und beim Ausweisen neuer Flächen.

Der dritte Bereich betrifft das Bauplanungsrecht insgesamt. Ich habe ohnehin seit eineinhalb Jahren an einer umfassenden Baurechtsnovelle gearbeitet. Die energierelevanten Bestandteile ziehen wir jetzt heraus und ziehen diese vor. Wir kleiden dies in ein Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden. Das betrifft beispielsweise die Genehmigungserleichterung für Fotovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden.

Im Übrigen haben wir ‑ das gehört auch noch hierher ‑ bereits im Kabinett ein sogenanntes Erstes Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das hat nicht unmittelbar mit der Schifffahrt zu tun, aber in diesem Gesetz ist geregelt, wie Offshore-Windkraftanlagen genehmigt werden. Sie werden bisher von einer Fülle von Behörden genehmigt. Das wird jetzt beim BSH, beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, gebündelt. Das ist eine erhebliche bürokratische Erleichterung beim Ausbau der Offshore-Windkraft.

FRAGE: Herr Röttgen, inwieweit können nach diesen Beschlüssen Reststrommengen übertragen werden?

Sie sagten, bis spätestens 2021 seien die sechs nächstältesten Atommeiler vom Netz und bis spätestens 2022 die restlichen. Haben Sie eine Vorstellung davon, ob dann alle auf einen Schlag zu den jeweiligen Endzeitpunkten vom Netz gehen oder wie sich das bis dahin vielleicht schrittweise vollzieht?

BM DR. RÖTTGEN: Die Regelung, die wir vorschlagen und vorsehen, sieht vor, dass wir die Strommenge von einem 32-jährigen Betrieb der Kernkraftwerke zugrundelegen, inklusive der Strommengen des Kernkraftwerks Krümmel und der Strommengen, die Teil des Stilllegungsvergleiches für Mülheim-Kärlich waren. Das ist also eine Strommenge, die dem Betrieb von 32 Jahren entspricht. Diese Strommenge steht nun den Kernkraftwerksbetreibern für den Zeitraum bis 2021 bzw. bis 2022 für den Weiterbetrieb der neuen Kernkraftwerke zur Verfügung.

Darum wird es auch zu Strommengenübertragungen kommen, aber eben im Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung und Gesetzgebungssystematik nicht mit der Wirkung, dass dadurch der Endzeitpunkt hinausgezögert werden könnte. Dass es keinen Endzeitpunkt gab, ist ja das bisherige Konzept von Strommengenübertragung. Eine vorhandene Strommenge konnte theoretisch auf wenige Kernkraftwerke übertragen werden, mit der Folge, dass der Betrieb eines Kernkraftwerkes über Jahre hinausgeschoben wird. Das ist nun anders. Die sechs Kernkraftwerke müssen ihren Betrieb Ende 2021 einstellen, die drei verbleibenden Ende 2022, und es gibt keine über diese Zeitpunkte hinausreichende Strommengenübertragung. Innerhalb des Zeitraums kann übertragen werden. Dann wird sich zwangsläufig aus dem Alter der Kernkraftwerke ein gestaffeltes Vom-Netz-Gehen ergeben.

ZUSATZFRAGE: Sie haben also noch keine weiteren Stufen eingeführt?

BM DR. RÖTTGEN: Nein. Wir haben auch noch nicht festgelegt, wie wir das genau ausgestalten. Das werden wir jetzt natürlich tun; heute haben die Arbeiten dazu begonnen. Ich denke aber, dass das im Kern darin besteht, dass die Kernkraftwerksbetreiber die Strommengen, die sie haben, innerhalb dieses Zeitraums zwischen den einzelnen Kernkraftwerken übertragen können ‑ wie gesagt mit der Besonderheit, dass die drei jüngsten, modernsten Kraftwerke ein Jahr länger laufen können, dann aber auch vom Netz gehen müssen.

FRAGE: Herr Röttgen, eine der Maßnahmen, die aus der letzten Nacht bekanntgeworden sind, ist das Kraftwerk für die sogenannte kalte Reserve. Muss dieses Kraftwerk ‑ das ja dann eines der sieben ältesten sein soll, wenn ich das richtig verstanden habe ‑ vorher die Nachrüstung erfahren, die aus dem Katalog der Reaktorsicherheitskommission bekannt wurde, um als Kaltreserve überhaupt infrage zu kommen?

BM DR. RÖTTGEN: Das ist ja eine sehr spezielle Frage. Ich kann sie zunächst einmal im Allgemeinen beantworten: Das bestehende Nachrüstprogramm und übrigens auch das, was wir an neuen und dynamischen neuen Vorschriften in das Atomgesetz aufgenommen haben, stand gar nicht zur Diskussion, sondern das ist so, das bleibt so und das wird abgearbeitet. Es wird in den zehn Jahren keine Politik geben und keinen Verwaltungsvollzug nach der Maßgabe geben: "Das Ende ist ja absehbar, also gibt es einen Sicherheitsrabatt". Den wird es nicht geben. Vielmehr ist Sicherheit die Bedingung des Betriebs bis zur letzten Stunde.

Ob es überhaupt zu dieser Reservefunktion kommt, ist noch offen, aber die Angaben der Bundesnetzagentur müssen selbstverständlich ernstgenommen werden. Diese Frage muss man durch Faktenerhebung noch weiter erhärten, insbesondere im Hinblick auf die Frage: "Welche fossilen Reservekapazitäten stehen zur Verfügung?". Das sagt auch die Bundesnetzagentur selber. Falls es überhaupt notwendig sein sollte, wäre es die Aufgabe der Bundesnetzagentur, das zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität notwendige Kernkraftwerk zu bestimmen. Darum muss auch bei den dafür geeigneten Kernkraftwerken selbstverständlich die Sicherheit gewährleistet sein.

BK'IN DR. MERKEL: Das Kernkraftwerk bräuchte dann ja auch eine Betriebsgenehmigung.

BM DR. RÖTTGEN: Ja, klar.

BK'IN DR. MERKEL: Ich will eines noch einmal deutlich machen: Wir haben die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Blackout in Deutschland gibt. Die Behörde, die uns dafür die sachlichen Angaben machen kann, ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat uns am Freitag einen Bericht übergeben, nach dem sie nicht für alle Wintertage ‑ nach dem Stand von Freitag ‑ sicherstellen kann, dass insbesondere im südlichen Bereich Deutschlands ausreichend Reserven da sind, um die Netzstabilität unter allen denkbaren Witterungsbedingungen zu garantieren.

Wir haben durch Fukushima gelernt, dass wir mit Risiken anders umgehen müssen. Das heißt, wir können mit dem Risiko eines Blackouts jetzt auch nicht so umgehen, dass wir hoffen, dass das schon nicht passieren wird, sondern wir müssen das sorgsam machen; denn der Schaden für das Land wäre im Falle eines solchen Blackouts beträchtlich. Wir würden es bevorzugen, wenn sich Kaltreserven finden, die nicht aus dem Bereich der Kernenergie, sondern aus dem fossilen Bereich kommen. Deshalb haben wir die Netzagentur auch gebeten, das primär zu prüfen. Nur, wenn es keine andere Möglichkeit gäbe, würden wir die Netzagentur bitten, ein solches Kernkraftwerk herauszusuchen. Dann verlassen wir uns aber auch auf die Hinweise der Bundesnetzagentur dafür.

Um ganz deutlich zu dokumentieren, dass das kein Hintertürchen ist, haben wir gesagt: Das gilt nur für zwei Jahre, also nur für zwei Winter. Wir haben außerdem deutlich gemacht und werden das auch im Atomgesetz deutlich, dass alle sieben ältesten Kraftwerke aus der Leistungserbringung ausscheiden. Das heißt, eine Betriebsgenehmigung kann es überhaupt nur noch geben, wenn die Netzagentur, wie sie das darf, anweist, dass zur Sicherung der Netzstabilität eine zusätzliche Kapazität nötig ist.

BM DR. RÖTTGEN: Das Recht zur kommerziellen Leistungserbringung erlischt, und (diese Bereitstellung einer Reserve) wäre gewissermaßen eine Inanspruchnahme einer Kapazität im öffentlichen Interesse, nämlich für die Netzstabilität ‑ falls es unausweichlich sein sollte, die vorhergehenden Möglichkeiten nicht bestehen und die Notwendigkeit da ist.

FRAGE: Anknüpfend an die kalte Reserve ‑ ich weiß nicht, wer das beantworten kann, Herr Röttgen oder Herr Rösler ‑: Wer zahlt denn die Kosten für diese Stand-by-Lösung? Muss das das Unternehmen übernehmen oder wird das von anderen getragen?

Frau Bundeskanzlerin, Sie haben ja auf den beschleunigten Ausbau der Netze hingewiesen. Sind Sie bereit, dieses Gesetz notfalls auch gegen den Widerstand der Bundesländer ‑ Sie treffen sich ja noch mit den Ministerpräsidenten ‑ zu beschließen? Offenbar gibt es die Rechtsauffassung, dass das theoretisch auch ohne Zustimmung des Bundesrates ginge.

BK'IN DR. MERKEL: Es geht in Form eines zustimmungsfreien Gesetzes, das heißt, eines Einspruchsgesetzes. Ein solches Einspruchsgesetz wird nicht am Bundesrat vorbei verabschiedet, sondern ein solches Einspruchsgesetz wird im Bundesrat natürlich behandelt. Es bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Länder, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen, und nicht nur eine einfache Mehrheit. Wenn also gesagt wird, wir wollten etwas am Bundesrat vorbei machen, möchte ich dazu sagen: In Deutschland kann man am Bundesrat vorbei kein einziges Gesetz beschließen.

Zweitens. Wir waren selbst überrascht, dass dieses Netzausbaugesetz zustimmungsfrei ist, aber die Verfassungsressorts sagen uns dies übereinstimmend.

Drittens. Wenn wir den Netzausbau beschleunigen wollen, brauchen wir einen Geist der Kooperation zwischen Bund und Ländern. Das heißt, wir werden die Diskussion mit den Ländern so führen, dass wir um ihre Zustimmung werben, und werden es nicht darauf anlegen, dass die Länder in Totalopposition gegen unseren Versuch, die Netze schneller auszubauen, arbeiten; denn dann würden wir auch nicht vorankommen. Insofern ist das ein absolut kooperativer Angang. Deshalb trifft der Chef des Kanzleramtes am Mittwoch die Chefs der Staatskanzleien, auch zur Vorbereitung des Treffens mit den Ministerpräsidenten, das wir am Freitag haben werden. Wir werden sehr darauf achten, dass wir eine gemeinsame Linie mit den Ländern finden. Deshalb ist es sehr wichtig, diesen kooperativen Geist auch wirklich deutlich zu machen. Deshalb habe ich das hier noch einmal unterstrichen.

BM DR. RÖSLER: Vielleicht kann ich Ihre Frage zum Thema der Kosten der Reserve beantworten. Es wurde schon angesprochen, dass die Bundesnetzagentur deutlich gemacht hat, dass sie nicht (ausschließen) kann, (dass) in den nächsten ‑ insbesondere den nächsten beiden ‑ Wintern Reserven zur Netzstabilisierung notwendig sind. Zum Umfang: Das wären ungefähr 1.000 Megawatt. Bisher haben wir im konventionellen Bereich ungefähr 300 Megawatt, das heißt, es gibt eine gewisse Lücke. Da war die Überlegung, diese Lücke über Reserven aus den stillgelegten und vom Netz gegangenen Kraftwerken selber zu decken. In welchem Umfang, in welchem Zustand sich die Kraftwerke befinden, muss zunächst einmal geklärt werden. Das ist jetzt Aufgabe der Fachbehörde, also der Bundesnetzagentur. Davon hängt natürlich eins zu eins auch die Kostensituation ab.

Unabhängig von den eigentlichen Größenordnungen ist klar: Diese Maßnahme dient zur Stabilisierung des Netzes und ist am Ende von den Netzbetreibern zu tragen. Das gilt im Übrigen auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei den Kaltreserven im konventionellen Kraftwerksbereich. Auch dort dient diese Kaltreserve zur Sicherheit, zur Netzstabilisierung, und dort sind die Kosten ebenfalls vom Netzbetreiber selber zu tragen.

FRAGE: Herr Röttgen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keinen stufenweisen Abschaltplan für die verbleibenden neuen Kraftwerke. Heißt das, alle diese Kraftwerke werden irgendwann in 2021 auf einmal vom Netz gehen?

BM DR. RÖTTGEN: Nein. Zunächst einmal muss ich sagen: Wir haben das gesetzestechnisch noch nicht im Einzelnen umgesetzt und umgewandelt. (Dass alle Kraftwerke gleichzeitig vom Netz gehen), wird deshalb nicht der Fall sein, weil die Strommengen nicht ausreichen, um alle neuen Kernkraftwerke bis zu den Endzeitpunkten 2021 bzw. 2022 zu führen. Ich sagte ja, dass 32 Jahre Laufzeit zugrundegelegt worden sind. Manche bzw. die meisten dieser Kernkraftwerke haben ihr Laufzeitende nach 32 Jahren deutlich früher als 2021 und 2022. Hinzu kommen aber noch die Strommengen aus Mülheim-Kärlich und Krümmel, sodass sich aus den nach 32 Jahren endenden Laufzeiten ‑ das fängt circa 2014 bei Grafenrheinfeld an und geht bei anderen dann Jahr für Jahr hoch ‑ Verlängerungen ergeben. Das wird aber eben nicht 2021, sondern bis zu einem Zeitpunkt vor 2021 sukzessive auslaufen.

BK'IN DR. MERKEL: Am Montag werden wir die Novelle des Atomgesetzes im Kabinett haben. In dieser Novelle des Atomgesetzes wird dann zugeordnet werden bzw. bis dahin wird besprochen werden, wie die verschiedenen Kraftwerke bedient werden. Dabei müssen ja auch noch ein paar eigentumsrechtliche Fragen beachtet werden usw., zum Beispiel auch die Frage, wem die Strommengen von Krümmel eigentumsrechtlich gehören, wie man damit verfährt und ähnliches. Das heißt also, das wird eine Kaskade von Abschaltungen sein und nicht an zwei Tagen geschehen.

FRAGE: Heute morgen hat Professor Töpfer in der Bundespressekonferenz noch einmal sehr deutlich gemacht, dass der Zehn-Jahres-Zeitraum das Maximum sei, man könne aber auch schneller aussteigen, wenn man das so wolle. Ich würde gerne noch einmal hören, warum sie sich für die längere Variante entschieden haben.

Die zweite Frage: Sie haben im September von einer Revolution in der Energiepolitik gesprochen. Womit haben wir es jetzt zu tun?

BK'IN DR. MERKEL: Die Revolution bezog sich auf das Zeitalter der erneuerbaren Energien und den Weg zur Erreichung dieses Zeitalters. Wir haben jetzt das entsprechende Ziel des Energiekonzepts (vom Herbst letzten Jahres), also die Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2020, übernommen, und haben diesen Teil des Energiekonzepts sozusagen eins zu eins in unser jetziges Energiekonzept eingebaut. Der Unterschied ist, dass wir die sieben ältesten Kernkraftwerke jetzt sehr schnell vom Netz nehmen und dass wir insgesamt schneller aus der Kernenergie aussteigen, dass wir dafür aber mehr Zubau an fossilen Energieträgern brauchen ‑ sprich zum Beispiel Gaskraftwerke und Ähnliches. Auch mit Blick auf unsere Energieszenarien, die wir berechnet haben, müssen wir jetzt ambitionierter vorangehen, zum Beispiel was die Erreichbarkeit einer Reduktion der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis 2020 anbelangt. Wir haben dabei also keine Reserven mehr.
Das hat uns dazu geführt, zu sagen: Mit der Art, wie Netzausbau in Deutschland im Augenblick betrieben wird, mit der Art, wie Repowering betrieben wird, wird das nicht zu schaffen sein. Deshalb nehmen wir genau in diesen Bereichen eine Beschleunigung vor, genauso wie wir versuchen, den Kraftwerksneubau zu beschleunigen, um da wirklich auf der sicheren Seite zu sein. Die Zielausrichtung der Erreichung des Zeitalters der erneuerbaren und die verschiedenen Stufen sind aber eins zu eins wieder eingeflossen. Das war das Revolutionäre an diesem Konzept. Hinzu kommt eben der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie insgesamt.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben uns sehr gut überlegt, wie die Ersatzkapazitäten geschaffen werden können, wie der Netzausbau stattfinden kann und wie das mit den Reststrommengen von Krümmel und Mülheim-Kärlich aussieht, und haben uns für die Variante entschieden, dass wir es auch als ein Jahrzehnt empfinden, wenn wir sagen: Bis Ende 2022. Wir haben allerdings sehr genau festgelegt ‑ der Umweltminister hat darauf hingewiesen ‑, dass nur die drei neuesten Kernkraftwerke ‑ und damit auch die Kernkraftwerke mit dem höchsten Sicherheitsstandard ‑ im Jahre 2022 noch laufen werden. Insofern glauben wir, dass die Philosophie, dass Sicherheit das Wichtigste ist, auch in der Abwägung, wie lange das laufen kann, eine Rolle gespielt hat.

FRAGE: Frau Bundeskanzlerin, international wird der deutsche Beschluss mit großem Interesse und manchmal auch mit Kopfschütteln verfolgt. Sehen Sie in diesem deutschen Beschluss ein Modell, dem andere Länder folgen könnten? Was für Auswirkungen hat das insbesondere auf die Beziehungen zu den Nachbarländern, wo jenseits der deutschen Grenze ja noch relativ viele Atomkraftwerke stehen?

BK'IN DR. MERKEL: Wir haben in Europa eine sehr unterschiedliche Situation. Unser Nachbar Frankreich zum Beispiel bezieht 80 Prozent seines Stroms auf der Basis von Kernenergie. Was wir erreicht haben, ist, dass alle europäischen Kernkraftwerke jetzt einem Stresstest unterzogen werden. Das heißt, wir nähern uns auch einer besser vergleichbaren Sicherheitsstruktur an. Die Herangehensweise ist aber unterschiedlich.

Es ist richtig, dass dieser Beschluss außerhalb Deutschlands sehr interessiert verfolgt wird. Die Mitglieder der Ethikkommission haben uns erzählt, dass sie unglaublich viele Nachfragen aus anderen Ländern haben, in denen jetzt gefragt wird: "Wie macht ihr das?". Insofern wird darauf sicherlich ein Blick geworfen. Wir glauben, dass wir den Ländern, die sich entscheiden, entweder aus der Kernenergie auszusteigen oder gar nicht erst einzusteigen, zeigen können, dass Wachstum, Arbeitsplätze, wirtschaftliche Prosperität und eine Energieversorgung in Richtung von erneuerbaren Energien zusammengehen. Das ist unser eigentlicher Punkt. Wir kommen hier zu einer neuen Form von Wachstumsmöglichkeiten. Das ist heute noch einmal deutlich gemacht worden: Die Afrikanische Union zum Beispiel hat sich entschieden, im Wesentlichen ohne Kernenergie bzw. ohne den Neubau von Kernkraftwerken auszukommen. Gerade für diese afrikanischen Länder könnte das insofern ein interessantes Modell sein, aber genauso auch für europäische Länder, die sich anders entscheiden.

Wir glauben außerdem, dass wir sehr gute Exportchancen haben werden, denn der Druck, sich mit den Fragen der erneuerbaren Energien zu befassen, nimmt jetzt zu. Sie müssen sehen: Irgendwann schlagen Quantitäten ja auch in Qualitäten um. Wenn Sie vier Prozent Strom aus erneuerbaren Energien haben, dann fällt es nicht sonderlich auf, wenn Sie etwas am Einspeisegesetz ändern. Wenn Sie einen Anteil von 17 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien haben, dann merken Sie schon, was für Wirkungen das hat. Bei 35 Prozent müssen Sie Marktkonformität auch im Bereich der erneuerbaren Energien in gewisser Weise einführen. Und wenn Sie einmal 50 Prozent haben, dann wird das überhaupt nicht mehr anders gehen; denn sonst hätten Sie eben riesige Amplituden und ansonsten nur noch Grundlastkraftwerke, die teilweise stillstehen.

Das heißt, wir lernen bei der Erzeugung der erneuerbaren Energien auch sehr viel, und zwar sowohl von der Rechtstechnik her als auch von der Fördertechnik und von der Vernetzung her. Es wird jetzt immer mehr Kombinationen geben, also zum Beispiel, dass man Windkraft mit Biomasse und anderen Formen (erneuerbarer Energieerzeugung) vernetzt und daran dann auch Speichertechnologien anschließt, um quasi eine dauerhafte Betriebsbereitschaft auch von erneuerbaren Energien zu erzeugen. Das heißt, zu den einzelnen Fähigkeit, ein Windkraftwerk oder eine Biogasanlage zu bauen, werden Komplexe Fähigkeiten hinzukommen, die wir mit Sicherheit auch gut in anderen Ländern vermarkten können. Das, glauben wir, ist ein großer Gewinn für uns.

FRAGE: Frau Bundeskanzlerin, der Ausstiegsbeschluss von Rot-Grün zielte auf das Jahr 2022. Ist das jetzt für Sie eine politische Niederlage oder einfach Ironie der Geschichte?

BK’IN DR. MERKEL: Die Systematik des rot-grünen Ausstiegsbeschlusses war erstens eine ganz andere. Dort hat man sozusagen mit Rechtssicherheit bestimmte Strommengen zugeordnet. Das heißt, es war ein rollender Ausstieg. Wir haben jetzt schon festgestellt, dass viele der erwarteten Strommengen noch gar nicht von den Kernkraftwerken abgeflossen waren. Das heißt, der Ausstieg hätte sehr viel später stattgefunden. Das nur zur Rechtstechnik. Wir kommen jetzt zu einem festen Ausstiegsdatum.

Das, was für uns interessant ist, was wichtig ist und was vorher von niemandem geleistet wurde, ist, dass wir beschreiben können, wie wir den Weg dahin schaffen. Sie sehen an der Gruppe von Gesetzen, die wir nächste Woche im Kabinett behandeln werden, dass für diesen Weg noch viel zu tun ist und auch rechtliche Grundlagen zu schaffen sind. Diese Beschreibbarkeit, dass wir nicht die Versorgungssicherheit verlieren, dass wir nicht importieren müssen und nicht sagen, dass das nicht mehr für die Menschen bezahlbar ist und wir uns um die energieintensive Industrie kümmern, ist das qualitativ Neue.

Wir haben wir uns jetzt für ein Ausstiegsdatum entschieden. Ob das dem Beschluss von Rot-Grün nun ähnlich oder unähnlich ist, ist für mich kein Punkt. Wir haben gesagt: Wir wollen es schnellstmöglich machen. Wir haben gesehen, dass wir das mit dem heute vorhandenen Rechtsinstrumentarium nicht schaffen werden. Das heißt: Die Machbarkeit, die Realisierbarkeit und damit auch die Akzeptanz für Wirtschaft und Bürger werden durch unser Konzept aus meiner Sicht sehr verbessert.

FRAGE: Sie haben viel von dem Gesetzespakt und den Ausbau der erneuerbaren Energien gesprochen. Ich habe vermisst, dass etwas zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gesagt wurde, was ja immer noch nach Aussage des BMU die Grundlage ist. Wird im Rahmen dieses ganzen Pakets ‑ es gibt ja einen Referentenentwurf ‑ auch das EEG mit abgestimmt? Oder wird es nur Eckpunkte geben? Wie ist genau der Zeitplan? Ist es denkbar, dass auch bestimmte Dinge auf den Herbst verlagert werden?

BM DR. RÖTTGEN: Das EEG und die Novelle des EEG sind Teil dieses Gesetzgebungspaketes ‑ da haben Sie völlig Recht ‑, weil es ein elementarer Teil des Einstiegs ist. Neben der Energieeffizienz ist die Ersetzung insbesondere von Kernenergie durch erneuerbare Energien der Weg, dies zu verwirklichen. Darum gehört das dazu.

Ich habe eben einige Elemente des EEG erwähnt, das Teil des Kabinettsbeschlusses am 6. Juni sein wird und dann in die parlamentarische Beratung geht. Ich habe davon gesprochen, dass wir schrittweise die Marktorientierung durch Einführung einer Marktprämie erreichen. Ich habe davon gesprochen, dass wir die Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen verändern werden, die Teil des EEG ist. Wir haben uns auch darauf verständigt, bei der Fotovoltaik zwei Änderungen vorzunehmen. Das ist zum einen eine Ausweitung von Flächen, auf denen Fotovoltaik zusätzlich gefördert werden soll, nämlich auch auf solchen Konversionsflächen, die FFH-Gebiete sind ‑ also nicht in FFH-Gebieten generell, sondern auf militärischen oder industriellen Konversionsflächen, die auf stark beanspruchte Flächen sind. Zum Ausgleich diskutieren wir zwischen den Ressorts, dass es zu dem Volumenausbau, der dazu kommt, noch einmal im nächsten Jahr möglicherweise einen weiteren einmaligen Degressionsschritt von 6 Prozent zum 1. März des nächsten Jahres geben soll.
Wir haben bei der Biomasse noch einmal eine Veränderung zum Referentenentwurf vorgenommen. Wir wollen kleine Hofanlagen, die insbesondere auch zur Gülleverwertung dienen, besonders fördern, um die Dezentralität in diesem Bereich zu realisieren. Wir werden bei den großen Biogasanlagen noch einmal mit der Vergütung von 6 auf 5 Cent heruntergehen. Sie sehen also, dass wir dort schon relativ effiziente Zahlen realisieren können.

Wir sehen vor, dass ab 2014 diese großen Anlagen, die auch eine Speicherfunktion haben ‑ Biomasse und Biogasanlagen sind neben der Wasserkraft die bislang einzig wirklich relevant speicherfähigen erneuerbaren Energien ‑, zwingend und vorgeschrieben obligatorisch in die Marktverwertung gehen sollen. Sie sollen also keine feste Vergütung, sondern eine Marktvergütung erhalten.

Das waren die wesentlichen Punkte aus dem Bereich. Es mag noch ein paar andere Punkte geben, aber das sind die wichtigsten.

FRAGE: Herr Röttgen, Sie sprachen von einer Endlagersuche insbesondere von Gorleben. Sie sagten, es gebe eine ergebnisoffene Prüfung. Sie haben gesagt, dass noch andere geologische Formationen geprüft werden. Diese Formulierung hört man immer wieder. Heißt das, dass es eine neue ergebnisoffene Endlagersuche auch zum Beispiel im schönen Bayern gibt?

BM DR. RÖTTGEN: Das, was wir neben der Fortführung vorschlagen, ist, dass wir ein Verfahren finden, um uns darauf zu verständigen, nach welchen Kriterien und unter wessen Beteiligung geologische Formationen untersucht und bewertet werden sollen. Wer macht das wann, wie und mit welcher Verbindlichkeit? Neben dieser Bewertung von geologischen Formationen wollen wir auch die Diskussion und die Abwägung führen, ob es auch andere Entsorgungsoptionen gibt. Das ist auch die Option unterirdische oder oberirdische Lagerungen. In den USA gibt es diesen Trend, dauerhafter und längerfristiger oberirdisch zu lagern. Das ist kein Präjudiz und keine Festlegung für irgendetwas. Wenn man das Thema öffnen und einen Konsens haben möchte, muss man auch die Fragestellung, die in der Sache vorhanden ist, partei- und gesellschaftsgruppenübergreifend neu aufgreifen. Das soll geschehen.

Ich kann keine Ergebnisse eines solchen Verfahrens vorwegnehmen, weil es dann zu einer Bewertung von geologischen Formationen in einem solchen Verfahren kommen soll. Das kann ich heute nicht vorweg beantworten, sondern das muss ja gerade bewertet werden. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, wie man Ton und Salz bewertet. Das muss dann in einem Verfahren ermittelt werden.

FRAGE: Frau Bundeskanzlerin, Sie haben gesagt, dass der Atomausstieg eine Herausforderung ist. Welche Herausforderungen müssen die normalen Bürger in Deutschland in diesem Zusammenhang hinnehmen?

Zweitens. Ich habe von französischen Wirtschaftsverbänden Kritik vernommen. Wann wird Deutschland nicht mehr von Stromimporten aus Frankreich abhängig sein?

BK’IN DR. MERKEL: Wir haben gesagt, dass wir den Nettobedarf unserer Stromversorgung selber erzeugen wollen. Wir sind Teil des europäischen Energiemarktes. Das heißt, es gibt immer Stromflüsse, die hin- und hergehen. Aber die Erzeugungskapazität für unseren zu gebrauchenden Strom wollen wir selbst schaffen. Es gibt immer unterschiedliche Zeiten: Mal haben wir zum Beispiel sehr viel Wind, und dann ist Frankreich froh, wenn es zum Beispiel sehr heiß ist und die Wasserkühlung in den Atomkraftwerken sehr schlecht funktioniert. Jeder ist also auf jeden im europäischen Markt angewiesen. Wir wollen den europäischen Markt verbessern.

Zweitens. Was die Herausforderungen anbelangt, so ist es so, dass es das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt und heute eine sogenannte Umlage in diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz von etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde festgeschrieben ist. Das heißt, dass auf jede erzeugte Kilowattstunde 3,5 Cent auf den Strompreis aufgeschlagen werden, außer auf die von dieser Umlage ausgenommen energieintensiven Unternehmungen.

Wir wollen im Großen und Ganzen diesen Bereich konstant halten. Wir wollen durch mehr Marktförmigkeit in der zukünftigen Förderung sicherstellen, dass die Größenordnung von 3,5 Cent nicht überschritten wird. Es werden sicherlich noch gewisse Kosten durch den Neubau der Netze entstehen, weil dort vergleichsweise viel passieren muss. Ich kann sagen, wenn man sich in der Vergangenheit die Strompreissteigerungen angeschaut hat, dass das aus meiner Sicht Kosten sind, die durchaus im Rahmen liegen und dass ich Bereiche kenne, in denen die Preissteigerungen noch größer sind. Wir haben viele Preissteigerungen im Abfall- und Abwasserbereich usw. Ich glaube, das ist gemessen an der Größe der Aufgaben vertretbar.

Ein Bereich, in dem wir wirklich aufpassen müssen ‑ und das muss innerhalb Europas geklärt werden ‑, ist der Bereich der energieintensiven Industrie, denn diese liegt in einem globalen Wettbewerb. Da zählt jeder halbe Cent schon sehr, sehr stark.

FRAGE: Frau Bundeskanzlerin, Sie hatten angekündigt, dass Sie auch den Konsens mit der Opposition suchen, und hatten gestern auch SPD und GRÜNE eingeladen. Sind Sie nach den Gesprächen, die gestern Abend stattgefunden haben, und den Reaktionen heute immer noch optimistisch, dass es gelingen kann, einen parteiübergreifenden Konsens zu finden?

Herr Raumsauer, eine Frage an Sie, weil Sie die Gebäudesanierung angesprochen haben: Halten Sie die Veränderung des Mietrechts, indem man Mieter an den Kosten beteiligt, um die Gebäudesanierung weiter zu forcieren, für ein wichtiges und geeignetes Mittel?

BK’IN DR. MERKEL: Durch unsere Gespräche mit der Opposition haben wir deutlich gemacht: Wir sind an einem solchen Konsens, zumindest, wenn er sich ergibt, interessiert. Wir können unsere Entscheidungen auch als Regierungsmehrheit treffen. Das ist keine Frage. Aber dieses Thema aus den gesellschaftlichen Streitigkeiten weiter herauszuhalten, als das bisher der Fall war, ist, glaube ich, von großem Wert, im Übrigen auch für die Wirtschaft, die nämlich dann Investitionssicherheit hätte. Es ist auch ein ganz wichtiger Punkt, dass nicht zu jeder Bundestagswahl wieder eine größere Auseinandersetzung um die Frage entbrennt, wie die Energieversorgung der nächsten vier Jahre aussieht.

Die Äußerungen, die ich heute höre, sind nicht niederschmetternd, würde ich sagen, sondern durchaus abgewogen, abwartend. Insofern schauen wir jetzt einmal. Die Papiere liegen vor. Wir sind zu allen Informationen bereit. Wir sind offen und werden jetzt zunächst den Verlauf der weiteren Ereignisse abwarten. Wir werden dann sehr konkrete Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag haben, wir werden die Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat haben. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir zum Beispiel beim Netzausbaugesetz eine Mehrheit der Länder suchen, auch wenn wir sie formal gar nicht brauchen. An der Bundesregierung und an den Parlamentsfraktionen, die diese Regierung tragen, soll es nicht liegen, dass wir in irgendeiner Weise einen konfrontativen Kurs fahren. Den Rest muss dann jeder für sich entscheiden.

BM DR. RAMSAUER: Ich darf kurz zum Bereich des Mietrechts ergänzen. Wir arbeiten schon seit einiger Zeit an einer größeren Novelle des Mietrechts. Wenn ich "wir" sage, dann meine ich nicht nur mein Haus, sondern, was die Federführung anbelangt, das Justizministerium; aber mein Haus arbeitet hier natürlich in der materiellen Betroffenheit zu.

Ein großer Aspekt ist die Frage der Überwälzbarkeit von Kosten, die durch energetische Gebäudesanierung entstehen. Ein weiterer Aspekt wäre zum Beispiel die Bekämpfung von Mietnomadentum. Wir sind uns in den Gesprächen einig ‑ Frau Bundeskanzlerin, bei einem unserer Gespräch, die wir hier im Hause mit den gesellschaftlichen Gruppen geführt haben, war auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes dabei ‑, dass es ohne eine solche Abwälzbarkeit von energiesanierungsbedingten Kosten nicht gehen wird. Man muss auch sehen, dass der Mieter, wenn ein Gebäude saniert ist, Einsparungen zu verzeichnen hat, dass dann sozusagen die Komponente der Warmmiete entsprechend für ihn sinkt.

Wir werden allerdings diese Mietrechtsnovelle nicht in dem großen Gesetzespaket mit verabschieden, das wir jetzt am kommenden Montag im Kabinett beraten werden, sondern wir werden dies dann im Laufe dieses Jahres bewältigen.

FRAGE: Sehen Sie es mir nach, dass ich noch einmal auf die Kaltreserve zu sprechen komme. Ich habe schon verstanden, dass Sie sagten, Sie hoffen, dass dieser Spitzenbedarf möglicherweise durch fossilen Träger gedeckt werden könnte, und dass noch nicht sicher ist, ob es dazu kommt. Aber wenn es dazu käme, so habe ich, glaube ich, Herrn Seehofer heute Morgen richtig verstanden, dass er kein Interesse daran hat, Isar I dafür noch einmal ans Netz zu lassen. Von Herrn Kretschmann darf man das auch nicht erwarten. Dann bliebe im Süden nur Biblis und damit ein Betreiber, der sich rechtliche Schritte gegen Ihren beschleunigten Ausstieg vorbehalten hat. Verbinden Sie, da eine solche Stromproduktion für den Eigentümer auch sehr lukrativ sein kann, damit die Hoffnung, die Streitlust oder Klagelust des Betreibers zu mindern?

BK’IN DR. MERKEL: Absolut nicht. Deshalb haben wir auch gesagt: Das entscheiden nicht wir, sondern die Netzagentur soll in Gesprächen mit den Betreibern und den Netzbetreibern entscheiden, wo es am sinnvollsten ist. Die Netzagentur kann das, wenn ich richtig informiert bin, auch in gewisser Weise zuordnen.

Die Netzstabilität ist also in ganz hohem Maße abgesichert. Insofern ist das ein sehr hohes Gut, was vielleicht auch jeder versteht. Im Winter für einige Stunden keinen Strom zu haben, ist ein größeres Ereignis und, ich würde sagen, relativ negativ behaftet. Das möchte man also im Sinne des Vorsorgeprinzips vermeiden. Deshalb sind wir wirklich verpflichtet, hierfür Sorge zu tragen. Wir können doch nicht einen Bericht der Bundesnetzagentur anfordern, in dem steht, nach jetzigem Stand könne man nicht sagen, dass man für alle Tage des Jahres die Stromversorgung sicherstellen könne, und dann sagen: Darauf reagieren wir nicht. Wir haben vielmehr die Pflicht, darauf zu reagieren, wir reagieren aber so, dass wir hier nichts politisch bestimmen, um genau diese Fragestellung zu vermeiden. Deshalb können und wollen wir hier auch nicht spekulieren. Uns ist es wie Herrn Seehofer lieber, es findet sich eine konventionelle kalte Reserve, die dafür eingesetzt werden kann.

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Ethikkommission: Atomausstieg bis 2021

"Deutschlands Energiewende – ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft"
Pressemitteilung Bundesregierung.de

Die Kernkraftwerke in Deutschland sollen nur noch so lange laufen, bis risikoärmere Stromerzeugung ihre Leistung ersetzen kann. Die Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" ist davon überzeugt, dass sich der Ausstieg aus der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehntes abschließen lässt. "Wir wollen, dass der Strom sicherer wird, aber auch bezahlbar bleibt", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Entgegennahme des Berichts der Kommission.
Das Zehnjahresszenario entwerfen die Fachleute in dem Bericht, den die Bundesregierung im März in Auftrag gegeben hatte.

Der schrittweise Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie stelle eine außerordentliche Herausforderung für alle Beteiligten dar, heißt es darin. Zugleich ergebe sich jedoch eine Quelle neuer Chancen für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an dezentralen Entscheidungen.

Auf 48 Seiten gibt die Kommission Empfehlungen, wie sich die Energiewende wirksam bewerkstelligen lässt. So schlagen die Expertinnen und Experten eine systematische Begleitung des Prozesses vor: mit umfassenden Analysen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen in den verschiedenen Phasen.

"Wir werden die Empfehlungen der Ethik-Kommission als Richtschnur unseres Handelns nehmen", kündigte die Bundeskanzlerin an. In kurzer Zeit hätten die Mitglieder der Kommission einen umfangreichen Auftrg zu bewältigen gehabt, würdigte sie die Arbeit des Gremiums.

Der Ausstieg ist möglich

Der Ausstieg aus der Kernenergie sei möglich, konstatieren die Fachleute, weil risikoärmere Alternativen zur Verfügung stünden. Wissenschaft und Forschung, aktuelle technologische Entwicklungen sowie unternehmerische Initiative böten gute Voraussetzungen, den Ausstieg tatsächlich zu meistern.

Mit Stromerzeugung aus Wind, Sonne, Wasser, Geothermie, Biomasse verfügt Deutschland über genügend geeignete Alternativen zur Kernkraft. Allerdings kommt es künftig stärker noch als bisher auf effizientere Nutzung und höhere Produktivität bei der Energieerzeugung an. Schließlich könnten nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger mit Veränderungen ihres Lebensstiles wichtige Beiträge leisten, so die Experten.

Energiewende bedarf gemeinsamer Anstrengung

Nur wenn alle Ebenen der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft gemeinsam handelten, werde die Energiewende gelingen, konstatiert die Ethikkommission. Um das sicherzustellen, schlägt das Gremium ein Nationales Forum Energiewende vor. Die Plattform soll den erforderlichen gesellschaftlichen Dialog anregen.

In intensiven Bürgerdialogen sehen die Ethikfachleute ein geeignetes Instrument, um die für die Energiewende erforderlichen Entscheidungen zügig voranzutreiben. Zur regelmäßigen kritischen Überprüfung der Fortschritte regt die Kommission einen unabhängigen Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende beim Deutschen Bundestag an.

>> Abschlussbericht Ethikkommission (PDF, nicht barrierefrei) (457 KB)

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01 Mai 2011

Nächste Großdemo

28. Mai 2011: Atomkraft: Schluss !
Großdemonstrationen in 21 Städten
Dresden - Erfurt - Magdeburg - Berlin - Rostock - Kiel - Hamburg - Bremen - Hannover - Göttingen - Münster - Essen - Bonn - Mainz - Frankfurt am Main - Mannheim - Freiburg - Ulm - München - Landshut - Fürth
NÄHERE INFOS siehe www.anti-atom-demo.de 

28 April 2011

Greenpeace: Vier deutsche AKW gefährlicher als Fukushima

Gravierende Defizite der vier ältesten Siedewasserreaktoren nicht nachrüstbar

Deutsche Atomkraftwerke verfügen nach Recherchen von Greenpeace zum Teil über einen geringeren Sicherheitsstandard als das in Japan havarierte Atomkraftwerk Fukushima 1. Die Sicherheitsbehälter der vier ältesten deutschen Siedewasserreaktoren sind schlechter gegen die Folgen einer Kernschmelze geschützt als die der japanischen Katastrophenreaktoren. Zudem liegen die Abklingbecken mit stark strahlenden abgebrannten Brennelementen, ebenso wie in Japan, in allen sechs deutschen Siedewasserreaktoren außerhalb der Sicherheitsbehälter. Auf Schwachstellen in Notstrom- und Kühlsystemen weisen Experten seit langem hin. Die unabhängige Umweltschutzorganisation Greenpeace fordert von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Gesetz zur Laufzeitverkürzung für alle Atomkraftwerke, und die sieben ältesten Reaktoren sowie den Pannenmeiler in Krümmel sofort und endgültig abzuschalten.

Deutsche Atomkraftwerke verfügen nach Recherchen von Greenpeace zum Teil über einen geringeren Sicherheitsstandard als das in Japan havarierte Atomkraftwerk Fukushima 1. Die Sicherheitsbehälter der vier ältesten deutschen Siedewasserreaktoren sind schlechter gegen die Folgen einer Kernschmelze geschützt als die der japanischen Katastrophenreaktoren. Zudem liegen die Abklingbecken mit stark strahlenden abgebrannten Brennelementen, ebenso wie in Japan, in allen sechs deutschen Siedewasserreaktoren außerhalb der Sicherheitsbehälter. Die unabhängige Umweltschutzorganisation Greenpeace fordert von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die sieben ältesten Reaktoren, sowie den Pannenmeiler in Krümmel und das erdbebengefährdete Neckarwestheim 2 sofort und endgültig abzuschalten. Das letzte Atomkraftwerk soll spätestens 2015 vom Netz gehen.

Kanzlerin Merkel lügt, wenn sie behauptet, die deutschen AKW seien die sichersten der Welt, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte von Greenpeace. Seit Jahrzehnten werden Sicherheitskriterien so hingebogen, dass selbst die ältesten deutschen AKW sie erfüllen. Teure Nachrüstungen wurden verschleppt. Alle Schwachstellen der Reaktoren müssen nun schonungslos offen gelegt werden. Die AKW, die sich nicht nachrüsten lassen, müssen sofort stillgelegt werden.

Deutsche Sicherheitsbehälter und Abklingbecken sind Schwachpunkte

Die alten Siedewasserreaktoren Philippsburg 1, Isar 1, Brunsbüttel und Krümmel der so genannten Baulinie 69 (Planungsjahr 1969) leiden unter einem folgenschweren Konstruktionsfehler: Die Sicherheitsbehälter, die den inneren Reaktordruckbehälter mit den Brennstäben umschließen, bestehen nicht aus einer mehrere Meter starken Betonhülle wie im AKW Fukushima. Sie verfügen lediglich über eine leicht schmelzende Stahlhülle mit einer Wandstärke von wenigen Zentimetern. So könnte es bei einem Unfall schneller zu radioaktiven Freisetzungen kommen und die Freisetzungsmengen wären größer. Diese Sicherheitslücke der Siedewasserreaktoren ist nicht nachrüstbar.

Die Abklingbecken mit stark strahlenden, abgebrannten Brennelementen liegen bei den vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 und bei den beiden neueren Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C außerhalb des Sicherheitsbehälters, im oberen Stockwerk des Reaktorgebäudes. Wie in Fukushima lagern hier sogar mehr radioaktive Brennelemente als im Reaktorkern. Im AKW Gundremmingen B und C liegen normalerweise pro Block über 200 Tonnen an Brennelementen. Bei einem Wasserverlust in den Abklingbecken wäre auch bei den deutschen Reaktoren die Strahlung derart hoch, dass sie Not- und Rettungsmaßnahmen unmöglich machen könnte.

Greenpeace ist heute zu Gast bei der Ethikkommission. Atomexperte Heinz Smital wird hier über die Risiken der Atomkraft sprechen.

Presseerklärung >> Greenpeace

25 April 2011

144.500 Menschen bei Anti-Atom-Protesten

Demonstrationen an zwölf Atom-Standorten plus zwei grenzüberschreitende Aktionen

An den Großdemonstrationen der Anti-Atom-Bewegung am Ostermontag haben insgesamt 144.500 Menschen beteiligt. Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Die große Beteiligung an den Protesten zeigt, dass die Bevölkerung der Regierung in Sachen Atomausstieg nicht traut. Nur über die alten Meiler zu reden, obwohl auch die neueren Anlagen nicht gegen die Kernschmelze oder gegen Flugzeugabstürze abgesichert sind, ist einfach unglaubwürdig. Die hundertausendfache Forderung des heutigen Tages lautet: Alle AKW müssen stillgelegt werden.

Dass heute fast 150.000 Menschen auf der Straße waren, ist noch höher zu bewerten als die 250.000 Demonstranten am 26. März in den vier größten Städten der Republik. Denn die Atom-Standorte liegen eher in ländlichen Regionen. Der Aufwand zur Beteiligung an diesen Demonstrationen war ungleich viel höher als bei Protesten in den Innenstädten der Metropolen.

Die nächsten Massenproteste sind bereits in Vorbereitung. Am 28. Mai, kurz vor der Entscheidung des Bundeskabinetts über ein neues Atomgesetz, wird in etwa 20 Großstädten unter dem Motto ‚Atomkraft: Schluss!‘ demonstriert werden. Und für Mitte Juni, wenn Bundestag und Bundesrat über die Zukunft der Atomenergie entscheiden, wird es an mehreren AKW-Standorten mehrtägige Blockadeaktionen geben.“

Die heutigen Demonstrationen wurden von unzähligen Initiativen vor Ort vorbereitet und von einem bundesweiten Trägerkreis aus Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen koordiniert.

Beteiligung an den einzelnen Demonstrationen des heutigen Tages:


Schleswig-Holstein:
AKW Krümmel 17.000
AKW Brunsbüttel 6.000

Niedersachsen:
AKW Grohnde 20.000
AKW Esenshamm 5.000
Geplantes Endlager Schacht Konrad 11.000

Mecklenburg-Vorpommern:
Atommüll-Lager Lubmin 1.500

NRW:
Urananreicherungsanlage Gronau 10.000

Hessen:
AKW Biblis 15.000

Baden-Württemberg:
AKW Neckarwestheim 8.000
AKW Philippsburg 3.000

Bayern:
AKW Grafenrheinfeld 15.000
AKW Gundremmingen 10.000

Grenzüberschreitend:
Rheinbrücken Südbaden / AKW Fessenheim 20.000
AKW Cattenom 3.000 aus Saarland, Lothringen, Luxemburg

.ausgestrahlt ist eine bundesweite Anti-Atom-Organisation, die AtomkraftgegnerInnen darin unterstützt, aus ihrer Haltung öffentlichen Protest zu machen.

Link >> www.ausgestrahlt.de

07 April 2011

Greenpeace: Atomausstieg bis 2015 ist realistisch

Klimaschutz und Versorgungssicherheit gewährleistet / Geplante Kraftwerksneubauten reichen für den Ausstieg
Pressemitteilung >> greenpeace.de

Bis 2015 kann Deutschland aus der Atomkraft aussteigen, ohne dass dadurch negative Folgen für die Sicherheit der Stromversorgung, den Klimaschutz oder die Energiekosten entstehen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Berechnung von Greenpeace, die die unabhängige Umweltschutzorganisation auf Basis aktueller Kraftwerksplanungen vorgenommen hat. Demnach können die sieben ältesten AKW und der Pannenmeiler Krümmel abgeschaltet bleiben. Auch das in einem Erdbebengebiet liegende AKW Neckarwestheim 2 kann bereits 2011 dauerhaft stillgelegt werden. In den Jahren 2012 bis 2015 können jedes Jahr zwei weitere Reaktoren vom Netz gehen, so dass 2015 das letzte AKW abgeschaltet werden würde. Das ist möglich, weil im bestehenden Kraftwerkspark Überkapazitäten bestehen und außerdem bereits 51 neue Kraftwerke in Bau und Planung sind, darunter fast 20 Erdgaskraftwerke und 10 Windparks auf dem Meer.

Wenn Regierung und Opposition jetzt einen schnellstmöglichen Atomausstieg fordern, dann müssen sie sich auch am Machbaren orientieren. Und das ist eben 2015, wie unsere Berechnungen belegen, und nicht 2017, 2020 oder später, sagt Andree Böhling, Energie-Experte bei Greenpeace. Alles andere wäre ein fauler Kompromiss, bei dem die Interessen der AKW-Betreiber über das Sicherheitsbedürfnis der Bürger gestellt würden.

Für die 17 deutschen Atomkraftwerke müssen Kraftwerkskapazitäten von 21.000 Megawatt ersetzt werden. In jahres- und kraftwerksgenauen Berechnungen legt Greenpeace dar, dass und wie dies in jedem Jahr und zu jeder Zeit ohne zusätzliche Stromimporte gewährleistet werden kann. Selbst in Zeiten mit extrem hoher Stromnachfrage in denen aber gerade kaum Strom aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht, ist die Versorgung immer gesichert.

Ab 2013 können alte Kohlekraftwerke vorfristig abgeschaltet werden

Der zu ersetzende Strom kommt dabei überwiegend aus geplanten und sich schon im Bau befindlichen Gaskraftwerken, Windstrom- und Solaranlagen. Dabei basieren die Greenpeace-Berechnungen auf aktuellen Zahlen zum Neubau von Kraftwerken des Bundesverband der Energiewirtschaft. Für die Jahre 2011 und 2012 gehen auch vier Kohlekraftwerke ans Netz, die sich bereits im Bau befinden. Allerdings werden laut Greenpeace-Berechnungen weit weniger Kohlekraftwerke benötigt, als zur Zeit gebaut werden. Ab 2013 und verstärkt ab 2016 können dann durch weitere Kraftwerkszubauten alte Kohlekraftwerke vorzeitig abgeschaltet werden, was für den Klimaschutz notwendig ist.

Eine Laufzeitverkürzung von Atomkraftwerken kann den Klimaschutz befördern, wenn dadurch Investitionen in Erneuerbare, in Effizienz und in neue Gaskraftwerke wie Kraft-Wärme-Kopplung ausgelöst werden, so Böhling. Zusätzliche Kohlekraftkraftwerke werden nicht gebraucht und würden das Klimaproblem verschärfen."

04 April 2011

Ethikkommission nimmt Arbeit auf

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:
Die unabhängige Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" hat heute unter Vorsitz von Prof. Klaus Töpfer und Prof. Matthias Kleiner ihre Arbeit aufgenommen. Zum Auftakt hat die Kommission in Berlin ein Gespräch mit der Bundeskanzlerin und Bundesminister Röttgen geführt. Dabei wurden die Arbeitsschwerpunkte der Kommission erörtert. Die Kommissionsmitglieder stellten dar, welche Fragestellungen ihnen vordringlich erscheinen. Die Kommission hat den Auftrag, vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan die Risiken der Kernenergie und in diesem Zusammenhang die Sicherheit der Energieversorgung neu zu bewerten. Die Ergebnisse der Kommission sollen Ende Mai 2011 vorliegen. Die Bundesregierung wird Anfang Juni eine Gesamtentscheidung zum weiteren Betrieb der Kernkraftwerke in Deutschland und zur Beschleunigung der Energiewende treffen. Grundlage bleiben die anspruchsvollen Ziele des Energiekonzepts vom Herbst 2010.
Ziel der Bundesregierung ist es, einen breiten gesellschaftlichen Konsens und hohe Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen über die Energiewende zu erreichen. Der Grundsatzstreit über die Ausrichtung der Energiepolitik soll überwunden werden. Dazu soll die neu einberufene Ethikkommission mit ihren Empfehlungen eine wichtige Grundlage erarbeiten.