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14 März 2012

Urteil: E.ON muss Brennelementesteuer zahlen

Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs Nr.16 vom 14. März 2012
Beschluss vom 09.03.12 VII B 171/11

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 9. März 2012 VII B 171/11 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt. Die Vorinstanz (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11) hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes bejaht und deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben. Die bereits gezahlte Kernbrennstoffsteuer musste erstattet werden. Auf die Beschwerde des Hauptzollamts hat der BFH die Entscheidung aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.

Wendet der Steuerpflichtige gegen die Steuerfestsetzung ein, das zugrunde liegende Gesetz sei verfassungswidrig, so kann vorläufiger Rechtsschutz nach dieser Entscheidung nur gewährt werden, wenn bei der gebotenen Abwägung das Interesse des Steuerpflichtigen, bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von der Steuerzahlung verschont zu bleiben, schwerer wiegt als die für die vorläufige Vollziehung sprechenden öffentlichen Belange. Ob das Gesetz verfassungswidrig ist, kann danach bei einem formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetz im Eilverfahren nicht geklärt werden, denn die sog. Verwerfungskompetenz steht ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu. Im Streitfall, so der VII. Senat, sei dem Geltungsanspruch des formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes der Vorrang vor den Interessen des Kernkraftwerksbetreibers einzuräumen. Das Kernbrennstoffsteuergesetz sei - ungeachtet des Streits um die Gesetzgebungskompetenz - formell ordnungsgemäß zustande gekommen.

Zu der Frage, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zusteht, hat der BFH keine Stellung genommen.

17 September 2009

Greenpeace verklagt zwei Atomaufsichten

Greenpeace verklagt Atomaufsichten in Bayern und Baden-Württemberg wegen Untätigkeit - AKW Isar und Philippsburg sollen aufgrund mangelnden Schutzes vom Netz
Pressemitteilung von Greenpeace.de

Greenpeace hat heute zwei Untätigkeitsklagen gegen die Atomaufsichten von Bayern und Baden-Württemberg bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht. Beide Atomaufsichten haben bisher nicht auf die Anträge der Umweltorganisation auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen für die AKW Philippsburg 1 und Isar 1 reagiert. Die AKW sind nicht gegen den Aufprall eines Verkehrsflugzeugs geschützt, der einen schweren Reaktorunfall auslösen könnte. Greenpeace fordert von den zuständigen Ministern Markus Söder (CSU, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Gesundheit) und Tanja Gönner (CDU, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg) mit Philippsburg 1 und Isar 1 zwei der riskantesten deutschen Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen.

"Die Hinhaltetaktik von Söder und Gönner ist unverantwortlich, sagt Heinz Smital, Atom-Experte bei Greenpeace. Isar 1 und Philippsburg 1 gehören zu den ältesten AKW in Deutschland. Sie sind nachweislich besonders schwach gegen einen Flugzeugabsturz gesichert. Die Union muss Verantwortung übernehmen und die alten Meiler endlich stilllegen.

Bereits im Dezember 2001 hatte die Umweltorganisation gemeinsam mit Anwohnern erstmals den Widerruf der Betriebsgenehmigungen für die Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Isar 1 beantragt. Die Anträge wurden vor drei Monaten erweitert und erneut eingereicht. Ausbreitungsrechnungen von Greenpeace für einen schweren Reaktorunfall in den AKW Isar 1 und Philippsburg 1 belegen, dass die radioaktive Kontamination vieler Anwohner bereits innerhalb weniger Stunden den behördlichen Grenzwert für eine Evakuierung bis um das Tausendfache überschreiten würde. Die tödliche radioaktive Dosis käme über die Luft und würde auch in geschlossenen Räumen aufgenommen.

Selbst die deutschen Sicherheitsbehörden schließen das Risiko eines Terroranschlags aus der Luft auf ein Atomkraftwerk nicht aus. Das belegen interne Dokumente unter anderem des Bundeskriminalamtes. Gleichzeitig ist die bisherige Abwehrtaktik, das Atomkraftwerk im Falle eines Angriffs zu vernebeln, gescheitert. Darin sieht selbst das Bundesumweltministerium ...keine wesentliche Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke... (Protokollentwurf Bund-Länder Fachgespräch vom 23.4.2007).

Zusätzlich klagt Greenpeace derzeit auf Widerruf der Betriebsgenehmigung von vier weiteren Atommeilern, die unzureichend gegen den Aufprall eines Flugzeugs geschützt sind: Biblis A und B, Brunsbüttel und den Pannenreaktor Krümmel. Eine Klagemöglichkeit für Dritte gegen den Betrieb eines AKW hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10. April 2008 eingeräumt. Greenpeace fordert, die sieben ältesten Atomkraftwerke und Krümmel sofort still zu legen. Die sieben AKW sind Isar 1, Philippsburg 1, Biblis A und B, Unterweser, Neckarwestheim und Brunsbüttel.

29 Januar 2009

Bundesverfassungsgericht stärkt Bürgerrechte gegenüber Atomindustrie

Von Greenpeace unterstützte Klagen gegen Castortransport sind erfolgreich
Presseerklärung von Greenpeace

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte der Bürger gegen die Atomindustrie gestärkt. Künftig müssen Klagen von Anwohnern der Atommülltransportstrecke nach Gorleben zugelassen werden. In der Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg regelmäßig entsprechende Klagen mit der Begründung abgelehnt, dass das Atomrecht nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden könne. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung ein Zurückweisen der Klagen beantragt. Dies haben die Verfassungsrichter heute in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

"Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zur Klage gegen die Transporte geben, sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace. Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hatte.

Das heutige Urteil geht auf zwei von Greenpeace unterstützte Klagen zurück. Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben sowie ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung durch die strahlenden Castorbehälter und potentielle Terrorangriffe auf den Transport zu klagen.

Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rechte von Anwohnern von Atomkraftwerken und Atomanlagen gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals entschieden, dass Anwohner von Atomanlagen auch wegen der Gefahren durch Terrorangriffe klagen können.