28 Juli 2004

Bundesumweltministerium legt Bericht an die Internationale Atomenergie-Organisation vor

Keine Abstriche bei Atom-Sicherheit
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundeskabinett hat heute den dritten Bericht zur Erfüllung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Bundesumweltministeriums, der nun dem Sekretariat des Übereinkommens bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien zugeleitet wird, macht deutlich: Während der Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke bleibt das geforderte hohe Sicherheitsniveau ohne Abstriche erhalten.

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ein wirkungsvolles und transparentes Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit und einer Angleichung der Sicherheitsanforderungen auf hohem Niveau bleibt.

Ziel des Übereinkommens ist es, weltweit einen hohen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke zu erreichen und zu erhalten. Darüber hinaus sollen wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren durch Atomkraftwerke getroffen sowie Unfälle mit radiologischen Folgen verhütet und eingegrenzt werden.

Inwieweit die Vertragsparteien diese Ziele erfüllen, wird alle drei Jahre auf den regelmäßig stattfindenden Überprüfungstagungen geprüft. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dazu schriftliche Berichte vorzulegen, in denen sie die Umsetzung der Übereinkommensverpflichtungen und den Sicherheitsstatus ihrer Kernkraftwerke darlegen. Diese Berichte sind Grundlage der Bewertung der nuklearen Sicherheit.

Die dritte Überprüfungstagung wird im April 2005 in Wien stattfinden.

16 Juli 2004

Jürgen Trittin: Der Atomausstieg greift - bald sind es nur noch 17

Pressemitteilung BMU.de

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die erste Genehmigung zur Stilllegung des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich erteilt. Das Bundesumweltministerium hatte dafür nun grünes Licht gegeben. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Dem Rückbau von Mülheim-Kärlich steht nichts mehr im Wege. Der Atomausstieg hatte verhindert, dass Mülheim-Kärlich als 20. AKW seinen Betrieb wieder aufgenommen hatte. Das Recht auf Betrieb des Atomkraftwerks ist hier nun unwiderruflich erloschen. Mit dem Rückbau von Mülheim-Kärlich wird ein weiterer sichtbarer Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen.

Im November 2003 ist das Atomkraftwerk Stade vom Netz gegangen. Damit wurde die Zahl der laufenden Atomkraftwerke in Deutschland auf 18 vermindert. Für Stade erwarten wir für diesen Herbst die erste Stilllegungsgenehmigung. Im Frühjahr nächsten Jahres geht mit Obrigheim das nächste Atomkraftwerk vom Netz. Dann laufen hier nur noch 17 Atomkraftwerke. Der Atomausstieg greift Schritt für Schritt."

09 Juli 2004

Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben soll offenes Auswahlverfahren für Atomendlager sichern

Pressemitteilung BMU.de

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und insgesamt sieben Gemeinden den Entwurf der Verordnung über eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben zur Stellungnahme zugesandt. Gegenstand der Verordnung ist das Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die den Salzstock bereits vor Abschluss eines gesetzlich noch zu regelnden bundesweiten Auswahlverfahrens für ein Endlager für Endlagerzwecke unbrauchbar machen.

Die Erkundung von Gorleben wurde am 01. Oktober 2000 für mindestens drei und höchstens zehn Jahre zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen unterbrochen. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 zur Beendigung der Kernenergienutzung hat sich die Bundesregierung verpflichtet, für diesen Zeitraum das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Damit wird ausdrücklich keine Entscheidung über die Zukunft von Gorleben getroffen.

Ob Gorleben als Standort weiter Bestand haben kann, hängt davon ab, ob sich dieser Standort nach Durchführung des gesetzlich noch festzulegenden bundesweiten Standortauswahlverfahrens als bestgeeigneter Endlagerstandort erwiesen hat.

Da die Verordnung darauf gerichtet ist, ausschließlich den tieferen Untergrund des Planungsgebiets, also den Salzstock zu schützen, sind primär zukünftig solche Tätigkeiten untersagt, die die Integrität des Salzstockes nachteilig verändern. Alle anderen Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Bau von Häusern oder Bewässerungseinrichtungen fallen deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.