Trittin: "Ökologische Steuerreform stärkt den Standort Deutschland – gutes Signal zum 5. Geburtstag"
Pressemitteilung BMU.de
Die Europäische Kommission hat gestern den sogenannten "Spitzenausgleich" für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökologischen Steuerreform bis Ende 2006 genehmigt. Damit wird die energieintensive Produktion auch weiterhin nahezu von der Ökosteuer frei gestellt, sie muss auch zukünftig lediglich drei Prozent des Regelökosteuersatzes beim Strom und bei den Heizstoffen zahlen. "Dies unterstreicht, dass die ökologische Steuerreform keine Belastung der Wirtschaft darstellt und dass sie dies auch zukünftig nicht sein wird", sagte Bundes-umweltminister Jürgen Trittin.
Die EU-Entscheidung kommt pünktlich zum fünften Geburtstag der Ökologischen Steuerreform. Denn am 1. April 1999 ist dieses erfolgreiche Instrument der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Kraft getreten. "Die Ökosteuer hat sich in den vergangenen Jahren als ein höchst wirksames Instruments des Klimaschutzes erwiesen. Sie hat eine Trendumkehr im Verkehrssektor bewirkt. Seit ihrer Einführung sinken erstmals seit Jahrzehnten die Kohlendioxid-Emissionen durch den Verkehr alljährlich um ein bis zwei Prozent", sagte Trittin.
Im Zeitraum von 1990 bis 1999 stiegen die Kohlendioxid-Emissionen des Verkehr kontinuierlich an und lagen zuletzt mit über 180 Millionen Tonnen CO2 mehr als 14 Prozent höher als im Basisjahr 1990 (159 Millionen Tonnen). Durch die Absenkung in den letzten Jahren konnte dieser Zuwachs teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Er liegt jetzt mit rund 170 Millionen Tonnen CO2 noch rund 7-8 Prozent über dem Niveau von 1990. "Damit haben die Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren den Zuwachs der Klimagasemissionen beispielsweise aus der Energieerzeugung aufgefangen" sagte Trittin. Im Verkehrsbereich wurden die Anreize, klimaschonend zu tanken, in diesem Jahr weiter verbessert. Zum 1. Januar wurden die Steuern für Biokraftstoffe abgeschafft und für den vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoff Erdgas wurde bis zum Jahr 2020 ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt. "Die Ökosteuer hat sich als flexibles und wirksames Lenkungsinstrument erwiesen. Das Steueraufkommen ist zur Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, hiervon profitiert die Wirtschaft unmittelbar. Die ökologische Steuerreform trägt dazu bei, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken", sagte Trittin.
31 März 2004
19 März 2004
Bund hält Genehmigungsverfahren für Atommüll-Transport nach Ahaus für eine Woche an
Pressemitteilung BMU.de
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Auf Einladung von Staatssekretär Rainer Baake hat heute in Berlin ein Gespräch mit seinen Amtskollegen aus dem sächsischen Umweltministerium und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium über den beantragten Atommülltransport von Roßendorf nach Ahaus stattgefunden.
Hintergrund ist die Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, weil damit der polizeiliche Aufwand zur Absicherung der Transporte beträchtlich verringert werden könne. Dies liege angesichts der nach den Terroranschlägen von Madrid gestiegenen Beanspruchung der Polizeikräfte im öffentlichen Interesse.
Staatssekretär Baake richtete in dem Gespräch die Bitte an das Land Sachsen, zu prüfen, ob der Transport-Antrag auf einen gebündelten Schienentransport umgestellt werden kann. An das Land NRW richtete er die Bitte, dem Antragsteller gegenüber klarzustellen, dass ein solcher Transport auf der Schiene hingenommen werde.
Staatssekretär Baake teilte mit, das Genehmigungsverfahren bleibe für die Dauer von fünf Werktagen angehalten, um die angesprochenen Fragen zu klären. Zugleich wies er darauf hin, dass offen sei, wie das jetzt laufende Genehmigungsverfahren ausgehen werde, falls Sachsen den Antrag auf Straßentransport aufrecht erhalte.
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Auf Einladung von Staatssekretär Rainer Baake hat heute in Berlin ein Gespräch mit seinen Amtskollegen aus dem sächsischen Umweltministerium und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium über den beantragten Atommülltransport von Roßendorf nach Ahaus stattgefunden.
Hintergrund ist die Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, weil damit der polizeiliche Aufwand zur Absicherung der Transporte beträchtlich verringert werden könne. Dies liege angesichts der nach den Terroranschlägen von Madrid gestiegenen Beanspruchung der Polizeikräfte im öffentlichen Interesse.
Staatssekretär Baake richtete in dem Gespräch die Bitte an das Land Sachsen, zu prüfen, ob der Transport-Antrag auf einen gebündelten Schienentransport umgestellt werden kann. An das Land NRW richtete er die Bitte, dem Antragsteller gegenüber klarzustellen, dass ein solcher Transport auf der Schiene hingenommen werde.
Staatssekretär Baake teilte mit, das Genehmigungsverfahren bleibe für die Dauer von fünf Werktagen angehalten, um die angesprochenen Fragen zu klären. Zugleich wies er darauf hin, dass offen sei, wie das jetzt laufende Genehmigungsverfahren ausgehen werde, falls Sachsen den Antrag auf Straßentransport aufrecht erhalte.
16 März 2004
Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt bei Wismut Altlasten reduziert
Ausstellung zum Sanierungsfortschritt in Bonn eröffnet
Pressemitteilung BMU.de
Der Abteilungsleiter für Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, eröffnete heute in Bonn die Ausstellung "Sanierungsprojekt Wismut - Perspektiven durch Sanierung". Er betonte , dass mit den bisher durchgeführten Sanierungsmassnahmen die Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt deutlich reduziert werden konnte. Dies sei auch wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Regionen in Sachsen und Thüringen und damit auch Basis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Hinterlassenschaften des früheren sowjetisch-deutschen Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen gehören aufgrund der weiträumigen radiologischen Kontamination zu den größten und schwierigsten Altlasten in Europa. Für die seit 1990 durchgeführten Stilllegungs- und Sanierungsmassnahmen des Bundesunternehmens Wismut GmbH sind von der Bundesregierung 6,2 Mrd. Euro bereit gestellt worden. Bisher wurden rd. 2/3 der notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei bis Ende 2003 ca. 4,2 Mrd. Euro abgeflossen sind. Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. Euro stehen für die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte - Flächen des Uranerzbergbaus, die vor 1990 stillgelegt worden und rückübereignet wurden - als Ergebnis eines Verwaltungsabkommens im September 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht zum Strahlenschutz, den die Länder in Bundesauftragsverwaltung bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren vollziehen.
Die Ausstellung im Foyer des Dienstgebäudes BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, ist vom 17. März bis 14. April 2004 öffentlich und zu den Dienstzeiten (08:00 bis 17.00) zugänglich.
Pressemitteilung BMU.de
Der Abteilungsleiter für Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, eröffnete heute in Bonn die Ausstellung "Sanierungsprojekt Wismut - Perspektiven durch Sanierung". Er betonte , dass mit den bisher durchgeführten Sanierungsmassnahmen die Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt deutlich reduziert werden konnte. Dies sei auch wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Regionen in Sachsen und Thüringen und damit auch Basis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Hinterlassenschaften des früheren sowjetisch-deutschen Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen gehören aufgrund der weiträumigen radiologischen Kontamination zu den größten und schwierigsten Altlasten in Europa. Für die seit 1990 durchgeführten Stilllegungs- und Sanierungsmassnahmen des Bundesunternehmens Wismut GmbH sind von der Bundesregierung 6,2 Mrd. Euro bereit gestellt worden. Bisher wurden rd. 2/3 der notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei bis Ende 2003 ca. 4,2 Mrd. Euro abgeflossen sind. Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. Euro stehen für die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte - Flächen des Uranerzbergbaus, die vor 1990 stillgelegt worden und rückübereignet wurden - als Ergebnis eines Verwaltungsabkommens im September 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht zum Strahlenschutz, den die Länder in Bundesauftragsverwaltung bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren vollziehen.
Die Ausstellung im Foyer des Dienstgebäudes BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, ist vom 17. März bis 14. April 2004 öffentlich und zu den Dienstzeiten (08:00 bis 17.00) zugänglich.
05 März 2004
Michael Sailer erneut zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission berufen
Pressemitteilung BMU
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."
Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."
Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.
01 März 2004
BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend
Pressemitteilung BMU.de
Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.
Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.
Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.
Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.
Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.
Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.
Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.
Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.
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