Bundesumweltminister Trittin: Biblis A bleibt abgeschaltet bis alle Sicherheitsdefizite beseitigt sind
Pressemitteilung BMU.de
Nach einer "vorläufigen Sofortmeldung" der hessischen Atomaufsicht an die Bundesaufsicht über Mängel beim Atomkraftwerk Biblis A vom 18. April 2003 hatte das Bundesumweltministerium noch am selben Tag eine umfassende Untersuchung des Vorgangs verlangt und angekündigt, dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zuzustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt sind und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet ist. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktorsicherheitskommission (RSK) wurden eingeschaltet.
Zu der heutigen Mitteilung der hessischen Atomaufsicht, dass die vorhandenen Sumpfsiebe im Notkühlsystem des Atomreaktors Biblis A nicht der 1975 erteilten endgültigen Betriebsgenehmigung entsprechen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die Entscheidung der hessischen Atomaufsicht, vom Betreiber die Beantragung eines Genehmigungsverfahrens nach § 7 Atomgesetz zu verlangen und diesen Antrag nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu prüfen, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus der Tatsache, dass ein in Teilen ungenehmigter Zustand des Reaktors festgestellt wurde."
Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktorkerns gewährleisten. Bei einer unzureichende Auslegung des Notkühlsystems besteht die Gefahr, dass der Reaktor nicht genug gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die zur Verfügung stehenden Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen nicht die erforderliche Fläche besitzen. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums muss diese Fläche der Genehmigung entsprechend 7,3 m2 groß sein.
Das Bundesumweltministerium wird einem Wiederanfahren des Reaktors erst dann wieder zustimmen, wenn das Notkühlsystem der Betriebsgenehmigung entspricht. Die Ursachen und Verantwortlichkeiten müssen geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gewährleistet sein. Außerdem muss die Qualitätssicherung beim TÜV überprüft werden, dem noch im Mai 1999 bei einer Inspektion der Ansaugöffnungen die unzureichende Fläche nicht aufgefallen war.
25 April 2003
24 April 2003
Jürgen Trittin: Tschernobyl-Katastrophe mahnt zu konsequentem Ausbau der erneuerbaren Energien
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.
Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass des bevorstehenden 17. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an die Staaten der Welt appelliert, die Anstrengungen für eine globale Energiewende sowie den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. "Tschernobyl steht für einen energiepolitischen Irrweg mit unkalkulierbaren Risiken und fatalen Folgen für Mensch und Umwelt, die bis heute nicht bewältigt sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Raus aus der Atomenergienutzung und Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt. Deutschland geht hier, wie das renommierte Worldwatch-Institute kürzlich feststellte, mit gutem Beispiel voran", sagte der Bundesumweltminister.
Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen - vom Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100 000-Dächer-Solarstrom-Programm, dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien bis hin zur Biomasse-Verordnung - erreicht, dass Deutschland weltweit eine führende Stellung in diesem Bereich einnimmt. Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft haben im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Deckung des Strombedarfs auf 8 Prozent erhöht. Bis 2010 soll der Anteil regenerativ erzeugten Stroms in der Bundesrepublik im Vergleich zu 2000 auf 12,5 Prozent verdoppelt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist und bleibt weiterhin ein Schwerpunkt der deutschen Umweltpolitik. Auf nationaler Ebene wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortentwickelt. Zugleich wurden die Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung erhöht. International wird Deutschland die Staatengemeinschaft für Juni 2004 zu einer Konferenz über die erneuerbaren Energien nach Bonn einladen. Sie soll den Anstoß zu einem Aktionsplan zum weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Damit soll erreicht werden, dass möglichst viele Länder konkrete Ziele und Zeitpläne zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch festlegen. "Mit der Konferenz soll ein langfristiger Prozess für eine Energiewende auf internationaler Ebene eingeleitet werden", sagte Bundesumweltminister Trittin.
18 April 2003
Atomkraftwerk Biblis A: Fehler im Notkühlsystem
Pressemitteilung BMU.de
Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.
Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.
Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.
Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.
Im hessischen Atomkraftwerk Biblis A ist ein Defizit bekannt geworden, das von großer sicherheitstechnischer Bedeutung sein kann. Es wurde festgestellt, dass das Notkühlsystem möglicherweise unter Verstoss gegen die Errichtungsvorschriften unzureichend ausgelegt ist. Dies hat die zuständige hessische Aufsichtsbehörde gestern dem Bundesumweltministerium als "vorläufige Sofortmeldung" mitgeteilt. Das Notkühlsystem muss im Falle einer großen Leckage die Kühlung des Reaktors gewährleisten. Wegen der gravierenden Bedeutung wird das Bundesumweltministerium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) mit der Untersuchung beauftragen. Der Reaktor ist vorübergehend stillgelegt. Das Bundesumweltministerium wird dem Wiederanfahren des Reaktors erst dann zustimmen, wenn die Ursachen und Verantwortlichkeiten geklärt und die Sicherheit des Anlagenbetriebs gesichert sind.
Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums stand der Atomreaktor Biblis A aufgrund einer Reparatur und einer Messung im Notstandssystem für kurze Zeit still. Im Zuge des Wiederanfahrens des Atomreaktors wurde festgestellt, dass die Ansaugöffnungen für Notkühlpumpen statt der vorgeschriebenen Fläche von 5,9 m² nur 3 m² besitzen. Die betroffenen Notkühlpumpen saugen bei einem Störfall mit großem Kühlmittelverlust Reaktorwasser aus dem Sumpf des Reaktorsicherheitsbehälters zurück in den Reaktordruckbehälter und kühlen den Reaktorkern. Bei einem Verstopfen der Ansaugöffnungen besteht in einem solchen Falle die Gefahr, das der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu massiven Freisetzungen von Radioaktivität kommen kann.
Ob die halbierten zur Verfügung stehenden Ansaugflächen schon seit Betriebsbeginn des Reaktors 1974 vorliegen oder erst durch spätere Einbauten verkleinert wurden, ist noch nicht geklärt. Geklärt werden muss auch die Frage, wieso den Sicherheitsnachweisen die falsche Größe zugrundegelegt werden konnte.
Das hessische Umweltministerium hat die Untersuchungen aufgenommen und der Bundesaufsicht zugesagt, dass der Atomreaktor Biblis A nicht wieder ans Netz gehe, bevor der Sachverhalt vollständig aufgeklärt und der sicherheitstechnische Mangel behoben sei.
15 April 2003
Garching darf unter Auflagen in Betrieb gehen
Forschungsreaktor muss spätestens bis 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.
Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.
Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.
Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.
------------------
KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.
Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.
Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.
Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.
Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer "Dampfexplosion" und zu "Reaktivitätsstörfällen" hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.
------------------
KOMMENTAR der Redaktion: Unglaublich dreist, dass überhaupt auf solche Weise "geforscht" wurde, denn das verstieß auch gegen den von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.
Markus Rabanus >> Atomwaffensperrvertrag
10 April 2003
BMU, BMZ und BMBF fordern globale Energiewende
Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen (WGBU) übergibt Energiewende-Gutachten
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMZ/BMBF BMU.de
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat heute sein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" an Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und den Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Uwe Thomas übergeben.
Das Gutachten des Beirates unterstreicht die Bedeutung einer globalen Energiewende sowohl für den Schutz des Weltklimas als auch für die Entwicklungschancen ärmerer Länder. "Eine zielgerichtete Entwicklung weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen ist aus ökologischen, ökonomischen und friedenspolitischen Gründen dringend erforderlich", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Klimawandel beeinträchtige beispielsweise bereits heute schon in vielen Regionen die genetische Vielfalt. Es sei bereits heute absehbar, dass die Kosten für die Beseitigung der vom Klimawandel verursachten Schäden die Kosten für das Umsteuern bei weitem übersteigen würden. "Darüber hinaus gilt: Angesichts der Begrenztheit gerade der Ölvorräte der Welt muss eine nachhaltige Energieversorgung sich von der Abhängigkeit vom Öl befreien", sagte Trittin.
"Das Gutachten macht deutlich, dass eine Energiewende wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung ist. Deshalb unterstütze ich die Nutzung erneuerbarer Energien nachdrücklich, gerade auch als Alternative zu fossilen Energieträgern", erklärte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Übergabe. "Denn eines ist klar: Nur wenn der Zugang zu Energie gerecht verteilt ist, können wir bis zum Jahr 2015 den Anteil der absolut Armen an der Weltbevölkerung halbieren."
Wie der WBGU in seinem Gutachten feststelle, könne die globale Energiewende nur gelingen, wenn Entwicklungs- und Transformationsländer beim Aufbau nachhaltiger Energiesysteme unterstützt würden. "Dafür werden, wie in Johannesburg zugesagt, aus den Mitteln des Entwicklungsministeriums in den kommenden fünf Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Energiesektor in Entwicklungsländern bereitstellen", betonte Wieczorek-Zeul. Davon würden 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und 500 Millionen Euro für Energiesparmassnahmen verwandt. "Bereits jetzt fördert das Entwicklungsministerium etwa 70 Projekte für erneuerbare Energien in 40 Ländern", sagte Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Gleichwohl sind fossile Energieträger auf absehbare Zeit noch unverzichtbar. "Das Potential, um fossile Energien wesentlich effektiver umzuwandeln und zu nutzen als bislang, ist noch riesig", sagte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. "Aber auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Ausschöpfen der Energie von Sonne und Wind werden ständig verbessert", so der Staatssekretär weiter.
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BMZ/BMBF BMU.de
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU) hat heute sein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" an Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, und den Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, Uwe Thomas übergeben.
Das Gutachten des Beirates unterstreicht die Bedeutung einer globalen Energiewende sowohl für den Schutz des Weltklimas als auch für die Entwicklungschancen ärmerer Länder. "Eine zielgerichtete Entwicklung weg von den fossilen hin zu erneuerbaren Energiequellen ist aus ökologischen, ökonomischen und friedenspolitischen Gründen dringend erforderlich", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Klimawandel beeinträchtige beispielsweise bereits heute schon in vielen Regionen die genetische Vielfalt. Es sei bereits heute absehbar, dass die Kosten für die Beseitigung der vom Klimawandel verursachten Schäden die Kosten für das Umsteuern bei weitem übersteigen würden. "Darüber hinaus gilt: Angesichts der Begrenztheit gerade der Ölvorräte der Welt muss eine nachhaltige Energieversorgung sich von der Abhängigkeit vom Öl befreien", sagte Trittin.
"Das Gutachten macht deutlich, dass eine Energiewende wichtiger Bestandteil der Armutsbekämpfung ist. Deshalb unterstütze ich die Nutzung erneuerbarer Energien nachdrücklich, gerade auch als Alternative zu fossilen Energieträgern", erklärte Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Übergabe. "Denn eines ist klar: Nur wenn der Zugang zu Energie gerecht verteilt ist, können wir bis zum Jahr 2015 den Anteil der absolut Armen an der Weltbevölkerung halbieren."
Wie der WBGU in seinem Gutachten feststelle, könne die globale Energiewende nur gelingen, wenn Entwicklungs- und Transformationsländer beim Aufbau nachhaltiger Energiesysteme unterstützt würden. "Dafür werden, wie in Johannesburg zugesagt, aus den Mitteln des Entwicklungsministeriums in den kommenden fünf Jahren insgesamt eine Milliarde Euro für den Energiesektor in Entwicklungsländern bereitstellen", betonte Wieczorek-Zeul. Davon würden 500 Millionen Euro für erneuerbare Energien und 500 Millionen Euro für Energiesparmassnahmen verwandt. "Bereits jetzt fördert das Entwicklungsministerium etwa 70 Projekte für erneuerbare Energien in 40 Ländern", sagte Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul.
Gleichwohl sind fossile Energieträger auf absehbare Zeit noch unverzichtbar. "Das Potential, um fossile Energien wesentlich effektiver umzuwandeln und zu nutzen als bislang, ist noch riesig", sagte Uwe Thomas, Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. "Aber auch die wissenschaftlichen Grundlagen für das Ausschöpfen der Energie von Sonne und Wind werden ständig verbessert", so der Staatssekretär weiter.
09 April 2003
Falscher Weg einer "Härtefallregelung" für Vielverbraucher
Bundesregierung beschließt Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen
Pressemitteilung BMU.de
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.
Nach dem EEG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.
Die Begrenzung darf nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.
Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind." Trittin betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraußetzt. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang aller interessierten Anbieter und Nachfrager, so der Bundesumweltminister. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. Trittin: "Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen."
Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 14 Prozent (1997) auf 22 Prozent (2010) zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Die Bundesregierung strebt dabei an, dass die erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
+++++++++++++++++++++++++++
KOMMENTAR der Redaktion:
Der Ansporn zur Energiesparsamkeit, Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie kann NICHT gelingen, wenn der Industrie weiterhin der rabattierte Atomstrom gestattet wird. Das ist phantasielose Politik, denn die Bundesregierung soll zwar der deutschen Industrie keine internationalen Wettbewerbsnachteile bescheren, aber Kompensation für die Energiemehrkosten könnte "in Härtefällen" besser über Steuernachlässe geschehen. So aber fehlen ausgerechnet die Vielverbraucher als Kraft zur Energiewende.
Markus Rabanus >> Diskussion
Pressemitteilung BMU.de
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Einzelne Unternehmen können künftig teilweise vom Kostenanteil für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Für diese Ausnahmeregelung muss das betreffende Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit führt. Ziel des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, eine solche Beeinträchtigung zu vermeiden. Die neue Regelung wird bis zum 1.7. 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der großen Novelle des EEG erfolgen.
Nach dem EEG sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, anteilig Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit dem bundesweit einheitlichen Satz zu vergüten. Im Ergebnis werden so alle EVU zu prozentual gleichen Anteilen zur Stromabnahme und -vergütung verpflichtet. Die Differenzkosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien können von den EVU an ihre Kunden weitergegeben werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von diesen Kosten besonders betroffen sind.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu vermeiden. Deshalb soll in bestimmten Fällen, in denen die Weitergabe der durch das EEG entstehenden Kosten maßgeblich zu einer unbeabsichtigten Härte im Sinne einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt, die EEG-Strommenge begrenzt werden können, die von dem EVU anteilig an Unternehmen weitergegeben werden darf. Über die Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.
Die Begrenzung darf nur erfolgen, soweit ein Unternehmen u.a. nachweist, dass und inwieweit sein Stromverbrauch aus dem Netz für die allgemeine Versorgung in den letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonaten an einer Abnahmestelle 100 Gigawattstunden überstiegen hat und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens 20 Prozent überschreitet.
Bundesumweltminister Trittin: "Mit der Gesetzesänderung zeigt die Bundesregierung, dass sie schnell auf vorhandene Wettbewerbsbeeinträchtigungen reagiert und bereit ist, Hilfe für diejenigen Unternehmen zu leisten, die am meisten betroffen sind." Trittin betonte, dass ein funktionierender Wettbewerb auf dem Strommarkt ausreichende Markt- und Preistransparenz voraußetzt. Wesentliche Bedingung dafür sei ein diskriminierungsfreier und ungehinderter Netzzugang aller interessierten Anbieter und Nachfrager, so der Bundesumweltminister. Um dies zu gewährleisten, soll spätestens bis Mitte nächsten Jahres eine Wettbewerbsbehörde eingerichtet werden. Die Behörde soll insbesondere die Preisgestaltung der Netzbetreiber überprüfen. Trittin: "Mehr Transparenz auf dem Strommarkt wird sich letztendlich positiv auf die Strompreise auswirken und somit den Verbrauchern zugute kommen."
Das EEG zielt darauf ab, den Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2010 gegenüber 2000 auf 4,2 Prozent und am Stromverbrauch auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 14 Prozent (1997) auf 22 Prozent (2010) zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Die Bundesregierung strebt dabei an, dass die erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
+++++++++++++++++++++++++++
KOMMENTAR der Redaktion:
Der Ansporn zur Energiesparsamkeit, Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie kann NICHT gelingen, wenn der Industrie weiterhin der rabattierte Atomstrom gestattet wird. Das ist phantasielose Politik, denn die Bundesregierung soll zwar der deutschen Industrie keine internationalen Wettbewerbsnachteile bescheren, aber Kompensation für die Energiemehrkosten könnte "in Härtefällen" besser über Steuernachlässe geschehen. So aber fehlen ausgerechnet die Vielverbraucher als Kraft zur Energiewende.
Markus Rabanus >> Diskussion
Abonnieren
Posts (Atom)