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28 November 2004

Physik und nicht der BDI bestimmt Zeitplan für die Atommülllagerung

Pressemitteilung BMU.de

Zu Äußerungen des BDI-Präsidenten Rogowski zur Suche nach einem Atommüllendlager in der "Berliner Zeitung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

"Die Äußerungen des scheidenden BDI-Präsidenten sind ein Beispiel dafür, dass Gesinnung Sachverstand nicht ersetzen kann. Es gibt in Deutschland keinen nutzbaren Endlagerstandort für Atommüll. Schacht Konrad ist beklagt - und Gorleben ist von einer atomrechtlichen Genehmigung Jahrzehnte entfernt. Dort wurde auf der Grundlage des Bergrechts gebaut. Selbst nach dem inhaltlich gescheiterten Entsorgungskonzept von CDU und FDP vor 1998 war nicht vorgesehen, vor dem Jahre 2030 mit der Endlagerung von hochaktivem Müll zu beginnen. Solange müssen die Brennstäbe abklingen. Herr Rogowski sollte zur Kenntnis nehmen: Dies ist keine Erfindung von Rot-Grün, auch nicht von Schwarz-Gelb, sondern ein Gesetz der Physik."

16 Dezember 2003

Jürgen Trittin: Keine Vorfestlegungen für Schacht Konrad

Niedersachsens Umweltminister will Atommüll ins Land holen
Pressemitteilung BMU.de

Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers, Hans-Heinrich Sander, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter als Endlager für radioaktiven Abfall in Betrieb zu nehmen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Der niedersächsische Umweltminister versucht offenbar verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen. Nach seinem Engagement für ein Atommüll-Endlager in Gorleben hat er sich gestern für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad bei Salzgitter eingesetzt. Mit seiner Äußerung, Schacht Konrad müsse in Betrieb gehen, ignoriert Herr Sander einmal mehr die Sorgen und Einwände der betroffenen Bevölkerung.

Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wird zur Zeit gerichtlich überprüft. Mit einer Festlegung, bereits nach den ersten Entscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des Bergwerkes zum Endlager zu beginnen, würden zudem teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht. Für besondere Eile gibt es jedoch überhaupt keinen Grund.

Infolge des Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Atomkraft und neuer Konditionierungstechniken zur Behandlung der radioaktiven Abfälle wird das erwartete Volumen des einzulagernden Atommülls im Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreicht. Dieses muss 2030 betriebsbereit sein, erst dann ist die Strahlung des hochradioaktiven Mülls der Atomkraftwerke soweit abgeklungen, dass ein Einlagerung möglich ist.

Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das vom AKEnd entwickelte Verfahren zur Endlagersuche umzusetzen. Es strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an. Wer dagegen in Gorleben oder in Konrad Fakten schaffen will, der betreibt die Spaltung unserer Gesellschaft."