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24 November 2014

Havarie-Evakuierungsradius: "5 Kilometer"

Unsere Umweltministerin "lobt" diese vollkommen irre EU-Richtlinie, die einmal mehr den Atomkraftwerksbetreibern technische Harmlosigkeit bescheinigt - und obendrein die Havarierisiken vergesellschaftet.
Fukushima-Wahrscheinlichkeiten seien in Europa "sehr gering", schließt die Presseerklärung. Stimmt, denn erfahrungsgemäß führen jedes Mal andere Faktoren zu Havarien. Die sonst so gehypte Terrorgefahr wird da rasch mal ausgeblendet, wenn den parteispendenfreudigen Atomkonzernen eine Freude gemacht werden soll.
Und falls erneut passiert, was nie passieren durfte, dann heißt es wieder: "Es war nicht vorhersehbar."

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Bundesumweltministerium Pressemitteilung: Berlin, 24. November 2014 Strahlenschutz

Erstmals europäischer Standard für die Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen für Atomkraftwerke

Die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden haben erstmals ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen vorgelegt. Es geht auf eine Initiative des Bundesumweltministeriums zurück und enthält ein einheitliches Bewertungsschema für den Zustand von Atomanlagen. Außerdem werden erstmals grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen bei schweren Atomunfällen gegeben. Das Papier wurde heute veröffentlicht.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks lobte die Entscheidung als wichtigen Schritt hin zu einheitlichen Standards. „Radioaktive Strahlung macht nicht an Grenzen halt. Da es in unseren Nachbarländern mehrere Atomkraftwerke in der Nähe der deutschen Grenze gibt, dient ein gemeinsames Vorgehen auch unserem Schutz. Ich begrüße daher, dass es gelungen ist, ein gemeinsames europäisches Konzept zur Bewältigung von schweren atomaren Unfällen zu erarbeiten.“
Das Konzept war in den zurückliegenden Monaten von einer gemeinsamen Task Force erarbeitet worden. 21 Experten für Reaktorsicherheit, Notfallschutz und Strahlenschutz aus 14 Ländern leiteten aus den Erfahrungen in Fukushima ein robustes Bewertungsschema für den Zustand eines havarierten Atomkraftwerks ab und gaben Empfehlungen für die Planung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Frühphase eines schweren Unfalls.
Die Experten sind Vertreter der Gremien der Leiter der europäischen Strahlenschutzbehörden (Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities, HERCA) und Reaktorsicherheitsbehörden (Western European Nuclear Regulator’s Association, WENRA). In allen europäischen Ländern gibt es seit Jahren effiziente Mechanismen, um im Notfall adäquat reagieren zu können.
Auf Basis einer Vielzahl von Anlagenparametern kann in Verbindung mit numerischen Wettervorhersagen präzise prognostiziert werden, welche Maßnahmen an welchem Ort notwendig sind, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren.
Wie die dreifache Katastrophe von Fukushima allerdings gezeigt hat, können widrige Umstände dazu führen, dass der für diese Form von Vorhersagen und Bewertungen notwendige Datenaustausch unterbrochen wird. In genau solchen – extrem unwahrscheinlichen – Situationen soll das nun vorgestellte Bewertungsschema Anwendung finden. Es ermöglicht eine robuste Klassifizierung auf Basis einer stark reduzierten Anzahl von Anlagen- und Wetterparametern, die auch unter ungünstigsten Bedingungen zur Verfügung stehen.
Das Bewertungsschema ist bewusst auf die wesentlichen Maßnahmen reduziert: Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden und Jodblockade.

 - Bis zu einem Abstand von 5 Kilometern vom Atomkraftwerk sollen die zuständigen Behörden auf eine Evakuierung vorbereitet sein. Für eine eventuelle Ausweitung auf bis zu 20 Kilometer soll eine geeignete Strategie vorliegen.

 - Bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern sollen die Bewohner darauf vorbereitet sein, sich in ihren Wohnungen aufzuhalten. Auch eine Jodblockade ist hier vorgesehen. Für eine eventuelle Ausweitung auf bis zu 100 Kilometer soll eine geeignete Strategie vorliegen. Diese Planungsradien entsprechen weitgehend denjenigen, die die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) in diesem Jahr empfohlen hat und die derzeit in Deutschland von den zuständigen Behörden umgesetzt werden.

Der deutsche Ansatz geht für den Bereich der Jodblockade über den jetzt verabredeten europäischen Standard insofern hinaus, als für Kinder, Jugendliche und Schwangere im ganzen Bundesgebiet und nicht nur im Umkreis von 100 Kilometer um Atomkraftwerke herum Vorsorge getroffen werden soll.

In Anbetracht des Sicherheitsniveaus europäischer Atomkraftwerke und der im Rahmen der Fukushima-Nachlese umgesetzten Verbesserung halten HERCA und WENRA explizit fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines mit Fukushima vergleichbaren Ereignisses, das tatsächlich Evakuierungen bis zu 20 Kilometer und Aufenthalt in Gebäuden sowie Jodblockade bis zu 100 Kilometer nötig macht, in Europa sehr gering ist.

15 Januar 2013

Trotz Atomausstieg: Klimagasausstoß sinkt 2011 um 2,9 Prozent

Da das Jahr 2011 betreffend, kommt diese Pressemitteilung reichlich spät.

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes

Trotz Atomausstieg: Klimagasausstoß sinkt 2011 um 2,9 Prozent

Minderung überwiegend außerhalb des Emissionshandelssektors

Obwohl im Jahr 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sinken die Treibhausgasemissionen in Deutschland weiter. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen in 2011 überwiegend witterungsbedingt um 2,9 Prozent ab. Das sind 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente weniger. Die größten Minderungen erfolgten bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung, dadurch sanken vor allem die Emissionen der privaten Haushalte.
Dies ergeben Daten aus dem vom Umweltbundesamt (UBA) erstellten Nationalen Inventarbericht, den Bundesumweltministerium und UBA jetzt an die Europäische Kommission übermittelt haben. In den meisten Sektoren verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren. Dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27 Prozent gemindert werden. Deutschland hat sein Klimaschutzziel damit mehr als erfüllt. Mit dem Kyoto-Protokoll hatte sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
Bundesumweltminister Peter Altmaier sagte: „Mit dem, was wir erreicht haben, nimmt Deutschland einen Spitzenplatz unter den Industriestaaten ein. Die weitere Entwicklung ist aber kein Selbstläufer. Die Trendentwicklung zeigt, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 zusätzliches Handeln erfordert. Hierzu müssen alle Sektoren einen fairen Beitrag leisten.“ Verglichen mit 2005 zeigt sich die derzeit geringe Anreizwirkung des europäischen Emissionshandels: Die Kohlendioxid-Emissionen von Unternehmen der Industrie und Energiewirtschaft konnten seither insgesamt nur um etwa fünf Prozent gemindert werden. Dies liegt an dem krisenbedingten Preisverfall bei den Emissionszertifikaten. Die Treibhausgas-Emissionen der übrigen Sektoren sanken hingegen um zehn Prozent. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Der EU-Emissionshandel müsste deutlich mehr Anreize für den Klimaschutz in Deutschland setzen. Der krisenbedingte Preisverfall verhindert notwendige Investitionen in klimafreundlichen Technologien. Daher sollte Deutschland in der EU darauf hinwirken, das EU-Emissionshandelsbudget anzupassen, damit der Energiesektor und Industrie mehr in den Klimaschutz investieren“, so Flasbarth. Bedenklich sei auch, dass die Emissionen aus dem Verkehrssektor statt zu sinken, wieder leicht ansteigen. Insgesamt müsse das Europäische Klimaschutzziel von 20 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden.

18 September 2012

Tweet an BMU Peter Altmaier und Philipp Rösler

@peteraltmaier Sorgen Sie bitte für die Veröffentlichung der AKW-Klageschriften, damit wir mitdiskutieren können!

Markus Rabanus >> Atomprozess.de

Nachtrag: desgleichen Tweet an BMWi Philipp Rösler und am 19. später ausführlicher an die Bundestagsfraktionen von SPD u. GRÜNE

11 April 2012

BMU behauptet. Finanzierung für den KKW Rückbau sei gesichert

BMU: Fakten zur Finanzierung der Stilllegung von Kernkraftwerken - Rückbau gesichert Anlässlich der heute von Greenpeace aufgeworfenen Debatte zur Stilllegung von Kernkraftwerken erklärt das BMU: Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig. Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Durch die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen werden die Finanzierung des Rückbaus und die Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle einschließlich deren Endlagerung auch nach Ende des Betriebs des Kernkraftwerkes gewährleistet. Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten.
Die Forderung nach staatlichen Fonds ist nicht neu: Auch bei solchen Fonds bestehen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Mittel in der Zukunft durchaus Risiken, insbesondere die Finanzkrise hat vor Augen geführt, dass auch als sicher angesehene Anlagefonds mit Risiken behaftet sein können. Gleichwohl ist das eine Überlegung, die man prüfen kann.

16 März 2011

Beitrag erneuerbarer Energien zur Energieversorgung in Deutschland auch 2010 weiter gestiegen

17 Prozent Anteil an der Stromversorgung + 370.000 Beschäftigte in der Branche
Pressemitteilung Bundesumweltministerium


Der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung hat sich auch 2010 weiter erhöht. Mit rund 17 Prozent lag er etwa einen halben Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Dies sind vorläufige Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat) für das Bundesumweltministerium. Dieser Anstieg wurde trotz witterungsbedingter Einschränkungen erzielt. Da 2010 ein außerordentlich windschwaches Jahr war, erreichte der Windstrom-Ertrag mit 36,5 Milliarden Kilowattstunden (kWh) den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2006. Dennoch war die Windenergie mit rund 6 Prozent Anteil an der gesamten Strombereitstellung wieder die wichtigste Säule bei den erneuerbaren Energien. Deutliche Steigerungen waren bei der Stromerzeugung aus Biogas sowie bei der Photovoltaik zu verzeichnen. Der Solarstrom konnte seinen Beitrag nahezu verdoppeln und rund 2 Prozent des gesamten Strombedarfs bereitstellen.

Aktuelle Szenarien zeigen, dass die erneuerbaren Energien in zehn Jahren bereits 40 Prozent zur Stromversorgung beitragen können. Dabei wird eine Steigerung um 12 Terawattstunden (TWh) pro Jahr als realistisch angesehen (1 Terawattstunde = 1 Milliarde kWh).

Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme stieg von 9,1 Prozent im Jahr 2009 auf knapp 10 Prozent im Jahr 2010. Ihr Anteil am Kraftstoffverbrauch erhöhte sich nach den Abschätzungen leicht auf 5,8 Prozent (2009: 5,5 Prozent).

Insgesamt konnten die erneuerbaren Energien damit 2010 bereits etwa 11 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs an Strom, Wärme und Kraftstoffen decken. Dies liegt deutlich über dem Vorjahreswert (2009: 10,4 Prozent) und ist bemerkenswert, weil der Energieverbrauch aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs sowie der kalten Witterung deutlich über dem Vorjahresniveau lag.

Auch hinsichtlich ihres Klimaschutzbeitrags konnten die erneuerbaren Energien weiter zulegen. Sie sorgten 2010 dafür, dass rund 120 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden wurden (2009: 111 Millionen Tonnen). Allein durch die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) waren das rund 58 Millionen Tonnen.

Die Zahlen belegen, dass die erneuerbaren Energien mit dem Aufschwung Schritt halten und den Trend eines kontinuierlich steigenden Anteils an unserer Energieversorgung fortsetzen konnten.

Parallel hierzu stieg auch die Bedeutung der erneuerbaren Energien als Wirtschaftsfaktor. Erste Abschätzungen für das BMU zeigen, dass die Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit rund 26 Milliarden Euro nochmals etwa ein Viertel höher lagen als im Vorjahr (2009: 20,7 Milliarden Euro).

Die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbundene Beschäftigung spiegelt diese Entwicklung wider. Sie ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen und liegt nach aktuellen Abschätzungen inzwischen bei rund 370.000 Arbeitsplätzen. Gegenüber dem Vorjahr (rund 339.500 Beschäftigte) ist dies ein Plus von etwa 8 Prozent, seit 2004 (rund 160.500 Beschäftigte) deutlich mehr als eine Verdopplung.

16 März 2010

Greenpeace prüft Klage gegen Umweltminister Röttgen

Erkundung von Gorleben nach Recht von 1983 verstößt nach Auffassung der Organisation gegen geltendes Recht
16.03.2010, veröffentlicht von Sigrid Totz

Greenpeace prüft gemeinsam mit der regionalen Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, juristisch gegen den weiteren Ausbau des geplanten Atommüll-Endlagers im Salzstock Gorleben vorzugehen. Röttgen plant, den Salzstock auf Basis des Rahmenbetriebsplanes von 1983 zu erkunden, obwohl es eine Neufassung des Bergrechts von 1990 gibt. Das verstößt nach Ansicht der Umweltverbände gegen geltendes Recht und wäre somit illegal. Röttgen müsste somit einen neuen Rahmenbetriebsplan beim Bergamt Celle einreichen, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltet. Greenpeace fordert die sofortige Aufgabe des Standortes Gorleben und eine neue ergebnisoffene Endlagersuche nach Atomrecht.

Rahmenbetriebsplan von 1983 ist längst überholt

Der Rahmenbetriebsplan von 1983 ist vollkommen überholt. Röttgens Endlagerpolitik ist buchstäblich ein Rückfall in die Atommauscheleien der 1980er Jahre unter Kohl, erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Seit den Achtzigern haben sich sämtliche Voraussetzungen für den Bau der Anlage geändert. Statt dem in den 80ern verfolgten Ein-Endlager-Konzept ist heute auch Schacht Konrad als Endlager neben Gorleben vorgesehen. Atommüllarten und -mengen haben sich in 27 Jahren gravierend geändert, ebenso die Einlagerungskonzepte. Die Frage nach der besseren Eignung von anderen Wirtsgesteinen (Granit, Ton) ist bis heute unbeantwortet.

Deckmantel ergebnisoffene Erkundung

Eine ergebnisoffene Erkundung hat es in Deutschland bislang nicht gegeben. Seitdem Gorleben 1977 aus sachfremden Motiven zum Endlagerstandort auserkoren worden ist, sind Fakten geschaffen worden: 91 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen sind bereits nach Gorleben gebracht worden und stehen in einem Zwischenlager direkt über dem Salzstock. Eine Konditionierungsanlage zur endlagerfähigen Verpackung des Atommülls ist ebenfalls seit 2000 betriebsbereit. Die Schachtdurchmesser von neun Metern erlauben das Absenken von Atommüllcontainern.

Von einer ergebnisoffenen Erkundung kann daher keine Rede sein. Das Ergebnis soll von vornherein feststehen: Gorleben. Ob das legal ist, darüber werden wohl deutsche Gerichte entscheiden müssen.

25 Februar 2009

BMU: "Geothermie-Projekte bekommen Rückhalt"

Erneuerbare Energien; Geothermie-Projekte bekommen Rückhalt
Bundesumweltministerium, KfW Bankengruppe und Münchener Rück fördern mit vereinten Kräften

Das Bundesumweltministerium, die KfW Bankengruppe und die Münchener Rück starten ab sofort ein neues Kreditprogramm für den Ausbau der Geothermie in Deutschland: Sie stellen gemeinsam 60 Mio. € zur Finanzierung von geothermalen Tiefbohrungen zur Verfügung. Mit diesem Programm wird insbesondere das Fündigkeitsrisiko der Projekte gemindert.

Die hohen Bohrkosten sind wegen des Risikos, in der Tiefe nicht fündig zu werden, das größte Investitionshemmnis für Tiefengeothermie-Projekte. Die kommerzielle Nutzung der Tiefen-Erdwärme für die Wärme- und/oder Stromgewinnung hängt entscheidend davon ab, dass im Untergrund ausreichende Mengen an genügend heißem Wasser vorgefunden werden. Investitionen von oft mehr als 10 Mio. € stehen pro Projekt im Risiko. Mit dem Förderinstrument von BMU, KfW und Münchener Rück soll nun das so genannte Fündigkeitsrisiko für Investoren deutlich verringert werden.

Im Einzelnen ist geplant, dass die KfW Darlehen für Tiefengeothermiebohrungen über Geschäftsbanken gewährt. Es werden maximal bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Wird die Nicht-Fündigkeit festgestellt, wird der Investor ab diesem Zeitpunkt von der Rückzahlung des Restdarlehens freigestellt. Das Fündigkeitsrisiko der jeweiligen Tiefengeothermieprojekte und damit die Förderwürdigkeit wird im Vorfeld der Darlehensvergabe überprüft.

Die Förderdarlehen enthalten neben den üblichen Darlehenszinsen einen „Risikoaufschlag“ für das Fündigkeitsrisiko. Zusätzlich fallen einmalige Gebühren bei Antragstellung und Abschluss des Darlehensvertrages an. Im Gegenzug erhält der Investor eine sachkundige Überprüfung sowie Begleitung seines Tiefengeothermieprojektes vor und während der Bohrphase.

„Die Tiefengeothermie bietet große Chancen für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Energieversorgung. Mit einer stärkeren Förderung von Geothermieanlagen im Marktanreizprogramm und der seit dem 1. Januar geltenden EEG-Novelle haben wir die Rahmenbedingungen für diese Technologie nochmals verbessert. Das neue Kreditprogramm sorgt dafür, dass die Risiken für Anlagenbetreiber weiter verringert werden. Die Kooperation ist im Übrigen ein gutes Beispiel dafür, wie Politik und Unternehmen beim Klimaschutz angesichts der großen wirtschaftlichen Chancen auch in Zeiten der Finanzkrise an einem Strang ziehen können“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

„Die KfW Bankengruppe ist dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Die Erschließung der heimischen erneuerbaren Energiequelle Tiefengeothermie ist aus Gründen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Energieversorgung wichtig und stellt einen weiteren bedeutenden Baustein im Kanon unserer breit gefächerten in- und ausländischen Förderaktivitäten für den Klimaschutz dar“, sagte Wolfgang Kroh, Mitglied des Vorstands der der KfW Bankengruppe.

Thomas Blunck, Vorstandsmitglied der Münchener Rück: „Die Zusammenarbeit ist als Anschub gedacht, um die Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu erleichtern. Wir sehen den Klimawandel nicht nur als Risiko, sondern auch als große Chance, da bei konsequentem Klimaschutz neue Technologien wie etwa die Energieerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen enorme Wachstumspotenziale haben. Mit unserer Expertise als Risikoträger können wir wesentlich dazu beitragen, die vielfach sehr speziellen Unsicherheitsfaktoren abzumildern – so auch in diesem Fall durch unsere Erfahrungen im Bereich der Fündigkeitsversicherung für Tiefengeothermiebohrungen. Dabei kommt der Überprüfung des Fündigkeitsrisikos durch die Münchener Rück im Vorfeld der Vergabe der Förderdarlehen eine wesentliche Bedeutung zu. Denn die Anzahl der förderbaren Geothermieprojekte hängt entscheidend davon ab, wie erfolgreich diese sind.“

Die Erdwärme bietet ein nach menschlichem Ermessen unerschöpfliches Energiereservoir. In Deutschland gelten das Molassebecken südlich von München, der Oberrheingraben und die norddeutsche Tiefebene als besonders geeignete Regionen für Tiefengeothermieprojekte. Das bislang größte Geothermie-Kraftwerk in Deutschland mit einer Strom- und Wärmeleistung von 38 Megawatt wurde – ebenfalls mit Unterstützung der öffentlichen Hand - in Unterhaching bei München errichtet. Die Münchener Rück beteiligte sich an dem Projekt damals mit der ersten Fündigkeitsversicherung überhaupt.

Weitere Informationen erhalten interessierte Investoren unter www.kfw-foerderbank.de oder über das Infocenter der KfW Förderbank unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.
  • Diskussionen
  • 24 April 2005

    Jugendaktion "Strahlende Zukunft ohne Atom"

    Margareta Wolf: Energiepolitik von heute betrifft gerade die junge Generation
    Pressemitteilung BMU.de

    Margareta Wolf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat heute eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendbündnis Zukunftsenergie, einem Zusammenschluss verschiedener Jugendorganisationen, unterzeichnet. Unter dem Motto "Strahlende Zukunft ohne Atom" sind Jugendliche aufgefordert, für eine Energiewende einzutreten. "Energiepolitik von heute betrifft gerade die junge Generation. Daher ist es wichtig, sie jetzt in Diskussion und Entscheidungsprozesse einzubinden", sagte Wolf.

    Bereits im Jahr 2004, im Anschluss an die internationale Konferenz für Erneuerbare Energien renewables2004, hatten Wolf und das Jugendbündnis Zukunftsenergie ein "Jugendkomitee für Erneuerbare Energien" gegründet, das sich regelmäßig im Bundesumweltministerium trifft und aktuelle Fragen der Energiepolitik diskutiert. Um die Kooperation zwischen Entscheidungsträgern und Jugendlichen weiter zu stärken, haben Margareta Wolf und Vertreter und Vertreterinnen des Jugendbündnisses im Rahmen eines Aktionstages auf dem Berliner Helmholtzplatz heute eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist eine Energiepolitik, die nicht auf Kosten der heutigen Jugend und der kommenden Generationen geht, heißt es in dem Vertrag. Beiderseitiges Lernen steht im Vordergrund der Zusammenarbeit. Während das Jugendbündnis Zukunftsenergie Positionen und Projekte der Jugendlichen vermitteln wird, erklärte sich Wolf bereit, die Ergebnisse der Gespräche an Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft weiterzugeben und zugleich über die Initiativen der Regierung zu berichten. "Auch die Bildung im Bereich erneuerbare Energien wollen wir massiv voranbringen", so Wolf.

    Anlässlich des Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl erinnerten Jugendbündnis und Staatssekretärin auch an die Risiken, die mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind. Dazu wurde der Helmholtzplatz in das Jahr 1986 zurückversetzt: Schutzanzüge, Geigerzähler, Atomfässer und das Aktionsspiel "Mensch verstrahl Dich nicht" riefen den Unfall vor nunmehr 19 Jahren wieder ins Gedächtnis. Das Jugendbündnis möchte aber nicht nur informieren. Mit einer Ökostrom- und Energiesparkampagne sollen Jugendliche außerdem zum Umstieg auf umweltverträglichere Stromanbieter und zum bewussten Umgang mit Energie animiert werden. Margareta Wolf hat die Schirmherrschaft für diese Kampagne übernommen.

    >> zukunftsenergie.org

    22 April 2005

    Atomkraftwerk Obrigheim vor der Stilllegung

    "Magazin zum Abschalten" informiert über Atomausstieg und Energiewende
    Pressemitteilung BMU.de

    Der Atomausstieg geht weiter: In Kürze geht der Atommeiler im württembergischen Obrigheim vom Netz. Das Bundesumweltministerium gibt zu diesem Anlass eine Broschüre mit dem Titel "Obrigheim - das Magazin zum Abschalten" heraus. Es informiert über den Ausstieg aus der Atomkraft und die Energiewende - von Tschernobyl über Obrigheim bis hin zum weltweiten Boom der erneuerbaren Energien. Es erscheint an diesem Wochenende als Beilage zu "Sonntag aktuell" und "Der Tagesspiegel".

    Mit dem AKW Obrigheim wird bereits der dritte Atommeiler seit 2000 endgültig stillgelegt. Schon mit dem Atomkonsens wurde das Ende des AKW Mülheim-Kärlich besiegelt, 2003 ging der Reaktor in Stade vorzeitig vom Netz. Gemessen an der im Jahr 2000 mit den Atomkonzernen vereinbarten Reststrommenge, die in den AKW noch produziert werden darf, ist inzwischen bereits ein Drittel des Atomausstiegs geschafft: Von der im Atomkonsens vereinbarten Gesamtstrommenge von rund 2.623 Milliarden Kilowattstunden bleibt noch eine Reststrommenge von rund 1.800 Milliarden Kilowattstunden.

    Trotz milliardenschwerer staatlicher Subventionen konnte sich die Atomkraft ökonomisch nie richtig durchsetzen. Als Risikotechnologie birgt sie ein gewaltiges Katastrophenpotenzial und produziert strahlenden Müll für die Ewigkeit. Sie kann weder das Klima retten, noch ist sie ein Arbeitsplatzmotor. Aber sie kann zu militärischen Zwecken für den Bau von Atombomben missbraucht werden. Und für die weltweite Energieversorgung ist die Atomenergie mit einem Anteil von sechs Prozent der Primärenergie von untergeordneter, zu vernachlässigender Bedeutung. Nur 31 von 191 Staaten besitzen überhaupt Atomkraftwerke.

    Eine weit zukunftsfähigere Energiepolitik hat die Bundesregierung 1998 mit der Energiewende eingeleitet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin im Vorwort zu der BMU-Broschüre: "Heute ist Deutschland Vorreiter beim weltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien, Weltmeister bei Wind- und Sonnenenergie. Das schafft auch viele Arbeitsplätze: Rund 130.000 Arbeitsplätze gibt es bereits in diesem Bereich. Neü Technologien, neue Märkte und neue Chancen für unser Land: Mit Energiewende und Atomausstieg hält die Bundesregierung Kurs in Richtung Zukunft."

    06 April 2005

    Klaus Töpfer und Jürgen Trittin starten Informationskampagne für Erneuerbare Energien

    Pressemitteilung BMU.de

    Unter dem Motto "Deutschland hat unendlich viel Energie" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Essen eine Informationskampagne für erneuerbare Energien gestartet. Gemeinsam mit dem Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Klaus Töpfer, warb der Minister für einen stärkeren Ausbau der Energiequellen Sonne, Biomasse, Wind, Wasser und Erdwärme. Trittin: "Die deutschen Unternehmen haben gerade in der Wind- und Solarbranche eine internationale Spitzenposition in der Technologieentwicklung erreicht. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix hilft dem Klimaschutz und schafft Arbeitsplätze."

    Der Präsident der Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Johannes Lackmann, stellte mit der "Essener Deklaration" die anspruchsvollen Ziele der Branche vor. So will sie die Zahl der Arbeitsplätze bis 2020 vervierfachen. Der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sei kein Selbstläufer und keine Benefizveranstaltung für ein paar Außenseiter, sondern bedürfe der konsequenten Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Forschung.

    Die Auftaktveranstaltung im Herzen des Ruhrgebietes bezeichnete Jürgen Trittin als wichtigen Schritt bei der Wende zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien erreichten 2004 einen Gesamtumsatz von rund 11,5 Milliarden Euro. Rund 130.000 Arbeitsplätze hat die Branche bislang geschaffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das durch die Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm und die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe schaffen Investitionssicherheit und somit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

    Der Bundesumweltminister: "Wir sichern uns durch unsere Vorreiterrolle Wettbewerbsvorteile für die Märkte von morgen". Die Informationskampagne solle die Akzeptanz für eine klimaverträgliche, ressourcenschonende und krisensichere Energieversorgung erhöhen.

    Infos zur Kampagnenhomepage >> "Deutschland hat unendlich viel Energie"

    Kampagnenhomepage >> www.unendlich-viel-energie.de

    20 März 2005

    Trittin begrüßt chinesisches Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien

    Pressemitteilung BMU.de

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien entwickelt sich immer mehr zu einem Exportschlager: Nach Spanien, Dänemark, Brasilien und auch einigen neuen EU-Ländern hat jetzt China ebenfalls einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der Erneuerbaren geschaffen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte diesen Schritt.

    Jürgen Trittin: "Ich freue mich, dass die Chinesen Ernst machen, ihre ambitionierten Zusagen auf der Bonner Konferenz 'renewables2004' auch umzusetzen. Es kommt nun darauf an, z. B. durch Festsetzung angemessener Vergütungssätze, voran zu kommen." China hatte auf der Internationalen Bonner Konferenz das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der installierten Gesamtenergieleistung auf 10 Prozent bis 2010 zu steigern.

    Die Chinesen sind bei der Erarbeitung des Gesetzes von deutscher Seite, angespornt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, intensiv beraten worden. Das chinesische Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Details sollen noch in Verordnungen geregelt werden.

    18 März 2005

    Wirksame Sicherheitsmaßnahmen statt Nebelkerzen

    Pressemitteilung BMU.de

    Zu einem Artikel in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" unter der Überschrift "Streit um Luftschutz der Atomkraftwerke" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

    Bei der Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken gegen terroristische Flugzeugangriffe geht es nicht um ein politisches Pokerspiel, sondern um Gewährleistung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat von Anfang an klargestellt, dass es sich nicht mit einem symbolischen Nebelschutz zufrieden gibt. Es hat gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und auch dem Land Niedersachen deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam sein müssen und deshalb klare Anforderungen definiert. Ohne den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen wird es keine Genehmigung durch das Bundesumweltministerium geben. Da die niedersächsische Atomaufsicht noch nicht einmal eine Genehmigung der Maßnahmen für erforderlich hielt, hat das Bundesumweltministerium durch eine Weisung klare Verfahrensvorgaben geschaffen.

    Die niedersächsische Atomaufsicht ist im Übrigen bis heute nicht der Aufforderung durch das Bundesumweltministerium nachgekommen, die von ihr beaufsichtigten Atomkraftwerke auf die Möglichkeiten weitergehender Schutzmaßnahmen, die über das von den Betreibern vorgelegte Konzept hinausgehen, anlagenspezifisch zu untersuchen. Anstatt Nebelkerzen in Richtung Berlin zu werfen, wäre Herr Sander gut beraten, sich aktiv um die Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken zu kümmern.

    28 Februar 2005

    AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz

    Pressemitteilung BMU.de

    Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

    Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.

    Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:

    1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
    2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.

    Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.

    Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.

    Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.

    Weitere Informationen: Weisung des BMU

    17 Februar 2005

    Bundesumweltministerium stellt Mängel im Sicherheitsmanagement des AKW Philippsburg fest

    Pressemitteilung BMU.de

    Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.

    Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.

    Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.

    Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    25 Januar 2005

    Was die Atomlobbyisten gerne verschweigen: Atomausstieg kam 2004 einen großen Schritt voran

    Pressemitteilung BMU.de

    Zu der heutigen Meldung des Deutschen Atomforums über das "tolle" Produktionsergebnis der deutschen Atomkraftwerke erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

    "Dank der vom Atomforum gerühmten Produktivität der deutschen Atomkraftwerke ist der Atomausstieg im zurückliegenden Jahr zügig vorangeschritten. Die im Atomkonsens 2000 vereinbarte Reststrommenge schmilzt rapide zusammen. Von den rund 2.623 Terawattstunden, die in den deutschen AKWs noch erzeugt werden darf, sind nur noch rund 1.800 Terawattstunden übrig. Mit anderen Worten: Vier Jahre nach dem Atomkonsens ist der Atomausstieg bereits zu einem Drittel vollzogen. Da kann man nur sagen: Weiter so!"

    Im Atomkonsens mit den Atombetreibern wurde im Jahr 2000 für jedes einzelne AKW eine Reststrommenge festgelegt, die dort (gerechnet ab 1. Januar 2000) noch erzeugt werden darf, insgesamt 2.623,30 TWh. Sobald eine Anlage die ihr zugewiesene Strommenge produziert hat, erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Der Fortschritt des Atomausstiegs lässt sich also am Stand der noch verfügbaren Reststrommenge ablesen. Die Zahlen werden, gesondert nach den einzelnen Anlagen, regelmäßig auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) veröffentlicht. Bereits 2003 wurde das AKW Stade abgeschaltet. Als nächstes Atomkraftwerk folgt Obrigheim, das seine Restrommenge voraussichtlich im Frühjahr erschöpft haben wird.

    20 Januar 2005

    Klimaschutz und Atomausstieg kein Widerspruch

    Effizienzsteigerung, Energiesparen und Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend
    Pressemitteilung BMU.de


    Die Nutzung der Atomkraft ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Stattdessen sind Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung, sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grosse Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt hatte.

    In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme wird auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix verwiesen. So sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt werden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung will die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibt und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird.

    Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern. Längerfristig werden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setzt der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels mit dem 1. Januar 2005 erleichtert zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke.

    Zugleich betont die Bundesregierung in ihrer ausführlichen Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: "Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen." Hingegen wird nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt.

    Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt die Bundesregierung klar, dass sie nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden wird. In einem noch durch den Bund festzulegenden ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.

    18 Januar 2005

    Atomreaktor war trotz unzureichender Störfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

    Bundesaufsicht sieht weiteren Klärungsbedarf
    Pressemitteilung BMU.de

    Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.

    In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:

    Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.

    Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).

    Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.

    Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.

    In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.

    17 Januar 2005

    Neue Strahlenschutzkommission berufen

    Pressemitteilung BMU.de

    Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

    Erneut berufen wurden:

    Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
    Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
    Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
    Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
    Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
    Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
    Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
    Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
    Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

    Neu berufen wurden:

    Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
    Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
    Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
    Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
    Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
    Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
    Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
    Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
    Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

    Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.

    13 Januar 2005

    Atomexperte in deutsch-französische Kommission berufen

    Trittin: Interessen der Region kompetent vertreten
    Pressemitteilung bmu.de

    Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.

    Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.

    Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.

    Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.

    12 Januar 2005

    Bessere Überwachung radioaktiver Strahlenquellen

    Bundesumweltminister Trittin: Beitrag zu mehr Sicherheit
    Pressemitteilung BMU.de

    Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: "Mit dem Gesetz wird die Überwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit."

    Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage für ihre Überwachung - von der Herstellung bis zur endgültigen Entsorgung.

    Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material ständig in einer inaktiven Hülle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung können daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt - etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhäusern zur Behandlung von Krebspatienten.

    Wird die Umhüllung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Böden nach sich ziehen.

    Weitere neue Kontrollmaßnahmen für hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rückgabe und Rücknahme und zur Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.