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31 März 2004

EU genehmigt Ökosteuerabsenkung für Industrie

Trittin: "Ökologische Steuerreform stärkt den Standort Deutschland – gutes Signal zum 5. Geburtstag"
Pressemitteilung BMU.de

Die Europäische Kommission hat gestern den sogenannten "Spitzenausgleich" für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökologischen Steuerreform bis Ende 2006 genehmigt. Damit wird die energieintensive Produktion auch weiterhin nahezu von der Ökosteuer frei gestellt, sie muss auch zukünftig lediglich drei Prozent des Regelökosteuersatzes beim Strom und bei den Heizstoffen zahlen. "Dies unterstreicht, dass die ökologische Steuerreform keine Belastung der Wirtschaft darstellt und dass sie dies auch zukünftig nicht sein wird", sagte Bundes-umweltminister Jürgen Trittin.

Die EU-Entscheidung kommt pünktlich zum fünften Geburtstag der Ökologischen Steuerreform. Denn am 1. April 1999 ist dieses erfolgreiche Instrument der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Kraft getreten. "Die Ökosteuer hat sich in den vergangenen Jahren als ein höchst wirksames Instruments des Klimaschutzes erwiesen. Sie hat eine Trendumkehr im Verkehrssektor bewirkt. Seit ihrer Einführung sinken erstmals seit Jahrzehnten die Kohlendioxid-Emissionen durch den Verkehr alljährlich um ein bis zwei Prozent", sagte Trittin.

Im Zeitraum von 1990 bis 1999 stiegen die Kohlendioxid-Emissionen des Verkehr kontinuierlich an und lagen zuletzt mit über 180 Millionen Tonnen CO2 mehr als 14 Prozent höher als im Basisjahr 1990 (159 Millionen Tonnen). Durch die Absenkung in den letzten Jahren konnte dieser Zuwachs teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Er liegt jetzt mit rund 170 Millionen Tonnen CO2 noch rund 7-8 Prozent über dem Niveau von 1990. "Damit haben die Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren den Zuwachs der Klimagasemissionen beispielsweise aus der Energieerzeugung aufgefangen" sagte Trittin. Im Verkehrsbereich wurden die Anreize, klimaschonend zu tanken, in diesem Jahr weiter verbessert. Zum 1. Januar wurden die Steuern für Biokraftstoffe abgeschafft und für den vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoff Erdgas wurde bis zum Jahr 2020 ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt. "Die Ökosteuer hat sich als flexibles und wirksames Lenkungsinstrument erwiesen. Das Steueraufkommen ist zur Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, hiervon profitiert die Wirtschaft unmittelbar. Die ökologische Steuerreform trägt dazu bei, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken", sagte Trittin.

28 Oktober 2003

Jürgen Trittin: Durchbruch bei Harmonisierung der Energiesteuern wichtiger Schritt für den Klimaschutz

Pressemitteilung BMU.de

Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.

Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.

In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.