25 Januar 2005

Was die Atomlobbyisten gerne verschweigen: Atomausstieg kam 2004 einen großen Schritt voran

Pressemitteilung BMU.de

Zu der heutigen Meldung des Deutschen Atomforums über das "tolle" Produktionsergebnis der deutschen Atomkraftwerke erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:

"Dank der vom Atomforum gerühmten Produktivität der deutschen Atomkraftwerke ist der Atomausstieg im zurückliegenden Jahr zügig vorangeschritten. Die im Atomkonsens 2000 vereinbarte Reststrommenge schmilzt rapide zusammen. Von den rund 2.623 Terawattstunden, die in den deutschen AKWs noch erzeugt werden darf, sind nur noch rund 1.800 Terawattstunden übrig. Mit anderen Worten: Vier Jahre nach dem Atomkonsens ist der Atomausstieg bereits zu einem Drittel vollzogen. Da kann man nur sagen: Weiter so!"

Im Atomkonsens mit den Atombetreibern wurde im Jahr 2000 für jedes einzelne AKW eine Reststrommenge festgelegt, die dort (gerechnet ab 1. Januar 2000) noch erzeugt werden darf, insgesamt 2.623,30 TWh. Sobald eine Anlage die ihr zugewiesene Strommenge produziert hat, erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Der Fortschritt des Atomausstiegs lässt sich also am Stand der noch verfügbaren Reststrommenge ablesen. Die Zahlen werden, gesondert nach den einzelnen Anlagen, regelmäßig auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) veröffentlicht. Bereits 2003 wurde das AKW Stade abgeschaltet. Als nächstes Atomkraftwerk folgt Obrigheim, das seine Restrommenge voraussichtlich im Frühjahr erschöpft haben wird.

20 Januar 2005

Klimaschutz und Atomausstieg kein Widerspruch

Effizienzsteigerung, Energiesparen und Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend
Pressemitteilung BMU.de


Die Nutzung der Atomkraft ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Stattdessen sind Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung, sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grosse Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt hatte.

In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme wird auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix verwiesen. So sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt werden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung will die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibt und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird.

Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern. Längerfristig werden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setzt der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels mit dem 1. Januar 2005 erleichtert zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke.

Zugleich betont die Bundesregierung in ihrer ausführlichen Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: "Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen." Hingegen wird nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt.

Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt die Bundesregierung klar, dass sie nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden wird. In einem noch durch den Bund festzulegenden ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.

18 Januar 2005

Atomreaktor war trotz unzureichender Störfallbeherrschung wochenlang in Betrieb

Bundesaufsicht sieht weiteren Klärungsbedarf
Pressemitteilung BMU.de

Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.

In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:

Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.

Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).

Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.

Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.

In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.

17 Januar 2005

Neue Strahlenschutzkommission berufen

Pressemitteilung BMU.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Erneut berufen wurden:

Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

Neu berufen wurden:

Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.

13 Januar 2005

Atomexperte in deutsch-französische Kommission berufen

Trittin: Interessen der Region kompetent vertreten
Pressemitteilung bmu.de

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.

Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.

Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.

Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.

12 Januar 2005

Bessere Überwachung radioaktiver Strahlenquellen

Bundesumweltminister Trittin: Beitrag zu mehr Sicherheit
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: "Mit dem Gesetz wird die Überwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit."

Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage für ihre Überwachung - von der Herstellung bis zur endgültigen Entsorgung.

Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material ständig in einer inaktiven Hülle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung können daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt - etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhäusern zur Behandlung von Krebspatienten.

Wird die Umhüllung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Böden nach sich ziehen.

Weitere neue Kontrollmaßnahmen für hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rückgabe und Rücknahme und zur Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.