29 April 2012

EnBW: 120 Mio. € Provision oder Korruption

Aktionäre stecken stets in dem Dilemma, ihren Vorständen auch bei übelster Misswirtschaft keinen Ärger machen zu können, ohne dass es ihnen zusätzlich schadet, weil es auf die Werte drückt und manch einen ärmer macht. Dann lieber vorher noch rasch die Papiere verkaufen, aber in diesem Fall war der Ärger offenbar zu groß, um die privaten Schäfchen zu sichern, dem Vorstand blieb die Entlastung versagt. Der scheidende EnBW-Chef Hans-Peter Villis vermochte nicht recht zu erklären, wofür sagenhafte 120 Mio. € an einen russischen Lobbyisten (Andrey Bykov) gezahlt wurden, ohne dass die EnBW eine Gegenleistung einbuchen konnte. Diese Zahl hatte in Anbetracht des auch sonst mageren Ergebnisses einfach eine Stelle zu viel, um mit gleichsam staatssozialistischer Mehrheit den Dank an die führenden Genossen ausdrücken zu mögen, wie es der gewöhnliche Verlauf von Aktionärsversammlungen ist.
Geschäftsgegenständlich seien russische Gasfeld-Lizenzen, AKW-Brennstäbe und Atommülltransporte gewesen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erwägt Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung. Von Korruptionsverdacht ist bislang nicht die Rede, aber es fragt sich, warum der EnBW-Vorstand auf den Schleichwegen des Lobbyismus unterwegs ist anstatt den russischen Stellen offizielle Angebote zu unterbreiten.
Und was meint unsere Regierung dazu? Bislang nichts. Wer solche Wirtschaftsbeziehungen duldet, macht sich für die Demokratiedefizite Russlands mitschuldig. Aber der Vorgang zeigt zugleich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Transparenz kaum weniger ärgerlich ist.

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11 April 2012

BMU behauptet. Finanzierung für den KKW Rückbau sei gesichert

BMU: Fakten zur Finanzierung der Stilllegung von Kernkraftwerken - Rückbau gesichert Anlässlich der heute von Greenpeace aufgeworfenen Debatte zur Stilllegung von Kernkraftwerken erklärt das BMU: Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes sind die Betreiber zuständig. Der Betreiber muss hierfür ein Stilllegungskonzept entwickeln und eine Genehmigung nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz bei der zuständigen atomrechtlichen Landesbehörde beantragen. Im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens prüft die atomrechtliche Genehmigungsbehörde die notwendige sicherheitstechnische Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Durch die Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen werden die Finanzierung des Rückbaus und die Entsorgung der bestrahlten Brennelemente und radioaktiven Abfälle einschließlich deren Endlagerung auch nach Ende des Betriebs des Kernkraftwerkes gewährleistet. Die Rückstellungen werden durch die Energieversorgungsunternehmen nach Handelsrecht gebildet und in den Bilanzen ausgewiesen, entsprechend dem Verursacherprinzip. Die Rückstellungen unterliegen auch in ihrer Höhe einer kontinuierlichen Überprüfung. Durch die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge werden die Rückstellungen gegen das Insolvenzrisiko abgesichert. Das Insolvenzrisiko großer Versorgungsunternehmen ist auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld als eher gering zu bewerten.
Die Forderung nach staatlichen Fonds ist nicht neu: Auch bei solchen Fonds bestehen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Mittel in der Zukunft durchaus Risiken, insbesondere die Finanzkrise hat vor Augen geführt, dass auch als sicher angesehene Anlagefonds mit Risiken behaftet sein können. Gleichwohl ist das eine Überlegung, die man prüfen kann.

05 April 2012

Störfall: Feuer im AKW Penly (Frankreich)

Um 12:20 Uhr kam es zum Feueralarm in Block 2 des Atomkraftwerks Penly und zur Notabschaltung. Der Betreiber EDF sprach zunächst nur von "Rauchentwicklung". Die Feuerwehr erreichte den Einsatzort erst um 13:15 Uhr und habe den Brand schnell unter Kontrolle gebracht. Brandursache sei ausgelaufenes Öl aus Kühlwasserpumpen gewesen.
Der Betreiber EDF plant neben den beiden Druckwasserreaktoren aus den Jahren 1990 und 1992 einen weiteren Meiler.
Steckbrief bei Wikipedia >> AKW-Penly

04 April 2012

EON und RWE kapitulieren vor AKW-Neubaukosten in GB

EON und RWE wollten gemeinsam in Großbritannien Atomkraftwerke errichten, hatten im Jahr 2009 teuer den Standort ersteigert und ein Unternehmen gegründet: "Horizon Nuclear Power Ltd." - vielleicht nach dem Desaster der Bohrinsel "Deepwater Horizon" im Jahr 2010 nicht die glücklichste Namenswahl.
Jetzt erklärten die Unternehmen, dass sie "unabhängig voneinander" zu der Entscheidung gelangt seien, aus dem Projekt auszusteigen.

KOSTENGRÜNDE

Beide Unternehmen beteuern zwar, dass es nicht an zu hohen Neubau-Kosten liege, aber möglicherweise hatte dann doch jemand einen Taschenrechner und fand heraus, dass die geplanten und geprahlten "13 Billionen Pfund" z.B. in Windkraftanlagen investiert höheren Return bringen. An der Argumentation wird noch gebastelt. Im Moment strahlt die Website www.horizonnuclearpower.com jedenfalls noch radioaktive Zuversicht aus. Nun solle "Horizon" verkauft werden. Für die EON- und RWE-Aktionäre wird es kein gutes Geschäft.

Markus Rabanus

AKW-Philippsburg: "Nachmeldung" von "Eilmeldungen"

Mit drei- und vierjähriger Verspätung hat die EnBW "eilmeldepflichtige" Störfälle in der vergangenen Woche "nachgemeldet".
Bereits im vergangenen Jahr war durch Insider-Informationen bekannt geworden, dass EnBW in den Jahren 2009 und 2010 Störfälle verheimlicht habe, um die von Schwarz-Gelb versprochene "Laufzeitverlängerung" nicht zu gefährden. Die von der hessischen Staatsanwaltschaft begonnenen Ermittlungen scheiterten möglicherweise an Beweisproblemen. Nun dürfte es erneut Ermittlungsbedarf geben.

AKW-Biblis verschwieg tagelang meldepflichtigen Störfall

Am vergangenen Montag waren durch einen Elektronikfehler vier Nachkühlsysteme ausgefallen. Der Störfall wurde dem Meldekriterium "N" zugeordnet. "N" steht für "normal".