04 Juli 2003

Bund erteilt Hessen Weisung zu AKW Biblis A

Trittin: Offene Sicherheitsfragen vor Genehmigung klären
Pressemitteilung BMU.de

Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.

Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.

Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.

Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.

In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.

Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.