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Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.
Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.
Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.
Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.