30 Juni 2004

Endlagerfähig Olle Kamellen

Pressemitteilung BMU.de

Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" "Prüfer sehen Milliardenrisiken bei der Atomentsorgung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

Der Bericht enthält nichts Neues, sondern wiederholt längst Bekanntes. Es sind endlagerfähige olle Kamellen, die da wiederaufgearbeitet wurden.
Die Bundesregierung hat die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Endlagerpolitik bereits zurückgewiesen.
Außer Acht gelassen werden vom Bundesrechnungshof zum Beispiel die erheblichen Einsparungen, die mit der Ein-Endlager-Konzeption verbunden sind. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs ist so weder sachgerecht noch nachvollziehbar. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann keine Rede sein. Tatsache ist, dass das Ein-Endlager-Konzept, das auf einer politischen Grundsatzentscheidung der Koalitionsparteien beruht, zu keinerlei Mehrkosten im Bundeshaushalt geführt hat.
Milliardenrisiken haben allerdings diejenigen zu verantworten, die über Jahre hinweg ohne eine tragfähige rechtliche Grundlage und ohne ein Auswahlverfahren Gelder im Salzstock Gorleben versenkt haben. Hierbei handelt es sich aber gerade nicht um Steuergelder, sondern die Atommüllproduzenten haben dieses Verfahren in eigener Verantwortung finanziert.
Es wäre unverantwortlich, würde man solche Risiken in Salzgitter noch einmal eingehen. Deshalb ist es richtig, in Schacht Konrad keinen Atommüll vor Klärung der anhängigen Gerichtsverfahren einzulagern. Andernfalls wären bei einem gegen die Genehmigung entschiedenen Prozess Gelder aufzuwenden, den Atommüll wieder aus der Tiefe zu holen.
Zur angeblichen Äußerung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das Ein-Endlager-Ziel "sicherheitstechnische Nachteile" aufweise, ist festzustellen, dass das Bundeswirtschaftsministerium für die atomtechnische Sicherheit weder kompetent noch zuständig ist. Das Bundesumweltministerium hat gegenüber dem Bundesrechnungshof für die Bundesregierung abschließend Stellung genommen.