Umweltschutzorganisation erhält Akteneinsicht zum Atomstörfall in Brunsbüttel
Pressemitteilung von Greenpeace.de
Greenpeace darf nach sechs Jahren Rechtsstreit die Unterlagen zum Störfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel im Jahr 2001 einsehen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat heute bestätigt, dass das Interesse der Öffentlichkeit auf Information und Transparenz bei Störfällen höher einzuschätzen ist als das Recht des Betreibers Vattenfall auf Wahrung seiner Betriebsgeheimnisse. Im Dezember 2001 war es im AKW Brunsbüttel zu einer Wasserstoffexplosion nahe des Reaktordruckbehälters gekommen. Damals verharmloste Vattenfall wochenlang den schweren Störfall und verschleppte die Aufklärung.
Im Februar 2002 hatte Greenpeace unter Berufung auf das Umweltinformationsrecht beantragt, Einblick in den Schriftverkehr zwischen AKW-Betreiber und der Aufsichtsbehörde in Kiel zu nehmen, um sich ein Bild von dem Störfall machen zu können. Im Februar 2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Grundsatz, dass Greenpeace in diesem Fall als Sachwalter der Allgemeinheit tätig ist und das zuständige Ministerium der Umweltorganisation die Akteneinsicht nicht länger verwehren darf. Dem folgt nun das Oberverwaltungsgericht Schleswig. Vattenfall sah sich daraufhin gezwungen, nachzugeben und in einen Vergleich einzuwilligen.
Bis zum Schluss hat Vattenfall mit allen juristischen Winkelzügen um jede Seite gekämpft, sagt Smital. Der Konzern wehrt sich weiterhin gegen Transparenz, wo er nur kann. Erst vergangene Woche hat Vattenfall verkündet, es habe aus der Vergangenheit gelernt und wolle nun die Öffentlichkeit bei Störfällen offener und schneller informieren. Das hat Vattenfall bei einer Begehung des AKW Krümmel erklärt, das nach einem Störfall im Juni 2007 immer noch vom Netz ist. Auch bei dem Trafobrand damals gelangte das wahre Ausmaß des Störfalls erst nach Wochen und immer nur scheibchenweise an die Öffentlichkeit.
"Die angebliche Offenheit von Vattenfall ist eine reine PR-Maßnahme, solange sich das Unternehmen so gebärdet wie bei diesem Rechtstreit, erklärt Smital. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, im Falle eines Störfalls umfassende Informationen und auch Unterlagen zu erhalten. Dies sollte schnell möglich sein - nicht erst Jahre später. Greenpeace wird nun die Unterlagen durchsehen und den Störfall von 2001 sowie die damaligen Kommunikationschritte von Vattenfall bewerten.