Greenpeace veröffentlicht internes Rechtsgutachten
18.03.2010, veröffentlicht von Sigrid Totz
Die geplante Verlängerung von Betriebsplänen zur Erkundung des Salzstockes Gorleben auf Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 ist unzulässig. Das geht aus einem heute von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten der Bundesregierung vom September 2009 hervor. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte am vergangenen Montag angekündigt, Betriebspläne zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben auf der Grundlage von 1983 verlängern zu wollen, obwohl ihm dieses Gutachten vorliegt. Sollte Umweltminister Röttgen eine Verlängerung des Betriebsplanes auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 vorlegen, wird Greenpeace gegenüber der Bundesregierung Klage erheben.
Klarer geht’s nicht. Das Gutachten belegt, dass Röttgens Vorhaben illegal ist, sagt Tobias Münchmeyer, Atomexperte bei Greenpeace. Trotzdem will Röttgen offenbar ein Endlager in Gorleben durchdrücken - koste es was es wolle.
Das vom Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erstellte Rechtsgutachten kommt weiterhin zu dem Schluss: Eine weitere Erkundung des Bergwerks Gorleben auf bergrechtlicher Grundlage (...) ist unzulässig. Als Begründung für die Unzulässigkeit einer Verlängerung von Betriebsplänen zur Fortsetzung der Erkundung von Gorleben erklärt das Gutachten: Durch die weitgehenden Änderungen des Vorhabens ist die Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Rahmenbetriebsplans 1983 aufgebraucht. Der Rahmenbetriebsplan 1983 (in Gestalt seiner Verlängerungen) kann daher keine Rechtsgrundlage für eine weitere bergrechtliche Erkundung des Endlagerstandortes Gorleben sein; (...).
Röttgen muss endlich die Erkundung Gorlebens zu den Akten legen und den Weg für eine ergebnisoffene Endlagersuche freimachen - ohne den ungeeigneten Salzstock Gorleben, so Münchmeyer.