In Österreich wird diskutiert, ob ein Atomstrom-Importverbot mit dem EU-Recht vereinbar sei. Ein Gutachten der Sozietät Sattler & Schanda bejaht die Vereinbarkeit unter Hinweis auf Art 194 AEU, Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (2009/72/EG), Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (2009/71/Euratom), Richtlinie zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (96/29/Euratom), die Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit, die gesetzlich normierten Nachweise für Zwecke der Stromkennzeichnung (§§ 78 f ElWOG).
An die Arbeit !!!
Auch wenn sich Deutschland solch Importverbot erst anschließen kann, wenn auch hier die eigene Atomstromproduktion beendet wurde. Also erst im Jahr 2022. Allerdings sollte ein Importverbot schon JETZT auch bei uns diskutiert und für 2022 in Aussicht gestellt werden, gegebenenfalls gemeinsam mit Österreich politisch und juristisch innerhalb der EU durchgefochten werden, damit die dann noch immer Atomstrom produzierenden Staaten nicht dauerhaft auf Atomstromexporte nach Deutschland spekulieren und in Atomkraftwerke investieren. - Eine Atomstromsteuer wäre ein Meilenstein in diese Richtung.
Markus Rabanus >> Diskussion