Bundesaufsicht weist Vorwürfe von Mappus zurück
Pressemitteilung BMU.de
Zu der heutigen Pressekonferenz des baden-württembergischen Umweltministers Stefan Mappus erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
Was die Landesatomaufsicht in Baden-Württemberg vorführt, ist ein absurdes Theater. Statt sich um den sicheren Betrieb der Atomkraftwerke in seinem Bereich zu kümmern, beklagt sich der politisch dafür verantwortliche Minister allen Ernstes darüber, daß die Zustände anderswo angeblich genauso schlimm oder gar noch schlimmer seien als bei ihm. Herr Mappus hätte seine heutige Veranstaltung auch unter das Motto stellen können: "Wir können alles - außer Landesaufsicht."
In der Sache selbst sind die Vorwürfe von Mappus völlig abwegig und substanzlos. Atomaufsicht hat nichts mit Ideologie zu tun. Die Bundesaufsicht handelt nach einem einfachen Grundsatz: Sicherheit geht vor - in Philippsburg wie anderswo. Das Bundesumweltministerium hat dafür gesorgt, dass Biblis 2003 ein halbes Jahr stillstand, weil es dort Probleme mit dem Störfallnachweis gab. Im schleswig-holsteinischen AKW Brunsbüttel wurde die Abschaltung der Anlage unterstützt, nachdem es dort eine unaufgeklärte Wasserstoffexplosion gegeben hatte. Auch der Atomaufsicht in Bayern wurden sehr unangenehme Fragen zu den Rohrleitungen im Kernkraftwerk Isar 1 gestellt.
08 April 2005
06 April 2005
Klaus Töpfer und Jürgen Trittin starten Informationskampagne für Erneuerbare Energien
Pressemitteilung BMU.de
Unter dem Motto "Deutschland hat unendlich viel Energie" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Essen eine Informationskampagne für erneuerbare Energien gestartet. Gemeinsam mit dem Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Klaus Töpfer, warb der Minister für einen stärkeren Ausbau der Energiequellen Sonne, Biomasse, Wind, Wasser und Erdwärme. Trittin: "Die deutschen Unternehmen haben gerade in der Wind- und Solarbranche eine internationale Spitzenposition in der Technologieentwicklung erreicht. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix hilft dem Klimaschutz und schafft Arbeitsplätze."
Der Präsident der Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Johannes Lackmann, stellte mit der "Essener Deklaration" die anspruchsvollen Ziele der Branche vor. So will sie die Zahl der Arbeitsplätze bis 2020 vervierfachen. Der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sei kein Selbstläufer und keine Benefizveranstaltung für ein paar Außenseiter, sondern bedürfe der konsequenten Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Forschung.
Die Auftaktveranstaltung im Herzen des Ruhrgebietes bezeichnete Jürgen Trittin als wichtigen Schritt bei der Wende zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien erreichten 2004 einen Gesamtumsatz von rund 11,5 Milliarden Euro. Rund 130.000 Arbeitsplätze hat die Branche bislang geschaffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das durch die Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm und die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe schaffen Investitionssicherheit und somit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Der Bundesumweltminister: "Wir sichern uns durch unsere Vorreiterrolle Wettbewerbsvorteile für die Märkte von morgen". Die Informationskampagne solle die Akzeptanz für eine klimaverträgliche, ressourcenschonende und krisensichere Energieversorgung erhöhen.
Infos zur Kampagnenhomepage >> "Deutschland hat unendlich viel Energie"
Kampagnenhomepage >> www.unendlich-viel-energie.de
Unter dem Motto "Deutschland hat unendlich viel Energie" hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Essen eine Informationskampagne für erneuerbare Energien gestartet. Gemeinsam mit dem Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Klaus Töpfer, warb der Minister für einen stärkeren Ausbau der Energiequellen Sonne, Biomasse, Wind, Wasser und Erdwärme. Trittin: "Die deutschen Unternehmen haben gerade in der Wind- und Solarbranche eine internationale Spitzenposition in der Technologieentwicklung erreicht. Ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix hilft dem Klimaschutz und schafft Arbeitsplätze."
Der Präsident der Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Johannes Lackmann, stellte mit der "Essener Deklaration" die anspruchsvollen Ziele der Branche vor. So will sie die Zahl der Arbeitsplätze bis 2020 vervierfachen. Der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien sei kein Selbstläufer und keine Benefizveranstaltung für ein paar Außenseiter, sondern bedürfe der konsequenten Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Forschung.
Die Auftaktveranstaltung im Herzen des Ruhrgebietes bezeichnete Jürgen Trittin als wichtigen Schritt bei der Wende zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Die erneuerbaren Energien erreichten 2004 einen Gesamtumsatz von rund 11,5 Milliarden Euro. Rund 130.000 Arbeitsplätze hat die Branche bislang geschaffen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das durch die Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm und die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe schaffen Investitionssicherheit und somit Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Der Bundesumweltminister: "Wir sichern uns durch unsere Vorreiterrolle Wettbewerbsvorteile für die Märkte von morgen". Die Informationskampagne solle die Akzeptanz für eine klimaverträgliche, ressourcenschonende und krisensichere Energieversorgung erhöhen.
Infos zur Kampagnenhomepage >> "Deutschland hat unendlich viel Energie"
Kampagnenhomepage >> www.unendlich-viel-energie.de
20 März 2005
Trittin begrüßt chinesisches Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien
Pressemitteilung BMU.de
Der Ausbau der erneuerbaren Energien entwickelt sich immer mehr zu einem Exportschlager: Nach Spanien, Dänemark, Brasilien und auch einigen neuen EU-Ländern hat jetzt China ebenfalls einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der Erneuerbaren geschaffen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte diesen Schritt.
Jürgen Trittin: "Ich freue mich, dass die Chinesen Ernst machen, ihre ambitionierten Zusagen auf der Bonner Konferenz 'renewables2004' auch umzusetzen. Es kommt nun darauf an, z. B. durch Festsetzung angemessener Vergütungssätze, voran zu kommen." China hatte auf der Internationalen Bonner Konferenz das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der installierten Gesamtenergieleistung auf 10 Prozent bis 2010 zu steigern.
Die Chinesen sind bei der Erarbeitung des Gesetzes von deutscher Seite, angespornt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, intensiv beraten worden. Das chinesische Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Details sollen noch in Verordnungen geregelt werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien entwickelt sich immer mehr zu einem Exportschlager: Nach Spanien, Dänemark, Brasilien und auch einigen neuen EU-Ländern hat jetzt China ebenfalls einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der Erneuerbaren geschaffen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte diesen Schritt.
Jürgen Trittin: "Ich freue mich, dass die Chinesen Ernst machen, ihre ambitionierten Zusagen auf der Bonner Konferenz 'renewables2004' auch umzusetzen. Es kommt nun darauf an, z. B. durch Festsetzung angemessener Vergütungssätze, voran zu kommen." China hatte auf der Internationalen Bonner Konferenz das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der installierten Gesamtenergieleistung auf 10 Prozent bis 2010 zu steigern.
Die Chinesen sind bei der Erarbeitung des Gesetzes von deutscher Seite, angespornt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, intensiv beraten worden. Das chinesische Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Details sollen noch in Verordnungen geregelt werden.
18 März 2005
Wirksame Sicherheitsmaßnahmen statt Nebelkerzen
Pressemitteilung BMU.de
Zu einem Artikel in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" unter der Überschrift "Streit um Luftschutz der Atomkraftwerke" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Bei der Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken gegen terroristische Flugzeugangriffe geht es nicht um ein politisches Pokerspiel, sondern um Gewährleistung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat von Anfang an klargestellt, dass es sich nicht mit einem symbolischen Nebelschutz zufrieden gibt. Es hat gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und auch dem Land Niedersachen deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam sein müssen und deshalb klare Anforderungen definiert. Ohne den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen wird es keine Genehmigung durch das Bundesumweltministerium geben. Da die niedersächsische Atomaufsicht noch nicht einmal eine Genehmigung der Maßnahmen für erforderlich hielt, hat das Bundesumweltministerium durch eine Weisung klare Verfahrensvorgaben geschaffen.
Die niedersächsische Atomaufsicht ist im Übrigen bis heute nicht der Aufforderung durch das Bundesumweltministerium nachgekommen, die von ihr beaufsichtigten Atomkraftwerke auf die Möglichkeiten weitergehender Schutzmaßnahmen, die über das von den Betreibern vorgelegte Konzept hinausgehen, anlagenspezifisch zu untersuchen. Anstatt Nebelkerzen in Richtung Berlin zu werfen, wäre Herr Sander gut beraten, sich aktiv um die Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken zu kümmern.
Zu einem Artikel in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" unter der Überschrift "Streit um Luftschutz der Atomkraftwerke" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Bei der Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken gegen terroristische Flugzeugangriffe geht es nicht um ein politisches Pokerspiel, sondern um Gewährleistung der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat von Anfang an klargestellt, dass es sich nicht mit einem symbolischen Nebelschutz zufrieden gibt. Es hat gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und auch dem Land Niedersachen deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam sein müssen und deshalb klare Anforderungen definiert. Ohne den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen wird es keine Genehmigung durch das Bundesumweltministerium geben. Da die niedersächsische Atomaufsicht noch nicht einmal eine Genehmigung der Maßnahmen für erforderlich hielt, hat das Bundesumweltministerium durch eine Weisung klare Verfahrensvorgaben geschaffen.
Die niedersächsische Atomaufsicht ist im Übrigen bis heute nicht der Aufforderung durch das Bundesumweltministerium nachgekommen, die von ihr beaufsichtigten Atomkraftwerke auf die Möglichkeiten weitergehender Schutzmaßnahmen, die über das von den Betreibern vorgelegte Konzept hinausgehen, anlagenspezifisch zu untersuchen. Anstatt Nebelkerzen in Richtung Berlin zu werfen, wäre Herr Sander gut beraten, sich aktiv um die Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken zu kümmern.
28 Februar 2005
AKW Philippsburg II muss bei Zweifeln an der Störfallsicherheit vom Netz
Pressemitteilung BMU.de
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.
Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:
1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.
Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.
Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.
Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.
Weitere Informationen: Weisung des BMU
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Das Bundesumweltministerium hat heute Baden-Württemberg per Weisung verpflichtet, der EnBW als Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg II (KKP II) eine Auflage zum Schutze der Bevölkerung zu erteilen. Danach muss der Reaktor abgeschaltet werden, wenn nicht nachgewiesen ist, dass Störfälle hinreichend sicher beherrscht werden.
Der förmlichen Weisung war ein bundesaufsichtliches Gespräch am 16. Februar vorausgegangen, bei dem es um die unzureichende Behandlung von Zweifeln an der Störfallbeherrschung beim KKP II ging. In diesem Gespräch hatte das Bundesumweltministerium das in Baden-Württemberg für atomrechtliche Auflagen zuständige Wirtschaftsministerium aufgefordert, dem Betreiber des KKP II eine Auflage mit folgenden Inhalt zu erteilen:
1. Wenn Anforderungen zur Störfallbeherrschung entsprechend der atomrechtlichen Genehmigung nicht eingehalten werden, ist der Betrieb einzustellen.
2. Bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung aufgrund neuer Erkenntnisse muss die Behörde benachrichtigt werden. Zudem ist ein Projektplan zur Nachweisführung oder zur Nachrüstung vorzulegen. Der Betreiber muss den Betrieb spätestens nach drei Monaten einstellen, wenn bis dahin die Zweifel nicht beseitigt sind. Die Aufsichtsbehörde muss jedoch das Risiko beurteilen und dementsprechend die Anlage entweder früher stilllegen oder die Frist verlängern.
Obwohl mit dieser Auflage lediglich die bestehende Rechtslage zur Klarstellung wiedergibt (Ziffer 1) und selbstverständliche Pflichten einer modernen Sicherheitskultur verbindlich macht (Ziffer 2), hat sich Baden-Württemberg nach Entscheidung beider für Atomkraftwerke zuständigen Minister (Umwelt/Verkehr sowie Wirtschaft) am 25. Februar 2005 geweigert, die Auflage zu erlassen. Zur Begründung verwies das Land auf ein hohes Haftungsrisiko durch die Auflage.
Eine Haftung für die Festlegung selbstverständlicher Rechtspflichten ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftung des Landes setzt einen Schaden des Betreibers durch eine Amtspflichtverletzung voraus. Im Falle der Auflage entsteht ein Schadenersatzanspruch nur, wenn das Land von der Fristverlängerung zur Nachweisführung zu Unrecht keinen Gebrauch macht. Die Bundesaufsicht wird jedoch dafür Sorge tragen, dass eine derartige Entscheidung künftig aufgrund einer angemessenen Risikobeurteilung erfolgt.
Die Bundesaufsicht hält es für ein fatales Signal, wenn die zuständigen Minister die eigenen Aufsichtsbeamten mit dem ständigen Gerede von tatsächlich nicht bestehenden "Haftungsrisiken" einschüchtern. Bereits der von Trittin 2001 beim AKW Philippsburg 2 wegen mangelnden Sicherheitsmanagements durchgesetzten mehrmonatigen Betriebseinstellung hatte der damalige baden-württembergische Umweltminister ein angeblich bestehendes Haftungsrisiko entgegen gehalten.
Weitere Informationen: Weisung des BMU
24 Februar 2005
Greenpeace: Dena-Studie nimmt Windkraftgegnern Wind aus den Segeln
Umweltschutzorganisation kritisiert Verhalten der Energiewirtschaft
Hamburg, 24.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Greenpeace begrüßt die Ergebnisse der heute in Berlin veröffentlichten Studie zum weiteren Ausbau der Windenergie der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Die Ergebnisse der Studie sind ein klares Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie, sagt Jörg Feddern, Greenpeace Energieexperte. Die unsauberen Versuche der großen Energieversorger wie etwa E.on, Vattenfall und Co., die vorab veröffentlichten und aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen zu nutzen, um Stimmung gegen die Windenergie zu machen, sind damit hoffentlich beendet.
Die Daten aus der Studie sprechen eine klare Sprache: Die Integration der Windenergie in Deutschland ist technisch und finanziell machbar. Bis 2015 können 15 Prozent des benötigten Stroms aus Windenergie stammen - ein wichtiger und notwendiger Schritt für den Klimaschutz.
Um die Menge des Stroms aus den Windkraftanlagen bis 2015 aufzunehmen, muss das deutsche Stromnetz laut Studie um 850 Kilometer oder um fünf Prozent seiner derzeitigen Gesamtlänge erweitert werden. Dies bedeutet Investitionen in Höhe von durchschnittlich 100 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Derzeit investieren die Netzbetreiber laut eigenen Angaben bereits Jahr für Jahr das Zwanzigfache in die Stromnetze. E.on hatte beispielsweise auf der Nationalen Maritimen Konferenz Ende Januar vorab Zahlen aus der Dena-Studie über die zu erwartenden zukünftigen Belastungen durch den Ausbau der Netze genannt, ohne diese in den Gesamtzusammenhang zu stellen und damit den Eindruck einer schwer zu tragenden Mehrbelastung geweckt.
Auch die vieldiskutierte Sicherheit der Stromversorgung wird sich laut Studie bis zum Jahr 2015 allein durch den Zubau von modernen Windkraftanlagen verbessern. Danach bietet der laufende Atomausstieg die Chance, den Kraftwerkspark mit klimafreundlichen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken zu modernisieren. In Kombination mit diesem flexibel regelbaren Kraftwerkstyp lassen sich auch über 2015 hinaus noch größere Windkraftkapazitäten in das System integrieren.
Jahrelang haben RWE, E.on und Co. die Windkraft nicht als notwendige Ergänzung sondern als Störfaktor behandelt. Damit haben sie wertvolle Zeit für die Anpassung der Netze an die neue Situation verschlafen. Wenn die Energieversorger genauso viele Aktivitäten bei der Modernisierung und Anpassung des Stromnetzes entwickelt hätten, wie beim Aufzählen möglicher Probleme, wären wir schon einen großen Schritt weiter, so Jörg Feddern. Greenpeace fordert angesichts des Klimawandels einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bis 2050 sollen 50 Prozent und bis 2100 der gesamte Energiebedarf aus Sonne, Wind, Wasser Biomasse und Geothermie gedeckt werden.
Hamburg, 24.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Greenpeace begrüßt die Ergebnisse der heute in Berlin veröffentlichten Studie zum weiteren Ausbau der Windenergie der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Die Ergebnisse der Studie sind ein klares Signal für den weiteren Ausbau der Windenergie, sagt Jörg Feddern, Greenpeace Energieexperte. Die unsauberen Versuche der großen Energieversorger wie etwa E.on, Vattenfall und Co., die vorab veröffentlichten und aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen zu nutzen, um Stimmung gegen die Windenergie zu machen, sind damit hoffentlich beendet.
Die Daten aus der Studie sprechen eine klare Sprache: Die Integration der Windenergie in Deutschland ist technisch und finanziell machbar. Bis 2015 können 15 Prozent des benötigten Stroms aus Windenergie stammen - ein wichtiger und notwendiger Schritt für den Klimaschutz.
Um die Menge des Stroms aus den Windkraftanlagen bis 2015 aufzunehmen, muss das deutsche Stromnetz laut Studie um 850 Kilometer oder um fünf Prozent seiner derzeitigen Gesamtlänge erweitert werden. Dies bedeutet Investitionen in Höhe von durchschnittlich 100 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Derzeit investieren die Netzbetreiber laut eigenen Angaben bereits Jahr für Jahr das Zwanzigfache in die Stromnetze. E.on hatte beispielsweise auf der Nationalen Maritimen Konferenz Ende Januar vorab Zahlen aus der Dena-Studie über die zu erwartenden zukünftigen Belastungen durch den Ausbau der Netze genannt, ohne diese in den Gesamtzusammenhang zu stellen und damit den Eindruck einer schwer zu tragenden Mehrbelastung geweckt.
Auch die vieldiskutierte Sicherheit der Stromversorgung wird sich laut Studie bis zum Jahr 2015 allein durch den Zubau von modernen Windkraftanlagen verbessern. Danach bietet der laufende Atomausstieg die Chance, den Kraftwerkspark mit klimafreundlichen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken zu modernisieren. In Kombination mit diesem flexibel regelbaren Kraftwerkstyp lassen sich auch über 2015 hinaus noch größere Windkraftkapazitäten in das System integrieren.
Jahrelang haben RWE, E.on und Co. die Windkraft nicht als notwendige Ergänzung sondern als Störfaktor behandelt. Damit haben sie wertvolle Zeit für die Anpassung der Netze an die neue Situation verschlafen. Wenn die Energieversorger genauso viele Aktivitäten bei der Modernisierung und Anpassung des Stromnetzes entwickelt hätten, wie beim Aufzählen möglicher Probleme, wären wir schon einen großen Schritt weiter, so Jörg Feddern. Greenpeace fordert angesichts des Klimawandels einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Bis 2050 sollen 50 Prozent und bis 2100 der gesamte Energiebedarf aus Sonne, Wind, Wasser Biomasse und Geothermie gedeckt werden.
19 Februar 2005
30 Kilo Plutonium "verschwunden"
Greenpeace: In Atomanlagen "verschwindet" häufig Plutonium
Hamburg, 19.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Greenpeace bezeichnet das Verschwinden von 30 Kilogramm Plutonium aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield als Skandal. Der gestern bekannt gewordene Plutoniumschwund ist aber kein Einzelfall. So etwas passiert in Wiederaufarbeitungsanlagen häufig, so Greenpeace-Atomexperte Thomas Breuer.
Zum Beispiel verschwanden 1991 in Karlsruhe 37 Atombrennstäbe mit über 50 Kilogramm Natururan in der Versuchswiederaufarbeitungsanlage. 1994 fehlten in Tokai (Japan) bei der Inventur in einer Fabrik zur Herstellung von Mox-Brennstäben 70 Kilogramm Plutonium. Und in Cadarache (Frankreich) stellen Euratom-Inspektoren 2002 in der Cogema Mox-Anlage einen nicht akzeptablen Schwund an Plutonium fest. Die genaue Menge wurde nicht veröffentlicht.
Gestern nun meldete die UK Atomic Energy Authority (UKAEA), dass in der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield 30 Kilogramm Plutonium als fehlend klassifiziert wurden, eine Menge, die für den Bau von fünf bis sechs Atombomben reicht. Dies geht aus einem Prüfbericht über den dort aufbereiteten nuklearen Brennstoff hervor. Das Industrieministerium und die Betreiber der größten britischen Atomanlage betonten jedoch, der Bericht führe kein tatsächlich verlorenes Material auf. Das Material sei rein rechnerisch verschwunden. Es handelt sich um einen Bilanzierungsprozess, teilte das Ministerium mit. Nach den Angaben fehlten auf dem Papier im vergangenen Jahr bereits 19 Kilogramm Plutonium.
Die Ungenauigkeit liegt im System, erklärt Thomas Breuer. Der Gehalt an Plutonium in abgebrannten Brennstäben kann nur ungefähr berechnet werden. Erst am Ende des Wiederaufarbeitungsprozesses kann die tatsächliche Menge Plutonium gemessen werden. Der Unterschied zwischen berechnetem spaltbaren Material (zum Beispiel Plutonium oder Uran) und gemessenem spaltbaren Material in einer Atomanlage heißt MUF (material unaccounted for).
Die IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) sieht erst ab acht Kilogramm verschwundenem beziehungsweise nicht erfasstem Material - einer sogenannten signifikanten Menge - ein Problem. Allerdings akzeptiert die IAEO gleichzeitig drei Prozent der jährlich verarbeiteten Menge -beispielsweise an Plutonium - in einer Atomanlage als Differenz zwischen kalkulierter und gezählter Menge des jeweiligen Materials. Das wird immer da zum Problem, wo jährlich große Mengen Plutonium verarbeitet werden.
Insgesamt können die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield bei Vollauslastung jährlich bis zu 43.000 Kilogramm Plutonium durchlaufen. Tolerierbar wäre nach IAEO-Kriterien, wenn die Anlagenbetreiber den Verbleib von 1290 Kilo Plutonium nicht erklären könnten. Dies wäre genug Plutonium für über 200 Atombomben.
Plutonium ist einer der gefährlichsten Stoffe dieser Erde. Es ist absolut nicht tolerierbar, dass bei der Wiederaufbereitung von Atombrennstoff kein Mensch sagen kann, ob Plutonium verschwindet oder nicht, weil das System die Mengen nicht genau erfassen kann, so Breuer. Abgesehen von der radioaktiven Verseuchung der Umwelt sei das ein Grund, den Wiederaufbereitungsanlagen den Betrieb zu verbieten. Was wäre, wenn Staaten wie der Iran oder Nordkorea nicht in der Lage wären, über den Verbleib von 30 Kilogramm Plutonium Auskunft zu geben? fragt Breuer und meint weiter: Die Gefahr der Proliferation besteht auch in Großbritannien oder Frankreich. Greenpeace fordert einen sofortigen Stopp der Wiederaufarbeitung weltweit.
Hamburg, 19.02.2005, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Greenpeace bezeichnet das Verschwinden von 30 Kilogramm Plutonium aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield als Skandal. Der gestern bekannt gewordene Plutoniumschwund ist aber kein Einzelfall. So etwas passiert in Wiederaufarbeitungsanlagen häufig, so Greenpeace-Atomexperte Thomas Breuer.
Zum Beispiel verschwanden 1991 in Karlsruhe 37 Atombrennstäbe mit über 50 Kilogramm Natururan in der Versuchswiederaufarbeitungsanlage. 1994 fehlten in Tokai (Japan) bei der Inventur in einer Fabrik zur Herstellung von Mox-Brennstäben 70 Kilogramm Plutonium. Und in Cadarache (Frankreich) stellen Euratom-Inspektoren 2002 in der Cogema Mox-Anlage einen nicht akzeptablen Schwund an Plutonium fest. Die genaue Menge wurde nicht veröffentlicht.
Gestern nun meldete die UK Atomic Energy Authority (UKAEA), dass in der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield 30 Kilogramm Plutonium als fehlend klassifiziert wurden, eine Menge, die für den Bau von fünf bis sechs Atombomben reicht. Dies geht aus einem Prüfbericht über den dort aufbereiteten nuklearen Brennstoff hervor. Das Industrieministerium und die Betreiber der größten britischen Atomanlage betonten jedoch, der Bericht führe kein tatsächlich verlorenes Material auf. Das Material sei rein rechnerisch verschwunden. Es handelt sich um einen Bilanzierungsprozess, teilte das Ministerium mit. Nach den Angaben fehlten auf dem Papier im vergangenen Jahr bereits 19 Kilogramm Plutonium.
Die Ungenauigkeit liegt im System, erklärt Thomas Breuer. Der Gehalt an Plutonium in abgebrannten Brennstäben kann nur ungefähr berechnet werden. Erst am Ende des Wiederaufarbeitungsprozesses kann die tatsächliche Menge Plutonium gemessen werden. Der Unterschied zwischen berechnetem spaltbaren Material (zum Beispiel Plutonium oder Uran) und gemessenem spaltbaren Material in einer Atomanlage heißt MUF (material unaccounted for).
Die IAEO (Internationale Atomenergie Organisation) sieht erst ab acht Kilogramm verschwundenem beziehungsweise nicht erfasstem Material - einer sogenannten signifikanten Menge - ein Problem. Allerdings akzeptiert die IAEO gleichzeitig drei Prozent der jährlich verarbeiteten Menge -beispielsweise an Plutonium - in einer Atomanlage als Differenz zwischen kalkulierter und gezählter Menge des jeweiligen Materials. Das wird immer da zum Problem, wo jährlich große Mengen Plutonium verarbeitet werden.
Insgesamt können die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield bei Vollauslastung jährlich bis zu 43.000 Kilogramm Plutonium durchlaufen. Tolerierbar wäre nach IAEO-Kriterien, wenn die Anlagenbetreiber den Verbleib von 1290 Kilo Plutonium nicht erklären könnten. Dies wäre genug Plutonium für über 200 Atombomben.
Plutonium ist einer der gefährlichsten Stoffe dieser Erde. Es ist absolut nicht tolerierbar, dass bei der Wiederaufbereitung von Atombrennstoff kein Mensch sagen kann, ob Plutonium verschwindet oder nicht, weil das System die Mengen nicht genau erfassen kann, so Breuer. Abgesehen von der radioaktiven Verseuchung der Umwelt sei das ein Grund, den Wiederaufbereitungsanlagen den Betrieb zu verbieten. Was wäre, wenn Staaten wie der Iran oder Nordkorea nicht in der Lage wären, über den Verbleib von 30 Kilogramm Plutonium Auskunft zu geben? fragt Breuer und meint weiter: Die Gefahr der Proliferation besteht auch in Großbritannien oder Frankreich. Greenpeace fordert einen sofortigen Stopp der Wiederaufarbeitung weltweit.
17 Februar 2005
Bundesumweltministerium stellt Mängel im Sicherheitsmanagement des AKW Philippsburg fest
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.
Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.
Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.
Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Das Bundesumweltministerium hat erneut Mängel im Sicherheitsmanagement des Atomkraftwerks Philippsburg 2 festgestellt. Der Betrieb der Anlage wurde seit Juni 2004 unverändert fortgesetzt, obwohl seit diesem Zeitpunkt nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass die Beherrschung eines Störfalls mit plötzlichem Kühlmittelverlust nachgewiesen war. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft unter Fristsetzung mit einer Zeugenvernehmung gedroht hatte, traf EnBW als Betreiberin des AKW am 12. Januar 2005 erforderliche Maßnahmen und setzte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis.
Dadurch ist zwar nunmehr sichergestellt, dass das Kernkraftwerk in einem Reparaturfall abgeschaltet wird und auch bei einem kurzfristigen Ausfall eines Kühlkreislaufs ausreichend Kühlmittel zur Verfügung steht. Trotz mehrfacher Aufforderung hat EnBW bis heute jedoch nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die sicherheitstechnisch erforderliche Maßnahme erst nach mehr als sechs Monaten ergriffen wurde.
Bereits 2001 war das AKW Philippsburg 2 wegen Mängeln im Sicherheitsmanagement nach Intervention durch das Bundesumweltministerium vom Netz genommen worden. Der Wiederaufnahme des Betriebs wurde damals nur unter der Verpflichtung zugestimmt, ein wirksames Sicherheitsmanagement in der Anlage aufzubauen.
Das Bundesumweltministerium hat deshalb das baden-württembergische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als zuständige Genehmigungsbehörde gestern (16.02.2005) in einem bundesaufsichtlichen Gespräch aufgefordert, den Betreiber durch Anordnung dazu zu verpflichten, seine Entscheidungsprozesse im Rahmen einer Ursachenanalyse detailliert offen zu legen und durch eine nachträgliche Auflage zu verpflichten, zukünftig bei Zweifeln an der Störfallbeherrschung unverzüglich die Aufsichtsbehörde zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
UBA: Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke
Zielkonflikte zwischen Klima- und Gewässerschutz
INFO-BROSCHÜRE Bundesumweltamt PDF-Download
von Jürgen Meyerhoff, Ulrich Petschow, unter Mitarbeit von Norbert Herrmann, Markus Kehren, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin
Bearbeitung von Kapitel 11 D. Leifeld, Ingenieur-Büro Dr. K.-H. Loske
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
JULI 1997
INFO-BROSCHÜRE Bundesumweltamt PDF-Download
von Jürgen Meyerhoff, Ulrich Petschow, unter Mitarbeit von Norbert Herrmann, Markus Kehren, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin
Bearbeitung von Kapitel 11 D. Leifeld, Ingenieur-Büro Dr. K.-H. Loske
Im Auftrag des Umweltbundesamtes
JULI 1997
25 Januar 2005
Was die Atomlobbyisten gerne verschweigen: Atomausstieg kam 2004 einen großen Schritt voran
Pressemitteilung BMU.de
Zu der heutigen Meldung des Deutschen Atomforums über das "tolle" Produktionsergebnis der deutschen Atomkraftwerke erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
"Dank der vom Atomforum gerühmten Produktivität der deutschen Atomkraftwerke ist der Atomausstieg im zurückliegenden Jahr zügig vorangeschritten. Die im Atomkonsens 2000 vereinbarte Reststrommenge schmilzt rapide zusammen. Von den rund 2.623 Terawattstunden, die in den deutschen AKWs noch erzeugt werden darf, sind nur noch rund 1.800 Terawattstunden übrig. Mit anderen Worten: Vier Jahre nach dem Atomkonsens ist der Atomausstieg bereits zu einem Drittel vollzogen. Da kann man nur sagen: Weiter so!"
Im Atomkonsens mit den Atombetreibern wurde im Jahr 2000 für jedes einzelne AKW eine Reststrommenge festgelegt, die dort (gerechnet ab 1. Januar 2000) noch erzeugt werden darf, insgesamt 2.623,30 TWh. Sobald eine Anlage die ihr zugewiesene Strommenge produziert hat, erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Der Fortschritt des Atomausstiegs lässt sich also am Stand der noch verfügbaren Reststrommenge ablesen. Die Zahlen werden, gesondert nach den einzelnen Anlagen, regelmäßig auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) veröffentlicht. Bereits 2003 wurde das AKW Stade abgeschaltet. Als nächstes Atomkraftwerk folgt Obrigheim, das seine Restrommenge voraussichtlich im Frühjahr erschöpft haben wird.
Zu der heutigen Meldung des Deutschen Atomforums über das "tolle" Produktionsergebnis der deutschen Atomkraftwerke erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
"Dank der vom Atomforum gerühmten Produktivität der deutschen Atomkraftwerke ist der Atomausstieg im zurückliegenden Jahr zügig vorangeschritten. Die im Atomkonsens 2000 vereinbarte Reststrommenge schmilzt rapide zusammen. Von den rund 2.623 Terawattstunden, die in den deutschen AKWs noch erzeugt werden darf, sind nur noch rund 1.800 Terawattstunden übrig. Mit anderen Worten: Vier Jahre nach dem Atomkonsens ist der Atomausstieg bereits zu einem Drittel vollzogen. Da kann man nur sagen: Weiter so!"
Im Atomkonsens mit den Atombetreibern wurde im Jahr 2000 für jedes einzelne AKW eine Reststrommenge festgelegt, die dort (gerechnet ab 1. Januar 2000) noch erzeugt werden darf, insgesamt 2.623,30 TWh. Sobald eine Anlage die ihr zugewiesene Strommenge produziert hat, erlischt ihre Betriebsgenehmigung. Der Fortschritt des Atomausstiegs lässt sich also am Stand der noch verfügbaren Reststrommenge ablesen. Die Zahlen werden, gesondert nach den einzelnen Anlagen, regelmäßig auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) veröffentlicht. Bereits 2003 wurde das AKW Stade abgeschaltet. Als nächstes Atomkraftwerk folgt Obrigheim, das seine Restrommenge voraussichtlich im Frühjahr erschöpft haben wird.
20 Januar 2005
Klimaschutz und Atomausstieg kein Widerspruch
Effizienzsteigerung, Energiesparen und Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend
Pressemitteilung BMU.de
Die Nutzung der Atomkraft ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Stattdessen sind Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung, sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grosse Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt hatte.
In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme wird auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix verwiesen. So sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt werden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung will die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibt und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird.
Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern. Längerfristig werden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setzt der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels mit dem 1. Januar 2005 erleichtert zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke.
Zugleich betont die Bundesregierung in ihrer ausführlichen Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: "Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen." Hingegen wird nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt.
Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt die Bundesregierung klar, dass sie nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden wird. In einem noch durch den Bund festzulegenden ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.
Pressemitteilung BMU.de
Die Nutzung der Atomkraft ist keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Stattdessen sind Effizienzsteigerungen bei der Energieumwandlung und der Energienutzung, sparsamer Umgang mit Energie in allen Bereichen und der Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Bausteine, die Anforderungen des Klimaschutzes zu erfüllen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grosse Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die sich nach den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Atomenergie für Wirtschaft und Umwelt erkundigt hatte.
In der unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeiteten Stellungnahme wird auf die bereits eingeleiteten Veränderungen im Energiemix verwiesen. So sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung die Ziele für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von mindestens 12,5 Prozent für 2010 und mindestens 20 Prozent für 2020 festgelegt. Insgesamt werden bis 2020 Kraftwerke mit einer Leistung von rund 40.000 Megawatt (MW) vom Netz gehen. Die Bundesregierung will die energiepolitischen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Deutschland ein attraktiver Industrie- und Energiestandort bleibt und in der Energiewirtschaft eine möglichst große Zahl von Arbeitsplätzen gesichert wird.
Zusätzlich lassen sich sowohl bei Kohle- als auch bei Gaskraftwerken die Wirkungsgrade innerhalb der beiden kommenden Jahrzehnte wesentlich steigern. Längerfristig werden Möglichkeiten untersucht, Kohlendioxid kostengünstig und verlustarm am Kraftwerk abzutrennen und anschließend sicher zu speichern. Außerdem setzt der EU-Emissionshandel Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren und konventionelle Kraftwerke zu modernisieren, beispielsweise zum beschleunigten Ersatz alter durch hochmoderne Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik. Die Einführung des Emissionshandels mit dem 1. Januar 2005 erleichtert zudem Investitionsentscheidungen zugunsten kohlendioxidarmer Gaskraftwerke.
Zugleich betont die Bundesregierung in ihrer ausführlichen Stellungnahme, während der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke werde es keine Abstriche bei der Sicherheit geben: "Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Forschungsprojekte zur Reaktorsicherheit und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, soweit sie mit Sicherheitsfragen der laufenden Atomkraftwerke und der Endlagerung in Zusammenhang stehen." Hingegen wird nukleare Sicherheitsforschung, die das Ziel hat, neue Reaktoren zu entwickeln, nicht unterstützt.
Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle stellt die Bundesregierung klar, dass sie nach Abschluss der internen Vorbereitungen beim Bundesumweltministerium und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Regelung eines Standortauswahlverfahrens entscheiden wird. In einem noch durch den Bund festzulegenden ergebnisoffenen Verfahren soll ein geeigneter Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ausgewählt werden.
18 Januar 2005
Atomreaktor war trotz unzureichender Störfallbeherrschung wochenlang in Betrieb
Bundesaufsicht sieht weiteren Klärungsbedarf
Pressemitteilung BMU.de
Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.
In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:
Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.
Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).
Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.
Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.
In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.
Pressemitteilung BMU.de
Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hat dem Bundesumweltministerium bestätigt, dass der derzeitige Betrieb des Atomkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) keinen Gefährdungszustand darstellt. Bei der Bundesaufsicht bestehen jedoch Zweifel, ob das Sicherheitsmanagement den Anforderungen genügt.
In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am gestrigen Montag hat die Bundesaufsicht insbesondere die Aufklärung folgender Aspekte verlangt:
Im Jahr 2001 hatte die Bundesaufsicht ermittelt, dass KKP 2 ohne die vorschriftsgemäße Beherrschung des Störfalls "Kühlmittelverlust" betrieben wurde. Dabei war entscheidend, dass die Flutbehälter im Anforderungsfall nicht genügend boriertes Kühlwasser hätten zur Verfügung stellen können. Dieser Verstoß hatte dazu geführt, dass die Bundesaufsicht eine längere Betriebseinstellung durchgesetzt hatte, bis der Betreiber zusagte, ein Sicherheits-Managementsystem in der Anlage einzurichten. Im Rahmen der technischen Aufklärung des Ereignisses von 2001 ist es für die Bundesaufsicht unverständlich, dass die Betreiberin bei der Berechnung der nötigen Wassermengen bis heute die Zurückhaltung von Wasser in der Reaktorgrube ignoriert hat.
Auf Nachfrage der Bundesaufsicht hat die Anlagenbetreiberin nicht offen gelegt, wie und wann sie zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zur ausreichenden Störfallbeherrschung administrative Maßnahmen erforderlich sind (sofortiges Abfahren der Anlage, falls bei einem der vier Notkühlstränge Reparaturen erforderlich sind). Damit erweisen sich auch die Grundlagen der Untersuchungen seit 2001 als fragwürdig: Die Betreiberin hatte durch Berechnungen versucht nachzuweisen, dass trotz des vorschriftswidrigen Verhaltens die Sicherheit nicht beeinträchtigt gewesen sei. Bereits im Landtags-Untersuchungsausschuss hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel sei, Betriebsvorschriften durch nachträgliche Berechnungen - die sich jetzt sogar als unzureichend herausstellen - in Frage zu stellen (vgl. Landtags-Drucksache 13/2500, S.149).
Die Betreiberin behauptet, die unzureichende Störfallbeherrschung selbst ermittelt zu haben und bestreitet, dass die neuen Erkenntnisse auf Untersuchungen eines staatsanwaltschaftlichen Sachverständigen zurückgehen. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium hatte dies jedoch mit einer Presseerklärung vom 14. Januar 2005 angedeutet. Die Betreiberin behauptet zudem, von den Erkenntnissen und Fragen des Sachverständigen erst durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2004 erfahren zu haben. Selbst wenn das zuträfe, ist KKP 2 offenbar drei Wochen lang in Kenntnis einer unzureichenden Störfallbeherrschung und ohne geregelte Ersatzmaßnahmen betrieben worden.
Die Bundesaufsicht erwartet von einem Atomkraftwerksbetreiber, dass er Zweifeln an der Störfallbeherrschung ohne jegliches Verzögern nachgeht, Gegenmaßnahmen ergreift und die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Die Einhaltung dieser Anforderung des Sicherheitsmanagements wird derzeit durch die Bundesaufsicht geprüft.
In rein technischer Hinsicht wird untersucht, ob die von der Anlagenbetreiberin ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Daran bestehen derzeit keine Zweifel.
17 Januar 2005
Neue Strahlenschutzkommission berufen
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Erneut berufen wurden:
Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin
Neu berufen wurden:
Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Erneut berufen wurden:
Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin
Neu berufen wurden:
Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der SSK für die geleistete hervorragende Arbeit.
13 Januar 2005
Atomexperte in deutsch-französische Kommission berufen
Trittin: Interessen der Region kompetent vertreten
Pressemitteilung bmu.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.
Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.
Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.
Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.
Pressemitteilung bmu.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute mit Christian Küppers vom Öko-Institut Freiburg-Darmstadt einen ausgewiesenen Fachmann auf den Gebieten Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. "Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten", sagte Trittin.
Christian Küppers wurde auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae durch den Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon als zusätzliches Mitglied der DFK vorgeschlagen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin ist diesem Wunsch mit der heutigen Berufung gerne nachgekommen. "Christian Küppers war bereits früher Mitglied einer Kontrollkommission des Atomkraftwerks Fessenheim und hat sich zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt", so Trittin.
Die DFK wurde 1976 durch eine Vereinbarung zwischen dem französischen Industrieminister und dem damals zuständigen Bundesinnenminister eingerichtet, um den Gesprächen zwischen deutschen und französischen Sicherheitsbehörden einen formalen Rahmen zu geben. Die DFK erhielt den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Atomkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite.
Die DFK tagt einmal jährlich, die Sitzungen finden abwechselnd in der Bundesrepublik und in Frankreich statt. Neben Vertretern des Bundes (Bundesumweltministerium, Auswärtiges Amt) nehmen auf deutscher Seite in der DFK auch Vertreter der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der angrenzenden Länder Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland sowie hinzugezogene Sachverständige teil.
12 Januar 2005
Bessere Überwachung radioaktiver Strahlenquellen
Bundesumweltminister Trittin: Beitrag zu mehr Sicherheit
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: "Mit dem Gesetz wird die Überwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit."
Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage für ihre Überwachung - von der Herstellung bis zur endgültigen Entsorgung.
Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material ständig in einer inaktiven Hülle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung können daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt - etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhäusern zur Behandlung von Krebspatienten.
Wird die Umhüllung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Böden nach sich ziehen.
Weitere neue Kontrollmaßnahmen für hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rückgabe und Rücknahme und zur Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: "Mit dem Gesetz wird die Überwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit."
Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage für ihre Überwachung - von der Herstellung bis zur endgültigen Entsorgung.
Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material ständig in einer inaktiven Hülle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung können daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt - etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhäusern zur Behandlung von Krebspatienten.
Wird die Umhüllung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstört, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Böden nach sich ziehen.
Weitere neue Kontrollmaßnahmen für hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rückgabe und Rücknahme und zur Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.
23 Dezember 2004
Neue Reaktor-Sicherheitskommission berufen
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) neu berufen. Die mit 13 ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Erneut berufen wurden:
Dipl-Ing. Michael Sailer, Öko-Institut e.V.
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Bandholz, EnergieSystemNord (ESN), Kiel
Dipl.-Phys. Richard Donderer, Physiker-Büro Bremen, Bremen
Prof. Dr. Fanghänel, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Dipl.-Ing. Lothar Hahn, Geschäftsführer GRS, Köln
Dipl.-Ing. Edmund Kersting, GRS, Köln
Dipl.-Ing. Rudolf Wieland, TUeV Nord e.V.
Bereits bis 2005 berufen sind:
Dipl.-Ing. Peter Hess, Preetz
Dr. Anton Erhard, Bundesanstalt für Materialprüfung, (BAM), Berlin
David Emond, Experte der französischen Atomkraftwerke
Neu berufen wurden:
Detlef Appel, PanGeo, Hannover
Dipl.-Ing. Hartmut Lauer, Leiter des Atomkraftwerks Biblis
Dr. Gisbert Pape, Ingenieurbüro Linder und Pape, Schwerte
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der RSK für die geleistete hervorragende Arbeit.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) neu berufen. Die mit 13 ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Erneut berufen wurden:
Dipl-Ing. Michael Sailer, Öko-Institut e.V.
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Bandholz, EnergieSystemNord (ESN), Kiel
Dipl.-Phys. Richard Donderer, Physiker-Büro Bremen, Bremen
Prof. Dr. Fanghänel, Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
Dipl.-Ing. Lothar Hahn, Geschäftsführer GRS, Köln
Dipl.-Ing. Edmund Kersting, GRS, Köln
Dipl.-Ing. Rudolf Wieland, TUeV Nord e.V.
Bereits bis 2005 berufen sind:
Dipl.-Ing. Peter Hess, Preetz
Dr. Anton Erhard, Bundesanstalt für Materialprüfung, (BAM), Berlin
David Emond, Experte der französischen Atomkraftwerke
Neu berufen wurden:
Detlef Appel, PanGeo, Hannover
Dipl.-Ing. Hartmut Lauer, Leiter des Atomkraftwerks Biblis
Dr. Gisbert Pape, Ingenieurbüro Linder und Pape, Schwerte
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedankte sich bei allen bisherigen Mitgliedern der RSK für die geleistete hervorragende Arbeit.
17 Dezember 2004
IPPNW: Großkonzerne finanzieren Parteien
Zum Fall RWE
Anlässlich der aktuellen Presseberichte über die Bezahlung des CDU-Politikers Laurenz Meyer durch den Energie- und Atomkonzern RWE weist die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW darauf hin, dass die Bezahlung von Politikern und Parteien durch Großkonzerne systematisch erfolgt. Die Organisation erinnert an die nach dem Flick-Parteispendenskandal legalisierten Großspenden.
Beispiel Rüstungsindustrie
Im Jahr 2002 spendete der zu Daimler-Chrysler gehörende Rüstungskonzern EADS der SPD 26.000 Euro und der CDU 18.000 Euro. EADS-Großaktionär DaimlerChrysler half mit gut 211.000 Euro für die SPD und mit 150.000 Euro für die CDU nach. EADS erhält umgekehrt vom deutschen Staat Rüstungsaufträge in Milliardenhöhe. Beispielsweise wurde im November von mehreren europäischen Ländern beschlossen, für neue Kampfflugzeuge vom Typ "Eurofighter" 14 Milliarden Euro auszugeben. Der deutsche Anteil an dem Rüstungsgeschäft zugunsten von EADS beläuft sich auf 4,2 Milliarden Euro. Derzeit werden auch Cruise-Missile-Raketen vom Typ "Taurus" an die deutsche Luftwaffe ausgeliefert. Eine deutsche EADS-Tochter profitiert offenbar zu zwei Dritteln von dem 570 Millionen-Auftrag.
Auch der Panzerhersteller Rheinmetall De Tec AG gehört zu denspendierfreudigen Unternehmen. Die SPD erhielt 20.000 Euro und die CDU 17.000 Euro. Rheinmetall stattet die Bundeswehr gemeinsam mit Krauss-Maffei Wegmann mit dem Kampfpanzer "Leopard" aus. Ein Milliardengeschäft gegenüber dem sich die jährlichen Spenden wie Peanuts ausnehmen.
Beispiel Energie- und Atomwirtschaft
Der Versicherungskonzern Allianz, Großaktionär der AKW-Betreiber RWE und E.ON überwies 125.000 Euro an die SPD und ebenfalls 125.000 Euro an die CDU. Die ebenfalls bei RWE und E.ON beteiligte Deutsche Bank spendete der CDU im gleichen Jahr gut 260.000 Euro.
Die IPPNW ist davon überzeugt, dass diese jährlich fließenden Parteispenden mit dazu beigetragen haben, dass die Atomkraftwerke nicht zügig abgeschaltet wurden, sondern über den so genannten "Atomkonsens" noch gut 20 Jahre weiterbetrieben werden können. Dazu trug nach Auffassung der Organisation auch bei, dass nach dem Regierungswechsel 1998 mit Werner Müller ein Manager des heutigen Atomkonzerns E.ON (damals VEBA) Wirtschaftsminister wurde. Müller hatte maßgeblichen Anteil daran, dass es nicht zu einem schnellen Atomausstieg kam.
Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen wies auf einem Atomkongress der Organisation im Mai diesen Jahres auf weitere aufschlussreiche Karriereschritte hin, die die Unabhängigkeit der Atomaufsicht in Frage stellen: "1994 wechselte der damalige Leiter der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Walter Hohlefelder, zum damaligen Atomkonzern VEBA und wurde dort Generalbevollmächtiger. Heute ist er im Vorstand der E.ON Energie zuständig für die Atomkraftwerke. Mit Gerhard Hennenhöfer wechselte nach dem Regierungswechsel ein weiterer Spitzenbeamter der Atomaufsicht zum Atomkonzern VIAG, heute E.ON. Die beiden ehemaligen Spitzenbeamten Hohlefelder und Hennenhöfer waren auf Seiten der Atomindustrie maßgeblich am Aushandeln des Atomkonsenses beteiligt."
Claußen weiter: "Im September 2000, nachdem der Atomkonsens unter Dach und Fach war, bekam die ehemalige Vorstandssprecherin der Grünen, Gunda Röstel, einen Managerposten bei der E.ON-Tochtergesellschaft Gelsenwasser. Ein weiteres Beispiel: Bruno Tomauske war beim Bundesamt für Strahlenschutz für die Durchsetzung und Genehmigung der atomaren Zwischenlager zuständig. Nachdem er dies ganz im Interesse der Atomindustrie erledigt hatte, wurde er 2003 Prokurist beim AKW-Betreiber Vattenfall."
Nach Überzeugung der IPPNW ist auf diese Weise keine von Konzerninteressen unabhängige Energie- und Friedenspolitik möglich.
Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen sagte: "Es mehren sich die Anzeichen, dass in vielen Politikfeldern ausschließlich die Interessen von Großkonzernen vertreten werden. Stattdessen muss der Wille der Bürger nach einer Energiewende und einer wirklichen Friedenspolitik Leitlinie für die von uns gewählten Volksvertreter sein."
Presseinfo vom 17.12.2004
Anlässlich der aktuellen Presseberichte über die Bezahlung des CDU-Politikers Laurenz Meyer durch den Energie- und Atomkonzern RWE weist die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW darauf hin, dass die Bezahlung von Politikern und Parteien durch Großkonzerne systematisch erfolgt. Die Organisation erinnert an die nach dem Flick-Parteispendenskandal legalisierten Großspenden.
Beispiel Rüstungsindustrie
Im Jahr 2002 spendete der zu Daimler-Chrysler gehörende Rüstungskonzern EADS der SPD 26.000 Euro und der CDU 18.000 Euro. EADS-Großaktionär DaimlerChrysler half mit gut 211.000 Euro für die SPD und mit 150.000 Euro für die CDU nach. EADS erhält umgekehrt vom deutschen Staat Rüstungsaufträge in Milliardenhöhe. Beispielsweise wurde im November von mehreren europäischen Ländern beschlossen, für neue Kampfflugzeuge vom Typ "Eurofighter" 14 Milliarden Euro auszugeben. Der deutsche Anteil an dem Rüstungsgeschäft zugunsten von EADS beläuft sich auf 4,2 Milliarden Euro. Derzeit werden auch Cruise-Missile-Raketen vom Typ "Taurus" an die deutsche Luftwaffe ausgeliefert. Eine deutsche EADS-Tochter profitiert offenbar zu zwei Dritteln von dem 570 Millionen-Auftrag.
Auch der Panzerhersteller Rheinmetall De Tec AG gehört zu denspendierfreudigen Unternehmen. Die SPD erhielt 20.000 Euro und die CDU 17.000 Euro. Rheinmetall stattet die Bundeswehr gemeinsam mit Krauss-Maffei Wegmann mit dem Kampfpanzer "Leopard" aus. Ein Milliardengeschäft gegenüber dem sich die jährlichen Spenden wie Peanuts ausnehmen.
Beispiel Energie- und Atomwirtschaft
Der Versicherungskonzern Allianz, Großaktionär der AKW-Betreiber RWE und E.ON überwies 125.000 Euro an die SPD und ebenfalls 125.000 Euro an die CDU. Die ebenfalls bei RWE und E.ON beteiligte Deutsche Bank spendete der CDU im gleichen Jahr gut 260.000 Euro.
Die IPPNW ist davon überzeugt, dass diese jährlich fließenden Parteispenden mit dazu beigetragen haben, dass die Atomkraftwerke nicht zügig abgeschaltet wurden, sondern über den so genannten "Atomkonsens" noch gut 20 Jahre weiterbetrieben werden können. Dazu trug nach Auffassung der Organisation auch bei, dass nach dem Regierungswechsel 1998 mit Werner Müller ein Manager des heutigen Atomkonzerns E.ON (damals VEBA) Wirtschaftsminister wurde. Müller hatte maßgeblichen Anteil daran, dass es nicht zu einem schnellen Atomausstieg kam.
Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen wies auf einem Atomkongress der Organisation im Mai diesen Jahres auf weitere aufschlussreiche Karriereschritte hin, die die Unabhängigkeit der Atomaufsicht in Frage stellen: "1994 wechselte der damalige Leiter der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Walter Hohlefelder, zum damaligen Atomkonzern VEBA und wurde dort Generalbevollmächtiger. Heute ist er im Vorstand der E.ON Energie zuständig für die Atomkraftwerke. Mit Gerhard Hennenhöfer wechselte nach dem Regierungswechsel ein weiterer Spitzenbeamter der Atomaufsicht zum Atomkonzern VIAG, heute E.ON. Die beiden ehemaligen Spitzenbeamten Hohlefelder und Hennenhöfer waren auf Seiten der Atomindustrie maßgeblich am Aushandeln des Atomkonsenses beteiligt."
Claußen weiter: "Im September 2000, nachdem der Atomkonsens unter Dach und Fach war, bekam die ehemalige Vorstandssprecherin der Grünen, Gunda Röstel, einen Managerposten bei der E.ON-Tochtergesellschaft Gelsenwasser. Ein weiteres Beispiel: Bruno Tomauske war beim Bundesamt für Strahlenschutz für die Durchsetzung und Genehmigung der atomaren Zwischenlager zuständig. Nachdem er dies ganz im Interesse der Atomindustrie erledigt hatte, wurde er 2003 Prokurist beim AKW-Betreiber Vattenfall."
Nach Überzeugung der IPPNW ist auf diese Weise keine von Konzerninteressen unabhängige Energie- und Friedenspolitik möglich.
Die stellvertretende IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen sagte: "Es mehren sich die Anzeichen, dass in vielen Politikfeldern ausschließlich die Interessen von Großkonzernen vertreten werden. Stattdessen muss der Wille der Bürger nach einer Energiewende und einer wirklichen Friedenspolitik Leitlinie für die von uns gewählten Volksvertreter sein."
Presseinfo vom 17.12.2004
28 November 2004
Physik und nicht der BDI bestimmt Zeitplan für die Atommülllagerung
Pressemitteilung BMU.de
Zu Äußerungen des BDI-Präsidenten Rogowski zur Suche nach einem Atommüllendlager in der "Berliner Zeitung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
"Die Äußerungen des scheidenden BDI-Präsidenten sind ein Beispiel dafür, dass Gesinnung Sachverstand nicht ersetzen kann. Es gibt in Deutschland keinen nutzbaren Endlagerstandort für Atommüll. Schacht Konrad ist beklagt - und Gorleben ist von einer atomrechtlichen Genehmigung Jahrzehnte entfernt. Dort wurde auf der Grundlage des Bergrechts gebaut. Selbst nach dem inhaltlich gescheiterten Entsorgungskonzept von CDU und FDP vor 1998 war nicht vorgesehen, vor dem Jahre 2030 mit der Endlagerung von hochaktivem Müll zu beginnen. Solange müssen die Brennstäbe abklingen. Herr Rogowski sollte zur Kenntnis nehmen: Dies ist keine Erfindung von Rot-Grün, auch nicht von Schwarz-Gelb, sondern ein Gesetz der Physik."
Zu Äußerungen des BDI-Präsidenten Rogowski zur Suche nach einem Atommüllendlager in der "Berliner Zeitung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
"Die Äußerungen des scheidenden BDI-Präsidenten sind ein Beispiel dafür, dass Gesinnung Sachverstand nicht ersetzen kann. Es gibt in Deutschland keinen nutzbaren Endlagerstandort für Atommüll. Schacht Konrad ist beklagt - und Gorleben ist von einer atomrechtlichen Genehmigung Jahrzehnte entfernt. Dort wurde auf der Grundlage des Bergrechts gebaut. Selbst nach dem inhaltlich gescheiterten Entsorgungskonzept von CDU und FDP vor 1998 war nicht vorgesehen, vor dem Jahre 2030 mit der Endlagerung von hochaktivem Müll zu beginnen. Solange müssen die Brennstäbe abklingen. Herr Rogowski sollte zur Kenntnis nehmen: Dies ist keine Erfindung von Rot-Grün, auch nicht von Schwarz-Gelb, sondern ein Gesetz der Physik."
09 November 2004
Greenpeace protestiert auf Förderturm in Gorleben für eine Welt ohne Atomkraft
Castor-Protest auf dem Förderturm
Gorleben, 09.11.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Aus Protest gegen die Gefahren der Atomenergie haben 20 Greenpeace-Aktivisten heute nacht einen 60 Meter hohen Förderturm auf dem Gelände des geplanten Endlagers Gorleben erklommen. Sie spannten ein Banner mit der Aufschrift Atommüll sicher lagern? - Hier sicher nicht!.
Mit Trauerbinden und einem großen Trauerflor nehmen die insgesamt 70 Umweltschützer Bezug auf den tragischen Unfall in Frankreich, bei dem vorgestern ein 21-jähriger Atomkraftgegner zu Tode kam.
Atomkraft nimmt keine Rücksicht auf die Belange der Menschen, sagt Thomas Breuer, Atomexperte bei Greenpeace. Weder in Frankreich, wo täglich gefährliche Transporte durchs ganze Land gehen, ohne dass die Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden, noch hier im Wendland, wo ein Atommüllendlager in einem undichten Salzstock geplant ist.
Die morgen in Gorleben erwarteten zwölf Castor-Behälter werden zunächst für 40 Jahre in das oberirdische Zwischenlager gestellt. Jeder zusätzliche Castor ins Wendland soll das Endlager herbeizwingen. Aber egal wie viele Castoren mit Staatsgewalt ins Zwischenlager gebracht werden, Gorleben wird niemals ein sicheres Endlager werden, sagt Breuer. Der Salzstock in Gorleben ist undicht. Strahlenden Müll unter solchen Bedingungen zu lagern, ist so unverantwortlich wie ein Atomkraftwerk auf einer Erdbebenspalte zu bauen.
Laut der Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk der von der Bundesregierung beauftragten Reaktorsicherheitskommission (RSK) von 1983 muss ein sicheres Endlager für hochradioaktiven Müll vor allem eines aufweisen: ausreichende Gesteins-Barrieren zwischen dem Atommüll und dem Grundwasser, um eine radioaktive Verseuchung des Trinkwassers auszuschließen. Genau das aber ist in Gorleben nicht gegeben. In der sogenannten Gorlebener Rinne liegen Geröll und Grundwasser direkt auf dem Salz, das geforderte Deckgebirge fehlt auf einer Fläche von 7,5 Quadratkilometern. Obwohl dies bereits seit den 80er Jahren hinlänglich bekannt ist, halten die Atomkonzerne wie E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW am unsicheren Standort Gorleben fest. Die Industrie hat in den letzten Jahren knapp 1,25 Milliarden Euro in Gorleben investiert und die Regierung sah zu.
Mehrfach hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) versprochen, einen Gesetzentwurf zu einer alternativen Endlagersuche vorzulegen, ohne jedoch Taten folgen zu lassen. Dem Auftrag des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu schützen, werden die Politiker in keiner Weise gerecht, so Breuer. Die rot-grüne Bundesregierung darf nicht länger den Konflikt mit der Industrie scheuen. Sonst macht sie sich zum Handlanger für ein Endlager, das nicht sicher ist und das die Gesundheit der Menschen einer ganzen Region gefährdet.
Gorleben, 09.11.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Aus Protest gegen die Gefahren der Atomenergie haben 20 Greenpeace-Aktivisten heute nacht einen 60 Meter hohen Förderturm auf dem Gelände des geplanten Endlagers Gorleben erklommen. Sie spannten ein Banner mit der Aufschrift Atommüll sicher lagern? - Hier sicher nicht!.
Mit Trauerbinden und einem großen Trauerflor nehmen die insgesamt 70 Umweltschützer Bezug auf den tragischen Unfall in Frankreich, bei dem vorgestern ein 21-jähriger Atomkraftgegner zu Tode kam.
Atomkraft nimmt keine Rücksicht auf die Belange der Menschen, sagt Thomas Breuer, Atomexperte bei Greenpeace. Weder in Frankreich, wo täglich gefährliche Transporte durchs ganze Land gehen, ohne dass die Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden, noch hier im Wendland, wo ein Atommüllendlager in einem undichten Salzstock geplant ist.
Die morgen in Gorleben erwarteten zwölf Castor-Behälter werden zunächst für 40 Jahre in das oberirdische Zwischenlager gestellt. Jeder zusätzliche Castor ins Wendland soll das Endlager herbeizwingen. Aber egal wie viele Castoren mit Staatsgewalt ins Zwischenlager gebracht werden, Gorleben wird niemals ein sicheres Endlager werden, sagt Breuer. Der Salzstock in Gorleben ist undicht. Strahlenden Müll unter solchen Bedingungen zu lagern, ist so unverantwortlich wie ein Atomkraftwerk auf einer Erdbebenspalte zu bauen.
Laut der Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk der von der Bundesregierung beauftragten Reaktorsicherheitskommission (RSK) von 1983 muss ein sicheres Endlager für hochradioaktiven Müll vor allem eines aufweisen: ausreichende Gesteins-Barrieren zwischen dem Atommüll und dem Grundwasser, um eine radioaktive Verseuchung des Trinkwassers auszuschließen. Genau das aber ist in Gorleben nicht gegeben. In der sogenannten Gorlebener Rinne liegen Geröll und Grundwasser direkt auf dem Salz, das geforderte Deckgebirge fehlt auf einer Fläche von 7,5 Quadratkilometern. Obwohl dies bereits seit den 80er Jahren hinlänglich bekannt ist, halten die Atomkonzerne wie E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW am unsicheren Standort Gorleben fest. Die Industrie hat in den letzten Jahren knapp 1,25 Milliarden Euro in Gorleben investiert und die Regierung sah zu.
Mehrfach hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) versprochen, einen Gesetzentwurf zu einer alternativen Endlagersuche vorzulegen, ohne jedoch Taten folgen zu lassen. Dem Auftrag des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu schützen, werden die Politiker in keiner Weise gerecht, so Breuer. Die rot-grüne Bundesregierung darf nicht länger den Konflikt mit der Industrie scheuen. Sonst macht sie sich zum Handlanger für ein Endlager, das nicht sicher ist und das die Gesundheit der Menschen einer ganzen Region gefährdet.
07 November 2004
Greenpeace-Jugendliche in Aktion: Regenbogen gegen Castor
Splietau, 07.11.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein Zeichen des Protestes gegen den bevorstehenden Castor-Transport haben heute morgen im Wendland über 60 Greenpeace-Jugendliche aus vier Ländern mit einem sechs mal drei Meter großen Regenbogen gesetzt. Der Regenbogen aus Stoff symbolisiert das Tor zur Zukunft der jungen Generation. Er steht in Splietau an einer der möglichen Strecken, auf der die Castoren mit Atommüll in den nächsten Tagen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben transportiert werden.
Mit einem großen Schild Durchfahrt für Castoren verboten! zeigen die Jugendlichen, dass Atomkraft und die damit verbundenen Transporte keinen Platz in ihrer Zukunft finden. Stattdessen sind hinter dem Regenbogentor 60 selbst gebaute Kraftwerke der Hoffnung aufgestellt. Die Sonnen-, Wind- und Wasserkraftwerke stehen für die Zukunft, die sich die Jugendlichen wünschen: eine Zukunft aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Wir wollen unsere Zukunft nämlich nicht in Strahlenanzügen verbringen müssen, sagt die 16-jährige Julia Lingenfelder aus Köln.
Die Jugendlichen aus Deutschland, Frankreich, den USA und der Schweiz beteiligen sich an der internationalen Greenpeace-Jugendkampagne SolarGeneration, die sich weltweit für eine saubere und sichere Energieversorgung mit Sonne, Wind und Wasser einsetzt. Zuhause in den USA sind wir mit dem gleichen ungelösten Entsorgungsproblem für radioaktiven Müll konfrontiert, sagt der 21-jährige Henry Steinberg aus Washington D.C./USA. Gorleben ist überall. Deshalb sind wir hierher ins Wendland gekommen, um den Menschen unsere Solidarität zu zeigen. Radioaktivität macht vor keiner Grenze halt. Die jungen Umweltschützer fordern Politiker aus aller Welt und insbesondere die Bundesregierung auf, die Atommüll-Transporte sofort zu beenden und nicht länger an ungeeigneten Endlagern festzuhalten.
Der Salzstock Gorleben hat Kontakt zum Grundwasser und ist somit kein sicherer Platz für hochradioaktiven Müll. Die zwölf Castoren, die zurzeit nach Gorleben unterwegs sind, werden erst einmal in einer oberirdischen Halle für 40 Jahre zwischengelagert. Mit jedem Castor, der zusätzlich ins Wendland gelangt, wird ein Endlager Gorleben wahrscheinlicher, erklärt Thomas Breuer, Atomexperte von Greenpeace. Greenpeace fordert deshalb die Bundesregierung auf, endlich nach einem geeigneteren Endlager für Atommüll an einem anderen Standort zu suchen. Nichtstun ist verantwortungslos, so Breuer. Die Suppe, die uns Atomkonzerne und Politiker heute einbrocken, müssen nachfolgende Generationen morgen auslöffeln.
Und genau das wollen wir nicht, sagt Julia. Wir Jugendlichen sind schließlich nicht das Endlager für die Probleme, die die Erwachsenen heute nicht in den Griff bekommen.
Ein Zeichen des Protestes gegen den bevorstehenden Castor-Transport haben heute morgen im Wendland über 60 Greenpeace-Jugendliche aus vier Ländern mit einem sechs mal drei Meter großen Regenbogen gesetzt. Der Regenbogen aus Stoff symbolisiert das Tor zur Zukunft der jungen Generation. Er steht in Splietau an einer der möglichen Strecken, auf der die Castoren mit Atommüll in den nächsten Tagen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben transportiert werden.
Mit einem großen Schild Durchfahrt für Castoren verboten! zeigen die Jugendlichen, dass Atomkraft und die damit verbundenen Transporte keinen Platz in ihrer Zukunft finden. Stattdessen sind hinter dem Regenbogentor 60 selbst gebaute Kraftwerke der Hoffnung aufgestellt. Die Sonnen-, Wind- und Wasserkraftwerke stehen für die Zukunft, die sich die Jugendlichen wünschen: eine Zukunft aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Wir wollen unsere Zukunft nämlich nicht in Strahlenanzügen verbringen müssen, sagt die 16-jährige Julia Lingenfelder aus Köln.
Die Jugendlichen aus Deutschland, Frankreich, den USA und der Schweiz beteiligen sich an der internationalen Greenpeace-Jugendkampagne SolarGeneration, die sich weltweit für eine saubere und sichere Energieversorgung mit Sonne, Wind und Wasser einsetzt. Zuhause in den USA sind wir mit dem gleichen ungelösten Entsorgungsproblem für radioaktiven Müll konfrontiert, sagt der 21-jährige Henry Steinberg aus Washington D.C./USA. Gorleben ist überall. Deshalb sind wir hierher ins Wendland gekommen, um den Menschen unsere Solidarität zu zeigen. Radioaktivität macht vor keiner Grenze halt. Die jungen Umweltschützer fordern Politiker aus aller Welt und insbesondere die Bundesregierung auf, die Atommüll-Transporte sofort zu beenden und nicht länger an ungeeigneten Endlagern festzuhalten.
Der Salzstock Gorleben hat Kontakt zum Grundwasser und ist somit kein sicherer Platz für hochradioaktiven Müll. Die zwölf Castoren, die zurzeit nach Gorleben unterwegs sind, werden erst einmal in einer oberirdischen Halle für 40 Jahre zwischengelagert. Mit jedem Castor, der zusätzlich ins Wendland gelangt, wird ein Endlager Gorleben wahrscheinlicher, erklärt Thomas Breuer, Atomexperte von Greenpeace. Greenpeace fordert deshalb die Bundesregierung auf, endlich nach einem geeigneteren Endlager für Atommüll an einem anderen Standort zu suchen. Nichtstun ist verantwortungslos, so Breuer. Die Suppe, die uns Atomkonzerne und Politiker heute einbrocken, müssen nachfolgende Generationen morgen auslöffeln.
Und genau das wollen wir nicht, sagt Julia. Wir Jugendlichen sind schließlich nicht das Endlager für die Probleme, die die Erwachsenen heute nicht in den Griff bekommen.
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