09 Mai 2003

Deutsch-russische Zusammenarbeit zur Sicherheit von Atomanlagen wird ausgebaut

Pressemitteilung BMU.de

Deutschland und Russland wollen ihre Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Anlagensicherheit und des Strahlenschutzes ausbauen. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten heute Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der russischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtbehörde, Wischnewski. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau der Atomanlagen zu erhöhen und somit den Schutz der Umwelt und Bevölkerung zu verbessern.

Bundesumweltminister Trittin: "Beide Länder verfolgen unterschiedliche Ziele bei der Nutzung der Atomenergie. Deutschland hat den Atomausstieg gesetzlich festgeschrieben, Russland will weiterhin auf Atomkraft setzen. Unabhängig davon ist eine engere Zusammenarbeit notwendig und sinnvoll, da schwierige Aufgaben bei der Gewährleistung der Sicherheit insbesondere älterer Anlagen sowie bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Altlasten vor uns liegen. Die heute geschlossene Vereinbarung baut auf die bewährte Kooperation der vergangenen Jahre auf."

Mit dem neuen Abkommen soll der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den beiden obersten atomrechtlichen Behörden beider Länder verbessert werden. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die Bereiche Genehmigung, Aufsicht und Begutachtung der nuklearen Sicherheit von kerntechnischen Anlagen sowie auf den Strahlenschutz. Im Bereich der weiteren wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sind u.a. gemeinsame Projekte zur Nachrüstung bestehender Anlagen sowie zu Analyse und Auswertung von Störfällen geplant.

Grundlage der deutsch-russischen Zusammenarbeit im Bereich Atomenergienutzung sind u.a. das Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von 1987, das Regierungsabkommen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes von 1988, die Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und der russischen Atomaufsichtsbehörde zur Gewährleistung des physischen Schutzes von 1997 sowie das Regierungsabkommen von 1998 über Fragen der nuklearen Haftung.