Dieses Thema wiederholt sich. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie sollte zugunsten der Energiewende nicht durch rabattierten Atomstrom für Großverbraucher erfolgen, sondern wäre sinnvoller durch Steuernachlässe zu gewährleisten. (Redaktion, msr)
----------------
Studie zur Belastung stromintensiver Betriebe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgelegt
Pressemitteilung BMU.de
Industriestrom ist heute fast ein Drittel billiger als noch Mitte der Neunziger Jahre, trotz Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ökosteuer. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), Saarbrücken, das im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Belastung der stromintensiven Industrie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) untersucht hat. Demnach hat der Umbau der Energieversorgung, weg von der Kohle und Atom, hin zu Sonne, Wind und Biomasse, den bundesdeutschen Durchschnittshaushalt im letzten Jahr (2002) nur einen Euro pro Monat gekostet. Eine besondere Subventionierung stromintensiver Betriebe durch Haushalte und kleine Unternehmen sei nicht gerechtfertigt. Netzbetreiber kassieren in Einzelfällen bis zum Doppelten des tatsächlich gerechtfertigten EEG-Aufschlages, so das Gutachten.
Die Großabnehmerpreise für Industriestrom in der Bundesrepublik sind zwischen 1995 und 2002 von rund 7,6 Cent pro Kilowattstunde auf rund 5,3 Cent gefallen. Diesem Rückgang um rund 30 Prozent steht ein EU-weiter Rückgang um nur 9 Prozent gegenüber. In den USA ist Industriestrom zwischen 1996 und 2002 sogar um 7 Prozent teurer geworden. Die Wettbewerbsposition Deutschlands hat sich also trotz Ökosteuer und EEG verbessert, so die Studie. Die Forscher errechneten, dass jedem Euro Belastung durch die von der rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Energiewende rund acht Euro Entlastung infolge der Liberalisierung des Strommarktes und den Wegfall des Kohlepfennigs gegenüber stehen.
Das IZES ermittelte ein weiteres Entlastungspotential von rund einem Cent pro Kilowattstunde Industriestrom. Vor diesem Hintergrund erscheint den Gutachtern eine weitere Entlastung der stromintensiven Industrie nicht notwendig. Eine Entlastung käme allenfalls dann in Frage, wenn es sich um einzelne, besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes handelt, die als Härtefall eingestuft werden können.
In der Praxis verlangen Stromnetzbetreiber von ihren Industriekunden derzeit nach Erkenntnissen der IZES-Forscher als EEG-Kostenaufschlag in Einzelfällen bis zu 0,66 Cent pro Kilowattstunde. Mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz zu Errechnung eines fairen EEG-Aufschlages ermittelt das IZES demgegenüber einen anrechenbaren EEG-Zuschlag von allenfalls rund 0,31 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2002, die volkswirtschaftlichen EEG-Mehrkosten betragen sogar nur 0,29 Cent pro Kilowattstunde.
Forderungen, die individuelle Belastung der Strom-Großverbraucher zu "deckeln", also eine Obergrenze des EEG-Zuschlags für stromintensive Betriebe gesetzlich zu definieren, erteilen die Gutachter eine klare Absage. Da sich dadurch der umzulegende Gesamtbetrag nicht verändere, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für private Haushalte.
Die Forscher haben Forderungen von Verbänden der Großindustrie, Stromkunden ab einem Jahresbedarf von 100.000 Kilowattstunden praktisch vollständig von den EEG-bedingten Kosten zu entlasten, für das Berechnungsjahr 2002 unter die Lupe genommen. In diesem Fall würden beispielsweise Industrie- und Gewerbekunden, die mit einem Jahresstromverbrauch von 80.000 Kilowattstunden die Grenze nicht ganz erreichen, die jährliche EEG-Zusatzbelastung um zwei Drittel erhöhen. Für private Kunden und Haushalte würde die Zusatzbelastung von 12 Euro auf 20 Euro ansteigen. Eine pauschale Minderung des EEG-Kostenanteils für Industriebetriebe nach diesem Modell wäre wohl kaum mit den Interessen aller Stromverbraucher vereinbar, so das Fazit der Gutachter.