10 September 2003

Frankreich: AKW-Cattenom will radioaktive Abwasser in Mosel einleiten

Bundesumweltministerium: Unterlagen zu Cattenom schnellstmöglich in Deutschland auslegen
Pressemitteilung BMU.de

Die französischen Behörden haben Ende letzter Woche das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass der Betreiber des französischen Atomkraftwerkes Cattenom eine neue Genehmigung für radioaktive Ableitungen in die Mosel beantragt hat. Die Unterlagen über diese Pläne sollen schnellstmöglich für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland ein. Der Bund hat mit den französischen Behörden vereinbart, dass bis Mitte Oktober Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden können.

Nach Angaben der französischen Seite sollen die bisherigen Genehmigungswerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen ins Moselwasser mit Ausnahme von Tritium reduziert werden. Der Ableitungswert für Tritium soll zunächst bestehen bleiben, vorsorglich wird für eine ab 2006 vorgesehene andere Betriebsweise der Brennelemente ein Antrag auf Erhöhung der Ableitungswerte für Tritium gestellt.

Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Unterlagen werden bereits seit August 2003 auf französischer Seite in der Umgebung der Anlage zur Einsicht der Bevölkerung ausgelegt. Da die Unterlagen versehentlich erst am 5. September im Bundesumweltministerium eingegangen sind, wurde mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt, dass die deutsche Seite bis Mitte Oktober zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Dies erlaubt es, dass auch in Deutschland die Bürger in angemessenem Umfang beteiligt werden können. Das Bundesumweltministerium nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Mosel sehr ernst.

Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission gebeten, die französischen Genehmigungsunterlagen fachlich zu prüfen. Die SSK soll insbesondere eine Stellungnahme zu dem beantragten höheren Tritiumwert abgeben.