Pressemitteilung BMU.de
Zu einer Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute (Dienstag, 30.12.2003) unter dem Titel "Verwundbare Atommeiler" erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Es ist eine Tatsache, dass Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind. Dies gilt auch für Atomkraftwerke in Deutschland. Um einen gezielten Missbrauch möglichst auszuschließen, nimmt das Bundesumweltministerium zu Veröffentlichungen über die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen eines terroristischen Flugzeugangriffes auf deutsche Kernkraftwerke grundsätzlich keine Stellung.
Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Oktober 2001 die GRS mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit knapp einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständige Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. Auf der Basis dieser Untersuchungen wird zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft. Dieses Konzept sieht unter anderem vor, dass ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, soll dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Die Begutachtung dieses Konzeptes wird im ersten Quartal des nächsten Jahres abgeschlossen sein. International sind derartige oder vergleichbare Schutzmassnahmen ohne Vorbild.
Zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe sind im Bereich der Flugsicherung sowie bei den Atomkraftwerken bereits umgesetzt. Trotz all dieser Maßnahmen kann das Risiko terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke jedoch ebenso wenig völlig beseitigt werden wie das technische Unfallrisiko des Betriebs von Atomreaktoren. Dies ist auch der wichtigste Grund, warum der vereinbarte und gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Atomkraft nicht in Frage gestellt werden darf.