19 Juni 2011

Entschädigungsklagen wegen schlechter Atomgesetz-Begründung

Parteien droht Abstrafung durch Wähler
Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt die im Bundestag vertretenen Parteien vor einer Abstrafung durch die Wähler, sollten sie die geplante Atomgesetz-Novelle nicht verfassungsfest und entschädigungssicher machen. "Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs keine Gründe für die Stilllegung bzw. für die Befristung von Atomkraftwerkslaufzeiten geliefert werden", so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

"Damit bereiten CDU, CSU und FDP den Atomkonzernen eine Steilvorlage für Verfassungsklagen und für milliardenschwere Schadensersatzforderungen zu Lasten der Steuerzahler, die leicht vermeidbar wären. Auch SPD und Grüne erwägen eine Zustimmung. Sie scheinen den Ernst der Lage noch nicht erkannt zu haben. Damit riskieren diese Parteien, bei den nächsten Wahlen in einer Weise abgestraft zu werden, wie sie es noch nie erlebt haben."

"Spiegel-Online" zufolge bereiten die Stromkonzerne mit Hilfe von namhaften Anwaltskanzleien und "Top-Gutachtern" bereits Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschließend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Die IPPNW warnt schon seit Wochen vor den unnötigen Risiken für die Steuerzahler aufgrund eines nicht sauber begründeten Gesetzes.

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden der Fraktionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vom 7. Juni 2011 belegt die IPPNW detailliert die eklatanten Schwächen der Gesetzesbegründung und liefert Begründungselemente, mit denen das Gesetz entschädigungsfest gemacht werden kann. Am vergangenen Freitag initiierte die Organisation eine Kampagne, mit der jede und jeder Einzelne der 621 Bundestagsabgeordneten in die Pflicht genommen wird, das offenkundige Risiko für die Steuerzahler abzuwenden.

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