16 Juni 2011

IPPNW warnt vor Weiterbetrieb von Biblis B

Pressemitteilung IPPNW.de

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

Biblis B darf auch als „Kaltreserve“ nicht wieder ans Netz
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW warnt wegen einer „gigantischen Sicherheitslücke“ vor einer Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Biblis und vor der möglichen Nutzung von Biblis B als Reserve-Kraftwerk. „Löst die Betriebsmannschaft bei einem nur kleinen Leck in einer Schweißnaht das schnelle Herunterfahren des Atommeilers nicht innerhalb von Minuten aus, kann es zum Super-GAU kommen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.
Zu den wichtigsten Vorschriften des kerntechnischen Regelwerks zählt, dass in den ersten 30 Minuten nach Beginn eines Störfalls keinerlei „Handmaßnahmen“ der Bedienungsmannschaft erforderlich sein dürfen (KTA 3501). Ein Störfall muss in der ersten halben Stunde vom Sicherheitssystem des Kraftwerks vollautomatisch beherrscht werden. Das aber ist nicht der Fall: Das u.a. zur Beherrschung kleiner Lecks zwingend notwendige „sekundärseitige Abfahren mit 100 K/h“ wird in Biblis nicht automatisch ausgelöst. Die IPPNW hat das im Rahmen des Klageverfahrens zur Stilllegung von Biblis B seit vielen Jahren moniert.

RWE wiegelte stets ab. Noch in einer Stellungnahme vom 2. November 2010 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof behauptet der Atomkonzern, innerhalb der ersten 30 Minuten nach Störfallbeginn seien Handmaßnahmen „nicht erforderlich“. Das aber ist nachweislich falsch wie im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) von Biblis B förmlich festgestellt wurde. So kann es bei einem nur kleinen Leck (2 – 25 cm2) erforderlich sein, dass blitzartig „innerhalb“ der ersten 15 Minuten das Abfahren von Hand eingeleitet werden muss. Andernfalls ist der Störfall nicht beherrschbar. Wörtlich heißt es in der TÜV-Stellungnahme vom Dezember 2002 zu der von RWE vorgelegten PSÜ: „Wird das 100 K/h-Abfahren nicht innerhalb von 15 Minuten nach Störfalleintritt vom Wartenpersonal eingeleitet, wird der Kühlmittelverluststörfall nicht beherrscht.“

„Schon in weniger als 15 Minuten nach einem kleinen Riss in einer Schweißnaht kann es also in Biblis dazu kommen, dass die Bedienungsmannschaft fast hilflos zusehen muss, wie das Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät und es zum Kernschmelzunfall kommt“, so Paulitz. „Es geht um eine der gefährlichsten Sicherheitslücken deutscher Atommeiler.“ Die Beamten der Atomaufsichtsbehörden in Bund und Ländern haben das bestätigt, indem sie die "Automatisierte Auslösung des sekundärseitigen Abfahrens mit 100 K/h" in ihre „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 aufgenommen haben.
Vor diesem Hintergrund warnt die IPPNW den Betreiber RWE, die hessische Atombehörde und die Bundesnetzagentur davor, Biblis B nochmals anzufahren. „Eine Inbetriebnahme von Biblis B wäre sicherheitstechnisch nicht zu verantworten und schlichtweg auch illegal, weil das Reaktorschutzsystem nicht den Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht“, so Paulitz. „Ferner muss auch die Bundesatomaufsicht tätig werden und der Bundesnetzagentur förmlich mitteilen, dass Biblis B für die angeblich notwendige Kaltreserve nicht in Betracht kommt.“

Nach Auffassung der IPPNW muss die Angelegenheit ein parlamentarisches Nachspiel haben. Außerdem sei zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsse. „Es stellt sich die Frage, wer an den verantwortlichen Stellen wusste, dass Biblis trotz des klaren Verstoßes gegen die KTA 3501 weiterbetrieben wird“, so Paulitz. „Zumindest allen an der Sicherheitsüberprüfung Beteiligten muss spätestens seit dem Jahr 2002 klar gewesen sein, dass das Reaktorschutzsystem von Biblis B nicht den Bestimmungen des kerntechnischen Regelwerks entspricht.“ An der Sicherheitsüberprüfung beteiligt waren RWE, eine Beteiligungsgesellschaft von Siemens, der TÜV Süd, der TÜV Nord und die Hessische Atombehörde. Ferner dürfte auch der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) diese Sicherheitslücke nicht unbekannt sein.

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