Niedersachsens Umweltminister will Atommüll ins Land holen
Pressemitteilung BMU.de
Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers, Hans-Heinrich Sander, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter als Endlager für radioaktiven Abfall in Betrieb zu nehmen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Der niedersächsische Umweltminister versucht offenbar verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen. Nach seinem Engagement für ein Atommüll-Endlager in Gorleben hat er sich gestern für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad bei Salzgitter eingesetzt. Mit seiner Äußerung, Schacht Konrad müsse in Betrieb gehen, ignoriert Herr Sander einmal mehr die Sorgen und Einwände der betroffenen Bevölkerung.
Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wird zur Zeit gerichtlich überprüft. Mit einer Festlegung, bereits nach den ersten Entscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des Bergwerkes zum Endlager zu beginnen, würden zudem teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht. Für besondere Eile gibt es jedoch überhaupt keinen Grund.
Infolge des Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Atomkraft und neuer Konditionierungstechniken zur Behandlung der radioaktiven Abfälle wird das erwartete Volumen des einzulagernden Atommülls im Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreicht. Dieses muss 2030 betriebsbereit sein, erst dann ist die Strahlung des hochradioaktiven Mülls der Atomkraftwerke soweit abgeklungen, dass ein Einlagerung möglich ist.
Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das vom AKEnd entwickelte Verfahren zur Endlagersuche umzusetzen. Es strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an. Wer dagegen in Gorleben oder in Konrad Fakten schaffen will, der betreibt die Spaltung unserer Gesellschaft."
16 Dezember 2003
10 Dezember 2003
Bundeskabinett verbessert Störfallvorsorge
Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung beschlossen
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.
Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.
Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.
Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.
Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.
Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.
Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
25 November 2003
Martina Krogmann (CDU) geifert gegen Erfolge der AKW-Gegner
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Martina Krogmann ist offenbar derart von Radioaktivität und Atommüll begeistert, dass sie die Stilllegung des AKW-Stade nicht zu feiern mag. Ein Atomkraftwerk in einem Bundesland, das längst mit Windenergie überversorgt sein könnte, wenn die Milliarden statt in Atomkraftwerke in Windturbinen gesteckt worden wären.
Markus Rabanus (redaktion)
Die künstliche Aufregung einer Abgeordneten
Pressemitteilung BMU.de
Zu den Vorwürfen der Bundestagsabgeordneten Martina Krogmann (CDU) gegen den Bundesumweltminister wegen eines Empfangs anlässlich der Abschaltung des AKW Stade erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Wer jahrelang nichts dabei fand, wenn auf jedes neue Atomkraftwerk angestoßen wurde, der sollte es auch verknusen können, wenn mal eine Stilllegung begossen wird - nicht immer, aber immer öfter.
Frau Krogmann regt sich künstlich darüber auf, dass der Bundesumweltminister seine Mittel für Öffentlichkeitsarbeit äußerst effizient und kostensparend einsetzt:
Der Empfang des Bundesumweltministers anlässlich der Abschaltung des AKW Stade am 14.11.2003 erzeugte eine große Medienaufmerksamkeit, was auch die heutige Ausgabe der Bild-Zeitung ein weiteres Mal eindrucksvoll bestätigt. Mit Berichten im Zusammenhang mit der Abschaltung des AKW Stade über den Empfang wurden alleine in den Printmedien über 10 Millionen Leser über dieses zentrale Anliegen der Energiepolitik der Bundesregierung informiert. Dies gilt auch für Millionen Hörer der Nachrichtensendungen im Funk und Fernsehen. So konnte mit relativ geringen Mitteln (rund 36.000 Euro) eine sehr große Medienresonanz erreicht werden.
Im übrigen ist der Bundesumweltminister neugierig, zu erfahren, worauf Frau Krogmann ihre Behauptung stützt, durch die Abschaltung von Stade hätten "Hunderte Menschen" in Stade ihren Arbeitsplatz verloren. Tatsache ist: Weder aus dem Unternehmen noch von Seiten des Betriebsrates noch von Seiten des örtlichen Arbeitsamtes liegen Äußerungen vor, aus denen sich ableiten ließe, dass es wegen der Abschaltung des AKW Entlassungen gegeben habe.
Markus Rabanus (redaktion)
Die künstliche Aufregung einer Abgeordneten
Pressemitteilung BMU.de
Zu den Vorwürfen der Bundestagsabgeordneten Martina Krogmann (CDU) gegen den Bundesumweltminister wegen eines Empfangs anlässlich der Abschaltung des AKW Stade erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Wer jahrelang nichts dabei fand, wenn auf jedes neue Atomkraftwerk angestoßen wurde, der sollte es auch verknusen können, wenn mal eine Stilllegung begossen wird - nicht immer, aber immer öfter.
Frau Krogmann regt sich künstlich darüber auf, dass der Bundesumweltminister seine Mittel für Öffentlichkeitsarbeit äußerst effizient und kostensparend einsetzt:
Der Empfang des Bundesumweltministers anlässlich der Abschaltung des AKW Stade am 14.11.2003 erzeugte eine große Medienaufmerksamkeit, was auch die heutige Ausgabe der Bild-Zeitung ein weiteres Mal eindrucksvoll bestätigt. Mit Berichten im Zusammenhang mit der Abschaltung des AKW Stade über den Empfang wurden alleine in den Printmedien über 10 Millionen Leser über dieses zentrale Anliegen der Energiepolitik der Bundesregierung informiert. Dies gilt auch für Millionen Hörer der Nachrichtensendungen im Funk und Fernsehen. So konnte mit relativ geringen Mitteln (rund 36.000 Euro) eine sehr große Medienresonanz erreicht werden.
Im übrigen ist der Bundesumweltminister neugierig, zu erfahren, worauf Frau Krogmann ihre Behauptung stützt, durch die Abschaltung von Stade hätten "Hunderte Menschen" in Stade ihren Arbeitsplatz verloren. Tatsache ist: Weder aus dem Unternehmen noch von Seiten des Betriebsrates noch von Seiten des örtlichen Arbeitsamtes liegen Äußerungen vor, aus denen sich ableiten ließe, dass es wegen der Abschaltung des AKW Entlassungen gegeben habe.
09 November 2003
BMU: Atomausstieg entlastet Gorleben
"Dank Zwischenlagerung künftig kein Atommüll mehr über Frankreich ins Wendland"
Pressemitteilung BMU.de
Anlässlich des zu Beginn der Woche erwarteten Atommüll-Transports aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins Zwischenlager Gorleben erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
1. Der Atomausstieg hat die Belastung Gorlebens mit Atommüll drastisch verringert. Die dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente an den AKW-Standorten und der Stopp aller innerdeutschen Transporte erspart Gorleben 70 Prozent der bereits in der Amtszeit von Frau Merkel genehmigten Atommüll-Menge.
2. Der Atomausstieg findet seinen sichtbaren Niederschlag in der Stilllegung des AKW Stade am kommenden Freitag. Mit der weltweit knappsten Begrenzung von Laufzeiten der AKWs – gegenüber Laufzeiten wie in den USA von 60 Jahren etwa um die Hälfte – wird in Deutschland auch die Menge des Atommülls reduziert.
3. Die Rücknahme von deutschem Atommüll aus Frankreich ist notwendig, weil er über viele Jahre in die Wiederaufarbeitung (WAA) verschoben und dort zwischengelagert wurde. Mit der Errichtung von Zwischenlagern an fast allen deutschen Atomkraftwerken hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass künftig kein Atommüll mehr über Frankreich oder England nach Gorleben geht. Ab Juli 2005 ist jeder Transport in die WAA verboten.
4. Die Bundesregierung hat den als Erkundung getarnten Bau des Endlagers gestoppt. Sie wird einen ergebnisoffenen Auswahlprozess für ein sicheres Atommüll-Endlager ohne Vorfestlegungen einleiten.
5. Die Bundesregierung versteht die Sorgen der Gorlebener Bevölkerung angesichts der Anstrengungen der CDU/FDP-Landesregierung, Gorleben zum Atomklo Deutschlands zu machen. Sie wird der Forderung des niedersächsischen Ministertpräsidenten Wulf, den Bau des Endlagers wieder aufzunehmen und die Einlagerung von Atommüll durch Einrichtungen eines Labors vorzubereiten, nicht nachkommen.
Pressemitteilung BMU.de
Anlässlich des zu Beginn der Woche erwarteten Atommüll-Transports aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins Zwischenlager Gorleben erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
1. Der Atomausstieg hat die Belastung Gorlebens mit Atommüll drastisch verringert. Die dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente an den AKW-Standorten und der Stopp aller innerdeutschen Transporte erspart Gorleben 70 Prozent der bereits in der Amtszeit von Frau Merkel genehmigten Atommüll-Menge.
2. Der Atomausstieg findet seinen sichtbaren Niederschlag in der Stilllegung des AKW Stade am kommenden Freitag. Mit der weltweit knappsten Begrenzung von Laufzeiten der AKWs – gegenüber Laufzeiten wie in den USA von 60 Jahren etwa um die Hälfte – wird in Deutschland auch die Menge des Atommülls reduziert.
3. Die Rücknahme von deutschem Atommüll aus Frankreich ist notwendig, weil er über viele Jahre in die Wiederaufarbeitung (WAA) verschoben und dort zwischengelagert wurde. Mit der Errichtung von Zwischenlagern an fast allen deutschen Atomkraftwerken hat die Bundesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass künftig kein Atommüll mehr über Frankreich oder England nach Gorleben geht. Ab Juli 2005 ist jeder Transport in die WAA verboten.
4. Die Bundesregierung hat den als Erkundung getarnten Bau des Endlagers gestoppt. Sie wird einen ergebnisoffenen Auswahlprozess für ein sicheres Atommüll-Endlager ohne Vorfestlegungen einleiten.
5. Die Bundesregierung versteht die Sorgen der Gorlebener Bevölkerung angesichts der Anstrengungen der CDU/FDP-Landesregierung, Gorleben zum Atomklo Deutschlands zu machen. Sie wird der Forderung des niedersächsischen Ministertpräsidenten Wulf, den Bau des Endlagers wieder aufzunehmen und die Einlagerung von Atommüll durch Einrichtungen eines Labors vorzubereiten, nicht nachkommen.
04 November 2003
Trittin begrüßt angekündigte Stilllegung von AKW-Stade
"Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter"
Pressemitteilung BMU.de
Zu der angekündigten Stillegung des Atomkraftwerks Stade erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Stade ist nach Mülheim-Kärlich das zweite Atomkraftwerk, das infolge des Atomausstiegs endgültig stillgelegt wird. Die vom Betreiber zur Begründung der Stilllegung angeführten "wirtschaftlichen Gründe" belegen, dass die Rahmenbedingungen des Atomausstiegs ihre gewünschte Wirkung entfalten. Erst die Befristung der AKW-Laufzeit führt insbesondere bei älteren Reaktoren zu einer betriebswirtschaftlichen Abwägung zwischen notwendigen Investitionen bei Weiterbetrieb oder vorzeitiger Abschaltung.
Dass Stade jetzt vom Netz geht, ist auch ein klares Signal Richtung Gorleben: Der Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter und senkt die Menge des anfallenden Atommülls. Nächste Station ist Obrigheim, und ab 2005 sind Atommüll-Transporte zur Wiederaufarbeitung nicht mehr genehmigungsfähig.
Pressemitteilung BMU.de
Zu der angekündigten Stillegung des Atomkraftwerks Stade erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Stade ist nach Mülheim-Kärlich das zweite Atomkraftwerk, das infolge des Atomausstiegs endgültig stillgelegt wird. Die vom Betreiber zur Begründung der Stilllegung angeführten "wirtschaftlichen Gründe" belegen, dass die Rahmenbedingungen des Atomausstiegs ihre gewünschte Wirkung entfalten. Erst die Befristung der AKW-Laufzeit führt insbesondere bei älteren Reaktoren zu einer betriebswirtschaftlichen Abwägung zwischen notwendigen Investitionen bei Weiterbetrieb oder vorzeitiger Abschaltung.
Dass Stade jetzt vom Netz geht, ist auch ein klares Signal Richtung Gorleben: Der Atomausstieg geht Schritt für Schritt weiter und senkt die Menge des anfallenden Atommülls. Nächste Station ist Obrigheim, und ab 2005 sind Atommüll-Transporte zur Wiederaufarbeitung nicht mehr genehmigungsfähig.
BMU: Atomkraft ist auch mit EPR ein Auslaufmodell
Pressemitteilung BMU
Zu der Diskussion über den Bau des so genannten European Pressurized Reactor (EPR) erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Der so genannte Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) ist ein vergeblicher Versuch der europäischen Atomindustrie, eine ineffiziente, mit hohem Risiko behaftete und daher historisch überholte Form der Energieerzeugung als "Zukunftstechnologie" zu vermarkten. Dabei ändert die publizistische Offensive pro EPR nichts an der Sachlage:
1. Europaweit ist die Atomkraft ein Auslaufmodell: Von den großen Ländern der EU ist Frankreich das einzige Land, das den Neubau von Atomkraftwerken in Erwägung zieht. Italien ist atomkraftfrei, in Spanien werden keine neuen Atomkraftwerke geplant, und selbst in der neuen Energiepolitik Grossbritanniens sind neue AKW nicht vorgesehen. Deutschland befindet sich mit seinem Atomausstieg also in guter Gesellschaft.
2. Der EPR ist ein gewöhnlicher Reaktortyp mit den altbekannten Problemen der Atomstrom-Erzeugung: Auch der EPR birgt ein Betriebsrisiko, das nicht zu verantworten ist. Auch der EPR vergrößert das nirgendwo gelöste Atommüll-Problem. Auch der EPR verursacht ein Proliferationsrisiko. Auch der EPR hat einen vergleichsweise geringen Wirkungsgrad, der weit hinter hocheffizienten Kraftwerken zurückbleibt.
3. Ob der EPR sich rechnet, erscheint in einem europaweit liberalisierten Strommarkt mehr als zweifelhaft.
4. Die Bundesregierung kann deutsche Unternehmen nicht daran hindern, sich im Ausland auf ein Abenteuer mit dem EPR einzulassen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und die möglicherweise damit verbundene Einbusse an Glaubwürdigkeit in der deutschen Öffentlichkeit müssen diese Unternehmen, vor allem aber ihre Anteilseigner, dann jedoch alleine tragen.
Zu der Diskussion über den Bau des so genannten European Pressurized Reactor (EPR) erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Der so genannte Europäische Druckwasser-Reaktor (EPR) ist ein vergeblicher Versuch der europäischen Atomindustrie, eine ineffiziente, mit hohem Risiko behaftete und daher historisch überholte Form der Energieerzeugung als "Zukunftstechnologie" zu vermarkten. Dabei ändert die publizistische Offensive pro EPR nichts an der Sachlage:
1. Europaweit ist die Atomkraft ein Auslaufmodell: Von den großen Ländern der EU ist Frankreich das einzige Land, das den Neubau von Atomkraftwerken in Erwägung zieht. Italien ist atomkraftfrei, in Spanien werden keine neuen Atomkraftwerke geplant, und selbst in der neuen Energiepolitik Grossbritanniens sind neue AKW nicht vorgesehen. Deutschland befindet sich mit seinem Atomausstieg also in guter Gesellschaft.
2. Der EPR ist ein gewöhnlicher Reaktortyp mit den altbekannten Problemen der Atomstrom-Erzeugung: Auch der EPR birgt ein Betriebsrisiko, das nicht zu verantworten ist. Auch der EPR vergrößert das nirgendwo gelöste Atommüll-Problem. Auch der EPR verursacht ein Proliferationsrisiko. Auch der EPR hat einen vergleichsweise geringen Wirkungsgrad, der weit hinter hocheffizienten Kraftwerken zurückbleibt.
3. Ob der EPR sich rechnet, erscheint in einem europaweit liberalisierten Strommarkt mehr als zweifelhaft.
4. Die Bundesregierung kann deutsche Unternehmen nicht daran hindern, sich im Ausland auf ein Abenteuer mit dem EPR einzulassen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und die möglicherweise damit verbundene Einbusse an Glaubwürdigkeit in der deutschen Öffentlichkeit müssen diese Unternehmen, vor allem aber ihre Anteilseigner, dann jedoch alleine tragen.
28 Oktober 2003
Jürgen Trittin: Durchbruch bei Harmonisierung der Energiesteuern wichtiger Schritt für den Klimaschutz
Pressemitteilung BMU.de
Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.
In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.
Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg eine Richtlinie zur Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU verabschiedet. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Eine stärker harmonisierte Energiebesteuerung in der EU ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein weiterer Schritt, die Verpflichtungen der Europäer aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Der Beschluss ist auch ein rechtzeitiges Signal an die Beitrittsstaaten, die ihre Energiesteuern dem EU-Niveau anpassen müssen. Mit der Einigung konnte eine mehr als elf Jahre dauernde Diskussion zu einem Abschluss gebracht werden."
Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen. Seit 1993 gibt es diese bereits für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe), die aufgrund der jetzigen Einigung ab 2004 erhöht werden müssen. Neu sind Mindeststeuersätze auf Strom, Erdgas und Kohle. Das schafft Anreize zum Energiesparen und für Innovationen. Handlungsspielraum eröffnet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten insofern, als es nun grundsätzlich rechtlich möglich wird, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.
Die Mindestharmonisierung der EU-weiten Energiesteuern ist für Deutschland als Transitland in der Mitte Europas von großer Bedeutung, weil so der Tanktourismus insbesondere nach Polen und Tschechien eingeschränkt werden kann. Aber auch Nachbarstaaten wie Österreich, Belgien und Luxemburg werden z.B. ihre Dieselsteuersätze anheben müssen. Frankreich und Italien müssen ihre reduzierten Dieselsteuersätze für das Transportgewerbe bis spätestens Ende 2004 abschaffen. Damit verbessert die Bundesregierung gerade für die zahlreichen Grenzregionen Deutschlands die Wettbewerbsbedingungen und sichert dort Arbeitsplätze.
In der Bundesrepublik sind praktisch kaum Anpassungen an die harmonisierten Steuersätze notwendig. Deutschland hat durch der ökologische Steuerreform seine Hausaufgaben schon weitgehend erledigt.
16 Oktober 2003
BMU mit neuem Internetportal www.erneuerbare-energien.de
Neue Website des Bundesumweltministeriums
Pressemitteilung BMU
Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.
In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.
Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.
Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.
Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.
>> www.erneuerbare-energien.de
Pressemitteilung BMU
Seit heute sind die Erneuerbaren Energien online. Unter der Adresse www.erneuerbare-energien.de informiert das Bundesumweltministerium auf einer eigenen Website über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie.
In das Thema Erneuerbare Energien ist seit einigen Jahren viel Bewegung gekommen. Die regenerativen Energieträger steuern heute rund acht Prozent zum Stromverbrauch bei. Durch die Nutzung der Erneuerbaren Energien werden jährlich rund 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart. Diese Entwicklung setzt sich fort, denn bis 2010 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergie- und Stromverbrauch verdoppeln.
Derzeit wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen der Novellierung weiterentwickelt. Beschlossen ist bereits, dass das Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien im kommendem Jahr mit neuen Förderkonditionen weitergeführt wird. Zinsgünstige Darlehensprogramme sowie Forschung und Entwicklung werden den Prozess des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien begleiten.
Die neue Website informiert unter anderem über diese Entwicklungen, die einen zentralen Punkt in den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung einnehmen. Die Internet-Seite berichtet ferner über Möglichkeiten der Nutzung Erneuerbarer Energien, Neues aus der Forschung, Änderungen der Gesetzgebung sowie die Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Arbeitsplätze.
Alle Aktualisierungen auf der Erneuerbare-Energien-Webseite werden im E-Mail-Newsletter des Bundesumweltministeriums zusammengefasst, der zwei Mal monatlich erscheint und der unter URL www.bmu.de/newsletter kostenlos bezogen werden kann.
>> www.erneuerbare-energien.de
08 Oktober 2003
Bund investiert 100 Millionen Euro in die Standsicherheit des Atomlagers Morsleben
Gemeinsame Pressemitteilung BMU/BfS BMU.de
Der Bund hat heute Maßnahmen eingeleitet, um die langfristige Standsicherheit des atomaren Endlagers in Morsleben (ERAM) zu gewährleisten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, gaben den Startschuss für die vorgezogene Verfüllung im Zentralteil des Lagers, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Mit diesen Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr soll ein möglicher Einsturz abgewendet werden. Die Kosten für das Verfüllen von Hohlräumen betragen mehr als 100 Millionen Euro. Trittin: "Mit den heute eingeleiteten Maßnahmen wird der Bund in besonderer Weise seiner Verantwortung für die Sicherheit der Anlage gerecht."
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist bisher das einzige Endlager für atomare Abfälle im Sinne von § 9 a des Atomgesetzes, das in Deutschland betrieben wurde. Nach der deutschen Einheit übernahm der Bund die Zuständigkeit für das von den damaligen DDR-Behörden ausgewählte und genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1998 wurde die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beendet. Im April 2001 hat das BfS als Betreiber der Anlage auf die Genehmigung zur Einlagerung von Atomabfällen unwiderruflich verzichtet. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben.
Bundesumweltminister Trittin: "Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen nicht mit der eigentlichen Stilllegung von Morsleben verwechselt werden. Diese bedarf der Genehmigung in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt werden." Trittin betonte, dass Morsleben zu den atomaren Erblasten gehöre, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs auf unabsehbare Zeit eine schwere Bürde darstellten. Die Bundesregierung will für die Entsorgung aller Arten des Atommülls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen errichten. Für die Suche nach einem Standort hat der von Bundesumweltminister Trittin eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein Verfahren erarbeitet. Damit liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Endlagersuche vor. Das Endlager muss 2030 betriebsbereit sein. Trittin: "Das Auswahlverfahren für das Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für die Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen."
BfS-Präsident König wies darauf hin, dass die Sicherheit des Endlagers Morsleben regelmäßig bewertet werde. Das BfS als verantwortlicher Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. König: "Ohne vorzeitige Verfüllung könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche ausweiten und einen geordneten und sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden".
Zum Start des Verfüllens von Hohlräumen nahmen Trittin und König am Schacht Bartensleben eine Pumpanlage in Betrieb, die einen stabilisierenden Spezialbeton in 20 ausgewählte Abbaukammern befördert. Insgesamt sollen etwa 670.000 Kubikmeter Hohlraumvolumen verfüllt werden, und zwar ausschließlich Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern. Ziel ist es, durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausgewählte Bereiche im Zentralteil des Lagers für zusätzliche Stabilität zu sorgen und die Barrierefunktion des Salzes zu verbessern. Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sein.
Das Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Stilllegung des Endlagers Morsleben läuft derzeit noch. Bei der Stilllegung soll das Lager so verschlossen werden, dass Lösungszutritte in die Einlagerungsbereiche und Schadstoffaustritte aus den Grubengebäuden verhindert werden. Nach derzeitigen Planungen könnte der Planfeststellungsbeschluss 2008 bekannt gegeben werden.
Der Bund hat heute Maßnahmen eingeleitet, um die langfristige Standsicherheit des atomaren Endlagers in Morsleben (ERAM) zu gewährleisten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, gaben den Startschuss für die vorgezogene Verfüllung im Zentralteil des Lagers, in dem keine radioaktiven Abfälle lagern. Mit diesen Maßnahmen zur bergbaulichen Gefahrenabwehr soll ein möglicher Einsturz abgewendet werden. Die Kosten für das Verfüllen von Hohlräumen betragen mehr als 100 Millionen Euro. Trittin: "Mit den heute eingeleiteten Maßnahmen wird der Bund in besonderer Weise seiner Verantwortung für die Sicherheit der Anlage gerecht."
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist bisher das einzige Endlager für atomare Abfälle im Sinne von § 9 a des Atomgesetzes, das in Deutschland betrieben wurde. Nach der deutschen Einheit übernahm der Bund die Zuständigkeit für das von den damaligen DDR-Behörden ausgewählte und genehmigte Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. 1998 wurde die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben beendet. Im April 2001 hat das BfS als Betreiber der Anlage auf die Genehmigung zur Einlagerung von Atomabfällen unwiderruflich verzichtet. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben.
Bundesumweltminister Trittin: "Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen nicht mit der eigentlichen Stilllegung von Morsleben verwechselt werden. Diese bedarf der Genehmigung in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Öffentlichkeit beteiligt werden." Trittin betonte, dass Morsleben zu den atomaren Erblasten gehöre, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs auf unabsehbare Zeit eine schwere Bürde darstellten. Die Bundesregierung will für die Entsorgung aller Arten des Atommülls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen errichten. Für die Suche nach einem Standort hat der von Bundesumweltminister Trittin eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) ein Verfahren erarbeitet. Damit liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Endlagersuche vor. Das Endlager muss 2030 betriebsbereit sein. Trittin: "Das Auswahlverfahren für das Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für die Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen."
BfS-Präsident König wies darauf hin, dass die Sicherheit des Endlagers Morsleben regelmäßig bewertet werde. Das BfS als verantwortlicher Betreiber und das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Bergaufsichtsbehörde sind gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass in mehreren Bereichen des Zentralteils des ERAM, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, eine Gefahr für die Standsicherheit vorliegt. Modellrechnungen ermittelten Schäden im Salzgestein in unmittelbarer Umgebung der Abbaue, durch die Wasser in die Hohlräume eindringen könnte. König: "Ohne vorzeitige Verfüllung könnten sich bislang lokal begrenzte Schäden des Salzgebirges auf noch nicht betroffene Bereiche ausweiten und einen geordneten und sicheren Verschluss der radioaktiven Abfälle gefährden".
Zum Start des Verfüllens von Hohlräumen nahmen Trittin und König am Schacht Bartensleben eine Pumpanlage in Betrieb, die einen stabilisierenden Spezialbeton in 20 ausgewählte Abbaukammern befördert. Insgesamt sollen etwa 670.000 Kubikmeter Hohlraumvolumen verfüllt werden, und zwar ausschließlich Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern. Ziel ist es, durch gezieltes Einbringen von Salzbeton in einzelne ausgewählte Bereiche im Zentralteil des Lagers für zusätzliche Stabilität zu sorgen und die Barrierefunktion des Salzes zu verbessern. Die jetzt begonnenen bergbaulichen Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2008 abgeschlossen sein.
Das Planfeststellungsverfahren zur endgültigen Stilllegung des Endlagers Morsleben läuft derzeit noch. Bei der Stilllegung soll das Lager so verschlossen werden, dass Lösungszutritte in die Einlagerungsbereiche und Schadstoffaustritte aus den Grubengebäuden verhindert werden. Nach derzeitigen Planungen könnte der Planfeststellungsbeschluss 2008 bekannt gegeben werden.
07 Oktober 2003
Trittin: Atomkraft gefährdet Versorgungssicherheit
AKW-Betreiber müssen finanzielle Verantwortung für die Endlagerung von Atommüll übernehmen
Pressemitteilung BMU.de
Wer sich auf Atomkraft verlässt, gefährdet die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit zieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin aus den Stromausfällen und Versorgungsengpässen des vergangenen Sommers. In Frankreich, den USA und Skandinavien sei die Anfälligkeit von Versorgungsstrukturen, die sich in hohem Maße auf Atomkraft verlassen, zu Tage getreten. "Versorgungssicherheit gibt es nur in einem neuen Energiemix. Nur die Energiewende sichert unsere Versorgung für morgen", sagte Trittin zur Eröffnung des 12. Deutschen Atomrechtssymposiums in Köln.
Kein Land steigt so zügig und konsequent aus der Atomkraft aus wie Deutschland. Mülheim-Kärlich ist endgültig stillgelegt, Mitte November geht das Atomkraftwerk Stade vom Netz. Der Atomausstieg begrenzt die Abfallmenge, indem er die Betriebsdauer der Kernkraftwerke auf 32 Jahre befristet - also auf die Hälfte der Laufzeit in den USA. Dennoch werde man am Ende vor einem radioaktiven Abfallberg von 250.000 Kubikmeter stehen, so der Bundesumweltminister. Hierfür müsse eine möglichst sichere Endlagerung gefunden werden, die von der ganzen Gesellschaft getragen werde.
"Das Auswahlverfahren für das nationale Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für diese Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister hat darüber hinaus eine Konzentration der Aufsicht über Atomkraftwerke beim Bund vorgeschlagen. Es sei fragwürdig, dass im Zweifel für einen einzigen Reaktor von den Bundesländern eine komplette Atomverwaltung aufrecht erhalten werden muss.
Grundlage für die geplante gesetzliche Regelung zur Endlagerung des Atommülls sollen insbesondere die Vorschläge des "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", (AKEnd) vom Dezember 2002 sein. Der AkEnd hatte ein Beteiligungsverfahren mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit während des gesamten Entscheidungsprozesses empfohlen. Es solle keine Vorfestlegung auf Standorte stattfinden, sondern ganz Deutschland solle einbezogen werden. In drei bis fünf Regionen, die nach geowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kriterien am besten für ein Endlager geeignet wären, sollen dann oberirdische Erkundungen vorgenommen werden. Die beiden bestgeeigneten Standorte sollen dann unter Tage erkundet werden. "Dabei meine ich auch Erkundung und nicht den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers, wie er in Gorleben betrieben worden ist", betonte der Bundesumweltminister. Erst nach diesem Standortvergleich soll über den Endlagerstandort entschieden werden. "Der Deutsche Bundestag muss zumindest die letzte Entscheidung treffen. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Parlament auch über die Standorte zur ober- und unterirdischen Erkundung entscheiden würde", sagte Trittin.
Die Kosten für das gesamte Auswahlverfahren bis zur Entscheidung über den Endlagerstandort taxiert Trittin auf maximal 700 Millionen Euro. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden", so der Bundesumweltminister. Alle Schritte der Endlagerung sollen verursachergerecht finanziert werden, das gilt für Auswahlverfahren, Erkundung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers. Dabei sei sicherzustellen, dass die benötigten Finanzmittel zum Zeitpunkt der Erkundung und der Errichtung des Endlagers tatsächlich verfügbar sind. "Die Kosten für den Bau des Endlagers werden erst anfallen, wenn die heutigen AKW-Betreiber kein Atomkraftwerk mehr am Netz haben. Es muss also sichergestellt sein, dass sie als Verursacher des radioaktiven Mülls auch die Kosten tragen, die nach 2020 entstehen", betonte Trittin. Ein denkbares Modell, das auch die benötigte langfristige Rechtssicherheit garantiert, ist für den Bundesumweltminister die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes durch die AKW-Betreiber. "Dabei würde sich der Bund grundsätzlich auf die Überwachung und Genehmigung beschränken. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte der Bundesumweltminister.
Darüber hinaus äußerte Bundesumweltminister Jürgen Trittin Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation der Atomverwaltung und schlug vor, die Aufsicht über die Atomkraftwerke beim Bund zu konzentrieren. Angesichts des gesetzlich geregelten Atomausstiegs sei absehbar, dass in wenigen Jahren mehrere Länder nur noch für einen oder zwei Reaktoren zuständig sein werden. Neben Hessen, wo dies heute schon gilt, sei dies für den Fall, dass Strommengenübertragungen zwischen den Atomkraftwerken nicht erfolgen, ab 2009 in Schleswig-Holstein, ab 2011 in Niedersachsen und ab 2012 in Baden-Württemberg zu erwarten. "Insbesondere angesichts der Nachwuchsprobleme bei kompetenten Fachleuten und der angespannten öffentlichen Haushalte ist es doch fragwürdig, dass jedes betroffene Land eine eigene Atomverwaltung aufrechterhält, im Zweifel für einen einzigen Reaktor", so der Bundesumweltminister. Trittin schlug vor, zumindest für die Aufsicht über die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit die sogenannte Bundeseigenverwaltung einzuführen. Bislang erfolgt diese Aufsicht in sogenannter Bundesauftragsverwaltung, das heißt durch die Länder unter der Aufsicht des Bundes. "Bund und Länder sollten das Thema unvoreingenommen prüfen und diskutieren. Entscheidend muss sein, mit welcher Verwaltungsform ein Höchstmass an Sicherheit in der Restlaufzeit der Atomkraftwerke erreicht werden kann", appellierte Trittin.
Pressemitteilung BMU.de
Wer sich auf Atomkraft verlässt, gefährdet die Versorgungssicherheit. Dieses Fazit zieht Bundesumweltminister Jürgen Trittin aus den Stromausfällen und Versorgungsengpässen des vergangenen Sommers. In Frankreich, den USA und Skandinavien sei die Anfälligkeit von Versorgungsstrukturen, die sich in hohem Maße auf Atomkraft verlassen, zu Tage getreten. "Versorgungssicherheit gibt es nur in einem neuen Energiemix. Nur die Energiewende sichert unsere Versorgung für morgen", sagte Trittin zur Eröffnung des 12. Deutschen Atomrechtssymposiums in Köln.
Kein Land steigt so zügig und konsequent aus der Atomkraft aus wie Deutschland. Mülheim-Kärlich ist endgültig stillgelegt, Mitte November geht das Atomkraftwerk Stade vom Netz. Der Atomausstieg begrenzt die Abfallmenge, indem er die Betriebsdauer der Kernkraftwerke auf 32 Jahre befristet - also auf die Hälfte der Laufzeit in den USA. Dennoch werde man am Ende vor einem radioaktiven Abfallberg von 250.000 Kubikmeter stehen, so der Bundesumweltminister. Hierfür müsse eine möglichst sichere Endlagerung gefunden werden, die von der ganzen Gesellschaft getragen werde.
"Das Auswahlverfahren für das nationale Endlager muss transparent und nachvollziehbar sein. Die Kosten für diese Suche und für die Einrichtung eines Endlagers müssen die Verursacher, also die AKW-Betreiber, übernehmen", sagte Trittin. Der Bundesumweltminister hat darüber hinaus eine Konzentration der Aufsicht über Atomkraftwerke beim Bund vorgeschlagen. Es sei fragwürdig, dass im Zweifel für einen einzigen Reaktor von den Bundesländern eine komplette Atomverwaltung aufrecht erhalten werden muss.
Grundlage für die geplante gesetzliche Regelung zur Endlagerung des Atommülls sollen insbesondere die Vorschläge des "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", (AKEnd) vom Dezember 2002 sein. Der AkEnd hatte ein Beteiligungsverfahren mit maximaler Transparenz und Nachvollziehbarkeit während des gesamten Entscheidungsprozesses empfohlen. Es solle keine Vorfestlegung auf Standorte stattfinden, sondern ganz Deutschland solle einbezogen werden. In drei bis fünf Regionen, die nach geowissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Kriterien am besten für ein Endlager geeignet wären, sollen dann oberirdische Erkundungen vorgenommen werden. Die beiden bestgeeigneten Standorte sollen dann unter Tage erkundet werden. "Dabei meine ich auch Erkundung und nicht den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers, wie er in Gorleben betrieben worden ist", betonte der Bundesumweltminister. Erst nach diesem Standortvergleich soll über den Endlagerstandort entschieden werden. "Der Deutsche Bundestag muss zumindest die letzte Entscheidung treffen. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Parlament auch über die Standorte zur ober- und unterirdischen Erkundung entscheiden würde", sagte Trittin.
Die Kosten für das gesamte Auswahlverfahren bis zur Entscheidung über den Endlagerstandort taxiert Trittin auf maximal 700 Millionen Euro. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden", so der Bundesumweltminister. Alle Schritte der Endlagerung sollen verursachergerecht finanziert werden, das gilt für Auswahlverfahren, Erkundung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung des Endlagers. Dabei sei sicherzustellen, dass die benötigten Finanzmittel zum Zeitpunkt der Erkundung und der Errichtung des Endlagers tatsächlich verfügbar sind. "Die Kosten für den Bau des Endlagers werden erst anfallen, wenn die heutigen AKW-Betreiber kein Atomkraftwerk mehr am Netz haben. Es muss also sichergestellt sein, dass sie als Verursacher des radioaktiven Mülls auch die Kosten tragen, die nach 2020 entstehen", betonte Trittin. Ein denkbares Modell, das auch die benötigte langfristige Rechtssicherheit garantiert, ist für den Bundesumweltminister die Gründung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes durch die AKW-Betreiber. "Dabei würde sich der Bund grundsätzlich auf die Überwachung und Genehmigung beschränken. Das wäre ein Beitrag zum Bürokratieabbau", sagte der Bundesumweltminister.
Darüber hinaus äußerte Bundesumweltminister Jürgen Trittin Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation der Atomverwaltung und schlug vor, die Aufsicht über die Atomkraftwerke beim Bund zu konzentrieren. Angesichts des gesetzlich geregelten Atomausstiegs sei absehbar, dass in wenigen Jahren mehrere Länder nur noch für einen oder zwei Reaktoren zuständig sein werden. Neben Hessen, wo dies heute schon gilt, sei dies für den Fall, dass Strommengenübertragungen zwischen den Atomkraftwerken nicht erfolgen, ab 2009 in Schleswig-Holstein, ab 2011 in Niedersachsen und ab 2012 in Baden-Württemberg zu erwarten. "Insbesondere angesichts der Nachwuchsprobleme bei kompetenten Fachleuten und der angespannten öffentlichen Haushalte ist es doch fragwürdig, dass jedes betroffene Land eine eigene Atomverwaltung aufrechterhält, im Zweifel für einen einzigen Reaktor", so der Bundesumweltminister. Trittin schlug vor, zumindest für die Aufsicht über die Atomkraftwerke während der Restlaufzeit die sogenannte Bundeseigenverwaltung einzuführen. Bislang erfolgt diese Aufsicht in sogenannter Bundesauftragsverwaltung, das heißt durch die Länder unter der Aufsicht des Bundes. "Bund und Länder sollten das Thema unvoreingenommen prüfen und diskutieren. Entscheidend muss sein, mit welcher Verwaltungsform ein Höchstmass an Sicherheit in der Restlaufzeit der Atomkraftwerke erreicht werden kann", appellierte Trittin.
10 September 2003
Frankreich: AKW-Cattenom will radioaktive Abwasser in Mosel einleiten
Bundesumweltministerium: Unterlagen zu Cattenom schnellstmöglich in Deutschland auslegen
Pressemitteilung BMU.de
Die französischen Behörden haben Ende letzter Woche das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass der Betreiber des französischen Atomkraftwerkes Cattenom eine neue Genehmigung für radioaktive Ableitungen in die Mosel beantragt hat. Die Unterlagen über diese Pläne sollen schnellstmöglich für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland ein. Der Bund hat mit den französischen Behörden vereinbart, dass bis Mitte Oktober Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach Angaben der französischen Seite sollen die bisherigen Genehmigungswerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen ins Moselwasser mit Ausnahme von Tritium reduziert werden. Der Ableitungswert für Tritium soll zunächst bestehen bleiben, vorsorglich wird für eine ab 2006 vorgesehene andere Betriebsweise der Brennelemente ein Antrag auf Erhöhung der Ableitungswerte für Tritium gestellt.
Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Unterlagen werden bereits seit August 2003 auf französischer Seite in der Umgebung der Anlage zur Einsicht der Bevölkerung ausgelegt. Da die Unterlagen versehentlich erst am 5. September im Bundesumweltministerium eingegangen sind, wurde mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt, dass die deutsche Seite bis Mitte Oktober zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Dies erlaubt es, dass auch in Deutschland die Bürger in angemessenem Umfang beteiligt werden können. Das Bundesumweltministerium nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Mosel sehr ernst.
Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission gebeten, die französischen Genehmigungsunterlagen fachlich zu prüfen. Die SSK soll insbesondere eine Stellungnahme zu dem beantragten höheren Tritiumwert abgeben.
Pressemitteilung BMU.de
Die französischen Behörden haben Ende letzter Woche das Bundesumweltministerium darüber informiert, dass der Betreiber des französischen Atomkraftwerkes Cattenom eine neue Genehmigung für radioaktive Ableitungen in die Mosel beantragt hat. Die Unterlagen über diese Pläne sollen schnellstmöglich für die deutsche Bevölkerung in der Grenzregion ausgelegt werden. Dafür setzt sich das Bundesumweltministerium bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland ein. Der Bund hat mit den französischen Behörden vereinbart, dass bis Mitte Oktober Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben werden können.
Nach Angaben der französischen Seite sollen die bisherigen Genehmigungswerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen ins Moselwasser mit Ausnahme von Tritium reduziert werden. Der Ableitungswert für Tritium soll zunächst bestehen bleiben, vorsorglich wird für eine ab 2006 vorgesehene andere Betriebsweise der Brennelemente ein Antrag auf Erhöhung der Ableitungswerte für Tritium gestellt.
Die deutsche Beteiligung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Unterlagen werden bereits seit August 2003 auf französischer Seite in der Umgebung der Anlage zur Einsicht der Bevölkerung ausgelegt. Da die Unterlagen versehentlich erst am 5. September im Bundesumweltministerium eingegangen sind, wurde mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt, dass die deutsche Seite bis Mitte Oktober zu dem Vorhaben Stellung nehmen kann. Dies erlaubt es, dass auch in Deutschland die Bürger in angemessenem Umfang beteiligt werden können. Das Bundesumweltministerium nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Mosel sehr ernst.
Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Strahlenschutzkommission gebeten, die französischen Genehmigungsunterlagen fachlich zu prüfen. Die SSK soll insbesondere eine Stellungnahme zu dem beantragten höheren Tritiumwert abgeben.
03 September 2003
BMU: Gorleben-Moratorium gilt
Pressemitteilung BMU.de Markus Rabanus >>
Zu der Aktion einer Gruppe von Atomkraftgegnern, die sich seit dem Vormittag auf dem Gelände des Erkundungsbergwerk in Gorleben aufhalten, erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Die Bundesregierung hat mit den Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 vereinbart, die Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben für längstens zehn Jahre zu unterbrechen. In dieser Zeit sollen grundsätzliche und konzeptionelle Fragen zur Endlagerung von Atommüll und zum Salzstock Gorleben geklärt werden.
Die an der heutigen Aktion Beteiligten werden sich bei ihrem Aufenthalt auf dem Bergwerksgelände davon überzeugen können, dass das vereinbarte Moratorium gilt. Seit über drei Jahren finden dort keine Erkundungsarbeiten mehr statt.
Anders als die Opposition, die sich einer offenen und vorbehaltlosen Diskussion über die Bewältigung der von der Atomwirtschaft hinterlassenen nuklearen Erblast verweigert, sucht der Bundesumweltminister diesen Dialog. Selbstverständlich war und ist er auch zu Gesprächen mit der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereit. Ein für vergangenen Juli ins Auge gefasster Termin war auf Bitten der Bürgerinitiative mit Verweis auf die Urlaubszeit verschoben worden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hatte die Bürgerinitiative erst vor rund vier Wochen zu einem Gespräch empfangen.
Zu der Aktion einer Gruppe von Atomkraftgegnern, die sich seit dem Vormittag auf dem Gelände des Erkundungsbergwerk in Gorleben aufhalten, erklärt der Sprecher des BMU, Michael Schroeren:
Die Bundesregierung hat mit den Energieversorgungsunternehmen am 14. Juni 2000 vereinbart, die Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben für längstens zehn Jahre zu unterbrechen. In dieser Zeit sollen grundsätzliche und konzeptionelle Fragen zur Endlagerung von Atommüll und zum Salzstock Gorleben geklärt werden.
Die an der heutigen Aktion Beteiligten werden sich bei ihrem Aufenthalt auf dem Bergwerksgelände davon überzeugen können, dass das vereinbarte Moratorium gilt. Seit über drei Jahren finden dort keine Erkundungsarbeiten mehr statt.
Anders als die Opposition, die sich einer offenen und vorbehaltlosen Diskussion über die Bewältigung der von der Atomwirtschaft hinterlassenen nuklearen Erblast verweigert, sucht der Bundesumweltminister diesen Dialog. Selbstverständlich war und ist er auch zu Gesprächen mit der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereit. Ein für vergangenen Juli ins Auge gefasster Termin war auf Bitten der Bürgerinitiative mit Verweis auf die Urlaubszeit verschoben worden. Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, hatte die Bürgerinitiative erst vor rund vier Wochen zu einem Gespräch empfangen.
31 August 2003
"AKW's statt Windenergie sind ökonomischer und ökologischer Unsinn!"
Pressemitteilung Bundesverband Windenergie
Berlin/Osnabrück, 31.08.2003 - Auf massive Kritik stößt die Ankündigung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl den Neubau von Atomkraftwerken wieder zuzulassen. Der BWE weist zudem Vorwürfe von Merkel zurück, die Windkraftnutzung sei aus deutscher Sicht nicht rentabel.
BWE-Präsident Peter Ahmels: "Frau Merkels energiepolitische Geisterfahrt wird die Wähler abschrecken. Kernenergie ist eine hochsubventionierte, viel zu teure Technologie, deren Risiken so hoch sind, dass man sie bis heute nicht versichern lassen kann. Es wird sich auch keine Gemeinde finden lassen, die als Standort für neue AKW's zur Verfügung steht."
Aus diesen Gründen würden schließlich auch 13 von 15 EU-Staaten zukünftig auf Kernenergie verzichten. Selbst Frankreich plane aus Kostengründen keine neuen AKW's. Ahmels: "Zudem haben die Abschaltungen in diesem Sommer gezeigt, dass Kernkraft kein verlässlicher Energieträger ist." Ganz anders verhalte es sich mit Erneuerbaren Energien: "Kühlwasser für AKW's und Kohlekraftwerke kann europaweit knapp werden, eine europaweite Windstille hat es allerdings noch nie gegeben und auch keinen Mangel an Sonnenenergie."
Im Gegensatz zu Merkels Äußerungen sei die Windkraft volkswirtschaftlich schon jetzt rentabel. "Angesichts der von der Allgemeinheit zu finanzierenden Umweltschäden und stetig steigender Preise für konventionelle Energie sind erneuerbare Energien die einzigen dauerhaft günstigen Energieträger", so Ahmels. An Merkel, die in ihrem Wahlkreis nach BWE-Informationen bereits eine großangelegte Anti-Windkraft-Kampagne geplant hat, appelliert der Verband: "Die Union wäre besser beraten auf Zukunftstechnologien zu setzen, anstatt weiter Dinosauriertechnologien zu subventionieren."
Windenergie-Forum
Berlin/Osnabrück, 31.08.2003 - Auf massive Kritik stößt die Ankündigung der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, im Falle eines Wahlsieges bei der nächsten Bundestagswahl den Neubau von Atomkraftwerken wieder zuzulassen. Der BWE weist zudem Vorwürfe von Merkel zurück, die Windkraftnutzung sei aus deutscher Sicht nicht rentabel.
BWE-Präsident Peter Ahmels: "Frau Merkels energiepolitische Geisterfahrt wird die Wähler abschrecken. Kernenergie ist eine hochsubventionierte, viel zu teure Technologie, deren Risiken so hoch sind, dass man sie bis heute nicht versichern lassen kann. Es wird sich auch keine Gemeinde finden lassen, die als Standort für neue AKW's zur Verfügung steht."
Aus diesen Gründen würden schließlich auch 13 von 15 EU-Staaten zukünftig auf Kernenergie verzichten. Selbst Frankreich plane aus Kostengründen keine neuen AKW's. Ahmels: "Zudem haben die Abschaltungen in diesem Sommer gezeigt, dass Kernkraft kein verlässlicher Energieträger ist." Ganz anders verhalte es sich mit Erneuerbaren Energien: "Kühlwasser für AKW's und Kohlekraftwerke kann europaweit knapp werden, eine europaweite Windstille hat es allerdings noch nie gegeben und auch keinen Mangel an Sonnenenergie."
Im Gegensatz zu Merkels Äußerungen sei die Windkraft volkswirtschaftlich schon jetzt rentabel. "Angesichts der von der Allgemeinheit zu finanzierenden Umweltschäden und stetig steigender Preise für konventionelle Energie sind erneuerbare Energien die einzigen dauerhaft günstigen Energieträger", so Ahmels. An Merkel, die in ihrem Wahlkreis nach BWE-Informationen bereits eine großangelegte Anti-Windkraft-Kampagne geplant hat, appelliert der Verband: "Die Union wäre besser beraten auf Zukunftstechnologien zu setzen, anstatt weiter Dinosauriertechnologien zu subventionieren."
01 August 2003
Bundesumweltministerium: Keine nachträgliche Absenkung der Sicherheitsstandards in Biblis A
Prüfung der hessischen Atomaufsicht unzureichend
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.
Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.
Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesumweltministerium hat heute der hessischen Atomaufsicht mitgeteilt, dass eine Veränderungsgenehmigung, die zum Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Biblis A notwendig ist, nicht erteilt werden darf. Nach wochenlanger Verzögerung wurde das Bundesumweltministerium erst vor wenigen Tagen darüber informiert, dass eine Betondecke im Sicherheitsbehälter den Folgen des Bruchs einer Hauptkühlmittelleitung nicht standhalten würde. Mit der von der hessischen Atomaufsicht vorgelegten Änderungsgenehmigung wäre dieser Zustand offiziell akzeptiert und damit der Sicherheitsstandard für das Atomkraftwerks nachträglich abgesenkt worden.
Das Bundesumweltministerium hat der hessischen Atomaufsicht im Anschluss an eine vorhergehende Weisung verbindlich deutlich gemacht, dass die beabsichtigte Erteilung der Genehmigung erst dann in Frage kommt, wenn die Störfallbeherrschung nach den Vorgaben der Errichtungsgenehmigung nachgewiesen ist. Das Bundesumweltministerium hat damit zugleich einer Duldung des ungenehmigten Betriebes der Anlage widersprochen. Ein Wiederanfahren kommt danach erst in Betracht, wenn der Sicherheitsstandard der Anlage dem bei der Errichtung genehmigten Stand entspricht. Die entsprechenden Maßnahmen zur Verstärkung der Betondecke wären gegebenenfalls zügig zu genehmigen.
Am 17. April 2003 wurde festgestellt, dass für die Störfallbeherrschung wichtige Wasserdurchlässe, sogenannte Sumpfsiebe, entgegen der geltenden Genehmigung von Anfang an zu klein gebaut waren. Die Anlage wurde daraufhin sofort heruntergefahren und liegt seitdem still. Der Betreiber hat einen Antrag auf Genehmigung zur Vergrößerung dieser Sumpfsiebe bei der hessischen Genehmigungsbehörde gestellt. Die Hessische Genehmigungsbehörde wollte Anfang Juli diese für das Wiederanfahren des Reaktors erforderliche Genehmigung erteilen. Neben der unkritischen Übernahme von Anlagendaten des Betreibers hat die hessische Behörde insbesondere ignoriert, dass die Auslegung der Betondecke ("Sumpfdecke") den Belastungen durch den Bruch einer großen Hauptkühlmittelleitung nicht standhält. Erst mit wochenlanger Verzögerung hat die hessische Atomaufsicht gegenüber dem Bundesumweltministerium eingeräumt, dass ihr bereits seit längerer Zeit bekannt ist, dass die sogenannte Sumpfdecke bei diesem vorgegebenen Störfall den entstehenden Druck nicht aushalten kann. Die Hessische Atomaufsicht beabsichtigte, der Genehmigung kleineren Störfall zugrunde zu legen, der der Stabilität der vorhandenen Betondecke angepasst ist. Dies widerspricht eindeutig der Errichtungsgenehmigung des Atomkraftwerkes. Das Bundesumweltministerium hat deshalb Hessen heute aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nicht nur die Sumpfsiebe vergrößert werden, sondern auch diese andere bautechnische Einrichtung entsprechend der geltenden Errichtungsgenehmigung nachgerüstet wird.
29 Juli 2003
Simone Probst: Bundesregierung hält an transparentem Auswahlverfahren für Atomendlager fest
Bürgerbeteiligung Voraussetzung für Standortbestimmung
Pressemitteilung BMU.de
Die Bundesregierung hält an der Festlegung der Koalitionsvereinbarung von 1998 fest, neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung zu untersuchen. Dies bekräftigt die Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. "Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass es für alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gute Gründe gibt, einen Konsens in der Frage zu suchen, auf welche Weise ein Endlager für nukleare Abfälle in Deutschland ausgewählt wird", heißt es in der Antwort weiter.
In diesem Zusammenhang kritisierte Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, dass sich die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Land Niedersachsen und die AKW-Betreiber weiteren Gesprächen im Rahmen einer vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe verweigert haben. "Die Entscheidung über die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle muss viele hundert Jahre Bestand haben. Wer sich jetzt verweigert, der handelt unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen", sagte Frau Probst. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und ein schrittweises Vorgehen seien Grundvoraussetzungen, einen solchen Konsens zu erreichen. Hinsichtlich der Kosten ist eine Regelung zu treffen, die der Verantwortung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Abfallverursacher gerecht wird.
In der Koalitionsvereinbarung wurde 1998 die Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AK End festgelegt. Dessen Abschlussbericht liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Er enthält detaillierte Vorschläge über das Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle, einschließlich verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden die Aussagen zu den geowissenschaftlichen Kriterien für die Standortsuche. Darüber hinaus unterstreicht die AK End sozialwissenschaftliche Kriterien, die ebenfalls bei den Standortauswahl zu berücksichtigen sind. Die weitreichenden Vorschläge einschließlich der zugrundeliegenden fachlichen Rahmenbedingungen der AK End werden innerhalb der Bundesregierung momentan einer intensiven Bewertung unterzogen.
Pressemitteilung BMU.de
Die Bundesregierung hält an der Festlegung der Koalitionsvereinbarung von 1998 fest, neben den bisher verfolgten Endlagerprojekten weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung zu untersuchen. Dies bekräftigt die Bundesregierung in der Antwort zu einer kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. "Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass es für alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gute Gründe gibt, einen Konsens in der Frage zu suchen, auf welche Weise ein Endlager für nukleare Abfälle in Deutschland ausgewählt wird", heißt es in der Antwort weiter.
In diesem Zusammenhang kritisierte Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, dass sich die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag, das Land Niedersachsen und die AKW-Betreiber weiteren Gesprächen im Rahmen einer vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe verweigert haben. "Die Entscheidung über die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle muss viele hundert Jahre Bestand haben. Wer sich jetzt verweigert, der handelt unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen", sagte Frau Probst. Eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und ein schrittweises Vorgehen seien Grundvoraussetzungen, einen solchen Konsens zu erreichen. Hinsichtlich der Kosten ist eine Regelung zu treffen, die der Verantwortung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Abfallverursacher gerecht wird.
In der Koalitionsvereinbarung wurde 1998 die Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AK End festgelegt. Dessen Abschlussbericht liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Er enthält detaillierte Vorschläge über das Verfahren zur Auswahl eines Endlagerstandortes für radioaktive Abfälle, einschließlich verschiedener Formen der Bürgerbeteiligung. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden die Aussagen zu den geowissenschaftlichen Kriterien für die Standortsuche. Darüber hinaus unterstreicht die AK End sozialwissenschaftliche Kriterien, die ebenfalls bei den Standortauswahl zu berücksichtigen sind. Die weitreichenden Vorschläge einschließlich der zugrundeliegenden fachlichen Rahmenbedingungen der AK End werden innerhalb der Bundesregierung momentan einer intensiven Bewertung unterzogen.
28 Juli 2003
Wahlkampfgetöse aus Bayern dient nicht der Sicherheit von Temelin
Pressemitteilung BMU.de
Zu dem Bericht in der Passauer Neuen Presse "Bundesregierung gibt Kampf gegen Atomkraftwerk Temelin auf" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Der Brief an den bayerischen Umweltminister wird in unzulässiger Weise falsch wiedergegeben. Wie in dem Brief nachzulesen ist, wird das Bundesumweltministerium auch in Zukunft nachdrücklich seine Sicherheitsbedenken gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin vertreten - gemeinsam mit Österreich und auch im Konflikt mit anderen EU-Staaten. Bei den Gesprächen mit der tschechischen Regierung waren und werden auch in Zukunft Vertreter der bayerischen Regierung beteiligt sein.
Dies alles ist dem bayerischen Umweltminister bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die tschechische Regierung trotz aller Proteste und Sicherheitsbedenken an Temelin festhält. Aus durchsichtigen Wahlkampfgründen inszeniert Herr Schnappauf jetzt einen Streit zwischen Bund und Land, der weder die deutsche Position stärkt noch die Sicherheit von Temelin erhöht. Offenbar geht es ihm mehr darum, sich im Wahlkampf in einer neuen, ungewöhnlichen Rolle als Atomkraftgegner zu profilieren - gegen tschechische Atomkraftwerke. Bei bayerischen AKW musste Herr Schnappauf in der Vergangenheit durch die Bundesaufsicht zu einem sicherheitsorientierten Vollzug angehalten werden.
Zu dem Bericht in der Passauer Neuen Presse "Bundesregierung gibt Kampf gegen Atomkraftwerk Temelin auf" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Der Brief an den bayerischen Umweltminister wird in unzulässiger Weise falsch wiedergegeben. Wie in dem Brief nachzulesen ist, wird das Bundesumweltministerium auch in Zukunft nachdrücklich seine Sicherheitsbedenken gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin vertreten - gemeinsam mit Österreich und auch im Konflikt mit anderen EU-Staaten. Bei den Gesprächen mit der tschechischen Regierung waren und werden auch in Zukunft Vertreter der bayerischen Regierung beteiligt sein.
Dies alles ist dem bayerischen Umweltminister bekannt. Ebenso die Tatsache, dass die tschechische Regierung trotz aller Proteste und Sicherheitsbedenken an Temelin festhält. Aus durchsichtigen Wahlkampfgründen inszeniert Herr Schnappauf jetzt einen Streit zwischen Bund und Land, der weder die deutsche Position stärkt noch die Sicherheit von Temelin erhöht. Offenbar geht es ihm mehr darum, sich im Wahlkampf in einer neuen, ungewöhnlichen Rolle als Atomkraftgegner zu profilieren - gegen tschechische Atomkraftwerke. Bei bayerischen AKW musste Herr Schnappauf in der Vergangenheit durch die Bundesaufsicht zu einem sicherheitsorientierten Vollzug angehalten werden.
22 Juli 2003
BMU und UBA: Effiziente Nutzung der Energie birgt großes Einsparpotenzial
UBA-Studie: Strombedarf in Deutschland kann reduziert werden
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt BMU.de
Der Strombedarf in Deutschland kann bis zum Jahr 2020 um 12 Prozent reduziert werden. Das ist technisch möglich und wirtschaftlich machbar. Voraussetzung dafür sind neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien drastische Energiesparmassnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz. Zugleich lässt sich damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) erheblich mindern - um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 verglichen mit 1990. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt hat. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Ziel, beim Stromverbrauch eine Umkehr zu erreichen, erfordert erhebliche Anstrengungen, ist aber realistisch. Der anstehende Ersatz und Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark muss gezielt für eine Steigerung der Energieeffizienz und der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) genutzt werden. Wir werden die von uns eingeleitete Energiewende konsequent fortsetzen. Das schont die natürlichen Ressourcen, schützt das Klima und schafft Arbeitsplätze." UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: "Die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windkraft, bringt deutlich geringere Umwelteffekte mit sich als eine Energieversorgung, die auf fossilen oder atomaren Brennstoffen beruht."
Bei der Vorstellung des UBA-Jahresberichts wies Bundesumweltminister Trittin auf die enormen Einsparpotenziale hin. Trittin: "In der Industrie können durch den Einsatz von elektronischen Drehzahlregulatoren und optimierten Elektromotoren allein ca. 19 Milliarden kWh Strom pro Jahr eingespart werden. In privaten Haushalten verschlingt schon der Stand-By-Betrieb verschiedenster Geräte pro Jahr ca. 20 Milliarden kWh. Das entspricht etwa der Stromlieferung von zwei Großkraftwerken."
Trittin widersprach der Behauptung, dass der Ausbau der Windenergie und der anderen erneuerbaren Energien subventioniert werde. Bei der sehr erfolgreichen Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden keine öffentlichen Mittel eingesetzt. Nach Berechnungen des UBA kann davon ausgegangen werden, dass es ökologisch kontraproduktive Subventionen in einer Größenordnung von über 15 Mrd. Euro gibt. Bundesumweltminister Trittin betonte, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen könne. Hier setze die Bundesregierung mit der Kürzung der Eigenheimzulage und der Entfernungspauschale sowie beim Abbau der Steuervergünstigung in der Landwirtschaft (Agrardiesel) tatsächlich an. "Es handelt sich um den größten Subventionsabbau in der Geschichte der Bundesrepublik - allein 2006 spart der Bundeshaushalt so 2,7 Mrd. Euro, Länder und Gemeinden sparen sogar 3,5 Mrd. Euro."
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes machen die gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen von Partikeln und NOx-Emissionen eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren erforderlich. Die Technik dafür steht schon jetzt zur Verfügung. Das UBA hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der ab 2005 gültigen Partikel- und NOx- Grenzwerte - EURO-4-Norm für Pkw und EURO-IV/V-Norm für Nutzfahrzeugmotoren - erarbeitet. Der Vorschlag des UBA lautet: Der Partikelgrenzwert EURO 5 für Pkw sollte mit 0,0025 g/km gegenüber dem EURO 4-Grenzwert einer Emissionsminderung von 90 Prozent entsprechen. Der NOx-Grenzwert für Diesel-Pkw sollte mit 0,08 g/km demjenigen für Otto-Pkw der ab 2005 gültigen Stufe EURO 4 entsprechen.
Bundesumweltminister Trittin betonte, dass dieser Vorschlag auch mit der Autoindustrie diskutiert werden solle. Trittin: "Das Problem beim Diesel ist nicht, dass er zu wenig Steuern abwirft, sondern dass er zu viel Partikel ausstößt. Wir wollen keinen Dieselrußbeitrag zur Finanzierung der Steuerreform." Der Minister wies auf die gemeinsame deutsch-französische Initiative zur Einführung strengerer Abgasgrenzwerte spätestens ab 2010 hin.
Insgesamt hat sich die Luftqualität in der Bundesrepublik stark verbessert, wie aus dem UBA-Jahresbericht 2002 hervorgeht. Die Luftbelastung, die auch durch den Ferntransport von Schadstoffen beeinflusst wird, ist dem abnehmenden Trend der Emissionen gefolgt: Der Jahresmittelwert der Schwefeldioxid-Belastung in Deutschland ging seit 1990 um etwa 90 Prozent zurück, die Stickoxid-Belastung um mehr als 40 Prozent. UBA-Präsident Troge: "Noch immer sind große Flächenanteile der deutschen Wälder erheblichen Belastungen verschieden wirkender Luftschadstoffe ausgesetzt. Weitere Anstrengungen in der Luftreinhaltung müssen folgen, um zu nachhaltig gesunden Waldökosystemen zu gelangen."
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt BMU.de
Der Strombedarf in Deutschland kann bis zum Jahr 2020 um 12 Prozent reduziert werden. Das ist technisch möglich und wirtschaftlich machbar. Voraussetzung dafür sind neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien drastische Energiesparmassnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz. Zugleich lässt sich damit der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) erheblich mindern - um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 verglichen mit 1990. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt hat. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das Ziel, beim Stromverbrauch eine Umkehr zu erreichen, erfordert erhebliche Anstrengungen, ist aber realistisch. Der anstehende Ersatz und Erneuerungsbedarf im Kraftwerkspark muss gezielt für eine Steigerung der Energieeffizienz und der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) genutzt werden. Wir werden die von uns eingeleitete Energiewende konsequent fortsetzen. Das schont die natürlichen Ressourcen, schützt das Klima und schafft Arbeitsplätze." UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge: "Die Nutzung der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windkraft, bringt deutlich geringere Umwelteffekte mit sich als eine Energieversorgung, die auf fossilen oder atomaren Brennstoffen beruht."
Bei der Vorstellung des UBA-Jahresberichts wies Bundesumweltminister Trittin auf die enormen Einsparpotenziale hin. Trittin: "In der Industrie können durch den Einsatz von elektronischen Drehzahlregulatoren und optimierten Elektromotoren allein ca. 19 Milliarden kWh Strom pro Jahr eingespart werden. In privaten Haushalten verschlingt schon der Stand-By-Betrieb verschiedenster Geräte pro Jahr ca. 20 Milliarden kWh. Das entspricht etwa der Stromlieferung von zwei Großkraftwerken."
Trittin widersprach der Behauptung, dass der Ausbau der Windenergie und der anderen erneuerbaren Energien subventioniert werde. Bei der sehr erfolgreichen Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden keine öffentlichen Mittel eingesetzt. Nach Berechnungen des UBA kann davon ausgegangen werden, dass es ökologisch kontraproduktive Subventionen in einer Größenordnung von über 15 Mrd. Euro gibt. Bundesumweltminister Trittin betonte, dass der Abbau umweltschädlicher Subventionen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen könne. Hier setze die Bundesregierung mit der Kürzung der Eigenheimzulage und der Entfernungspauschale sowie beim Abbau der Steuervergünstigung in der Landwirtschaft (Agrardiesel) tatsächlich an. "Es handelt sich um den größten Subventionsabbau in der Geschichte der Bundesrepublik - allein 2006 spart der Bundeshaushalt so 2,7 Mrd. Euro, Länder und Gemeinden sparen sogar 3,5 Mrd. Euro."
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes machen die gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen von Partikeln und NOx-Emissionen eine weitere deutliche Senkung der Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren erforderlich. Die Technik dafür steht schon jetzt zur Verfügung. Das UBA hat einen Vorschlag zur Fortschreibung der ab 2005 gültigen Partikel- und NOx- Grenzwerte - EURO-4-Norm für Pkw und EURO-IV/V-Norm für Nutzfahrzeugmotoren - erarbeitet. Der Vorschlag des UBA lautet: Der Partikelgrenzwert EURO 5 für Pkw sollte mit 0,0025 g/km gegenüber dem EURO 4-Grenzwert einer Emissionsminderung von 90 Prozent entsprechen. Der NOx-Grenzwert für Diesel-Pkw sollte mit 0,08 g/km demjenigen für Otto-Pkw der ab 2005 gültigen Stufe EURO 4 entsprechen.
Bundesumweltminister Trittin betonte, dass dieser Vorschlag auch mit der Autoindustrie diskutiert werden solle. Trittin: "Das Problem beim Diesel ist nicht, dass er zu wenig Steuern abwirft, sondern dass er zu viel Partikel ausstößt. Wir wollen keinen Dieselrußbeitrag zur Finanzierung der Steuerreform." Der Minister wies auf die gemeinsame deutsch-französische Initiative zur Einführung strengerer Abgasgrenzwerte spätestens ab 2010 hin.
Insgesamt hat sich die Luftqualität in der Bundesrepublik stark verbessert, wie aus dem UBA-Jahresbericht 2002 hervorgeht. Die Luftbelastung, die auch durch den Ferntransport von Schadstoffen beeinflusst wird, ist dem abnehmenden Trend der Emissionen gefolgt: Der Jahresmittelwert der Schwefeldioxid-Belastung in Deutschland ging seit 1990 um etwa 90 Prozent zurück, die Stickoxid-Belastung um mehr als 40 Prozent. UBA-Präsident Troge: "Noch immer sind große Flächenanteile der deutschen Wälder erheblichen Belastungen verschieden wirkender Luftschadstoffe ausgesetzt. Weitere Anstrengungen in der Luftreinhaltung müssen folgen, um zu nachhaltig gesunden Waldökosystemen zu gelangen."
17 Juli 2003
Schacht Konrad: Trittin begrüßt Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug
Pressemitteilung BMU.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Entscheidung des Bundesamtes für Strahlenschutz begrüßt, den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurückzuziehen. "Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Umsetzung der Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen. Sie schafft die Möglichkeit für eine gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in der Hauptsache. Im übrigen entspricht sie dem Entsorgungskonzept der Bundesregierung, das für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager vorsieht", erklärte Trittin heute in Berlin.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Antragsteller für die Errichtung und den Betrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle. Für die Genehmigung ist der niedersächsische Umweltminister zuständig. Mit der Rücknahme des Antrags auf Sofortvollzug haben Klagen gegen einen zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung werden damit keine Umrüstmaßnahmen im als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehenen ehemaligen Erzbergwerk in Salzgitter vorgenommen.
04 Juli 2003
Bund erteilt Hessen Weisung zu AKW Biblis A
Trittin: Offene Sicherheitsfragen vor Genehmigung klären
Pressemitteilung BMU.de
Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.
Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.
Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.
Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.
In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.
Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.
Pressemitteilung BMU.de
Das Atomkraftwerk Biblis A bleibt bis zur Klärung offener Sicherheitsfragen abgeschaltet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die hessische Atomaufsicht angewiesen, eine für heute angekündigte Genehmigung, die das Wiederanfahren des Reaktors zugelassen hätte, nicht zu erteilen. Der Reaktor steht seit Mitte April still, nachdem festgestellt worden war, dass beim Bau der Anlage 1974 ein zu kleines Sieb vor den Pumpen für das Notkühlsystem eingebaut worden war.
Das hessische Umweltministerium hatte eine Genehmigung zur Änderung der Sumpfansaugsiebe vorbereitet. Dies ist erforderlich, weil die bisherigen Sumpfansaugsiebe nicht der Anlagengenehmigung entsprechen und keine ausreichende Störfallbeherrschung gewährleisten.
Die Bundesaufsicht hat festgestellt, dass die hessische Behörde die Genehmigungsvoraussetzungen völlig unzureichend geprüft hat. So wurden Ergebnisse von Betreiberversuchen ohne ausreichende Qualitätssicherung übernommen. Bei der Berechnung von Belastungen aus Druckdifferenzen wurden unzureichende Bewertungsmassstäbe angelegt.
Im Genehmigungsverfahren konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass der Reaktor bei einem Störfall noch ausreichend gekühlt werden kann, wenn die Sumpfansauggitter durch abgelöstes Isoliermaterial verstopft werden. In einem bundesaufsichtlichen Gespräch am 2. Juli in Bonn war das hessische Umweltministerium nicht in der Lage, konkret gestellte sicherheitstechnisch bedeutsame Fragen zum Genehmigungsentwurf ausreichend zu beantworten.
In der verfahrensleitenden Weisung nach Artikel 85 des Grundgesetzes wird Hessen aufgefordert, die offenen Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird.
Das Bundesumweltministerium betonte, dass es auf einer zügigen Abarbeitung der offenen Sicherheitsfrage bestehe, da der gegenwärtige Stillstand die endgültige Stilllegung von Biblis A hinauszögere.
20 Juni 2003
Bund strebt Genehmigung für alle Atommüll-Zwischenlager bis Ende des Jahres an
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz BMU.de
Der Bund will möglichst bis Ende dieses Jahres alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) erteilen. Das kündigten Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. Bundesumweltminister Trittin: "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims-und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können." König teilte mit, dass das BfS heute die Genehmigung für das Interimslager Krümmel erteilt habe.
Die Einrichtung von Interims- und Standortzwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus den AKW hatte die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs vereinbart. Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte in die zentralen Zwischenlager werden inabsehbarer Zeit ganz überflüssig. Die Transporte in die ausländische Wiederaufarbeitung werden auf das notwendige Maß begrenzt und ab Juli 2005 vollständig eingestellt."
Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt fünf Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits vier Interimslager genehmigt worden. Neben Krümmel sind dies Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Diese 3 sind auch in Betrieb. Von den beantragten Standortzwischenlagern sind drei genehmigt worden, in Lingen, Grohnde und Grafenrheinfeld. Davon ist Lingenbereits in Betrieb. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen neun Zwischenlager sind nach den Worten von Wolfram König weit fortgeschritten. Trittin: "Mit dem Betrieb der Interimslager und des Zwischenlagers in Lingen werden jetzt schon Transporte in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Das Konzept der Zwischenlager zeigt Wirkung."
Während des Genehmigungsverfahrens hat die überwiegende Anzahl der Antragsteller aufgrund von Gesprächen mit dem BfS den Umfang des beantragten Zwischenlagers, konkret die Schwermetallmasse, reduziert. D.h., es können weniger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, als ursprünglich geplant. Durch den Atomausstieg wird die Menge des anfallenden Atommülls begrenzt.
Das BfS befristet die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente auf 40 Jahre. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können, wie dies an einigen Kraftwerksstandorten befürchtet wurde.
Im Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein solches Lager. Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass ein solcher terroristischer Angriff selbst unter Zugrundelegung ungünstiger, konservativer Annahmen gemäss den Störfallberechnungsgrundlagen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung von erheblichen Mengen Radioaktivität führt. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die untersuchten Standort-Zwischenlager gegeben.
BfS-Präsident Wolfram König betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde, dass neben der unmittelbaren Beratung des Bundes der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Strahlung zentrale Aufgabe des BfS sei. König: "Der Gedanke der Vorsorge wird auch im Strahlenschutz in Zukunft immer wichtiger." Dieser beschränke sich nicht nur auf den Bereich des Schutzes der Standortzwischenlager vor einem möglichen Angriff mit einem Flugzeug. Ebenso breit gefächert wie die Arbeitsbereiche des Amtes sei das Feld der Vorsorge.
In seinem Handeln orientiert sich das BfS zum einen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilfunk exemplarisch zeigt. Zumanderen "ist es unsere Aufgabe ein Bewusstsein über tatsächlich relevante Risiken herzustellen", betonte König.
Der Schutz vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung sei hierfür ein Beispiel. Bräune wird in der Regel mit Schönheit und Wohlbefinden gleichgesetzt. Das hohe gesundheitliche Risiko, welches mit übermässiger UV-Strahlung verbunden ist, z.B. an Hautkrebs zu erkranken, ist vielen Menschen nicht bewusst oder wird verdrängt. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer offensiv ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für derartige Risiken zu schärfen. "Hiermit trägt das BfS dem von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst gewählten Leitbild 'Verantwortung für Mensch und Umwelt' Rechnung", sagte der BfS-Präsident.
Der Bund will möglichst bis Ende dieses Jahres alle atomrechtlichen Genehmigungen für die beantragten Interims- und Zwischenlager an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW) erteilen. Das kündigten Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes an. Bundesumweltminister Trittin: "Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Landesbehörden die erforderlichen Baugenehmigungen zeitnah erteilen, gehen wir davon aus, dass alle Interims-und Zwischenlager im Jahr 2005 in Betrieb genommen werden können." König teilte mit, dass das BfS heute die Genehmigung für das Interimslager Krümmel erteilt habe.
Die Einrichtung von Interims- und Standortzwischenlagern für abgebrannte Brennelemente aus den AKW hatte die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Atomausstiegs vereinbart. Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte in die zentralen Zwischenlager werden inabsehbarer Zeit ganz überflüssig. Die Transporte in die ausländische Wiederaufarbeitung werden auf das notwendige Maß begrenzt und ab Juli 2005 vollständig eingestellt."
Die Kraftwerksbetreiber haben insgesamt fünf Interimslager sowie 12 Standortzwischenlager beantragt. Davon sind bereits vier Interimslager genehmigt worden. Neben Krümmel sind dies Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Diese 3 sind auch in Betrieb. Von den beantragten Standortzwischenlagern sind drei genehmigt worden, in Lingen, Grohnde und Grafenrheinfeld. Davon ist Lingenbereits in Betrieb. Die Genehmigungsverfahren für die übrigen neun Zwischenlager sind nach den Worten von Wolfram König weit fortgeschritten. Trittin: "Mit dem Betrieb der Interimslager und des Zwischenlagers in Lingen werden jetzt schon Transporte in die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben vermieden. Das Konzept der Zwischenlager zeigt Wirkung."
Während des Genehmigungsverfahrens hat die überwiegende Anzahl der Antragsteller aufgrund von Gesprächen mit dem BfS den Umfang des beantragten Zwischenlagers, konkret die Schwermetallmasse, reduziert. D.h., es können weniger abgebrannte Brennelemente zwischengelagert werden, als ursprünglich geplant. Durch den Atomausstieg wird die Menge des anfallenden Atommülls begrenzt.
Das BfS befristet die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente auf 40 Jahre. Dadurch wird gewährleistet, dass aus Zwischenlagern keine Endlager werden können, wie dies an einigen Kraftwerksstandorten befürchtet wurde.
Im Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf ein solches Lager. Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass ein solcher terroristischer Angriff selbst unter Zugrundelegung ungünstiger, konservativer Annahmen gemäss den Störfallberechnungsgrundlagen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung von erheblichen Mengen Radioaktivität führt. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die untersuchten Standort-Zwischenlager gegeben.
BfS-Präsident Wolfram König betonte bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde, dass neben der unmittelbaren Beratung des Bundes der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Strahlung zentrale Aufgabe des BfS sei. König: "Der Gedanke der Vorsorge wird auch im Strahlenschutz in Zukunft immer wichtiger." Dieser beschränke sich nicht nur auf den Bereich des Schutzes der Standortzwischenlager vor einem möglichen Angriff mit einem Flugzeug. Ebenso breit gefächert wie die Arbeitsbereiche des Amtes sei das Feld der Vorsorge.
In seinem Handeln orientiert sich das BfS zum einen an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, wie die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilfunk exemplarisch zeigt. Zumanderen "ist es unsere Aufgabe ein Bewusstsein über tatsächlich relevante Risiken herzustellen", betonte König.
Der Schutz vor natürlicher und künstlicher UV-Strahlung sei hierfür ein Beispiel. Bräune wird in der Regel mit Schönheit und Wohlbefinden gleichgesetzt. Das hohe gesundheitliche Risiko, welches mit übermässiger UV-Strahlung verbunden ist, z.B. an Hautkrebs zu erkranken, ist vielen Menschen nicht bewusst oder wird verdrängt. Das BfS hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer offensiv ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für derartige Risiken zu schärfen. "Hiermit trägt das BfS dem von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst gewählten Leitbild 'Verantwortung für Mensch und Umwelt' Rechnung", sagte der BfS-Präsident.
Abonnieren
Posts (Atom)