Keine Abstriche bei Atom-Sicherheit
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundeskabinett hat heute den dritten Bericht zur Erfüllung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Bundesumweltministeriums, der nun dem Sekretariat des Übereinkommens bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien zugeleitet wird, macht deutlich: Während der Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke bleibt das geforderte hohe Sicherheitsniveau ohne Abstriche erhalten.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Übereinkommen über nukleare Sicherheit ein wirkungsvolles und transparentes Instrument zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit und einer Angleichung der Sicherheitsanforderungen auf hohem Niveau bleibt.
Ziel des Übereinkommens ist es, weltweit einen hohen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke zu erreichen und zu erhalten. Darüber hinaus sollen wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren durch Atomkraftwerke getroffen sowie Unfälle mit radiologischen Folgen verhütet und eingegrenzt werden.
Inwieweit die Vertragsparteien diese Ziele erfüllen, wird alle drei Jahre auf den regelmäßig stattfindenden Überprüfungstagungen geprüft. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dazu schriftliche Berichte vorzulegen, in denen sie die Umsetzung der Übereinkommensverpflichtungen und den Sicherheitsstatus ihrer Kernkraftwerke darlegen. Diese Berichte sind Grundlage der Bewertung der nuklearen Sicherheit.
Die dritte Überprüfungstagung wird im April 2005 in Wien stattfinden.
28 Juli 2004
16 Juli 2004
Jürgen Trittin: Der Atomausstieg greift - bald sind es nur noch 17
Pressemitteilung BMU.de
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die erste Genehmigung zur Stilllegung des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich erteilt. Das Bundesumweltministerium hatte dafür nun grünes Licht gegeben. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Dem Rückbau von Mülheim-Kärlich steht nichts mehr im Wege. Der Atomausstieg hatte verhindert, dass Mülheim-Kärlich als 20. AKW seinen Betrieb wieder aufgenommen hatte. Das Recht auf Betrieb des Atomkraftwerks ist hier nun unwiderruflich erloschen. Mit dem Rückbau von Mülheim-Kärlich wird ein weiterer sichtbarer Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen.
Im November 2003 ist das Atomkraftwerk Stade vom Netz gegangen. Damit wurde die Zahl der laufenden Atomkraftwerke in Deutschland auf 18 vermindert. Für Stade erwarten wir für diesen Herbst die erste Stilllegungsgenehmigung. Im Frühjahr nächsten Jahres geht mit Obrigheim das nächste Atomkraftwerk vom Netz. Dann laufen hier nur noch 17 Atomkraftwerke. Der Atomausstieg greift Schritt für Schritt."
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die erste Genehmigung zur Stilllegung des Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich erteilt. Das Bundesumweltministerium hatte dafür nun grünes Licht gegeben. Dazu erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
"Dem Rückbau von Mülheim-Kärlich steht nichts mehr im Wege. Der Atomausstieg hatte verhindert, dass Mülheim-Kärlich als 20. AKW seinen Betrieb wieder aufgenommen hatte. Das Recht auf Betrieb des Atomkraftwerks ist hier nun unwiderruflich erloschen. Mit dem Rückbau von Mülheim-Kärlich wird ein weiterer sichtbarer Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen.
Im November 2003 ist das Atomkraftwerk Stade vom Netz gegangen. Damit wurde die Zahl der laufenden Atomkraftwerke in Deutschland auf 18 vermindert. Für Stade erwarten wir für diesen Herbst die erste Stilllegungsgenehmigung. Im Frühjahr nächsten Jahres geht mit Obrigheim das nächste Atomkraftwerk vom Netz. Dann laufen hier nur noch 17 Atomkraftwerke. Der Atomausstieg greift Schritt für Schritt."
09 Juli 2004
Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben soll offenes Auswahlverfahren für Atomendlager sichern
Pressemitteilung BMU.de
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und insgesamt sieben Gemeinden den Entwurf der Verordnung über eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben zur Stellungnahme zugesandt. Gegenstand der Verordnung ist das Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die den Salzstock bereits vor Abschluss eines gesetzlich noch zu regelnden bundesweiten Auswahlverfahrens für ein Endlager für Endlagerzwecke unbrauchbar machen.
Die Erkundung von Gorleben wurde am 01. Oktober 2000 für mindestens drei und höchstens zehn Jahre zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen unterbrochen. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 zur Beendigung der Kernenergienutzung hat sich die Bundesregierung verpflichtet, für diesen Zeitraum das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Damit wird ausdrücklich keine Entscheidung über die Zukunft von Gorleben getroffen.
Ob Gorleben als Standort weiter Bestand haben kann, hängt davon ab, ob sich dieser Standort nach Durchführung des gesetzlich noch festzulegenden bundesweiten Standortauswahlverfahrens als bestgeeigneter Endlagerstandort erwiesen hat.
Da die Verordnung darauf gerichtet ist, ausschließlich den tieferen Untergrund des Planungsgebiets, also den Salzstock zu schützen, sind primär zukünftig solche Tätigkeiten untersagt, die die Integrität des Salzstockes nachteilig verändern. Alle anderen Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Bau von Häusern oder Bewässerungseinrichtungen fallen deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und insgesamt sieben Gemeinden den Entwurf der Verordnung über eine Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben zur Stellungnahme zugesandt. Gegenstand der Verordnung ist das Verbot, Veränderungen vorzunehmen, die den Salzstock bereits vor Abschluss eines gesetzlich noch zu regelnden bundesweiten Auswahlverfahrens für ein Endlager für Endlagerzwecke unbrauchbar machen.
Die Erkundung von Gorleben wurde am 01. Oktober 2000 für mindestens drei und höchstens zehn Jahre zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen unterbrochen. In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 zur Beendigung der Kernenergienutzung hat sich die Bundesregierung verpflichtet, für diesen Zeitraum das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Damit wird ausdrücklich keine Entscheidung über die Zukunft von Gorleben getroffen.
Ob Gorleben als Standort weiter Bestand haben kann, hängt davon ab, ob sich dieser Standort nach Durchführung des gesetzlich noch festzulegenden bundesweiten Standortauswahlverfahrens als bestgeeigneter Endlagerstandort erwiesen hat.
Da die Verordnung darauf gerichtet ist, ausschließlich den tieferen Untergrund des Planungsgebiets, also den Salzstock zu schützen, sind primär zukünftig solche Tätigkeiten untersagt, die die Integrität des Salzstockes nachteilig verändern. Alle anderen Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Bau von Häusern oder Bewässerungseinrichtungen fallen deshalb nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.
30 Juni 2004
Endlagerfähig Olle Kamellen
Pressemitteilung BMU.de
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" "Prüfer sehen Milliardenrisiken bei der Atomentsorgung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Der Bericht enthält nichts Neues, sondern wiederholt längst Bekanntes. Es sind endlagerfähige olle Kamellen, die da wiederaufgearbeitet wurden.
Die Bundesregierung hat die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Endlagerpolitik bereits zurückgewiesen.
Außer Acht gelassen werden vom Bundesrechnungshof zum Beispiel die erheblichen Einsparungen, die mit der Ein-Endlager-Konzeption verbunden sind. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs ist so weder sachgerecht noch nachvollziehbar. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann keine Rede sein. Tatsache ist, dass das Ein-Endlager-Konzept, das auf einer politischen Grundsatzentscheidung der Koalitionsparteien beruht, zu keinerlei Mehrkosten im Bundeshaushalt geführt hat.
Milliardenrisiken haben allerdings diejenigen zu verantworten, die über Jahre hinweg ohne eine tragfähige rechtliche Grundlage und ohne ein Auswahlverfahren Gelder im Salzstock Gorleben versenkt haben. Hierbei handelt es sich aber gerade nicht um Steuergelder, sondern die Atommüllproduzenten haben dieses Verfahren in eigener Verantwortung finanziert.
Es wäre unverantwortlich, würde man solche Risiken in Salzgitter noch einmal eingehen. Deshalb ist es richtig, in Schacht Konrad keinen Atommüll vor Klärung der anhängigen Gerichtsverfahren einzulagern. Andernfalls wären bei einem gegen die Genehmigung entschiedenen Prozess Gelder aufzuwenden, den Atommüll wieder aus der Tiefe zu holen.
Zur angeblichen Äußerung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das Ein-Endlager-Ziel "sicherheitstechnische Nachteile" aufweise, ist festzustellen, dass das Bundeswirtschaftsministerium für die atomtechnische Sicherheit weder kompetent noch zuständig ist. Das Bundesumweltministerium hat gegenüber dem Bundesrechnungshof für die Bundesregierung abschließend Stellung genommen.
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" "Prüfer sehen Milliardenrisiken bei der Atomentsorgung" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Der Bericht enthält nichts Neues, sondern wiederholt längst Bekanntes. Es sind endlagerfähige olle Kamellen, die da wiederaufgearbeitet wurden.
Die Bundesregierung hat die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Endlagerpolitik bereits zurückgewiesen.
Außer Acht gelassen werden vom Bundesrechnungshof zum Beispiel die erheblichen Einsparungen, die mit der Ein-Endlager-Konzeption verbunden sind. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs ist so weder sachgerecht noch nachvollziehbar. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann keine Rede sein. Tatsache ist, dass das Ein-Endlager-Konzept, das auf einer politischen Grundsatzentscheidung der Koalitionsparteien beruht, zu keinerlei Mehrkosten im Bundeshaushalt geführt hat.
Milliardenrisiken haben allerdings diejenigen zu verantworten, die über Jahre hinweg ohne eine tragfähige rechtliche Grundlage und ohne ein Auswahlverfahren Gelder im Salzstock Gorleben versenkt haben. Hierbei handelt es sich aber gerade nicht um Steuergelder, sondern die Atommüllproduzenten haben dieses Verfahren in eigener Verantwortung finanziert.
Es wäre unverantwortlich, würde man solche Risiken in Salzgitter noch einmal eingehen. Deshalb ist es richtig, in Schacht Konrad keinen Atommüll vor Klärung der anhängigen Gerichtsverfahren einzulagern. Andernfalls wären bei einem gegen die Genehmigung entschiedenen Prozess Gelder aufzuwenden, den Atommüll wieder aus der Tiefe zu holen.
Zur angeblichen Äußerung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass das Ein-Endlager-Ziel "sicherheitstechnische Nachteile" aufweise, ist festzustellen, dass das Bundeswirtschaftsministerium für die atomtechnische Sicherheit weder kompetent noch zuständig ist. Das Bundesumweltministerium hat gegenüber dem Bundesrechnungshof für die Bundesregierung abschließend Stellung genommen.
28 Juni 2004
Nuklearpaket fällt im EU-Rat durch
Pressemitteilung BMU.de
Unter den Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Mehrheit für das von der Kommission vorgelegte Nuklearpaket. Die Richtlinienvorschläge zum Bereich Sicherheit von Atomanlagen sowie zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle werden nicht weiter verfolgt. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Umweltrat auf seiner Sitzung in Luxemburg. Statt dessen soll ein umfassender Konsultationsprozess auf EU-Ebene eingeleitet werden, bevor über eventuelle Maßnahmen in diesen Bereichen entschieden wird. Die Bundesregierung hatte die Entwürfe abgelehnt, da von ihnen keine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit in den europäischen Atomanlagen zu erwarten ist.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Solange in der erweiterten EU Atomkraftwerke betrieben werden, brauchen wir einheitliche Mindeststandards auf hohem Niveau für den sicheren Betrieb. Die vorgelegten Entwürfe enthalten hierfür kein geeignetes Konzept. Die Entscheidung über die Auswahl von Standorten für ein atomares Endlager muss in nationaler Verantwortung bleiben."
In den Schlussfolgerungen, die einstimmig beschlossen wurden, betont der Rat die nationale Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Atomanlagen und die Entsorgung des Atommülls. Zudem wird ein Fahrplan für einen Konsultationsprozess auf EU-Ebene festgelegt. Bis 2006 soll durch verstärkte Kooperation im Rahmen der Überprüfungskonferenzen zu den internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit und Entsorgung sowie die Arbeiten der WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) eine Grundlage zur Harmonisierung von Sicherheitsanforderungen geschaffen werden.
Bundesumweltminister Trittin: "Anstelle einer Bürokratisierung der Atomverwaltung durch die vorgeschlagenen EU-Richtlinien ist jetzt ein Verfahren festgelegt worden, das geeignet ist, Fragen der atomaren Sicherheit auf fachlich fundierter Ebene voranzubringen."
Unter den Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Mehrheit für das von der Kommission vorgelegte Nuklearpaket. Die Richtlinienvorschläge zum Bereich Sicherheit von Atomanlagen sowie zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle werden nicht weiter verfolgt. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Umweltrat auf seiner Sitzung in Luxemburg. Statt dessen soll ein umfassender Konsultationsprozess auf EU-Ebene eingeleitet werden, bevor über eventuelle Maßnahmen in diesen Bereichen entschieden wird. Die Bundesregierung hatte die Entwürfe abgelehnt, da von ihnen keine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit in den europäischen Atomanlagen zu erwarten ist.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Solange in der erweiterten EU Atomkraftwerke betrieben werden, brauchen wir einheitliche Mindeststandards auf hohem Niveau für den sicheren Betrieb. Die vorgelegten Entwürfe enthalten hierfür kein geeignetes Konzept. Die Entscheidung über die Auswahl von Standorten für ein atomares Endlager muss in nationaler Verantwortung bleiben."
In den Schlussfolgerungen, die einstimmig beschlossen wurden, betont der Rat die nationale Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Atomanlagen und die Entsorgung des Atommülls. Zudem wird ein Fahrplan für einen Konsultationsprozess auf EU-Ebene festgelegt. Bis 2006 soll durch verstärkte Kooperation im Rahmen der Überprüfungskonferenzen zu den internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit und Entsorgung sowie die Arbeiten der WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) eine Grundlage zur Harmonisierung von Sicherheitsanforderungen geschaffen werden.
Bundesumweltminister Trittin: "Anstelle einer Bürokratisierung der Atomverwaltung durch die vorgeschlagenen EU-Richtlinien ist jetzt ein Verfahren festgelegt worden, das geeignet ist, Fragen der atomaren Sicherheit auf fachlich fundierter Ebene voranzubringen."
16 Juni 2004
Rot-Grün will 1,5 Tonnen Plutonium nach Frankreich verschieben
Greenpeace entsetzt über neue Verträge mit Wiederaufarbeitungsanlage La Hague
Hamburg, 16.06.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Nach dem gescheiterten Export der Hanauer Mox-Fabrik nach China riskiert Rot-Grün jetzt erneut die Glaubwürdigkeit der Atompolitik. Heute gab das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter bekannt, dass Plutonium aus den Schnellen Brütern Kalkar und Karlsruhe nach Frankreich in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague exportiert werden soll. Das widerspricht dem Plan der rot-grünen Regierung aus dieser gefährlichen Technik so schnell wie möglich auszusteigen.
Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse: Rot-Grün ist angetreten, um die verseuchende Wiederaufarbeitung endlich zu beenden - und jetzt werden neue Verträge abgesegnet. Das ist unverantwortlich. Deutschland darf seine Atommüll-Entsorgungsprobleme nicht auf Kosten Frankreichs lösen. Und es ist klar, warum diese Neuigkeit erst nach dem Wahlsonntag verbreitet wird - das hätte die Grünen letzte Woche massiv Wähler gekostet - nicht nur in Deutschland.
Auf dem Siemens-Gelände in Hanau lagert das Bundesamt für Strahlenschutz in der so genannten staatlichen Verwahrung insgesamt mehr als 1,5 Tonnen Plutonium. Die jetzige Entscheidung zur Wiederaufarbeitung bedeutet, dass dieses Strahlenmaterial wieder in den Plutonium-Kreislauf eingeschleust wird. Greenpeace setzt sich seit Jahren gegen Atommüllexporte zur Wiederaufarbeitung ein. In der Region um La Hague wurde bei Kindern und Jugendlichen eine um das Dreifache erhöhte Leukämierate festgestellt.
Anstatt deutsches Plutonium hin- und herzuschieben, muss der Plutoniumkreislauf endlich durchbrochen werden, fordert Susanne Ochse. Das Plutonium muss in Hanau bleiben, als Abfall deklariert und in Deutschland entsorgt werden. Als Alternative zu Wiederaufarbeitung und Mischoxid-Elementen aus Uran und Plutonium hatte die rot-grüne Landesregierung in Hamburg in den 90er Jahren das Konzept der Plutoniumverarbeitung in so genannte Lagerstäbe mit anschließender Endlagerung entwickelt.
Bei dem Atommüll handelt es sich um 205 unbestrahlte Brennelemente des RWE-Konzerns, die für den Schnellen Brüter in Kalkar bestimmt waren, sowie kleinere Plutoniumbestände, die vom Versuchsbrüter KNK II des staatlichen Kernforschungszentrums Karlsruhe (FZK) stammen. Pikant: Dieses Plutonium gehört Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD).
Hamburg, 16.06.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Nach dem gescheiterten Export der Hanauer Mox-Fabrik nach China riskiert Rot-Grün jetzt erneut die Glaubwürdigkeit der Atompolitik. Heute gab das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter bekannt, dass Plutonium aus den Schnellen Brütern Kalkar und Karlsruhe nach Frankreich in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague exportiert werden soll. Das widerspricht dem Plan der rot-grünen Regierung aus dieser gefährlichen Technik so schnell wie möglich auszusteigen.
Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse: Rot-Grün ist angetreten, um die verseuchende Wiederaufarbeitung endlich zu beenden - und jetzt werden neue Verträge abgesegnet. Das ist unverantwortlich. Deutschland darf seine Atommüll-Entsorgungsprobleme nicht auf Kosten Frankreichs lösen. Und es ist klar, warum diese Neuigkeit erst nach dem Wahlsonntag verbreitet wird - das hätte die Grünen letzte Woche massiv Wähler gekostet - nicht nur in Deutschland.
Auf dem Siemens-Gelände in Hanau lagert das Bundesamt für Strahlenschutz in der so genannten staatlichen Verwahrung insgesamt mehr als 1,5 Tonnen Plutonium. Die jetzige Entscheidung zur Wiederaufarbeitung bedeutet, dass dieses Strahlenmaterial wieder in den Plutonium-Kreislauf eingeschleust wird. Greenpeace setzt sich seit Jahren gegen Atommüllexporte zur Wiederaufarbeitung ein. In der Region um La Hague wurde bei Kindern und Jugendlichen eine um das Dreifache erhöhte Leukämierate festgestellt.
Anstatt deutsches Plutonium hin- und herzuschieben, muss der Plutoniumkreislauf endlich durchbrochen werden, fordert Susanne Ochse. Das Plutonium muss in Hanau bleiben, als Abfall deklariert und in Deutschland entsorgt werden. Als Alternative zu Wiederaufarbeitung und Mischoxid-Elementen aus Uran und Plutonium hatte die rot-grüne Landesregierung in Hamburg in den 90er Jahren das Konzept der Plutoniumverarbeitung in so genannte Lagerstäbe mit anschließender Endlagerung entwickelt.
Bei dem Atommüll handelt es sich um 205 unbestrahlte Brennelemente des RWE-Konzerns, die für den Schnellen Brüter in Kalkar bestimmt waren, sowie kleinere Plutoniumbestände, die vom Versuchsbrüter KNK II des staatlichen Kernforschungszentrums Karlsruhe (FZK) stammen. Pikant: Dieses Plutonium gehört Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD).
24 Mai 2004
Atommüll-Endlager: Es gilt das Verursacher-Prinzip
AKW-Betreiber tragen die finanzielle Verantwortung für die Endlagerung von Atommüll
Pressemitteilung BMU.de
Zu einem heutigen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zur Endlager-Politik erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
Der Bericht der HAZ enthält, was die Schilderung eines möglichen Organisationsmodells für die Suche, Errichtung und Finanzierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle betrifft, nichts Neues. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte diese Überlegungen bereits Anfang Oktober 2003 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Köln zur Diskussion gestellt. Einzelheiten hatte das BMU seinerzeit in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Rede des Ministers ist im Internet abrufbar und wurde auch in der "Frankfurter Rundschau" (11.10.2003) im Wortlaut dokumentiert. Anders als die HAZ behauptet, existiert allerdings dazu kein Gesetzesentwurf.
Angesichts der in dem HAZ-Bericht wiedergegebenen Äußerungen des E.ON-Vorstandsmitglieds Walter Hohlefelder ist zu betonen: Die Grundsätze der nuklearen Entsorgung bestimmen nicht einzelne Länder oder einzelne Energieversorgungsunternehmen, sondern der Bund. Dabei gilt - wie überall in der Abfallpolitik - das Verursacherprinzip. Das Verursacherprinzip bestimmt die Finanzierung der Endlagerung. Die AKW-Betreiber sind demnach verpflichtet, die Kosten für die Suche nach einem Endlager und für den Betrieb eines solchen Endlagers zu übernehmen. Dass ein Konzern, der zudem von Rekordgewinnen berichtet, versucht, sich aus dieser finanziellen Verantwortung zu stehlen und diese Kosten beim Steuerzahler abladen will, ist nicht akzeptabel.
Völlig abwegig und abstrus ist daher die von der HAZ aufgegriffene Spekulation über einen "möglichen Deal", mit dem sich der Bundesumweltminister die Zustimmung der Energieversorgungsunternehmen mit einer Laufzeitverlängerung für ihre AKWs "erkaufen" könne. Das Verursacherprinzip gilt, die Laufzeitbefristung ebenfalls - da gibt es nichts zu "dealen".
Pressemitteilung BMU.de
Zu einem heutigen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" zur Endlager-Politik erklärt der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren:
Der Bericht der HAZ enthält, was die Schilderung eines möglichen Organisationsmodells für die Suche, Errichtung und Finanzierung eines Endlagers für radioaktive Abfälle betrifft, nichts Neues. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte diese Überlegungen bereits Anfang Oktober 2003 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Köln zur Diskussion gestellt. Einzelheiten hatte das BMU seinerzeit in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Rede des Ministers ist im Internet abrufbar und wurde auch in der "Frankfurter Rundschau" (11.10.2003) im Wortlaut dokumentiert. Anders als die HAZ behauptet, existiert allerdings dazu kein Gesetzesentwurf.
Angesichts der in dem HAZ-Bericht wiedergegebenen Äußerungen des E.ON-Vorstandsmitglieds Walter Hohlefelder ist zu betonen: Die Grundsätze der nuklearen Entsorgung bestimmen nicht einzelne Länder oder einzelne Energieversorgungsunternehmen, sondern der Bund. Dabei gilt - wie überall in der Abfallpolitik - das Verursacherprinzip. Das Verursacherprinzip bestimmt die Finanzierung der Endlagerung. Die AKW-Betreiber sind demnach verpflichtet, die Kosten für die Suche nach einem Endlager und für den Betrieb eines solchen Endlagers zu übernehmen. Dass ein Konzern, der zudem von Rekordgewinnen berichtet, versucht, sich aus dieser finanziellen Verantwortung zu stehlen und diese Kosten beim Steuerzahler abladen will, ist nicht akzeptabel.
Völlig abwegig und abstrus ist daher die von der HAZ aufgegriffene Spekulation über einen "möglichen Deal", mit dem sich der Bundesumweltminister die Zustimmung der Energieversorgungsunternehmen mit einer Laufzeitverlängerung für ihre AKWs "erkaufen" könne. Das Verursacherprinzip gilt, die Laufzeitbefristung ebenfalls - da gibt es nichts zu "dealen".
19 Mai 2004
Vorrat an 137 Mio. Jodtabletten wird ausgetauscht
Pressemitteilung BMU.de
Der bei den Ländern vorhandene Bestand an Jodtabletten für den Fall eines Atomunfalls wird in diesen Tagen erneuert. Die Tabletten, die bis Ende September an die Länder sowie sieben neu eingerichtete Zentrallager im Bundesgebiet ausgeliefert sein sollen, dienen dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Einnahme der Tabletten soll bei einem Atomunfall verhindert werden, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse aufgenommen wird. Grundlage für die Ersatzbeschaffung der Jodtabletten bilden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenschutzkommission (SSK).
In der Bundesrepublik wurden erstmals 1975 Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen und Jodtabletten von den Ländern für den Katastrophenschutz im Umkreis von 25 km der Atomkraftwerke beschafft. Diese Tabletten werden jetzt ausgetauscht.
Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Die Ausgabe von Jodtabletten bei einem Atomunfall und der Freisetzung radioaktiven Jods ist nach einem abgestuften Konzept vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung der Atomkraftwerke (bis 25 km) sorgen die Länder für die Versorgung der Bevölkerung. Neu ist, dass für den Entfernungsbereich zwischen 25 und 100 km Jodtabletten in sieben Zentrallagern aufbewahrt werden und allen Ländern bei Bedarf für die Jodblockade zur Verfügung stehen. Im Falle eines Atomunfalls sollen die Jodtabletten nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden.
Die Beschaffung von insgesamt 137 Millionen Jodtabletten wird von den Atomkraftwerksbetreibern finanziert und erfolgt in enger Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.
Der bei den Ländern vorhandene Bestand an Jodtabletten für den Fall eines Atomunfalls wird in diesen Tagen erneuert. Die Tabletten, die bis Ende September an die Länder sowie sieben neu eingerichtete Zentrallager im Bundesgebiet ausgeliefert sein sollen, dienen dem vorsorglichen Schutz der Bevölkerung. Durch die Einnahme der Tabletten soll bei einem Atomunfall verhindert werden, dass radioaktives Jod von der Schilddrüse aufgenommen wird. Grundlage für die Ersatzbeschaffung der Jodtabletten bilden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Strahlenschutzkommission (SSK).
In der Bundesrepublik wurden erstmals 1975 Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen und Jodtabletten von den Ländern für den Katastrophenschutz im Umkreis von 25 km der Atomkraftwerke beschafft. Diese Tabletten werden jetzt ausgetauscht.
Jodtabletten sollen im Fall des Austritts von Radioaktivität die Anreicherung des radioaktiven Jods in der Schilddrüse verhindern und damit Gesundheitsschäden vermeiden. Die Ausgabe von Jodtabletten bei einem Atomunfall und der Freisetzung radioaktiven Jods ist nach einem abgestuften Konzept vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung der Atomkraftwerke (bis 25 km) sorgen die Länder für die Versorgung der Bevölkerung. Neu ist, dass für den Entfernungsbereich zwischen 25 und 100 km Jodtabletten in sieben Zentrallagern aufbewahrt werden und allen Ländern bei Bedarf für die Jodblockade zur Verfügung stehen. Im Falle eines Atomunfalls sollen die Jodtabletten nach Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden eingenommen werden.
Die Beschaffung von insgesamt 137 Millionen Jodtabletten wird von den Atomkraftwerksbetreibern finanziert und erfolgt in enger Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.
04 Mai 2004
Greenpeace: "Saubere Energie nach China exportieren, Herr Schröder!"
Greenpeace stellt bei Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Windradflügel auf
Berlin, 04.05.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Gegen den Export von Atomtechnik und für den Ausbau Erneuerbarer Energien demonstrierten heute 40 Greenpeace-Aktivisten beim Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao in Berlin. Die Umweltschützer liefern dafür ein erstes Bauteil: Vor dem Wirtschaftsministerium bauen sie einen 20 Meter langen und zwei Tonnen schweren Originalflügel eines Windrades auf. Auf einem Banner ist zu lesen: Die Zukunft gestalten: Keine Atomgeschäfte - saubere Technologie für China!
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) besucht heute gemeinsam mit Wen Jiabao und Siemens-Chef Heinrich von Pierer das Hochtechnologie-Dialogforum im Wirtschaftsministerium. Greenpeace fordert den Bundeskanzler auf, sich nach dem geplatzten Geschäft mit der Hanauer Plutoniumfabrik nun dafür einzusetzen, dass Deutschland Hochtechnologie für Erneuerbare Energien nach China exportiert.
Deutschland hat erstklassiges Know-how für Erneuerbare Energien - und China hat erstklassige geographische Voraussetzungen, sagt Greenpeace-Energieexpertin Susanne Ochse. Darüber sollte Kanzler Schröder mit dem chinesischen Ministerpräsidenten sprechen, anstatt China beim Ausbau der Atomenergie zu unterstützen. Bislang gewinnt China seinen Strom hauptsächlich aus Kohle, der Einstieg in andere Energieformen steht noch am Anfang.
Dabei sind beispielsweise die Innere Mongolei und die Pazifikküste ideale Standorte für Windkraftanlagen. Nach einer gemeinsamen Studie der Europäischen Windenergie Vereinigung (EWEA) und Greenpeace könnte China bis zum Jahre 2020 rund 80.000 Windkraftanlagen installieren - das entspräche der Stromerzeugung von rund 50 chinesischen Atomkraftwerken.
Im Dezember 2003 war bekannt geworden, dass China die alte Siemens-Atomfabrik Hanau kaufen will. In Deutschland hatte dies umgehend einen breiten Protest ausgelöst. Daraufhin hatte China in der vergangenen Woche überraschend signalisiert, kein Interesse mehr an dem Geschäft zu haben.
Berlin, 04.05.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Gegen den Export von Atomtechnik und für den Ausbau Erneuerbarer Energien demonstrierten heute 40 Greenpeace-Aktivisten beim Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jiabao in Berlin. Die Umweltschützer liefern dafür ein erstes Bauteil: Vor dem Wirtschaftsministerium bauen sie einen 20 Meter langen und zwei Tonnen schweren Originalflügel eines Windrades auf. Auf einem Banner ist zu lesen: Die Zukunft gestalten: Keine Atomgeschäfte - saubere Technologie für China!
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) besucht heute gemeinsam mit Wen Jiabao und Siemens-Chef Heinrich von Pierer das Hochtechnologie-Dialogforum im Wirtschaftsministerium. Greenpeace fordert den Bundeskanzler auf, sich nach dem geplatzten Geschäft mit der Hanauer Plutoniumfabrik nun dafür einzusetzen, dass Deutschland Hochtechnologie für Erneuerbare Energien nach China exportiert.
Deutschland hat erstklassiges Know-how für Erneuerbare Energien - und China hat erstklassige geographische Voraussetzungen, sagt Greenpeace-Energieexpertin Susanne Ochse. Darüber sollte Kanzler Schröder mit dem chinesischen Ministerpräsidenten sprechen, anstatt China beim Ausbau der Atomenergie zu unterstützen. Bislang gewinnt China seinen Strom hauptsächlich aus Kohle, der Einstieg in andere Energieformen steht noch am Anfang.
Dabei sind beispielsweise die Innere Mongolei und die Pazifikküste ideale Standorte für Windkraftanlagen. Nach einer gemeinsamen Studie der Europäischen Windenergie Vereinigung (EWEA) und Greenpeace könnte China bis zum Jahre 2020 rund 80.000 Windkraftanlagen installieren - das entspräche der Stromerzeugung von rund 50 chinesischen Atomkraftwerken.
Im Dezember 2003 war bekannt geworden, dass China die alte Siemens-Atomfabrik Hanau kaufen will. In Deutschland hatte dies umgehend einen breiten Protest ausgelöst. Daraufhin hatte China in der vergangenen Woche überraschend signalisiert, kein Interesse mehr an dem Geschäft zu haben.
28 April 2004
Greenpeace lässt in Hanau die Sektkorken knallen
Atomfabrik jetzt verschrotten! Hanau, 28.04.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Den Stopp des Exports der Hanauer Atomfabrik nach China feiert Greenpeace heute vor den Toren der Siemens-Fabrik. Die etwa 20 Umweltschützer haben Riesen-Sektflaschen mitgebracht und lassen die Korken knallen.
Ein Banner fordert: Atomfabrik Hanau jetzt verschrotten! Gestern hatte die chinesische Regierung mitgeteilt, dass die Verhandlungen über einen Kauf der Anlage gestoppt sind. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich nun für den Export zukunftsfähiger Energietechnik nach China einzusetzen: Erneuerbarer Energien, bei denen kein gefährlicher Atommüll entsteht und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der gescheiterte Export nach China hat gezeigt: Ein Verkauf der Anlage, egal in welches Land, ist rechtlich und politisch nicht durchsetzbar, sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Siemens muss sich dieser Realität endlich stellen und aufhören, seine gefährliche Plutoniumfabrik wie einen Ladenhüter feilzubieten. Bis zum Jahresende muss die Anlage unbrauchbar gemacht werden. Bereits 1995 musste Siemens das Vorhaben aufgeben, die Fabrik in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Daraufhin versuchte der Konzern im Jahr 2000, die Anlage nach Russland zu verkaufen - ebenfalls ohne Erfolg.
Im Fall China hatte die Bundesregierung keinen rechtlichen Spielraum, den Export zu genehmigen - das hat ein juristisches Gutachten im Auftrag von Greenpeace bereits im Dezember 2003 nachgewiesen. Die Bundesregierung hätte mit einer Genehmigung gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Den Stopp des Exports der Hanauer Atomfabrik nach China feiert Greenpeace heute vor den Toren der Siemens-Fabrik. Die etwa 20 Umweltschützer haben Riesen-Sektflaschen mitgebracht und lassen die Korken knallen.
Ein Banner fordert: Atomfabrik Hanau jetzt verschrotten! Gestern hatte die chinesische Regierung mitgeteilt, dass die Verhandlungen über einen Kauf der Anlage gestoppt sind. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich nun für den Export zukunftsfähiger Energietechnik nach China einzusetzen: Erneuerbarer Energien, bei denen kein gefährlicher Atommüll entsteht und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der gescheiterte Export nach China hat gezeigt: Ein Verkauf der Anlage, egal in welches Land, ist rechtlich und politisch nicht durchsetzbar, sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Siemens muss sich dieser Realität endlich stellen und aufhören, seine gefährliche Plutoniumfabrik wie einen Ladenhüter feilzubieten. Bis zum Jahresende muss die Anlage unbrauchbar gemacht werden. Bereits 1995 musste Siemens das Vorhaben aufgeben, die Fabrik in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Daraufhin versuchte der Konzern im Jahr 2000, die Anlage nach Russland zu verkaufen - ebenfalls ohne Erfolg.
Im Fall China hatte die Bundesregierung keinen rechtlichen Spielraum, den Export zu genehmigen - das hat ein juristisches Gutachten im Auftrag von Greenpeace bereits im Dezember 2003 nachgewiesen. Die Bundesregierung hätte mit einer Genehmigung gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
25 April 2004
BUND zum Tschernobyl-Tag: EU-Osterweiterung bringt gefährliche Atomreaktoren in die Gemeinschaft
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat zum 18. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe die EU-Beitrittsländer Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien aufgefordert, die Bemühungen zum Abschalten ihrer Atomkraftwerke zu verstärken.
Die fünf Länder brächten mit der Erweiterung am 1. Mai zusätzliche atomare Risiken in die Gemeinschaft, die niemand verantworten könne. Die Reaktoren an den Standorten Ignalina, Temelin, Dukovany, Bohunice, Mochovce, Paks und Krsko seien schnellstmöglich durch alternative Stromerzeugung zu ersetzen. Der bisherige Zeitplan zur Abschaltung von Ignalina und Bohunice müsse verkürzt, die anderen Atomkraftwerke in die Pläne einbezogen werden.
Mit der Erweiterung verschärfe sich in der Gemeinschaft auch das Problem der Entsorgung und Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Jeder weitere Betriebstag der Atommeiler vergrößere den nuklearen Abfallberg. Zwischenlager müssten über lange Zeiträume gesichert werden, nirgendwo gebe es ein Endlager für hochradioaktiven Müll.
Renate Backhaus, BUND-Atomexpertin: "Tschernobyl mahnt jedes Jahr erneut dazu, im Kampf gegen die Atomkraft nicht nachzulassen. Von den neunzehn Atomreaktoren in fünf neuen EU-Staaten gehören zwei zum Tschernobyl-Typ: Ignalina 1 und 2 in Litauen. Die beiden slowakischen Reaktoren in Bohunice ähneln den in Greifswald aus Sicherheitsgründen Stillgelegten vom Typ WWER 440-230. Der slowenische Druckwasserreaktor Krsko steht in einem Erdbebengebiet. Alle diese Risiken sind enorm. Was wir brauchen ist der schnelle Atomausstieg in den neuen wie in den alten EU-Staaten. Hier setzen nur noch Frankreich, England und Finnland auf die Atomkraft."
Die neuen EU-Staaten hätten enorme Potentiale an erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind und Biomasse. Große Reserven gebe es auch bei der Energieeinsparung. So werde die gleiche Einheit vom Bruttosozialprodukt in den Beitrittsländern mit durchschnittlich dreifach höherem Energieeinsatz erzeugt wie in den alten EU-Ländern.
Der BUND forderte die Bundesregierung auf, die Bemühungen der mittel- und osteuropäischen Staaten beim Ausstieg aus der Atomstromerzeugung stärker zu unterstützen. Auf keinen Fall dürften deutsche Industrieunternehmen dazu beitragen, die Laufzeiten für die gefährlichen Atomreaktoren zu verlängern.
Eine Übersicht zu den 19 Reaktoren in den EU-Erweiterungsländern finden Sie im Internet unter: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/akw_beitrittsstaaten.pdf
Die fünf Länder brächten mit der Erweiterung am 1. Mai zusätzliche atomare Risiken in die Gemeinschaft, die niemand verantworten könne. Die Reaktoren an den Standorten Ignalina, Temelin, Dukovany, Bohunice, Mochovce, Paks und Krsko seien schnellstmöglich durch alternative Stromerzeugung zu ersetzen. Der bisherige Zeitplan zur Abschaltung von Ignalina und Bohunice müsse verkürzt, die anderen Atomkraftwerke in die Pläne einbezogen werden.
Mit der Erweiterung verschärfe sich in der Gemeinschaft auch das Problem der Entsorgung und Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Jeder weitere Betriebstag der Atommeiler vergrößere den nuklearen Abfallberg. Zwischenlager müssten über lange Zeiträume gesichert werden, nirgendwo gebe es ein Endlager für hochradioaktiven Müll.
Renate Backhaus, BUND-Atomexpertin: "Tschernobyl mahnt jedes Jahr erneut dazu, im Kampf gegen die Atomkraft nicht nachzulassen. Von den neunzehn Atomreaktoren in fünf neuen EU-Staaten gehören zwei zum Tschernobyl-Typ: Ignalina 1 und 2 in Litauen. Die beiden slowakischen Reaktoren in Bohunice ähneln den in Greifswald aus Sicherheitsgründen Stillgelegten vom Typ WWER 440-230. Der slowenische Druckwasserreaktor Krsko steht in einem Erdbebengebiet. Alle diese Risiken sind enorm. Was wir brauchen ist der schnelle Atomausstieg in den neuen wie in den alten EU-Staaten. Hier setzen nur noch Frankreich, England und Finnland auf die Atomkraft."
Die neuen EU-Staaten hätten enorme Potentiale an erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind und Biomasse. Große Reserven gebe es auch bei der Energieeinsparung. So werde die gleiche Einheit vom Bruttosozialprodukt in den Beitrittsländern mit durchschnittlich dreifach höherem Energieeinsatz erzeugt wie in den alten EU-Ländern.
Der BUND forderte die Bundesregierung auf, die Bemühungen der mittel- und osteuropäischen Staaten beim Ausstieg aus der Atomstromerzeugung stärker zu unterstützen. Auf keinen Fall dürften deutsche Industrieunternehmen dazu beitragen, die Laufzeiten für die gefährlichen Atomreaktoren zu verlängern.
Eine Übersicht zu den 19 Reaktoren in den EU-Erweiterungsländern finden Sie im Internet unter: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/akw_beitrittsstaaten.pdf
21 April 2004
Bundeskabinett beschließt Strahlenpass
Pressemitteilung BMU
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.
Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.
Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.
Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.
Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.
Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.
Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK
31 März 2004
EU genehmigt Ökosteuerabsenkung für Industrie
Trittin: "Ökologische Steuerreform stärkt den Standort Deutschland – gutes Signal zum 5. Geburtstag"
Pressemitteilung BMU.de
Die Europäische Kommission hat gestern den sogenannten "Spitzenausgleich" für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökologischen Steuerreform bis Ende 2006 genehmigt. Damit wird die energieintensive Produktion auch weiterhin nahezu von der Ökosteuer frei gestellt, sie muss auch zukünftig lediglich drei Prozent des Regelökosteuersatzes beim Strom und bei den Heizstoffen zahlen. "Dies unterstreicht, dass die ökologische Steuerreform keine Belastung der Wirtschaft darstellt und dass sie dies auch zukünftig nicht sein wird", sagte Bundes-umweltminister Jürgen Trittin.
Die EU-Entscheidung kommt pünktlich zum fünften Geburtstag der Ökologischen Steuerreform. Denn am 1. April 1999 ist dieses erfolgreiche Instrument der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Kraft getreten. "Die Ökosteuer hat sich in den vergangenen Jahren als ein höchst wirksames Instruments des Klimaschutzes erwiesen. Sie hat eine Trendumkehr im Verkehrssektor bewirkt. Seit ihrer Einführung sinken erstmals seit Jahrzehnten die Kohlendioxid-Emissionen durch den Verkehr alljährlich um ein bis zwei Prozent", sagte Trittin.
Im Zeitraum von 1990 bis 1999 stiegen die Kohlendioxid-Emissionen des Verkehr kontinuierlich an und lagen zuletzt mit über 180 Millionen Tonnen CO2 mehr als 14 Prozent höher als im Basisjahr 1990 (159 Millionen Tonnen). Durch die Absenkung in den letzten Jahren konnte dieser Zuwachs teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Er liegt jetzt mit rund 170 Millionen Tonnen CO2 noch rund 7-8 Prozent über dem Niveau von 1990. "Damit haben die Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren den Zuwachs der Klimagasemissionen beispielsweise aus der Energieerzeugung aufgefangen" sagte Trittin. Im Verkehrsbereich wurden die Anreize, klimaschonend zu tanken, in diesem Jahr weiter verbessert. Zum 1. Januar wurden die Steuern für Biokraftstoffe abgeschafft und für den vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoff Erdgas wurde bis zum Jahr 2020 ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt. "Die Ökosteuer hat sich als flexibles und wirksames Lenkungsinstrument erwiesen. Das Steueraufkommen ist zur Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, hiervon profitiert die Wirtschaft unmittelbar. Die ökologische Steuerreform trägt dazu bei, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken", sagte Trittin.
Pressemitteilung BMU.de
Die Europäische Kommission hat gestern den sogenannten "Spitzenausgleich" für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökologischen Steuerreform bis Ende 2006 genehmigt. Damit wird die energieintensive Produktion auch weiterhin nahezu von der Ökosteuer frei gestellt, sie muss auch zukünftig lediglich drei Prozent des Regelökosteuersatzes beim Strom und bei den Heizstoffen zahlen. "Dies unterstreicht, dass die ökologische Steuerreform keine Belastung der Wirtschaft darstellt und dass sie dies auch zukünftig nicht sein wird", sagte Bundes-umweltminister Jürgen Trittin.
Die EU-Entscheidung kommt pünktlich zum fünften Geburtstag der Ökologischen Steuerreform. Denn am 1. April 1999 ist dieses erfolgreiche Instrument der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Kraft getreten. "Die Ökosteuer hat sich in den vergangenen Jahren als ein höchst wirksames Instruments des Klimaschutzes erwiesen. Sie hat eine Trendumkehr im Verkehrssektor bewirkt. Seit ihrer Einführung sinken erstmals seit Jahrzehnten die Kohlendioxid-Emissionen durch den Verkehr alljährlich um ein bis zwei Prozent", sagte Trittin.
Im Zeitraum von 1990 bis 1999 stiegen die Kohlendioxid-Emissionen des Verkehr kontinuierlich an und lagen zuletzt mit über 180 Millionen Tonnen CO2 mehr als 14 Prozent höher als im Basisjahr 1990 (159 Millionen Tonnen). Durch die Absenkung in den letzten Jahren konnte dieser Zuwachs teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Er liegt jetzt mit rund 170 Millionen Tonnen CO2 noch rund 7-8 Prozent über dem Niveau von 1990. "Damit haben die Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren den Zuwachs der Klimagasemissionen beispielsweise aus der Energieerzeugung aufgefangen" sagte Trittin. Im Verkehrsbereich wurden die Anreize, klimaschonend zu tanken, in diesem Jahr weiter verbessert. Zum 1. Januar wurden die Steuern für Biokraftstoffe abgeschafft und für den vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoff Erdgas wurde bis zum Jahr 2020 ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt. "Die Ökosteuer hat sich als flexibles und wirksames Lenkungsinstrument erwiesen. Das Steueraufkommen ist zur Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, hiervon profitiert die Wirtschaft unmittelbar. Die ökologische Steuerreform trägt dazu bei, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken", sagte Trittin.
19 März 2004
Bund hält Genehmigungsverfahren für Atommüll-Transport nach Ahaus für eine Woche an
Pressemitteilung BMU.de
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Auf Einladung von Staatssekretär Rainer Baake hat heute in Berlin ein Gespräch mit seinen Amtskollegen aus dem sächsischen Umweltministerium und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium über den beantragten Atommülltransport von Roßendorf nach Ahaus stattgefunden.
Hintergrund ist die Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, weil damit der polizeiliche Aufwand zur Absicherung der Transporte beträchtlich verringert werden könne. Dies liege angesichts der nach den Terroranschlägen von Madrid gestiegenen Beanspruchung der Polizeikräfte im öffentlichen Interesse.
Staatssekretär Baake richtete in dem Gespräch die Bitte an das Land Sachsen, zu prüfen, ob der Transport-Antrag auf einen gebündelten Schienentransport umgestellt werden kann. An das Land NRW richtete er die Bitte, dem Antragsteller gegenüber klarzustellen, dass ein solcher Transport auf der Schiene hingenommen werde.
Staatssekretär Baake teilte mit, das Genehmigungsverfahren bleibe für die Dauer von fünf Werktagen angehalten, um die angesprochenen Fragen zu klären. Zugleich wies er darauf hin, dass offen sei, wie das jetzt laufende Genehmigungsverfahren ausgehen werde, falls Sachsen den Antrag auf Straßentransport aufrecht erhalte.
Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:
Auf Einladung von Staatssekretär Rainer Baake hat heute in Berlin ein Gespräch mit seinen Amtskollegen aus dem sächsischen Umweltministerium und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium über den beantragten Atommülltransport von Roßendorf nach Ahaus stattgefunden.
Hintergrund ist die Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, weil damit der polizeiliche Aufwand zur Absicherung der Transporte beträchtlich verringert werden könne. Dies liege angesichts der nach den Terroranschlägen von Madrid gestiegenen Beanspruchung der Polizeikräfte im öffentlichen Interesse.
Staatssekretär Baake richtete in dem Gespräch die Bitte an das Land Sachsen, zu prüfen, ob der Transport-Antrag auf einen gebündelten Schienentransport umgestellt werden kann. An das Land NRW richtete er die Bitte, dem Antragsteller gegenüber klarzustellen, dass ein solcher Transport auf der Schiene hingenommen werde.
Staatssekretär Baake teilte mit, das Genehmigungsverfahren bleibe für die Dauer von fünf Werktagen angehalten, um die angesprochenen Fragen zu klären. Zugleich wies er darauf hin, dass offen sei, wie das jetzt laufende Genehmigungsverfahren ausgehen werde, falls Sachsen den Antrag auf Straßentransport aufrecht erhalte.
16 März 2004
Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt bei Wismut Altlasten reduziert
Ausstellung zum Sanierungsfortschritt in Bonn eröffnet
Pressemitteilung BMU.de
Der Abteilungsleiter für Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, eröffnete heute in Bonn die Ausstellung "Sanierungsprojekt Wismut - Perspektiven durch Sanierung". Er betonte , dass mit den bisher durchgeführten Sanierungsmassnahmen die Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt deutlich reduziert werden konnte. Dies sei auch wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Regionen in Sachsen und Thüringen und damit auch Basis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Hinterlassenschaften des früheren sowjetisch-deutschen Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen gehören aufgrund der weiträumigen radiologischen Kontamination zu den größten und schwierigsten Altlasten in Europa. Für die seit 1990 durchgeführten Stilllegungs- und Sanierungsmassnahmen des Bundesunternehmens Wismut GmbH sind von der Bundesregierung 6,2 Mrd. Euro bereit gestellt worden. Bisher wurden rd. 2/3 der notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei bis Ende 2003 ca. 4,2 Mrd. Euro abgeflossen sind. Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. Euro stehen für die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte - Flächen des Uranerzbergbaus, die vor 1990 stillgelegt worden und rückübereignet wurden - als Ergebnis eines Verwaltungsabkommens im September 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht zum Strahlenschutz, den die Länder in Bundesauftragsverwaltung bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren vollziehen.
Die Ausstellung im Foyer des Dienstgebäudes BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, ist vom 17. März bis 14. April 2004 öffentlich und zu den Dienstzeiten (08:00 bis 17.00) zugänglich.
Pressemitteilung BMU.de
Der Abteilungsleiter für Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, eröffnete heute in Bonn die Ausstellung "Sanierungsprojekt Wismut - Perspektiven durch Sanierung". Er betonte , dass mit den bisher durchgeführten Sanierungsmassnahmen die Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt deutlich reduziert werden konnte. Dies sei auch wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Regionen in Sachsen und Thüringen und damit auch Basis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Hinterlassenschaften des früheren sowjetisch-deutschen Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen gehören aufgrund der weiträumigen radiologischen Kontamination zu den größten und schwierigsten Altlasten in Europa. Für die seit 1990 durchgeführten Stilllegungs- und Sanierungsmassnahmen des Bundesunternehmens Wismut GmbH sind von der Bundesregierung 6,2 Mrd. Euro bereit gestellt worden. Bisher wurden rd. 2/3 der notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei bis Ende 2003 ca. 4,2 Mrd. Euro abgeflossen sind. Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. Euro stehen für die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte - Flächen des Uranerzbergbaus, die vor 1990 stillgelegt worden und rückübereignet wurden - als Ergebnis eines Verwaltungsabkommens im September 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung.
Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht zum Strahlenschutz, den die Länder in Bundesauftragsverwaltung bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren vollziehen.
Die Ausstellung im Foyer des Dienstgebäudes BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, ist vom 17. März bis 14. April 2004 öffentlich und zu den Dienstzeiten (08:00 bis 17.00) zugänglich.
05 März 2004
Michael Sailer erneut zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission berufen
Pressemitteilung BMU
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."
Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."
Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.
01 März 2004
BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend
Pressemitteilung BMU.de
Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.
Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.
Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.
Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.
Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.
Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.
Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.
Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.
26 Februar 2004
Schmutzige Bilanz: RWE blockiert Klimaschutz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Rheinisch Westfälischen Energiewerke (RWE) aufgefordert, ihren Widerstand gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Nationalen Allokationsplan zum Emissionshandel aufzugeben. RWE müsse in eine zukunftsfähige Energieversorgung investieren anstatt Innovationen zu blockieren und weitere Kohlekraftwerke zu planen. RWE sei mit 127 Millionen Tonnen pro Jahr größter CO2-Emittent in der Europäischen Union. Vier der fünf deutschen Industrieanlagen mit dem höchsten CO2-Ausstoß seien im Besitz der RWE. Es sei deshalb höchste Zeit, dass sich RWE der ökologischen Modernisierung stelle, anstatt an veralteten Technologien festzuhalten.
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "RWE darf nicht nur auf seine finanzielle Bilanz schauen. Der Konzern muss auch seiner Verantwortung für die Gesellschaft gerecht werden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass RWE die Risiken der Erderwärmung endlich erkennt und das Klimaschutzinstrument Emissionshandel nicht länger blockiert."
Der Entwurf des Nationalen Allokationsplanes aus dem Bundesumweltministerium sei ein geeignetes Instrument, um Investitionen in effiziente und klimaschonende Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auszulösen. Für den Einsatz des klimaschädlichen Brennstoffs Kohle hingegen dürfe keinerlei Bonus erteilt werden. Bei Kraftwerksneubauten müsse unabhängig vom eingesetzten Brennstoff weiterhin ein gleicher Effizienzstandard gelten. Eine Aufweichung dieses Plans wie von RWE, dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und Bundeswirtschaftsminister Clement beabsichtigt, dürfe nicht hingenommen werden.
Zahrnt: "Wir begrüßen, dass die Minister Clement und Trittin eine Einigung zum nationalen Allokationsplan für Ende März zugesagt haben. Diese Einigung darf jetzt keine Mogelpackung werden. Der von Trittin vorgelegte Plan basiert auf den Zusagen der Industrie, ihre Klimagase um festgelegte Mengen zu reduzieren. Nun malen RWE und andere plötzlich eine Bedrohung des Standortes Deutschlands an die Wand und stehen nicht mehr zu ihren Versprechen. Dieses Manöver muss klar zurückgewiesen werden."
Der BUND fordert ein zweites nationales Klimaschutzprogramm unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen u.a. im Verkehrsbereich, um die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "RWE darf nicht nur auf seine finanzielle Bilanz schauen. Der Konzern muss auch seiner Verantwortung für die Gesellschaft gerecht werden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass RWE die Risiken der Erderwärmung endlich erkennt und das Klimaschutzinstrument Emissionshandel nicht länger blockiert."
Der Entwurf des Nationalen Allokationsplanes aus dem Bundesumweltministerium sei ein geeignetes Instrument, um Investitionen in effiziente und klimaschonende Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auszulösen. Für den Einsatz des klimaschädlichen Brennstoffs Kohle hingegen dürfe keinerlei Bonus erteilt werden. Bei Kraftwerksneubauten müsse unabhängig vom eingesetzten Brennstoff weiterhin ein gleicher Effizienzstandard gelten. Eine Aufweichung dieses Plans wie von RWE, dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und Bundeswirtschaftsminister Clement beabsichtigt, dürfe nicht hingenommen werden.
Zahrnt: "Wir begrüßen, dass die Minister Clement und Trittin eine Einigung zum nationalen Allokationsplan für Ende März zugesagt haben. Diese Einigung darf jetzt keine Mogelpackung werden. Der von Trittin vorgelegte Plan basiert auf den Zusagen der Industrie, ihre Klimagase um festgelegte Mengen zu reduzieren. Nun malen RWE und andere plötzlich eine Bedrohung des Standortes Deutschlands an die Wand und stehen nicht mehr zu ihren Versprechen. Dieses Manöver muss klar zurückgewiesen werden."
Der BUND fordert ein zweites nationales Klimaschutzprogramm unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen u.a. im Verkehrsbereich, um die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
21 Februar 2004
BMU: "Sicherheit von Atomanlagen optimal gewährleisten"
Pressemitteilung BMU.de Markus Rabanus >> Diskussion
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.
Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.
Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.
Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.
Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:
Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.
Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.
Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.
Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.
Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.
05 Februar 2004
Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück
Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück
Pressemitteilung BMU.de
Zu Berichten über die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ein-Endlager-Konzept der Bundesregierung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Jahrzehntelang wurden Milliardenbeträge in den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers in Gorleben versenkt, ohne dass dafür ein ordentliches Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ohne dass der Bundesrechungshof dagegen einschritt. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass sich die Behörde ausgerechnet jetzt, nachdem ich ein ordentliches Auswahlverfahren in die Wege geleitet habe, veranlasst sieht, auf angebliche Kostenrisiken hinzuweisen.
Grundsätzlich liegt die Kostentragungspflicht für die Entsorgung der Atomabfälle ohnehin nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei den Abfallverursachern, also den AKW-Betreibern. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann auch deswegen keine Rede sein, weil sich infolge des Atomausstiegs die Menge des zu entsorgenden Atommülls und damit auch Größe und Betriebskosten eines Endlagers gegenüber den ursprünglichen Annahmen drastisch verringern werden.
Darüber hinaus lässt die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs die erheblichen Einsparungen außer Acht, die sich aus der Ein-Endlager-Konzeption ergeben können. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rechnungshof es neuerdings für seine Aufgabe hält, die Politik der Bundesregierung inhaltlich zu kritisieren und sich in operative politische Entscheidungen einzumischen. Dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, den ich mit Befremden zur Kenntnis nehme.
Pressemitteilung BMU.de
Zu Berichten über die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ein-Endlager-Konzept der Bundesregierung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:
Jahrzehntelang wurden Milliardenbeträge in den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers in Gorleben versenkt, ohne dass dafür ein ordentliches Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ohne dass der Bundesrechungshof dagegen einschritt. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass sich die Behörde ausgerechnet jetzt, nachdem ich ein ordentliches Auswahlverfahren in die Wege geleitet habe, veranlasst sieht, auf angebliche Kostenrisiken hinzuweisen.
Grundsätzlich liegt die Kostentragungspflicht für die Entsorgung der Atomabfälle ohnehin nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei den Abfallverursachern, also den AKW-Betreibern. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann auch deswegen keine Rede sein, weil sich infolge des Atomausstiegs die Menge des zu entsorgenden Atommülls und damit auch Größe und Betriebskosten eines Endlagers gegenüber den ursprünglichen Annahmen drastisch verringern werden.
Darüber hinaus lässt die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs die erheblichen Einsparungen außer Acht, die sich aus der Ein-Endlager-Konzeption ergeben können. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rechnungshof es neuerdings für seine Aufgabe hält, die Politik der Bundesregierung inhaltlich zu kritisieren und sich in operative politische Entscheidungen einzumischen. Dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, den ich mit Befremden zur Kenntnis nehme.
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