28 April 2004

Greenpeace lässt in Hanau die Sektkorken knallen

Atomfabrik jetzt verschrotten!  Hanau, 28.04.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Den Stopp des Exports der Hanauer Atomfabrik nach China feiert Greenpeace heute vor den Toren der Siemens-Fabrik. Die etwa 20 Umweltschützer haben Riesen-Sektflaschen mitgebracht und lassen die Korken knallen.

Ein Banner fordert: Atomfabrik Hanau jetzt verschrotten! Gestern hatte die chinesische Regierung mitgeteilt, dass die Verhandlungen über einen Kauf der Anlage gestoppt sind. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich nun für den Export zukunftsfähiger Energietechnik nach China einzusetzen: Erneuerbarer Energien, bei denen kein gefährlicher Atommüll entsteht und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der gescheiterte Export nach China hat gezeigt: Ein Verkauf der Anlage, egal in welches Land, ist rechtlich und politisch nicht durchsetzbar, sagt Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Siemens muss sich dieser Realität endlich stellen und aufhören, seine gefährliche Plutoniumfabrik wie einen Ladenhüter feilzubieten. Bis zum Jahresende muss die Anlage unbrauchbar gemacht werden. Bereits 1995 musste Siemens das Vorhaben aufgeben, die Fabrik in Deutschland in Betrieb zu nehmen. Daraufhin versuchte der Konzern im Jahr 2000, die Anlage nach Russland zu verkaufen - ebenfalls ohne Erfolg.

Im Fall China hatte die Bundesregierung keinen rechtlichen Spielraum, den Export zu genehmigen - das hat ein juristisches Gutachten im Auftrag von Greenpeace bereits im Dezember 2003 nachgewiesen. Die Bundesregierung hätte mit einer Genehmigung gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

25 April 2004

BUND zum Tschernobyl-Tag: EU-Osterweiterung bringt gefährliche Atomreaktoren in die Gemeinschaft

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat zum 18. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe die EU-Beitrittsländer Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien aufgefordert, die Bemühungen zum Abschalten ihrer Atomkraftwerke zu verstärken.

Die fünf Länder brächten mit der Erweiterung am 1. Mai zusätzliche atomare Risiken in die Gemeinschaft, die niemand verantworten könne. Die Reaktoren an den Standorten Ignalina, Temelin, Dukovany, Bohunice, Mochovce, Paks und Krsko seien schnellstmöglich durch alternative Stromerzeugung zu ersetzen. Der bisherige Zeitplan zur Abschaltung von Ignalina und Bohunice müsse verkürzt, die anderen Atomkraftwerke in die Pläne einbezogen werden.

Mit der Erweiterung verschärfe sich in der Gemeinschaft auch das Problem der Entsorgung und Endlagerung des radioaktiven Atommülls. Jeder weitere Betriebstag der Atommeiler vergrößere den nuklearen Abfallberg. Zwischenlager müssten über lange Zeiträume gesichert werden, nirgendwo gebe es ein Endlager für hochradioaktiven Müll.

Renate Backhaus, BUND-Atomexpertin: "Tschernobyl mahnt jedes Jahr erneut dazu, im Kampf gegen die Atomkraft nicht nachzulassen. Von den neunzehn Atomreaktoren in fünf neuen EU-Staaten gehören zwei zum Tschernobyl-Typ: Ignalina 1 und 2 in Litauen. Die beiden slowakischen Reaktoren in Bohunice ähneln den in Greifswald aus Sicherheitsgründen Stillgelegten vom Typ WWER 440-230. Der slowenische Druckwasserreaktor Krsko steht in einem Erdbebengebiet. Alle diese Risiken sind enorm. Was wir brauchen ist der schnelle Atomausstieg in den neuen wie in den alten EU-Staaten. Hier setzen nur noch Frankreich, England und Finnland auf die Atomkraft."

Die neuen EU-Staaten hätten enorme Potentiale an erneuerbaren Energien wie Wasser, Wind und Biomasse. Große Reserven gebe es auch bei der Energieeinsparung. So werde die gleiche Einheit vom Bruttosozialprodukt in den Beitrittsländern mit durchschnittlich dreifach höherem Energieeinsatz erzeugt wie in den alten EU-Ländern.

Der BUND forderte die Bundesregierung auf, die Bemühungen der mittel- und osteuropäischen Staaten beim Ausstieg aus der Atomstromerzeugung stärker zu unterstützen. Auf keinen Fall dürften deutsche Industrieunternehmen dazu beitragen, die Laufzeiten für die gefährlichen Atomreaktoren zu verlängern.

Eine Übersicht zu den 19 Reaktoren in den EU-Erweiterungsländern finden Sie im Internet unter: www.bund.net/lab/reddot2/pdf/akw_beitrittsstaaten.pdf

21 April 2004

Bundeskabinett beschließt Strahlenpass

Pressemitteilung BMU
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Einführung eines sogenannten "Strahlenpass" für Personen beschlossen, die beruflich in verschiedenen Betrieben tätig werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden. Rund 75.000 Menschen sind hiervon in Deutschland betroffen. Sie bekommen zukünftig einen handlichen Ausweis, in dem während seiner sechsjährigen Gültigkeit in übersichtlicher und einheitlicher Form die aktuelle Strahlenbelastung registriert wird. Hierdurch wird erreicht, dass stets die aktuelle Strahlenbelastung bekannt ist. Deshalb können bereits unterhalb der Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei einem Einsatz vom Betrieb getroffen werden.

Die seit dem 1. August 2001 geltende neue Strahlenschutzverordnung sowie die seit dem 1. Juli 2002 geltende Fassung der Röntgenverordnung sehen vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine "allgemeine Verwaltungsvorschrift über Inhalt, Form, Führung und Registrierung des Strahlenpasses erlässt". Diese "AVV Strahlenpass" ist heute vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Einen Strahlenpass erhalten beispielsweise Werkstoffprüfer, die Rohrleitungen in verschiedenen Atomkraftwerken prüfen sowie Fachärzte für Anästhesie, die in verschiedenen Krankenhäusern bei der sogenannten "Interventionellen Radiologie" tätig werden. Auch Personen, die in verschiedenen Wasserwerken arbeiten, müssen künftig wegen des dort auftretenden Radons, eines radioaktiven Edelgases, einen Strahlenpass führen.

Beim Strahlenpass handelt es sich um ein Heft, das vor Aufnahme der Tätigkeit in einem fremden Betrieb diesem vorzulegen ist. Der Betrieb muss überprüfen, ob sichergestellt ist, dass es durch geplante Tätigkeit nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte kommen kann. Nach Ende des Einsatzes wird die zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass eingetragen. Weil die zu tragenden amtlichen Dosimeter monatlich und nicht nach jedem Einsatz ausgewertet werden, sind die aktuellen Aufzeichnungen über die erhaltenen Strahlenbelastung im Strahlenpass Grundlage für die Planung des nächsten Einsatzes des Fremdpersonal.

Die "AVV Strahlenpass" bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung und § 35 Abs. 2 Röntgenverordnung (AVV Strahlenpass) finden sie hier >> KLICK

31 März 2004

EU genehmigt Ökosteuerabsenkung für Industrie

Trittin: "Ökologische Steuerreform stärkt den Standort Deutschland – gutes Signal zum 5. Geburtstag"
Pressemitteilung BMU.de

Die Europäische Kommission hat gestern den sogenannten "Spitzenausgleich" für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der Ökologischen Steuerreform bis Ende 2006 genehmigt. Damit wird die energieintensive Produktion auch weiterhin nahezu von der Ökosteuer frei gestellt, sie muss auch zukünftig lediglich drei Prozent des Regelökosteuersatzes beim Strom und bei den Heizstoffen zahlen. "Dies unterstreicht, dass die ökologische Steuerreform keine Belastung der Wirtschaft darstellt und dass sie dies auch zukünftig nicht sein wird", sagte Bundes-umweltminister Jürgen Trittin.

Die EU-Entscheidung kommt pünktlich zum fünften Geburtstag der Ökologischen Steuerreform. Denn am 1. April 1999 ist dieses erfolgreiche Instrument der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Kraft getreten. "Die Ökosteuer hat sich in den vergangenen Jahren als ein höchst wirksames Instruments des Klimaschutzes erwiesen. Sie hat eine Trendumkehr im Verkehrssektor bewirkt. Seit ihrer Einführung sinken erstmals seit Jahrzehnten die Kohlendioxid-Emissionen durch den Verkehr alljährlich um ein bis zwei Prozent", sagte Trittin.

Im Zeitraum von 1990 bis 1999 stiegen die Kohlendioxid-Emissionen des Verkehr kontinuierlich an und lagen zuletzt mit über 180 Millionen Tonnen CO2 mehr als 14 Prozent höher als im Basisjahr 1990 (159 Millionen Tonnen). Durch die Absenkung in den letzten Jahren konnte dieser Zuwachs teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Er liegt jetzt mit rund 170 Millionen Tonnen CO2 noch rund 7-8 Prozent über dem Niveau von 1990. "Damit haben die Verkehrsteilnehmer in den letzten Jahren den Zuwachs der Klimagasemissionen beispielsweise aus der Energieerzeugung aufgefangen" sagte Trittin. Im Verkehrsbereich wurden die Anreize, klimaschonend zu tanken, in diesem Jahr weiter verbessert. Zum 1. Januar wurden die Steuern für Biokraftstoffe abgeschafft und für den vergleichsweise umweltfreundlichen Treibstoff Erdgas wurde bis zum Jahr 2020 ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt. "Die Ökosteuer hat sich als flexibles und wirksames Lenkungsinstrument erwiesen. Das Steueraufkommen ist zur Senkung der Lohnnebenkosten notwendig, hiervon profitiert die Wirtschaft unmittelbar. Die ökologische Steuerreform trägt dazu bei, Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken", sagte Trittin.

19 März 2004

Bund hält Genehmigungsverfahren für Atommüll-Transport nach Ahaus für eine Woche an

Pressemitteilung BMU.de


Der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, teilt mit:

Auf Einladung von Staatssekretär Rainer Baake hat heute in Berlin ein Gespräch mit seinen Amtskollegen aus dem sächsischen Umweltministerium und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium über den beantragten Atommülltransport von Roßendorf nach Ahaus stattgefunden.

Hintergrund ist die Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, weil damit der polizeiliche Aufwand zur Absicherung der Transporte beträchtlich verringert werden könne. Dies liege angesichts der nach den Terroranschlägen von Madrid gestiegenen Beanspruchung der Polizeikräfte im öffentlichen Interesse.

Staatssekretär Baake richtete in dem Gespräch die Bitte an das Land Sachsen, zu prüfen, ob der Transport-Antrag auf einen gebündelten Schienentransport umgestellt werden kann. An das Land NRW richtete er die Bitte, dem Antragsteller gegenüber klarzustellen, dass ein solcher Transport auf der Schiene hingenommen werde.

Staatssekretär Baake teilte mit, das Genehmigungsverfahren bleibe für die Dauer von fünf Werktagen angehalten, um die angesprochenen Fragen zu klären. Zugleich wies er darauf hin, dass offen sei, wie das jetzt laufende Genehmigungsverfahren ausgehen werde, falls Sachsen den Antrag auf Straßentransport aufrecht erhalte.

16 März 2004

Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt bei Wismut Altlasten reduziert

Ausstellung zum Sanierungsfortschritt in Bonn eröffnet
Pressemitteilung BMU.de

Der Abteilungsleiter für Strahlenschutz im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, eröffnete heute in Bonn die Ausstellung "Sanierungsprojekt Wismut - Perspektiven durch Sanierung". Er betonte , dass mit den bisher durchgeführten Sanierungsmassnahmen die Strahlenbelastung für Menschen und Umwelt deutlich reduziert werden konnte. Dies sei auch wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau dieser Regionen in Sachsen und Thüringen und damit auch Basis für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Die Hinterlassenschaften des früheren sowjetisch-deutschen Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen gehören aufgrund der weiträumigen radiologischen Kontamination zu den größten und schwierigsten Altlasten in Europa. Für die seit 1990 durchgeführten Stilllegungs- und Sanierungsmassnahmen des Bundesunternehmens Wismut GmbH sind von der Bundesregierung 6,2 Mrd. Euro bereit gestellt worden. Bisher wurden rd. 2/3 der notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt, wobei bis Ende 2003 ca. 4,2 Mrd. Euro abgeflossen sind. Mittel in Höhe von rd. 80 Mio. Euro stehen für die Sanierung der sogenannten Wismut-Altstandorte - Flächen des Uranerzbergbaus, die vor 1990 stillgelegt worden und rückübereignet wurden - als Ergebnis eines Verwaltungsabkommens im September 2003 zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung.

Das Bundesumweltministerium begleitet die Sanierungsvorhaben im Rahmen seiner Bundesaufsicht zum Strahlenschutz, den die Länder in Bundesauftragsverwaltung bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren vollziehen.

Die Ausstellung im Foyer des Dienstgebäudes BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, ist vom 17. März bis 14. April 2004 öffentlich und zu den Dienstzeiten (08:00 bis 17.00) zugänglich.

05 März 2004

Michael Sailer erneut zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission berufen

Pressemitteilung BMU

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Dipl.-Ing. Michael Sailer für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) bestellt. Sailer hat diese Position seit März 2002 inne. Die mit ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.

Trittin: "Die Reaktorsicherheitskommission spielt durch ihre qualifizierte Beratung eine entscheidende Rolle für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Ich danke der Kommission und ihrem Vorsitzenden ausdrücklich für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit."

Michael Sailer ist seit 1980 überwiegend als Gutachter und Sachverständiger im kerntechnischen Bereich tätig. Seit 1984 koordiniert er den Bereich Nukleartechnik und Anlagensicherheit und ist seit 1999 Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts.

01 März 2004

BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend

Pressemitteilung BMU.de

Das Konzept der Betreiber, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung des Konzepts durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Die Ergebnisse wurden heute den Ländern vorgestellt. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.

Das Betreiberkonzept sieht vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann. Die Defizite des Konzepts beruhen im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt wird. Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber sind aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll.

Zudem sind die Landesbehörden aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium wies damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

Unabhängig vom Betreiberkonzept hat das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liegt den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes sind die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen. Dennoch hat die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stehen hier im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.

26 Februar 2004

Schmutzige Bilanz: RWE blockiert Klimaschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Rheinisch Westfälischen Energiewerke (RWE) aufgefordert, ihren Widerstand gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Nationalen Allokationsplan zum Emissionshandel aufzugeben. RWE müsse in eine zukunftsfähige Energieversorgung investieren anstatt Innovationen zu blockieren und weitere Kohlekraftwerke zu planen. RWE sei mit 127 Millionen Tonnen pro Jahr größter CO2-Emittent in der Europäischen Union. Vier der fünf deutschen Industrieanlagen mit dem höchsten CO2-Ausstoß seien im Besitz der RWE. Es sei deshalb höchste Zeit, dass sich RWE der ökologischen Modernisierung stelle, anstatt an veralteten Technologien festzuhalten.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: "RWE darf nicht nur auf seine finanzielle Bilanz schauen. Der Konzern muss auch seiner Verantwortung für die Gesellschaft gerecht werden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass RWE die Risiken der Erderwärmung endlich erkennt und das Klimaschutzinstrument Emissionshandel nicht länger blockiert."

Der Entwurf des Nationalen Allokationsplanes aus dem Bundesumweltministerium sei ein geeignetes Instrument, um Investitionen in effiziente und klimaschonende Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auszulösen. Für den Einsatz des klimaschädlichen Brennstoffs Kohle hingegen dürfe keinerlei Bonus erteilt werden. Bei Kraftwerksneubauten müsse unabhängig vom eingesetzten Brennstoff weiterhin ein gleicher Effizienzstandard gelten. Eine Aufweichung dieses Plans wie von RWE, dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und Bundeswirtschaftsminister Clement beabsichtigt, dürfe nicht hingenommen werden.

Zahrnt: "Wir begrüßen, dass die Minister Clement und Trittin eine Einigung zum nationalen Allokationsplan für Ende März zugesagt haben. Diese Einigung darf jetzt keine Mogelpackung werden. Der von Trittin vorgelegte Plan basiert auf den Zusagen der Industrie, ihre Klimagase um festgelegte Mengen zu reduzieren. Nun malen RWE und andere plötzlich eine Bedrohung des Standortes Deutschlands an die Wand und stehen nicht mehr zu ihren Versprechen. Dieses Manöver muss klar zurückgewiesen werden."

Der BUND fordert ein zweites nationales Klimaschutzprogramm unter Einbeziehung weiterer Maßnahmen u.a. im Verkehrsbereich, um die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

21 Februar 2004

BMU: "Sicherheit von Atomanlagen optimal gewährleisten"

Pressemitteilung BMU.de Markus Rabanus >> Diskussion

Zu einem Bericht der "Berliner Zeitung" von heute "Terror bedroht Atommeiler" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

Auf die Gefahren, die von einem möglichen Terroranschlag auf Atomanlagen ausgehen, hat das Bundesumweltministerium unmittelbar nach dem 11. 9. 2001 reagiert. Erstmalig wurde die Folge eines vorsätzlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf eine Atomanlage untersucht.

Die Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) kommt zu dem Ergebnis, dass es unterschiedliche Sicherheitsauslegungen der deutschen Atomkraftwerke gibt. Die Studie sagt nichts über das konkrete, tatsächliche Gefahrenpotential einer Anlage vor Ort aus. Die Erkenntnisse wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der dezentralen Zwischenlager bereits zugrunde gelegt.

Die Ergebnisse der GRS-Studie wurden vor über einem Jahr auch den Ländern zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Landesatomaufsichten wurden gebeten, auf dieser Basis anlagenspezifische Untersuchungen der laufenden Atomkraftwerke zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Länder noch nicht nachgekommen.

Die Betreiber haben zur Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken das Konzept einer Vernebelung vorgeschlagen. Ob und in wie weit dieses Konzept zu einer tatsächlichen Verbesserung führt, ist Gegenstand einer weiteren laufenden Untersuchung durch die GRS.

Alle Landesaufsichtsbehörden wie Betreiber stehen in der Verantwortung, die Sicherheit von Atomanlagen optimal zu gewährleisten. Hierzu gehören technische wie organisatorische Maßnahmen. Nach dem Atomgesetz haben die Betreiber auch die Möglichkeit, Atomkraftwerke vorzeitig vom Netz zu nehmen und die verbleibende Reststrommenge auf neuere Anlagen zu übertragen. Darauf hat der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz lediglich hingewiesen. Die Übertragung der Strommenge von Alt auf Neu ist ohne wirtschaftliche Einbußen für die Betreiber möglich.

05 Februar 2004

Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück

Trittin weist Kritik an Ein-Endlager-Konzept zurück
Pressemitteilung BMU.de

Zu Berichten über die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ein-Endlager-Konzept der Bundesregierung erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Jahrzehntelang wurden Milliardenbeträge in den als Erkundung getarnten Bau eines Endlagers in Gorleben versenkt, ohne dass dafür ein ordentliches Auswahlverfahren durchgeführt wurde und ohne dass der Bundesrechungshof dagegen einschritt. Vor diesem Hintergrund verwundert es sehr, dass sich die Behörde ausgerechnet jetzt, nachdem ich ein ordentliches Auswahlverfahren in die Wege geleitet habe, veranlasst sieht, auf angebliche Kostenrisiken hinzuweisen.

Grundsätzlich liegt die Kostentragungspflicht für die Entsorgung der Atomabfälle ohnehin nicht bei der öffentlichen Hand, sondern bei den Abfallverursachern, also den AKW-Betreibern. Von angeblichen "Milliarden-Risiken" für den Bundeshaushalt durch das Ein-Endlager-Konzept kann auch deswegen keine Rede sein, weil sich infolge des Atomausstiegs die Menge des zu entsorgenden Atommülls und damit auch Größe und Betriebskosten eines Endlagers gegenüber den ursprünglichen Annahmen drastisch verringern werden.

Darüber hinaus lässt die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofs die erheblichen Einsparungen außer Acht, die sich aus der Ein-Endlager-Konzeption ergeben können. Es liegt auf der Hand, dass ein einziges Endlager wesentlich geringere Betriebskosten verursacht als mehrere Endlager.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Rechnungshof es neuerdings für seine Aufgabe hält, die Politik der Bundesregierung inhaltlich zu kritisieren und sich in operative politische Entscheidungen einzumischen. Dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, den ich mit Befremden zur Kenntnis nehme.

03 Februar 2004

BUND veröffentlicht GRS-Gutachten zu Terrorgefahren für Atomkraftwerke

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt eine vom Bundesumweltministerium angefertigte Zusammen­fassung des bislang geheim gehaltenen Gutachtens der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Terrorgefahren für deutsche Atomkraftwerke ins Internet gestellt. Die Umweltorgani­sa­tion will so dazu beitragen, die Öffentlichkeit über die Risiken des Weiterbetriebs der Reaktoren aufzuklären. Der Versuch das Gutachten geheim zu halten, sei gescheitert. Auszüge lägen bereits bei Zeitungs­redaktionen und seien von österreichischen Grünen-Politikern verbreitet worden. Das inzwischen ein Jahr alte Gutachten ergab, dass der gezielte Absturz eines Verkehrsflug­zeugs bei jedem deutschen AKW zu einem Super-GAU führen kann.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende: „Terroristen sind in der Lage, an jedem Atomstandort in Deutschland einen Super-GAU auszulösen. Aufgrund der vielfach höheren Bevölke­rungs­­dichte können seine Folgen weit katastrophaler sein als in Tschernobyl. Die Bundesregierung und die Bundesländer wissen seit langem von dieser Gefahr und bleiben dennoch eine Erklärung schuldig, welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen wollen. Stattdessen werden untaugliche Vorschläge wie das Einnebeln von Reaktoren bei einem Flugzeuganflug ventiliert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf umfassend informiert zu werden. Wenn Bundesum­welt­­minister Trittin und die Landesumweltminister die Geheimniskrämerei um das Gutachten nicht beenden wollen, müssen wir das jetzt tun."

Besonders gefährdet sind laut GRS-Gutachten die neun älteren Anlagen: Obrigheim, Stade, Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Philippsburg 1, Neckar 1 und Unterweser. Hier könnte schon der Absturz eines kleineren Verkehrsflugzeugs die Katastrophe auslösen. Beim Absturz eines großen Flugzeugs auf einen Atomreaktor können aber auch die zehn neueren AKWs außer Kontrolle geraten.

Zahrnt: „Schon immer war den Verantwort­lichen bekannt, dass Terroristen eine Atomkatas­tro­phe auslösen können, zum Beispiel durch Einschleusung von Personen ins Betriebspersonal oder durch Zerstörungen von außen mittels tragbarer panzerbrechender Waffen oder mit Sprengstoff. Solche Bedrohungen wurden jedoch nie öffentlich gemacht. Vorsichtsmaßnahmen oder Nachrüstungen können diese Risiken nicht beheben. Die Atomkraftwerke müssen abgeschaltet werden.“

28 Januar 2004

Trittin: Bayern stiehlt sich mit Ablenkungsmanövern aus der Verantwortung

Pressemitteilung BMU.de

Zu einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" "Schwere Sicherheitsmängel in Isar 1" erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

Mit durchsichtigen Ablenkungsmanövern stiehlt sich Bayerns Umweltminister Schnappauf aus der Verantwortung. Statt auf den Bund zu verweisen, muss die zuständige bayerische Atomaufsichtsbehörde endlich handeln. Bayern muss ermitteln, ob die Anlage Schadenspotenziale aufweist und gegebenenfalls zusätzliche Sicherheitsmassnahmen gegenüber den Betreibern durchsetzen.

Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht. Als notwendige Konsequenz aus den Anschlägen in New York hat das Bundesumweltministerium unverzüglich die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beauftragt, zu untersuchen, welche Konsequenzen ein vorsätzlich herbeigeführter Flugzeugabsturz für die deutschen Atomkraftwerke hätte. Das Ergebnis dieser vertraulichen Studie liegt den Ländern, und damit auch Bayern, seit einem Jahr vor. Doch Bayern ist untätig geblieben. Seit einem Jahr ist es Aufgabe Bayerns, auf Grundlage der GRS-Berechnungen weitergehende anlagenspezifische Untersuchungen durchzuführen. Dazu hat das Bundesumweltministerium das Land mehrfach aufgefordert.

Bayern hat trotzdem bis heute keinerlei Initiativen ergriffen. Statt dessen versteckt es sich hinter der Forderung nach einem Gesamtkonzept des Bundes. Mit nicht haltbaren Kostengründen versucht es sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Im Gegensatz zu dieser Untätigkeit hat die Bundesregierung eine Reihe wirksamer Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit und der Luftverteidigung umgesetzt, um die Sicherheit der Atomkraftwerke gegen terroristische Akte zu erhöhen.

19 Januar 2004

Greenpeace: Europa braucht 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020

Europäische Konferenz für Erneuerbare Energien beginnt heute in Berlin

Berlin, 19.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion
Ein zwei Tonnen schweres Rotorblatt einer Windkraftanlage haben heute Morgen rund 60 Greenpeace-Aktivisten vor das Berliner Congress Center am Alexanderplatz getragen. Damit demonstrieren die Umweltschützer anlässlich der heute beginnenden EU-Konferenz zur Zukunft der Energiepolitik in Europa für verbindliche europaweite Ziele für Erneuerbare Energien. Auf Bannern fordern sie: Europa braucht ein Ziel für saubere Energien! 20 Prozent bis 2020.

Delegierte aus den neuen und alten EU-Mitgliedsländern verhandeln auf dem dreitägigen Treffen unter der Schirmherrschaft von EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio und Bundesumweltminister Jürgen Trittin über die zukünftige Energiepolitik in Europa. Damit bereiten sie sich auf die Internationale Konferenz für Erneuerbare Energien (renewables 2004) vor, die von 1. bis 4. Juni in Bonn stattfindet. Von herausragender Bedeutung ist eine Einigung, welches Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Um das Klimaschutzabkommen von Kyoto zu erfüllen, hat die EU bereits festgelegt, Erneuerbare Energien bis 2012 auf einen Anteil von 12,5 Prozent an der Strom- und Wärmeerzeugung zu heben. Greenpeace hält dagegen 20 Prozent bis 2020 für technisch machbar.

Diese Konferenz bietet eine große Chance für den Schutz des Klimas, sagt Greenpeace-Energieexperte Sven Teske. Wenn sich Europa jetzt auf fortschrittliche Ziele für Erneuerbare Energien einigt, ist das ein wichtiger Schritt zum internationalen Solargipfel in Bonn. Die EU-Länder dürfen sich aber nicht dem Druck der Energiekommissarin Loyola de Palacio beugen. Sie redet der Kohle- und Atomlobby nach dem Mund und tut alles, um Erneuerbare Energien aufzuhalten.

Nachdem es im September 2002 auf dem UN-Gipfel in Johannesburg nicht zu einer Einigung gekommen war, hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach Bonn zur renewables 2004 eingeladen. Inzwischen haben sich mehr als 80 Länder zu dem internationalen Gipfel angemeldet. Ein gemeinsames Ziel für die Industriestaaten Europas hätte eine wichtige Vorbildfunktion für die teilnehmenden Länder aus Asien, Afrika und Südamerika.

13 Januar 2004

Greenpeace: " Kein AtomDeal mit China ! "

Greenpeace-Aktion in Hamburg - SPD-Landesverbände sollen Verkauf der Hanauer Plutoniumanlage verhindern

Hamburg, 13.01.2004, veröffentlicht von Greenpeace Redaktion

Ein großes Banner mit der Aufschrift Herr Scholz, Herr Mirow, Sie haben die Wahl - stoppen Sie Herrn Schröder beim Atomdeal mit China haben heute Morgen rund 35 Greenpeace-Aktivisten an dem Gebäude des SPD-Landesverbandes Hamburg befestigt. Damit wenden sie sich gegen den Verkauf der Hanauer Siemens-Plutonium-Fabrik nach China.

Der Protest während des Hamburger Wahlkampfes ist Teil einer bundesweiten Greenpeace-Aktion: In Briefen an alle 16 SPD-Landesverbände fordert die Umweltorganisation, dass sich diese bei dem SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzler Schröder gegen einen Verkauf der Anlage einsetzen.

Eine gefährliche Atomanlage, die von der SPD in Deutschland mit verhindert wurde, darf jetzt nicht plötzlich ins Ausland vertickt werden, fordert Susanne Ochse, Atomexpertin von Greenpeace. Die SPD muss zu einem klaren Kurs in der Atompolitik zurückfinden, wenn sie glaubwürdig sein will.

Anfang Dezember war bekannt geworden, dass Siemens einen Export der Plutonium-Brennelemente-Fabrik nach China plant. Da Plutoniumtechnik sowohl in zivilen als auch in militärischen Atomprogrammen angewendet werden kann, ist für den Export eine Genehmigung der Bundesregierung erforderlich. Bundeskanzler Schröder hat signalisiert, die Zustimmung erteilen zu wollen. Die SPD hatte sich bisher wegen der damit verbundenen Risiken für die Umwelt und die internationale Sicherheit gegen diese Form der Energieerzeugung ausgesprochen. Agenturberichten zufolge lehnen 80 Prozent der SPD-Bundestagsabgeordneten die Ausfuhr der Atomanlage nach China ab.

In der deutschen Fabrik würde China Plutonium verarbeiten, das als Brennstoff für Atomreaktoren und zum Bau von Atombomben genutzt werden kann. Greenpeace hat in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Bundesregierung den Export-Antrag der Siemens AG ablehnen muss. Anderenfalls würde sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Wenn Bundeskanzler Schröder sagt, er habe rechtlich keine andere Wahl, als die Export-Genehmigung zu erteilen, dann liegt er falsch, betont Susanne Ochse. Kein Unternehmen kann eine so gefährliche Technik ohne politische Rückendeckung ins Ausland liefern. Wenn die SPD den Export von Atomtechnik tatsächlich befürwortet, dann soll sie dies ehrlich sagen und sich nicht hinter vorgeschobenen rechtlichen Argumenten verstecken.

30 Dezember 2003

Atomkraft: Gefahr von Angriffen vermindern

Pressemitteilung BMU.de

Zu einer Meldung der Süddeutschen Zeitung von heute (Dienstag, 30.12.2003) unter dem Titel "Verwundbare Atommeiler" erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Es ist eine Tatsache, dass Atomkraftwerke überall in der Welt nur bedingt gegen gezielte oder unfallbedingte Flugzeugabstürze gesichert sind. Dies gilt auch für Atomkraftwerke in Deutschland. Um einen gezielten Missbrauch möglichst auszuschließen, nimmt das Bundesumweltministerium zu Veröffentlichungen über die Ergebnisse einer Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) zu den Auswirkungen eines terroristischen Flugzeugangriffes auf deutsche Kernkraftwerke grundsätzlich keine Stellung.

Das Bundesumweltministerium hatte bereits im Oktober 2001 die GRS mit einer Untersuchung zu den Auswirkungen derartiger Angriffe beauftragt. Die Ergebnisse liegen seit knapp einem Jahr vor und wurden den Betreibern sowie den Bundesländern als für die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zuständige Atomaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt. Auf der Basis dieser Untersuchungen wird zur Zeit ein von der Betreiberseite vorgeschlagenes Schutzkonzept für Atomkraftwerke geprüft. Dieses Konzept sieht unter anderem vor, dass ein angegriffenes Kernkraftwerk in wenigen Sekunden durch eine künstliche dichte Nebelwand großflächig verhüllt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Flugzeug das Reaktorgebäude hinreichend zielgenau trifft, soll dadurch wirkungsvoll vermindert werden. Die Begutachtung dieses Konzeptes wird im ersten Quartal des nächsten Jahres abgeschlossen sein. International sind derartige oder vergleichbare Schutzmassnahmen ohne Vorbild.

Zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen terroristische Angriffe sind im Bereich der Flugsicherung sowie bei den Atomkraftwerken bereits umgesetzt. Trotz all dieser Maßnahmen kann das Risiko terroristischer Angriffe auf Kernkraftwerke jedoch ebenso wenig völlig beseitigt werden wie das technische Unfallrisiko des Betriebs von Atomreaktoren. Dies ist auch der wichtigste Grund, warum der vereinbarte und gesetzlich geregelte Ausstieg aus der Atomkraft nicht in Frage gestellt werden darf.

27 Dezember 2003

"Suche nach Endlagerstandort ergebnisoffen und transparent" + KRITIK

Pressemitteilung BMU.de

Zu Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Bundesregierung setze bei der Suche nach einem Atommüllendlager "ausschließlich auf Zeitgewinn" erklärt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums:

Der niedersächsischen Landesregierung geht es offenbar nicht schnell genug, Niedersachsen zur Atommüllendlagerstätte der Republik zu machen. Sie will vor Abschluss eines geordneten Verfahrens Fakten schaffen und engagiert sich dafür, Gorleben und Schacht Konrad als Atommülllager in Betrieb nehmen. Wulff ignoriert wiederholt die Sorgen und Bedenken der Bevölkerung vor Ort.

Der vom Bundesumweltministerium eingesetzte Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) hat ein Verfahren für die Suche und Auswahl eines Endlagers in tiefen geologischen Formationen entwickelt, in das alle Arten und Mengen in Deutschland anfallender radioaktiver Abfälle sicher endgelagert werden sollen. Der AkEnd hat damit den Rahmen für die Suche nach einem Endlager in Deutschland vorgegeben.

Mit dem Abschlussbericht des AKEnd liegt zum ersten Mal ein systematischer Ansatz für die Auswahl eines Endlagerstandortes vor, der nicht nur auf technische, sondern auch auf sozialwissenschaftliche Aspekte abstellt. Die Endlagersuche wird so vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Auswahlverfahren ist ergebnisoffen, es gibt keine geographischen Vorfestlegungen. Es soll transparent und nachvollziehbar sein. Grundlegendes Element ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung, Festlegung und Durchführung des Auswahlverfahrens.

Das Endlager soll im Jahr 2030 betriebsbereit sein. Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das entwickelte Verfahren umzusetzen. Das Bundesumweltministerium strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an und hat deshalb alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte zu Gesprächen über das Auswahlverfahren eingeladen. Wer sich - wie Wulff - solchen Gesprächen verweigert, handelt verantwortungslos.
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KOMMENTAR der Redaktion: Jedes Atommüll-Lager muss so beschaffen sein, dass der Atommüll 1. dauerhaft überwacht, 2. gegen unbefugten Zugriff gesichert, 3. jederzeit rückholbar ist, zumal bislang weltweit keine zuverlässige Möglichkeit zur "Endlagerung" gefunden wurde.

Markus Rabanus >> Diskussion

26 Dezember 2003

Notwendige sicherheitstechnische Maßnahmen im Atomkraftwerk Biblis A durchgesetzt

Pressemitteilung BMU.de


Nach neun Monaten sicherheitsbedingten Anlagenstillstands bestätigt das Bundesumweltministerium den Abschluss notwendiger Sicherheitsnachrüstungen durch die Betreiberfirma RWE. Damit ist der Weg frei für die Wiederinbetriebnahme und die Erzeugung der dem Kraftwerk Biblis A zugestandenen Reststrommenge. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums hatte RWE zu spät auf erkannte Sicherheitsdefizite der Anlage reagiert. Die Bundesaufsicht stellt deshalb durch eine neue verbindliche Regelung klar, dass der Betreiber künftig bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen hat.

Das Kernkraftwerk Biblis A wurde im April 2003 nach einer Abschaltung nicht wieder in Betrieb genommen, weil erkannt wurde, dass die Siebflächen im Notkühlsystem zu klein waren. Dadurch hätte im Falle eines Störfalls das Risiko einer Verstopfung dieses Siebes mit freigesetztem Isoliermaterial bestanden. Darüber hinaus war das Sieb auch kleiner als die Genehmigung es vorschrieb. Ebenso ergaben die durch die Bundesaufsicht veranlassten Prüfungen, dass ein Teil der Betoneinbauten im Sicherheitsbehälter ("Sumpfdecke") nicht die von der Genehmigung vorgeschriebene Stärke aufwies. Zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen der Atomaufsicht wurde das Sieb vergrößert, die Sumpfdecke verstärkt.

Im Anschluss an diese entdeckten Genehmigungsabweichungen hatte das Bundesumweltministerium die hessische Atomaufsicht aufgefordert, weiteren Anhaltspunkten zu Genehmigungsverstößen nachzugehen. Es wurden ca. 300 mögliche Abweichungen festgestellt. Aufgrund ihrer Prüfung hat die hessische Atomaufsicht die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit dieser Abweichungen bestätigt.

Das Bundesumweltministerium hatte darüber hinaus die hessische Atomaufsicht verpflichtet, die Zuverlässigkeit der Betreiberin zu prüfen: Von Ende 2001 bis Anfang 2003 hatte RWE sich stetig verdichtende Belege dafuer erhalten, dass das Atomkraftwerk Biblis A den Auslegungsstoerfall eines Lecks in der Hauptkuehlmittelleitung wegen dabei entstehender starker Isoliermaterial-Freisetzung nicht hinreichend beherrscht. Dennoch hat RWE die Anlage bis zum April 2003 weiter betrieben. Im Ergebnis der Prüfung durch das Bundesumweltministerium ist es erforderlich geworden, RWE explizit dazu zu verpflichten, künftig bereits bei Zweifeln an der von der Genehmigung geforderten Störfallsicherheit von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen und der Atomaufsicht ein Programm zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.

16 Dezember 2003

Jürgen Trittin: Keine Vorfestlegungen für Schacht Konrad

Niedersachsens Umweltminister will Atommüll ins Land holen
Pressemitteilung BMU.de

Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers, Hans-Heinrich Sander, das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter als Endlager für radioaktiven Abfall in Betrieb zu nehmen, erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin:

"Der niedersächsische Umweltminister versucht offenbar verzweifelt, Niedersachsen zum Atomklo der Republik zu machen. Nach seinem Engagement für ein Atommüll-Endlager in Gorleben hat er sich gestern für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall in Schacht Konrad bei Salzgitter eingesetzt. Mit seiner Äußerung, Schacht Konrad müsse in Betrieb gehen, ignoriert Herr Sander einmal mehr die Sorgen und Einwände der betroffenen Bevölkerung.

Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wird zur Zeit gerichtlich überprüft. Mit einer Festlegung, bereits nach den ersten Entscheidungen der ersten Instanz mit der Umrüstung des Bergwerkes zum Endlager zu beginnen, würden zudem teure Fakten geschaffen, bevor Rechtssicherheit herrscht. Für besondere Eile gibt es jedoch überhaupt keinen Grund.

Infolge des Ausstiegs der Bundesrepublik aus der Atomkraft und neuer Konditionierungstechniken zur Behandlung der radioaktiven Abfälle wird das erwartete Volumen des einzulagernden Atommülls im Vergleich zu älteren Schätzungen deutlich geringer ausfallen. Die Bundesregierung vertritt daher die Auffassung, dass für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ein einziges Endlager ausreicht. Dieses muss 2030 betriebsbereit sein, erst dann ist die Strahlung des hochradioaktiven Mülls der Atomkraftwerke soweit abgeklungen, dass ein Einlagerung möglich ist.

Diese Zeit gilt es zu nutzen, um das vom AKEnd entwickelte Verfahren zur Endlagersuche umzusetzen. Es strebt einen möglichst breiten Konsens in dieser wichtigen Frage an. Wer dagegen in Gorleben oder in Konrad Fakten schaffen will, der betreibt die Spaltung unserer Gesellschaft."

10 Dezember 2003

Bundeskabinett verbessert Störfallvorsorge

Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung beschlossen
Pressemitteilung BMU.de

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung (StörfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europäischen Störfallrecht und seiner Umsetzung durch die Störfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei außer Kraft getretene frühere Verwaltungsvorschriften und trägt damit zur Rechtsvereinfachung bei.

Die Störfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erläutert die neuen Anforderungen der Störfall-Verordnung. Hierzu gehören Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, die Einführung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklärung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.

Grundlegend überarbeitet gegenüber dem altem Störfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Störfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen frühere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behörden und Betreibern über die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehörden für deren Notfallplanung zur Verfügung gestellt werden müssen, künftig vermieden werden.

Mit der Störfall-Verwaltungsvorschrift erhalten die zuständigen Behörden klare Vorgaben für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Störfallrechts. Für die betroffenen Unternehmen erhöht sich die Rechts- und Planungssicherheit, Investitionsentscheidungen werden kalkulierbarer gemacht.

Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.