Pressemitteilung von IPPNW.de
Anlässlich der heutigen Vorstellung der sogenannten AKW-Stresstests durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen kritisiert die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW diese als „freundliche Betreiberbefragung“. „In der Öffentlichkeit besteht vielfach die Vorstellung, ein solcher Stresstest sei so ähnlich, wie wenn man mit dem Pkw beim TÜV vorfährt und Prüfer mit grimmiger Miene mit geeigneten Prüfapparaten auch noch die kleinsten Mängel herausfinden und beanstanden. Kaum jemand kann sich vorstellen, dass für diese vermeintlichen Stresstests lediglich Papier beschrieben wurde – und zwar in erster Linie von den Atomkraftwerksbetreibern selbst. Das ist so als würde man mit dem Pkw beim TÜV vorfahren und dort den Entwurf eines selbst erstellten Mängelberichts überreichen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. Nach Auffassung der IPPNW genügte dieser Stresstest aus den folgenden Gründen nicht den Anforderungen einer sachgerechten Sicherheitsüberprüfung:
1. Kern der Überprüfung war ein von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag der Reaktorsicherheitskommission ausgearbeiteter Fragenkatalog an die Atomkraftwerksbetreiber. Die GRS gilt teilweise als kritisch, teilweise aber als sehr betreiberfreundlich und hat ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in Deutschland.
2. Die Antworten der Atomkraftwerksbetreiber wurden in kürzester Zeit von den TÜVs bewertet, die ebenfalls ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Weiterbetrieb der deutschen Atomkraftwerke haben. Die TÜVs erwiesen sich in der Vergangenheit generell als extrem betreibernah. Mitglieder des TÜV Süd e.V. sind unter anderem die Atomkraftwerksbetreiber E.ON, Vattenfall und EnBW. Aus diesem Grund wurde 2008 im Bundesumweltministerium festgestellt: Die „große Betreibernähe der TÜVs beeinträchtigt die Qualität und Unabhängigkeit der Begutachtung“.
3. Die Reaktorsicherheitskommission, deren Mitglieder meist ebenfalls wirtschaftlich vom Weiterbetrieb zumindest einiger Atommeiler abhängig sind, hatte nur wenige Tage Zeit, sich infolge der TÜV-Stellungnahmen mit diesen und mit den Antworten der Betreiber zu befassen. Das ist ein viel zu kurzer Zeitraum, um über 17 Atomkraftwerksblöcke und viele Hundert Seiten Papier ernsthaft beraten und entscheiden zu können.
4. Der Stresstest war praktisch begrenzt auf „auslegungsüberschreitende“ Unfallabläufe wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen, Flugzeugabsturz, „Station blackout“, langandauernder Notstromfall etc. Das sind alles relevante Themen, insbesondere die in Deutschland erhebliche Erdbebengefährdung. Vom Stresstest ausgeblendet wurde allerdings der gesamte Bereich der als wahrscheinlich geltenden Unfallszenarien, die sonst bei Sicherheitsüberprüfungen von Atomkraftwerken im Vordergrund stehen.
5. Aufgrund dieser fachlich nicht nachvollziehbaren, massiven Eingrenzung des Prüfumfangs konnte und sollte dieser Stresstest die vielen gravierenden Sicherheitsdefizite deutscher Atomkraftwerke bezüglich nicht-auslegungsüberschreitender Ereignisse erst gar nicht in den Blick nehmen. Das bedeutet, dass sicherheitstechnische Anforderungen, die nach Auffassung der Aufsichtsbeamten in Bund und Ländern zu stellen wären, bei diesem Stresstest vollkommen ausgeblendet blieben. Das betrifft beispielsweise die in der so genannten „Nachrüstliste“ vom 3. September 2010 genannten Sicherheitsdefizite wie auch den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Anforderungskatalog vom 16. März 2011.
6. Vollkommen ausgeblendet blieb trotz Fukushima bemerkenswerterweise auch die Thematik der „Kernschmelzfestigkeit“, also die Frage, ob infolge einer Kernschmelze der Reaktordruckbehälter und das Containment eine massive Freisetzung von Radioaktivität verhindern können. Das dürfte daran liegen, dass dies definitiv das Aus für alle deutschen Atomkraftwerke bedeuten würde.
7. Selbst bei der Überprüfung der Erdbebenfestigkeit und der Robustheit gegenüber Flugzeugabstürzen muss man davon ausgehen, dass die verwendete Prüfmethodik weitgehend ungeeignet ist (vgl. Offener Brief der IPPNW an Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 1. April 2011).